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Mit der Riester-Rente fördert der Staat private, zusätzliche Altersvorsorge. Doch mitunter werden die Zulagen gekürzt. Warum das so ist und wie sich das verhindern lässt.

Mit der Riester-Rente feiert ein stark umstrittenes Altersvorsorge-Produkt sein 20-jähriges Bestehen. Während Kritiker hohe Kosten betonen, stellen die Befürworter vor allem die Förderung heraus: Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Person gibt es vom Staat auch noch eine Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, kindergeldberechtigte Kind (vor 2008 geboren 185 Euro).

Doch diese Zulagen können gekürzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht (mehr) erfüllt werden. Drei besonders häufige Gründe für die Zulagen-Kürzung:

  • Gestiegenes Einkommen
  • Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit
  • Wegfall der Kinderzulage

All das kann dazu führen, dass der vorgeschriebene Mindesteigenbetrag nicht erreicht wird. Vorgeschrieben ist nämlich, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden müssen. Die Zulagen werden dabei nicht berücksichtigt und es müssen mindestens 60 Euro pro Jahr sein.

Ob diese Regelungen eingehalten werden, sollten Riester-Sparer deshalb mindestens einmal im Jahr gemeinsam mit ihrem Versicherungsvermittler prüfen.

Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.

Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.

Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.

154 Euro Grundzulage

Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.

Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Die private Altersvorsorge boomt: rund 15,7 Millionen Verträge für eine Riester-Rente haben die Bundesbürger abgeschlossen. Wer aber seine staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 nicht verschenken will und keine Zulagen beantragt hat, muss bis zum Jahresende handeln.

Die Riester-Rente ist für viele Kunden auch deshalb attraktiv, weil der Staat die private Altersvorsorge fördert. Leider geht das nicht ohne Bürokratie vonstatten. Denn die staatlichen Zulagen erhält nur, wer diese auch beantragt hat. Nicht wenige Antragsmuffel schieben das Prozedere so weit hinaus, bis es zu spät ist.

Zum schnellen Handeln sollten sich nun jene Riester-Sparer entschließen, die noch keine Förderung für das Jahr 2011 beantragt haben. Die Frist für die Gewährung der Zulagen läuft am 31.12.2013 aus, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mitteilt. Wer den Termin vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Unsichere Kunden können sich beim Ausfüllen des Antrages von einem Versicherungsvermittler helfen lassen.

Dauerzulagenantrag erleichtert die Riesterförderung

Es gibt sogar eine Möglichkeit, das Ausfüllen zukünftig zu vermeiden. Ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ muss nur einmal abgegeben werden und verlängert sich Jahr um Jahr von selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dann dem Riesterkonto automatisch gutgeschrieben.

Aber auch dieser Dauerzulagenauftrag sollte hin und wieder kontrolliert werden. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa das Einkommen steigt oder Kinder geboren werden, dann ändern sich auch die Fördervoraussetzungen des Vertrages. Deshalb ist eine jährliche Kontrolle der Unterlagen zu empfehlen. Auch hierbei greifen Versicherungsberater gern unter die Arme.

154 Euro Grundzulage

Doch wie hoch ist die Förderung überhaupt? Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Gerade deshalb sollten eventuelle Lohnerhöhung im Auge behalten werden: Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, erhalten Eltern sogar 300 Euro Förderung.

Der Neuabschluss eines Riester-Vertrages wird noch bis Jahresende mit einem Steuervorteil bis zu 2.100 Euro gefördert. Die staatlichen Zulagen werden hierbei mitgezählt, das heißt, Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.