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Langjährig Rentenversicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, erhielten zuletzt im Durchschnitt eine monatliche Rente von rund 1.370 Euro.

Diese Informationen stammen aus den Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, die auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zurückgehen.

Die Rente für langjährig Versicherte betrug zum Ende des Jahres 2021 durchschnittlich 1.370 Euro. Dies geht aus einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hervor, basierend auf den Daten des Bundesarbeitsministeriums, die von der Linken im Bundestag angefragt wurden. Im Osten Deutschlands erhielten Altersruheständler demnach durchschnittlich nur 1.255 Euro, während es im Westen 1.423 Euro monatlich waren.

Erstmals kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Wer diese Altersrente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, muss für jeden Monat, den er früher in Rente geht, einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent akzeptieren, maximal bis zu 14,4 Prozent.

Laut dem Bundesarbeitsministerium war der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für langjährig Versicherte im Saarland am höchsten. Dort wurde im Durchschnitt eine Altersrente von 1.488 Euro ausgezahlt. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit 1.482 Euro und Hamburg mit 1.458 Euro. Die niedrigsten Beträge wurden in drei ostdeutschen Bundesländern verzeichnet: In Sachsen betrug der durchschnittliche Zahlbetrag 1.242 Euro, in Sachsen-Anhalt 1.237 Euro und in Thüringen 1.226 Euro.

Wie sorgen die Deutschen für ihren Ruhestand vor? Fühlen sie sich finanziell auf den Lebensabend vorbereitet und woran hakt die private Altersvorsorge? Diesen Fragen widmete sich eine aktuelle Studie.

Mehr als jeder zweite Bundesbürger (53 Prozent) sorgt nicht für das Alter vor. Das hat eine Studie des Geldanlage-Portals ‚WeltSparen‘ ermittelt. Bereits 2019 ließ das Unternehmen diese Fragen stellen. Der Vergleich mit der Vorgänger-Studie zeigt: Der Anteil derjenigen, die keine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, stieg um zwei Prozentpunkte.

Kleiner Lichtblick: Auch der Anteil derjenigen, die zusätzliche Altersvorsorge betreiben, wächst. Vier Prozent mehr Männer und drei Prozent mehr Frauen als noch 2019 geben an, heute zusätzlich für ihre Altersvorsorge zu sparen.

Den Studien-Ergebnissen zufolge, bilden 43 Prozent der Deutschen Rücklagen für den Ruhestand. Allerdings wird ein deutlicher Unterscheid zwischen den Geschlechtern aufgezeigt. Während fast jeder zweite Mann (47 Prozent) für das Alter Rücklagen bildet, sind es bei den Frauen trotz fast fünf Jahren höherer durchschnittlicher Lebenserwartung nur vier von zehn Frauen in Deutschland. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Frauen betreibt keine Vorsorge und riskiert Altersarmut.

Betrachtet man die Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, fällt auf, dass sich die jüngsten Befragten am wenigsten Gedanken über ihre finanzielle Situation im Rentenalter machen. Weniger als ein Drittel (30 Prozent) der 18-24-Jährigen betreibt zusätzliche Altersvorsorge. In der nächsten Altersgruppe (bis 34 Jahre) sind es bereits 47 Prozent. Bei den älteren Umfrage-Teilnehmern (45 – 54 Jahre) sorgen 57 Prozent zusätzlich für das eigene Alter vor.
Gerade der jungen Generation geht damit Zeit verloren, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Zur Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer von WeltSparen (Raisin GmbH) konzipierten sowie in Auftrag gegebenen und von YouGov durchgeführten Online-Umfrage an der 2.043 Befragte zwischen dem 01.02.2021 bis 03.02.2021 sowie 2.016 Befragte zwischen dem 25.02.2019 und 27.02.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die Zahl der deutschen Rentner, die ihren Lebensabend außerhalb Deutschlands verbringen, steigt. In den letzten zehn Jahren nahm ihre Zahl um etwa 50.000 zu.

Immer mehr Deutsche lassen sich ihre Rente ins Ausland überweisen. Das geht aus dem jüngsten Rentenbericht der Bundesregierung hervor. Demnach erhielten 246.446 deutsche Rentner im Ausland Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es noch 240.000. Ein Rekordwert, wie die DRV seinerzeit mitteilte.

Die Vorstellung, dass der Lebensabend unter Palmen im Sonnenschein verbracht wird, lässt sich jedoch anhand der Zahlen nicht beweisen. Denn die beliebtesten Länder, um den Ruhestand zu verbringen, sind die Schweiz (26.639) und Österreich (26.331). Danach folgen USA (23.673) und Frankreich (17.985).

Grundsätzlich können Rentner selbst entscheiden, in welchem Land sie ihren Lebensabend verbringen. Ob in einem solchen Fall alle erworbenen Rentenansprüche ohne Abzüge erhalten bleiben, hängt von mehreren Faktoren ab: Etwa davon, wie lange der Aufenthalt im Ausland geplant ist, ob und welche Sozialabkommen mit dem Zielland bestehen und welche Art Rente empfangen wird.

Am einfachsten ist es für Rentner, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Unter “vorübergehend” versteht die DRV einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten im Jahr.

Wer sich mindestens sechs Monate und länger im Ausland aufhält, muss mit Abzügen rechnen. Eine ungekürzte Rente gibt es nur bei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen, Schweiz oder Liechtenstein.

Einmal im Jahr überprüft die DRV, ob die deutschen Auslandsrentner noch leben. Dafür soll eine sogenannte “Lebensbescheinigung” ausgefüllt, bestätigt und zurückgesandt werden. Solche Bestätigungen kann man beispielsweise von den deutschen Auslandsvertretungen oder Geldinstituten vornehmen lassen.

Deutsche Rentner, die in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz oder Spanien leben, benötigen keine solche Bescheinigung. Die Behörden dieser Länder melden den Tod des Rentenempfängers automatisch.

Wer nach seinem Arbeitsleben im Ausland wohnen möchte, sollte auch die steuerlichen Aspekte beachten. Es greift die “beschränkte Steuerpflicht”: Was nach einem Vorteil klingt, ist das genaue Gegenteil: Der Grundfreibetrag bei der Steuer entfällt.

Beim Finanzamt Neubrandenburg, das bei Auslandsrenten zuständig ist, kann man einen Antrag auf “unbeschränkte Steuerpflicht” anfordern.

Flexibel den Renteneintritt planen? Das wollen viele Bundesbürger. Viele fühlen sich mit der Regelaltersgrenze noch nicht so alt, um sich in den Ruhestand zu begeben, und finden im Beruf Sinn und Erfüllung. Andere wiederum sind schon mit 60 Jahren körperlich so kaputt, dass sie den Renteneintritt herbeisehnen. Aus diesem Grund hat nun die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Broschüre mit dem Titel “Altersrentner — So viel können Sie hinzuverdienen” veröffentlicht, in der sie über wichtige Fragen zu Rente und Beruf aufklärt. Hierzu ein paar interessante Fakten:

Vorgezogene Rente: 6.300 Euro Freibetrag

Bekannt ist: Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31. Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer im Jahr 2019 seinen 65. Geburtstag begeht, kann mit 65 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Altersrente. Wer zeitiger in Rente geht und eine vorgezogene Altersrente erhält, der darf 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird. Dabei ist es egal, wann im Jahr man dies erzielt: gerechnet wird immer der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Was Frührentner über diese 6.300 Euro hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Aber darüber hinaus muss der sogenannte Hinzuverdienstdeckel beachtet werden. Relevant ist er dann, wenn ein Zwölftel des Einkommens aus dem Nebenverdienst und die gekürzte Rente das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn übersteigt. Der darüber liegende Betrag wird dann zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.

Wer neben der Rente arbeitet, ist in dieser Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das klingt erst einmal negativ, hat aber auch gute Auswirkungen: Durch die Beiträge erhöht sich regelmäßig die Rente. Der Rentenanspruch kann auch durch freiwillige Zahlungen aufgepäppelt werden.

Es kann lohnen, länger zu arbeiten

Doch auch, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, möchte unter Umständen noch nicht gleich in den Ruhestand oder sich was dazuverdienen. Hier erst einmal die positive Nachricht: Der Gesetzgeber schreibt niemandem vor, wie lange er maximal arbeiten darf. Man kann also arbeiten, so lange man fit und fähig ist.

Längeres Arbeiten kann sich dabei durchaus lohnen. Für jeden Monat, der über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wird, gibt es einen Zuschlag für 0,5 Prozent: So lässt sich schon für ein Jahr Mehrarbeit ein Plus von sechs Prozent erzielen. Auch die zusätzlich gezahlten Renten-Beiträge erhöhen den Rentenanspruch. Hier sei daran erinnert, dass die Rente ein Leben lang gezahlt wird: Das kann sich also wirklich lohnen!