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Zum Jahreswechsel geraten regelmäßig zahlreiche Fahrzeuge in Brand – so viele wie sonst in einem ganzen Monat. Die Versicherer rechnen auch diesmal wieder mit bis zu 1.000 kaskoversicherten Autobränden. „Während es in den Jahren der Corona-Pandemie weniger Brände gab, befinden wir uns leider wieder auf dem üblichen Niveau“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Besonders viele Fahrzeugbrände wurden zum Jahreswechsel 2022/23 registriert. In einer von Krawallen geprägten Silvesternacht brannten damals mehr als 1.600 Autos. Auch langfristig bleibt das Risiko hoch: Im gesamten Jahr 2024 zahlten die Kfz-Versicherer für rund 13.600 Pkw-Brände etwa 100 Millionen Euro. Ein einzelner Brand verursachte im Durchschnitt Schäden von rund 7.600 Euro.

Wer sein Auto schützen möchte, sollte es an Silvester möglichst nicht an belebten Straßen oder Plätzen abstellen. Bäume oder Unterführungen können einen gewissen Schutz vor fehlgeleiteten Raketen oder herabfallenden Feuerwerksresten bieten.

Kommt es dennoch zu einem Brand, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden – auch bei Vollkaskotarifen, da die Teilkasko dort enthalten ist. Lackschäden oder Dellen durch Feuerwerk gelten hingegen als Vandalismus und werden über die Vollkasko reguliert, was sich auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken kann.

Kerzen und Feuerwerke erleuchten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Wohnstuben sowie den nächtlichen Himmel. Mitunter geht dabei auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination. Welche Versicherung für Silvesterschäden kommen, zeigt folgender Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2022 zählten die Versicherer zum Beispiel 6.000 Brände, die einen Schaden von rund 23 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Der durchschnittliche Schadenaufwand pro Leistungsfall lag bei 3.600 Euro. Rekordjahr der zusätzlichen Brände war das Jahr 2015. Damals gab es 12.000 Brände. Diese verursachten einen durchschnittlichen Schaden von 2.167 Euro.

Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte „Einrede grober Fahrlässigkeit“ greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

Wenn zum Jahreswechsel die Feuerwerke und Sektkorken knallen, geht mitunter auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination, wie auch die Einsatzkräfte der Feuerwehren zu berichten wissen. Aber welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden? Ein Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2021 zählten die Versicherer zum Beispiel 7.000 Brände, die einen Schaden von rund 26 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte „Einrede grober Fahrlässigkeit“ greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

Adventszeit ist Brandzeit: Darauf macht immer wieder die Versicherungswirtschaft aufmerksam. Dennoch hat der Branchenverband GDV eine positive Nachricht: Die Zahl der Wohnungsbrände ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, nachdem sie 2015 einen Höchststand erreicht hatte. Dennoch wurden auch 2021 rund 7.000 zusätzliche Brände in der besinnlichen Zeit gezählt.

Die Adventszeit ist die Zeit im Jahr, in der auch die Zahl der Wohnungsbrände einen traurigen Höhepunkt erreicht. Grundsätzlich nimmt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Vergleich zum restlichen Jahr um 40 bis 50 Prozent zu, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Pressetext. Allein für diese Brände mussten Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 2021 rund 26 Millionen Euro erstatten.

Doch der GDV hat zugleich eine gute Nachricht. „Die deutschen Versicherer haben 2021 rund 7.000 zusätzliche Brände zum Jahresende gezählt, etwa 1.000 weniger als im Vorjahr“, berichtet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Seit 2018 ging die Zahl der Brände stetig zurück: damals wurden noch 10.000 zusätzliche Brände in der Adventszeit gemeldet. Einen Höhepunkt gab es 2015, als gar 12.000 Vorfälle zu beklagen waren.

„Häufig werden einfache Regeln des Brandschutzes nicht beachtet, deshalb kommt es immer wieder zu Bränden“, kommentiert Asmussen. Die wichtigste Regel laute: Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt brennen, denn häufige Brandursachen sind in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume. Bis zu 750 Grad kann eine handelsübliche Kerze heiß werden: fatal, wenn sie dann mit trockenen Nadeln und Zweigen des Weihnachtsschmucks in Berührung kommt. Auch Lichterketten, die nicht ausreichend sicherheitsgeprüft sind, sind eine häufige Ursache für Wohnungsbrände. Zu Silvester sind es hingegen querfliegende Raketen und unsachgemäß verwendete Böller, die zu Bränden führen.

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für rund 330.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2021 knapp 1,6 Milliarden Euro. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am eigenen Haus zu beklagen haben: etwa zerstörte Wände, Fenster und Böden.

Warum die Zahl der Brände in der Adventszeit zurückgeht, berichtet der Versicherer-Verband nicht. Sehr wahrscheinlich tragen aber auch eine vermehrte Aufklärung sowie strengere Sicherheits-Vorschriften zu dem milderen Verlauf bei. Ein wichtiger Baustein hierfür ist ganz einfach. Vielfach müssen Rauchmelder mittlerweile verpflichtend in wichtigen Räumen eingebaut sein. Diese tragen dazu bei, die Entwicklung von Feuer und Rauch schon zeitig zu bemerken. Das ist lebensrettend: Rauchgasvergiftungen -und nicht Flammen- sind ein wichtiger Grund, weshalb Menschen bei Bränden zu Schaden kommen oder gar sterben. Oft ist es folglich notwendig, früh zu reagieren oder die Flucht zu ergreifen.

In diesem Jahr ging es Silvester vielerorts ruhiger zu als in anderen Jahren: aufgrund von Corona gab es in vielen Bundesländern und Städten ein Böllerverbot. Aber nicht überall, und so stellt sich für einige Geschädigte wieder die Frage: Welche Versicherung zahlt, wenn durch Knaller und Böller etwas kaputt ging?

Ein bundesweites Verkaufsverbot für Knaller und Feuerwerke, sogar ein Böllerverbot in vielen Städten und Gemeinden: Dieses Silvester ging es vielerorts deutlich ruhiger zu als in Nicht-Corona-Zeiten. Dennoch haben es sich auch zum Jahreswechsel 2021/22 einige nicht nehmen lassen, das neue Jahr mit ordentlich Knallerei und Raketen zu begrüßen. Dass dabei auch wieder einiges kaputt ging, davon künden regionale Polizeimeldungen und Zeitungsartikel. Welche Versicherung aber zahlt bei Silvesterschäden? Ein Überblick.

Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte Schaden nahmen

Haben dritte Personen durch eine fehlgeleitete Rakete Schaden genommen, ist es gut eine Privathaftpflicht zu haben. Sie ersetzt die Kosten, wenn zum Beispiel eine Person durch eine fehlgeleitete Rakete verletzt wurde oder der teure Anzug beschädigt. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. Und in diesem Jahr besonders aktuell: auch wer illegale Böller aus dem Ausland verwendete, kann auf den Kosten sitzenbleiben. Denn die Einfuhr und Verwendung solcher kann als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gewertet werden. Das müssen dann im Zweifel Gerichte klären: Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung, die drohenden Gerichts- und Anwaltskosten aufzufangen.

Hausratversicherung: Wenn das Tischfeuerwerk Brandschäden verursacht

Wenn das Tischfeuerwerk nicht wie gewünscht funktioniert hat, sondern Tisch, Teppich oder Möbel beschädigte, kommt für diese Schäden eine Hausratversicherung auf. Sie springt auch ein, wenn der teure Fernseher oder Laptop durch die Explosion kaputtging. Gute Verträge verzichten auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“, weil andernfalls schon der Genuss von Alkohol dazu führen kann, dass der Versicherer die Leistung stark kürzt oder gar ganz streicht.

Wohngebäudeversicherung: Nicht jeden Bagatellschaden melden!

Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf: etwa, wenn der Dachstuhl brannte oder die Fassade beschädigt wurde. Leider ist auch das zu Neujahr keine Seltenheit: zu keiner anderen Zeit des Jahres entstehen so viele Wohnungsbrände, warnt die Versicherungswirtschaft. Zwar haftet der Verursacher, wenn eine Rakete sich in ein Wohnhaus verirrt hat. Nur lässt sich dieser oft nicht ermitteln. Dennoch sollte man -selbstverständlich- derart von Fremden verursachte Brände bei der Polizei anzeigen. Das erleichtert es auch, vom Versicherer die Leistung zu erhalten.

Aber Achtung: Wenn nur ein kleiner Bagatellschaden am Haus auftrat, etwa der Briefkasten zerstört wurde, ist es oft besser, den Schaden selbst zu zahlen. Der Grund: Nach mehreren Schäden lassen es sich viele Versicherer nicht nehmen, den Vertrag fristgerecht -in der Regel zum Ende des Jahres- zu kündigen. Hierzu sind die Gesellschaften einseitig berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Die entsprechenden Klauseln sind in den AGB definiert. Und dann ist es mitunter gar nicht so leicht, einen neuen Vertrag zu finden. Eine Wohngebäude-Police soll aber für Situationen Schutz bieten, in denen ein existentieller Verlust droht. Bei einem abgebrannten Haus ist zum Beispiel eine sechsstellige Schadensumme zu erwarten. Im Zweifel besser mit einem Versicherungsfachmann sprechen!

PKW: Die Teilkasko zahlt

Weniger problematisch sollte es sein, wenn am Auto etwas durch Raketen kaputt geht. Zwar haftet der Verursacher, wenn ein Auto durch Böller Schaden nimmt. Aber ist dieser nicht zu ermitteln, springt die KfZ-Teilkasko ein, ohne dass der Versicherte bei der Schadensfreiheitsklasse schlechter gestellt wird. Sie zahlt für Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden. Auch hier sollte der Vorfall der Polizei gemeldet werden, damit der Versicherer keine Probleme macht. Eine Ausnahme sind jedoch Schäden durch Vandalismus: Damit diese ersetzt werden, muss eine Vollkasko-Police vorhanden sein.

Knallen zu Silvester – schöner Brauch oder großes Ärgernis? Fest steht: Was vielen Menschen Spaß bereitet, sorgt auch jedes Jahr für hohe Schäden. Und nicht überall ist Feuerwerk erlaubt.

Das Knallen zu Silvester ist eine umstrittene Tradition. Befürworter sehen darin einen „Ausdruck von Lebensfreude“ – diese Position vertritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund über seinen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Raketen und Böller gehören folglich für Anhänger des in Deutschland ab dem 16. Jahrhundert eingeführten Brauchs, der in früher Neuzeit nur dem Adel vorbehalten war, dazu.

Kritiker des großen jährlichen Knallens hingegen verweisen auf Schäden für Mensch, Tier und Umwelt. Denn Lärm, Feinstaub und unnötiger Müll sind die akzeptierten Folgen zu Silvester. Dass der Umgang mit Raketen und Böllern zudem nicht ungefährlich ist, zeigen jährliche Meldungen über Verletzte oder sogar Tode durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Aber auch Versicherer tragen ihre Last an Silvester: Jedes Jahr verursacht die Knallerei Versicherungs-Schäden in Höhe von 30 Millionen Euro. Betroffen sind insbesondere Immobilien und Autos. Jedoch stehen zum Beispiel Haftpflicht- und Unfallversicherer auch für Personenschäden ein. Damit es nicht zu solchen kommt, sollten Böller und Feuerwerke sachgemäß gezündet werden.

38 Städte verhängen teilweises „Böller-Verbot“

Anders als in manch anderen Staaten hat sich die Forderung nach einem generellen Böller-Verbot in Deutschland nicht durchsetzen können. Denn während in Städten wie Paris, Athen oder London private Feuerwerkskörper laut ZDF schon seit Jahren verboten sind, verhängen deutsche Städte nur ein teilweises Feuerwerksverbot für bestimmte Orte. Ursache dieses Verbots sind zumeist Risiken großer Menschenmengen oder ist der Denkmalschutz.

38 Städte listet eine interaktive Karte von ZDF-heute auf, die über teilweise Böller-Verbote in Städten informiert. Betroffen sind große Städte wie Köln (Verbot am Dom), Berlin (Verbot am Brandenburger Tor, Alexanderplatz und in Schöneberg) oder Hamburg (Verbot an der Binnenalster). Einige wenige Kommunen des Nordens wie Sylt oder Föhr-Amrum haben aber auch aus Naturschutzgründen das Böllern verboten.

Verstoss gegen gesetzliche Regeln: Es drohen bis zu zu fünf Jahre Haft

Wer zu Silvester böllern will, sollte solche Verbotszonen dringend beachten. Aber auch weitere gesetzliche Regeln sollten befolgt werden sowie ein sachgerechter Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Ansonsten drohen ernste Folgen für das eigene Leben oder das anderer Menschen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber hohe Strafen vorgesehen bei Verstoß gegen das sogenannte Sprengstoffgesetz (SprengG). So informiert die Seite des Bundesministeriums des Innern: Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen und bei schwerer Zuwiderhandlung sogar bis zu fünf Jahre Haft. Eine solche Strafe kann zum Beispiel bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder bei Gefährdung von Sachen von bedeutendem Wert verhängt werden. Schon ein wissentliches Zünden von Böllern in einer Verbotszone des Denkmalschutzes ist also alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Generelle Knallverbote vor Krankenhäusern und Altersheimen

Nicht nur explizit ausgewiesene Zonen gelten jedoch als Verbotszonen für das Böllern und Knallen. Denn Feuerwerk darf zudem nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • Großen Menschenansammlungen

Folgt man den Informationen des Innenministeriums, trifft dies stets zu – und zwar auch ohne explizites Verbot durch die Kommunen.

Nur zugelassene Böller verwenden

Wichtig ist zudem, auf einen sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper gemäß Anleitung zu achten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller – dürfen nur an Erwachsene verkauft und sollten auch nur von diesen gemäß Anleitung gezündet werden.

Zugelassene Feuerwerkskörper dieser Kategorie verfügen zudem über ein CE-Zeichen sowie ein Prüfsiegel, das

  1. aus einer vierstelligen Nummer,
  2. der Bezeichnung F2 sowie
  3. einer weiteren fortlaufenden Nummer besteht.

Auf das Siegel sollte dringend geachtet werden – denn nur diese Böller sind durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen. Wer hingegen illegale Böller zündet – als Beispiel genannt seien die berüchtigten „Polenböller“ – der geht zum einen ein hohes Risiko für sich und andere ein. Denn mehrere Menschen kamen in den letzten Jahren durch derartige illegale Böller ums Leben, wie zum Beispiel die Berliner „BZ“ informiert. Zudem macht sich derjenige strafbar im Sinne des Sprengstoffgesetzes.

Böller-Schäden: Welche Versicherung zahlt

Welche Versicherung zahlt aber, wenn es doch mal zu Schäden durch Böller kommt? Eine Haftpflichtversicherung zahlt, sobald man dritten Personen einen Schaden verursacht hat. Schäden am PKW bezahlt die Teilkasko, sobald der Täter nicht mehr auffindbar ist. Das gilt jedoch nicht, falls das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde – hier ist eine Vollkasko-Versicherung vonnöten.

Schäden in der Wohnung oder am Haus bezahlt die Wohngebäudeversicherung, die auch für Wohnungsbrände aufkommt. Kommt es hingegen zu Personenschäden (zum Beispiel, wenn das Zünden der Rakete nicht nur sprichwörtlich ins Auge ging), ist eine private Unfallversicherung der passende Schutz. Das nahende Silvester kann also ein guter Anlass sein, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.

Ist zu Silvester wieder etwas kaputt gegangen? Der Briefkasten explodiert oder die Mülltonne in Flammen aufgegangen? Ob man jeden Schaden seinem Wohngebäude-Versicherer melden sollte, ist eine Ermessensfrage – und nicht immer zu empfehlen. Aus diesen Gründen.

Es ist leider keine Seltenheit, dass am Neujahrstag auch mal was am Haus kaputt geht: Kinder stecken Knaller in den Briefkasten, zielen mit der Rakete auf die Satellitenschüssel oder stellen andere Dummheiten an. Ärgerlich ist das, weil zwar derartige Streiche nicht bös gemeint sein mögen, aber im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich sind. Jedes Jahr haben Hausbesitzer und Gewerbetreibende in Summe einen Millionenschaden zu beklagen, weil Knaller und Raketen nicht sachgemäß benutzt wurden. Und auch die Kliniken berichten von vielen Verletzungen durch Feuerwerk.

Das Problem bei Wohngebäude-Policen: Versicherer darf kündigen

Wenn am Haus oder dazugehörigen Gebäudeteilen wie Türen und Fenstern etwas kaputt geht, zahlt in der Regel eine gute Wohngebäude-Versicherung. Und dennoch sollten Hausbesitzer nicht jeden kleinen Schaden dem Versicherer melden, zum Beispiel wenn der Briefkasten verbeult wird. Wer den kaputten Gegenstand problemlos selbst ersetzen kann, ist mitunter besser beraten, den kleinen Schaden selbst zu zahlen.

Das klingt zunächst seltsam: Hat man nicht eine Wohngebäudepolice abgeschlossen, damit der Versicherer zahlt? Natürlich. Aber das Problem ist, dass der Versicherer nach mehreren kleinen Schadensmeldungen den Vertrag einseitig aufkündigen kann. Zwar wird er natürlich den Betrag erstatten und den kaputten Briefkasten ersetzen. Aber wenn ein Hausbesitzer zu oft Schäden reguliert haben will, kann es passieren, dass zum nächsten Kündigungstermin tatsächlich die Kündigung des Versicherers ins Haus flattert.

Hierzu sind die Gesellschaften einseitig berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Die entsprechenden Klauseln sind in den AGB definiert.

Mitunter wird es schnell teurer

Mitunter ist es dann schwierig, einen neuen und preiswerten Wohngebäude-Schutz zu finden, wenn man den alten verloren hat. So kann ein ersetzter Schaden dazu führen, dass man das gesparte Geld schnell wieder an Beiträgen bei einem anderen Anbieter draufzahlen muss – und noch deutlich mehr. Denn vor allem, wenn ein Elementarschaden-Baustein enthalten ist und in den letzten Jahren in der Region ein Hochwasser oder ähnliches Unwetter auftrat, wird der Neuvertrag unter Umständen nur mit Mehrkosten zu haben sein. Auch die Wohngebäudeversicherer ätzen unter den vielen Unwettern der letzten Jahre, viele Anbieter schreiben rote Zahlen.

Hier sei an die wichtigste Funktion der Wohngebäudeversicherung erinnert: Sie soll dann Hilfe bieten, wenn ein existentieller Verlust des Hauses oder der Wohnung eingetreten ist. Bei einem abgebrannten Haus ist zum Beispiel ein Schaden in sechsstelliger Höhe zu erwarten: Viele Familien können aus eigenen finanziellen Mitteln das Haus nicht wieder aufbauen. Und genau hierfür hat man einen solchen Vertrag hauptsächlich geschlossen: Wohngebäude-Policen sichern die finanzielle Existenz bei sehr hohen materiellen Verlusten.

Teilkasko zahlt – aber nicht bei Vandalismus

Weniger problematisch sollte es sein, wenn am Auto etwas durch Raketen kaputt geht. Zwar haftet der Verursacher, wenn ein Auto durch Böller Schaden nimmt. Aber ist dieser nicht zu ermitteln, springt die KfZ-Teilkasko ein, ohne dass der Versicherte bei der Schadensfreiheitsklasse schlechter gestellt wird. Sie zahlt für Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden am Fahrzeug. Schwieriger wird es hingegen, wenn das Auto durch sogenannten Vandalismus Schaden nimmt, also absichtlich von Dritten beschädigt wurde. Hier muss eine Vollkasko-Police abgeschlossen werden.

Ein Jahreswechsel kann Anlass sein, den aktuellen Status der Versicherungen zu überprüfen. Denn unter Umständen müssen diese angepasst werden: nicht nur, wenn eine neue Lebenssituation eingetreten ist, sondern mitunter sogar bei kleinen Änderungen.

Zum Neujahr setzen sich viele Menschen neue Ziele und ziehen Bilanz, was sich in den vergangenen zwölf Monaten so ereignet hat. Die guten Vorsätze sollten dabei jauch das Thema Versicherung nicht aussparen. Denn Änderungsbedarf besteht unter Umständen auch beim Versicherungsschutz, wenn sich im Leben etwas ändert oder bereits geändert hat.

Beispiel private Altersvorsorge: Zum Ende des Jahres empfiehlt es sich zu überprüfen, ob man als Riester-Sparer auch tatsächlich alle Zuschläge erhält. Um voll förderfähig zu sein, müssen Sparer jedes Jahr mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen: abzüglich der Zulagen. Auch muss ein „Antrag zur Altersvorsorgezulage“ beim Versicherer gestellt werden.

Vorsorgesparer können die Zulagen eines Jahres bis zum Ende des übernächsten Jahres einfordern: für 2017 also bis Ende 2019. Eine Elternzeit ermöglicht es hingegen, die Einzahlung in den Vertrag auf einen Sockelbeitrag zu reduzieren. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei einem Versicherungsexperten!

Doch nicht nur bei Riester lohnt es sich, die Angemessenheit des Versicherungsschutzes zu checken. Beispiel Hausratversicherung: Hat eine Familie sich neue Wertgegenstände für die Wohnung gekauft oder eine teure Einrichtung, muss unter Umständen der Schutz erhöht werden. So ist zum Beispiel für Schmuck und Uhren, die außerhalb eines Safes aufbewahrt werden, die Deckungssumme in vielen Policen beschränkt. Und wer ein Grundstück kauft oder gar selbst einen Hausbau plant, hat natürlich auch neue Risiken. Unter Umständen muss dann eine Grundstücks- oder Bauherrenhaftpflicht eingeplant werden.

Auch wenn sich die Einkommens-Situation verändert hat, der Chef etwa eine Lohnerhöhung springen ließ oder man sogar selbst auf den Chefsessel befördert wurde, lohnt ein Vertragscheck. Bei Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss unter Umständen die vereinbarte Leistung erhöht werden. Das ermöglichen die sogenannten Nachversicherungsgarantien in den Verträgen: Sie erlauben es, bei bestimmten Ereignissen wie einem Häuslebau oder einer Heirat den Schutz entsprechend anzupassen. Worauf sich noch zu achten lohnt, klärt ein Beratungsgespräch!

Am Sonntag ist es wieder soweit: Mit Partys und Feuerwerk wird in das neue Jahr hineingefeiert. Dabei werden leider auch wieder unzählige Briefkästen zerstört, weil sich Jugendliche einen Spaß daraus machen, Böller hineinzustecken. Dennoch sollte man nicht jeden kleinen Schaden der Versicherung melden – Sonst droht im schlimmsten Fall die Kündigung.

Wenn Kinder und Jugendliche Silvesterknaller in Briefkästen oder Mülltonnen stecken, gehen diese leider auch schnell kaputt. In der Regel kommt für solche Schäden die Wohngebäudeversicherung auf. Sie wird auch ohne Probleme zahlen, wenn man einen zerstörten Briefkasten meldet.

Doch wenn am letzten Tag des Jahres tatsächlich Gebäudeteile wie Briefkästen kaputt gehen, sollten Immobilieneigner sehr gut überlegen, ob der Schaden nicht aus dem eigenen Portemonnaie erstattet werden kann. Das gilt vor allem, wenn „nur“ wenige hundert Euro hierfür aufgebracht werden müssen.

Versicherer darf Vertrag regulär kündigen

Der Grund: Wenn Versicherte zu oft und in kurzen Abständen einen Schaden melden, dann sind die Versicherer in der Regel berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. Entsprechende Klauseln finden sich in vielen Verträgen. Tatsächlich berichten die Verbraucherzentralen, dass sich wiederholt Kunden aufgrund solcher Kündigungen bei ihnen beschweren.

Doch es hilft nichts: Die Versicherer dürfen von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Und hier sei an den Hauptzweck einer Wohngebäude-Police erinnert. Sie soll vor allem dann einspringen, wenn dem Hausbesitzer ein existentieller Schaden entsteht, den er nicht einfach so ersetzen kann: zum Beispiel, wenn das Haus aufgrund eines Feuers niederbrennt. Das kann schnell hunderttausende Euro verschlingen – kein Vergleich zu einem zerstörten Briefkasten!

Versicherungswirschaft führt schwarze Liste auffälliger Kunden

Wenn der Wohngebäudeversicherer den Vertrag kündigt, haben die betroffenen Hausbesitzer schnell ein weiteres Problem. Die Versicherungswirtschaft führt eine Art schwarze Liste, die sogenannte HIS-Auskunftei, auf die alle Versicherer Zugriff haben. Hier werden Kunden eingetragen, die mit häufigen Schadensmeldungen auffallen. Mit dieser Liste soll Versicherungsbetrug verhindert werden: Leider landen dabei auch versehentlich ehrliche Kunden auf der Liste.

Zwar schließt ein HIS-Eintrag nicht aus, dass man einen neuen Vertrag findet. Aber dieser kann deutlich teurer werden – und der Versicherer wird den Schutz ausreichend prüfen. In der Regel werden die Daten im HIS-System nach fünf Jahren gelöscht, wenn ein Verbraucher sich darin wiederfindet. Jedoch kann es dabei auch zu Fehlern kommen. Versicherte sollten deshalb prüfen, ob sie zu Unrecht dort eingetragen sind, und können eine Löschung der Daten beantragen – Wie das funktioniert, klärt ein Beratungsgespräch!

Für viele Bundesbürger beginnt das neue Jahr mit einem Kater. Jedes Jahr verursacht die Knallerei zu Silvester Versicherungs-Schäden in Höhe von 30 Millionen Euro, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), besonders betroffen sind Immobilien und Autos. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Tischfeuerwerk die Wohnung in Brand setzte oder das Auto durch einen Blindgänger beschädigt wurde?

Beispiel Haftpflichtversicherung: eine solche Police sollte jeder besitzen, springt sie doch ein, wenn man dritten Personen einen Schaden verursacht hat. Wenn durch den unsachgemäßen Gebrauch einer Silvesterrakete ein Passant schwer verletzt wurde, etwa ein Auge verlor, zahlt der Haftpflichtversicherer für die entstehenden Kosten. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. In Zweifelsfällen können nur die Gerichte klären, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgte.

Schäden an PKW

Ärgerlich ist, wenn an einem geparkten Auto zu Silvester Schaden entstand. Dass zum Beispiel Betrunkene ihre Raketen-Startrampe auf einem fremden PKW platzieren, kommt leider immer wieder vor. Oft ist der Verursacher nicht mehr auszumachen, der Fahrzeughalter droht auf seinem Schaden sitzenzubleiben. Gut, wenn man in so einer Situation eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

Die Teilkasko zahlt für Lackschäden, Glasbruch oder Fahrzeugbrand. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden! Wichtig ist, die Beschädigungen auch der Polizei zu melden und ausreichend zu dokumentieren, damit die Versicherung zahlt. Auch in die Werkstatt sollte der Wagen erst gegeben werden, nachdem der Versicherer ihn begutachten konnte.

Schäden in der Wohnung oder am Haus

Wenn der heimische Teppich durch ein Tischfeuerwerk Feuer fing oder bei der Party die teure Vase zerbrach, zahlt eine Hausratversicherung. Sie springt für Schäden an Einrichtungsgegenständen und auch Elektrogeräten ein. Gute Verträge verzichten auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“. Dann ist auch eine Leistung garantiert, wenn Personen den Schaden stark alkoholisiert herbeigeführt haben.

Für Schäden am Eigenheim kommt hingegen die Wohngebäudeversicherung auf, etwa wenn eine Silvesterrakete den Dachstuhl in Brand setzte. Leider sind solche Brände zu Silvester keine Seltenheit. Auch zum Jahreswechsel 2017 waren wieder zahlreiche tragische Ereignisse zu beklagen: in Duisburg etwa wurden 14 Personen bei einem Wohnungsbrand teils schwer verletzt, in Siegen und Hamburg starben gar Menschen bei Bränden. Die Versicherungswirtschaft berichtet, dass die Zahl der Wohnungsbrände zum Jahresende viermal höher ist als zu anderen Zeiten.

Unfallschäden

Wenn das Zünden der Rakete nicht nur sprichwörtlich ins Auge ging, ist eine private Unfallversicherung der passende Schutz. Sie kommt für Unfälle mit Feuerwerkskörpern auf, wie es ihr Name schon verrät. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist zusätzlich empfehlenswert – sie sichert die Arbeitskraft, wenn man infolge des Unfalls vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden muss. Die Feststellung einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit bewirkt in der Regel die Auszahlung einer vereinbarten Monatsrente.