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Die meisten Selbstständigen kümmern sich um ihre Altersvorsorge. Dennoch gibt es Lücken – vor allem bei niedrigen Einkommen.

Eine aktuelle DIW-Studie zeigt: 93 Prozent der Selbstständigen in Deutschland sorgen für ihr Alter vor. Viele nutzen dabei mehrere Wege gleichzeitig, etwa private Anlagen, Versicherungen oder Immobilien.

Trotzdem gibt es Schwachstellen. Rund sieben Prozent treffen keinerlei Vorsorge. Zudem fühlt sich etwa jeder fünfte Selbstständige nicht ausreichend abgesichert.

Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen. Hier treten Vorsorgelücken deutlich häufiger auf.

Die Studienautoren schlagen deshalb gezielte Maßnahmen vor. Diskutiert werden eine verpflichtende Altersvorsorge für bislang unversorgte Selbstständige sowie staatliche Zuschüsse für Geringverdiener.

Auch flexible Beitragsmodelle könnten helfen, da Einkommen in der Selbstständigkeit oft schwanken.

Mehr als jeder zweite Angestellte unter 25 Jahren kann sich inzwischen vorstellen, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Die Bereitschaft zur Selbständigkeit ist in dieser Altersgruppe innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen und liegt nun bei 52 Prozent. Auch bei den 25- bis 39-Jährigen wächst das Interesse, wenn auch moderater.

Ganz anders fällt das Bild bei älteren Beschäftigten aus. Ab dem 40. Lebensjahr lehnt eine klare Mehrheit die Selbständigkeit ab. Nur rund ein Viertel dieser Altersgruppe sieht darin noch eine berufliche Option. Insgesamt führt dieser Generationeneffekt dazu, dass die Gründungsbereitschaft über alle Altersgruppen hinweg nur leicht zunimmt.

Besonders hoch ist das Interesse an der Selbständigkeit bei Beschäftigten im IT-Bereich sowie bei Angestellten, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede bleiben bestehen: Männer zeigen weiterhin eine etwas höhere Gründungsneigung als Frauen.

Regional konzentriert sich der Unternehmergeist vor allem auf die Stadtstaaten. In Berlin, Hamburg und Bremen ist die Bereitschaft zur Selbständigkeit deutlich höher als in ostdeutschen Flächenländern wie Sachsen oder Thüringen, wo eine Mehrheit einen solchen Schritt grundsätzlich ablehnt.

Unterschiede zeigen sich auch unter bereits Selbständigen. Jüngere Unternehmer blicken deutlich optimistischer auf die Zukunft ihres Geschäfts als ältere. Während ein Großteil der unter 45-Jährigen ihre wirtschaftliche Lage als stabil einschätzt, wächst mit zunehmendem Alter die Skepsis gegenüber der eigenen unternehmerischen Zukunft.

Die Ergebnisse stammen aus einer repräsentativen Befragung von mehreren tausend Erwerbstätigen in Deutschland, die im Auftrag der HDI Deutschland AG durchgeführt wurde.

Viele Selbstständige blicken skeptisch auf ihre finanzielle Zukunft. In einer aktuellen Befragung gab nur knapp die Hälfte an, im Alter ausreichend abgesichert zu sein. Ein Drittel hält die eigene Vorsorge für unzureichend, weitere sind unsicher.

Dabei zeigt die Studie auch: Fast alle Selbstständigen haben irgendeine Form der Vorsorge, und die Mehrheit kombiniert sogar mehrere Modelle – von Immobilien über Wertpapiere bis hin zu privaten Renten. Wer breit aufgestellt ist, fühlt sich in der Regel sicherer.

Die Erkenntnis: Vielfalt macht stabiler. Wer verschiedene Vorsorgeformen miteinander kombiniert, kann Schwächen einzelner Bausteine ausgleichen und erhöht die Chance, den Lebensstandard im Alter zu halten.

Unternehmen und Selbstständige, die in der Corona-Pandemie Soforthilfen des Freistaats Bayern erhalten haben, müssen diese zurückzahlen, wenn sie nicht die Voraussetzungen erfüllt haben – das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Friseur 2020 eine Corona-Soforthilfe von 9.000 Euro erhalten. Später stellte sich heraus: Ein pandemiebedingter Liquiditätsengpass – wie in den Förderbedingungen vorgeschrieben – lag nicht vor. Die Regierung forderte das Geld zurück, und die Gerichte gaben ihr Recht.

Was zählt als „Liquiditätsengpass“?

Laut Förderrichtlinien war die Soforthilfe ausschließlich für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand gedacht – zum Beispiel Miete oder Leasingraten. Personalkosten, wie Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge, waren ausdrücklich nicht förderfähig. Wer die Hilfe dennoch dafür nutzte oder beantragte, obwohl kein Engpass bestand, muss mit einer Rückzahlung rechnen.

Rückforderung auch nach Jahren möglich

Der BayVGH stellte klar, dass sich an dieser Regelung seit Beginn der Förderung nichts geändert hat. Auch wenn die Lage für viele unübersichtlich war: Wer etwa Personal bezahlen wollte, hätte stattdessen auf Instrumente wie Kurzarbeit zurückgreifen müssen.

Was Sie jetzt tun können

  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Wofür wurde die Hilfe verwendet?
  • Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen.
  • Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte rechtzeitig reagieren – im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe.

Das Jahresende naht – ein idealer Zeitpunkt, um die Steuerlast für 2024 zu optimieren. Besonders für Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente eine interessante Möglichkeit, steuerlich begünstigt fürs Alter vorzusorgen. Durch flexible Zuzahlungen lassen sich noch kurz vor Jahreswechsel Steuern sparen.

Steuervorteile durch die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorgeform, deren Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind. Je nach Einkommen und Steuersatz kann eine Zuzahlung zum Jahresende die Steuerlast erheblich senken. Zum Beispiel ergibt eine Zuzahlung von 5.000 Euro bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent eine Steuerersparnis von etwa 2.000 Euro.

Höchstgrenzen beachten

Für 2024 gelten bestimmte Obergrenzen für den Sonderausgabenabzug:

  • Einzelpersonen: maximal 27.566 Euro
  • Zusammen veranlagte Ehegatten: maximal 55.132 Euro

Diese Grenze umfasst alle absetzbaren Altersvorsorgebeiträge, also auch Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke.

Rechtzeitig handeln

Wer von den Steuervorteilen profitieren möchte, sollte seine Zuzahlung rechtzeitig vor Jahresende tätigen. Wichtig ist, im Verwendungszweck den Hinweis „Zuzahlung“ sowie die Versicherungsnummer anzugeben. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die gezahlten Beiträge automatisch an die Finanzbehörde übermittelt. Zudem erhalten Kunden eine Beitragsbescheinigung, die für die Steuererklärung genutzt werden kann.
Mit kluger Planung und rechtzeitigem Handeln lässt sich der Jahresendspurt optimal nutzen, um Steuern zu sparen und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge zu stärken.

Können Selbstständige Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Vorteile das bietet.

Einige Berufsgruppen unter Selbstständigen, wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten, unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Mehrheit der Selbstständigen fällt jedoch nicht automatisch unter diese Regelung. Ihnen bietet sich allerdings die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht auf Antrag zu erlangen.

Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von einem umfangreichen Leistungsspektrum. Dieses umfasst nicht nur die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Renten bei Erwerbsminderung. Zusätzlich haben pflichtversicherte Selbständige die Möglichkeit, staatliche Zulagen für eine Riester-Rente zu erhalten.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach einem Regelbeitrag, der aktuell bei 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Für Existenzgründer gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen ermöglicht, in ihrem Gründungsjahr und den darauf folgenden drei Kalenderjahren nur die Hälfte des Regelbeitrags zu entrichten. Es besteht auch die Option, höhere oder niedrigere Beiträge zu leisten, abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen. Der Mindestbeitrag liegt dabei monatlich bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als wichtigstes Produkt, um das eigene Einkommen abzusichern – kein Produkt wird sowohl von Versicherungsexperten als auch von Verbraucherschützern so oft empfohlen. Die Versicherung leistet eine regelmäßige Rente, sobald man wegen Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann; der Grad der Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen. Aber obwohl das Risiko der Berufsunfähigkeit bei vielen Selbstständigen nicht abgesichert ist, schrecken diese noch zu oft vom Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurück.

Umorganisationsklauseln machten die Produkte unbeliebt

In der Vergangenheit war die Skepsis der Selbstständigen und Freiberufler gegenüber den BU-Versicherungen auch gut begründet. Denn Versicherer stahlen sich mit sogenannten Umorganisationsklauseln zu häufig aus der Leistungspflicht: kann ein Selbstständiger nach Umorganisation weiterhin in seinem Betrieb arbeiten, kann die Versicherung die BU-Rente verweigern. Die Klauseln ähnelten jenen der berüchtigten „Abstrakten Verweisung“ bei BU-Produkten für Angestellte: Vage „Kann“-Formulierungen machten eine Ablehnung der Leistung leicht oder führten zu langen Prozessen vor Gericht. Jedoch: In Zeiten eines harten Wettbewerbs und eines gesättigten Marktes hat die Branche hinzugelernt.

Es gibt gute (weil faire) und schlechte (weil unfaire) Klauseln

Schlechte Umorganisationsklauseln kranken an der Vagheit ihrer Formulierungen: Die Umorganisation muss „zumutbar“ sein (wann aber ist sie wirklich zumutbar?), sie muss „wirtschaftlich zweckmäßig“ sein usw. usf. Derartige Vagheiten machen es den Versicherern leicht, eine BU-Rente zunächst abzuschmettern. Aber es gibt auch faire Klauseln auf dem Markt.

So verzichten einige Anbieter mittlerweile per Vertrag ganz auf die Forderung nach Umorganisation, wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat. Auch definieren einige Klauseln mittlerweile ganz konkret, wann eine Umorganisation „zumutbar“ ist und wann nicht. Als Beispiel einer solchen „guten Klausel“ kann Folgendes zitiert werden: „Die neue Tätigkeit und die Umorganisation des Betriebs sind zumutbar, wenn Folgendes gilt: Die neue Tätigkeit geht nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten und das jährliche Bruttoeinkommen beträgt mehr als 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens im zuletzt ausgeübten Beruf. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern entscheidend.“

Klausel prüfen – BU-Versicherung abschließen: am besten beim Experten

Derartige Veränderungen machen die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Selbstständige und Freiberufler wieder attraktiv – und sollten den Abschluss einer Police schon aufgrund des fehlenden BU-Schutzes zum wichtigen Gebot machen. Die unterschiedlichen und komplexen Produkte machen es aber dringend notwendig, die Vertragswerke auf ihre Eignung für Selbstständige zu prüfen. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich dringend an eine Expertin oder an einen Experten wenden.

Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Eine Altersvorsorge-Pflicht könnte das ändern, denn die Ampel-Regierung hat eine solche im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch gilt: komplett verzichten sollte man auch ohne diese Pflicht nicht.

Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen: Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, wo der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen. Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen.

Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber. Die Regeln hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).

Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden: innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent absetzbar.

Drohende Altersvorsorgepflicht: Rechtzeitig informieren!

Alternativ ist es für Unternehmer, die sich nicht pflichtversichern müssen, auch möglich, eine entsprechende Privatvorsorge zu wählen. Viele Unternehmer sorgen etwa mit einem Misch aus Aktien und Fonds, Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor, wie Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen unter anderem von Risikoneigung, dem finanziellen Wissen und der Lebenssituation ab.

Das wird auch bald für jene aktuell werden, die bisher auf Altersvorsorge verzichten. Denn die Ampelkoalition plant eine Altersvorsorgepflicht: so steht es im Koalitionsvertrag. Die Umsetzung sollte ursprünglich bis 2024 erfolgen. Fraglich ist aber, ob Corona-Krise und Ukraine-Krieg die Pläne nicht doch ausbremsen könnten.

Vorgesehen ist nach den bisherigen Modellen, dass Selbstständige zukünftig gesetzlich rentenversichert sind – solange sie nicht widersprechen und eine private Alternative nachweisen. Dass viele Unternehmer hierzu keinen Anreiz sehen -erst recht, wenn sie kein großes Einkommen haben- zeigen Berechnungen der DRV für das „Handelsblatt“. Um eine Bruttorente von 933 Euro zu erzielen, was -abzüglich der zu erwartenden Sozialabgaben im Rentenalter- in etwa der Grundsicherung entspricht, müssten sie nach derzeitigem Stand 45 Jahre lang monatlich 370 Euro einzahlen: oder 30 Jahre lang 550 Euro im Monat. Das sind knapp 200.000 Euro, um eine Rente auf aktuellem Grundsicherungs-Niveau zu erreichen.

Es ist also vorgesehen, dass die Unternehmer auch eine private Vorsorge präsentieren können: und diese Alternative lohnt sich zu prüfen. Genaue Details sind zwar noch nicht bekannt, einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Aber diese Vorsorge soll nach dem Willen der Bundesregierung „insolvenz- und pfändungssicher“ sein. Hier können sich private Rentenversicherungen empfehlen: eine Basis- oder Rüruprente ist zumindest in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen vor Insolvenz geschützt.

Zum Jahresende können viele Menschen ihre Altersvorsorge stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit ergeben sich oft auch Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige. Denn sie unterliegen keiner gesetzlichen Altersvorsorge-Pflicht. Entsprechende Pläne der Politik wurden erst zugunsten der Grundrente zurückgestellt und später sah sich das Bundesarbeitsministerium außerstande, in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzgeberische Umsetzung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit der gebotenen Sorgfalt zu erarbeiten.

Umso wichtiger, dass Selbstständige geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich Alterseinkünfte zu sichern. Ein Weg kann zum Beispiel sein, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zu leisten. Das ist vor allem für jene interessant, die bereits vor ihrer Zeit als Selbstständiger Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt haben, aber keine fünf Beitragsjahre zusammenbekommen haben.

Freiwillige Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können noch bis März 2022 vorgenommen werden.

Selbstständige, die bereits einen Basisrenten-Vertrag besparen, sollten auch dort prüfen, ob nicht eine zusätzliche Zahlung möglich ist. Eine Einzahlung vor Jahresende würde die Steuerlast senken. Die Basis- oder auch Rürup-Rente gehört zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten. Im Gegensatz zur bekannteren Riester-Rente erfolgt die Förderung über Steuerersparnisse.

Um die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos minus Förderung eingezahlt werden. Damit der Vertrag auch förderfähig ist, sollte überprüft werden, ob diese Voraussetzung erfüllt wurde. Gab es Gehaltserhöhungen oder ist eine Kinderzulage entfallen, sollte die Riester-Zahlung bis Jahresende aufgestockt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Geht es nach den Bundesbürgern, werden Beamte und Selbstständige künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Für eigenes Handeln in Sachen Altersvorsorge sehen viele Deutsche keinen finanziellen Spielraum.

Nicht nur Weihnachtsmänner bekommen dieser Tage einen Wunschzettel. Auch die künftige Bundesregierung kann auf eine Wunschliste der Bundesbürger schauen, um Altersvorsorge und Rente in Deutschland neu auszurichten.

So meinen 37,5 Prozent der Deutschen, dass der Einbezug von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung richtig und sinnvoll ist. Doch nur 21,6 Prozent der Befragten trauen der künftigen Regierung solches Handeln zu, das zeigt eine repräsentativen Umfrage im Auftrag des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

Bei der Frage nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters zeigt sich eine noch krassere Kluft zwischen Einschätzung der Bürger und erwartetem Handeln der Regierung. So geben nur 4,7 Prozent der Befragten an, dass sie es für richtig und sinnvoll halten, wenn das Renteneintrittsalter erhöht würde. Doch 20,3 Prozent der Deutschen gehen davon aus, dass die Regierung genau das entscheidet.

In der Erhebung wurde auch danach gefragt, weshalb Bundesbürger keine Möglichkeit sehen, selbst etwas in Sachen Rente zu unternehmen. Über die Hälfte der Befragten gibt darauf an, über zu geringes Einkommen zu verfügen (52,8 Prozent). 16,5 Prozent der Befragten sind gleich alle Möglichkeiten der Vorsorge zu unsicher und 8,9 Prozent räumen ein, dass ihnen ausreichende Informationen fehlen.

Mit anderen Worten: 25 Prozent der Befragten sind bezüglich zusätzlicher Möglichkeiten der Altersvorsorge unsicher oder es fehlen Informationen.

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2132 Personen zwischen dem 29.10. und 01.11.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.