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Die Inflation zeigt Wirkung – sieben von zehn Deutschen wollen ihre geplanten Ausgaben reduzieren oder ganz streichen. Vor allem Restaurantbesuche und Urlaubsreisen stehen auf der Streichliste.

Viele Menschen in Deutschland müssen derzeit genauer auf ihr Geld achten. Laut einer Umfrage der TeamBank AG wollen 70 Prozent der Befragten ihre Ausgaben senken. Besonders häufig genannt werden Restaurantbesuche (35 Prozent) und Reisen (22 Prozent).

28 Prozent planen, künftig weniger als 1.000 Euro für Urlaub auszugeben, 19 Prozent verzichten ganz. Vor allem Haushalte mit mittleren Einkommen zwischen 1.000 und 3.000 Euro netto sind betroffen.

Trotz knapper Budgets wollen viele weiter sparen: 68 Prozent beabsichtigen, in den nächsten zwölf Monaten Rücklagen zu bilden. Besonders stark ist dieser Trend bei jüngeren Menschen, die gleichzeitig am häufigsten von Liquiditätsverlusten berichten.

35 Prozent aller Befragten haben heute weniger frei verfügbares Geld als noch vor einem Jahr – bei den unter 30-Jährigen ist es mehr als jeder Vierte.

„Die Reallöhne sind in den vergangenen Jahren spürbar gesunken. Eine Finanzierung kann helfen, wichtige Anschaffungen trotzdem umzusetzen – entscheidend ist dabei, die Höhe des Kredits an die eigene finanzielle Situation anzupassen“, so Christian Polenz, Vorstandsvorsitzender der TeamBank AG.

Wenn Beschäftigte Urlaubstage horten, kann das für Unternehmen teuer werden. Arbeitgeber sollten deshalb regelmäßig an die Urlaubsplanung erinnern – auch um Rückstellungen zu vermeiden.

Sommerzeit ist Urlaubszeit – und ein idealer Anlass für Unternehmen, das Thema Urlaub neu zu organisieren. Denn: Nicht genommene Urlaubstage können nicht nur die Stimmung, sondern auch die Unternehmensbilanz belasten. Rückstellungen für Resturlaub wirken sich negativ auf den Jahresgewinn aus und erhöhen die Steuerlast – in manchen Fällen über Jahre hinweg.

Doch es geht um mehr als nur Buchhaltung: Seit mehreren Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts ist klar, dass Urlaub nur dann verfallen oder verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden formell und rechtzeitig darauf hingewiesen haben. Wer das versäumt, riskiert, Urlaubsansprüche auch Jahre später noch auszahlen zu müssen – etwa bei Kündigung.

Deshalb ist es sinnvoll, Urlaubsansprüche regelmäßig anzusprechen – idealerweise alle drei Monate. Auch langzeiterkrankte Mitarbeitende müssen informiert werden. Wichtig: Die Hinweise sollten dokumentiert und bestätigt werden. So bleibt das Unternehmen auf der sicheren Seite – finanziell und juristisch.

Ein gebrochener Arm, ein kurzer Klinikaufenthalt – und plötzlich wird der Urlaub zum finanziellen Risiko: Ein Tag im Krankenhaus im Ausland kostet im Schnitt rund 2.600 Euro. Noch teurer kann es werden, wenn ein Rücktransport nach Hause notwendig wird: Bei schweren Erkrankungen wie einem Herzinfarkt können bis zu 30.000 Euro fällig werden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen solche Kosten meist nicht – vor allem außerhalb Europas. Aber auch innerhalb der EU ist der Schutz begrenzt. Eine Auslandskrankenversicherung kann hier sinnvoll sein: Sie kostet nur wenige Euro pro Jahr, schützt aber vor hohen Ausgaben im Ernstfall.

Darauf sollten Sie beim Abschluss achten:

  • Rücktransport bei „medizinischer Sinnhaftigkeit“: Viele Versicherungen zahlen nur bei „medizinischer Notwendigkeit“. Doch was, wenn eine Behandlung zwar möglich, aber nicht optimal ist? Achten Sie auf Formulierungen wie „sinnvoller Rücktransport“ – nur dann kann ein Rückflug auch bei milderen Diagnosen organisiert werden.
  • Such- und Bergungskosten: Diese sollten mindestens 5.000 Euro abdecken – etwa bei Unfällen in den Bergen oder auf See.
  • Weltweiter Schutz: Wer außerhalb Europas reist, braucht unbedingt einen global gültigen Tarif.
  • Keine Wartezeiten oder Einschränkungen bei Vorerkrankungen: Lesen Sie das Kleingedruckte – einige Anbieter schließen bestimmte Risiken aus.

Tipp für die Reisevorbereitung:

Packen Sie eine kleine Notfallmappe ein – idealerweise digital und ausgedruckt. Enthalten sein sollten:

  • Versicherungsnachweis inkl. Notrufnummer,
  • Ihre europäische Versicherungskarte (EHIC),
  • wichtige Telefonnummern (z. B. Hausarzt, Familie),
  • und eine Kopie Ihres Ausweises.

Im Krankheitsfall sollten Sie sofort medizinische Hilfe suchen – und die Versicherung informieren, wenn ein Klinikaufenthalt nötig ist. Viele Anbieter übernehmen direkt die Kosten oder koordinieren Hilfe vor Ort. Bei kleineren Behandlungen müssen Sie die Rechnung meist vorstrecken – bewahren Sie alle Belege gut auf!

Autovermieter wie Goldcar, Firefly, Centauro oder Europcar UK stehen immer wieder in der Kritik – sei es auf Bewertungsportalen oder beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Die Zahl der Beschwerden steigt: Allein 2024 registrierte das EVZ Deutschland fast doppelt so viele Mietwagenbeschwerden wie im Vorjahr.

Abzocke mit System? Diese Maschen sind besonders häufig

Viele Urlauber erleben bei der Abholung des Mietwagens böse Überraschungen. Das sind die häufigsten Beschwerden:

  • Aufgedrängte Zusatzversicherungen: Obwohl bereits über einen Mietwagenvermittler eine Vollkasko abgeschlossen wurde, behaupten Vermieter vor Ort, eine weitere Versicherung sei zwingend nötig.
  • Kreditkarten-Probleme: Die Kreditkarte zur Kautionshinterlegung wird angeblich nicht akzeptiert. Stattdessen wird eine teure Zusatzversicherung angeboten – oft ohne echte Notwendigkeit.
  • Versteckte Kosten: Zusatzversicherungen werden unbemerkt auf Verträge aufgeschlagen. Diese sind häufig nur in Fremdsprachen verfasst.
  • Nachträgliche Forderungen: Tankkautionen werden verzögert oder gar nicht erstattet. Oder es werden Schäden abgerechnet, die bei der Rückgabe nicht dokumentiert waren.
  • Kostenpflichtige Upgrades: Das gebuchte Fahrzeug sei „nicht verfügbar“. Alternativ wird ein größeres – und teureres – Modell angeboten.

Was tun, wenn der Ärger schon da ist?

Wer sich über einen Autovermieter ärgert, sollte:

  • Eine Bewertung auf Google oder Trustpilot hinterlassen, um andere zu warnen.
  • Bei unrechtmäßigen Abbuchungen ein sogenanntes Chargeback bei der Bank beantragen.
  • Wenn das Fahrzeug nicht bereitgestellt wurde, den Vermittler zur Erstattung der Anzahlung auffordern.

Das EVZ Deutschland unterstützt Verbraucher kostenlos bei Streitigkeiten mit ausländischen Autovermietern. In einigen Fällen kann sogar ein vereinfachtes grenzüberschreitendes Gerichtsverfahren helfen.

Tipps für stressfreies Mieten

  • Vorab auf unabhängigen Portalen die Bewertungen von Anbietern checken – nicht nur nach dem Preis gehen!
  • Wenn möglich: ohne Vorauszahlung direkt beim Anbieter vor Ort buchen.
  • Niemals unklare Verträge unterschreiben – schon gar nicht in einer fremden Sprache.
  • Fotos und Videos bei Abholung und Rückgabe machen – auch von bereits vorhandenen Schäden.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch am Urlaubsort nicht.

Ein Fall aus dem Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass wetterbedingte Reiseverzögerungen nicht immer versichert sind. Eine Reisende blieb aufgrund einer verspäteten Lotsenankunft auf einem Schiff und verpasste ihren Rückflug. Die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab – mit juristischer Rückendeckung.

Eine Reisende hatte eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die sie über ihre Kreditkarte abgeschlossen hatte. Während einer „multimodalen“ Reise sorgte eine wetterbedingte Verzögerung eines Schiffslotsen dafür, dass sie ihren Rückflug verpasste. Die zusätzliche Hotelübernachtung wollte sie über die Versicherung abrechnen, doch der Versicherer verweigerte die Kostenübernahme. Begründung: Eine wetterbedingte Verspätung sei kein versichertes Ereignis.

Die Versicherte argumentierte, dass bei einer verlängerten Reisezeit durch das gebuchte Arrangement die Versicherung die Mehrkosten decken müsse. Der Ombudsmann wies darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen jedoch klar vorschreiben, dass nur bestimmte Ereignisse zur Kostenübernahme berechtigen. Wetterbedingte Verzögerungen seien dort nicht als versicherte Gründe definiert.

Der Ombudsmann entschied, dass eine umfassende Eintrittspflicht des Versicherers, wie sie die Versicherte erwartet hatte, einem Allgefahrenschutz gleichkäme, was der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht annehmen würde. Er empfahl dem Versicherer jedoch, die Bedingungen klarer zu formulieren, um solche Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Die Reisesaison steht vor der Tür – und mit ihr steigt die Vorfreude auf Erholung und Abenteuer. Doch was passiert, wenn eine Reise unerwartet abgebrochen werden muss? Eine Reiseabbruchversicherung kann in solchen Fällen für finanzielle Entlastung sorgen.

Was die Reiseabbruchversicherung leistet

Doch was leistet diese Versicherung genau und worauf sollte man achten? Eine Reiseabbruchversicherung bietet Schutz, wenn eine Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abgebrochen werden muss. Zu den abgedeckten Gründen gehören schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten, eines nahen Angehörigen oder einer mitreisenden Person. Auch Schwangerschaftskomplikationen und erhebliche Schäden am Eigentum, wie durch Feuer oder Einbruchdiebstahl, sind versichert. Betriebsbedingte Kündigungen oder der Beginn einer neuen Arbeitsstelle sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Leistung.

Die Versicherung übernimmt die nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch ein notwendiger verlängerter Aufenthalt, etwa aufgrund einer schweren Erkrankung einer mitreisenden Person, wird abgedeckt, wenn diese Person nicht transportfähig ist und im Krankenhaus bleiben muss.

Achtung: Für chronische Erkrankungen wird nicht geleistet

Wichtig ist, dass die Reiseabbruchversicherung nur für unerwartete und schwere Erkrankungen leistet. Chronische Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen. Schübe bekannter Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn sind ebenfalls nicht versichert. Jedoch kann ein erneutes Auftreten einer Krankheit versichert sein, wenn die letzte Erkrankung lange genug zurückliegt und keine Behandlung erforderlich war. Die Fristen variieren je nach Versicherer – hier müssen die Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Weitere Ausschlüsse umfassen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, chronische psychische Erkrankungen sowie Ereignisse durch Kriegs- oder Unruhezustände.

Auch bekannte Risiken zum Zeitpunkt der Reisebuchung sind nicht abgedeckt. Ein Beispiel: Wenn ein nicht mitreisendes Familienmitglied bereits bei der Buchung schwer erkrankt ist und sich im Krankenhaus befindet, übernimmt die Versicherung keine Kosten, falls sich deren Zustand verschlechtert und die restliche Familie von der Reise zurückkehren muss. Geleistet wird nur bei unvorhergesehenen Ereignissen.

Reiseabbruchversicherung ersetzt keine Reisekrankenversicherung: Warum eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar ist

Eine Reiseabbruchversicherung kann sich lohnen. Eine Reisekrankenversicherung ist jedoch unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Kosten im Krankheitsfall im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht übernimmt.

Besonders wichtig ist der Schutz bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport der Mitreisenden, wenn diese auf der Reise verunglücken oder schwer erkranken. Die Reiseabbruchversicherung deckt nur die Kosten der ursprünglich gebuchten Rückreise. Das reicht für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nicht aus. Ein medizinischer Rücktransport von Mallorca nach Deutschland kostet etwa 12.500 Euro. Von Rio de Janeiro nach Düsseldorf sind es rund 72.500 Euro. Und ein Beispiel aus Thailand zeigt die drohenden Kosten besonders deutlich: Nach einem Treppensturz kostete der Rücktransport eines Koma-Patienten aus Thailand 80.000 Euro und konnte nur durch Spenden finanziert werden.

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt solche Kosten und bietet umfassenden Schutz, besonders in Ländern wie den USA. Dort sind auch medizinische Behandlungen extrem teuer. Eine Notfallbehandlung in den Staaten kann mehrere tausend Dollar kosten, eine Blinddarmoperation über 100.000 Dollar und eine intensivmedizinische Behandlung bis zu 10.000 Dollar täglich. Daher ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Wer mehr über den notwendigen Versicherungsschutz auf Reisen wissen möchte, sollte eine Expertin oder einen Experten fragen.

Das Amtsgericht München hat in einem Streitfall um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise in Höhe von 1.128 EUR zahlen muss.

Der Fall drehte sich um eine Freundin der Klägerin, die eine 5-tägige Pauschalreise nach Ibiza für September 2021 gebucht hatte, inklusive einer Reiserücktrittsversicherung für beide bei der Beklagten.

Die Versicherungsbedingungen der Beklagten sahen vor, dass eine medizinische Stornoberatung angeboten wurde, die Empfehlungen zur Stornierung aussprach. Im konkreten Fall wurde der Klägerin kurz vor Reisebeginn ein Schilddrüsenproblem diagnostiziert, und die Medizinische Stornoberatung der Beklagten empfahl telefonisch die Stornierung der Reise, was auch geschah.

Die Beklagte verweigerte jedoch die Kostenerstattung für die Stornierung und argumentierte, dass die Medizinische Stornoberatung lediglich hinsichtlich des Zeitpunkts der Stornierung beraten habe. Die Frage, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliege, sollte erst im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden werden.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und begründete dies damit, dass die Beklagte durch die Medizinische Stornoberatung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, dass die Stornierung den vertraglichen Bedingungen entspricht. Die Versicherungsbedingungen seien dahingehend offen formuliert, dass die Medizinische Stornoberatung nicht nur den Zeitpunkt der Stornierung, sondern auch das Vorliegen eines Stornierungsgrundes prüfe. Das Gericht betonte, dass die Klägerin berechtigtes Vertrauen in die Empfehlungen der Beratung hatte, und es als widersprüchlich und unzulässig erachtete, dass die Beklagte nachträglich die Kostenerstattung verweigerte.

Das Urteil (Az.: 122 C 7243/22) ist rechtskräftig, und die Versicherung wurde zur Zahlung der Stornierungskosten verurteilt.

Camping-Urlaub verspricht Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit auf Reisen. Doch auch auf den passenden Versicherungsschutz sollte geachtet werden, finden nicht nur Verbraucherschützer.

Deutsche Camping-Plätze waren 2022 sehr beliebt: 40,2 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Doch ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Bulli – im Camping-Urlaub sollte nicht am notwendigen Versicherungsschutz gespart werden.

In einem Online-Beitrag hat die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) zusammengestellt, welche Versicherungen mit Gepäck sein sollten:

Private Haftpflichtversicherung

Sie ist „unverzichtbar“, schreiben die Verbraucherschützer. Schließlich deckt sie nicht nur Schäden, die Dritten fahrlässig zugefügt worden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, so der BdV.

Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet sich der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung an, schreiben die Verbraucherschützer weiter. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. „Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden.

Sind Wertgegenstände (auch teure Ausrüstung) mit auf Reisen, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Doch hier lohnt ein genauer Vergleich. Denn innerhalb bestimmter Grenzen kann der Inhalt des Reisefahrzeugs auch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrattarif den Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen versichert.

Soll die Reise ins Ausland führen, empfehlen die Verbraucherschützer unbedingt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. „Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden“, führen die Verbraucherschützer zur Begründung an.
Ebenfalls empfehlenswert sei ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.

Wie hoch ist das Risiko, im Urlaub krank zu werden? Dies hat das Meinungsforschungsinstitut Appinio im Auftrag eines Versicherers erfragt. Fast 81 Prozent der Deutschen waren demnach schon einmal von Krankheiten oder Verletzungen im Urlaub betroffen: Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Vorsorge, um gerade im Ausland nicht auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen zu bleiben.

Krank im wohlverdienten Urlaub: Das wünscht sich niemand. Doch eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Marktforschers Appinio zeigt, dieses Szenario ist gar nicht so selten. Acht von zehn Personen (81 Prozent) geben demnach an, dass sie schon einmal von Krankheit oder einer Verletzung im Urlaub betroffen waren. In Auftrag gegeben hat die Umfrage die HanseMerkur.

Etwa jeder Neunte landete im Krankenhaus

Dabei kann so eine Erkrankung natürlich unterschiedlich schwer ausfallen. Von einer Erkältung oder Grippe wurde mehr als jeder Zweite (51,3 Prozent) heimgesucht, dicht gefolgt von Magen-Darm-Erkrankungen (46,2 Prozent). Von Hautproblemen wie Ausschlag, schwerem Sonnenbrand, Quallenstichen oder einer allergischen Reaktion auf Mückenstiche berichten 37,1 Prozent. Weitere 33,9 Prozent erlitten einen Sonnenstich. Fast jeder Vierte (24,2 Prozent) war von kleineren Blessuren wie einem umgeknickten Fuß oder Verstauchungen betroffen.

Auch der Anteil der Befragten mit schwereren Erkrankungen und Verletzungen ist beträchtlich. Etwa jeder Neunte (12,8 Prozent) erlitt schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder Sehnenrisse, 10,7 Prozent wurden sogar bei Verkehrsunfällen verletzt. Fast ein Drittel (30,2 Prozent) der Umfrageteilnehmer musste sich in ärztliche Behandlung begeben und fast jeder Neunte (12,1 Prozent) musste seinen Urlaub im Krankenhaus beenden.

Mehrheit der Krankheiten und Verletzungen im Ausland

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage lässt aufhorchen: Die Mehrheit der Befragten erwischte es im Ausland. Knapp die Hälfte der Befragten (49,1 Prozent) stimmten zu, dass sie im europäischen Ausland krank wurden oder sich verletzten, weitere 23,8 Prozent sogar auf einer Fernreise außerhalb Europas.

Entsprechend wichtig ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen, denn die Krankenkasse erstattet selbst in EU-Staaten nur das, was sie auch hierzulande zahlen müsste. In Ländern, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben, drohen die Betroffenen sogar komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben. Auslandsreisekranken-Policen sind günstig zu haben und bieten in der Regel eine umfassende Absicherung. Laut Umfrage verfügten nur 62,6 Prozent der Betroffenen über eine entsprechende Versicherung, als sie erkrankten oder sich verletzten.

Doch auch gesundheitliche Vorsorge ist wichtig. Ein schwerer Sonnenbrand oder Sonnenstich ist zum Beispiel oft vermeidbar, wenn man sich über Gegebenheiten vor Ort informiert und entsprechend vorsichtig ist, auch die richtige Kleidung trägt und zu bestimmten Tageszeiten lieber einen geschützten Ort aufsucht. Auch sollten sich Urlauber vor Antritt der Reise informieren, welche Schutzimpfungen für die Region empfohlen werden.

Eine Reiseapotheke ist ebenfalls empfehlenswert und sollte ausreichend ausgestattet sein. Hierzu zählen eine ausreichende Menge verschreibungspflichtiger Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen (Blutdruck, Diabetes etc.) sowie Hilfsmittel für den Notfall. Empfehlenswert sind Schmerz- und fiebersenkende Mittel, Tabletten gegen Durchfall, Elektrolyt-Mischungen, Ohrentropfen und Augentropfen, Mittel gegen (Reise-)Übelkeit und Erbrechen, Wunddesinfektion, Pflaster, Mückenschutz und natürlich Sonnenschutz (Empfehlung: LSF 50 – auch im Alltag).

Welchen Versicherungsschutz sollten Reisende auch im Camping-Urlaub dabei haben? Dieser Frage widmete sich der ‚Bund der Versicherten‘ in einem Service-Beitrag.

Die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) hat in einem aktuellen Beitrag jene Versicherungen benannt, die im Camping-Urlaub wichtig sind.

So halten die Verbraucherschützer auch im Urlaub eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) für „unverzichtbar“. Denn eine solche Police deckt nicht nur jene Schäden, die anderen zugefügt wurden, sondern prüft auch, ob überhaupt ein berechtigter Schadenersatzanspruch vorliegt. Diese ‚Rechtsschutz-Funktion‘ stellte der BdV besonders heraus.

Insbesondere Urlauber, die mit einem darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeug unterwegs sind, sollten auch über einen Kasko-Schutz für das Fahrzeug verfügen, rät der BdV. Eine Teilkaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild verursachen können. Aufgepasst: Manche Versicherer leisten auch nach Zusammenstößen mit Tieren jeder Art. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass bei Marder- und Tierbissen auch Folgeschäden abgesichert sind. Eine Vollkaskoversicherung leistet zudem noch bei Vandalismusschäden und Schäden durch selbst verschuldete Unfälle.

Reisende, die auch den Inhalt ihres Campingfahrzeugs versichern wollen, sollten eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abschließen, so der BdV. Doch zuvor sollte auch der bestehende Versicherungsschutz geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bestehende Hausratversicherung Schutz gewähren.

Führt der Camping-Trip ins Ausland, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung mit ins Gepäck, raten die Verbraucherschützer. Denn diese Versicherung deckt jene Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus Sicht des BdV sollte dabei darauf geachtet werden, dass nicht nur der ‚medizinisch notwendige‘, sondern der ‚medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport‘ bezahlt wird.

Abschließend raten die Verbraucherschützer zur Vereinbarung eines Auslandsschadenschutzes. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er greift, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.