Beiträge

Viele Versicherte stellen erst mit dem ersten Gehaltszettel des Jahres fest, wie stark ihr Krankenkassenbeitrag gestiegen ist. Doch auch im Februar ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oft noch möglich.

Der Jahreswechsel bringt häufig Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen mit sich. Wer erst jetzt bemerkt, dass die eigene Kasse teurer geworden ist, hat oft noch die Möglichkeit zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung galt zwar nur bis zum 31. Januar, aber in vielen Fällen ist ein Wechsel auch darüber hinaus möglich.

Wer kann noch wechseln?

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien für Versicherte:

  • Mehr als 12 Monate in der aktuellen Krankenkasse versichert: Ein Wechsel ist jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Wer im Februar kündigt, wechselt somit zum 1. Mai.

  • Kürzer als 12 Monate versichert und Beitragserhöhung zum 1. Januar: Hier bestand bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Ab Februar greift wieder die 12-monatige Bindefrist, sodass ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich ist.

Besondere Wechseloptionen

Zwei Ausnahmen gibt es von der 12-monatigen Bindefrist:

  • Neuer Job, neue Krankenkasse: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Krankenkasse unabhängig von Fristen gewechselt werden, sofern der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn gestellt wird.

  • Wahltarif Krankengeld: Selbstständige mit diesem Wahltarif unterliegen immer einer Mindestbindung von 12 Monaten und haben kein Sonderkündigungsrecht.

Jetzt noch handeln

Auch ohne Sonderkündigungsrecht kann sich ein Wechsel lohnen. Neben dem Zusatzbeitrag sollten Versicherte prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich benötigen und ob eine andere Kasse günstigere Beiträge oder attraktivere Zusatzleistungen bietet.

Skifahren macht Spaß, birgt aber auch Risiken. Skiunfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch teuer werden. Wer sich vorab informiert und vorbereitet, kann sicher und sorgenfrei die Pisten unsicher machen.

Skiunfälle: Höchste Kosten unter Sportunfällen
Wintersport gehört für viele zum perfekten Urlaub, doch leider passieren gerade auf der Piste häufig Unfälle. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Skiunfälle die teuersten Sportunfälle überhaupt. Die durchschnittlichen Behandlungskosten für Verletzungen liegen bei 2.500 Euro – deutlich höher als bei anderen Sportarten.

Doch damit nicht genug: Besonders schwerwiegende Fälle, wie ein Transport mit dem Rettungshubschrauber oder notwendige Operationen, können die Kosten schnell in die Zehntausende treiben. Für Urlauber kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, vor allem im Ausland, wo die medizinische Versorgung oft teurer ist als in Deutschland.

Mit diesen Versicherungen sind Sie gut abgesichert
Damit Sie im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben, ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Hier sind die wichtigsten Policen, die Sie vor dem Urlaub prüfen sollten:

  1. Krankenversicherung

    • Auslandskrankenversicherung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland meist nur eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten, einschließlich Rücktransport nach Deutschland.
    • Privat Krankenversicherte: Informieren Sie sich, ob Ihre Police Leistungen im Ausland abdeckt.
  2. Unfallversicherung

    • Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Verletzungen oder Invalidität. Sie greift auch bei Unfällen im Urlaub.
  3. Haftpflichtversicherung

    • Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für Schäden. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen, wenn andere verletzt oder deren Ausrüstung beschädigt wird.
  4. Reiserücktrittsversicherung

    • Falls Sie wegen Krankheit oder Verletzung den Urlaub nicht antreten können, erstattet diese Versicherung die Stornokosten.

Praktische Tipps für sicheres Skifahren
Neben der richtigen Versicherung können Sie auch durch umsichtiges Verhalten Risiken minimieren:

  • Fahren Sie nur Strecken, die Ihrem Können entsprechen.
  • Tragen Sie einen Helm – er ist in vielen Ländern mittlerweile Pflicht.
  • Achten Sie auf Ihre Ausrüstung und lassen Sie diese regelmäßig warten.
  • Schließen Sie sich bei Bedarf einem Skikurs an, um Ihre Technik zu verbessern.

Sicherheit steht bei der Geldanlage weiter im Fokus. Immobilien, Tagesgeld und Gold sind die beliebtesten Anlageprodukte 2025.

Immobilien bleiben unangefochten die Nummer eins: 47 Prozent der Deutschen möchten 2025 bevorzugt in diese Anlageklasse investieren. Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbandes deutscher Banken folgen Tagesgeld (43 Prozent) und Gold (41 Prozent) dicht dahinter. Fonds und Aktien teilen sich mit jeweils 40 Prozent den vierten Platz.

Besonders auffällig: Das Sicherheitsbedürfnis hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen. Während 66 Prozent der Befragten Sicherheit als oberstes Anlageziel nannten, ist die Bereitschaft, höhere Risiken einzugehen, deutlich gesunken. Nur noch 19 Prozent der Anleger zeigen sich bereit, für potenziell höhere Renditen mehr Risiko zu tragen. Gleichzeitig gaben 52 Prozent an, dass sie kein zusätzliches Risiko eingehen würden. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Der Nachhaltigkeitsaspekt gewinnt weiter an Bedeutung: 23 Prozent der Befragten betrachten ihn als wichtiges Kriterium, ein deutlicher Anstieg gegenüber den 10 Prozent im Vorjahr. Die Umfrage zeigt, dass besonders jüngere Anleger häufiger nachhaltige Kriterien in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Zur Umfrage:
Die repräsentative Umfrage wurde vom Marktforschungsinstitut Kantar zwischen dem 6. und 10. Dezember 2024 durchgeführt. Im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken wurden 1.003 Personen ab 18 Jahren aus Deutschland telefonisch befragt. Die Ergebnisse geben einen detaillierten Einblick in die Anlagepräferenzen und Motive der Deutschen für 2025.

Aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigen, dass über die Hälfte der gesetzlichen Renten in Deutschland unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Konkret erhalten rund 10,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner weniger als 1.100 Euro monatlich.

Die Armutsgefährdungsschwelle wird definiert als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Laut Statistischem Bundesamt lag dieser Wert zuletzt bei 1.250 Euro monatlich. Somit beziehen viele Rentnerinnen und Rentner ein Einkommen, das deutlich unter diesem Schwellenwert liegt.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die gesetzliche Rente für viele Ruheständler nicht die einzige Einkommensquelle darstellt. Zusätzliche Einkünfte, beispielsweise aus Betriebsrenten, Partnerbezügen oder Hinterbliebenenleistungen, können die finanzielle Situation verbessern.

Dennoch verdeutlichen diese Zahlen die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge. Um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Betracht ziehen. Dazu zählen unter anderem private Rentenversicherungen, Betriebsrenten oder andere Formen der Kapitalanlage.

Eine rechtzeitige und umfassende Beratung kann helfen, individuelle Versorgungslücken zu identifizieren und passende Lösungen zu finden. Angesichts der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Herausforderungen für das Rentensystem ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen mit sich – von höheren Garantien in der Altersvorsorge bis hin zu strengeren Regeln bei nachhaltigen Fonds. Auch in der Krankenversicherung und bei Steuern gibt es Anpassungen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Vorsorge: Höhere Garantien und mehr Förderung

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent erhöht. Dadurch steigen die Garantieleistungen bei klassischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch fondsgebundene Versicherungen profitieren durch höhere garantierte Rentenfaktoren. Diese Veränderungen wirken sich positiv auf die finanzielle Entlastung der Verbraucher aus, da monatliche Beiträge sinken können.

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöhen sich die steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge auf 322 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt der Freibetrag für Rentner, die bAV-Leistungen beziehen, in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 187,25 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung: Neue Grenzen und höhere Beiträge

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung steigt auf 73.800 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro jährlich angehoben. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen – der durchschnittliche Satz liegt jetzt bei 2,5 Prozent.

In der Pflegeversicherung steigen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird zudem ein neues Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst.

Finanzen: Nachhaltigkeit und Echtzeitüberweisungen im Fokus

Nachhaltige Geldanlagen unterliegen ab 2025 strengeren Regeln. Fonds mit Begriffen wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ müssen mindestens 80 Prozent ihres Vermögens nachhaltig anlegen.

Im Zahlungsverkehr wird die SEPA-Echtzeitüberweisung ab dem 9. Januar 2025 verpflichtend für Banken. Ab Oktober dürfen die Gebühren für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als für reguläre Überweisungen.

Immobilien: Neue Grundsteuer und mehr Wohngeld

Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft. Die tatsächliche Belastung hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Zudem steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, was besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommt.

Steuern und Sozialversicherung: Entlastung für Familien

Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro erhöht, und das monatliche Kindergeld steigt auf 255 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls auf 6.672 Euro pro Jahr.

Immer mehr Menschen suchen die Notaufnahme auf, obwohl ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis behandelt werden könnten. Ein Drittel nennt geschlossene Arztpraxen als Grund. Doch wie lassen sich solche Fälle vermeiden?

Innerhalb eines Jahres haben 25 Prozent der gesetzlich Versicherten die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Dabei wurden laut einer repräsentativen Befragung des GKV-Spitzenverbands 60 Prozent der Fälle ambulant und nur 40 Prozent stationär behandelt.

Die Gründe für den Gang in die Notaufnahme sind vielfältig: 68 Prozent der Befragten nannten den Bedarf nach einer dringend erforderlichen Behandlung, während 38 Prozent aufgrund geschlossener Arztpraxen keine Alternative sahen. Besonders auffällig: 28 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis hätten behandelt werden können.

Hier könnte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Nummer 116 117 Abhilfe schaffen. Sie vermittelt Termine bei Fachärzten – oftmals jedoch nicht schnell genug. Laut Umfrage hätten 58 Prozent der Betroffenen auf einen Notaufnahmebesuch verzichtet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin erhalten hätten.

Was tun im Notfall?

  • 116 117: Für Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten weiter.
  • 112: Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Die GKV fordert eine Reform der Notfallversorgung. Eine stärkere Vernetzung von Notfallzentren, Arztpraxen und Leitstellen könnte unnötige Besuche in der Notaufnahme reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Das Jahresende naht – ein idealer Zeitpunkt, um die Steuerlast für 2024 zu optimieren. Besonders für Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente eine interessante Möglichkeit, steuerlich begünstigt fürs Alter vorzusorgen. Durch flexible Zuzahlungen lassen sich noch kurz vor Jahreswechsel Steuern sparen.

Steuervorteile durch die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorgeform, deren Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind. Je nach Einkommen und Steuersatz kann eine Zuzahlung zum Jahresende die Steuerlast erheblich senken. Zum Beispiel ergibt eine Zuzahlung von 5.000 Euro bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent eine Steuerersparnis von etwa 2.000 Euro.

Höchstgrenzen beachten

Für 2024 gelten bestimmte Obergrenzen für den Sonderausgabenabzug:

  • Einzelpersonen: maximal 27.566 Euro
  • Zusammen veranlagte Ehegatten: maximal 55.132 Euro

Diese Grenze umfasst alle absetzbaren Altersvorsorgebeiträge, also auch Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke.

Rechtzeitig handeln

Wer von den Steuervorteilen profitieren möchte, sollte seine Zuzahlung rechtzeitig vor Jahresende tätigen. Wichtig ist, im Verwendungszweck den Hinweis „Zuzahlung“ sowie die Versicherungsnummer anzugeben. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die gezahlten Beiträge automatisch an die Finanzbehörde übermittelt. Zudem erhalten Kunden eine Beitragsbescheinigung, die für die Steuererklärung genutzt werden kann.
Mit kluger Planung und rechtzeitigem Handeln lässt sich der Jahresendspurt optimal nutzen, um Steuern zu sparen und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge zu stärken.

Ein ungeschicktes Ausparken führte zu mehreren Schäden – doch zählt das als ein Unfall oder mehrere? Der Versicherungsombudsmann klärt, warum Verbraucher nicht immer mehrfach Selbstbeteiligung zahlen müssen.

Ein Versicherungsnehmer geriet in eine unangenehme Situation: Beim Ausparken verursachte er mehrere Schäden an verschiedenen Fahrzeugen. Sein Kfz-Versicherer betrachtete jeden der Schäden als separates Ereignis und setzte daher für jeden Schaden die Selbstbeteiligung an. Das Argument des Versicherers: Zwischen den einzelnen Schäden habe das Fahrzeug gestanden, und jeder Schaden sei auf einen eigenen Willensentschluss des Fahrers zurückzuführen.

Der Versicherte hielt dagegen: Es handelte sich um einen einzigen Ausparkvorgang, bei dem er lediglich ungeschickt rangiert habe, ohne das Fahrzeug zu verlassen. Um den Streit zu klären, wandte er sich an den Versicherungsombudsmann.

Die Entscheidung des Ombudsmanns:

Der Ombudsmann stützte seine Einschätzung auf Gerichtsentscheidungen, unter anderem vom Oberlandesgericht Hamm und Amtsgericht Traunstein. Diese betonen, dass ein Ausparkvorgang als ein einheitliches Schadensereignis gilt, wenn die Schäden in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen. Zwar bedürfen einzelne Rangierbewegungen eines Willensentschlusses, doch teilen sie den Vorgang nicht in separate Schäden auf.

Das Amtsgericht Traunstein führte aus, dass ein einheitlicher Ausparkvorgang nicht künstlich in mehrere Fahrbewegungen unterteilt werden dürfe. Der Ombudsmann stellte daher klar, dass in diesem Fall nur eine Selbstbeteiligung zu zahlen sei.

Nach dieser klaren Einschätzung forderte der Ombudsmann den Versicherer auf, den Fall erneut zu prüfen. Der Versicherer lenkte schließlich ein und setzte nur eine Selbstbeteiligung an – zugunsten des Kunden.

Fazit für Versicherte:

Verursachen Sie mehrere Schäden beim Ausparken, lohnt es sich zu prüfen, ob diese als ein einziges Schadensereignis gelten. Im Zweifel kann der Versicherungsombudsmann vermitteln – oft mit positivem Ergebnis für Verbraucher.

Marderschäden verursachen jährlich Millionenkosten in Deutschland. Mit den richtigen Maßnahmen und einem passenden Versicherungsschutz lassen sich diese Belastungen jedoch deutlich reduzieren.

Schadensausmaß und Kosten durch Marderbisse

Marderschäden gehören zu den häufigsten tierbedingten Schäden an Fahrzeugen. Allein die deutschen Versicherer verzeichnen pro Jahr über 200.000 gemeldete Fälle. Die Reparaturkosten für durchgebissene Zündkabel, undichte Kühlschläuche oder beschädigte Gummimanschetten summieren sich auf mehr als 90 Millionen Euro jährlich.

Besonders problematisch sind die Folgeschäden, die durch beschädigte Bauteile entstehen können. Ein durch Marderbisse lahmgelegter Katalysator oder überhitzte Motoren können Reparaturkosten in vierstelliger Höhe nach sich ziehen.

Schutzmaßnahmen zur Schadensvermeidung

Um den finanziellen Aufwand durch Marderschäden zu vermeiden, sollten Autobesitzer präventive Maßnahmen ergreifen:

  • Regelmäßige Reinigung des Motorraums: Nach einem Marderbesuch sollte der Motorraum professionell gereinigt werden, um Markierungen zu entfernen.
  • Physische Barrieren: Drahtgitter unter dem Motor oder Ummantelungen aus Hartplastik schützen Kabel und Schläuche vor den Zähnen der Tiere.
  • Abwehrsysteme: Geräte mit Ultraschall oder Stromstößen können Marder effektiv fernhalten.

Versicherungsschutz: Worauf kommt es an?

Nicht alle Versicherungen decken die Kosten eines Marderschadens in gleichem Umfang ab.

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung: Diese Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Marderschäden, wobei der Umfang des Schutzes je nach Tarif variiert.
  • Direkte Schäden: Einige Tarife decken lediglich die beschädigten Teile wie Zündkabel oder Kühlschläuche ab.
  • Folgeschäden: Hochwertige Tarife umfassen auch teure Folgeschäden, z. B. Schäden am Katalysator oder den Achsgelenken.

Für Halter ohne umfassenden Kaskoschutz können solche Reparaturen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten.

Auch im digitalen Zeitalter bleiben viele Dokumente für Unternehmen papierpflichtig. Erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, wie lange die Fristen gelten und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.

Trotz des digitalen Fortschritts bleibt die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bestimmter Dokumente bestehen. Besonders für buchführungspflichtige Unternehmen wie Kapital- und Personengesellschaften sind die Vorgaben klar definiert: Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege müssen archiviert werden. Auch Geschäftsbriefe wie Rechnungen und Auftragsbestätigungen, ob versendet oder empfangen, unterliegen der Archivierungspflicht. Je nach Branche und Unternehmensart können weitere Dokumente hinzukommen.

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach der Dokumentenart:

  • 10 Jahre: Handelsbücher, Arbeitsanweisungen, Eröffnungsbilanzen und Rechnungen
  • 8 Jahre: Buchungsbelege
  • 6 Jahre: Handels- und Geschäftsbriefe sowie andere steuerrelevante Unterlagen

Diese Fristen beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde, und enden entsprechend nach sechs, acht oder zehn Jahren. Verträge bilden eine Ausnahme: Hier startet die Frist erst nach Vertragsende.

Besondere Vorsicht ist bei Originalen geboten, etwa bei Jahresabschlüssen und amtlichen Urkunden. Diese müssen vor Feuchtigkeit und Feuer geschützt aufbewahrt werden. Für andere Dokumente wie Handelsbriefe und Rechnungen genügt eine digitale Kopie, sofern diese das Original exakt wiedergibt. Für Buchungsbelege reicht eine inhaltliche, aber unveränderte digitale Speicherung aus.

Ein Verlust wichtiger Unterlagen kann jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Gerichts- und Anwaltskosten können sich schnell summieren, wenn Dokumente im Streitfall fehlen. Hier kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung Schutz bieten und bei juristischen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Zusätzlich gibt es oft die Möglichkeit, über Anwaltshotlines juristische Beratung zu erhalten – auch bei nicht versicherten Themen.