Beiträge

Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent – und damit steigen auch die monatlichen Auszahlungen für viele Rentnerinnen und Rentner. Der 45 Jahre lang Beiträge auf Durchschnittsverdienst gezahlt hat, kann mit einem monatlichen Plus von rund 66 Euro rechnen.

Der sogenannte Rentenwert gibt an, wie viel ein einzelner Entgeltpunkt – also ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst – in Euro wert ist. Ab Juli liegt dieser Betrag bei 40,79 Euro. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die Lohnentwicklung in Deutschland. Die Bundesregierung überprüft diese Entwicklung jedes Jahr und legt die Rentenanpassung per Verordnung fest, der auch der Bundesrat zustimmen muss – wie geschehen in der Sitzung vom 13. Juni.

Auch Landwirte profitieren: In der Alterssicherung der Landwirte steigt der Rentenwert von 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Die Berechnung erfolgt hier ebenfalls auf Basis der allgemeinen Rentenanpassung.

Nicht nur Renten, auch Pflegegeldzahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden angepasst. Ab Juli 2025 gelten neue Beträge: mindestens 462 Euro, höchstens 1.838 Euro monatlich. Pflegegeld erhalten Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit pflegebedürftig werden – vorausgesetzt, sie werden überwiegend von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen zu Hause betreut.

Im Jahr 2024 arbeiteten 29 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland in Teilzeit – so viele wie nie zuvor. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Besonders Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit – und das wirkt sich auf deren Altersvorsorge-Bedarf aus.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau (49 Prozent) arbeitete 2024 in Teilzeit, bei Männern war es nur jeder neunte (12 Prozent).
Bei Müttern ist der Unterschied noch größer: 68 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren arbeiteten in Teilzeit – bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren sogar 73 Prozent. Dagegen liegt die Teilzeitquote bei Vätern mit kleinen Kindern bei nur neun Prozent.

Auch insgesamt ist die Erwerbstätigkeit auf Rekordniveau gestiegen. 77 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter waren 2024 berufstätig – bei den Männern 81 Prozent, bei den Frauen 74 Prozent. Trotzdem bleibt der Alltag zwischen Job und Familie oft ungleich verteilt.

Warum Teilzeit oft zur Rentenfalle wird – vor allem für Frauen

Weniger arbeiten bedeutet oft auch: weniger Rente. Wer in Teilzeit beschäftigt ist, zahlt entsprechend weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit langfristigen Folgen. Besonders betroffen sind Frauen: Viele arbeiten wegen familiärer Verpflichtungen über Jahre hinweg in Teilzeit und sammeln dadurch deutlich geringere Rentenansprüche als Männer. Die Folge ist eine spürbare Rentenlücke im Alter. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zusätzlich vorzusorgen – etwa mit einer privaten Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn Teilzeit darf nicht automatisch in die Altersarmut führen.

Eine Ärztin, die im Auftrag einer Gemeinde die zweite Leichenschau übernimmt, gilt nicht als scheinselbstständig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Damit bleibt die Ärztin von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Hoheitliche Aufgabe – keine abhängige Beschäftigung

Mit Urteil vom 22. Januar 2025 (Az. L 5 BA 1266/24) stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar: Die Tätigkeit der Ärztin bei der zweiten Leichenschau erfolgt eigenverantwortlich und begründet keine abhängige Beschäftigung. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ursprünglich Beiträge eingefordert, da sie eine Eingliederung in die Organisation der Gemeinde annahm – scheiterte jedoch vor Gericht.
Die Zusammenarbeit war formlos geregelt: Die Ärztin wurde nach Bedarf angefragt und erhielt für jeden Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro. Diese Vereinbarung wich von der üblichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Flexibles Engagement statt fester Einbindung

Die Ärztin arbeitete nicht exklusiv für die Gemeinde und war in ihrer Einsatzplanung frei. Meist stimmten sich mehrere Ärztinnen und Ärzte kurzfristig untereinander ab. Einen Dienstplan oder Vertretungsregelungen gab es nicht.
Ihre Aufgabe beschränkte sich auf die Feststellung des natürlichen Todes. Organisatorische Aufgaben – wie Terminierung oder Dokumentenmanagement – übernahm die Stadtverwaltung. Die Ärztin selbst entschied eigenverantwortlich über den Ablauf der Leichenschau.

Rentenversicherung forderte Beiträge

Trotz dieser Umstände verlangte die Deutsche Rentenversicherung Beiträge. Ihre Begründung: Durch Vorgaben zu Ort und Zeit sei die Ärztin organisatorisch eingebunden gewesen. Das Landessozialgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht – und stellte auf die rechtliche Qualität der Tätigkeit ab.

Warum die Ärztin als Selbstständige gilt

Das Gericht betonte: Die zweite Leichenschau ist ein hoheitlicher Akt, der auf Grundlage einer staatlichen Beleihung erfolgt. Die Ärztin handelt nicht als bloße Auftragnehmerin, sondern als beliehene Amtsträgerin – mit eigener Entscheidungsbefugnis und eigenständiger Verantwortung.
Eine Weisungsgebundenheit gegenüber der Gemeinde bestand nicht. Auch die Ausstellung amtlicher Dokumente in eigenem Namen sprach klar für eine selbstständige Tätigkeit.
Hinzu kam: Die 30-Euro-Pauschale wurde zwar zunächst von der Gemeinde gezahlt, letztlich aber von den Angehörigen getragen – ein weiteres Indiz gegen ein klassisches Arbeitsverhältnis.

Zwei von drei Menschen in Deutschland glauben nicht, dass ihre gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird – das zeigt eine aktuelle Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Besonders junge Erwachsene und Menschen mit niedrigem Einkommen sind skeptisch. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen rechnet nur jeder Fünfte mit einer ausreichenden Altersversorgung.
Zwar halten viele private Vorsorge für wichtig, doch ausgerechnet diejenigen, die am meisten vorsorgen müssten, können es sich oft nicht leisten. Die Sorge: Wer wenig verdient, hat kaum Spielraum für Rücklagen – und steht im Alter doppelt unter Druck.

Trotz aller Unsicherheiten wünschen sich die meisten Menschen Sicherheit: 83 Prozent der Befragten setzen auf eine lebenslange Auszahlung oder ein garantiertes Mindestkapital – ein Punkt, den klassische Versicherungsprodukte erfüllen können. Der GDV schlägt daher vor, die private Altersvorsorge künftig mit einer Garantie von 80 Prozent zu kombinieren – als Kompromiss zwischen Sicherheit und Renditechancen.

Ein weiteres Problem: Die Vorsorgelücke ist regional ungleich verteilt. Besonders in Ostdeutschland ist das Vertrauen in die Rente gering – hier glauben 73 Prozent nicht an eine ausreichende Absicherung.
Der GDV fordert daher politische Reformen, die faire und finanzierbare Lösungen ermöglichen – damit nicht nur gutverdienende Gruppen von einer sicheren Rente profitieren.

Immer mehr Rentner bleiben auch nach dem offiziellen Renteneintritt erwerbstätig. Finanzielle Gründe, aber auch der Wunsch nach sozialer Teilhabe spielen dabei eine Rolle. Doch wie sieht der Trend in Deutschland und Europa aus?

Aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zufolge bleibt in Deutschland etwa jeder achte Rentner nach Renteneintritt erwerbstätig. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von finanziellen Notwendigkeiten bis hin zum Wunsch nach sozialer Teilhabe.

In den ersten sechs Monaten nach Rentenbeginn sind 13 % der Rentner weiterhin berufstätig. Davon setzen 6 % ihre bisherige Tätigkeit unverändert fort, während 7 % ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Job wechseln. Die Mehrheit der Rentner (55 %) beendet mit Renteneintritt ihre Erwerbstätigkeit. Bereits vor Rentenbeginn waren 33 % nicht mehr berufstätig, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit.

Deutschland im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit einer Erwerbstätigenquote von 13 % unter Rentnern im EU-Durchschnitt. Auffällig ist jedoch die hohe Erwerbsbeteiligung in den baltischen Staaten:

  • Estland: 54,9 %
  • Lettland: 44,2 %
  • Litauen: 43,7 %

Demgegenüber sind in Rumänien (1,7 %), Griechenland (4,2 %) und Spanien (4,9 %) die wenigsten Rentner nach Rentenbeginn weiterhin erwerbstätig.

Motivationen für die Weiterarbeit

Die Beweggründe für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter variieren:

  • Finanzielle Gründe: In Deutschland geben 36,2 % der erwerbstätigen Rentner an, aus finanzieller Notwendigkeit weiterzuarbeiten, während der EU-Durchschnitt bei 28,6 % liegt.
  • Freude an der Arbeit: 29,3 % der deutschen Rentner arbeiten weiter, weil sie ihre Tätigkeit schätzen oder im Alter produktiv bleiben möchten. EU-weit liegt dieser Anteil bei 36,3 %.

Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Befragten im kommenden Jahr Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Alter ergreifen wollen – ein Rekordwert. Dennoch sehen viele weiterhin große Lücken in ihrer Altersvorsorge.

Die Bereitschaft, fürs Alter finanziell vorzusorgen, hat im Jahr 2024 ein Rekordniveau erreicht. Laut dem aktuellen DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, der jährlich vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) erhoben wird, gaben 41 Prozent der Befragten an, dass sie in den nächsten zwölf Monaten aktiv etwas für ihre Altersvorsorge unternehmen wollen. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung vor acht Jahren. Zum Vergleich: 2023 lag dieser Anteil noch bei 36 Prozent, 2020 sogar nur bei 25 Prozent.

Viele fühlen sich unzureichend abgesichert

Die Umfrage zeigt jedoch auch: Nur 26 Prozent der Befragten halten sich für ausreichend abgesichert – der niedrigste Wert seit acht Jahren. 2017 waren es noch 36 Prozent. Zudem bleiben 33 Prozent der Befragten überzeugt, dass sie ihre Vorsorgelücke zwar kennen, aber in den kommenden zwölf Monaten nichts dagegen unternehmen können.

Lebensstandard im Alter in Gefahr

Rund zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, ihren Lebensstandard im Alter senken zu müssen. Zwar ist dieser Anteil im Vergleich zu den Jahren 2023 (71 Prozent) und 2022 (74 Prozent) leicht gesunken, bleibt jedoch weiterhin alarmierend hoch.

DIA: Positive Entwicklung trotz anhaltender Lücken

„Die deutliche Verunsicherung aus dem Jahr 2022, die durch die hohe Inflation ausgelöst wurde, scheint teilweise überwunden zu sein“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Trotzdem sehen viele Menschen weiterhin Lücken in ihrer Altersvorsorge. Es ist daher erfreulich, dass immer mehr Menschen aktiv dagegen vorgehen wollen.“

Die Umfrage wurde vom 13. bis 16. Dezember 2024 von INSA Consulere durchgeführt. Insgesamt nahmen 1.047 erwerbsfähige Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren daran teil.

Aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigen, dass über die Hälfte der gesetzlichen Renten in Deutschland unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Konkret erhalten rund 10,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner weniger als 1.100 Euro monatlich.

Die Armutsgefährdungsschwelle wird definiert als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Laut Statistischem Bundesamt lag dieser Wert zuletzt bei 1.250 Euro monatlich. Somit beziehen viele Rentnerinnen und Rentner ein Einkommen, das deutlich unter diesem Schwellenwert liegt.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die gesetzliche Rente für viele Ruheständler nicht die einzige Einkommensquelle darstellt. Zusätzliche Einkünfte, beispielsweise aus Betriebsrenten, Partnerbezügen oder Hinterbliebenenleistungen, können die finanzielle Situation verbessern.

Dennoch verdeutlichen diese Zahlen die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge. Um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Betracht ziehen. Dazu zählen unter anderem private Rentenversicherungen, Betriebsrenten oder andere Formen der Kapitalanlage.

Eine rechtzeitige und umfassende Beratung kann helfen, individuelle Versorgungslücken zu identifizieren und passende Lösungen zu finden. Angesichts der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Herausforderungen für das Rentensystem ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Zum Jahresbeginn treten wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Von stabilen Beitragssätzen bis hin zu neuen Verdienstgrenzen – ein Überblick, was Sie wissen sollten.

Beitragssatz bleibt stabil
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt 2025 bei 18,6 Prozent. Damit bleibt die Belastung trotz steigender Kosten unverändert.

Neue Verdienstgrenzen für Hinzuverdiener
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann 2025 mehr hinzuverdienen. Die Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro pro Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es 39.322 Euro. Das schafft mehr Flexibilität für Betroffene, die ihre Einnahmen aufstocken möchten.

Anpassung des Renteneintrittsalters
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen, können weiterhin ab 63 Jahren in Rente gehen. Jüngere Jahrgänge müssen jedoch mit höheren Abschlägen rechnen – für den Jahrgang 1962 liegt der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt bei 13,2 Prozent.

Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 2025 gilt erstmals eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für ganz Deutschland. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Dies erleichtert die Berechnung von Beiträgen und sorgt für mehr Gleichheit.

Freiwillige Beiträge und Steueranteil steigen
Für Selbstständige oder freiwillig Versicherte steigt der Mindestbeitrag auf 103,42 Euro monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.497,30 Euro. Wer 2025 in Rente geht, muss zudem mit einer höheren Steuerlast rechnen: 83,5 Prozent der Rente werden steuerpflichtig. Bestandsrentner sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Erhöhung der Minijob-Grenze
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und liegt ab Januar bei 556 Euro monatlich. Sie orientiert sich dynamisch am gestiegenen Mindestlohn, der 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.

Die Angst vor Altersarmut ist in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau. Nach aktuellen Zahlen einer Langzeitstudie sorgen sich 40 Prozent der Befragten, im Alter ihren Lebensstandard nicht halten zu können.

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich ein leichter Rückgang, doch bleibt das Thema eines der zentralen Sorgenfelder.

Ergebnisse im Überblick

Geschlechterunterschiede:

  • Frauen: 43 Prozent
  • Männer: 37 Prozent

Unterschiede nach Alter:

  • 40 bis 59 Jahre: 45 Prozent (höchster Wert)
  • 14 bis 19 Jahre: 27 Prozent (niedrigster Wert)

Regionalunterschiede:

  • Ostdeutschland: 41 Prozent
  • Westdeutschland: 39 Prozent

Höchste Werte in einzelnen Bundesländern:

  • Hessen: 50 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 53 Prozent

Langzeitvergleich:

  • Höchster Wert: 48 Prozent (2005)
  • Niedrigster Wert: 32 Prozent (2020)

Die Angst vor Altersarmut steht im Kontext der Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten, die seit drei Jahren auf Platz eins der größten Ängste liegt. Trotz eines Rückgangs von 67 Prozent im Jahr 2022 auf 57 Prozent im Jahr 2024 bleibt dieses Thema dominierend.

Über die Studie:
Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten. Die Studie bietet Einblicke in Sorgen rund um Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und analysiert die Ergebnisse auch nach Geschlechtern, Altersgruppen und Regionen.

Obwohl 41 Prozent der Deutschen glauben, dass ihre Vorsorge zu kurz kommt, beschäftigen sich viele nicht ausreichend damit. Zeitmangel, fehlendes Wissen und geringes Interesse sind die Hauptgründe. Warum das Thema oft vertagt wird.

Eine neue Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Deutschen das Gefühl haben, ihre persönliche finanzielle Vorsorge zu vernachlässigen. Sie geben an, sich intensiver mit dem Thema beschäftigen zu wollen, haben aber häufig Schwierigkeiten, dies umzusetzen. Während 29 Prozent der Befragten keinen Anlass sehen, sich stärker mit Vorsorgethemen zu befassen, sind 23 Prozent der Meinung, dass sie unentschieden sind.

Zeitmangel als Hauptgrund

Der häufigste Grund für die Vertagung der Vorsorge ist laut 36 Prozent der Befragten der Zeitmangel. Alltagsaufgaben und berufliche Verpflichtungen sorgen dafür, dass kaum Raum bleibt, sich intensiv mit der finanziellen Absicherung zu beschäftigen. Insbesondere für Berufstätige ist die Vereinbarkeit von Arbeit und privater Finanzplanung eine Herausforderung.

Wissenslücken und Desinteresse

Neben dem Zeitmangel nennen 31 Prozent der Befragten fehlendes Wissen als Hürde. Sie fühlen sich überfordert oder wissen nicht, wie sie das Thema angehen sollen. Ebenso viele geben an, dass sie sich nur ungern mit dem Thema beschäftigen. Weitere 20 Prozent der Umfrageteilnehmer nennen schlicht mangelndes Interesse als Grund dafür, warum sie das Thema Vorsorge aufschieben.

Die Studie zeigt deutlich, dass Aufklärung und gezielte Unterstützung notwendig sind, um das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Vorsorge zu stärken.

Über die Umfrage
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.063 Personen ab 18 Jahren teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.