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Ab Juli 2024 erhöhen die privaten Krankenversicherer die Beiträge im Standardtarif um 9,3 Prozent. Betroffen sind Angestellte und Selbstständige, die keine Beihilfeansprüche haben.

Die privaten Krankenversicherer planen, die Beiträge im sogenannten Standardtarif zum 1. Juli 2024 anzuheben. Dieser brancheneinheitliche Sozialtarif der privaten Krankenversicherung liegt aktuell bei circa 366 Euro im Monat und soll zukünftig bei rund 400 Euro liegen.

Versicherte im Standardtarif ohne Beihilfeanspruch müssen sich ab dem 1. Juli 2024 auf höhere Prämien einstellen. Die Beiträge für Angestellte und Selbstständige steigen dann im Durchschnitt von derzeit 366 Euro auf etwa 400 Euro. Diese Anpassung entspricht einem Anstieg von 9,3 Prozent und ist die erste Beitragserhöhung seit drei Jahren. Zuletzt wurden die Prämien im Jahr 2021 angehoben.

„Dies ist die erste Beitragserhöhung im Standardtarif seit drei Jahren, und sie ist geringer als der Anstieg in der GKV im gleichen Zeitraum“, sagt Florian Reuter, Direktor des PKV-Verbandes. Trotz der moderaten Erhöhung könnte der Prämiensprung für die Betroffenen ärgerlich sein, da im Standardtarif häufig Personen versichert sind, die Schwierigkeiten hatten, die Beiträge ihrer regulären PKV-Tarife zu bezahlen. Der Standardtarif bietet ähnliche Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Beitrag.

Um den Standardtarif nutzen zu können, müssen Versicherte strenge Kriterien erfüllen. Dieser Tarif steht nur Personen offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem derzeitigen Krankenversicherer privat vollversichert waren. Diese Versicherten können den Standardtarif nutzen, wenn sie:

  • seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind und
  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und das Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2024: 5.175 Euro/Monat) nicht überschreitet oder
  • jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben, wobei ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigt.

Versicherte, die in den Standardtarif wechseln, müssen keine neue Gesundheitsprüfung absolvieren. Sie werden mit ihrem bisherigen Gesundheitsstatus übernommen, was den Wechsel erleichtert. Zudem werden die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen in den Standardtarif übertragen, wodurch die Beiträge relativ stabil bleiben.

Obwohl der Standardtarif einheitlich vom PKV-Verband berechnet wird, können die Beiträge für einzelne Versicherte unterschiedlich hoch ausfallen. Faktoren wie das Eintrittsalter, die Höhe der Verwaltungskosten oder ein vereinbarter Selbstbehalt spielen hierbei eine Rolle. Der maximale Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, der aktuell bei über 843 Euro monatlich liegt.

Eine Beitragserhöhung im Standardtarif darf nur erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Leistungsausgaben müssen von der bisherigen Kalkulation um fünf Prozent abweichen oder die allgemeine Lebenserwartung sich um diesen Wert verändern. Dies führt dazu, dass die Prämie oft mehrere Jahre unverändert bleibt, aber dann deutlich ansteigt. Erst dann dürfen die Versicherer auch andere Faktoren wie das Zinsniveau an den Kapitalmärkten einrechnen.

Der Standardtarif ist nicht der einzige Sozialtarif der privaten Krankenversicherer, aber nach Einschätzung des PKV-Verbandes die beste Lösung, insbesondere für ältere Versicherte. Der Verband fordert, dass dieser Tarif auch für Personen geöffnet wird, die nach 2009 ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. Versicherte ohne Anrecht auf den Standardtarif müssen meist auf den Basistarif ausweichen, der 2009 gegen den Widerstand der Versicherungswirtschaft eingeführt wurde. Dieser Tarif ist oft teurer, da Altersrückstellungen nicht zu Gunsten des Versicherten eingerechnet werden. Zudem gibt es Berichte, dass Ärzte die Behandlung von Patienten im Basistarif aufgrund der niedrigeren Honorare teilweise verweigern.

Der Notlagentarif, der seit 2013 existiert, bietet noch weniger Leistungen und ist für Personen gedacht, die ihre Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen können und in Zahlungsrückstand geraten sind. Er deckt nur Notfallversorgungen ab, während Vorsorgeuntersuchungen und normale Arztbesuche nicht enthalten sind.

In der privaten Krankenversicherung legte der Gesetzgeber Höchstbeiträge fest. Diese gelten für die Private Pflegeversicherung, Basistarif und Standardtarif. Welche Werte für 2023 gelten.

In der Privaten Pflegeversicherung beträgt der Höchstbeitrag 2023 152,12 Euro (2022: 147,54 Euro) im Monat. Ehepaare, bei denen beide Partner privatversichert sind, zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung: 228,18 Euro (2022: 221,31 Euro). Privatversicherte, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, zahlen 2023 maximal 60,85 Euro (2022: 59,02 Euro). Sind beide Partner beihilfe-berechtigt, zahlen sie zusammen 91,28 Euro (2022: 88,53 Euro).

Im Standardtarif errechnet sich der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Der Höchstbetrag im Standardtarif ist also identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV. 2023 beträgt er monatlich 728,18 Euro (2022: 706,28 Euro). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.092,27 Euro (2022: 1.059,42 Euro). Laut PKV-Verband zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbetrag, weil Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

Der Höchstbetrag im Basistarif fällt hingegen höher aus und beläuft sich 2023 auf 807,98 Euro (2022: 769,16 Euro). Der Grund: Zur Berechnung wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen.

Viele Privatversicherte haben in Zeiten der Coronakrise Probleme, ihre Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, den Betroffenen eine erleichterte Rückkehr aus dem Basistarif in ihren vorherigen Tarif zu ermöglichen. Auf eine neue Risikoprüfung soll dann verzichtet werden.

Was tun, wenn man infolge der Coronakrise seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen kann? Diese Frage stellen sich gerade viele Privatversicherte, sind sie doch oft als Selbstständige tätig. Also jene Gruppe, die nun besonders schwer von der Coronakrise erwischt wird: vor allem, wenn sie im Veranstaltungs-, Tourismus- oder Gastronomiebereich arbeiten. Oft sind diesen Erwerbstätigen sämtliche Einnahmen weggebrochen.

Viele Krankenversicherer versuchen bereits, den Betroffenen entgegenzukommen. So bieten einige Versicherer freiwillig an, dass ihre Kundinnen und Kunden vorübergehend in einen weniger leistungsfähigen Tarif wechseln – um dann, anders als üblich, ohne neue Risikoprüfung in den Altvertrag zurückkehren zu können. Eine andere Möglichkeit ist, die Beiträge stunden zu lassen. Das Problem: Dann müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler zu suchen, bevor man einfach nicht zahlt.

Sozialtarife: Rückkehr in Alttarife unter Umständen schwierig

Eine weitere Möglichkeit ist, in einen der sogenannten Sozialtarife der PKV zu wechseln. Drei Tarife bietet die Branche aktuell an: den Standardtarif, den Basistarif und den Notlagentarif.

Der Standardtarif ist jener, der sich bisher am ehesten bewährt hat. Er bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Betrag. Zudem werden in ihm auch Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssprünge im Alter abzufedern – ein Vorteil, den die anderen beiden Sozialtarife nicht haben. Das Problem ist allerdings, dass nur Versicherte vom Standardtarif Gebrauch machen können, die sich vor dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung angeschlossen haben. Hier appelliert der PKV-Verband aktuell an die Politik, den Standardtarif aufgrund der Pandemie für alle zu öffnen.

Der zweite Sozialtarif ist der Basistarif. Diesen gibt es seit 2009 – er verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Und das ist so ein bisschen das Problem dabei. Denn eine Risikokalkulation ist bei diesen Angeboten schwierig: Die Versicherer befürchten schlicht, dass viele ältere Versicherte mit Vorerkrankungen diesen wählen. Auch hier müssen die Gesellschaften vergleichbare Leistungen wie die Krankenkassen bieten.

Im Basistarif dürfen die Krankenversicherer als maximalen Beitrag nur den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen verlangen. Aber das ist leider gar nicht so wenig: Er liegt aktuell bei circa 736 Euro. Selbst wenn der Beitrag nicht ausgereizt wird, sind diese Angebote in der Regel vergleichsweise teuer. Dennoch sollte man beim Versicherer anfragen, ob und unter welchen Umständen man sich dort versichern kann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: einfacheres Rückkehrrecht

In diesem Basistarif sieht die Bundesregierung nun die Lösung für jene, die von der Coronakrise betroffen sind. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein wichtiger Nachteil dieser Tarife ausgeschaltet werden soll: nämlich, dass normalerweise eine Risikoprüfung für die Rückkehr in den Alttarif vorgesehen ist, die zu Ausschlüssen und höheren Prämien führen kann. Das will die Bundesregierung nun vorübergehend korrigieren, berichtet der PKV-Verband aktuell auf seiner Webseite.

„Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen“, schreibt der PKV-Verband.

Die Bundesregierung verweist auf die Vorteile des Basistarifes. Bei finanziell Hilfsbedürftigen werde der Beitrag halbiert – oder die Bundesagentur übernimmt gar bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn der Betroffene auf Grundsicherung angewiesen ist. Der PKV-Verband aber fordert, auch den Standardtarif zu öffnen, da er für viele Versicherte die bessere Option wäre. Hier wird sich zeigen, wie die Politik entscheidet und ob sie einlenkt.

Notlagentarif bietet nur Akutversorgung

Der dritte Sozialtarif der PKV ist in Corona-Zeiten keine gute Lösung: der sogenannte Notlagentarif. Das ist ein Angebot für jene, die ihre Beiträge aktuell nicht zahlen können und mindestens zwei Monate im Verzug sind. Im Notlagentarif haben die Betroffenen aber nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, etwa bei Schmerzen oder Schwangerschaft. Gerade in Coronazeiten keine gute Option. Der Beitrag ist hier immerhin auf circa 100-120 Euro begrenzt.

Bevor man in den Notlagentarif wechseln muss, empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Versicherer und Vermittler zu suchen, um sich über Alternativen beraten zu lassen.