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Aus Blau werde Grün: So lautet zum Monatsende das Motto für tausende Moped-Fans. Denn wer mit seinem flotten Roller auf die Straße will, muss zum 1. März das neue grüne Kennzeichen aufschrauben, um nicht ohne Haftpflichtschutz zu fahren. Wer den Wechsel verpasst, muss mit bitteren Konsequenzen rechnen.

Ein wichtiges Datum für die Fans der kleinen Flitzer ist jedes Jahr der 1. März. Dann verlieren die alten Kfz-Kennzeichen ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr benutzt werden. 2016 ist grün die Farbe der neuen Nummernschilder. Wer noch keinen neuen Vertrag hat, muss folglich in den nächsten Tagen tätig werden!

Ohne gültige Versicherung sollte man sich hingegen nicht auf die Straße wagen. Dann ist nicht nur der Haftpflichtschutz fort, der Fahrer macht sich zudem strafbar. Das neue grüne Mopedkennzeichen brauchen alle motorisierten Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen nicht ohne entsprechende Haftpflicht fahren.

Kommt es ohne Versicherungsschutz zu einem selbstverschuldeten Unfall und eine fremde Person wird dabei verletzt, muss der Verursacher mit seinem Vermögen für die Kosten einstehen. Hier droht die Verschuldung. Bei einem bleibenden Gesundheitsschaden, etwa einer Querschnittslähmung, kann schnell ein sechs- oder gar siebenstelliger Betrag an Schadensforderungen zusammenkommen!

Diebstahlschutz nur mit Teilkasko

Je nach Wert des Mofas empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Nur mit diesem Upgrade des Schutzes leistet die Versicherung auch, wenn das Moped entwendet wird. Leider kein unrealistisches Szenario. Aus Daten des GDV geht hervor, dass pro Tag circa 20 Zweiräder in Deutschland geklaut werden! Tatsächlich werden Roller im Vergleich zu Motorrädern weit häufiger gestohlen, berichtet der Versicherer-Dachverband.

Um ein neues Kennzeichen zu erhalten, ist die Betriebserlaubnis für das Mofa erforderlich. Diese ist auch immer mitzuführen, da sie den rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeuges ausweist. Aber Vorsicht! Wer die Erlaubnis im Helmfach liegen lässt, macht es potentiellen Dieben einfach. Dann haben die Langfinder nicht nur das Zweirad in ihren „Besitz“ gebracht, sondern obendrein die erforderlichen Zulassungspapiere. Ohne Dokumente wäre der Nachweis eines Diebstahls auch gegenüber dem Versicherer schwierig.

Ferienjobs sind für Schüler und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen – ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Doch es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.

In den großen Ferien nutzen viele Schüler die Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas dazuzuverdienen. Dabei müssen sie sich in der Regel keine Sorgen um Abzüge in Form von Sozialversicherungsbeiträgen machen – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes. Das Gleiche gilt für Studentinnen und Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien jobben.

Der Grund dafür ist, dass Ferienjobs als „kurzfristige Beschäftigungen“ gelten. Diese Beschäftigungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht länger als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück im laufenden Jahr dauern dürfen. Sofern diese Grenzen eingehalten werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Es ist jedoch wichtig, dass alle kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wer also bereits in diesem Jahr gejobbt hat, muss darauf achten, die Obergrenze nicht zu überschreiten. Bei Nichteinhaltung könnten sonst Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Ferienjobs bieten somit eine flexible und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, während der freien Zeit Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Versicherungsschutz bei Ferienjobs

Während eines Ferienjobs sind Schüler und Studenten in der Regel über ihre Familienversicherung krankenversichert. Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine Unfallversicherung ist oft durch den Arbeitgeber gewährleistet, da dieser verpflichtet ist, alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Es ist jedoch ratsam, dies vor Beginn des Jobs zu überprüfen. Zusätzlich sollten Schüler und Studenten darauf achten, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, die Unfälle auf dem Arbeitsweg und während der Arbeit abdeckt.

Die Nutzung von Motorbooten wird bei den Deutschen immer beliebter. Laut dem Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) gab es 2023 rund 1,2 Millionen registrierte Motorboote in Deutschland, ein Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fast die Hälfte der deutschen Motorbootbesitzer nutzt ihre Boote auch im Ausland. Daher ist der richtige Haftpflichtschutz unverzichtbar.

Haftpflicht in Deutschland: keine Pflicht, aber äußerst ratsam

Normale Haftpflichtpolicen decken meist nur Ruder-, Paddel- und Tretboote ab, nicht jedoch das eigene Motorboot. Auch gibt es in Deutschland keine Pflichtversicherung für Motorboote. Und dennoch ist eine spezielle Motorboot-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Können doch Unfälle mit Motorboot erheblichen Schaden anrichten – Sach-, aber insbesondere auch Personenschaden. Man stelle sich nur einmal vor, ein Motorboot kollidiert durch eine Unachtsamkeit mit einem anderen Motorboot und es kommt bei mehreren Unfallbeteiligten zu schweren Verletzungen oder gar zu einer Behinderung. Solche Schäden können einen Schadenverursacher ruinieren – denn Unfälle mit Motorboot können vergleichbar schwer sein wie Unfälle mit Pkw. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiftung Warentest, eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für die Bootshaftpflicht zu vereinbaren.

In manchen Ländern ist die Bootshaftpflicht eine Pflichtversicherung

In Ländern wie Italien, Spanien, Kroatien und der Schweiz besteht eine Versicherungspflicht für Motorboote:

  • In Kroatien ist die Deckungssumme mit etwa 470.000 Euro niedrig – Policen, die man vor Ort abschließt, decken meist nur Personenschäden im Wasser ab (Schwimmer, Taucher). Daher empfiehlt es sich, schon zuvor eine Versicherung mit höherer Deckung in Deutschland abzuschließen.
  • In Spanien sind die Mindestdeckungssummen noch niedriger: 336.568 Euro, was aus Sicht von Experten viel zu wenig ist.
  • Die Schweiz verlangt eine realistischere Deckungssumme: 2 Millionen Franken (ca. 2,06 Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden.
  • In Italien sind die geforderten Summen am höchsten: 6,45 Millionen Euro für Personenschäden und 1,30 Millionen Euro für Sachschäden. Auch bei einer schon bestehenden Haftpflicht sollte man hier prüfen, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Boot mieten: hier kann eine Wassersportversicherung für Boote helfen

Wenn man ein Boot im Urlaub mietet, ist dieses meist vor Ort versichert. Das Beispiel Kroatien zeigt aber, dass Deckungssummen manchmal sehr niedrig sind. Deswegen kann eine zusätzliche Wassersportversicherung sinnvoll sein, die auch leistet, sobald man mit fremdem Boot einen Schaden anrichtet. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Reisesaison steht vor der Tür – und mit ihr steigt die Vorfreude auf Erholung und Abenteuer. Doch was passiert, wenn eine Reise unerwartet abgebrochen werden muss? Eine Reiseabbruchversicherung kann in solchen Fällen für finanzielle Entlastung sorgen.

Was die Reiseabbruchversicherung leistet

Doch was leistet diese Versicherung genau und worauf sollte man achten? Eine Reiseabbruchversicherung bietet Schutz, wenn eine Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abgebrochen werden muss. Zu den abgedeckten Gründen gehören schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten, eines nahen Angehörigen oder einer mitreisenden Person. Auch Schwangerschaftskomplikationen und erhebliche Schäden am Eigentum, wie durch Feuer oder Einbruchdiebstahl, sind versichert. Betriebsbedingte Kündigungen oder der Beginn einer neuen Arbeitsstelle sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Leistung.

Die Versicherung übernimmt die nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch ein notwendiger verlängerter Aufenthalt, etwa aufgrund einer schweren Erkrankung einer mitreisenden Person, wird abgedeckt, wenn diese Person nicht transportfähig ist und im Krankenhaus bleiben muss.

Achtung: Für chronische Erkrankungen wird nicht geleistet

Wichtig ist, dass die Reiseabbruchversicherung nur für unerwartete und schwere Erkrankungen leistet. Chronische Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen. Schübe bekannter Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn sind ebenfalls nicht versichert. Jedoch kann ein erneutes Auftreten einer Krankheit versichert sein, wenn die letzte Erkrankung lange genug zurückliegt und keine Behandlung erforderlich war. Die Fristen variieren je nach Versicherer – hier müssen die Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Weitere Ausschlüsse umfassen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, chronische psychische Erkrankungen sowie Ereignisse durch Kriegs- oder Unruhezustände.

Auch bekannte Risiken zum Zeitpunkt der Reisebuchung sind nicht abgedeckt. Ein Beispiel: Wenn ein nicht mitreisendes Familienmitglied bereits bei der Buchung schwer erkrankt ist und sich im Krankenhaus befindet, übernimmt die Versicherung keine Kosten, falls sich deren Zustand verschlechtert und die restliche Familie von der Reise zurückkehren muss. Geleistet wird nur bei unvorhergesehenen Ereignissen.

Reiseabbruchversicherung ersetzt keine Reisekrankenversicherung: Warum eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar ist

Eine Reiseabbruchversicherung kann sich lohnen. Eine Reisekrankenversicherung ist jedoch unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Kosten im Krankheitsfall im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht übernimmt.

Besonders wichtig ist der Schutz bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport der Mitreisenden, wenn diese auf der Reise verunglücken oder schwer erkranken. Die Reiseabbruchversicherung deckt nur die Kosten der ursprünglich gebuchten Rückreise. Das reicht für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nicht aus. Ein medizinischer Rücktransport von Mallorca nach Deutschland kostet etwa 12.500 Euro. Von Rio de Janeiro nach Düsseldorf sind es rund 72.500 Euro. Und ein Beispiel aus Thailand zeigt die drohenden Kosten besonders deutlich: Nach einem Treppensturz kostete der Rücktransport eines Koma-Patienten aus Thailand 80.000 Euro und konnte nur durch Spenden finanziert werden.

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt solche Kosten und bietet umfassenden Schutz, besonders in Ländern wie den USA. Dort sind auch medizinische Behandlungen extrem teuer. Eine Notfallbehandlung in den Staaten kann mehrere tausend Dollar kosten, eine Blinddarmoperation über 100.000 Dollar und eine intensivmedizinische Behandlung bis zu 10.000 Dollar täglich. Daher ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Wer mehr über den notwendigen Versicherungsschutz auf Reisen wissen möchte, sollte eine Expertin oder einen Experten fragen.

Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2024 ist blau die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Kerzen und Feuerwerke erleuchten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Wohnstuben sowie den nächtlichen Himmel. Mitunter geht dabei auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination. Welche Versicherung für Silvesterschäden kommen, zeigt folgender Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2022 zählten die Versicherer zum Beispiel 6.000 Brände, die einen Schaden von rund 23 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Der durchschnittliche Schadenaufwand pro Leistungsfall lag bei 3.600 Euro. Rekordjahr der zusätzlichen Brände war das Jahr 2015. Damals gab es 12.000 Brände. Diese verursachten einen durchschnittlichen Schaden von 2.167 Euro.

Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte „Einrede grober Fahrlässigkeit“ greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

Das Amtsgericht München hat in einem Streitfall um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise in Höhe von 1.128 EUR zahlen muss.

Der Fall drehte sich um eine Freundin der Klägerin, die eine 5-tägige Pauschalreise nach Ibiza für September 2021 gebucht hatte, inklusive einer Reiserücktrittsversicherung für beide bei der Beklagten.

Die Versicherungsbedingungen der Beklagten sahen vor, dass eine medizinische Stornoberatung angeboten wurde, die Empfehlungen zur Stornierung aussprach. Im konkreten Fall wurde der Klägerin kurz vor Reisebeginn ein Schilddrüsenproblem diagnostiziert, und die Medizinische Stornoberatung der Beklagten empfahl telefonisch die Stornierung der Reise, was auch geschah.

Die Beklagte verweigerte jedoch die Kostenerstattung für die Stornierung und argumentierte, dass die Medizinische Stornoberatung lediglich hinsichtlich des Zeitpunkts der Stornierung beraten habe. Die Frage, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliege, sollte erst im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden werden.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und begründete dies damit, dass die Beklagte durch die Medizinische Stornoberatung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, dass die Stornierung den vertraglichen Bedingungen entspricht. Die Versicherungsbedingungen seien dahingehend offen formuliert, dass die Medizinische Stornoberatung nicht nur den Zeitpunkt der Stornierung, sondern auch das Vorliegen eines Stornierungsgrundes prüfe. Das Gericht betonte, dass die Klägerin berechtigtes Vertrauen in die Empfehlungen der Beratung hatte, und es als widersprüchlich und unzulässig erachtete, dass die Beklagte nachträglich die Kostenerstattung verweigerte.

Das Urteil (Az.: 122 C 7243/22) ist rechtskräftig, und die Versicherung wurde zur Zahlung der Stornierungskosten verurteilt.

Camping-Urlaub verspricht Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit auf Reisen. Doch auch auf den passenden Versicherungsschutz sollte geachtet werden, finden nicht nur Verbraucherschützer.

Deutsche Camping-Plätze waren 2022 sehr beliebt: 40,2 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Doch ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Bulli – im Camping-Urlaub sollte nicht am notwendigen Versicherungsschutz gespart werden.

In einem Online-Beitrag hat die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) zusammengestellt, welche Versicherungen mit Gepäck sein sollten:

Private Haftpflichtversicherung

Sie ist „unverzichtbar“, schreiben die Verbraucherschützer. Schließlich deckt sie nicht nur Schäden, die Dritten fahrlässig zugefügt worden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, so der BdV.

Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet sich der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung an, schreiben die Verbraucherschützer weiter. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. „Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden.

Sind Wertgegenstände (auch teure Ausrüstung) mit auf Reisen, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Doch hier lohnt ein genauer Vergleich. Denn innerhalb bestimmter Grenzen kann der Inhalt des Reisefahrzeugs auch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrattarif den Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen versichert.

Soll die Reise ins Ausland führen, empfehlen die Verbraucherschützer unbedingt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. „Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden“, führen die Verbraucherschützer zur Begründung an.
Ebenfalls empfehlenswert sei ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.

Freibäder haben im Sommer Hochkonjunktur. Doch dort sollte Vorsicht gewahrt werden. Denn Diebstähle im Freibad sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert, warnt der Bund der Versicherten (BdV).

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind bereits Sommerferien. Das bedeutet Hochsaison für Freibäder. Dort sollte aber besondere Vorsicht gelten. Denn die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen für Diebstahl im Freibad.

Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich in der versicherten Wohnung oder im versicherten Haus befinden. Viele modernere Tarife bieten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Doch lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘ – und der ist auch bei der Außenversicherung nicht gedeckt. Steht der Spind, in den die Sachen eingeschlossen wurden, im Freien, gehen versicherte Badegäste, die bestohlen wurden, ebenfalls leer aus, warnt die Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV).

„Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt“, so Bianca Boss, Vorständin beim BdV.

Von ‚räuberischer Erpressung‘ ist hingegen die Rede, wenn Badegäste mit Drohungen zur Herausgabe ihrer Wertsachen gebracht werden. In solchen Fällen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.

Wie hoch ist das Risiko, im Urlaub krank zu werden? Dies hat das Meinungsforschungsinstitut Appinio im Auftrag eines Versicherers erfragt. Fast 81 Prozent der Deutschen waren demnach schon einmal von Krankheiten oder Verletzungen im Urlaub betroffen: Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Vorsorge, um gerade im Ausland nicht auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen zu bleiben.

Krank im wohlverdienten Urlaub: Das wünscht sich niemand. Doch eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Marktforschers Appinio zeigt, dieses Szenario ist gar nicht so selten. Acht von zehn Personen (81 Prozent) geben demnach an, dass sie schon einmal von Krankheit oder einer Verletzung im Urlaub betroffen waren. In Auftrag gegeben hat die Umfrage die HanseMerkur.

Etwa jeder Neunte landete im Krankenhaus

Dabei kann so eine Erkrankung natürlich unterschiedlich schwer ausfallen. Von einer Erkältung oder Grippe wurde mehr als jeder Zweite (51,3 Prozent) heimgesucht, dicht gefolgt von Magen-Darm-Erkrankungen (46,2 Prozent). Von Hautproblemen wie Ausschlag, schwerem Sonnenbrand, Quallenstichen oder einer allergischen Reaktion auf Mückenstiche berichten 37,1 Prozent. Weitere 33,9 Prozent erlitten einen Sonnenstich. Fast jeder Vierte (24,2 Prozent) war von kleineren Blessuren wie einem umgeknickten Fuß oder Verstauchungen betroffen.

Auch der Anteil der Befragten mit schwereren Erkrankungen und Verletzungen ist beträchtlich. Etwa jeder Neunte (12,8 Prozent) erlitt schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder Sehnenrisse, 10,7 Prozent wurden sogar bei Verkehrsunfällen verletzt. Fast ein Drittel (30,2 Prozent) der Umfrageteilnehmer musste sich in ärztliche Behandlung begeben und fast jeder Neunte (12,1 Prozent) musste seinen Urlaub im Krankenhaus beenden.

Mehrheit der Krankheiten und Verletzungen im Ausland

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage lässt aufhorchen: Die Mehrheit der Befragten erwischte es im Ausland. Knapp die Hälfte der Befragten (49,1 Prozent) stimmten zu, dass sie im europäischen Ausland krank wurden oder sich verletzten, weitere 23,8 Prozent sogar auf einer Fernreise außerhalb Europas.

Entsprechend wichtig ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen, denn die Krankenkasse erstattet selbst in EU-Staaten nur das, was sie auch hierzulande zahlen müsste. In Ländern, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben, drohen die Betroffenen sogar komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben. Auslandsreisekranken-Policen sind günstig zu haben und bieten in der Regel eine umfassende Absicherung. Laut Umfrage verfügten nur 62,6 Prozent der Betroffenen über eine entsprechende Versicherung, als sie erkrankten oder sich verletzten.

Doch auch gesundheitliche Vorsorge ist wichtig. Ein schwerer Sonnenbrand oder Sonnenstich ist zum Beispiel oft vermeidbar, wenn man sich über Gegebenheiten vor Ort informiert und entsprechend vorsichtig ist, auch die richtige Kleidung trägt und zu bestimmten Tageszeiten lieber einen geschützten Ort aufsucht. Auch sollten sich Urlauber vor Antritt der Reise informieren, welche Schutzimpfungen für die Region empfohlen werden.

Eine Reiseapotheke ist ebenfalls empfehlenswert und sollte ausreichend ausgestattet sein. Hierzu zählen eine ausreichende Menge verschreibungspflichtiger Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen (Blutdruck, Diabetes etc.) sowie Hilfsmittel für den Notfall. Empfehlenswert sind Schmerz- und fiebersenkende Mittel, Tabletten gegen Durchfall, Elektrolyt-Mischungen, Ohrentropfen und Augentropfen, Mittel gegen (Reise-)Übelkeit und Erbrechen, Wunddesinfektion, Pflaster, Mückenschutz und natürlich Sonnenschutz (Empfehlung: LSF 50 – auch im Alltag).