Beiträge

Wer freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichtet, hat bis zum 31. März 2014 noch die Möglichkeit, rückwirkend für das Jahr 2013 Beiträge nachzuzahlen. Diese Frist muss eingehalten werden, um für den entsprechenden Zeitraum Rentenanwartschaften aufzubauen und Wartezeiten zu erfüllen.

Selbstständige, aber auch Hausfrauen und -männer können sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig gesetzlich rentenversichern lassen. Dies macht zum Beispiel dann Sinn, wenn eine Person im Rahmen ihrer Ausbildung oder Kindererziehung Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, diese jedoch wegen der gesetzlichen Mindestversicherungszeiten noch nicht ausreichen. Ohne weitere freiwillige Zahlungen würden spätere Ansprüche z.B. auf eine Alters- oder Erwerbsminderung verloren gehen.

Doch dabei sind auch Fristen einzuhalten. In diesem Jahr besteht noch bis zum 31. März 2014 die Gelegenheit, freiwillige Beiträge rückwirkend für das Jahr 2013 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Bei einer nachträglichen Zahlung kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 85,05 Euro monatlich und dem Höchstbetrag von 1.096,20 Euro frei gewählt werden.

Durch die Zahlung der freiwilligen Rentenbeiträge können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrecht erhalten werden. Gerade für Versicherte, die ihre Ansprüche auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sichern, sei diese Frist wichtig einzuhalten, betont die Rentenversicherung. Welche weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge es für Selbstständige gibt und wie mehrere Vorsorgeformen kombiniert werden können, klärt ein Beratungsgespräch.

Die Bundesbürger lassen Geld liegen! Wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, nutzen nur etwas mehr als 70 Prozent der Riestersparer die staatliche Förderung. Oftmals ist es Unwissenheit, die zu Einbußen führt, denn staatliche Zuschüsse müssen regelmäßig beantragt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt, und die Ergebnisse lassen aufhorchen. Zwar hatten im Jahr 2010 weit über 14.3 Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aber nur knapp 10.238 Millionen Sparer ließen sich die staatliche Förderung auszahlen. Das verwundert, verschenken doch viele Menschen bares Geld. Aktuellere Zahlen liegen der Rentenversicherung noch nicht vor, da der Zeitraum für die Beantragung zwei Jahre beträgt.

Vertrag ruhend stellen statt kündigen

Warum aber verzichten die Sparer darauf, die ihnen zustehende Förderung mitzunehmen? Darüber gibt die Statistik leider keine Auskunft. Dennoch lassen sich anhand anderer Daten Gründe ableiten. Rund 18,6 Prozent der Riesterer haben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren Vertrag ruhend gestellt – entweder weil sie mit den Konditionen des Anbieters unzufrieden sind oder sich ihre Lebenssituation geändert hat.

Mitunter empfiehlt sich dann der Wechsel zu einem neuen Altersvorsorge-Anbieter. Dafür müssen aber zusätzliche Kosten eingerechnet werden. Im schlimmsten Fall will der Staat sämtliche Zulagen zurück, warnen die Verbraucherzentralen. Das betrifft sowohl die Gelder, die bereits auf das Riester-Konto geflossen sind, als auch die steuerliche Förderung.

Deshalb kann es sinnvoll sein, den Vertrag nicht zu kündigen und stattdessen beitragsfrei zu stellen. Der Vorteil: alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Beitragsfreistellung funktioniert recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherungsanbieter: bis zur Fälligkeit muss der Sparer dann keine Beiträge mehr zahlen. Und trotzdem ist es erlaubt einen zweiten Riester-Vertrag abzuschließen, der bessere Konditionen bietet: Jedem Riester-Berechtigten sind zwei Verträge gestattet.

Alternativ lässt sich die Riester-Versicherung in einen geförderten Bank- oder Fondssparplan umwandeln. Auch dann bleiben alle Zulagen erhalten, die der Sparer bisher erhalten hat. Wichtig ist jedoch sich durchzurechnen, ob der Wechsel tatsächlich lohnt. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen!

Viele Riester-Sparer vergessen Antrag

Aber es gibt noch einen anderen Grund, warum Riester-Sparer nicht die staatliche Förderung erhalten. Sie vergessen schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Mal neu beantragen muss. Wer den Antrag vergisst, verschenkt ebenfalls Geld und Steuervorteile!

Auch hier gibt es für vergessliche Seelen eine Lösung. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich dann Jahr für Jahr selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Auch mit solch einem Dauerantrag sollten freilich die Zahlen hin und wieder überprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Schon eine Gehaltserhöhung kann dies ändern. In diesem Jahr hat nur Anrecht auf die volle Förderung, wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens aus dem Vorjahr einzahlt (abzüglich aller Zulagen).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten – das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Seit Januar 2014 fördert der Staat den Abschluss einer BU mit Steuerfreibeträgen. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass eine staatlich geförderte Versicherung auch die preiswerteste Police ist. Denn die Versicherungen wurden zu strengen Kriterien verpflichtet, die sich auch bei der Höhe der Beiträge bemerkbar machen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, daran lassen auch Politik und Verbraucherschutz keinen Zweifel. Laut Prognosen der Deutschen Aktuarvereinigung werden 43 Prozent der heute 20jährigen Männer berufsunfähig, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Bei den Frauen ist das Risiko etwas geringer. Und doch müssen jedes Jahr mehr als 200.000 Erwerbstätige ihren Job vorzeitig aufgeben.

Deshalb hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung beschlossen, den Abschluss eines BU-Vertrages mit staatlichen Mitteln zu fördern. Seit dem Jahreswechsel sind Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Rein theoretisch zumindest, denn noch gibt es keinen entsprechenden Tarif. Die Beiträge sollen zukünftig als Sonderausgaben gewertet werden, die bis zu einem Betrag von 24.000 Euro einkommenssteuerfrei bleiben. Eigentlich ist das eine gute Sache – und doch wird es sich für manche Versicherungsnehmer kaum lohnen, einen staatlich geförderten Vertrag zu zeichnen.

Rentengarantie bis zum Lebensende statt bis zum Renteneintrittsalter

Die staatliche Förderung hat nämlich einen Haken. Es werden keineswegs alle BU-Verträge förderfähig, sondern nur solche, die strenge Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. So muss der Vertrag bis zum Lebensende Schutz bieten und nicht -wie in der Branche üblich- bis zum 67. Lebensjahr, also zum Eintritt des Rentenalters. Die längere Leistungsdauer verteuert die Policen enorm, da die Anbieter im Schnitt bis zu 20 Jahre länger eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen müssen.

Modellrechnungen des Finanzdienstleisters MLP zeigen, dass die Beiträge der geförderten Tarife für manche Risikogruppen fast doppelt so hoch sein werden wie für eine „herkömmliche“ BU-Versicherung. Deshalb sind die Versicherungsunternehmen auch zurückhaltend und haben bisher noch keinen entsprechenden Tarif auf den Markt gebracht. Die Assekuranz fürchtet, dass sich die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung als Ladenhüter entpuppen könnte.

Der Einzelfall entscheidet

Werden sich die staatlich geförderten Tarife also gar nicht lohnen? Hier kann zumindest Entwarnung gegeben werden: Laut einer Analyse des Branchendienstes Morgen und Morgen könnten die Beiträge für 145 untersuchte Berufe sinken, wenn die Steuerbegünstigungen eingerechnet werden. Aber auch diese Aussage beruht lediglich auf Schätzungen, denn Erfahrungen mit den Tarifen gibt es bisher nicht. Teurer werden die Policen wohl vor allem für Berufe mit einem hohen Berufsunfähigkeits-Risiko: etwa für Dachdecker, Handwerker oder Pflegekräfte.

Ob ein staatlich geförderter oder nicht geförderter Berufsunfähigkeitsschutz für den einzelnen Versicherungsnehmer günstiger sein wird, hängt vom jeweiligen Beruf und anderen Faktoren wie etwa dem Alter der Person bei Vertragsbeginn ab. Wer schon jetzt einen günstigen BU-Schutz erhält, sollte jedenfalls nicht zögern. Schließlich kann eine plötzlich auftretende Erkrankung schon dazu führen, dass einem Versicherungsnehmer der Schutz zukünftig verwehrt wird oder der Beruf aufgegeben werden muss.

Wer das Kind kurzzeitig auf einen Ausflug mit der Schulklasse schickt, für den bieten manche Versicherer einen neuen Service: Per App ist für 24 Stunden eine Unfallversicherung abschließbar. Versicherungsnehmer sollten aber wissen, dass derartige Angebote nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Wenn der Sohn oder die Tochter mit der Schulklasse auf Reisen gehen, dann wollen die Eltern natürlich, dass es auch gesund und munter wieder zurück kommt. Trotzdem kann ein Unfall nie ganz ausgeschlossen werden, wenn Kinder toben, turnen und auch so manchen Blödsinn anstellen. Und so bietet ein Versicherer derzeit eine Police an, die kleinen Ausflüglern für 24 Stunden Schutz bei Unfällen garantiert – der Vertrag ist mit wenigen Klicks per App abschließbar und kostet wenige Euro.

Nur eingeschränkter Schutz bei Langzeitschäden

Eine Unfallversicherung per App – das klingt zunächst verlockend. Der niedrige Preis hat aber einen Grund: Wenn das Kind einen bleibenden Schaden davonträgt, werden maximal 50.000 Euro Schadenssumme ausgezahlt. Zu wenig, wenn der Sprössling tatsächlich dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet. Denn die Kosten für Reha, Medikamente und den behindertengerechten Umbau von Wohnung und PKW können schnell einen sechsstelligen Betrag verschlingen. Zudem bietet auch die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz, wenn Kinder in der Kita oder Schule zu Schaden kommen. Das gilt sowohl für Klassenausflüge als auch für Schulveranstaltungen.

Wer für seine Kinder noch keine private Unfallversicherung besitzt, der kann auf eine solche App kurzfristig zurückgreifen, damit beim Schulausflug wenigstens ein Basisschutz garantiert ist. Besser ist es aber, gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen, die auch für Langzeitschäden aufkommt. Denn beim Thema Unfallschutz sollten Eltern keine halben Sachen machen. Zudem sei darauf verwiesen, dass weitaus mehr Kinder durch eine Krankheit eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden – für solche Fälle aber kommt eine Unfallpolice nicht auf. Demnach sind bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

Invaliditätsversicherung für Kinder sinnvolle Alternative

Als Alternative zur Unfallversicherung bietet sich deshalb eine Invaliditätsversicherung für Kinder an. Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen. Sogar die Stiftung Warentest schlussfolgert: „eine Invaliditätsversicherung ist besser als eine Unfallversicherung.“ Ein Beratungsgespräch kann helfen, den besten Schutz für die Kleinen zu finden.

Die deutschen Medien werden derzeit von einem Thema beherrscht: Sowohl der frühere Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel verletzten sich beim Wintersport schwer. Tragisch sind die Unfälle auch deshalb, weil beide durchaus auf ihre Sicherheit achteten. Das Risiko fährt auf der weißen Piste leider immer mit.

Als Michael Schumacher bei einem Skiunfall im französischen Wintersportort Méribel eine schwere Kopfverletzung erlitt, kam schnell auch die Frage nach seiner individuellen Schuld auf. Hatte er sich auf der Piste falsch verhalten und somit selbst in Gefahr gebracht? Doch aktuelle Untersuchungen der Ermittler zeigen: Im Grunde ist dem früheren Rennfahrer kein Vorwurf zu machen. Zwar fuhr er abseits der markierten Abfahrten, wohl um einem Freund zu helfen. Doch war er mit sehr langsamem Tempo unterwegs und trug zudem einen Schutzhelm, so dass ihm kein Fehlverhalten anzulasten ist.

Der tragische Unfall des Sympathieträgers zeigt: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es beim Wintersport nicht. Selbst wer sich vorsichtig verhält und gegenüber anderen Rücksicht übt, muss mit Verletzungen rechnen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zog sich im Dezember beim Skilanglauf in Sankt Moritz einen schmerzhaften Beckenring-Bruch zu: trotz „niedriger Geschwindigkeit“, wie Regierungssprecher Steffen Seibert betonte.

Skifahren ist kein Hochrisikosport

Doch wer trotz der aktuellen Meldungen dem Skisport nicht entsagen will, für den gibt es auch eine positive Nachricht: so gefährlich ist es gar nicht, sich die Bretter unter die Füße zu schnallen oder mit dem Snowboard einen Hang hinabzudüsen. Zwar verletzten sich in der Wintersportsaison 2012/2013 hochgerechnet bis zu 43.000 Personen, wie die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) bekannt gab. Aber weniger als einer (0,84) von 1.000 Wintersportlern trug so schwere Verletzungen davon, dass Ärzte ihn stationär behandeln mussten. Beim Fußball etwa ist das Risiko deutlich höher, einen Schaden davonzutragen.

Wie aber kann man sich vor den finanziellen Risiken eines Unfalls schützen, wenn doch einmal ein Pistenstürmer verunglückt? Für die unmittelbaren Folgen von Verletzungen kommt in der Regel die Krankenversicherung auf. Anders sieht es jedoch bei Langzeitschäden aus. Unfälle, die im Urlaub oder der Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Hierfür ist der Abschluss einer privaten Unfallpolice sinnvoll.

Gute Tarife erbringen nicht nur eine Kapitalleistung oder Unfallrente, sondern erstatten auch den Rücktransport aus dem Ausland oder finanzieren den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto. Ist der Unfall sogar so schwer, dass die verunglückte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz.

Haftpflicht schützt, wenn man andere Fahrer verletzt

Wer mit hohen Geschwindigkeiten einen Abhang hinabsaust, der gefährdet unter Umständen auch andere Menschen. Wie schnell ein Moment der Unachtsamkeit in die Katastrophe münden kann, zeigt der tragische Skiunfall des früheren Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) im Jahr 2009. Der Politiker befuhr bei seinem Skiurlaub im österreichischen Riesneralm eine Piste in die falsche Richtung und stieß dabei mit einer Skifahrerin zusammen, die an den Unfallfolgen verstarb. Althaus wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 33.300 Euro und einem Schmerzensgeld von 5000 Euro verurteilt.

Ist man Schuld an einer Verletzung anderer Ski- und Snowboardfahrer, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, falls keine Haftpflichtversicherung besteht. Wenn die verletzte Person einen dauerhaften Schaden davonträgt oder wegen den Unfallfolgen ihren Beruf aufgeben muss, erreichen die Schadensersatzforderungen schnell einen sechsstelligen Betrag. Im Zweifel muss der Verursacher sogar ein Leben lang für Pflegeleistungen zahlen. Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung zu jenen „Ausrüstungsgegenständen“, ohne die kein Schnee-Enthusiast auf die Piste sollte. Sie zahlt für jene Schäden, die man anderen zufügt.

Obwohl das Risiko beim Skifahren immer mitfährt, so können Ski- und Snowboardfahrer doch selbst dazu beitragen, dass der Wintersport ein Vergnügen wird und nicht in der Katastrophe endet. Gegenseitige Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren sind ein unbedingtes Muss. Ebenso wie auch im Straßenverkehr sollten die Regeln fürs Skifahren vor Ort zur Kenntnis genommen und beachtet werden. Und gerade Anfänger sollten es vermeiden, sich und ihre Fähigkeiten zu überschätzen. Auch eine ausreichende Erwärmung wird von Experten angeraten, schließlich belastet eine rasante Abfahrt Knochen und Gelenke. In diesem Sinne: Ski und Rodel gut!

Zum Jahresende 2013 laufen wieder mehrere Fristen aus, die für Versicherungsnehmer von Bedeutung sind. Wer sich bis jetzt nicht darum gekümmert hat, kann noch die kommenden Tage nutzen und damit viel Geld sparen.

Über 15,7 Millionen Menschen haben derzeit eine Riester-Rente abgeschlossen. Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen. Wer diese Zuschüsse aber erhalten will, muss jedes Jahr einen entsprechenden Antrag stellen. Bis zum 31.12.2013 kann dies noch nachträglich für die Jahre 2011 und 2012 erfolgen. Unsichere Kunden erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Antrages bei ihrem Versicherungsvermittler.

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

Frist für Schuldenerlass in der GKV endet am 31. Dezember

Wer bei seiner Krankenkasse Schulden angesammelt hat, muss ebenfalls bis Ende des Jahres aktiv werden. Der Gesetzgeber erließ zum 01. August einen Beitrags-Schuldenerlass für diejenigen, die mit ihren Beiträgen im Rückstand waren und derzeit nicht angemeldet sind. Aber auch die Frist für den Schuldenerlass endet am 31. Dezember 2013. In der Regel ist diejenige Krankenkasse der Ansprechpartner, bei der man zuvor versichert gewesen ist.

Dass viele Menschen den Schritt noch nicht gewagt haben, zeigt die aktuelle Statistik. Wie eine Sprecherin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, haben sich bisher nur rund 5.000 säumige Beitragszahler bei ihrer Kasse gemeldet. Die Zahl der Betroffenen ohne Krankenversicherung liegt aber bei über 137.000 Personen. Hier heißt es: aktiv werden und sich krankenversichern!

Zum Jahresende treten deutlich mehr Brandfälle auf als in den vorherigen Monaten. Das mag auch kaum verwundern: Sowohl zu Weihnachten als auch an Silvester spielen viele Menschen mit dem Feuer, sollen doch Kerzen und Knaller für Stimmung sorgen!

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in der Weihnachts- und Neujahrszeit rund 40 Prozent mehr Schäden durch Brände zu beklagen wie in anderen Monaten. Wichtigste Brandursache sind hierbei unzureichend gesicherte Adventsbestecke, brennende Weihnachtsbäume und Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei. Allein im Dezember 2012 wurden rund 11.000 Brände gezählt, die einen Schaden von insgesamt 32 Millionen Euro verursacht haben.

Deshalb sollten alle Weihnachts-Enthusiasten auf einen sicheren Umgang mit Feuer achten. Statt den Christbaum mit echten Kerzen zu bestücken, empfiehlt sich eine elektronische Beleuchtung, die allerdings über ein TÜV- oder „GS“- Siegel für geprüfte Sicherheit verfügen muss. Denn gerade bei der Weihnachtsbeleuchtung sind laut Stiftung Warentest viele Billigprodukte im Angebot, die selbst ein Brandrisiko darstellen.

Auch muss der Weihnachtsbaum fest und sicher in einem dafür vorgesehenen Ständer auf dem Boden befestigt werden, damit er nicht umkippen kann. Von brennbarem Weihnachtsschmuck aus Stroh oder Papier ist ebenfalls abzuraten. Kerzen sollten sicher auf einen dafür vorgesehenen Halter befestigt werden. Unter Ästen oder Zweigen haben Kerzen nichts verloren, hier besteht höchste Brandgefahr! Dass Kinder und Haustiere nicht unbeaufsichtigt mit dem Feuer allein gelassen werden, sollte ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein.

Wenn doch mal ein Silvesterknaller in der Wohnung landet oder das Tischtuch wegen des Weihnachtsgedecks Feuer fängt, ist es gut eine Hausratversicherung zu haben. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Allerdings ist in den Verträgen darauf zu achten, dass der Versicherungsanbieter auch bei „grober Fahrlässigkeit“ zahlt – sonst kann schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit eine Kürzung der Leistung nach sich ziehen.

Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.

Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.

Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.

154 Euro Grundzulage

Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.

Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.

Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.

Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.

154 Euro Grundzulage

Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.

Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.