Beiträge

Welche Versicherungen halten die Deutschen für so wichtig, dass jeder so eine haben sollte? Das zeigen aktuelle Studien-Ergebnisse.

Welche Versicherungen sind so wichtig, dass jeder sie haben sollte? Das ließ ein großer Versicherer untersuchen. Die Ergebnisse zeigen: Im Vergleich zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, spielt die Absicherung der Arbeitskraft eher eine untergeordnete Rolle.

  • Risikolebensversicherung
    Sechs Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass eine Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, die jeder besitzen sollte.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Auf die Frage, welche Versicherung so wichtig ist, dass jeder sie haben sollte, nannten neun Prozent die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung
    15 Prozent halten diese Versicherung für so wichtig, dass jeder sie haben sollte.
  • Unfallversicherung
    Eine Unfallversicherung nennen 22 Prozent der Deutschen.
  • Altersvorsorge
    29 Prozent der Deutschen finden, dass jeder Produkte zur Altersvorsorge sein Eigen nennen sollte.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Auf diesen Wert (29 Prozent) kommt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist neben der Erwerbsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit zur Absicherung der Arbeitskraft, die es in diese Liste geschafft hat.
  • Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung kommt auf 39 Prozent. Also deutlich mehr als Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kfz-Versicherung
    Auch die Kfz-Versicherung (40 Prozent) ist den Deutschen wichtiger als die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
  • Haftpflichtversicherung
    Mit 79 Prozent der Nennungen ist die Haftpflichtversicherung in den Augen der Deutschen die wichtigste Versicherung.

Über die Studie:
Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende). Es sind nur jene Versicherungen, die mehr als fünf Prozent der Nennungen erreichten, dargestellt.

Deutsche gelten als besonders sicherheitsbedürftig. Doch anhand ihrer Versicherungsverträge kann man nicht unbedingt zu dieser Einschätzung kommen. Vielmehr werden existenzielle Risiken vernachlässigt.

26 Prozent der Bundesbürger halten den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für besonders wichtig. Bei Befragten, die zwischen 25 und 34 Jahre alt sind, beträgt dieser Wert sogar 35 Prozent [1]. Das zeigte eine repräsentative Online-Umfrage von YouGov im Auftrag eines Versicherungsvermittlers anlässlich des Tags der Versicherungen, der jährlich am 28. Juni begangen wird.

Doch obwohl Risikobewusstsein vorhanden ist, geben nur 15 Prozent der Befragten an, eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben. Kleiner Lichtblick: 2021 waren die Zahlen mit 12 Prozent noch schlechter [2].

Auch andere Versicherungen, die persönliche oder existenzielle Risiken absichern, stehen bei den Deutschen nicht hoch im Kurs. So zeigt die Untersuchung, dass nur 12 Prozent der Befragten über eine Risikolebensversicherung verfügen. Eine private Pflegeversicherung besitzen nur 10 Prozent der Befragten.

Über die Studie:
[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
[2] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Der passende Hinterbliebenen-Schutz ist keine leichte Angelegenheit und sollte stets mit einem qualifizierten Vermittler oder Berater abgesprochen sein, um Fehler zu vermeiden. Einige der häufigsten Fehler, die bei der Risikolebensversicherung gemacht werden, sind hier zusammengestellt.

  • Aufschieben: „Demnächst“ die eigene Absicherung anzugehen, kann schon zu spät sein. Insbesondere, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind, Unterhaltspflichten bestehen oder Kredite bedient werden müssen.
  • Nicht Anpassen: Lebenslagen ändern sich und auch die Anbieter entwickeln ihre Produkte weiter. Deshalb sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  • Koppelverträge: Aneinander gekoppelte Verträge haben entscheidende Nachteile. So droht der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn bei finanziellen Engpässen die Zahlungen ausgesetzt werden oder gar gekündigt wird. Sind die Verträge getrennt, können die Raten für den Sparvertrag ausgesetzt werden. Der wesentlich günstigere Risikoschutz kann wahrscheinlich weitergezahlt werden.
  • Online-Abschluss allein im Netz: Auf individuelle Beratung sollte auch bei einer Risikolebensversicherung nicht verzichtet werden, sofern nicht bereits ein umfangreiches Vorwissen besteht.
  • Der Preis entscheidet: Wer auf das billigste Angebot zurückgreift, verzichtet mitunter auf wichtige Leistungen oder ärgert sich später über steigende Beiträge. Um einzuschätzen, welche Gesellschaften konstante Beiträge bieten und Kaufbeitragserhöhungen während der Laufzeit verzichten, ist Marktkenntnis und Erfahrung nötig.
  • Nur den Hauptverdiener versichern: Paare sollten stets bedenken, dass natürlich auch der andere Partner versterben kann. Geprüft werden sollte, ob verbundenen Risiko-Lebensversicherungen oder auch eine gegenseitige „Über-Kreuz“-Absicherung besser ist. Auch Varianten mit fallender Versicherungssumme sind denkbar.
  • Die Hinterbliebenen-Absicherung „auf sich selbst“ abschließen: Keine gute Idee. Aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein.
  • Halbwahrheit bei den Gesundheitsfragen: Das kann wie ein Bumerang zurückkommen; unter Umständen ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen ganz zu verweigern, wenn falsche oder unwahre Angaben bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gemacht werden.

Eine umfassende Beratung zum Hinterbliebenen-Schutz sollte aber auch Informationen zu Vorsorgedokumenten wie Sorgerechts- und Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht umfassen. Versicherungsvermittler müssen dabei auf die Abgrenzung zur Rechtsberatung achten.

Wer eine Familie gründen will, ein Haus bauen oder einen Kredit abschließen, für den lohnt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. Die Tarife gelten im Bereich der Risikovorsorge als vergleichsweise kostengünstig und einfach. Aber das kann sich als Trugschluss entpuppen, wie ein kleiner Einblick in die Vertragsklauseln zeigt.

Eine Risikolebensversicherung zählt zu den wichtigsten Vorsorgen für Familien: Mit einem solchen Vertrag können die Versicherten ihre Kinder und Lebenspartner für den Fall absichern, dass sie einmal früh aus dem Leben scheiden. Diese Tarife berühren ein sehr unschönes Thema, denn wohl keiner beschäftigt sich freiwillig mit der Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ablebens. Und dennoch ist dieser Schutz nicht zu unterschätzen. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass der Tod einer geliebten Person zu den häufigsten Verschuldungsgründen in Deutschland zählt. Plötzlich können Kredite nicht mehr bedient, kann das Haus nicht mehr abbezahlt werden: und auch die Kosten für die eigenen Kinder können sich als Schuldenfalle entpuppen.

Komplexer als gedacht

Risikolebens-Policen gelten als vergleichsweise einfach und auch kostengünstig, da hier darauf verzichtet wird, mit der Versicherung gleichzeitig Vermögen aufzubauen. Dennoch ist es leichtsinnig, diese Verträge zu unterschätzen. Wer schnell mit wenigen Klicks online einen Vertrag abschließt, dem drohen im Zweifel böse Überraschungen. Deshalb sollte man sich bei diesen Verträgen umfangreich informieren und einen Experten bzw. eine Expertin hinzuziehen.

Das beginnt bereits mit den Gesundheitsfragen. Diese müssen genauestens beantwortet werden: Schon kleine Fehler können dazu beitragen, dass der Versicherer später die Leistung verweigert und den Vertrag zurückzieht, weil der Antragsteller seine Pflichten verletzt hat. Das sollte und darf nicht passieren!

Mit Blick auf die Prämie gibt es eine weitere Falle. Gerade Anbieter mit sehr billigen Tarifen lassen sich das Recht einräumen, den Beitrag im Laufe der Vertragslaufzeit teils deutlich raufzusetzen. Dann entpuppen sich die Lockangebote schnell als deutlich teurer als ursprünglich gedacht. Schnell kann sich der Beitrag dann verdoppeln oder nahezu verdreifachen! Andere Anbieter wiederum garantieren eine hohe Preisstabilität über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg. In Fachkreisen ist dies als Unterschied zwischen Nettoprämie -der zunächst vereinbarte Zahlbetrag- und Bruttoprämie -die Prämie, die maximal erreicht werden kann- bekannt. Gerade Vergleichsportale können die maximale Kostensteigerung aber oft nicht abbilden. Möglich werden Preisanpassungen durch Paragraph 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Auch bei den sogenannten Nachversicherungsgarantien lohnt es sich, genauer hinzusehen. Die Versicherer erlauben es, ereignisabhängig oder unabhängig die vereinbarte Versicherungssumme heraufzusetzen. Das ist auch sehr sinnvoll. Wenn die versicherte Person heiratet, sich selbstständig macht, ein Haus baut oder wenn ein Kind erwartet wird, steigt natürlich auch der Absicherungsbedarf, um optimal geschützt zu sein. Deutlich unterscheiden sich die Anbieter darin, zu welchen Anlässen und um welchen Betrag die Summen angepasst werden dürfen.

Bonusleistungen, die lohnen können

Darüber hinaus sehen die Verträge in ihren Premium-Varianten zusätzliche Leistungen vor, die sinnvoll sein können. Etwa, dass eine vorgezogene Todesfallleistung werden kann. Wird eine schwere Krankheit mit maximal 12 Monaten verbleibender Lebenserwartung beim Versicherten diagnostiziert, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Summe bereits zu Lebzeiten aus. Das kann sinnvoll sein, verursacht doch auch eine Krankheit oft zusätzliche Kosten: etwa für die Pflege, notwendige Umbauten für die verbleibende Lebenszeit oder weil der Partner bzw. die Partnerin vorübergehend den Job einstellt, um ganz für die betroffene Person da zu sein.

Auch erlauben es Versicherer in bestimmten Tarifen, Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenfrei mitzuversichern, wenn auch oft mit reduzierten Todesfallsummen. Das kann sinnvoll sein: Der Tod eines Kindes ist nicht nur eine extreme Belastung für Eltern und Angehörige, sondern bringt zusätzliche Kosten mit sich, etwa für eine würdevolle Bestattung oder weil die Trauerarbeit dazu beiträgt, dass man den Beruf vorübergehend aufgeben muss.

Zahlreich sind auch die Absicherungs-Varianten: Die keineswegs nur auf Familien zugeschnitten sind. Für unverheiratete Paare kann es zum Beispiel sinnvoll sein, sich per Einzelvertrag über Kreuz zu versichern oder per verbundener RLV einen gemeinsamen Vertrag abzuschließen. Das ist besonders wichtig, weil oft für Unverheiratete kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente besteht. Grundsätzlich gilt: Die Tarife sind so vielfältig wie die Lebensentwürfe der Menschen. Deshalb hilft ein Beratungsgespräch, weil auch dieser Schutz passen muss!

Die Ursprünge der Lebensversicherung liegen in der Hinterbliebenenvorsorge – Familien sollten bei Tod des Hauptverdieners abgesichert sein. Zwar hat viele dieser Aufgaben der moderne Sozialstaat übernommen. Aber private Hinterbliebenenvorsorge kann dennoch wichtig sein. Denn wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener einer Familie stirbt, droht der finanzielle Ruin einer ganzen Familie, weil laufende Kosten oder eine Hypothek nicht mehr bedient werden können.

Es gibt also noch immer gute Gründe für das wichtigste Produkt der privaten Hinterbliebenenvorsorge – für die Risikolebensversicherung (RLV). Dies trifft umso mehr zu, wenn Eltern ohne Trauschein zusammenleben – hier besteht im Falle eines tragischen Todesfalls nicht mal Anspruch auf staatliche Hinterbliebenenrente.

Schneller Abschluss lohnt – jedes Lebensjahr verteuert die Prämie

Erkennt man die Notwendigkeit einer Risikolebensversicherung, ist schnelles Handeln wichtig. Denn jedes Lebensjahr eines Versicherungsnehmers verteuert die Prämie. Versicherer kalkulieren hierbei nicht mit dem wirklichen Geburtstag eines Versicherungsnehmers. Stattdessen rechnen sie, als würde der Versicherungsnehmer jeweils am 01.01. des Jahres die Altersschwelle überschreiten.

Vor dem Abschluss stehen die Gesundheitsfragen

Die Prämienhöhe ist vom Alter des Versicherungsnehmers, aber auch von der Arbeit (riskant oder nicht riskant) und vom Gesundheitszustand abhängig. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt daher für die RLV: Vor Vertragsabschluss stehen die Gesundheitsfragen. Diese müssen nach bestem Gewissen und Kenntnisstand beantwortet werden – ansonsten droht der Verlust der Versicherungsleistung.

Als Beispiel: Hat ein Versicherungsnehmer angegeben, Nichtraucher zu sein, könnte die Versicherung bei Auftreten von Lungenkrebs die Angabe überprüfen. War die Angabe falsch, riskiert der Versicherungsnehmer den kompletten Versicherungsschutz.

Schlechter Gesundheitszustand führt zu Risikoaufschlägen

Ein schlechter Gesundheitszustand führt zu Risikoaufschlägen. Dies kann zum Beispiel für Herzerkrankungen oder Bluthochdruck gelten. Als Problem kommt hinzu: Versicherer können den Antrag auf eine RLV-Police auch komplett ablehnen. Das kommt häufig bei schweren Vorerkrankungen, zum Beispiel bei Krebserkrankungen, vor.

Die richtige Versicherungssumme vereinbaren

Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich am aktuellen Lebensstandard einer Familie orientieren. Demnach gilt als Faustformel: Abgesichert werden sollte das 3- bis 5-fache Brutto-Jahreseinkommen des Hauptverdieners. Manchmal führen veränderte Lebensbedingungen dazu, dass eine höhere Versicherungssumme gewünscht wird. Hierfür bieten einige Versicherer eine Nachversicherungsgarantie an.

Die richtige Vertragsdauer vereinbaren

Die richtige Vertragsdauer beantwortet sich in der Regel durch die Frage, wie lange der Hinterbliebenenschutz für die Angehörigen notwendig ist. So könnten zum Beispiel Kinder abgesichert werden bis zu einem Alter, in dem sie selbst Geld verdienen. Oder der Vertrag könnte laufen, bis ein Kredit abgezahlt ist. Einige Versicherer bieten auch hier eine Verlängerungsoption – war die Laufzeit zu kurz, kann die RLV dann ohne neue Gesundheitsprüfung zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden. Wer hierzu Informationen wünscht, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Sterbegeldversicherungen sind heftig umstritten — der Verbraucherschutz rät oft davon ab. Ob sie sinnvoll sein können oder nicht, hängt jedoch von der Betrachtungsweise ab: und davon, was man in den Tarifen vereinbart hat. Ein Blick auf diese spezielle Vertragsart.

Kein Mensch macht sich gern Gedanken über sein eigenes Ableben: schon gar nicht darüber, was dies für die Hinterbliebenen bedeutet. Fakt ist aber, dass der Tod eines Menschen für die Verwandten nicht nur eine enorme emotionale Belastung mit sich bringt, sondern auch eine finanzielle und organisatorische.

Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel. Und eins vorneweg: Ein Liebling der Verbraucherschützer ist diese Police nicht: Sie wurde schon mehrfach für verzichtbar erklärt. Ob sie sinnvoll sein kann oder nicht, muss jeder selbst entscheiden: anhand der Leistungen, die diese Verträge bieten. Und natürlich daran, wie viel man für eine solche Police ausgeben will. Denn es gibt auch durchaus Befürworter dieser Verträge.

Stark vereinfacht zahlt die Sterbegeldversicherung einen vertraglich festgelegten Betrag aus, wenn die versicherte Person stirbt. Hier sei auf die hohen Kosten verwiesen, die den Angehörigen im Todesfall entstehen können: Allein für die Bestattung muss ein Betrag von durchschnittlich 7.300 Euro eingeplant werden. Doch damit nicht genug. Abhängig von Vertrag und Anbieter, leisten die Verträge noch mehr:

So kann auch eine organisatorische Vorsorge für den Trauerfall eingeschlossen werden. Darin lassen sich mehrere Dinge vereinbaren: zum Beispiel die Organisation einer Trauerfeier, eines Trauerredners und der Bestattung. Aber auch Regeln zum Nachlass oder zur Auflösung des Haushaltes. Dinge, die Angehörige sehr entlasten können, wenn sie emotional sehr leiden. Sogar eine psychologische Betreuung lässt sich unter Umständen vereinbaren.

Einige Anbieter erlauben sogar, dass man diese Policen für Dritte und ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann: in der Regel sind die Policen dann etwas teurer. Oft muss dann auch eine Wartezeit akzeptiert werden.

Eine Vorsorge für Hinterbliebene, die weit weniger umstritten ist, ist die Risikolebensversicherung: Diese wird auch von Kritikern der Sterbegeld-Policen empfohlen. Diese ist gar nicht so teuer, wenn man sie ohne kapitalbildende Komponente vereinbart. In der Regel zahlt der Versicherer eine Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Wie hoch so eine Absicherung ausfallen soll, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Manche Experten raten dazu, mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.

Auch über wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, um für den Ernstfall vorzusorgen: Und den Lieben den Abschied zu erleichtern.

Sterbegeldversicherungen sind heftig umstritten — der Verbraucherschutz rät oft davon ab. Ob sie sinnvoll sein können oder nicht, hängt jedoch von der Betrachtungsweise ab: und davon, was man in den Tarifen vereinbart hat. Ein Blick auf diese spezielle Vertragsart.

Kein Mensch macht sich gern Gedanken über sein eigenes Ableben: schon gar nicht darüber, was dies für die Hinterbliebenen bedeutet. Fakt ist aber, dass der Tod eines Menschen für die Verwandten nicht nur eine enorme emotionale Belastung mit sich bringt, sondern auch eine finanzielle und organisatorische.

Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel. Und eins vorneweg: Ein Liebling der Verbraucherschützer ist diese Police nicht: Sie wurde schon mehrfach für verzichtbar erklärt. Ob sie sinnvoll sein kann oder nicht, muss jeder selbst entscheiden: anhand der Leistungen, die diese Verträge bieten. Und natürlich daran, wie viel man für eine solche Police ausgeben will. Denn es gibt auch durchaus Befürworter dieser Verträge.

Stark vereinfacht zahlt die Sterbegeldversicherung einen vertraglich festgelegten Betrag aus, wenn die versicherte Person stirbt. Hier sei auf die hohen Kosten verwiesen, die den Angehörigen im Todesfall entstehen können: Allein für die Bestattung muss ein Betrag von durchschnittlich 7.300 Euro eingeplant werden. Doch damit nicht genug. Abhängig von Vertrag und Anbieter, leisten die Verträge noch mehr:

So kann auch eine organisatorische Vorsorge für den Trauerfall eingeschlossen werden. Darin lassen sich mehrere Dinge vereinbaren: zum Beispiel die Organisation einer Trauerfeier, eines Trauerredners und der Bestattung. Aber auch Regeln zum Nachlass oder zur Auflösung des Haushaltes. Dinge, die Angehörige sehr entlasten können, wenn sie emotional sehr leiden. Sogar eine psychologische Betreuung lässt sich unter Umständen vereinbaren.

Einige Anbieter erlauben sogar, dass man diese Policen für Dritte und ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann: in der Regel sind die Policen dann etwas teurer. Oft muss dann auch eine Wartezeit akzeptiert werden.

Eine Vorsorge für Hinterbliebene, die weit weniger umstritten ist, ist die Risikolebensversicherung: Diese wird auch von Kritikern der Sterbegeld-Policen empfohlen. Diese ist gar nicht so teuer, wenn man sie ohne kapitalbildende Komponente vereinbart. In der Regel zahlt der Versicherer eine Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Wie hoch so eine Absicherung ausfallen soll, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Manche Experten raten dazu, mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.

Auch über wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, um für den Ernstfall vorzusorgen: Und den Lieben den Abschied zu erleichtern.

Die Deutschen verzichten ausgerechnet auf solche Versicherungen, die wichtige existentielle Risiken absichern. So haben nur ein Bruchteil der Bürger eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Das geht aus der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamts hervor.

Der Hausrat ist gut abgesichert: die Hinterbliebenen und die eigene Arbeitskraft sind es nicht. So lässt sich das Ergebnis der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes pointieren. Während nämlich immerhin rund 76 Prozent aller deutschen Haushalte über eine private Hausratversicherung verfügen, so haben eine Risikolebensversicherung (RLV) gerade einmal 17 Prozent der Haushalte. Auch Berufsunfähigkeits-Policen finden sich nur etwa in jedem vierten Haushalt (26 Prozent). Für die Umfrage wurden mehr als 60.000 Haushalte in Deutschland befragt.

Risikolebensversicherung: Absicherung von Lebenspartner und Kindern

Überraschend ist das Ergebnis insofern nicht, weil diese wichtigen Policen sehr unangenehme Themen berühren. Beispiel Risikolebensversicherung: Mit einem solchen Vertrag können die Versicherten ihre Kinder und Lebenspartner für den Fall absichern, dass sie einmal früh aus dem Leben scheiden. Wer macht sich über diesen Fall schon ernsthaft Gedanken? Es ist ein Thema, das gerne verdrängt wird.

Und doch ist es wichtig, auch hierfür Vorsorge zu treffen. Wenn ein Einkommen in der Familie wegbricht, bedeutet das für Angehörigen oft die Verschuldung. Zu den emotionalen Ausnahmezuständen kommen dann noch finanzielle Probleme hinzu. Das gilt auch bereits für junge Familien: speziell dann, wenn ein Haus oder Kredit abbezahlt werden muss. Laut dem Verschuldungsatlas des Statistischen Bundesamtes sind kritische Lebensereignisse wie der Tod eines Lebenspartners, Unfälle oder das Ausscheiden aus dem Beruf mit die häufigsten Gründe, weshalb Menschen eine Schuldenlast auf sich laden und eine Schuldnerberatung aufsuchen müssen.

Damit wäre auch bereits der zweite wichtige Schutz angesprochen: die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Immerhin fast jeder Vierte muss vorzeitig seinen Job aufgeben und schafft es nicht bis zum „normalen“ Rentenalter. Keineswegs sind davon nur ältere Beschäftigte oder Menschen mit schwerer körperlicher Tätigkeit betroffen. Aus Zahlen der Versicherungswirtschaft geht hervor, dass jede dritte Berufsunfähigkeits-Rente aufgrund psychischer Krankheiten ausgezahlt wird. Im Schnitt werden Menschen mit 44 Jahren berufsunfähig.

Die Rentenkasse sichert nur noch Erwerbsunfähigkeit ab

Hier gilt es also vorzusorgen, denn auf Vater Staat allein ist kein Verlass. Nach einer Gesetzesreform 2001 hat sich die deutsche Rentenversicherung fast komplett aus der Absicherung des Berufs zurückgezogen und leistet nur noch bei der sogenannten Erwerbsunfähigkeit: zumindest für Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen. Seither nimmt die Rentenkasse keine Rücksicht mehr auf Status und Einkommen des zuvor ausgeübten Berufes. Volle Erwerbsminderung nach dem 6. Sozialgesetzbuch liegt erst dann vor, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann — egal in welcher Tätigkeit.

Hier haben viele Deutsche folglich Lücken in der Risikovorsorge: Obwohl das Klischee besagt, sie seien eher überversichert. Positiv ist immerhin, dass in mehr als acht von zehn Haushalten (83 Prozent) mittlerweile eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Zur Erinnerung: Wer Dritten einen Schaden zufügt, und sei es nur aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit, haftet mit seinem kompletten Privatvermögen.

Drei Viertel der deutschen Haushalte besitzt keine Risikolebensversicherung, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Dabei kann sich eine solche Police als existentiell wichtig entpuppen, um die eigene Familie vor dem finanziellen Bankrott zu schützen. Denn im Ernstfall müssen alle Kosten und Kredite weiter bedient werden, auch wenn ein Mitglied aus der Familie auf tragische Weise zu Schaden kam.

Es ist ein schöner Trend: Viele Familien investieren in bleibende Werte, indem sie zum Beispiel ein Eigenheim bauen oder ein Grundstück erwerben, das einmal die eigenen Kinder nutzen können. Das zeigen zum Beispiel Statistiken der Bauwirtschaft. Wurden im Jahr 2016 noch 278.000 neue Wohnungen errichtet, so könnten es in diesem Jahr schon 320.000 sein. Die Tendenz ist auch dank niedriger Zinsen steigend.

Wer ein solches Projekt umsetzt, sollte seine Familie aber auch finanziell für den Fall absichern, dass man einmal vorzeitig aus dem Leben scheidet. Auch, wenn viele jetzt laut aufstöhnen mögen: Ja, es ist ein äußerst unpopuläres Thema, dass ein Familienmitglied oder dessen Lebenspartner aus dem Leben scheidet. Und doch sollte man das Thema nicht verdrängen. Es bedeutet für die Hinterbliebenen oft ein Armutsrisiko, wenn größere finanzielle Anschaffungen und laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen, nachdem ein Mensch verstarb. Damit ist nicht nur das Eigenheim gemeint, sondern auch der Kredit für ein neues Auto oder die Ausbildungskosten für die Kinder.

Drei Viertel ohne Hinterbliebenenschutz

Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, dass drei Viertel der deutschen Haushalte bzw. 74 Prozent auf einen Hinterbliebenenschutz verzichten. So zumindest lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Zugleich geben 83 Prozent der Verbraucher an, dass sie aktiv Verantwortung für ihre Familie tragen, auch in finanziellen Dingen. Im Einzelnen fühlten sich 64 Prozent für den Partner verantwortlich, 61 Prozent für ihre Kinder. Der Ausfall dieser Menschen, so sehr er bereits die Seele belastet, kann auch finanziell oft nicht gestemmt werden. Jede(r) dritte Alleinerziehende ist auf Sozialleistungen angewiesen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Hinterbliebenen mit einer entsprechenden Vorsorge abzusichern. Mittel der Wahl kann beispielsweise besagte Risikolebensversicherung sein. Viele Verbraucher wissen nicht, dass damit keineswegs eine kapitalbildende Lebensversicherung gemeint sein muss, mit der sich Hinterbliebenenabsicherung und eigene Altersvorsorge koppeln lässt. Wer Versicherung und Geldanlage lieber trennt und hierfür separate Verträge abschließt, muss für seinen Hinterbliebenenschutz weit geringere Beiträge zahlen.

Attraktiv ist eine solche Police auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn in der Regel kann der Versicherte selbst im Vertrag bestimmen, wer das Geld im Ernstfall erhalten soll. Diesbezüglich sind die Verträge weit besser für alternative Lebensmodelle geeignet als etwa der Hinterbliebenen-Schutz der gesetzlichen Rente, bei dem ein Trauschein oft Muss ist. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Vertrag zu finden!

Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich auch für junge Familien, um einander gegenseitig abzusichern. Denn wird ein Haus gebaut oder ein Kind geboren, kann es schnell den sozialen Abstieg bedeuten, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Auch Kinder lassen sich mit einer solchen Police absichern.

Keiner denkt gern darüber nach, was einmal passiert, wenn man nicht mehr auf der Welt ist. Und schon gar nicht, wenn das Glück an die Tür klopft und man soeben mit einem geliebten Menschen eine Familie gegründet hat. Dennoch: Wie geht es weiter, wenn eine Familie durch einen Schicksalsschlag auseinandergerissen wird? Dieser Frage sollten junge Menschen wenigstens kurz Beachtung schenken, abhängig von ihrer Lebenssituation. Denn im schlimmsten Fall droht den Hinterbliebenen eine hohe Schuldenlast.

Es ist ein trauriger Fakt: Vielen Familien droht wirtschaftliche Not, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Das zeigt sich zum Beispiel an der hohen Zahl von alleinerziehenden Frauen und Männern, die mit Sozialleistungen aufstocken müssen: immerhin jede(r) Dritte ist davon betroffen. Und im Schnitt zahlt die deutsche Rentenkasse nur eine Hinterbliebenen-Rente von 530 Euro im Monat aus: Wenn die Betroffenen überhaupt einen Anspruch erworben haben. Die finanziellen Sorgen gesellen sich dann zum seelischen Leid hinzu.

Hier kommt die Risikolebensversicherung (RLV) ins Spiel. Sie sichert Hinterbliebene finanziell ab. Dass diese Police auch für junge Familien schon wichtig sein kann, zeigen die finanziellen Bürden, die sich junge Paare oft aufbürden. Unter Umständen wurde ein Kredit für den Hausbau, die Wohnungseinrichtung oder das Auto aufgenommen. Auch wenn Kinder da sind, können Rechnungen oft nicht bedient werden, wenn ein Einkommen komplett wegbricht. Im Zweifel müssen die Betroffenen in eine kleinere Wohnung umziehen und einen Umzug organisieren. Um das zu vermeiden, zahlt der Lebensversicherer eine zuvor vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person stirbt.

Wichtig ist eine solche Absicherung auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn sie erwerben in der Regel keinen Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente. Damit man eine Risiko-LV abschließen kann, müssen zuvor umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden, etwa, ob der Versicherte raucht, ein riskantes Hobby hat oder sogar Übergewicht. Hierbei ist Ehrlichkeit Trumpf, denn falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherte später seine Leistung verweigern darf. Damit keine Fehler passieren, empfiehlt es sich, dass sich Antragsteller von einem Versicherungsfachmann beraten lassen – und dieser das Beratungsgespräch genau dokumentiert.

Alternativ bietet sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung an. Während die Risikolebensversicherung in der Regel ein reiner Todesfallschutz für die Hinterbliebenen ist und schon für sehr niedrige Beiträge angeboten wird, bietet die etwas teurere Kapitallebensversicherung die Möglichkeit, Todesfallschutz und Geldsparen zu verbinden. Wird der Risikoschutz nicht in Anspruch genommen, zahlt der Versicherer in der Regel zum vereinbarten Zeitpunkt eine Rente aus, die sich am angesparten Kapital bemisst und den Versicherten auch am Anlageerfolg des Unternehmens beteiligt.