Beiträge

Flutschutzmaßnahmen wie Deiche oder Dämme können Schäden signifikant reduzieren. Laut einer Studie übersteigen die wirtschaftlichen Vorteile solcher Investitionen die Kosten des Wiederaufbaus um ein Vielfaches.

Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmungen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch kosteneffizient. Eine aktuelle Studie des Swiss Re Institute zeigt, dass Investitionen in Präventionsmaßnahmen wie Deiche, Dämme oder Hochwasserschutzsysteme Flutschäden erheblich verringern können. Dabei übersteigt der wirtschaftliche Nutzen solcher Maßnahmen die Kosten des Wiederaufbaus um das Zwei- bis Zehnfache.

Mit dem Klimawandel und der fortschreitenden Urbanisierung steigt die Dringlichkeit, in Schutzmaßnahmen zu investieren. Überschwemmungen zählen weltweit zu den kostspieligsten Naturkatastrophen, sowohl in Bezug auf wirtschaftliche Schäden als auch auf menschliches Leid. Präventive Ansätze können die finanziellen und sozialen Belastungen erheblich mindern.

Die Studie betont zudem, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor erforderlich ist, um die Finanzierungslücke bei Klimaanpassungen zu schließen. Während staatliche Mittel oft begrenzt sind, könnten private Investitionen und Versicherungen dazu beitragen, nachhaltige Schutzmaßnahmen umzusetzen und Risiken zu minimieren.

Noch immer werden deutschlandweit zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten neu genehmigt und gebaut. Das kritisiert die Versicherungswirtschaft anhand aktueller Zahlen. Der Anteil von Häusern in hochwassergefährdeten Zonen sei seit dem Jahr 2000 sogar leicht gestiegen.

In Überschwemmungsgebieten wird nach wie vor zu viel neu gebaut. Das kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer hauseigenen Studie. In Deutschland seien demnach seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kämen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu.

Datenbasis für die Erhebung war das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). Damit können Versicherer für jedes Gebäude die Hochwassergefährdung abschätzen. Insgesamt liegen in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten.

„Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Tatsächlich ist aber der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den vergangenen 23 Jahren gestiegen.“ Der GDV plädiert vor diesem Hintergrund für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden“, sagt Asmussen.

Aus Sicht der Versicherer berücksichtigen die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels und seine Folgen bislang nicht. Daher fordert der Verband, dass das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ in die Baugesetzgebung aufgenommen wird. Bestehende Gebäude sollten zudem durch präventive Maßnahmen gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt werden, fordert der Verband weiter. Der GDV hat ein Positionspapier „für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ vorgelegt. Die notwendigen Veränderungen sollen in den §§ 3, 13 und 66 der Musterbauordnung bzw. der korrespondierenden Landesbauordnungen verankert werden, fordert der Verband.

Die Sorge, dass zu viele Häuser neu in Risikozonen gebaut und Prävention vernachlässigt wird, ist auch ein Grund, weshalb der Verband eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementar- und Hochwasser-Risiken ablehnt. Eine solche gibt es unter anderem in Frankreich und einigen Kantonen der Schweiz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021, bei der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 189 Menschen ihr Leben verloren, war erneut eine Debatte über eine solche Pflichtversicherung laut geworden: viele Gebäude hatten keinen privaten Schutz.

Statt einer Pflichtversicherung schlägt der GDV ein Modell vor, bei dem bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt werden, sofern Kunden nicht widersprechen. Neue Verträge sollen den Schutz automatisch beinhalten. Die Versicherungswirtschaft will aber auch durchsetzen, dass sich das Hochwasser-Risiko eines Hauses in der Höhe der zu zahlenden Prämie widerspiegeln soll. Argument für eine Pflichtversicherung ist hingegen gerade, dass die Policen für alle bezahlbar sein sollen. Unter anderem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine solche Pflichtversicherung.

Naturgefahren wie Sturm und Hagel hinterlassen auch in den Schadenbilanzen der Kfz-Versicherer tiefe Spuren. Insgesamt zahlten die Autoversicherer 1,7 Milliarden Euro für versicherte Schäden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Schadenbilanz der Kfz-Versicherer für 2021 vorgestellt. Daraus geht hervor, dass allein für Schäden durch Naturgefahren 1,7 Milliarden Euro aufgewendet wurden. Verglichen mit einem durchschnittlichen Schadenjahr entspricht das fast einer Verdopplung: Im langjährigen Durchschnitt werden jährlich rund 390.000 versicherte Fahrzeuge beschädigt, die Schadensumme liegt bei rund 900 Millionen Euro.

Das 2021 anders. „Wir haben 2021 rund 450.000 Schäden in Höhe von 1,7 Milliarden Euro an versicherten Kraftfahrzeugen gezählt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Davon entfielen rund 1,3 Milliarden Euro auf Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz. Die restlichen 400 Millionen Euro wurden durch Überschwemmungen verursacht.

Ein Grund seien verheerenden Überschwemmungen, die im Juli Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz heimgesucht haben. Aber bereits im Juni suchte eine Unwetterserie mit Sturm, Hagel und Überflutungen unter anderem Bayern und Baden-Württemberg heim. „2021 hat sich erneut gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels in Deutschland längst spürbar sind. Schon wenige extreme Wetterlagen können immense Schäden anrichten“, so Asmussen.

Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Feuerwehr und Rettungskräfte im Dauereinsatz: Weite Teile Deutschlands sind von Unwettern mit Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Doch Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen nur, wenn eine Elementarschadendeckung vereinbart ist. Was bei der Schadenmeldung zu beachten ist.

Umgestürzte Bäume, demolierte Autos, überflutete Keller: Vor allem im Süden Deutschlands gleichen sich die Bilder. Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wurde, ein Ast auf das Auto fiel oder eine fremde Person durch herabstürzende Bauteile zu Schaden kam?

Wann greift welche Versicherung?

Bei Sturmschäden an Häusern kommt die Gebäude- sowie teilweise die Hausratversicherung zum Zuge. Die Gebäudeversicherung deckt unter anderem Schäden durch umgefallene oder abgebrochenen Bäume und Äste sowie abgedeckte Dächer. Als Sturm gilt übrigens im Versicherungssinne, wenn der Wind die Stärke 8 erreicht (mindestens 63 km/h). Bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) kann man in Erfahrung bringen, ob entsprechende Windgeschwindigkeiten zum Schadenszeitpunkt erreicht wurden. Werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, springt die Hausratversicherung ein. Diese übernimmt auch Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag. Bruchschäden an Fenstern und Türscheiben übernimmt die Glasversicherung.

Werden Fahrzeuge durch heruntergefallene Äste oder entwurzelte Bäume beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Sie leistet auch, wenn der Wagen in einer überfluteten Tiefgarage steht. Wer jedoch mutwillig versucht, mit seinem Auto eine überflutete Wegstrecke zu passieren und dabei stecken bleibt, ist nicht von der Teilkasko geschützt.

Starkregen ist ein Elementarereignis

Der Starkregen sorgte auch für viele überflutete Keller. Was viele Eigentümer nicht wissen: Überflutungen durch Starkregen sind vielfach nicht durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Starkregen gilt wie auch Hochwasser oder Erdbeben als Elementarschaden. Dies kann als Elementarbaustein zusätzlich in die Wohngebäude- und Hausratversicherung integriert werden. So können sich Immobilienbesitzer und Mieter gegen die zunehmenden Gefahren von Naturgewalten zumindest finanziell schützen.

Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

Damit schnell geholfen werden kann, empfehlen Versicherungen und auch Verbraucherverbände folgendes Vorgehen:

  • Noch vor den Aufräumarbeiten sollten die wesentlichen Schäden dokumentiert werden. Dazu eigenen sich Fotos und Videomaterial.
  • Weitere Schäden sollten vermieden werden. So können beispielsweise zerschlagene Fentster mit Folie abgedichtet werden. Auch solche Maßnahmen sollten dokumentiert werden.
  • Der Schaden sollte umgehend an den Versicherungsmakler oder -Vermittler gemeldet werden. Das sollte mit der Versicherungsnummer, einer Schadenbeschreibung und Kontaktmöglichkeit für Rückfragen geschehen.
  • Pauschale Angebote von Handwerksleistungen sollten nur in Abstimmung mit der Versicherung unterschrieben werden.

In den letzten 20 Jahren wurden rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude in Deutschland errichtet. Doch bei der Bauplanung seien Erkenntnisse aus der Klimaforschung kaum eingeflossen, bemängeln Versicherer. 32.000 neue Wohngebäude wurden in Überschwemmungsgebieten gebaut.

Überschwemmung, Starkregen oder Hagel: In Deutschland nehmen Extremwetter-Ereignisse zu. Dennoch bleiben die Folgen solcher Ereignisse bei der Raum- und Bauplanung weitgehend unberücksichtigt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.“ Ein Problem: Viele Bebauungspläne wurden zu einer Zeit beschlossen, als der Kenntnisstand bezüglich Klimaänderungen und Extremwetter-Ereignisse so noch nicht vorlagen.

Das müsse sich nun ändern, lautet eine Kernforderung der deutschen Versicherer, die ein „Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ vorgestellt haben. In der neuen Baugesetzgebung soll auch das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ festgelegt werden.

Konkret drängt der GDV auf Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Geoinformationssystems. Das soll Grundlage dafür sein, bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchzuführen.

Weitere Forderung der Versicherer: typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale sollen technisch konkretisiert und standardisiert werden.

Bereits heute können Immobilienbesitzer und Mieter auf der Onlineplattform „Naturgefahren-Check“ prüfen, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Der ebenfalls von der Versicherungswirtschaft initiierte „Hochwasser-Check“ liefert Details über die Gefährdung durch Flusshochwasser.

Am 22. September ist Herbstanfang. Das nimmt der Versicherungsdachverband zum Anlass, auf eine unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Starkregen sorgt regelmäßig für Millionenschäden. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Die kalte Jahreszeit hat uns nun wieder ganz offiziell im Griff. Denn auch, wenn der Sommer mehr als durchwachsen war: Am 22. September beginnt der kalendarische Herbst. Da passt es, dass in den vergangenen Nächten schon vielerorts Bodenfrost zu beklagen war und die Temperaturen sich tatsächlich herbstlich anfühlten.

Das wiederum nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, auf den abgelaufenen Sommer zurückzublicken. Und dieser hielt in vielen Regionen so manche unliebsame Überraschung bereit. Vor allem im Harz und der Region Berlin-Brandenburg sorgten anhaltende Niederschläge nicht nur für lange Gesichter, sondern auch für einen Millionenschaden.

Mehr als 60 Millionen Euro Schaden in Berlin und Brandenburg

Beispiel Berlin-Brandenburg: Die Region wurde vom nassesten Sommer überhaupt heimgesucht, seit der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Niederschlagsmengen misst. Mit 420 Litern pro Quadratkilometer fiel mehr als doppelt so viel Regen wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich.

Allein die Dauerniederschläge vom 20. Juni bis 20. Juli verursachten einen Versicherungsschaden von 60 Millionen Euro: Keller wurden überflutet, Straßen überspült, Gewerbebetriebe mussten teils ihre Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Auch im Harz war an der Eckertalsperre ein Millionenschaden zu beklagen.

Elementarschadenversicherung schützt!

Das Heimtückische an Starkregen: Er kann überall und zu jeder Jahreszeit auftreten, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Und auch in Häusern für Wasserschäden sorgen, die nicht in Nähe eines Gewässers gebaut sind. Deshalb sollten Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschaden-Police nachdenken. Denn nur sie schützt vor den Folgen, wenn dauerhafter Regen das Gebäude schädigt. Um die Einrichtung und technische Geräte ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich auch die Hausratversicherung darauf überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie bei Elementargefahren greift.

Der GDV warnt aber zugleich vor Panikmache. „Solche extremen Wetterlagen mit stärksten, aber lokal eingeschränkten Regenfällen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches“, betont Olaf Burghoff, Leiter Sachstatistik beim GDV. Im Juli 2014 setzte beispielsweise ein Starkregen Münster fast komplett unter Wasser. In Erinnerung sind auch noch die Sommerunwetter von 2016, die Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro anrichteten – vor allem in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Es ist eine positive Entwicklung: Immer mehr Hausbesitzer sichern ihre Immobilie gegen Hochwasserschäden ab. So stieg der Bestand an Elementarschadenversicherungen auch 2016 erneut an. Aber noch immer sind knapp 11 Millionen Häuser nicht versichert. Das kann gefährlich werden, denn auch Staatsgelder sollen zukünftig davon abhängig sein, ob sich ein Bürger um entsprechenden Schutz bemühte.

Wenn man das eigene Haus gegen sogenannte Elementargefahren absichern will, also gegen Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben oder Rückstau, ist eine private Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend. Für diesen Schutz muss eine zusätzliche Elementarschadenversicherung unterzeichnet werden, wahlweise als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein für eine Wohngebäude-Police im Angebot. Und immer mehr Hausbesitzer schließen tatsächlich derartige Verträge ab, wie jüngste Branchenzahlen zeigen.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mittlerweile 40 Prozent aller deutschen Immobilien mit einer Elementarschadenversicherung geschützt. Betrachtet man den Schutz gegen Überschwemmungen durch Starkregen, haben sogar 43 Prozent einen entsprechenden Vertrag. Das berichtete der Branchenverband am Mittwoch in Berlin. In konkreten Zahlen bedeutet dies, dass ungefähr 6 Millionen Immobilien mittlerweile gegen Elementarrisiken versichert sind.

Landesregierungen werben für Absicherung

Der Trend zeigt deutlich nach oben, denn innerhalb der letzten 15 Jahre hat sich die Zahl der Elementarschaden-Verträge mehr als verdoppelt. Das freut nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die Landesregierungen.

Neun Bundesländer hatten in den letzten Monaten Informationskampagnen lanciert, um die Bevölkerung für Überschwemmungs-Risiken und den Möglichkeiten der Absicherung zu sensibilisieren. Schließlich liegen die jüngsten Hochwasser-Ereignisse, bei denen viele Menschen ihr Hab und Gut verloren, erst wenige Monate zurück. Der Totalverlust des Eigenheims ist für viele Familien existenzbedrohend und die Kosten summieren sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro.

Dabei ist es nicht ratsam, sich im Falle von Hochwasser-Katastrophen und anderen Naturgefahren auf Vater Staat zu verlassen. Als erstes Bundesland hat Bayern angekündigt, so berichtet der GDV, ab Juli 2019 keine Staatshilfen mehr an Flutopfer zu zahlen, wenn sie sich zuvor nicht wenigstens um eine private Elementarschaden-Police bemühten. Andere Bundesländer haben ebenfalls entsprechende Richtlinien verabschiedet. Grundlage ist ein Beschluss der Länder-Justizminister vom Frühjahr 2015. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung, welcher Schutz sich für das eigene Haus anbietet und was dieser kosten würde.

Nach den schweren Überschwemmungen in Süddeutschland droht schon die nächste Unwetter-Front. Friederike, so hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) das aufziehende Tief genannt, könnte speziell in der Mitte Deutschlands schwere Schäden anrichten. Die Auswirkungen sind noch von der Hochwasserkatastrophe 2013 bekannt: Frederike könnte anhaltenden Starkregen und Hagel mit sich bringen.

Hausbesitzer, aufgepasst! Deutschland befindet sich im Würgegriff mehrerer Schlechtwetterfronten. Das Tief „Elvira“, welches in Süddeutschland für überschwemmte Innenstädte, Geröll auf den Straßen und umgestürzte Bäume sorgte, ist kaum nach Westen abgezogen, die Schäden noch nicht alle erfasst. Da kommt mit Frederike schon das nächste Unwetter auf Deutschland zu.

„Friederike“ ist ein trügerischer Name für das Tief, welches sich von Polen aus nähert. Bedeutet der weibliche Vorname doch „die Friedensreiche“. Wahrscheinlicher ist, dass Friederike bei vielen Immobilien-Eignern sorgenvolle Falten hervorrufen wird. Das Tief werde einige Tage bleiben und Hagel und Starkregen mit sich bringen, so berichtet der Deutsche Wetterdienst (DWD). Bedroht ist diesmal vor allem Mitteldeutschland und der Norden.

Doch auch in Niederbayern hieß es am Mittwoch wieder: „Landunter!“. Im Landkreis Rottal-Inn musste der Katastrophenalarm ausgerufen werden. Gemeinden in der Region berichten von meterhohen Wassermassen, nach Polizeiangaben wurden Menschen sogar mit dem Hubschrauber von Dächern gerettet.

Elementarschadenversicherung immer wichtiger

Die aktuellen Unwetterereignisse zeigen: Es ist für Hausbesitzer wichtig, die eigenen vier Wände mit einer Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren zu versichern. Und das gilt längst nicht mehr nur, wenn das Haus in der Nähe eines Gewässers gebaut wurde, etwa an einem Fluss oder See. Starkregen kann rein theoretisch überall auftreten. Anhaltende Niederschläge verwandeln schnell Pfützen in Rinnsale und Bäche, die Keller und Garagen überschwemmen. Laut Deutschem Wetterdienst ist in den nächsten Jahren mit einer Zunahme an Starkregen zu rechnen.

Beim Blick ins Bedingungswerk sollte geschaut werden, ob der Versicherer auch bei Schäden durch Rückstau leistet. Nur dann zahlt er auch, wenn zum Beispiel Regenwasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohen in das Haus eintritt. Auch sollten alle drei Möglichkeiten einer Überschwemmung laut Vertrag eingeschlossen sein:

  • Überschwemmungen verursacht durch Niederschläge wie Starkregen,
  • Überschwemmungen durch die sogenannte Ausuferung (also wenn ein Fluss über die Ufer tritt) sowie
  • Überschwemmungen durch Grundwasser, das an die Oberfläche gelangt.

In vielen Verträgen ist die Gefahr durch Grundwasser oft nicht mitversichert.

Bei Schaden – Schnell den Versicherer informieren!

Was aber sollten Inhaber einer Elementar-Police tun, wenn ein Schaden am Haus aufgetreten ist? Wichtig ist es, so schnell wie möglich den Versicherer zu informieren, damit er den Schaden begutachten kann. Hierfür empfiehlt es sich, den Schaden mit Fotos, Kaufbelegen und Zeugen zu dokumentieren.

Kurz nach dem Unwetter sollten die Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können Hausbesitzer etwa provisorisch abdichten, damit nicht weiter Regen eindringt, auch Sandsäcke vor gefährdeten Türen verhindern Schlimmeres. Wichtig: Lieber auf waghalsige Manöver verzichten, wenn die Gefahr nicht einzuschätzen ist! Einige Menschen sind bereits bei dem Versuch ertrunken, Hab und Gut zu retten, etwa weil sie sich in bedrohte Kellerräume oder tiefliegende Garagen begeben haben. Dann lieber Rücksicht auf das eigene Wohlbefinden nehmen.

Übrigens ist es ratsam, erst die Begutachtung des Versicherers abzuwarten, bevor ein Handwerker-Betrieb mit der Reparatur beauftragt wird. Schließlich muss die Versicherung die Chance haben, die genaue Höhe des Schadens zu ermitteln. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer seine Leistung kürzt.