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Während des Schulbesuchs genießen Schüler normalerweise den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Ausnahme bildet jedoch das Sporttraining in einem externen Kooperationsverein, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg feststellte.

Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats erlitt beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Zudem erhielt der Schüler für die Schulgebühren des Internats ein monatliches Stipendium des Vereins.

Trotz dieser Verbindung fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Ein entscheidender Faktor war, dass das Training nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fiel.

Die Sommerferien sind am Montag in vielen Bundesländern zu Ende gegangen. Nun machen sich die kleinen und großen Schüler wieder wochentags auf den Weg, um in der Schule das notwendige Wissen und Know-how für ihren künftigen Lebensweg zu lernen. Das ist leider nicht immer ganz ungefährlich. Mehr als 105.300 meldepflichtige Schulunfälle zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2017 bundesweit.

Gut zu wissen, dass die Kinder auf dem Schulweg geschützt sind. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Krankheits- und Behandlungskosten, wenn zwischen Elternhaus und Schule etwas passiert. Das gilt nicht nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sondern zum Beispiel auch, wenn die Schülerinnen und Schüler mit dem Nahverkehr oder dem Auto unterwegs waren.

Ärgerlich ist allerdings, dass dieser Schutz Lücken hat, und zwar gefährliche. Macht das Kind einen Umweg, besucht zum Beispiel einen Freund oder will noch einen Spielplatz aufsuchen, kann die Unfallversicherung – abhängig vom jeweiligen Fall – eine Leistung verweigern. Denn sie muss tatsächlich nur auf dem Schulgelände und dem direkten Weg zur Schule zahlen. Wenn dann das Kind an der Tischtennisplatte wegrutscht und sich einen gefährlichen Bruch zuzieht, wird für die direkten Krankheitskosten zwar die Krankenversicherung aufkommen. Nicht aber für etwaige Folgekosten wie etwa Nachhilfeunterricht, wenn das Kind lange in der Schule fehlt. Auch bleibende Schäden des Kindes können enorme Folgekosten für die Familie bedeuten, etwa durch den behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Aus diesem Grund kann es sich für Eltern lohnen, zusätzlich privat vorzusorgen. Eine Unfall- oder Invaliditätsversicherung bietet sich hier an und ist für Kinder in der Regel erschwinglich. Dabei sollten Eltern bedenken, dass speziell bleibende Schäden bei Kindern oft nicht aus Unfällen resultieren, sondern aus schweren Krankheiten. Hier kann eine Invaliditätspolice die bessere Wahl sein: Laut Statistischem Bundesamt sind nur 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen, gehen diese doch oft glimpflich aus. Bei Unfallversicherungen empfiehlt es sich, auf zusätzliche Assistance-Leistungen zu achten. Denn tatsächlich zahlen zum Beispiel viele Versicherer für Nachhilfe, wenn das Kind Schulstoff aufholen muss.

Wichtig: Die Aufsichtspflicht der Eltern greift auch auf dem Schulweg. Zwar müssen Eltern ihr Kind nicht ständig begleiten. Aber sie sollten dies mindestens einmal tun und dabei ihre Kleinen auf mögliche Gefahren hinweisen. Schließlich will niemand, dass seinen Liebsten etwas passiert – hier ist Aufklärung und Prävention oft der beste Schutz.

Das neue Schuljahr startet! Und viele ABC-Schützen strömen in die Klassenzimmer, um das Einmaleins, Rechnen und Schreiben zu erlangen. Für die Eltern ist das leider auch ein Anlass, über den Unfallschutz der Kleinen nachzudenken.

Für viele Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren beginnt nun der Ernst des Lebens: Sie haben ihre Zuckertüten erhalten und werden schon bald erstmals im Unterricht sitzen. Doch auf dem Weg in die Schule lauern Gefahren, wie die Unfallstatistik zeigt. Mehr als 110.000 Schüler verunglücken jedes Jahr auf dem Schulweg, so verrät die Statistik der Deutschen Unfallversicherung (DGUV). Und auch in der Schule ereignen sich mehr als 1,2 Millionen Unfälle pro Jahr. Das sind etwa 78 Schülerunfälle je 1.000 Schüler, so verrät die Statistik, wobei freilich auch ältere Jahrgänge mit eingerechnet sind.

Aber es gibt eine positive Nachricht für besorgte Eltern: Die wenigsten Schulunfälle oder Schulwegunfälle fallen so schwer aus, dass sie einen bleibenden Schaden bewirken. Fast alle enden glimpflich. Weniger als 1.000 Schüler erhalten pro Jahr eine Rente zugesprochen, weil sie so schwer verunglücken, dass es nicht mehr weitergeht. Denn dies ist die zweite gute Nachricht: In der Schule und auf dem Weg dorthin genießen die Schüler Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Grundabsicherung ist also für den Fall der Fälle gegeben. Auch bei Schulausflügen zahlt die Unfallkasse.

Privates Upgrade lohnt

Dennoch sollten Eltern zusätzlich darüber nachdenken, auch eine private Unfallversicherung für die ABC-Schützen abzuschließen. Denn der gesetzliche Schutz gilt nur sehr eingeschränkt. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg von der Schule einen Abstecher macht, um noch einmal den Spielplatz aufzusuchen, kann damit die gesetzliche Unfallversicherung leistungsfrei sein. Nicht so bei einem privaten Vertrag: Hier leistet der Versicherer in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls! Denn oft kommen Kinder eben nicht in der Schule zu Schaden, sondern beim Spielen oder Sport.

Darüber hinaus sollten Eltern eine Invaliditätsabsicherung als Alternative für ihr Kind in Betracht ziehen. Der Grund: Nur 0,45 Prozent aller schweren Verletzungen bei Kindern resultieren tatsächlich aus einem Unfall. Bleibende Beeinträchtigungen sind weit öfter durch schwere Krankheiten zu beklagen, etwa eine Meningitis. Hierfür zahlt die private Invaliditätsversicherung, während die Unfallversicherung tatsächlich nur bei Unfällen einspringt. Vorausgesetzt, die Unfall-Police hat keinen Zusatzbaustein, der den Schutz entsprechend erweitert. Es empfiehlt sich, für eine Invaliditäts-Versicherung eine ausreichend hohe Monatsrente zu vereinbaren, etwa 1.000 Euro.

Wichtig ist aber natürlich, es erst gar nicht zum Unfall kommen zu lassen und die Kinder entsprechend aufzuklären. Und selbst für den Fall vorzusorgen, dass auch den Eltern mal was passieren kann – mit einer eigenen Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz für die Familie zu finden.

In vielen Bundesländern gehen die Ferien auf ihr Ende zu, bald müssen die Lernbegierigen wieder ihre Schulranzen schnüren. Da lohnt es sich auch, das Thema Versicherungsschutz für Schüler nicht unbeachtet zu lassen. Viele Versicherungsexperten raten dazu, schon für Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aber wie soll das gehen, wenn doch die Jugendlichen noch gar keinen Beruf ausüben?

Eine Berufsunfähigkeits-Police für Schüler? Das mag zunächst absurd erscheinen. Schließlich gehen die Kinder noch zur Schule und wissen womöglich gar nicht, welchen Beruf sie später einmal ergreifen wollen. Außerdem haben sie gar kein Einkommen, welches abgesichert werden müsste. Warum also sollten Jugendliche einen entsprechenden Schutz abschließen? Die Antwort ist einfach: genau deshalb, weil Schüler noch keinen Beruf ausüben, kann ein Abschluss sinnvoll sein.

Früh absichern, bis zum Rentenalter Schutz genießen

Die BU-Anbieter schauen in den letzten Jahren immer strenger darauf, ob der Antragsteller für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen riskanten Beruf ausübt oder Vorerkrankungen hat, hierfür muss der Antragsteller Fragebögen ausfüllen. Beide Faktoren werden mit saftigen Prämienaufschlägen „bestraft“ und können dazu führen, dass der Antragsteller sogar den Schutz verweigert bekommt. Anders bei sogenannten Schüler-BUs: Schüler sind in einem statistisch risikoarmen Alter und haben noch keinen potentiell gefährlichen Beruf. Deshalb haben gerade junge Leute die Chance auf einen guten und günstigen BU-Tarif.

Der Abschluss einer Schüler-BU ist häufig schon ab dem 15. Lebensjahr möglich. In der Regel wird für derartige Tarife ein „Einheitsbeitrag“ fällig, das heißt, die Einstufung in akademische Berufe, Büroberufe oder Berufe mit körperlichen oder gefährlichen Tätigkeiten entfällt. Der Clou hierbei: nicht nur genießt der Versicherte bei einem guten Vertrag während seiner Schul- Ausbildungs- oder Studienzeit einen BU-Schutz. Er kann seine Police auch ohne neuerliche Gesundheitsprüfung weiterführen, wenn er später tatsächlich einen Beruf ergreift.

In der überwiegenden Anzahl aller Fälle sichert man sich durch die Schüler-BU nicht nur den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungseinschränkungen, sondern auch einen sehr günstigen Beitrag, der bei einem späteren Eintrittsalter nicht mehr erreichbar wäre.

Auf Vertragsbedingungen achten!

Wie so oft bei Versicherungsverträgen sollte vor Abschluss einer Police genauestens auf das Kleingedruckte geachtet werden. Wichtig: Es muss sich bei der Schüler-BU um einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz handeln. Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine “Schülerklausel” enthält, der aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Schulunfähigkeitsversicherung macht.

Doch nur wenige Versicherer bieten einen vollwertigen BU-Schutz für Schüler an. Wenn schon ein abgespeckter Schutz für Schüler abgeschlossen wird, sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass später die Umwandlung in eine „echte“ BU-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder sonstige Bedingungen möglich ist. Ein Vertrag beispielsweise, der erlischt, wenn jemand in eine neue Lebensphase eintritt und das nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, ist nicht empfehlenswert.

Ausreichend hohe Rente vereinbaren!

Damit der BU-Vertrag überhaupt nützt, sollte eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart werden. Als Orientierung können hier mindestens 1.000 Euro dienen. Denn wird der Versicherte später berufsunfähig, wird das Einkommen aus privaten Spar- und Rentenverträgen auf die Grundsicherung angerechnet. Diese beträgt aktuell ca. 700 Euro im Monat. Wird eine geringere Rente vereinbart, erhält der Betroffene trotzdem nur diesen Grundsicherungs-Betrag.

Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik bewirkt, dass die vereinbarte BU-Rente fortwährend ansteigt. Auch auf die sogenannten Nachversicherungs-Optionen sollte geachtet werden. Sie bewirken, dass der Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Gehaltserhöhung, Kauf einer Immobilie) aufgestockt werden kann.

Hochkomplexe Verträge – Besser beraten lassen!

Grundsätzlich gilt, dass sich Versicherungskunden vor Abschluss eines BU-Vertrages gründlich informieren und beraten lassen sollten. Denn die Verträge sind hochkomplex und beinhalten schwer verständliche Klauseln. Ein Fehler beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen kann dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag später wegen Arglist anficht und der Kunde komplett leer ausgeht. Und manche Klausel bewirkt, dass der Anbieter seine Leistung deutlich herabsetzen kann. Versicherungsvermittler aber sind mit dem Tarifwerk vertraut und wissen, worauf es zu achten gilt!

Wenn in wenigen Tagen die Sommerferien enden, herrscht auch bei den ABC-Schützen helle Aufregung: Viele 6- bis 7jährige werden dann erstmals ihren Schulranzen schnüren. Rund 690.000 Kinder werden voraussichtlich in diesem Jahr eingeschult. Doch in die Zuckertüte gehören nicht nur Süßigkeiten, Füllfederhalter und ein Lineal hinein: Auch so mancher Versicherungsschutz sollte sich in der Tüte befinden!

Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Schulanfänger. Zwar springt der gesetzliche Unfallversicherungsträger (DGUV) auch bei Unfällen in der Schule und auf dem Weg dorthin ein. Doch zeigt sich der gesetzliche Unfallschutz äußerst lückenhaft. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg einen Umweg zum Spielplatz macht oder auf einen Baum klettert, kann es sein, dass der gesetzliche Schutz erlischt. Anders jedoch eine private Police: sie leistet in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls!

Mindestens ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Invaliditätsversicherung. Denn laut statistischen Zahlen resultieren nur 0,45 Prozent aller bleibenden Schäden bei Kindern aus einem Unfall. Weit häufiger sind jedoch Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis Ursache für dauerhafte Beeinträchtigungen – in diesem Fall würde eine Unfallpolice nicht zahlen. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet hingegen eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald beim Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent lauf SGB IX zu beklagen ist. Das Geld kann dann z.B. für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Eltern sollten auch den eigenen Versicherungsschutz überprüfen!

Wichtig ist jedoch nicht nur die Absicherung des Kindes – auch über den eigenen Versicherungsschutz sollten sich Eltern Gedanken machen. So sind Kinder in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten mit abgesichert, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen. Im Straßenverkehr gelten Kinder jedoch erst ab 10 Jahren als deliktfähig. Verursacht ein jüngeres Kind einen Verkehrsunfall, zahlt die Haftpflicht nur, wenn laut Versicherungsvertrag eine Leistung für deliktunfähige Kinder vorgesehen ist. Sonst bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen!

Eine Absicherung für den eigenen Todesfall ist ebenfalls empfehlenswert. Denn auch, wenn man den Gedanken an den eigenen Tod am liebsten verdrängt – wirklich sicher ist niemand davor. Ein Todesfall kann für die Familie schnell das finanzielle Aus bedeuten, vor allem dann, wenn der Hauptverdiener plötzlich nicht mehr da ist. Hier schafft eine Risikolebensversicherung Sicherheit. Im Falle des Todes der versicherten Person erhält die im Vertrag begünstigte Personen eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Welche weiteren Policen sich für Eltern und Kinder empfehlen, darüber schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Wenn in wenigen Tagen die Sommerferien enden, herrscht auch bei den ABC-Schützen helle Aufregung: Viele 6- bis 7jährige werden dann erstmals ihren Schulranzen schnüren. Rund 690.000 Kinder werden voraussichtlich in diesem Jahr eingeschult. Doch in die Zuckertüte gehören nicht nur Süßigkeiten, Füllfederhalter und ein Lineal hinein: Auch so mancher Versicherungsschutz sollte sich in der Tüte befinden!

Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Schulanfänger. Zwar springt der gesetzliche Unfallversicherungsträger (DGUV) auch bei Unfällen in der Schule und auf dem Weg dorthin ein. Doch zeigt sich der gesetzliche Unfallschutz äußerst lückenhaft. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg einen Umweg zum Spielplatz macht oder auf einen Baum klettert, kann es sein, dass der gesetzliche Schutz erlischt. Anders jedoch eine private Police: sie leistet in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls!

Mindestens ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Invaliditätsversicherung. Denn laut statistischen Zahlen resultieren nur 0,45 Prozent aller bleibenden Schäden bei Kindern aus einem Unfall. Weit häufiger sind jedoch Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis Ursache für dauerhafte Beeinträchtigungen – in diesem Fall würde eine Unfallpolice nicht zahlen. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet hingegen eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald beim Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent lauf SGB IX zu beklagen ist. Das Geld kann dann z.B. für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Eltern sollten auch den eigenen Versicherungsschutz überprüfen!

Wichtig ist jedoch nicht nur die Absicherung des Kindes – auch über den eigenen Versicherungsschutz sollten sich Eltern Gedanken machen. So sind Kinder in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten mit abgesichert, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen. Im Straßenverkehr gelten Kinder jedoch erst ab 10 Jahren als deliktfähig. Verursacht ein jüngeres Kind einen Verkehrsunfall, zahlt die Haftpflicht nur, wenn laut Versicherungsvertrag eine Leistung für deliktunfähige Kinder vorgesehen ist. Sonst bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen!

Eine Absicherung für den eigenen Todesfall ist ebenfalls empfehlenswert. Denn auch, wenn man den Gedanken an den eigenen Tod am liebsten verdrängt – wirklich sicher ist niemand davor. Ein Todesfall kann für die Familie schnell das finanzielle Aus bedeuten, vor allem dann, wenn der Hauptverdiener plötzlich nicht mehr da ist. Hier schafft eine Risikolebensversicherung Sicherheit. Im Falle des Todes der versicherten Person erhält die im Vertrag begünstigte Personen eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Welche weiteren Policen sich für Eltern und Kinder empfehlen, darüber schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Wer das Kind kurzzeitig auf einen Ausflug mit der Schulklasse schickt, für den bieten manche Versicherer einen neuen Service: Per App ist für 24 Stunden eine Unfallversicherung abschließbar. Versicherungsnehmer sollten aber wissen, dass derartige Angebote nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Wenn der Sohn oder die Tochter mit der Schulklasse auf Reisen gehen, dann wollen die Eltern natürlich, dass es auch gesund und munter wieder zurück kommt. Trotzdem kann ein Unfall nie ganz ausgeschlossen werden, wenn Kinder toben, turnen und auch so manchen Blödsinn anstellen. Und so bietet ein Versicherer derzeit eine Police an, die kleinen Ausflüglern für 24 Stunden Schutz bei Unfällen garantiert – der Vertrag ist mit wenigen Klicks per App abschließbar und kostet wenige Euro.

Nur eingeschränkter Schutz bei Langzeitschäden

Eine Unfallversicherung per App – das klingt zunächst verlockend. Der niedrige Preis hat aber einen Grund: Wenn das Kind einen bleibenden Schaden davonträgt, werden maximal 50.000 Euro Schadenssumme ausgezahlt. Zu wenig, wenn der Sprössling tatsächlich dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet. Denn die Kosten für Reha, Medikamente und den behindertengerechten Umbau von Wohnung und PKW können schnell einen sechsstelligen Betrag verschlingen. Zudem bietet auch die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz, wenn Kinder in der Kita oder Schule zu Schaden kommen. Das gilt sowohl für Klassenausflüge als auch für Schulveranstaltungen.

Wer für seine Kinder noch keine private Unfallversicherung besitzt, der kann auf eine solche App kurzfristig zurückgreifen, damit beim Schulausflug wenigstens ein Basisschutz garantiert ist. Besser ist es aber, gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen, die auch für Langzeitschäden aufkommt. Denn beim Thema Unfallschutz sollten Eltern keine halben Sachen machen. Zudem sei darauf verwiesen, dass weitaus mehr Kinder durch eine Krankheit eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden – für solche Fälle aber kommt eine Unfallpolice nicht auf. Demnach sind bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

Invaliditätsversicherung für Kinder sinnvolle Alternative

Als Alternative zur Unfallversicherung bietet sich deshalb eine Invaliditätsversicherung für Kinder an. Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen. Sogar die Stiftung Warentest schlussfolgert: „eine Invaliditätsversicherung ist besser als eine Unfallversicherung.“ Ein Beratungsgespräch kann helfen, den besten Schutz für die Kleinen zu finden.

Die Sommerferien nähern sich dem Ende, bald müssen alle großen und kleinen Kinder wieder die Schulbank drücken. Aber wie sieht es mit dem Unfallschutz auf dem Schulweg aus? Schüler sind zwar gesetzlich unfallversichert, wenn sie zur Schule gehen – aber dabei gibt es einiges zu beachten.

Kinder sind in ihrem Temperament auch auf dem Schulweg nicht zu bremsen. Sei es zu Fuß, auf dem Skateboard oder mit dem Fahrrad – wenn die Schüler unaufmerksam sind und herumalbern, kann schnell mal was passieren. Deshalb ist es gut zu wissen, dass der gesetzliche Unfallversicherung auch auf dem Weg zur Schule gilt. Die wichtigsten Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten sind somit gedeckt. Auch bei der Fahrt mit einem Auto oder öffentlichen Verkehrsmittel greift der Schutz.

Unfallschutz mit Lücken

Allerdings weist die gesetzliche Unfallversicherung gefährliche Lücken auf. So gilt die Unfallschutz in der Regel nur auf dem direkten Weg zwischen Schule und Elternhaus. Wenn das Kind hingegen einen Umweg macht, etwa um einen Freund zu besuchen, kann es passieren, dass die Eltern auf den Folgekosten eines Unfalles sitzen bleiben.

Zwar haben sich Richter bereits nachsichtig mit Kindern gezeigt. Ein 8jähriger, der auf dem Nachhauseweg von der Schule zwei Stationen später ausgestiegen war und beim Zusammenstoß mit einem Auto verletzt wurde, bekam dennoch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen. Das Bundessozialgericht betonte, dass das Verpassen einer Haltestelle zu den alterstypischen Verhaltensweisen eines Kindes gehöre (Az.: B 2 U 29/06 R). Entscheidend ist in solchen strittigen Situationen aber der jeweilige Einzelfall.

Eine Ausnahmeregelung sieht der Gesetzgeber auch für Schüler vor, die aufgrund ihres Alters noch betreut werden müssen. Wenn die Erziehungsberechtigten nach der Schule berufsbedingt für das Kind nicht da sein können, sind Wegabweichungen zur Oma oder zu Eltern von Mitschülern ebenfalls in den gesetzlichen Unfallschutz eingeschlossen. Auch der spätere Weg von der Betreuungsstelle zum elterlichen Wohnhaus ist abgedeckt.

Der gesetzliche Unfallschutz greift übrigens auch für den Arbeitsweg der Eltern. Sie dürfen einen Umweg machen, um ihre Kinder zur Schule zu bringen und von dort abzuholen. Dies gilt aber nur, wenn sich die Eltern sowieso gerade auf dem Weg zur Arbeit befinden und nicht extra ihren Job unterbrechen müssen, um das Kind abzuholen.

Aufsichtspflicht gilt auch für den Schulweg

Wichtig ist: Während des Schulweges sind die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht befreit. Das heißt aber keineswegs, dass die Eltern ihr Kind ständig auf dem Weg zur Schule begleiten müssen. Die Aufsichtspflicht gilt als erfüllt, wenn das Kind einmal von den Eltern begleitet und über die Gefahren des Schulweges aufgeklärt wurde. Wenn das Kind selbst einen Unfall verursacht und noch keine zehn Jahre ist, dann sind Eltern von Haftpflichtforderungen befreit, sofern sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Wer das Kind rundum absichern will, der sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Denn diese gilt im Gegensatz zum gesetzlichen Schutz auch in der Freizeit. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz fürs Kind zu finden.