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Auch in der aktuellen Situation brechen wieder viele Deutsche in die Skigebiete auf, um zwischen Weihnachten und Neujahr ein wenig Entspannung zu finden. Neben dem richtigen Versicherungs-Schutz sollte dabei aber auch das Thema Corona nicht vernachlässigt werden.

Wer in diesem Jahr in den Ski-Urlaub starten will, hat es besonders schwer. Wenig Schnee lässt so manche Piste ungeeignet erscheinen: und auch dort, wo man ausreichend Weiß vorfindet, müssen spezielle Regeln beachtet werden. Denn die Corona-Pandemie macht leider auch vor den Wintersportgebieten nicht Halt. Grundsätzlich gilt in Deutschland die 3-G-Regel: das bedeutet, nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf sich die Skier anschnallen. In manchen Bundesländern wurden diese Regeln aber verschärft. So herrscht 2G etwa in Bayern oder Baden-Württemberg: nur Geimpfte und Genesene sind in den Skigebieten willkommen. Über die Regeln informiert aktuell ein großer Automobilclub.

Ähnliches gilt in Österreich, eines der beliebtesten Wintersport-Ziele der Deutschen. Auch hier ist 2G Pflicht: lediglich Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. In vielen Gondeln und Sesselliften herrscht zudem -wie auch in Deutschland- Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Wer hingegen seinen Urlaub in der Schweiz verbringt, muss aktuell noch keine 2G- oder 3G-Regel beachten: Wenngleich auch hier in geschlossenen Innengebäuden und Wartezonen Maskenpflicht herrscht. Aber auch hier können sich die Regeln -abhängig vom Infektionsgeschehen- jeder Zeit verschärfen. Wer in den Skiurlaub fahren will, sollte sich also kurz vorher noch einmal informieren, wo gerade welche Regeln herrschen: Auskunft geben zum Beispiel die lokalen Touristik-Informationen.

Wichtige Sicherheitsregeln auf der Piste!

Doch nicht nur mit Blick auf Corona kann ein Skiurlaub ein riskantes Unterfangen sein. So viel Spaß die Fahrt auf Ski oder Snowboard auch bedeutet: Bei kaum einem anderen Sport treten so viele Verletzungen auf. Täglich werden den privaten Unfallversicherern in Deutschland durchschnittlich mehr als 20 Unfälle gemeldet, wie der GDV, Dachverband der Versicherer, schon im letzten Jahr informiert hat. Zählt man alle Unfälle zusammen -auch die unversicherten- ereignen sich in den Wintermonaten pro Tag 100 Unfälle, die stationär behandelt werden müssen. Allein beim Lieblingssport der Deutschen, dem Fußball, treten laut Statistik noch mehr Unfälle mit Verletzungen auf!

Das ist natürlich kein Grund, den Skiurlaub von vorn herein sausen zu lassen. Aber sollte Anlass geben, auch das Thema Sicherheit ganz hoch anzusetzen. Das heißt: tatsächlich nur jene Pisten befahren, die auch den eigenen Fähigkeiten entsprechen. Oft resultieren Verletzungen daraus, dass man sich überschätzt und allzu wagemutig den Berg hinabstürzt. Auch ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. Und falsche Eitelkeit ist Fehl am Platz: ein Helm sowie eine ausreichende Schutzausrüstung gehören unbedingt dazu! Schließlich käme auch kein Weltklasse-Abfahrtsläufer auf die Idee, sich ohne Helm auf die Piste zu begeben. Selbst Laien erreichen mitunter Geschwindigkeiten von 30 km/h und mehr: die besten Fahrer sogar mehr als 120 Stundenkilometer!

Überholt werden darf stets nur derartig, dass im Überholvorgang ein überholter Skifahrer für all seine möglichen Bewegungen genügend Raum hat. Ein absolutes No-Go ist es, die Piste zu kreuzen und sich auf den Abfahrtsstrecken wieder nach oben zu begeben statt am Rand der Piste. Auf diese Regeln macht die Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS) aufmerksam. Und während der Helm in vielen Skigebieten ohnehin Pflicht ist, sollte auch auf eine formschlüssige Skibindung und eine wettergerechte Kleidung geachtet werden. Viele Unfälle ereignen sich deshalb, weil sich eine unpassende Skibindung löst oder der Körper ausgekühlt ist, was die Verletzungsanfälligkeit erhöht: Erfrierungen nicht ausgeschlossen.

Auch mit Versicherungen gut vorgesorgt!

Da stellt sich auch die Frage nach dem richtigen Versicherungs-Schutz. Wer eine private Unfallversicherung hat, der hat schon einmal gut vorgesorgt: Sie leistet bei allen Unfällen, unabhängig davon, wo sie passieren. Ebenfalls ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, falls die Verletzung so schwer ist, dass es im Job nicht weitergeht. Selbstständige können ihren potentiellen Einkommens-Ausfall mit einer Krankentagegeld-Police auffangen.

Im Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung erste Wahl, da Krankenkassen oft nur das erstatten, was sie auch vor Ort bezahlen müssen. Hier drohen Kostenlücken. Ein ausreichender Schutz ist nicht nur mit Blick auf Skiunfälle im Ausland derzeit sinnvoll. Denn leider muss man eben doch auch damit rechnen, schwer an Corona zu erkranken: selbst bei aller Vorsicht. Mit ausreichend Vorsicht und Rücksichtnahme sollte aber auch in diesem Jahr der Skiurlaub Spaß und Erholung bieten – bleiben Sie gesund!

Stellen Elektro-Roller ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar? Das zeigen Unfallstatistiken für 2020. Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschaden sich ereigneten und welches Fehlverhalten am häufigsten war.

Seit Jahresbeginn 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen oder Radwegen fahren. Nun legte das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals Unfallzahlen für ein ganzes Jahr vor. So verzeichneten die Statistiker 2.155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Dabei kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1.907 leicht.

Bei drei von vier Unfällen mit Personenschaden (72,1 Prozent, 1 553 Unfälle) war die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. In 644 Fällen verloren die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug ohne dass Andere dazu beigetragen haben.

Auffällig: Fahren unter Alkoholeinfluss

Der mit Abstand häufigste Vorwurf an E-Scooter-Fahrende, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren: Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent.

Zweithäufigstes Fehlverhalten ist die falsche Nutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Dies wurde bei 16,6 Prozent bzw. 392 Fällen von Fehlverhalten festgestellt. Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooterfahrerinnen und -fahrer (199 Fehlverhalten oder 8,5 Prozent).

Das Statistische Bundesamt berichtet weiter, dass die Verunfallten vergleichsweise jung sind: mehr als ein Drittel (33,7 Prozent) der Beteiligten waren jünger als 25 Jahre. Ein deutliches Indiz, dass die Gefährte bei Teens und Twens besonders beliebt sind. Der Altersgruppe Ü65 gehörten hingegen nur 7,4 Prozent an.

Von den 2.155 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. Drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Auch die Hälfte aller Verletzten ist auf Alleinunfälle zurückzuführen.

Wenn die Tochter oder der Sohn den Führerschein machen, bietet es sich an, das „Begleitende Fahren ab 17“ zu nutzen. Denn tatsächlich bauen Fahranfänger weniger Unfälle, wenn sie Fahrpraxis an der Seite einer erwachsenen Person sammeln. Die Kfz-Versicherung sollte aber dahingehend gecheckt werden, ob sie minderjährige Fahrer überhaupt gestattet. Unter Umständen können die Fahranfänger sogar von Rabatten profitieren.

Seit 2012 können Jugendliche bundesweit etwas früher den Führerschein machen und sich schon ab 17 hinters Lenkrad setzen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine erwachsene Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfährt. „Begleitenden Fahren ab 17“ (BF17) heißt dieses Modell, welches offiziell auch von der Deutschen Verkehrswacht und anderen Verkehrsvereinen beworben wird. Und das nicht ohne Grund.

„Begleitendes Fahren ab 17“ mindert Unfallrisiko

Erhebungen des Bundesverkehrsministeriums haben gezeigt, dass Fahranfänger zwanzig Prozent weniger Unfälle verursachen, wenn sie beim „Begleitenden Fahren“ teilgenommen haben. Jeder fünfte Verkehrsunfall eines Verkehrsanfängers lässt sich auf diese Weise also vermeiden. Es wirkt schlicht disziplinierend, wenn ein Erwachsener den jungen Fahrern über die Schulter schaut. Sie sammeln Fahrpraxis und fahren weniger riskant.

Damit ist das „Begleitende Fahren“ die erfolgreichste Maßnahme, um das Unfallrisiko von jungen Autofahrern zu minimieren. Keine andere Fahrergruppe ist derart bedroht: Allein im Jahr 2015 verunglückten laut Statistischem Bundesamt auf deutschen Straßen 66.000 junge Fahrer unter 25 Jahren. 473 junge Frauen und Männer wurden bei Verkehrsunfällen sogar getötet.

Kfz-Versicherung informieren!

Es spricht also einiges dafür, dass Eltern ihre Kinder für das „Begleitende Fahren ab 17“ begeistern. Bereits mit 16 ½ Jahren können die Jugendlichen dann eine Fahrschule aufsuchen und ihren Führerschein erlangen. Doch dabei sollte hinsichtlich des Kfz-Versicherungsschutzes einiges beachtet werden.

Wie der „Deutsche Verkehrssicherheitsrat“ (DVR) aktuell informiert, sollte die Kfz-Versicherung daraufhin geprüft werden, ob sie das Begleitende Fahren überhaupt erlaubt. Denn viele Versicherer schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor, damit sich ein Fahrer hinters Steuer setzen darf. Baut dann ein Minderjähriger einen Unfall, gibt es schnell Ärger mit der Versicherung. Im Zweifel verweigert sie eine Regulierung des Schadens sogar.

Deshalb ist es besser, den Kfz-Versicherer darüber zu informieren, dass man am „Begleitenden Fahren ab 17“ teilnimmt. Und es kann sogar weitere Vorteile bieten. Viele Versicherer belohnen das BF17 mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten, so berichtet der DVR. Schließlich wissen auch die Versicherungsgesellschaften, dass sich auf diese Weise das Unfallrisiko senken lässt.

Übrigens: Als Begleitperson für „Begleitendes Fahren“ kommen nicht nur die Eltern in Frage. Das kann zum Beispiel auch ein Bekannter sein, der nicht mit dem Fahrer verwandt ist. Diese Begleitperson muss aber bestimmte Eigenschaften mitbringen: 30 Jahre oder älter sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Ab dem 01. Juli 2014 muss jeder Autofahrer eine Warnweste in seinem PKW haben. Wer dann ohne Weste unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – und im schlimmsten Fall sogar den Verlust seines Versicherungsschutzes.

Wer in einen Unfall verwickelt wird und aus dem Fahrzeug steigen muss, der sollte für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Speziell auf Autobahnen ist die Gefahr für Leib und Leben sehr groß, wenn Autofahrer ihr Gefährt verlassen müssen. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem 01. Juli 2014 eine allgemeine Warnwesten-Pflicht einzuführen.

Mindestens eine Warnweste muss sich fortan im PKW befinden, sonst droht ein Bußgeld von 15 Euro. Experten raten jedoch, dass für jeden Insassen eine Weste im PKW sein sollte. „Wer einmal im Dunkeln gezwungen war, nach einem Unfall oder bei einer Panne sich am Rande einer Autobahn oder einer Landstraße aufzuhalten, weiß diese Westen zu schätzen. Schon in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter leuchten sie unübersehbar und schützen so ihre Träger“, erläutert Birgit Luge-Ehrhardt, Sprecherin der Autoversicherer-Notrufzentrale. Weiterhin ausgeschlossen von der Warnwesten-Pflicht sind Motorräder und Wohnmobile.

Verzicht auf Warnweste gefährdet Versicherungsschutz

Selbstverständlich sollte es sein, die Warnwesten nicht nur im PKW zu lagern, sondern in einer Gefahrensituation auch überzustreifen. Wer darauf verzichtet, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz, wenn er aufgrund der fehlenden Weste in einen Unfall verwickelt wird. Ein Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften kann dazu führen, dass der Versicherer ganz oder teilweise die Leistung verweigert.

Deshalb sollten die Westen immer griffbereit im Handschuh- oder Seitenfach lagern. Sie im Kofferraum aufzubewahren, ist hingegen wenig klug – schließlich muss der Fahrer erst auf die Fahrbahn treten, um die Lebensretter zu holen. Schon in diesen wenigen Sekunden auf dem Weg zum Kofferraum kann man von anderen Fahrern übersehen werden.

Wer noch keine Warnweste besitzt, sollte bei der Anschaffung darauf achten, dass sie der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entspricht. Nur dann werden die Westen von den Ordnungshütern akzeptiert und bieten guten Schutz. Die wichtigsten Merkmale sind: Umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite Reflektorstreifen sowie fluoreszierendes Material in den Farben gelb, orange oder rot-orange.

Wer noch keine Winterreifen auf dem Auto hat, der sollte jetzt handeln. Denn Autofahrer riskieren nicht nur ein Bußgeld, wenn sie bei schlechter Witterung mit Sommerreifen unterwegs sind – auch die Kfz-Versicherung kann bei einem Unfall ihre Schadensleistung kürzen.

Der Winter schlug in diesem Jahr besonders früh und heftig zu. Als bereits Mitte Oktober in hohen Lagen Bayerns der erste Schnee fiel, waren viele Bürger überrascht. In Garmisch-Partenkirchen mussten Schulen geschlossen werden, Bäume stürzten aufgrund der Schneelast um. In vielen Häusern fiel der Strom aus. Und nicht zuletzt blieben Autos unterwegs liegen, weil sie mit Sommerreifen unterwegs waren und auf der der glatten Fahrplan nicht vorankamen.

Das Beispiel zeigt: Es kann nicht schaden, wenn Autofahrer möglichst zeitig ihre Winterreifen aufziehen. Verkehrsexperten raten zu einem Wechsel spätestens in den letzten Oktobertagen. Denn wer von einem Schneetreiben überrascht wird oder auf glatte Fahrbahn gerät, der riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen teilweisen Verlust seines Kaskoschutzes. Von der Unfallgefahr ganz zu schweigen.

Seit Dezember 2010 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland wintertaugliche Reifen für bestimmte Straßenverhältnisse vor. Dies gilt sowohl für PKW als auch motorisierte Zweiräder. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen laut Straßenverkehrsordnung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte benutzt werden.

Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel immer, wenn fremde Personen bei einem Unfall geschädigt werden. Darauf hat bereits im vergangenen Jahr der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Aber die Kaskoversicherung kann einen Teil der Zahlung verweigern, wenn ein Schaden am eigenen PKW entstanden ist. Dies gilt speziell für Tarife, die eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vorsehen.

Nicht zuletzt erhöhen Winterreifen die Chance, bei Schnee und Glatteis heil und ohne Probleme nach Hause zu kommen. Schon deshalb sollten Autofahrer nicht zögern, möglichst zeitig mit einem „dicken Profil“ vorzusorgen.

Wer noch keine Winterreifen auf dem Auto hat, der sollte jetzt handeln. Denn Autofahrer riskieren nicht nur ein Bußgeld, wenn sie bei schlechter Witterung mit Sommerreifen unterwegs sind – auch die Kfz-Versicherung kann bei einem Unfall ihre Schadensleistung kürzen.

Der Winter schlug in diesem Jahr besonders früh und heftig zu. Als bereits Mitte Oktober in hohen Lagen Bayerns der erste Schnee fiel, waren viele Bürger überrascht. In Garmisch-Partenkirchen mussten Schulen geschlossen werden, Bäume stürzten aufgrund der Schneelast um. In vielen Häusern fiel der Strom aus. Und nicht zuletzt blieben Autos unterwegs liegen, weil sie mit Sommerreifen unterwegs waren und auf der der glatten Fahrplan nicht vorankamen.

Das Beispiel zeigt: Es kann nicht schaden, wenn Autofahrer möglichst zeitig ihre Winterreifen aufziehen. Verkehrsexperten raten zu einem Wechsel spätestens in den letzten Oktobertagen. Denn wer von einem Schneetreiben überrascht wird oder auf glatte Fahrbahn gerät, der riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen teilweisen Verlust seines Kaskoschutzes. Von der Unfallgefahr ganz zu schweigen.

Seit Dezember 2010 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland wintertaugliche Reifen für bestimmte Straßenverhältnisse vor. Dies gilt sowohl für PKW als auch motorisierte Zweiräder. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen laut Straßenverkehrsordnung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Reifglätte benutzt werden.

Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel immer, wenn fremde Personen bei einem Unfall geschädigt werden. Darauf hat bereits im vergangenen Jahr der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Aber die Kaskoversicherung kann einen Teil der Zahlung verweigern, wenn ein Schaden am eigenen PKW entstanden ist. Dies gilt speziell für Tarife, die eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vorsehen.

Nicht zuletzt erhöhen Winterreifen die Chance, bei Schnee und Glatteis heil und ohne Probleme nach Hause zu kommen. Schon deshalb sollten Autofahrer nicht zögern, möglichst zeitig mit einem „dicken Profil“ vorzusorgen.