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Ferienjobs sind für Schüler und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen – ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Doch es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.

In den großen Ferien nutzen viele Schüler die Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas dazuzuverdienen. Dabei müssen sie sich in der Regel keine Sorgen um Abzüge in Form von Sozialversicherungsbeiträgen machen – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes. Das Gleiche gilt für Studentinnen und Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien jobben.

Der Grund dafür ist, dass Ferienjobs als „kurzfristige Beschäftigungen“ gelten. Diese Beschäftigungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht länger als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück im laufenden Jahr dauern dürfen. Sofern diese Grenzen eingehalten werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Es ist jedoch wichtig, dass alle kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wer also bereits in diesem Jahr gejobbt hat, muss darauf achten, die Obergrenze nicht zu überschreiten. Bei Nichteinhaltung könnten sonst Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Ferienjobs bieten somit eine flexible und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, während der freien Zeit Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Versicherungsschutz bei Ferienjobs

Während eines Ferienjobs sind Schüler und Studenten in der Regel über ihre Familienversicherung krankenversichert. Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine Unfallversicherung ist oft durch den Arbeitgeber gewährleistet, da dieser verpflichtet ist, alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Es ist jedoch ratsam, dies vor Beginn des Jobs zu überprüfen. Zusätzlich sollten Schüler und Studenten darauf achten, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, die Unfälle auf dem Arbeitsweg und während der Arbeit abdeckt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab – und ist demnach der wichtigste Schutz, sobald man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Deswegen scheint es zunächst ein Widerspruch, Schüler über eine BU-Versicherung abzusichern – Schüler haben ja in der Regel noch keinen Beruf. Und dennoch rät sogar die Stiftung Warentest in ihrem „Finanztest“- Magazin zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Und das hat gute Gründe.

Denn Preis und Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich wesentlich nach Vorerkrankungen und Tätigkeitsprofil eines Versicherungsnehmers. Daraus entsteht der Vorteil: Schüler haben meist noch keine Vorerkrankungen, die den Schutz verteuern oder ganz ausschließen können. Das Risikoprofil des Schülers wird ebenfalls von vielen Versicherungsgesellschaften positiv bewertet – dadurch gelingt der Einstieg in den BU-Schutz sehr kostengünstig. Und der BU-Schutz kann auch vergleichsweise kostengünstig bleiben, wenn man ein paar Dinge beachtet.

Versicherungsbedingungen müssen gründlich geprüft werden

Wichtig ist es, vor Abschluss einer BU-Versicherung für Schüler die Versicherungsbedingungen zu prüfen. So sollte die Tätigkeit des Schülers als mitversichert im Vertrag festgeschrieben sein. Auch sollten die Produkte keine Anzeigepflicht festschreiben. Denn einige Versicherer schreiben über die Vertragsbedingungen fest, dass ein Berufseintritt oder Berufswechsel zu melden ist – mit der Möglichkeit, das Risiko dann neu zu bewerten und teurere Beiträge zu erheben. Wenn dies aber der Fall ist, ist die Ersparnis durch die Schülerversicherung schnell dahin. Besser sind deswegen Produkte ohne Anzeigepflicht.

BU-Schutz für Schüler: besonders wichtig bei zukünftigem Handwerksberuf

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, sobald ein Kind einen handwerklichen Beruf anstrebt. Denn für schwer arbeitende Handwerker – Fliesenleger etwa oder Dachdecker – ist es ab einem bestimmten Alter praktisch nicht mehr möglich, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Werden doch BU-Prämien nach Berufsgruppen kalkuliert – Handwerksberufe gelten als besonders risikoreich und kommen in der Kalkulation der Versicherer besonders schlecht weg.

Anders aber verhält es sich, wenn Eltern den Handwerker schon als Schüler abgesichert haben. Bei einem Tarif ohne Anzeigepflicht können dann die günstigen Konditionen mitgenommen werden in die Berufstätigkeit. Allerdings sollte man auf eine genügend lange Laufzeit der Police sowie auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme erhöhen, sobald zum Beispiel ein Versicherungsnehmer heiratet oder Nachwuchs bekommt.

BU-Schutz: zuverlässig nur beim Experten

Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als äußerst komplex. Wichtig ist, ein passgenaues Produkt für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Denn wenn man eine falsche Police wählt, kann es sein: Trotz jahrelanger Zahlung der Prämien hat man keinen genügenden oder sogar gar keinen BU-Schutz. Aus diesem Grund empfehlen selbst Verbraucherschützer, einen BU-Schutz nur bei Versicherungsexperten abzuschließen.

Das neue Schuljahr startet! Und viele ABC-Schützen strömen in die Klassenzimmer, um das Einmaleins, Rechnen und Schreiben zu erlangen. Für die Eltern ist das leider auch ein Anlass, über den Unfallschutz der Kleinen nachzudenken.

Für viele Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren beginnt nun der Ernst des Lebens: Sie haben ihre Zuckertüten erhalten und werden schon bald erstmals im Unterricht sitzen. Doch auf dem Weg in die Schule lauern Gefahren, wie die Unfallstatistik zeigt. Mehr als 110.000 Schüler verunglücken jedes Jahr auf dem Schulweg, so verrät die Statistik der Deutschen Unfallversicherung (DGUV). Und auch in der Schule ereignen sich mehr als 1,2 Millionen Unfälle pro Jahr. Das sind etwa 78 Schülerunfälle je 1.000 Schüler, so verrät die Statistik, wobei freilich auch ältere Jahrgänge mit eingerechnet sind.

Aber es gibt eine positive Nachricht für besorgte Eltern: Die wenigsten Schulunfälle oder Schulwegunfälle fallen so schwer aus, dass sie einen bleibenden Schaden bewirken. Fast alle enden glimpflich. Weniger als 1.000 Schüler erhalten pro Jahr eine Rente zugesprochen, weil sie so schwer verunglücken, dass es nicht mehr weitergeht. Denn dies ist die zweite gute Nachricht: In der Schule und auf dem Weg dorthin genießen die Schüler Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Grundabsicherung ist also für den Fall der Fälle gegeben. Auch bei Schulausflügen zahlt die Unfallkasse.

Privates Upgrade lohnt

Dennoch sollten Eltern zusätzlich darüber nachdenken, auch eine private Unfallversicherung für die ABC-Schützen abzuschließen. Denn der gesetzliche Schutz gilt nur sehr eingeschränkt. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg von der Schule einen Abstecher macht, um noch einmal den Spielplatz aufzusuchen, kann damit die gesetzliche Unfallversicherung leistungsfrei sein. Nicht so bei einem privaten Vertrag: Hier leistet der Versicherer in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls! Denn oft kommen Kinder eben nicht in der Schule zu Schaden, sondern beim Spielen oder Sport.

Darüber hinaus sollten Eltern eine Invaliditätsabsicherung als Alternative für ihr Kind in Betracht ziehen. Der Grund: Nur 0,45 Prozent aller schweren Verletzungen bei Kindern resultieren tatsächlich aus einem Unfall. Bleibende Beeinträchtigungen sind weit öfter durch schwere Krankheiten zu beklagen, etwa eine Meningitis. Hierfür zahlt die private Invaliditätsversicherung, während die Unfallversicherung tatsächlich nur bei Unfällen einspringt. Vorausgesetzt, die Unfall-Police hat keinen Zusatzbaustein, der den Schutz entsprechend erweitert. Es empfiehlt sich, für eine Invaliditäts-Versicherung eine ausreichend hohe Monatsrente zu vereinbaren, etwa 1.000 Euro.

Wichtig ist aber natürlich, es erst gar nicht zum Unfall kommen zu lassen und die Kinder entsprechend aufzuklären. Und selbst für den Fall vorzusorgen, dass auch den Eltern mal was passieren kann – mit einer eigenen Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz für die Familie zu finden.