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Wer verreist, bittet oft Nachbarn oder Freunde, nach dem Rechten zu sehen. Blumen gießen, den Briefkasten leeren oder Pakete annehmen gehört in vielen Wohngebieten selbstverständlich dazu. Doch auch bei gut gemeinter Hilfe kann etwas schiefgehen.

Entsteht dabei ein Schaden – etwa durch ausgelaufenes Gießwasser, ein beschädigtes Fenster oder einen verlorenen Haustürschlüssel –, haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden verursacht hat. Allerdings übernehmen nicht alle privaten Haftpflichtversicherungen sogenannte Gefälligkeitsschäden oder Schlüsselverluste automatisch. Ein kurzer Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen kann deshalb sinnvoll sein.

Ebenso wichtig ist eine gute Vorbereitung auf mögliche Einbrüche. Ein überquellender Briefkasten, dauerhaft geschlossene Rollläden oder tagelang dunkle Fenster verraten schnell, dass niemand zu Hause ist. Zeitschaltuhren für Lampen, automatisch gesteuerte Rollläden oder ein Nachbar, der regelmäßig nach dem Haus sieht, können das Einbruchsrisiko verringern. Türen und Fenster sollten beim Verlassen der Wohnung vollständig geschlossen und verriegelt werden. Gekippte Fenster erleichtern Einbrechern den Zugang und können im Schadenfall Probleme mit dem Versicherungsschutz verursachen.

Auch im Internet ist Zurückhaltung ratsam. Wer Urlaubsfotos oder Countdown-Posts schon während der Reise veröffentlicht, macht oft ungewollt auf seine Abwesenheit aufmerksam. Sicherer ist es, Bilder erst nach der Rückkehr zu teilen. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch, sollten Betroffene sofort die Polizei verständigen, den Tatort möglichst unverändert lassen und den Schaden umgehend der Hausratversicherung melden. Kaufbelege, Fotos und Inventarlisten erleichtern später die Regulierung.

Quelle: ARAG-Experten

Ein Mietwagen macht im Urlaub unabhängig und flexibel. Doch zwischen Buchung, Fahrzeugübernahme und Rückgabe lauern einige Kostenfallen. Wer vor Reisebeginn genau hinschaut, kann unnötigen Ärger und zusätzliche Ausgaben vermeiden.

Viele Urlauber achten bei der Buchung vor allem auf den Preis. Doch besonders günstige Angebote enthalten nicht immer alle wichtigen Leistungen. Ein ausreichender Versicherungsschutz, faire Tankregelungen und mögliche Zusatzkosten für weitere Fahrer oder Grenzübertritte sollten vor der Buchung geprüft werden. Auch bei der Bezahlung lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, da viele Vermieter eine Kreditkarte mit ausreichend hohem Verfügungsrahmen verlangen.

Bei der Fahrzeugübernahme empfiehlt es sich, den Mietwagen sorgfältig zu kontrollieren. Kratzer, Dellen oder Schäden an Scheiben und Felgen sollten dokumentiert und möglichst fotografiert werden. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Auch der Tankstand und die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung sollten überprüft werden.

Kommt es während der Reise zu einem Unfall oder Schaden, sollten Reisende Ruhe bewahren, den Vorfall dokumentieren und – wenn erforderlich – die Polizei verständigen. Bei der Rückgabe ist ein schriftliches Rückgabeprotokoll hilfreich. Es dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs und kann später als Nachweis dienen, falls Forderungen des Vermieters auftauchen.
Wer Mietvertrag, Versicherungsschutz und Fahrzeugzustand vorab sorgfältig prüft, kann viele typische Probleme vermeiden und den Urlaub deutlich entspannter genießen.

Arztbesuche im Ausland können schnell teuer werden. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Viele Urlauber wären auf hohe Behandlungskosten finanziell kaum vorbereitet.

Sommerurlaub, Sonne, Erholung – doch eine plötzliche Erkrankung im Ausland kann die Reise schnell zur finanziellen Belastung machen. Viele Reisende unterschätzen offenbar die Kosten medizinischer Behandlungen außerhalb Deutschlands.
Laut einer aktuellen Umfrage könnte jeder achte Urlauber kurzfristig höchstens 100 Euro für eine medizinische Behandlung im Ausland aufbringen. Besonders bei jüngeren Reisenden zwischen 18 und 39 Jahren ist die finanzielle Reserve oft gering. Gleichzeitig wissen viele Befragte, dass Ärzte und Kliniken im Ausland häufig Vorkasse verlangen.

Vor allem in touristischen Regionen können selbst einfache Behandlungen hohe Rechnungen verursachen. Für eine Magen-Darm-Erkrankung oder kleinere Notfälle werden teils mehrere hundert oder sogar tausende Euro verlangt. Besonders teuer kann es in Privatkliniken oder bei Hotelärzten werden.
Problematisch ist zudem, dass viele Urlauber keinen zusätzlichen Auslandskrankenschutz besitzen. Rund 16 Prozent der Befragten gaben an, ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vertrauen. Doch die Europäische Krankenversicherungskarte deckt häufig nur Behandlungen bei öffentlichen Ärzten und Kliniken innerhalb Europas ab – und oft auch nur teilweise.

Verbraucherschützer raten deshalb, vor einer Reise den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann unter anderem Behandlungskosten, Klinikaufenthalte und im Ernstfall auch einen Rücktransport nach Deutschland absichern. Wichtig ist außerdem, Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren und sich im Notfall frühzeitig mit dem Versicherer oder Notfallservice in Verbindung zu setzen.

Quelle:
Angaben und Umfrageergebnisse der ADAC Versicherung zur Absicherung bei Krankheit im Ausland.

Die Inflation zeigt Wirkung – sieben von zehn Deutschen wollen ihre geplanten Ausgaben reduzieren oder ganz streichen. Vor allem Restaurantbesuche und Urlaubsreisen stehen auf der Streichliste.

Viele Menschen in Deutschland müssen derzeit genauer auf ihr Geld achten. Laut einer Umfrage der TeamBank AG wollen 70 Prozent der Befragten ihre Ausgaben senken. Besonders häufig genannt werden Restaurantbesuche (35 Prozent) und Reisen (22 Prozent).

28 Prozent planen, künftig weniger als 1.000 Euro für Urlaub auszugeben, 19 Prozent verzichten ganz. Vor allem Haushalte mit mittleren Einkommen zwischen 1.000 und 3.000 Euro netto sind betroffen.

Trotz knapper Budgets wollen viele weiter sparen: 68 Prozent beabsichtigen, in den nächsten zwölf Monaten Rücklagen zu bilden. Besonders stark ist dieser Trend bei jüngeren Menschen, die gleichzeitig am häufigsten von Liquiditätsverlusten berichten.

35 Prozent aller Befragten haben heute weniger frei verfügbares Geld als noch vor einem Jahr – bei den unter 30-Jährigen ist es mehr als jeder Vierte.

„Die Reallöhne sind in den vergangenen Jahren spürbar gesunken. Eine Finanzierung kann helfen, wichtige Anschaffungen trotzdem umzusetzen – entscheidend ist dabei, die Höhe des Kredits an die eigene finanzielle Situation anzupassen“, so Christian Polenz, Vorstandsvorsitzender der TeamBank AG.

Wenn Beschäftigte Urlaubstage horten, kann das für Unternehmen teuer werden. Arbeitgeber sollten deshalb regelmäßig an die Urlaubsplanung erinnern – auch um Rückstellungen zu vermeiden.

Sommerzeit ist Urlaubszeit – und ein idealer Anlass für Unternehmen, das Thema Urlaub neu zu organisieren. Denn: Nicht genommene Urlaubstage können nicht nur die Stimmung, sondern auch die Unternehmensbilanz belasten. Rückstellungen für Resturlaub wirken sich negativ auf den Jahresgewinn aus und erhöhen die Steuerlast – in manchen Fällen über Jahre hinweg.

Doch es geht um mehr als nur Buchhaltung: Seit mehreren Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts ist klar, dass Urlaub nur dann verfallen oder verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden formell und rechtzeitig darauf hingewiesen haben. Wer das versäumt, riskiert, Urlaubsansprüche auch Jahre später noch auszahlen zu müssen – etwa bei Kündigung.

Deshalb ist es sinnvoll, Urlaubsansprüche regelmäßig anzusprechen – idealerweise alle drei Monate. Auch langzeiterkrankte Mitarbeitende müssen informiert werden. Wichtig: Die Hinweise sollten dokumentiert und bestätigt werden. So bleibt das Unternehmen auf der sicheren Seite – finanziell und juristisch.

Ein gebrochener Arm, ein kurzer Klinikaufenthalt – und plötzlich wird der Urlaub zum finanziellen Risiko: Ein Tag im Krankenhaus im Ausland kostet im Schnitt rund 2.600 Euro. Noch teurer kann es werden, wenn ein Rücktransport nach Hause notwendig wird: Bei schweren Erkrankungen wie einem Herzinfarkt können bis zu 30.000 Euro fällig werden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen solche Kosten meist nicht – vor allem außerhalb Europas. Aber auch innerhalb der EU ist der Schutz begrenzt. Eine Auslandskrankenversicherung kann hier sinnvoll sein: Sie kostet nur wenige Euro pro Jahr, schützt aber vor hohen Ausgaben im Ernstfall.

Darauf sollten Sie beim Abschluss achten:

  • Rücktransport bei „medizinischer Sinnhaftigkeit“: Viele Versicherungen zahlen nur bei „medizinischer Notwendigkeit“. Doch was, wenn eine Behandlung zwar möglich, aber nicht optimal ist? Achten Sie auf Formulierungen wie „sinnvoller Rücktransport“ – nur dann kann ein Rückflug auch bei milderen Diagnosen organisiert werden.
  • Such- und Bergungskosten: Diese sollten mindestens 5.000 Euro abdecken – etwa bei Unfällen in den Bergen oder auf See.
  • Weltweiter Schutz: Wer außerhalb Europas reist, braucht unbedingt einen global gültigen Tarif.
  • Keine Wartezeiten oder Einschränkungen bei Vorerkrankungen: Lesen Sie das Kleingedruckte – einige Anbieter schließen bestimmte Risiken aus.

Tipp für die Reisevorbereitung:

Packen Sie eine kleine Notfallmappe ein – idealerweise digital und ausgedruckt. Enthalten sein sollten:

  • Versicherungsnachweis inkl. Notrufnummer,
  • Ihre europäische Versicherungskarte (EHIC),
  • wichtige Telefonnummern (z. B. Hausarzt, Familie),
  • und eine Kopie Ihres Ausweises.

Im Krankheitsfall sollten Sie sofort medizinische Hilfe suchen – und die Versicherung informieren, wenn ein Klinikaufenthalt nötig ist. Viele Anbieter übernehmen direkt die Kosten oder koordinieren Hilfe vor Ort. Bei kleineren Behandlungen müssen Sie die Rechnung meist vorstrecken – bewahren Sie alle Belege gut auf!

Autovermieter wie Goldcar, Firefly, Centauro oder Europcar UK stehen immer wieder in der Kritik – sei es auf Bewertungsportalen oder beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Die Zahl der Beschwerden steigt: Allein 2024 registrierte das EVZ Deutschland fast doppelt so viele Mietwagenbeschwerden wie im Vorjahr.

Abzocke mit System? Diese Maschen sind besonders häufig

Viele Urlauber erleben bei der Abholung des Mietwagens böse Überraschungen. Das sind die häufigsten Beschwerden:

  • Aufgedrängte Zusatzversicherungen: Obwohl bereits über einen Mietwagenvermittler eine Vollkasko abgeschlossen wurde, behaupten Vermieter vor Ort, eine weitere Versicherung sei zwingend nötig.
  • Kreditkarten-Probleme: Die Kreditkarte zur Kautionshinterlegung wird angeblich nicht akzeptiert. Stattdessen wird eine teure Zusatzversicherung angeboten – oft ohne echte Notwendigkeit.
  • Versteckte Kosten: Zusatzversicherungen werden unbemerkt auf Verträge aufgeschlagen. Diese sind häufig nur in Fremdsprachen verfasst.
  • Nachträgliche Forderungen: Tankkautionen werden verzögert oder gar nicht erstattet. Oder es werden Schäden abgerechnet, die bei der Rückgabe nicht dokumentiert waren.
  • Kostenpflichtige Upgrades: Das gebuchte Fahrzeug sei „nicht verfügbar“. Alternativ wird ein größeres – und teureres – Modell angeboten.

Was tun, wenn der Ärger schon da ist?

Wer sich über einen Autovermieter ärgert, sollte:

  • Eine Bewertung auf Google oder Trustpilot hinterlassen, um andere zu warnen.
  • Bei unrechtmäßigen Abbuchungen ein sogenanntes Chargeback bei der Bank beantragen.
  • Wenn das Fahrzeug nicht bereitgestellt wurde, den Vermittler zur Erstattung der Anzahlung auffordern.

Das EVZ Deutschland unterstützt Verbraucher kostenlos bei Streitigkeiten mit ausländischen Autovermietern. In einigen Fällen kann sogar ein vereinfachtes grenzüberschreitendes Gerichtsverfahren helfen.

Tipps für stressfreies Mieten

  • Vorab auf unabhängigen Portalen die Bewertungen von Anbietern checken – nicht nur nach dem Preis gehen!
  • Wenn möglich: ohne Vorauszahlung direkt beim Anbieter vor Ort buchen.
  • Niemals unklare Verträge unterschreiben – schon gar nicht in einer fremden Sprache.
  • Fotos und Videos bei Abholung und Rückgabe machen – auch von bereits vorhandenen Schäden.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – auch am Urlaubsort nicht.

Ein Fall aus dem Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass wetterbedingte Reiseverzögerungen nicht immer versichert sind. Eine Reisende blieb aufgrund einer verspäteten Lotsenankunft auf einem Schiff und verpasste ihren Rückflug. Die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab – mit juristischer Rückendeckung.

Eine Reisende hatte eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die sie über ihre Kreditkarte abgeschlossen hatte. Während einer „multimodalen“ Reise sorgte eine wetterbedingte Verzögerung eines Schiffslotsen dafür, dass sie ihren Rückflug verpasste. Die zusätzliche Hotelübernachtung wollte sie über die Versicherung abrechnen, doch der Versicherer verweigerte die Kostenübernahme. Begründung: Eine wetterbedingte Verspätung sei kein versichertes Ereignis.

Die Versicherte argumentierte, dass bei einer verlängerten Reisezeit durch das gebuchte Arrangement die Versicherung die Mehrkosten decken müsse. Der Ombudsmann wies darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen jedoch klar vorschreiben, dass nur bestimmte Ereignisse zur Kostenübernahme berechtigen. Wetterbedingte Verzögerungen seien dort nicht als versicherte Gründe definiert.

Der Ombudsmann entschied, dass eine umfassende Eintrittspflicht des Versicherers, wie sie die Versicherte erwartet hatte, einem Allgefahrenschutz gleichkäme, was der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht annehmen würde. Er empfahl dem Versicherer jedoch, die Bedingungen klarer zu formulieren, um solche Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Die Reisesaison steht vor der Tür – und mit ihr steigt die Vorfreude auf Erholung und Abenteuer. Doch was passiert, wenn eine Reise unerwartet abgebrochen werden muss? Eine Reiseabbruchversicherung kann in solchen Fällen für finanzielle Entlastung sorgen.

Was die Reiseabbruchversicherung leistet

Doch was leistet diese Versicherung genau und worauf sollte man achten? Eine Reiseabbruchversicherung bietet Schutz, wenn eine Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abgebrochen werden muss. Zu den abgedeckten Gründen gehören schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten, eines nahen Angehörigen oder einer mitreisenden Person. Auch Schwangerschaftskomplikationen und erhebliche Schäden am Eigentum, wie durch Feuer oder Einbruchdiebstahl, sind versichert. Betriebsbedingte Kündigungen oder der Beginn einer neuen Arbeitsstelle sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Leistung.

Die Versicherung übernimmt die nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch ein notwendiger verlängerter Aufenthalt, etwa aufgrund einer schweren Erkrankung einer mitreisenden Person, wird abgedeckt, wenn diese Person nicht transportfähig ist und im Krankenhaus bleiben muss.

Achtung: Für chronische Erkrankungen wird nicht geleistet

Wichtig ist, dass die Reiseabbruchversicherung nur für unerwartete und schwere Erkrankungen leistet. Chronische Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen. Schübe bekannter Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn sind ebenfalls nicht versichert. Jedoch kann ein erneutes Auftreten einer Krankheit versichert sein, wenn die letzte Erkrankung lange genug zurückliegt und keine Behandlung erforderlich war. Die Fristen variieren je nach Versicherer – hier müssen die Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Weitere Ausschlüsse umfassen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, chronische psychische Erkrankungen sowie Ereignisse durch Kriegs- oder Unruhezustände.

Auch bekannte Risiken zum Zeitpunkt der Reisebuchung sind nicht abgedeckt. Ein Beispiel: Wenn ein nicht mitreisendes Familienmitglied bereits bei der Buchung schwer erkrankt ist und sich im Krankenhaus befindet, übernimmt die Versicherung keine Kosten, falls sich deren Zustand verschlechtert und die restliche Familie von der Reise zurückkehren muss. Geleistet wird nur bei unvorhergesehenen Ereignissen.

Reiseabbruchversicherung ersetzt keine Reisekrankenversicherung: Warum eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar ist

Eine Reiseabbruchversicherung kann sich lohnen. Eine Reisekrankenversicherung ist jedoch unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Kosten im Krankheitsfall im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht übernimmt.

Besonders wichtig ist der Schutz bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport der Mitreisenden, wenn diese auf der Reise verunglücken oder schwer erkranken. Die Reiseabbruchversicherung deckt nur die Kosten der ursprünglich gebuchten Rückreise. Das reicht für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nicht aus. Ein medizinischer Rücktransport von Mallorca nach Deutschland kostet etwa 12.500 Euro. Von Rio de Janeiro nach Düsseldorf sind es rund 72.500 Euro. Und ein Beispiel aus Thailand zeigt die drohenden Kosten besonders deutlich: Nach einem Treppensturz kostete der Rücktransport eines Koma-Patienten aus Thailand 80.000 Euro und konnte nur durch Spenden finanziert werden.

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt solche Kosten und bietet umfassenden Schutz, besonders in Ländern wie den USA. Dort sind auch medizinische Behandlungen extrem teuer. Eine Notfallbehandlung in den Staaten kann mehrere tausend Dollar kosten, eine Blinddarmoperation über 100.000 Dollar und eine intensivmedizinische Behandlung bis zu 10.000 Dollar täglich. Daher ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Wer mehr über den notwendigen Versicherungsschutz auf Reisen wissen möchte, sollte eine Expertin oder einen Experten fragen.

Das Amtsgericht München hat in einem Streitfall um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise in Höhe von 1.128 EUR zahlen muss.

Der Fall drehte sich um eine Freundin der Klägerin, die eine 5-tägige Pauschalreise nach Ibiza für September 2021 gebucht hatte, inklusive einer Reiserücktrittsversicherung für beide bei der Beklagten.

Die Versicherungsbedingungen der Beklagten sahen vor, dass eine medizinische Stornoberatung angeboten wurde, die Empfehlungen zur Stornierung aussprach. Im konkreten Fall wurde der Klägerin kurz vor Reisebeginn ein Schilddrüsenproblem diagnostiziert, und die Medizinische Stornoberatung der Beklagten empfahl telefonisch die Stornierung der Reise, was auch geschah.

Die Beklagte verweigerte jedoch die Kostenerstattung für die Stornierung und argumentierte, dass die Medizinische Stornoberatung lediglich hinsichtlich des Zeitpunkts der Stornierung beraten habe. Die Frage, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliege, sollte erst im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden werden.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und begründete dies damit, dass die Beklagte durch die Medizinische Stornoberatung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, dass die Stornierung den vertraglichen Bedingungen entspricht. Die Versicherungsbedingungen seien dahingehend offen formuliert, dass die Medizinische Stornoberatung nicht nur den Zeitpunkt der Stornierung, sondern auch das Vorliegen eines Stornierungsgrundes prüfe. Das Gericht betonte, dass die Klägerin berechtigtes Vertrauen in die Empfehlungen der Beratung hatte, und es als widersprüchlich und unzulässig erachtete, dass die Beklagte nachträglich die Kostenerstattung verweigerte.

Das Urteil (Az.: 122 C 7243/22) ist rechtskräftig, und die Versicherung wurde zur Zahlung der Stornierungskosten verurteilt.