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Kein Mensch denkt gern an den eigenen Tot. Und doch sollte man sich – gerade mit zunehmendem Alter – hin und wieder mit dem Schutz der Hinterbliebenen beschäftigen, falls man doch plötzlich erkrankt oder verunglückt. Ein Produkt der Hinterbliebenenvorsorge ist die Sterbegeldversicherung – diese zahlt eine Leistung an Hinterbliebene, um Kosten eines Begräbnisses abzufedern. Denn die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland liegen laut Stiftung Warentest bei 4.500 Euro – ein Betrag, der gerade Familien mit kleinem Einkommen schnell überfordern kann.

Versicherungssumme als Schonvermögen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung, die bei Tod des Versicherungsnehmers Geld an die Angehörigen auszahlt. Sie funktioniert wie eine Risikolebensversicherung. Da das Geld aber einzig der Deckung der Bestattungskosten dient, ist die Versicherungssumme in der Regel geringer.

Diese Eigenschaft kann Vorteile bieten. Denn wer auf andere Weise Geld für die Bestattung anspart, riskiert, dass dieses Geld für die Pflegekosten aufgebraucht werden muss. Das droht besonders bei Unterbringung im Heim aufgrund des Alters: Mittlerweile sind es im Schnitt über 2.000 Euro, mit denen sich pflegebedürftige Heimbewohner an den Kosten beteiligen. Und wenn das Geld nicht reicht, ist auch das angesparte Geld für Bestattungen in Gefahr.

Geld aus der Sterbegeldversicherung hingegen gehört per Gesetz zum Schonvermögen – auf dieses Geld darf nicht für die Pflegekosten zugegriffen werden. Und der Staat darf dieses Geld auch nicht pfänden. Solche Überlegungen erklären, warum die Sterbegeldversicherung durchaus sinnvoll sein kann.

Verschiedene Möglichkeiten der Zahlung

Angespart wird die Versicherungssumme für das Sterbegeld anhand verschiedener Möglichkeiten. So kann eine Prämienzahlung monatlich oder quartalsweise erfolgen (viertel- oder halbjährlich oder auch jährlich). Der Preis der Prämie hängt hierbei von verschiedenen Faktoren ab: Alter einer Versicherungsnehmerin oder eines Versicherungsnehmers bei Abschluss der Police, Beitragszahldauer (sie kann zum Beispiel bis zum Alter von 65 Jahren oder von 70 Jahren usw. erfolgen), Berufsstand. Ob und wie sich aber solche Faktoren auf die Prämie auswirken, ist je nach Versicherer und Produkt unterschiedlich.

Gesundheitsprüfung oder Wartezeit

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch müssen bei der Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Allerdings verzichten mittlerweile einige Anbieter aufgrund der geringen Versicherungssumme darauf – auch dies kann, besonders bei Vorerkrankungen, ein Vorteil der Sterbegeldversicherung sein.

Allerdings werden in solchen Fällen oft Wartezeiten festgelegt: Erst nach Ablauf dieser Wartezeit besteht Leistungsanspruch. So sichern sich die Unternehmen gegen die Gefahr, schnell leisten zu müssen ohne aufgebautes Kapital. Die Wartezeit kann zum Beispiel 18 oder 24 Monate betragen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Wartezeit durch angespartes Kapital zu umgehen. Wer zu Sterbegeldversicherungen Informationen sucht, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Herz- und Kreislauferkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Gut ein Drittel der Sterbefälle ist darauf zurückzuführen, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2021 zeigt.

Woran und mit was wird in Deutschland gestorben? Eine Antwort gibt die Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Behörde legte im Dezember Zahlen für das Jahr 2021 vor: aktuellere Daten sind aktuell nicht verfügbar. Demnach verstarben im Jahr 2021 genau 1.023.687 Menschen, davon waren 515.559 Männer und 508.128 Frauen.

Häufigste Todesursache in Deutschland sind aber nach wie vor Herz- und Kreislaufkrankheiten. Mit 340.619 Verstorbenen war gut ein Drittel (33 Prozent) aller Sterbefälle darauf zurückzuführen. An einem Herzinfarkt, der zu dieser Krankheitsgruppe gehört, verstarben 45.181 Menschen.

Auch Krebs bleibt eine Geisel, die häufig zum Tod führt. Mit 229.068 Menschen beziehungsweise 22,4 Prozent aller Verstorbenen stellen Tumore und andere Krebs-Erkrankungen demnach die zweithäufigste Todesursache. 54 Prozent der Krebstoten waren Männer, 46 Prozent Frauen.

Bei Männern waren die bösartigen Neubildungen der Verdauungsorgane beziehungsweise der Atmungsorgane (Lungen- und Bronchialkrebs) die am häufigsten diagnostizierten Krebsarten. Frauen waren ebenfalls am häufigsten von einer bösartigen Neubildung der Verdauungsorgane betroffen. Häufigste Einzeldiagnose bei den Krebserkrankungen von Frauen war jedoch der Brustkrebs mit 18.479 Fällen.

Nicht natürliche Todesursachen stehen dem gegenüber weit zurück. 4,2 Prozent oder 43.200 aller Todesfälle im Jahr 2021 waren zum Beispiel auf eine Vergiftung oder Verletzung zurückzuführen. 18.183 Menschen kamen durch einen Sturz zu Tode, davon waren 50 Prozent Männer und 50 Prozent Frauen. Durch einen Suizid beendeten 9.215 Menschen ihr Leben, fast drei Viertel (74 Prozent) davon waren Männer und etwas mehr als ein Viertel (26 Prozent) Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Zahl der Suizide nahezu konstant (2020: 9.206 Fälle).

Die Kosten für Bestattungen sind in Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre um mehr als zehn Prozent gestiegen. Insbesondere Dienstleistungen rund um die Bestattung sind von den Preissteigerungen betroffen.

Zwischen 2016 und 2021 sind die Kosten für eine Bestattung in Deutschland um 10,4 Prozent gestiegen. Das geht aus Berechnungen von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, hervor. Der stärkste Anstieg war 2021 zu beobachten: Allein im letzten Jahr kletterten die Preise für Bestattungen um 2,9 Prozent. Zum Vergleich: Insgesamt stiegen die Verbraucherpreise im untersuchten Zeitraum um 8,6 Prozent, im Jahr 2021 um 3,1 Prozent.

Als Basis der Aeternitas-Berechnung dienen die Preise für ‚Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühr‘ (plus 11,2 Prozent) sowie für ‚Sarg, Urne, Grabstein oder andere Begräbnisartikel‘ (plus 6,8 Prozent), zwei der vom Statistischen Bundesamt erhobenen ‚Verwendungszwecke des Individualkonsums‘.

Der Wert für ‚Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren‘ wurde mit einem größeren Anteil berücksichtigt – das entspricht zum einen der Gewichtung im Verbraucherpreisindex. Zum anderen der Praxis, schreibt die Verbraucherinitiative. Denn Dienstleistungen wie zum Beispiel Überführungen, Trauerfeiern, die Abwicklung von Formalitäten sowie die Friedhofsgebühren machen einen weitaus umfassenderen Teil der Bestattungskosten aus als die verschiedenen Waren wie Särge und Urnen.

Solche Preissteigerungen sollten bei der finanziellen Trauerfall-Vorsorge einbezogen werden, rät der Verein. Wer bereits Vorsorge-Maßnahmen getroffen hat, sollte die vorgesehene Summe überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Sterbegeldversicherungen sind heftig umstritten — der Verbraucherschutz rät oft davon ab. Ob sie sinnvoll sein können oder nicht, hängt jedoch von der Betrachtungsweise ab: und davon, was man in den Tarifen vereinbart hat. Ein Blick auf diese spezielle Vertragsart.

Kein Mensch macht sich gern Gedanken über sein eigenes Ableben: schon gar nicht darüber, was dies für die Hinterbliebenen bedeutet. Fakt ist aber, dass der Tod eines Menschen für die Verwandten nicht nur eine enorme emotionale Belastung mit sich bringt, sondern auch eine finanzielle und organisatorische.

Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel. Und eins vorneweg: Ein Liebling der Verbraucherschützer ist diese Police nicht: Sie wurde schon mehrfach für verzichtbar erklärt. Ob sie sinnvoll sein kann oder nicht, muss jeder selbst entscheiden: anhand der Leistungen, die diese Verträge bieten. Und natürlich daran, wie viel man für eine solche Police ausgeben will. Denn es gibt auch durchaus Befürworter dieser Verträge.

Stark vereinfacht zahlt die Sterbegeldversicherung einen vertraglich festgelegten Betrag aus, wenn die versicherte Person stirbt. Hier sei auf die hohen Kosten verwiesen, die den Angehörigen im Todesfall entstehen können: Allein für die Bestattung muss ein Betrag von durchschnittlich 7.300 Euro eingeplant werden. Doch damit nicht genug. Abhängig von Vertrag und Anbieter, leisten die Verträge noch mehr:

So kann auch eine organisatorische Vorsorge für den Trauerfall eingeschlossen werden. Darin lassen sich mehrere Dinge vereinbaren: zum Beispiel die Organisation einer Trauerfeier, eines Trauerredners und der Bestattung. Aber auch Regeln zum Nachlass oder zur Auflösung des Haushaltes. Dinge, die Angehörige sehr entlasten können, wenn sie emotional sehr leiden. Sogar eine psychologische Betreuung lässt sich unter Umständen vereinbaren.

Einige Anbieter erlauben sogar, dass man diese Policen für Dritte und ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann: in der Regel sind die Policen dann etwas teurer. Oft muss dann auch eine Wartezeit akzeptiert werden.

Eine Vorsorge für Hinterbliebene, die weit weniger umstritten ist, ist die Risikolebensversicherung: Diese wird auch von Kritikern der Sterbegeld-Policen empfohlen. Diese ist gar nicht so teuer, wenn man sie ohne kapitalbildende Komponente vereinbart. In der Regel zahlt der Versicherer eine Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Wie hoch so eine Absicherung ausfallen soll, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Manche Experten raten dazu, mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.

Auch über wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, um für den Ernstfall vorzusorgen: Und den Lieben den Abschied zu erleichtern.

Sterbegeldversicherungen sind heftig umstritten — der Verbraucherschutz rät oft davon ab. Ob sie sinnvoll sein können oder nicht, hängt jedoch von der Betrachtungsweise ab: und davon, was man in den Tarifen vereinbart hat. Ein Blick auf diese spezielle Vertragsart.

Kein Mensch macht sich gern Gedanken über sein eigenes Ableben: schon gar nicht darüber, was dies für die Hinterbliebenen bedeutet. Fakt ist aber, dass der Tod eines Menschen für die Verwandten nicht nur eine enorme emotionale Belastung mit sich bringt, sondern auch eine finanzielle und organisatorische.

Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel. Und eins vorneweg: Ein Liebling der Verbraucherschützer ist diese Police nicht: Sie wurde schon mehrfach für verzichtbar erklärt. Ob sie sinnvoll sein kann oder nicht, muss jeder selbst entscheiden: anhand der Leistungen, die diese Verträge bieten. Und natürlich daran, wie viel man für eine solche Police ausgeben will. Denn es gibt auch durchaus Befürworter dieser Verträge.

Stark vereinfacht zahlt die Sterbegeldversicherung einen vertraglich festgelegten Betrag aus, wenn die versicherte Person stirbt. Hier sei auf die hohen Kosten verwiesen, die den Angehörigen im Todesfall entstehen können: Allein für die Bestattung muss ein Betrag von durchschnittlich 7.300 Euro eingeplant werden. Doch damit nicht genug. Abhängig von Vertrag und Anbieter, leisten die Verträge noch mehr:

So kann auch eine organisatorische Vorsorge für den Trauerfall eingeschlossen werden. Darin lassen sich mehrere Dinge vereinbaren: zum Beispiel die Organisation einer Trauerfeier, eines Trauerredners und der Bestattung. Aber auch Regeln zum Nachlass oder zur Auflösung des Haushaltes. Dinge, die Angehörige sehr entlasten können, wenn sie emotional sehr leiden. Sogar eine psychologische Betreuung lässt sich unter Umständen vereinbaren.

Einige Anbieter erlauben sogar, dass man diese Policen für Dritte und ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann: in der Regel sind die Policen dann etwas teurer. Oft muss dann auch eine Wartezeit akzeptiert werden.

Eine Vorsorge für Hinterbliebene, die weit weniger umstritten ist, ist die Risikolebensversicherung: Diese wird auch von Kritikern der Sterbegeld-Policen empfohlen. Diese ist gar nicht so teuer, wenn man sie ohne kapitalbildende Komponente vereinbart. In der Regel zahlt der Versicherer eine Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Wie hoch so eine Absicherung ausfallen soll, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Manche Experten raten dazu, mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.

Auch über wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, um für den Ernstfall vorzusorgen: Und den Lieben den Abschied zu erleichtern.