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Die Sonne knallt, der Badesee ruft: Also fix ins Auto springen und mit Flip Flops oder Badelatschen zur kühlen Erfrischung fahren? Das ist nicht ratsam. Nicht nur droht im Falle eines Verkehrsunfalls eine Mithaftung, weil die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Auch die Kfz-Versicherung kann Ärger machen.

Wenn es im Sommer heiß ist, weichen viele Menschen auf loses Schuhwerk aus. Flip Flops, Crocs, Sandalen und Badelatschen erfreuen sich dann großer Beliebtheit. Schließlich schwitzen bei Temperaturen über 30 Grad auch die Füße und sind dankbar über jeden Luftzug.

Wer aber bei hohen Temperaturen Auto fährt, sollte auf derartig sommerliche Schuhe verzichten. Und das aus mehreren Gründen. Zwar gibt es kein Verbot für Sandalen am Steuer. Aber bereits im Jahr 2006 hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass Flip Flops beim Autofahren als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gemäß StVO geahndet werden. Damit werden sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das Gericht verpflichtete einen Brummi-Fahrer zur Zahlung eines Bußgeldes, auch wenn es mit 50 Euro recht gering ausfiel (Az: 2 Ss OWi 577/06).

Der Urteilstext begründet auch, warum Flip Flops am Steuer ein No-go sind. Zum sicheren Führen eines Fahrzeuges gehöre es, “dass ein Betroffener jederzeit mit den vorhandenen Pedalen entsprechend reagieren kann, ohne dass die Gefahr des Abrutschens besteht. Dies ist nur gewährleistet bei festem Schuhwerk”. Deshalb ist es übrigens auch ordnungswidrig, sich mit bloßen Socken ans Lenkrad zu setzen. Auch hier sind Kraft und Sicherheit des Fußes nicht ausreichend gegeben.

Ein Problem ist falsches Schuhwerk auch, wenn man damit in einen Unfall verwickelt wird. Wird dem Fahrer ein Mitverschulden aufgrund der Flip Flops zugesprochen, kann der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer die Leistung entsprechend dieser Schuld kürzen. Auch die Kasko kann den eigenen Schaden herabsetzen: zumindest, wenn grobe Fahrlässigkeit laut Vertrag vereinbart sind. Also besser für die Autofahrt Wechselschuhe im Wagen haben — um sicher bremsen und Gas geben zu können!

Die Grillsaison hat begonnen — doch nicht jeder Fan von Steaks und Bratwürsten hat einen eigenen Garten. Damit stellt sich die Frage, ob vielleicht auch auf dem Balkon gegrillt werden darf? Die Antwort ist kompliziert: Eigentlich ja, aber es gibt strenge Grenzen.

Zunächst die gute Nachricht: Ein grundsätzliches Grillverbot für Balkone gibt es nicht in Deutschland. Aber dennoch kann ein Verbot ganz schnell festgeschrieben werden: nämlich wenn man zur Miete wohnt.

Im Mietvertrag oder der Hausordnung darf der Hausbesitzer festlegen, dass auf Balkonen Wurst und Rauch tabu sind. Und wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen abgemahnt oder gar gekündigt zu werden, so entschied das Landgericht Essen (Az. 10 S 438/01).

Doch selbst, wenn man eine Eigentumswohnung besitzt oder gar das Haus, gibt es Grenzen. Nämlich dann, wenn Nachbarn und andere Hausbewohner dadurch gestört werden. Vor allem Rauch, Ruß und Lärm können hier ein Gründe sein, weshalb man Ärger bekommt — und sich im schlimmsten Fall vor Gericht wiederfindet. Das ist aber abhängig vom Einzelfall, und tatsächlich haben mehrere Gerichte hier sehr unterschiedlich entschieden: auch mit Blick darauf, wie oft gegrillt werden darf.

Um hier einige Urteile vorzustellen: Laut Amtsgericht Bonn ist einmal Grillen im Monat okay, wenn man dem Nachbarn 48 Stunden vorher informiert (Az. 6 C 545/96). Das Amtsgericht Schöneberg erlaubte gar 20-25 Grill-Sessions pro Jahr auf der Terrasse (Az. 3C 14/07). Andere Gerichte urteilten strenger und erlaubten nur sechs Stunden Grill pro Jahr. Wie gesagt: Hier ist auch die konkrete Situation und der Einzelfall entscheidend. Besser fährt bzw. brutzelt, wer Rücksicht nimmt und mit dem Nachbarn das Gespräch sucht. Auch die mögliche Störung der Nachtruhe sollte hier bedacht werden.

Weit bessere Chancen haben Brutzelmeister und -meisterinnen übrigens, wenn sie auf Holzkohle verzichten. Denn oft werden eben Ruß und Rauch als Störfaktoren für die Nachbarn ausgemacht. Hier sei darauf verwiesen, dass man auch auf Elektro- oder Kontaktgrills ausweichen kann, die weit weniger dampfen. Das hat sogar das Landgericht Stuttgart empfohlen, um Ärger mit dem Nachbarn zu meiden (AZ: 1 T 359/96). Der Essengeruch selbst dürfte aber nicht als Störgrund wahrgenommen werden: Etwa wenn sich Vegetarier am Fleischgeruch “stoßen”.

Aufgepasst werden sollte darüber hinaus, dass kein Rauch in die Wohnung dringt — im schlimmsten Fall droht dann sogar eine Rauchgasvergiftung. Auch das ein Grund, weshalb Gerichte dem Grillspaß auf dem Balkon enge Grenzen setzen. Problematisch ist vor allem das Blutgift Kohlenmonoxid, das pro Jahr laut Statistischem Bundesamt hunderte Menschen das Leben kostet.

Wer sich vor den finanziellen Folgen des unrechtmäßigen Grillens schützen will, kann mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorbeugen. Die Kosten unfreiwilliger Nachbarschafts-Streite sichert eine Rechtsschutzversicherung ab.

Im Sommer ist das Wetter meist schön und sonnig? Stimmt schon, aber deshalb sind Unwetter nicht ausgeschlossen. Speziell Hagel tritt im Sommer besonders häufig auf und richtet oft große Schäden an. Das mussten zum Anfang der Woche wieder viele bayrische Bürger leidvoll erfahren.

Eis und Sommer – damit verbinden viele eher Softeis, das man sich im Café oder der Eisdiele kauft. Aber im Sommer ist auch die Wahrscheinlichkeit am Größten, dass Eis vom Himmel regnet. Denn Hagel tritt in der warmen Jahreszeit besonders häufig auf. Das mussten am Montag auch leidvoll viele Bayern erfahren, die in der Region Furth im Wald beheimatet sind, ein Ort nahe der tschechischen Grenze. Dort wurden allein 6.000 Autos so stark beschädigt, dass sie nun in die Werkstatt müssen, berichtet die “Mittelbayerische”.

Warum aber fällt ausgerechnet im Sommer Eis vom Himmel? Das hat mit der unglaublichen Kälte in luftigen Höhen zu tun, so klärt uns ein Wetterexperte der “Badischen Zeitung” auf. Unglaubliche Minus 60 Grad misst das Thermometer in 16.000 Metern Höhe. Steigt nun schwüle Sommerluft nach oben und trifft auf Regenwolken, die bis in solche Höhen reichen, können sich aus dem Wasserdampf erst Tröpfchen bilden, die dann zu Eisklumpen gefrieren. Dann fallen sie zu Boden, wenn sie zu schwer werden.

Aber gegen Hagelschäden kann man sich natürlich versichern. Die Teilkasko springt ein, wenn am Auto Beulen zu beklagen sind. Und hier muss der Fahrer keine Angst haben, dass es teurer wird. Wer seinem Versicherer einen Schaden am Auto durch Hagel meldet, wird im Folgejahr nicht in der Prämie höhergestuft. Die Wohngebäudeversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn an Fassaden, Rollläden, Fenstern, Solaranlagen und Dächern Schäden entstehen.

Wer einen Schaden hat, sollte ihn möglichst umgehend dem Versicherer melden: am besten gut dokumentiert mit Fotos. Betroffene sind angehalten, nach einem Unwetter die Ausbreitung eines Schadens möglichst zu verhindern – beispielsweise durch das Abkleben zerschlagener Fenster mit einer stabilen Folie. Bevor der Schaden aber repariert und beseitigt wird, sollte man den Versicherer kontaktieren, falls er ihn noch begutachten will. Auch sollten keine pauschalen Kosten für Handwerker zugesagt werden: das muss ebenfalls mit dem Versicherer bzw. dessen Sachverständigen abgesprochen werden.

Jedes Jahr kommen in der Urlaubszeit Millionen Koffer abhanden. Da ist es gut zu wissen, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, wenn einmal ein Gepäckstück ohne seinen Besitzer auf Reisen geht.

August ist Urlaubszeit! Viele Menschen werden in den nächsten Wochen in die weite Welt aufbrechen, um am Strand zu faulenzen, in den Bergen zu wandern oder neue Kulturen kennenzulernen. Dass dabei auch Gepäck abhanden kommen kann, zeigt die Statistik. Allein auf Flugreisen gehen jedes Jahr 30 Millionen Koffer verloren, wie die auf Luftfahrtdaten spezialisierte Organisation SITA berichtet.

In der Regel kommt eine Reisegepäckversicherung für verlorene Koffer auf. Aber auch wer keine derartige Police besitzt, sollte nicht leer ausgehen. Denn die Airline haftet für das aufgegebene Gepäck, solange es sich in Obhut der Fluggesellschaft befindet. Das gilt übrigens auch, wenn sich im Koffer Gegenstände anderer Personen befanden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl

Wenn der Koffer nicht auf dem Flug abhanden kommt, sondern aus einem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung geklaut wird, zahlt eine gute Hausratversicherung für den Schaden. Dies gilt aber nur, wenn die Leistung „Außenversicherung“ per Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Versichert ist in der Regel der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das heißt: nur wenn die Tür des Zimmers auch tatsächlich zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Für Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände wird jedoch nur in begrenztem Umfang Ersatz geleistet.

Im Schadensfall schnell handeln!

Damit der Schutz durch die Außenversicherung nicht verloren geht, muss der Schaden umgehend der Polizei gemeldet werden. Dies ist umso wichtiger, wenn auch Ausweise und Kreditkarte gestohlen wurden. So mancher Kriminelle hat schon versucht, eine falsche Identität vorzutäuschen und so den Verdacht von sich abzulenken. Deshalb entsprechende Dokumente sofort sperren lassen!

Wird im Urlaub der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, ist die deutsche Botschaft die erste Anlaufstelle. Sie händigt ein Ersatzdokument für die Rückreise nach Deutschland aus. Wurde der Führerschein entwendet, hilft in der Regel die Polizei mit einer Verlustbescheinigung. Alle anderen Dokumente können nur die Behörden in Deutschland ersetzen. Ein Beratungsgespräch klärt, welche Versicherungen auf Reisen noch sinnvoll sind.

Wenn einer eine Reise tut – dann kann er was verlieren. Flugpassagiere müssen gelegentlich die Erfahrung machen, dass Gepäckstücke abhanden kommen oder auf einem ganz anderen Teil der Welt landen als am geplanten Urlaubsort. Besonders bitter ist das, wenn im Reisekoffer auch Gegenstände von anderen Personen verstaut waren.

Wenn Gepäckstücke verloren gehen, kommt in der Regel eine Reisegepäckversicherung für den Schaden auf. Doch auch wer keine derartige Police besitzt, sollte nicht leer ausgehen, sofern sich Koffer und Taschen in Obhut einer Fluggesellschaft befinden. Denn die Airline haftet für abgegebenes Gepäck.

Dabei gilt: Die Haftung des Fluganbieters greift auch, wenn sich in dem verlorenen Koffer Gegenstände anderer Mitreisender befanden. Das hat der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren mit einem Urteil bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Teure Golfausrüstung des Lebensgefährten kam abhanden

Im verhandelten Rechtsstreit hatte die Klägerin in ihre Golfreisetasche auch den Schläger des Lebensgefährten eingepackt. Das Gepäck kam aber auf dem Flug von Frankfurt nach Malaga abhanden. Zwar zahlte die Airline einen Schadensersatz in Höhe von 232 Euro, wollte aber für die teure Golfausrüstung des Lebensgefährten nicht aufkommen. Insgesamt machte die Passagierin einen Schadensersatz in Höhe von 2.025 Euro geltend.

Bevor die Frau sich an den BGH richtete, ging ihr Fall durch mehrere Vorinstanzen. Dort wurde ihre Klage zunächst abgewiesen. Grundsätzlich sei nur derjenige Passagier anspruchsberechtigt, der das Gepäck aufgegeben hat. Doch es wurde auch Personen ein Ersatzanspruch zugesprochen, deren Gegenstände sich im Gepäck von Mitreisenden befinden. Ausschlaggebend für die Ablehnung sei gewesen, dass der zu ersetzende Betrag über dem Haftungshöchstbetrag nach dem Montrealer Übereinkommen (Einkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28.05.1999) gelegen habe.

Haftungsanspruch je reisender Person

Der BGH sah das anders – und gab der Frau Recht. Die Haftungshöchstgrenze bemesse sich nicht pro Gepäckstück, sondern pro Reisenden. So ist es dem Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens zu entnehmen: „Bei der Beförderung von Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden.“ Die Fluggesellschaft musste also den vollen Schaden ersetzen.

Doch nicht immer geht ein Koffer verloren, während er sich in Obhut einer Fluglinie befindet. Werden Gepäckstücke aus dem verschlossenen Hotelzimmer oder der Ferienwohnung geklaut, zahlt eine gute Hausratversicherung – sofern der Baustein „Außenversicherung“ vereinbart ist. Ein einfacher Diebstahl, bei dem weder Raum noch Behältnisse aufgebrochen werden, ist hingegen nicht mitversichert. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Woran erkennt man einen Ertrinkenden? Entgegen des gängigen Vorurteils rudern Ertrinkende selten mit den Armen und schreien nicht um Hilfe, sondern gehen fast lautlos unter. Nur wer die Signale richtig zu interpretieren weiß, kann rechtzeitig Hilfe leisten.

Sommerzeit ist Badezeit – und das bedeutet auch Gefahren, sterben doch jedes Jahr in Deutschland 400 Menschen durch Ertrinken. Wie das Onlineportal Nordsee24 berichtet, geschieht dies häufig sogar vor den Augen anderer Badegäste, weil sie die Situation nicht richtig einschätzen. Denn meist verhalten sich Ertrinkende nicht so, wie dies in Filmen gezeigt wird. Sie rudern nicht mit den Armen und schreien nicht um Hilfe, sondern sind beinahe lautlos. Ertrinken sieht nicht aus wie Ertrinken!

Hilferuf und Armrudern ist Ertrinkenden oft nicht möglich

Was Menschen in Situationen des Ertrinkens tun, hat der Mediziner und langjährige Rettungsausbilder Francesco A. Pia „Instinktive Reaktion“ genannt. Sie haben nämlich oftmals gar keine Kraft mehr, um nach Hilfe zu schreien, und versuchen stattdessen instinktiv alles, um das Untertauchen zu verhindern. Da sich der Mund unter Wasser befindet und nur kurz wieder auftaucht, wollen die Ertrinkenden beim Auftauchen ein- und ausatmen, bevor der Kopf wieder unter Wasser gleitet.

Auch das Rudern mit den Armen ist Ertrinkenden physisch oft gar nicht möglich. Stattdessen werden die Arme beim Auftauchen seitlich ausgestreckt und auf die Wasseroberfläche gedrückt – eine Schutzfunktion, die verhindern soll, dass der Körper schnell wieder hinabsinkt. Bewegungen in dieser Ausnahmesituation des Überlebenskampfes bewusst zu steuern, ist da beinahe ausgeschlossen.

In der Regel bleiben Ertrinkende nur für 20 bis 60 Sekunden über der Wasseroberfläche und sinken dann wieder hinab. Dabei befindet sich der Körper meist aufrecht im Wasser. Weil sich all das lautlos vollzieht und die Ertrinkenden keine bewussten Signale ihrer Notlage senden, wird die Situation häufig von den Beobachtenden nicht erkannt – die Menschen ertrinken, obwohl ihnen geholfen werden könnte! Freilich kommt es auch vor, dass Personen in Not rufen und winken. Dann sollte ihnen ebenfalls geholfen werden.

Weitere Anzeichen des Ertrinkens können sein, dass der Kopf nach hinten geneigt ist und sich unter der Wasseroberfläche befindet. Auch, dass die Augen leer, glasig oder geschlossen sind oder die Person Schwimmversuche unternimmt, ohne sich von der Stelle zu bewegen.

Eigenschutz ist beim Retten wichtig!

Was aber tun, wenn jemand zu ertrinken droht? Vor einem Rettungsversuch sollte man möglichst andere Personen aufmerksam machen, damit sie den Notdienst oder andere professionelle Hilfe rufen. Zudem sollte man bedenken, dass der Ertrinkende sich in Panik an den Körper des Retters zu klammern versucht – im schlimmsten Fall könnte er also den Helfenden selbst gefährden. Wenn möglich empfiehlt es sich, der Person einen schwimmenden Gegenstand zu reichen und den Kontakt zu meiden.

Wenn verfügbar, sollten schwimmende und auftreibende Hilfsmittel benutzt werden, etwa ein Schwimmring oder Brett. Diese eignen sich nicht nur zur Rettung, sondern können auch zur Verteidigung gegen die in Panik um sich schlagende ertrinkende Person verwendet werden. Wer sich auf dem Weg zum Ertrinkenden voll verausgabt, riskiert hingegen, dass auf dem Rückweg die Kräfte nicht mehr ausreichen. Deshalb Ruhe bewahren und konditioniert schwimmen!

Sobald der Ertrinkende an einen sicheren Ort gebracht wurde, darf mit Erste-Hilfe-Maßnahmen keine Sekunde gewartet werden. Ist der Betroffene bewusstlos, sollte er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Wenn er nicht mehr atmet, rettet ihn nur eine sofortige Herz-Lungen-Wiederbelebung aus Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung. Die Verständigung eines Rettungsdienstes sollte hierbei selbstverständlich sein, sofern sie nicht bereits zuvor geschehen ist.

Viele Bundesbürger werden in den nächsten Wochen wieder Musikfestivals besuchen, der Sommer lockt mit Live-Bands. Was aber, wenn man aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen das Konzert nicht besuchen kann, obwohl das Ticket bereits gekauft wurde? Hierfür gibt es die Eintrittskarten-Rücktrittversicherung.

Die Open-Air-Saison ist eröffnet! Am Wochenende feierten über 80.000 Besucher beim „Rock am Ring“-Festival in der Eiffel. Doch auch in den kommenden Wochen werden unzählige Fans Bier und Schlafsack im Kofferraum verstauen, um ihre Lieblingsbands live zu erleben. Ob Klassik, Hip Hop oder harte Metal-Klänge: der Sommer hält für jeden Musikfreund das passende Event bereit.

Was aber, wenn man das Konzert nicht besuchen kann? Sei es eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Trauerfall: es gibt viele Gründe, warum man kurzfristig einen Festivalbesuch absagen muss. Nicht immer ist es dann möglich, die Konzertkarte noch schnell im Internet zu versteigern. Auch wenn man das Ticket zurückgeben will, zeigen die Veranstalter oft keine Kulanz.

Aber für solche Fälle gibt es einen Schutz. Die sogenannte Eintrittskarten- oder Ticket-Rücktrittversicherung erstattet das Geld für bereits gezahlte Tickets, wenn man aus einem triftigen Grund die Veranstaltung nicht besuchen kann. Auch für teure Musical-, Sport- oder Theaterevents sind derartige Policen im Angebot.

Die Bedingungen für die Erstattung der Kosten sind mit einer Reiserücktrittsversicherung vergleichbar. Das Geld gibt es zurück, wenn etwa ein Unfall, eine unerwartet schwere Krankheit, eine Schwangerschaft oder betriebsbedingte Kündigung den Besuch des Festivals verhindert. Auch bei Elementarschäden kommt der Versicherer auf – etwa wenn Überschwemmungen oder Stürme die Anreise mit dem PKW unmöglich machen.

Jedoch ist zu beachten, dass die Eintrittskartenversicherung in der Regel 30 Tage vor dem Ereignis abgeschlossen werden muss. Solche Policen kosten oft nur wenige Euro, wobei sich der Preis an der Höhe der Ticketpreise orientiert. Sie sind einmalig für das jeweilige Event gültig – ein Schutz, der sich lohnen kann!

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!

Bei den hitzigen Temperaturen ist deutschlandweit die Waldbrandgefahr besonders hoch: Kleine Lagerfeuer oder selbst eine liegengelassene Zigarettenkippe können in kürzester Zeit viele Baumbestände vernichten. Vor wirtschaftlichen Schäden können sich Waldbesitzer mit einer Waldbrandversicherung schützen.

Die Waldbrandgefahr liegt derzeit fast überall bei den Stufen 3 bis 5, meldet der Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Das bedeutet eine mittlere bis sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Waldbrände auftreten.

Laut Waldbrandstatistik des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind in Deutschland 2012 etwa 269 Hektar Wald verbrannt. Pro Hektar entstand ein Schaden von 1.800 Euro.

Waldbrände können einerseits die kompletten Bestände vernichten oder beschädigen, andererseits schwächen sie die gesamte Waldfläche nachhaltig. Waldbrände ziehen auch nach einigen Jahren noch Schädlinge an. Schädlingsbefall tritt besonders häufig an den noch vom Brand geschwächten Bäumen und Flächen auf.

Waldversicherung können den Risiken und dem Geldbeutel angepasst werden

Waldversicherungen beinhalten zumeist Kosten für Waldbrandschäden, eine Waldbesitzer-Haftpflicht und eine Waldsturmversicherung. In der Police sind die wachsenden Waldbestände versichert. Befindet sich abgeschlagenes Holz noch am Ort seiner Gewinnung und wurde es noch nicht verkauft, so ist auch dies in der sogenannten Holzschlagversicherung eingeschlossen. Der Bestand kann voll, pauschal oder nur zum Teil versichert werden.

Neben dem Verlust des Baumbestandes durch den Brand können auch weitere Sondervereinbarungen geschlossen werden. Dann übernimmt der Versicherer Löschkosten, Abräumkosten sowie den nötigen Betrag zur waldgesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufforstung. Einige Versicherer übernehmen zudem Zinsen für vergangene Begründung und Pflege des Bestandes. Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen müssen zumeist gesondert versichert werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Größe und Lage des Waldgrundstückes sowie nach der Art der Bepflanzung sowie nach der Versicherungssumme.