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Wann möchten Arbeitnehmer in Rente gehen? Und was hält sie davon ab, ihren Wunsch umzusetzen? Das zeigt das Arbeitsbarometer von Randstad.

Die Rufe nach einer Anhebung der Regelaltersgrenze werden in Deutschland immer häufiger. Angesichts des demographischen Wandels und der damit verbundenen Herausforderungen für die Rentenkassen müsse nach Ansicht vieler Experten die Lebensarbeitszeit an die steigende Lebenserwartung angepasst werden.

Dabei erwartet über die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland (51 %), zwischen 65 und 69 Jahren in die Rente zu wechseln.

Jüngere Arbeitnehmer rechnen mit einer längeren Lebensarbeitszeit. 14 % der 18- bis 24-Jährigen und 15 % der 25- bis 34-Jährigen gehen von ihrem Renteneintritt im Alter zwischen 70 und 74 Jahren aus (Durchschnitt: 9 %).

Nach dem Wunsch-Rentenalter gefragt, zeigt sich allerdings, dass 41 % der Deutschen gerne zwischen 60 und 64 Jahren in Rente gehen würden. 33 % sogar bereits mit unter 60 Jahren – und nur 10 % zwischen 65 und 69 Jahren.

Auf die Frage, was die Arbeitnehmer davon abhält, zu ihrem Wunschzeitpunkt in Rente zu gehen, antworten:

  • 27 % dass sie weiterarbeiten wollen, weil die Arbeit einen wichtigen Platz im persönlichen Leben einnimmt.
  • 11 % dass sie weiterarbeiten wollen, weil sie glauben, dass ihr Arbeitgeber sie braucht.
  • 77 % dass finanzielle Gründe sie davon abhalten, zu ihrem Wunschzeitpunkt in Rente zu gehen.

Über das Arbeitsbarometer:
Die Befragung wird online unter Arbeitnehmern im Alter von 18 bis 65 Jahren durchgeführt, die mindestens 24 Stunden pro Woche einer bezahlten, nicht selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Die Mindeststichprobengröße beträgt 800 Interviews pro Land.

Bei der Altersvorsorge erwarten die meisten Deutschen vor allem eins: Versorgungslücken. Dennoch wird kaum vorgesorgt, zeigt eine aktuelle Umfrage.

Die Mehrheit der Deutschen erwartet im Alter eine große (49%) oder sogar sehr große (21%) Versorgungslücke. Nur vier Prozent der Deutschen rechnen damit, auch im Alter über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Weitere 26 Prozent gehen von einer eher geringen Vorsorgelücke aus.

Vorsorge-Status? Eher schlecht

Den eigenen Vorsorge-Status schätzen 47 Prozent der Befragten als “eher schlecht” oder sogar “sehr schlecht” ein. Nur sieben Prozent schätzen ihre Vorsorge-Situation als “sehr gut” ein.
Etwa jeder Vierte (26%) legt derzeit überhaupt nichts für die finanzielle Vorsorge zurück, weitere 25 Prozent bis zu 50 Euro monatlich. Genau 20 Prozent legen zwischen 50 und 100 Euro im Monat auf die “hohe Kante”, 29 Prozent geben dafür mehr als 100 Euro aus.

Über die Studie:
Im März 2023 befragte das Meinungsforschungsinstitut Mentefactum bundesweit 1.003 Männer und Frauen zum Stand ihrer privaten Altersvorsorge und zu ihren finanziellen Erwartungen für den eigenen Ruhestand. Befragt wurden in der repräsentativen Online-Studie Menschen im Alter von 21 bis 65 Jahren. Auftraggeber der Studie ist die genossenschaftliche R+V Versicherung.

Gemäß den Angaben des Bundesfinanzministeriums werden aufgrund der Rentenerhöhung ab Juli 2023 etwa 109.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Einkommenssteuern auf ihre Rentenbezüge zahlen müssen. Obwohl die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten sogar um 5,86 Prozent steigen werden, gibt es für viele Senioren einen unerfreulichen Nebeneffekt. Sobald die Rentenhöhe einen bestimmten Betrag überschreitet, sind die Renten einkommenssteuerpflichtig.

Inzwischen profitieren aber auch mehr als 195.000 Rentnerinnen und Rentner von der Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro zu Jahresbeginn und werden somit steuerlich entlastet. Dies führt dazu, dass die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner von mehr als 6 Millionen auf 5,9 Millionen sinkt. Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte gegenüber t-online.de, dass mehr Steuerpflichtige aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrags von der Steuerbelastung befreit werden als Rentner durch die Rentenerhöhung in die Steuerbelastung gelangen.

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005 ist der Grund dafür, dass Neurentner Einkommenssteuer zahlen müssen. Es beinhaltet den Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Somit werden die Aufwendungen für die Alterssicherung schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

In der Regel ist die “nachgelagerte Besteuerung” der Rente vorteilhaft, da die Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerlast während der Berufsjahre mindern. Da die Einkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als während des Erwerbslebens, ist auch der Steueranteil auf die Rente in der Regel niedriger.

Zusätzlich zum Grundfreibetrag haben Rentnerinnen und Rentner noch Anspruch auf den sogenannten Rentenfreibetrag, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Rentner, die 2005 oder früher in Rente gingen, haben einen lebenslangen Freibetrag von 50 Prozent. Dieser wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. Der steuerpflichtige Teil der Rente für Neurentner steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, seit 2020 steigt er um einen Prozentpunkt. Ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent gilt für Neurentner, die im Jahr 2022 in Rente gingen, während er im laufenden Jahr nur noch bei 17 Prozent liegt. Ab dem Jahr 2040 müssen Renten dann vollständig versteuert werden.

Ab Juli 2023 erhalten die Rentner in Ost und West mehr Geld. Während die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent angehoben werden, steigen die Bezüge im Osten um 5,86 Prozent.

In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.

Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen – um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.

Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Für das Jahr 2023 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 sollte das Altersgeld im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen.

Rentensteigerung fällt höher aus

Doch nun dürfen sich über 21 Millionen deutsche Altersrentner über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Während die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 5,86 Prozent angehoben. Dabei sei der Nachhaltigkeitsfaktor sogar mit eingepreist. Dieser wirke sich mit – 0,1 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 36,02 Euro auf 37,60 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 35,52 Euro auf 37,60 Euro.
36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro.
Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Diese waren um 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern gestiegen. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei “Ein-Euro-Jobs” außer Acht bleiben.

Ein positiver Nebeneffekt der guten Lohnentwicklung im Osten ist die Anhebung des Rentenwerts auf das Westniveau. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden. Damit ist die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.

Bundesarbeitsminister Heil begrüßte die deutliche Anhebung: “Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird. Die Renten steigen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen.”

Rentenniveau soll stabil bleiben

Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte “doppelte Haltelinie”, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.

Da die “doppelte Haltelinie” nur noch bis zum Jahr 2025 gilt, kündigte Heil eine Fortsetzung einer der beiden Haltelinien an. “Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verlässlich bleibt”, sagte der SPD-Politiker.

Diese Woche wird der Internationale Frauentag begangen. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Speziell im Alter sind Frauen noch immer deutlich schlechter abgesichert als Männer. Das schließt auch die private Vorsorge ein.

“Ich möchte keine Rosen – mir reicht die Hälfte der Macht”. Dieser Spruch, der am Internationalen Frauentag regelmäßig in sozialen Medien die Runde macht, müsste ergänzt werden um: die Hälfte der Finanzen. Denn speziell im Alter sind Frauen in Deutschland noch immer schlechter abgesichert, wie Daten des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Internationalen Frauentages zeigen.

Demnach haben Frauen ab 65 Jahren rund ein Drittel weniger Alterseinkommen, wie eine Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) für das Jahr 2021 ergab. Konkret haben sie Alterseinkünfte von 17.814 Euro brutto im Jahr, während Männer derselben Altersgruppe immerhin 25.407 Euro brutto erreichen. Die Umfrage bezog nicht nur die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und Hinterbliebenen-Renten ein, sondern auch aus privater und betrieblicher Vorsorge.

“Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig”, schreibt das Statistische Bundesamt zu den Ursachen des Einkommens-Gefälles.

Doch damit nicht genug. Große Teile der Einkünfte von Frauen resultieren aus Ansprüchen, die der Ehegatte früher erworben hat. Denn zieht man die gesetzliche Hinterbliebenen- bzw. Witwenrente ab, erhöht sich die sogenannte Gender Pension Gap sogar auf 42,6 Prozent. Das wirkt sich auch auf die Altersarmut aus. Mehr als jede fünfte Frau im Rentenalter bzw. 20,9 Prozent gelten als armutsgefährdet.

Natürlich ist die soziale Absicherung von Frauen im Alter zunächst eine politische Aufgabe: Strukturen müssen geschaffen werden, in denen zum Beispiel Kindererziehung und die Pflege Angehöriger nicht überproportional auf den Schultern von Frauen lasten und finanzielle Nachteile bedeuten. Darüber hinaus können Frauen und ihre Familien auch selbst etwas tun: indem sie sich zeitig um die finanzielle Sicherheit im Alter kümmern. Private Vorsorge ist hier fast zwangsläufig Pflicht – und auch bei der betrieblichen Vorsorge sind Frauen oft deutlich seltener abgesichert als Männer. Welche Optionen es hier gibt, darüber klärt ein Beratungsgespräch auf.

Mehr als jeder dritte deutsche Rentner erhält eine gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesarbeitsministeriums. Rund 6,8 Millionen Ruheständler lagen demnach im Jahr 2021 unterhalb der Grenze.

In Deutschland erhält mehr als jeder dritte deutsche Rentner bzw. 37 Prozent eine Rente, die unter dem Niveau der Grundsicherung liegt. Das zeigt eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Demnach erhielten rund 6,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2021 weniger als 853 Euro im Monat.

Die Zahlen zeigen zugleich, dass Frauen überproportional von niedrigen Renten betroffen sind. Mehr als jede zweite Ruheständlerin bzw. 5,2 Millionen Frauen erhielt weniger Rente als die Grundsicherung. Bei Männern lagen nur 1,6 Millionen unter der Schwelle, sodass knapp jeder vierte (19 Prozent) Mann im Alter betroffen war.

Im Schnitt erhielten im Jahr 2021 Männer durchschnittlich 1.227 Euro Rente und Frauen 807 Euro.

Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner erhöht: Das wirkt sich auch positiv für die Ruheständler aus. Rund 195.000 Personen werden 2023 erstmals keine Steuern zahlen müssen. Zugleich führt die Renten-Erhöhung aber dazu, dass auch mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.

Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser wurde für das Jahr 2023 raufgesetzt: um 6,2 Prozent von 10.347 Euro auf nun 10.908 Euro. Infolgedessen müssen in diesem Jahr auch weniger Alters-Ruheständler Steuern zahlen. Dies zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, über die das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aktuell berichtet.

Geschätzt 195.000 Rentnerinnen und Rentner rutschen demnach aus der Steuerpflicht, weil der Freibetrag steigt, so geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Doch es gibt auch eine gegenteilige Bewegung. 87.000 Rentnerinnen und Rentner kämen neu als Steuerpflichtige hinzu, weil die Rente im Juli 2022 deutlich angehoben wurde. Im Westen stiegen die Altersrenten um 3,53 Prozent, im Osten um 4,25 Prozent.

Der Grund, weshalb Rentnerinnen und Rentner Einkommenssteuer zahlen, ist das das sogenannte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005. Kernelement war der Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Wie viel Steuern ein Rentner auf seine gesetzlichen Altersbezüge zahlen muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. 2022 zählen rund 5,9 Millionen Menschen zur Kategorie “Steuerpflichtige mit Renteneinkünften”.

Der Grundrentenzuschlag (Grundrente) wurde “erfolgreich eingeführt” wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonen. Wieviele Rentner den Zuschlag bekommen und wie hoch er im Durchschnitt ist.

Das Gesetz zur Grundrente trat am 01. Januar 2021 in Kraft, erste Auszahlungen gab es aber erst nach Verspätungen im Sommer 2021. Nun teilte das Bundesarbeitsministerium unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Grundrente “erfolgreich eingeführt” werden konnte.

Demnach wurden bis Ende 2022 bei allen Neurentnern und rund 26 Millionen Bestandsrenten geprüft, ob Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag bestehen.

Grundrentenzuschlag erhält nur, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem findet eine Einkommensprüfung statt. Neben dem eigenen, darf auch das Einkommen des Ehegatten, bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen.

“Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr”, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Sowohl Heil als auch Roßbach betonen, dass die Einführung des Grundrentenzuschlags ein “enormer Kraftakt” gewesen sei. Denn beispielsweise die Einkommensprüfung von Rentenempfängern war für die Deutsche Rentenversicherung ‚Neuland‘. Um dieses Neuland zu erschließen, war auch Datenaustausch mit den Finanzämtern notwendig – ebenfalls keine Kleinigkeit. Diese Einkommensprüfung gilt auch als Kostenfaktor. Selbst Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung kritisierten die hohen Verwaltungskosten. Diese sollen in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der Gesamtausgaben für Grundrente ausmachen. Allein im ersten Jahr werde ein Betrag von 400 Millionen Euro für die Verwaltung fällig, so Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung.

Weitergehende statistische Angaben zum Grundrentenzuschlag sind allerdings erst im Sommer zu erwarten, wenn die Rentenbestandsstatistik 2022 vorliegt.

Der Sozialverband VdK kritisierte in der Vergangenheit bereits die Höhe der festgestellten Zuschläge. Es würde sich meistens nur um niedrige ein- bis zweistellige Beträge handeln. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist die Grundrente “definitiv nicht die Unterstützung, die viele Menschen erwartet haben”.

Wer sich vom Grundrentenzuschlag einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut erhofft, verkennt die Zielsetzung dieses Instruments. Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung stellten in der Vergangenheit bereits heraus, dass die Grundrente kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut sei. Es ginge bei der Grundrente um Anerkennung und Respekt gegenüber der Lebensleistung langjährig Versicherter, erinnerte die DRV an die Zielsetzung.

Mehr als jeder Vierte Rentner in Deutschland verfügt über weniger als 1.000 Euro Einkommen im Alter. Insbesondere Frauen sind von solchen ‘Mini-Renten’ betroffen.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, verfügten rund 4,9 Millionen Rentner in Deutschland über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro im Monat. Das entspricht mehr als jedem vierten Altersruheständler (27,8 Prozent).

Wie die Statistiker weiter mitteilten, liegt der Anteil bei Frauen wesentlich höher: 38,2 Prozent der Rentnerinnen verfügten über ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro, dagegen nur 14,7 Prozent der Rentner. Insgesamt bezogen 2021 rund 17,6 Millionen Menschen in Deutschland aus Altersgründen eine Rente, zehn Jahre zuvor gab es nur 16,6 Millionen Rentenbezieherinnen und -bezieher. Das bedeutet einen Anstieg von rund 6,02 Prozent innerhalb einer Dekade. Auch der Anteil der Altersruheständler an der Bevölkerung in Privathaushalten stieg – von 20,9 Prozent in 2011 auf 21,4 Prozent in 2021.

Die Armutsgefährdungsquote in der Generation Ü65 kletterte bereits: im Zeitraum von 2018 bis 2021 von 14,7 auf 17,4 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hat. 2021 lag dieser Schwellenwert laut Statistischem Bundesamt für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15.009 Euro netto im Jahr (1.251 Euro im Monat).

Vorsorge hängt stark vom Nettoeinkommen der Haushalte ab. Wie ausgeprägt dieser Zusammenhang ist, zeigt eine aktuelle Studie.

Zunächst wollten die Studienmacher von den 3.200 befragten Personen wissen, ob sie überhaupt für das Alter sparen. Dies bejahte jeder zweite Teilnehmende (50 Prozent). Sie legen im durchschnitt 271,30 Euro für die private Altersvorsorge zurück. Das ist deutlich mehr als bei vorherigen Umfragen: 2018 waren es im Schnitt noch 230,30 Euro und 2019 schließlich 246,90 Euro.

Dass nur etwa die Hälfte privat für ihr Alter vorsorgen soll, resultiert auch daraus, dass rund ein Drittel der Befragten (34 Prozent) keine Angabe dazu machte, wie viel sie für das Alter monatlich sparen. Hier wurde in der Studie ein konkreter Betrag abgefragt. Denkbar ist, dass ein Teil der Befragten nicht darauf antwortete, weil sie den genauen Betrag nicht wussten. 15 Prozent aller Teilnehmenden stimmten explizit der Aussage zu, dass sie gar keine finanzielle Rücklage für ihr Alter bilden – bzw. bilden können.

Der Durchschnittsbetrag von 271 Euro darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Feld der Vorsorgenden stark spreizt. Wie viel zurückgelegt wird, hängt dabei stark vom Haushalts-Nettoeinkommen ab. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Betrag, der privat für den Ruhestand zur Verfügung steht.

In den einkommensschwächeren Haushalten ist die Zahl jener, die über keine private Altersvorsorge verfügen, besonders hoch. Mehr als ein Drittel (34 Prozent) bis zu einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro verfügt über keinerlei entsprechende Rücklagen. Wer weniger als 1.000 Euro netto monatlich verdient, legt im Mittel 26,00 Euro im Monat zurück. Einkommen von 1.000 Euro bis 1.500 Euro investieren immerhin 53,30 pro Monat in ihre Privatvorsorge.

Die Tendenz, dass Besserverdienende auch mehr für ihr Alter vorsorgen, zeigt sich auch bei den weiteren Einkommensklassen:

  • In Haushalten mit 1.500 Euro bis unter 2.000 Euro werden im Mittelwert 129,60 Euro pro Monat für die private Altersvorsorge ausgegeben.
  • In Haushalten mit Nettoeinkommen von 2.000 bis unter 3.000 Euro liegt der Mittelwert für die private Altersvorsorge bei 190,00 Euro monatlich.
  • In Haushalten von 3.000 bis unter 5.000 Euro netto legen die befragten Personen im Schnitt 254,90 Euro pro Monat zurück bzw. investieren das Geld in ihre Altersvorsorge.
  • Wer ein Nettoeinkommen von 5.000 Euro und mehr hat, verwendet im Mittel monatlich 622,70 Euro für die Privatvorsorge.

Die Studienmacher fragten auch danach, ob die Bürger das Gefühl haben, bereits genug für ihre Altersvorsorge zu tun. Das Ergebnis: Nur knapp jeder dritte Bundesbürger (31 Prozent) gibt an, bereits ausreichend für das Alter vorzusorgen. Während in der Generation der 18- bis 30-Jährigen circa jeder Sechste bzw. 16 Prozent aussagt, bereits ausreichend Vorsorge zu betreiben, ist erschreckend, dass zu dieser Einschätzung auch bei über 60-Jährigen nur die Minderheit kommt. 43 Prozent in der Generation Ü60 stimmt demnach zu, genug vorzusorgen, dass es für den Ruhestand reicht.