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Ein komplexer Fall von Rohrbruchschäden endete mit einer erheblichen Nachzahlung durch den Versicherer, nachdem der Versicherungsombudsmann eine korrekte Schadenberechnung gefordert hatte. Wie der Ombudsmann die schadenbedingten Kosten ermittelte und warum eine genaue Berechnung so wichtig ist.

Ein komplexer Fall von Rohrbruchschäden in einem versicherten Gebäude endete mit einer erheblichen Nachzahlung durch den Versicherer, nachdem der Versicherungsombudsmann eine korrekte Schadenberechnung gefordert hatte. Der Fall zeigt die Bedeutung der präzisen Ermittlung von Schadenskosten und die Methodik zur korrekten Berechnung von Versicherungsansprüchen.

Der Fall im Detail

In einer Abflussleitung des versicherten Gebäudes wurden auf einer Länge von 14 Metern sechs Rohrbrüche sowie 21 nicht versicherte Schadenursachen, wie Axialverschiebungen und Wurzeleinwuchs, festgestellt. Die Gesamtkosten für die Beseitigung dieser Schäden beliefen sich auf 9.637,75 Euro. Um den ersatzfähigen Schaden zu berechnen, teilte der Versicherer die Gesamtkosten durch die Anzahl der Schäden (27) und multiplizierte diesen Betrag mit der Anzahl der versicherten Rohrbrüche (6). Daraus ergab sich eine Entschädigungsleistung von 2.141,73 Euro.

Die Argumentation des Versicherungsombudsmanns

Der Versicherungsombudsmann argumentierte jedoch, dass diese Methode den schadenbedingten Reparaturanteil nicht korrekt ermittelte. Er betonte, dass im Rahmen der abstrakten Schadenberechnung festgestellt werden müsse, welche Kosten konkret erforderlich waren, um die sechs Rohrbrüche zu reparieren. Eine notwendige Baustelleneinrichtung wurde mit 499 Euro netto berechnet, und der Einzelpreis für einen Meter Inliner mit 375 Euro netto. Somit ergaben allein diese beiden Posten bereits Kosten von 2.250 Euro netto für die sechs Rohrbrüche. Zusätzlich waren der Einsatz eines Rohrortungsgeräts und eines Fräsroboters zur Reinigung und Beseitigung von Wurzeleinwuchs für die Reparatur notwendig.

Erneute Prüfung und Nachzahlung

Aufgrund dieser Anmerkungen veranlasste der Versicherer eine erneute Prüfung der Schadenunterlagen durch einen hinzugezogenen Sachverständigen. Dieser ermittelte die schadenbedingten Kosten nach eingehender Prüfung mit 5.128 Euro. Der Versicherer nahm daraufhin eine entsprechende Nachzahlung vor.

Welche Schäden müssen Wohngebäudeversicherer innerhalb eines Hauses am häufigsten regulieren? Die Antwort mag überraschen: Leitungswasserschäden! Beinahe jeder zweite Fall, der reguliert werden muss, betrifft einen solchen Schaden an Rohren und Armaturen. Ein Grund ist, dass diese zu selten gewartet werden.

48 Prozent aller Schäden, die in Eigenheimen und anderen Häusern von Wohngebäudeversicherern reguliert werden müssen, betreffen die Wasserleitungen im Haus. Auf diese Zahl macht aktuell „Welt Online“ aufmerksam. Damit sind Leitungsrohre der häufigste Grund, wenn eine Versicherung zahlen muss. Pro Jahr zählt der Versicherungsdachverband GDV 1,1 Millionen Schadensfälle dieser Art: das sind im Schnitt mehr als 3.000 pro Tag! Der Sachschaden: mehr als zwei Milliarden Euro.

Ein Grund für diese hohe Zahl sei, dass die Wasserrohre zu selten kontrolliert und gewartet werden. Dabei kann jeder selbst etwas tun, damit die Wasserrohre nicht platzen oder kaputt gehen. Das betrifft vor allem auch den Winter. Wenn Wasser gefriert, dehnt sich das Volumen um neun Prozent aus und kann die Rohre folglich beschädigen. Oft platzt das Rohr nicht sofort, sondern wird durch Risse und Schwachstellen geschwächt, so dass Wasser austritt. Deshalb sollten Räume im Winter auch dann leicht beheizt werden, wenn sie nicht genutzt werden. Viele Wohngebäude-Policen schreiben das sogar verpflichtend vor.

Hier sei daran erinnert, welch große Schäden durch Wasser entstehen können: nach einem geplatzten Rohr, das zu spät bemerkt wird, steht oft der gesamte Boden unter Wasser. Einrichtungsgegenstände sind hinüber und müssen oft entsorgt werden. Auch muss der Raum mehrere Wochen trocknen und kann dann nicht genutzt werden. Schimmelbildung ist ebenfalls möglich — und ein Gesundheitsrisiko für die Atemwege.

In Räumen, die sich schlecht oder gar nicht heizen lassen, sollten die Rohre abgesperrt und entleert werden: etwa bei Wasserhähnen im Garten oder der Garage. Zudem sollten Kellerfenster geschlossen werden. Keineswegs ist es jedoch so, dass gut gedämmte Räume bereits vor Frostschäden schützen, auch wenn sie nicht beheizt werden. Auch diese Räume müssten beheizt werden, warnt der GDV.

Natürlich sollten die Rohre auch hin und wieder untersucht werden — hierbei ist auf Warnhinweise zu achten. Ein Indiz für defekte Rohre kann zum Beispiel sein, wenn Heizkörper nicht richtig heizen oder kein Wasser aus dem Wasserhahn kommt, obwohl man den Hahn geöffnet hat. Versicherungskunden sind zu Kontrollen verpflichtet, wenn auch nicht permanent. Wie oft dies zu geschehen hat, ist auch abhängig vom Alter, Zustand und Bauart der Heizung. Auch wenn es keine Faustregel gibt, empfiehlt es sich, alle paar Wochen mal die Rohre zu checken (BGH, 25.06.2008, IV ZR 233/06).

Kommt Hausrat durch Leitungswasser zu Schaden, zum Beispiel Möbel, Tapeten, elektrische Geräte oder Teppiche, zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung springt hingegen ein, wenn Gebäude, Wände und fest eingebaute Gebäudebestandteile zu Schaden kommen.