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Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2024 ist blau die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden.

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Kerzen und Feuerwerke erleuchten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Wohnstuben sowie den nächtlichen Himmel. Mitunter geht dabei auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination. Welche Versicherung für Silvesterschäden kommen, zeigt folgender Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2022 zählten die Versicherer zum Beispiel 6.000 Brände, die einen Schaden von rund 23 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Der durchschnittliche Schadenaufwand pro Leistungsfall lag bei 3.600 Euro. Rekordjahr der zusätzlichen Brände war das Jahr 2015. Damals gab es 12.000 Brände. Diese verursachten einen durchschnittlichen Schaden von 2.167 Euro.

Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte “Einrede grober Fahrlässigkeit” greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

Das Amtsgericht München hat in einem Streitfall um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise in Höhe von 1.128 EUR zahlen muss.

Der Fall drehte sich um eine Freundin der Klägerin, die eine 5-tägige Pauschalreise nach Ibiza für September 2021 gebucht hatte, inklusive einer Reiserücktrittsversicherung für beide bei der Beklagten.

Die Versicherungsbedingungen der Beklagten sahen vor, dass eine medizinische Stornoberatung angeboten wurde, die Empfehlungen zur Stornierung aussprach. Im konkreten Fall wurde der Klägerin kurz vor Reisebeginn ein Schilddrüsenproblem diagnostiziert, und die Medizinische Stornoberatung der Beklagten empfahl telefonisch die Stornierung der Reise, was auch geschah.

Die Beklagte verweigerte jedoch die Kostenerstattung für die Stornierung und argumentierte, dass die Medizinische Stornoberatung lediglich hinsichtlich des Zeitpunkts der Stornierung beraten habe. Die Frage, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliege, sollte erst im Rahmen der Schadenbearbeitung entschieden werden.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und begründete dies damit, dass die Beklagte durch die Medizinische Stornoberatung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, dass die Stornierung den vertraglichen Bedingungen entspricht. Die Versicherungsbedingungen seien dahingehend offen formuliert, dass die Medizinische Stornoberatung nicht nur den Zeitpunkt der Stornierung, sondern auch das Vorliegen eines Stornierungsgrundes prüfe. Das Gericht betonte, dass die Klägerin berechtigtes Vertrauen in die Empfehlungen der Beratung hatte, und es als widersprüchlich und unzulässig erachtete, dass die Beklagte nachträglich die Kostenerstattung verweigerte.

Das Urteil (Az.: 122 C 7243/22) ist rechtskräftig, und die Versicherung wurde zur Zahlung der Stornierungskosten verurteilt.

Camping-Urlaub verspricht Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit auf Reisen. Doch auch auf den passenden Versicherungsschutz sollte geachtet werden, finden nicht nur Verbraucherschützer.

Deutsche Camping-Plätze waren 2022 sehr beliebt: 40,2 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Doch ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Bulli – im Camping-Urlaub sollte nicht am notwendigen Versicherungsschutz gespart werden.

In einem Online-Beitrag hat die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) zusammengestellt, welche Versicherungen mit Gepäck sein sollten:

Private Haftpflichtversicherung

Sie ist “unverzichtbar”, schreiben die Verbraucherschützer. Schließlich deckt sie nicht nur Schäden, die Dritten fahrlässig zugefügt worden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, so der BdV.

Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet sich der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung an, schreiben die Verbraucherschützer weiter. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. “Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein”, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden.

Sind Wertgegenstände (auch teure Ausrüstung) mit auf Reisen, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Doch hier lohnt ein genauer Vergleich. Denn innerhalb bestimmter Grenzen kann der Inhalt des Reisefahrzeugs auch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrattarif den Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen versichert.

Soll die Reise ins Ausland führen, empfehlen die Verbraucherschützer unbedingt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. “Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden”, führen die Verbraucherschützer zur Begründung an.
Ebenfalls empfehlenswert sei ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.

Freibäder haben im Sommer Hochkonjunktur. Doch dort sollte Vorsicht gewahrt werden. Denn Diebstähle im Freibad sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert, warnt der Bund der Versicherten (BdV).

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind bereits Sommerferien. Das bedeutet Hochsaison für Freibäder. Dort sollte aber besondere Vorsicht gelten. Denn die Hausratversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen für Diebstahl im Freibad.

Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die sich in der versicherten Wohnung oder im versicherten Haus befinden. Viele modernere Tarife bieten eine sogenannte Außenversicherung, die auch Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Doch lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘ – und der ist auch bei der Außenversicherung nicht gedeckt. Steht der Spind, in den die Sachen eingeschlossen wurden, im Freien, gehen versicherte Badegäste, die bestohlen wurden, ebenfalls leer aus, warnt die Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV).

“Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt”, so Bianca Boss, Vorständin beim BdV.

Von ‚räuberischer Erpressung‘ ist hingegen die Rede, wenn Badegäste mit Drohungen zur Herausgabe ihrer Wertsachen gebracht werden. In solchen Fällen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.

Wie hoch ist das Risiko, im Urlaub krank zu werden? Dies hat das Meinungsforschungsinstitut Appinio im Auftrag eines Versicherers erfragt. Fast 81 Prozent der Deutschen waren demnach schon einmal von Krankheiten oder Verletzungen im Urlaub betroffen: Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Vorsorge, um gerade im Ausland nicht auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen zu bleiben.

Krank im wohlverdienten Urlaub: Das wünscht sich niemand. Doch eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Marktforschers Appinio zeigt, dieses Szenario ist gar nicht so selten. Acht von zehn Personen (81 Prozent) geben demnach an, dass sie schon einmal von Krankheit oder einer Verletzung im Urlaub betroffen waren. In Auftrag gegeben hat die Umfrage die HanseMerkur.

Etwa jeder Neunte landete im Krankenhaus

Dabei kann so eine Erkrankung natürlich unterschiedlich schwer ausfallen. Von einer Erkältung oder Grippe wurde mehr als jeder Zweite (51,3 Prozent) heimgesucht, dicht gefolgt von Magen-Darm-Erkrankungen (46,2 Prozent). Von Hautproblemen wie Ausschlag, schwerem Sonnenbrand, Quallenstichen oder einer allergischen Reaktion auf Mückenstiche berichten 37,1 Prozent. Weitere 33,9 Prozent erlitten einen Sonnenstich. Fast jeder Vierte (24,2 Prozent) war von kleineren Blessuren wie einem umgeknickten Fuß oder Verstauchungen betroffen.

Auch der Anteil der Befragten mit schwereren Erkrankungen und Verletzungen ist beträchtlich. Etwa jeder Neunte (12,8 Prozent) erlitt schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder Sehnenrisse, 10,7 Prozent wurden sogar bei Verkehrsunfällen verletzt. Fast ein Drittel (30,2 Prozent) der Umfrageteilnehmer musste sich in ärztliche Behandlung begeben und fast jeder Neunte (12,1 Prozent) musste seinen Urlaub im Krankenhaus beenden.

Mehrheit der Krankheiten und Verletzungen im Ausland

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage lässt aufhorchen: Die Mehrheit der Befragten erwischte es im Ausland. Knapp die Hälfte der Befragten (49,1 Prozent) stimmten zu, dass sie im europäischen Ausland krank wurden oder sich verletzten, weitere 23,8 Prozent sogar auf einer Fernreise außerhalb Europas.

Entsprechend wichtig ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen, denn die Krankenkasse erstattet selbst in EU-Staaten nur das, was sie auch hierzulande zahlen müsste. In Ländern, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben, drohen die Betroffenen sogar komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben. Auslandsreisekranken-Policen sind günstig zu haben und bieten in der Regel eine umfassende Absicherung. Laut Umfrage verfügten nur 62,6 Prozent der Betroffenen über eine entsprechende Versicherung, als sie erkrankten oder sich verletzten.

Doch auch gesundheitliche Vorsorge ist wichtig. Ein schwerer Sonnenbrand oder Sonnenstich ist zum Beispiel oft vermeidbar, wenn man sich über Gegebenheiten vor Ort informiert und entsprechend vorsichtig ist, auch die richtige Kleidung trägt und zu bestimmten Tageszeiten lieber einen geschützten Ort aufsucht. Auch sollten sich Urlauber vor Antritt der Reise informieren, welche Schutzimpfungen für die Region empfohlen werden.

Eine Reiseapotheke ist ebenfalls empfehlenswert und sollte ausreichend ausgestattet sein. Hierzu zählen eine ausreichende Menge verschreibungspflichtiger Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen (Blutdruck, Diabetes etc.) sowie Hilfsmittel für den Notfall. Empfehlenswert sind Schmerz- und fiebersenkende Mittel, Tabletten gegen Durchfall, Elektrolyt-Mischungen, Ohrentropfen und Augentropfen, Mittel gegen (Reise-)Übelkeit und Erbrechen, Wunddesinfektion, Pflaster, Mückenschutz und natürlich Sonnenschutz (Empfehlung: LSF 50 – auch im Alltag).

Welchen Versicherungsschutz sollten Reisende auch im Camping-Urlaub dabei haben? Dieser Frage widmete sich der ‚Bund der Versicherten‘ in einem Service-Beitrag.

Die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) hat in einem aktuellen Beitrag jene Versicherungen benannt, die im Camping-Urlaub wichtig sind.

So halten die Verbraucherschützer auch im Urlaub eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) für “unverzichtbar”. Denn eine solche Police deckt nicht nur jene Schäden, die anderen zugefügt wurden, sondern prüft auch, ob überhaupt ein berechtigter Schadenersatzanspruch vorliegt. Diese ‚Rechtsschutz-Funktion‘ stellte der BdV besonders heraus.

Insbesondere Urlauber, die mit einem darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeug unterwegs sind, sollten auch über einen Kasko-Schutz für das Fahrzeug verfügen, rät der BdV. Eine Teilkaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild verursachen können. Aufgepasst: Manche Versicherer leisten auch nach Zusammenstößen mit Tieren jeder Art. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass bei Marder- und Tierbissen auch Folgeschäden abgesichert sind. Eine Vollkaskoversicherung leistet zudem noch bei Vandalismusschäden und Schäden durch selbst verschuldete Unfälle.

Reisende, die auch den Inhalt ihres Campingfahrzeugs versichern wollen, sollten eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abschließen, so der BdV. Doch zuvor sollte auch der bestehende Versicherungsschutz geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bestehende Hausratversicherung Schutz gewähren.

Führt der Camping-Trip ins Ausland, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung mit ins Gepäck, raten die Verbraucherschützer. Denn diese Versicherung deckt jene Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus Sicht des BdV sollte dabei darauf geachtet werden, dass nicht nur der ‚medizinisch notwendige‘, sondern der ‚medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport‘ bezahlt wird.

Abschließend raten die Verbraucherschützer zur Vereinbarung eines Auslandsschadenschutzes. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er greift, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.

Wer ein Moped oder Mofa hat, braucht ein neues Nummernschild. Ab 1. März 2023 ist Schwarz die Farbe der Saison. Ohne aktuelles Kennzeichen sollte sich keiner auf die Straße trauen.

Zeichen wechsle dich: Wer mit seinem Moped auf die Straße will, muss es jedes Jahr zum 1. März mit einem neuen Kennzeichen ausstatten. Auch 2023 bildet da keine Ausnahme. “Schwarz statt grün” lautet das Motto für die kommende Saison: Wer dann ohne schwarzes Nummernschild fährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr.

Klug ist das nicht, denn die Konsequenzen können bitter sein. Zum einen finanziell: Wer einer dritten Person schadet, muss dann mit seinem kompletten Privatvermögen für den Schadensersatz einstehen. Bedeutet im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung zum Beispiel, dass der Kradfahrer für Schadensersatz, Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung und eine Rente aufkommen muss. Schnell wird eine kleine Unachtsamkeit zur Schuldenfalle.

Zum anderen ist Fahren ohne gültiges Mopedkennzeichen auch mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen ein echtes Wagnis. Keineswegs handelt es sich um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine echte Straftat. Denn man gefährdet durch den Leichtsinn ja auch andere Menschen. Das kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Lebenslauf macht sich so ein Eintrag auch nicht gerade positiv und kann im schlimmsten Fall die Karriere zerstören.

Wer braucht eine Mopedversicherung?

Wer aber braucht ein solches Mopedkennzeichen? Zunächst Kleinkrafträder, Quads und Trikes bis einschließlich 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit. Ebenso Segways, die bis zu 20 km/h schnell sind.

Aber auch für eBikes kann ein Mofaschild erforderlich sein: dann, wenn sie eine bestimmte Leistung erreichen. So brauchen Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h ebenfalls eine Versicherung. Wer sich in dieser Frage nicht sicher ist, sollte sich beraten lassen.

Pro Jahr ereignen sich im Schnitt 38.000 Sportunfälle, für die Unfallversicherer zahlen müssen. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auf Skiunfällen, wie aktuell die Versicherungswirtschaft informiert. Die treten nicht nur überproportional häufig auf – sondern sind auch vergleichsweise teuer.

Mit hoher Geschwindigkeit auf Skiern den Hang hinunterjagen? Keine Frage: Das macht Spaß und gehört zu den Lieblings-Beschäftigungen der Deutschen im Winter. Doch einher geht das flinke Gleiten auch mit einem hohen Verletzungsrisiko. Von rund 38.000 Sportunfällen, für die Unfallversicherer pro Jahr zahlen müssen, entfallen 21,9 Prozent bzw. 8000 Vorfälle auf Ski-Unfälle, so informiert aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Lediglich beim Volkssport Numero eins, dem Fußball, treten mit 35 Prozent noch mehr Sportunfälle auf. Allerdings zählt der Fußball auch deutlich mehr Aktive.

Skiunfälle sind nicht nur vergleichsweise häufig, sondern auch teuer. Pro Unfall müssen die Versicherer demnach im Schnitt 7.700 Euro zahlen. Das bedeutet Rekord! Bei Verletzungen beim Reitsport sind es rund 6.900 Euro, beim Fußball knapp 5.200 Euro.

Dabei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer nur jene Unfälle erfassen, bei denen die Verunglückten auch eine private Unfallversicherung halten. Folglich ist die Zahl der Skiunfälle noch höher. Die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) geht für die Saison 2021/2022 von insgesamt 37.000 bis 39.000 deutschen Skifahrern aus, die ärztlich versorgt werden mussten. Am häufigsten treten Verletzungen am Knie auf, die oft mit einer langen Reha-Zeit einher gehen: 28,1 Prozent der verletzten Skifahrer sind hiervon betroffen. Es folgen zu je zehn Prozent Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels.

Wer sich auf die flinken Bretter begibt, sollte folglich den Unfallschutz nicht vernachlässigen. Laut GDV ist es hierbei wichtig, auch Rettungs- und Bergungskosten abzusichern. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hierfür nur die Kosten, sofern ein Hubschrauber-Einsatz oder ein Bergungsflugzeug medizinisch notwendig ist.

Im Ausland wird zudem nur das an Bergungskosten erstattet, was in Deutschland auch gezahlt worden wäre. Schnell sieht man sich hier mit Forderungen im fünfstelligen Bereich konfrontiert: allein für den Rettungseinsatz. Deshalb sollte für den Skispaß im Ausland auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich bietet sich eine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung an, um gegen ein längeres Aus im Beruf finanziell gewappnet zu sein.

Wenn zum Jahreswechsel die Feuerwerke und Sektkorken knallen, geht mitunter auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination, wie auch die Einsatzkräfte der Feuerwehren zu berichten wissen. Aber welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden? Ein Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2021 zählten die Versicherer zum Beispiel 7.000 Brände, die einen Schaden von rund 26 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte “Einrede grober Fahrlässigkeit” greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.