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Wie kann man sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen? Welche Vorsorgemöglichkeiten die Deutschen für geeignet halten.

  • Private Krankenzusatzversicherung
    Insgesamt 40 Prozent der Befragten halten Krankenzusatz-Versicherungen für geeignet, um die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern. 6 Prozent davon entscheiden sich sogar für die Antwort ‘sehr gut’.
  • Lebensversicherung
    48 Prozent (37 % ‘gut’; 11 % ‘sehr gut’) der Deutschen meinen, eine Lebensversicherung eigne sich.
  • Unfallversicherung
    Ist eine Unfallversicherung geeignet, um vor den finanziellen Folgen einer BU zu schützen? 62 Prozent der Deutschen sagen Ja! (48 % ‘gut’; 14 % ‘sehr gut’).
  • Immobilien
    Zur finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit halten 67 Prozent (43 % ‘gut’; 24 % ‘sehr gut’) Immobilien für geeignet.
  • Sparen
    ‘Sparen’ kommt – wie ‘Immobilien’ – auf 67 Prozent. Allerdings sehen 25 Prozent im Sparen ‘sehr gute’ Möglichkeiten, sich auf die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit vorzubereiten.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    69 Prozent der Befragten halten die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für gut (48%) oder sehr gut (21%) geeignet, um finanzielle Folgen der BU abzufedern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    48 Prozent sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine ‘gute’, 32 Prozent eine ‘sehr gute’ Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende).

E-Scooter, die in Großstädten verliehen werden, sind deutlich häufiger in Unfälle verwickelt. Die deutschen Versicherer schlagen deshalb strengere Regeln vor.

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Doch das reicht den deutschen Versicherern nicht mehr. Sie fordern Fahrberechtigung und Reaktionstest. Aus guten Gründen: “Wir haben ein Sicherheitsproblem mit E-Scootern, und dieses Problem geht zuallererst von den Nutzerinnen und Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus”, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auswertungen des Verbands zeigen, dass E-Scooter in Leih-Flotten deutlich mehr Unfälle als privat genutzte Scooter verursachen. Demnach kam es 2022 insgesamt mit rund 571.000 versicherten E-Scootern in privater Hand zu etwa 1.850 Schäden, während 193.000 Leih-Scooter rund 2.350 Schäden verursachten.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes kollidieren E-Scooter auch häufiger mit Fußgängern als dies Fahrradfahrer tun. “Hier zeigt sich, dass viele E-Scooter-Fahrer eben nicht den Radweg oder die Straße, sondern den Gehweg nutzen, obwohl genau das verboten ist”, so Asmussen.

Werden andere Menschen von E-Scootern verletzt, entstehen den GDV-Zahlen zufolge vergleichsweise hohe Schäden. “Im Schnitt entstehen bei Personenschäden Ausgaben in Höhe von über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Asmussen.

Darüber hinaus gehen die Versicherer von einer hohen Zahl von Unfällen aus, bei denen sich allein die E-Scooter-Fahrer verletzen. Da die Fahrer in solchen Fällen allerdings nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, liegen den Versicherern zu solchen Unfällen keine konkreten Zahlen vor.

Mit Blick auf diese Entwicklung schlagen die Versicherer vor, dass künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa vorgewiesen werden muss, wenn man einen E-Scooter fahren will. Zudem sollten Verleiher von E-Scootern beispielsweise Reaktionstests einführen, um sicherzustellen, dass Betrunkene keine E-Scooter ausleihen können.

Hunde und Katzen nehmen in vielen deutschen Haushalten eine besondere Stellung ein. Sie gelten nicht nur als Haustiere, sondern als vollwertige Familienmitglieder. Haustiere geben vielen Besitzern emotionalen Halt und haben besonders für alleinstehende Menschen auch wichtige soziale Funktionen. Umso schlimmer ist es, wenn ein Tier ernsthaft erkrankt.

Denn neben der emotionalen Belastung kommt für die Tierfreunde auch noch eine hohe finanzielle Belastung hinzu. So kann eine Frakturbehandlung beim Hund schon 1.400 Euro und die Behandlung eines Kreuzbandrisses sogar 1.600 Euro kosten. Und die Behandlung eines Hüftgelenkschadens summiert sich sogar bis auf 5.000 Euro. Oft sind Tierkrankenversicherungen die einzige Möglichkeit für viele Haushalte, die Kosten zu stemmen. Allerdings sollte man bei Abschluss der Tierkrankenversicherung wichtige Dinge beachten:

  • Ein wichtiger Aspekt ist der Unterschied zwischen einer Operationskostenversicherung (OP-Versicherung) und einer Tierkrankenvollversicherung. Die OP-Versicherung übernimmt nur die Kosten einer Operation. Die Tierkrankenvollversicherung deckt zusätzliche medizinische Kosten in unterschiedlichem Umfang.
  • Ein weiterer Punkt ist die Wahl der Selbstbeteiligung. Es ist wichtig, eine Selbstbeteiligung zu wählen, die im Krankheitsfall des Haustiers die eigenen finanziellen Ressourcen nicht überfordert.
  • Aber auch das Kündigungsrecht der Tierkrankenversicherungen kann zu Problemen führen. Viele Policen können jährlich durch den Versicherer gekündigt werden – die Gefahr besteht, dass der Versicherer bei älteren Tieren und steigenden Kosten davon Gebrauch macht. Zudem kann ein Versicherer nach dem Schadenfall kündigen. Es gibt aber mittlerweile Produkte, die bessere Bedingungen bieten.
  • Und auch der Leistungsumfang für Zahnbehandlungen muss geprüft werden. Hat das Tier Schmerzen, ist schon das Röntgen teuer, ebenso ein operativer zahnmedizinischer Eingriff. Solche Kosten werden von Tierbesitzern oft unterschätzt. Jedoch deckt nicht jedes Produkt solche Kosten ab.

Die Wahl der richtigen Tierkrankenversicherung ist wichtig insbesondere für Familien, die keine genügenden Rücklagen haben, eine teure tiermedizinische Behandlung selbst zu stemmen. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Das Bundessozialgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass psychische Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden können. In einem konkreten Fall ging es um einen Rettungssanitäter, der an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sind heute eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit und führen zu erheblichen Arbeitsausfällen. Insbesondere Berufsgruppen wie Rettungssanitäter, Feuerwehrleute, Polizisten und Soldaten sind einem höheren Risiko ausgesetzt, traumatische Ereignisse zu erleben, die zu psychischen Belastungen führen können. Bisher fehlte es jedoch in der Berufskrankheiten-Verordnung an expliziten Aufzählungen von psychischen Erkrankungen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 11/20 R) hat nun klargestellt, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) auch dann als “Wie-Berufskrankheit” anerkannt werden kann, wenn sie nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt ist.

Im konkreten Fall hatte ein Rettungssanitäter bei der Unfallversicherung ‘Bund und Bahn’ sowie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Entlassungsbericht vorgelegt, der ihm eine PTBS attestiert hatte. Dieser Bericht führte aus, dass der Sanitäter während seiner Tätigkeit im Rettungsdienst zahlreiche traumatisierende Ereignisse erlebt hatte. Gleichzeitig berichtete er über Personalknappheit und andere belastende Vorkommnisse in der Rettungswache. Die PTBS-Symptome waren insbesondere nach Amokläufen und Suiziden von zwei jungen Mädchen aufgetreten, bei denen der Sanitäter als Helfer im Einsatz war.

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte jedoch die Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit ab, und auch die Vorinstanzen schlossen sich dieser Auffassung an. Das Bundessozialgericht hingegen kam zu dem Schluss, dass eine PTBS bei Rettungssanitätern als “Wie-Berufskrankheit” anerkannt werden kann. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, traumatische Ereignisse zu erleben. Dieser Zusammenhang sei nach international anerkannten Diagnosesystemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (DSM), und den Leitlinien wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften nachweisbar.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Bundessozialgericht nicht darüber entschieden hat, ob die PTBS des Rettungssanitäters tatsächlich auf seine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Für eine definitive Klärung dieses Aspekts wurde der Fall an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Dieses bahnbrechende Urteil des Bundessozialgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheiten haben und zugleich den Schutz und die Unterstützung von Berufsgruppen erhöhen, die in ihrem Arbeitsalltag besonders psychischen Belastungen ausgesetzt sind.

Camping-Urlaub verspricht Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit auf Reisen. Doch auch auf den passenden Versicherungsschutz sollte geachtet werden, finden nicht nur Verbraucherschützer.

Deutsche Camping-Plätze waren 2022 sehr beliebt: 40,2 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Doch ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Bulli – im Camping-Urlaub sollte nicht am notwendigen Versicherungsschutz gespart werden.

In einem Online-Beitrag hat die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) zusammengestellt, welche Versicherungen mit Gepäck sein sollten:

Private Haftpflichtversicherung

Sie ist “unverzichtbar”, schreiben die Verbraucherschützer. Schließlich deckt sie nicht nur Schäden, die Dritten fahrlässig zugefügt worden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, so der BdV.

Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet sich der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung an, schreiben die Verbraucherschützer weiter. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. “Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein”, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden.

Sind Wertgegenstände (auch teure Ausrüstung) mit auf Reisen, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Doch hier lohnt ein genauer Vergleich. Denn innerhalb bestimmter Grenzen kann der Inhalt des Reisefahrzeugs auch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrattarif den Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen versichert.

Soll die Reise ins Ausland führen, empfehlen die Verbraucherschützer unbedingt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. “Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden”, führen die Verbraucherschützer zur Begründung an.
Ebenfalls empfehlenswert sei ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.

In den vergangenen Jahren hat sich durch den starken Fokus auf den Onlinehandel auch das Kundenverhalten in Bezug auf den dazu passenden Versicherungsschutz gewandelt. Wer per Versandhandel ein Produkt kauft, dem wird häufig auch eine sogenannte integrierte Versicherung oder “Embedded Insurance” mit angeboten. Doch hier gilt es genau hinzusehen, denn die Policen haben auch ihre Tücken.

Beim Kauf eines Laptops oder einer Waschmaschine gleich die passende Versicherung dazu? Das bieten immer mehr Online-Versandhändler an. Und das mit wachsendem Erfolg. Inzwischen würden mit 92 Prozent nahezu alle Kunden die Möglichkeit zur Ergänzung einer Zusatzversicherung während des Online-Kaufs aktiv bemerken. Mehr als die Hälfte von ihnen hat bereits von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. Das zeigt eine Umfrage des Rostocker InsurTechs hepster.

Allerdings hängt der Abschluss von Zusatzversicherungen vom Produkt ab. An erster Stelle stehen Smartphones und Handys, bei denen jeder fünfte Kunde direkt beim Kauf eine passende Versicherung erworben hat. Ebenso zeigen sich Laptop, Notebook und (E-)Bikes als beliebte Optionen, wobei hier 15 Prozent der Teilnehmer entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Klassische Reiseversicherungen sowie Kameraversicherungen wurden von jeweils 12 Prozent der Befragten in Anspruch genommen.

Das Interesse an einem Versicherungsschutz ist auch vom Wert des Produktes abhängig. Ab einem Kaufpreis von 500 Euro legen knapp 55 Prozent Wert auf eine Versicherung. Weitere 41 Prozent ziehen dies ab 1.000 Euro in Betracht.

Tarife mit Tücken

Es ist kein Geheimnis, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Versicherung abschließen, ohne sich vorher die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Das ist aber ein Fehler. Verbraucherverbände warnen, dass gerade derartige Verträge mitunter tückische Ausschlüsse haben.

Ein Beispiel: Ein großer Versandhändler bewirbt einen Tarif, bei dem kein Leistungsanspruch besteht, wenn beim Verschütten von Flüssigkeit grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Als grob fahrlässig kann schon gewertet werden, wenn man die Kaffeetasse neben dem Smartphone abstellt, diese umkippt und das Gerät beschädigt wird. Für genau solche Fälle erhofft man sich aber Schutz.

Viele Tarife sehen zudem hohe Selbstbeteiligungen bei Reparaturen vor. Und versichert ist oft nur der Zeitwert eines Gerätes. Keineswegs erhält man folglich den Kaufpreis bei einem Schaden, da gerade elektrische Geräte wie Laptops oder Smartphones schnell an Wert verlieren. Außerdem lassen viele Verträge offen, ob der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen Geldersatz erhält – oder nur ein gebrauchtes Ersatzgerät. Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Zudem sollte beachtet werden, dass Käufer auch Anrechte gegenüber einem Händler haben, wenn ein Gerät zeitig kaputt geht. Gemeint ist hiermit nicht die -oft freiwillig- angebotene Garantie, sondern die sogenannte Gewährleistung. Volle zwei Jahre haftet der Verkäufer für den ordnungsgemäßen Zustand der verkauften Sache, wobei nach sechs Monaten der Käufer in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Weil aber viele “Embedded Insurance”-Tarife, wie der Name schon sagt, von ausländischen Versicherern bereitgestellt werden, beinhalten sie oft Deckungen, für die deutsche Verbraucher bereits über das EU-Recht und das Bürgerliche Gesetzbuch abgesichert sind (§§ 437, 438 BGB), ohne dafür extra zahlen zu müssen.

Ob sich solche integrierten Zusatzversicherungen lohnen, darüber gehen folglich die Meinungen auseinander – zumal sie oft auch recht teuer sind. Auf jeden Fall sollten zunächst andere Risiken abgesichert werden, etwa existentielle wie die Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich aber gilt: Vorher den Vertrag lesen, was in welchem Umfang überhaupt versichert ist.

Schwere Unfälle oder verheerende Krankheiten können bei Kindern zu einer Invalidität führen, die weitreichende Konsequenzen hat. Neben einem erheblichen Verlust an Lebensqualität können zusätzliche Belastungen entstehen, wie beispielsweise notwendige Wohnungsumbaumaßnahmen und finanzielle Einbußen aufgrund von erhöhten Kosten für Kinderbetreuung.

Viele Eltern schließen eine Kinderunfallversicherung für ihren Nachwuchs ab, die in der Regel eine Einmalzahlung erbringt. Dabei berücksichtigen Eltern jedoch oft nicht, dass ein Kind, das im jungen Alter invalid wird, möglicherweise als Erwachsener kein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Und deshalb kann eine Invaliditätsversicherung die bessere Wahl sein.

“Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind Eltern und ihre Kinder gegen die gravierenden Folgen einer Kinderinvalidität abgesichert”, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. “Versicherungsschutz besteht sowohl bei Invalidität durch einen Unfall als auch durch eine Krankheit.”

Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet Schutz auch dann, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit in seiner physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Als invalide gilt das Kind, wenn seine Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Kinder weitaus häufiger aufgrund von Krankheiten invalide werden als durch Unfälle. Weniger als ein Prozent der Invaliditätsfälle bei Kindern sind auf Unfälle zurückzuführen, während 90 Prozent durch Krankheiten bedingt sind.

Diese Punkte empfehlen Verbraucherschützer vorm Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu beachten:

  • Eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 1000 Euro ist ratsam. Mit einem geringeren Betrag wird es schwierig sein, dem Kind später einen Lebensstandard über dem Niveau der Sozialhilfe zu ermöglichen.
  • Die meisten Versicherer bieten Verträge ab dem ersten Geburtstag des Kindes an, in einigen Fällen sogar bereits sechs Wochen nach der Geburt. Ein Vertragsabschluss ist üblicherweise bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich.
  • Im Falle einer Invalidität zahlt die Versicherung eine Rente bis zum Ableben des Kindes. Unter Umständen wird auch eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
  • Es empfiehlt sich, Tarife mit geringen Ausschlüssen bei Krankheiten zu wählen. Wichtig ist, dass der Versicherer auch bei Invalidität aufgrund psychischer Erkrankungen leistet.
  • Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sollten präzise und gewissenhaft beantwortet werden, um sicherzustellen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung nicht verweigern kann.
  • Optimal ist es, wenn Versicherer am Ende der Versicherungslaufzeit einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten.

Die Beiträge für Kinderinvaliditätsversicherungen liegen je nach Leistungsumfang zwischen ca. 100 und 400 Euro im Jahr. Ein Beratungsgespräch kann helfen den passenden Schutz zu finden.

Nicht allein Lohn oder Gehalt bestimmen den Wert im Leben. Auch geldwerte Vorteile erweisen sich als hochbegehrte Zusatzleistungen von Arbeitgebern. Aktuelle Umfrageergebnisse zeigen, wer von diesen Vorteilen profitiert und welche Konsequenzen es hat, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.

Gemäß einer jüngst durchgeführten Umfrage erhalten rund die Hälfte der Arbeitnehmer (49 Prozent) neben ihrem Lohn oder Gehalt auch geldwerte Vorteile. Als geldwerter Vorteil wird eine Sachleistung bezeichnet, die der Arbeitgeber kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen an die Arbeitnehmer weitergibt. Diese Extras kommen zusätzlich zum monatlichen Gehalt zum Tragen. Besonders beliebt sind Sachleistungen wie Unterstützung im öffentlichen Verkehr (19 Prozent), kostenfreie oder vergünstigte Verpflegung (14 Prozent) sowie Waren und Dienstleistungen (14 Prozent). Neun Prozent der Arbeitnehmer erhalten Benzingutscheine, während knapp sieben Prozent von einem Dienstwagen profitieren und etwa vier Prozent kostenlosen oder preisreduzierten Wohnraum nutzen.

Die Umfrage enthüllt ebenfalls, dass insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Bildungsgrad von diesen zusätzlichen Vergünstigungen profitieren. Mehr als die Hälfte der Befragten mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (60 Prozent) genießen solche geldwerten Vorteile. Im Gegensatz dazu kommen lediglich 42 Prozent der Arbeitnehmer mit beruflicher Ausbildung oder einem ähnlichen Abschluss in den Genuss dieser Zusatzleistungen. Ein höheres Einkommen erhöht ebenfalls die Wahrscheinlichkeit solcher Vorteile: 56 Prozent der Arbeitnehmer mit einem monatlichen Nettogehalt von 2.500 Euro oder mehr erhalten sie, während es bei Arbeitnehmern mit niedrigerem Nettogehalt nur 41 Prozent sind.

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass geldwerte Vorteile üblicherweise als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen angesehen werden. Abhängig von der Art der Sachleistung können jedoch Freigrenzen, Freibeträge oder pauschale Steuersätze in Anspruch genommen werden. Daher erscheinen geldwerte Vorteile oft attraktiver für Arbeitnehmer als eine gleichwertige Gehaltserhöhung. Zum Beispiel gilt für Sachleistungen eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Wenn die gewährten geldwerten Vorteile diesen Betrag im Monat überschreiten, unterliegt der gesamte Vorteil der Steuerpflicht. Bei gewährten Mitarbeiterrabatten greift der sogenannte Rabattfreibetrag von derzeit 1.080 Euro pro Jahr. Innerhalb dieses Freibetrags müssen nur Beträge versteuert werden, die den Freibetrag übersteigen.

Über die Studie:
In ei­ner be­völ­ke­rungs­re­prä­sen­ta­ti­ven On­line-Be­fra­gung in­ter­view­te You­Gov im Auf­trag der Post­bank zwi­schen dem 24. und 27. April 2023 ins­ge­samt 1.011 Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer ab 18 Jah­ren.

Wo die ‘Fokusgruppe Altersvorsorge’ die größten Hemmnisse für die Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge sieht und wie sich die Corona-Krise auf das Vorsorge-Verhalten ausgewirkt hat.

Für die allermeisten Deutschen gibt es im Alter eine wesentliche Einkommensquelle: Die Deutsche Rentenversicherung. Sie zahlte im Jahr 2020 gut 60 Prozent der Alterssicherungsleistungen an die 65-Jährigen und Älteren, berufsständische Versorgungswerke oder Pensionen stehen für weitere 15 Prozent der Alterssicherung. Betriebsrenten machen rund 8 Prozent aus und auf Einkommen aus privater Vorsorge entfielen rund 7 Prozent der Alterseinkommen.

Mit Blick auf den demografischen Wandel und die Finanzlage ist klar: Zusätzliche Altersvorsorge muss in Deutschland attraktiver werden. So lautete auch die Zielsetzung für die ‘Fokusgruppe Altersvorsorge’, die Empfehlungen vorstellte, wie mehr Deutsche zu zusätzlicher Altersvorsorge angeregt werden können.

Die Fokusgruppe identifizierte auch 8 besonders wichtige Hemmnisse für zusätzliche Altersvorsorge in Deutschland:

  1. Geringe finanzielle Bildung und fehlende Altersvorsorgeplanung:
    Finanzwissen ist in Deutschland nicht universell verbreitet. Personen mit geringer finanzieller Bildung planen und sparen seltener für ihre Altersvorsorge.
  2. Hohe Unsicherheit und Fehleinschätzungen über die künftige Rente:
    Informationen über den Stand der eigenen Altersvorsorge sind häufig schwer verständlich und erzeugen Unsicherheit und Fehlwahrnehmungen.
  3. Komplexität:
    Komplizierte Förderregeln führen zu falschen Einschätzungen über die Förderberechtigung besonders unter Haushalten mit niedrigem Einkommen.
  4. Einschätzung der eigenen Lebenserwartung:
    Fehleinschätzungen bei der eigenen Lebenserwartung und der Entwicklung der Langlebigkeit führen zu unzureichender Alterssicherung.
  5. Marktintransparenz und hohe Kosten:
    Teilweise sind hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten, hohe Wechselkosten, die zu Lock-in Effekten führen, hohe Kostenkomplexität und eine hohe Streuungsbreite der Kosten existierender Riester-Verträge dokumentiert.
  6. Beratung:
    Altersvorsorgende zeigen geringe Kostensensibilität beim Abschluss der Verträge – mehr als 60 % der Personen mit Riester-Vertrag hatten bei Abschluss kein Vergleichsangebot eingeholt. Gleichzeitig ist unzureichende Beratung ein zentraler Grund für die Stilllegung und Kündigung von Verträgen.
  7. Kosten:
    Anbieterseitig erzeugen die restriktive Ausgestaltung der Verträge hohe Kosten. Insbesondere die Kosten, die durch die verpflichtenden Garantien (lebenslange Renten, Beitragsgarantien) entstehen, haben zudem zu unattraktiven Rahmenbedingungen für die Anbieter und einem Rückzug aus dem Neugeschäft geführt.
  8. Betriebliche Versorgung:
    Geringe Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen.

Daneben ging die Fokusgruppe auch auf die Folgen der Corona-Krise für die Altersvorsorge ein und nennt Zahlen dazu: Während im ersten Pandemiejahr 17,5 Prozent der Erwerbsbevölkerung angaben, weniger für die Altersvorsorge gespart zu haben als vor der Pandemie, stieg dieser Anteil 2021 auf 21,2 Prozent und erreichte 2022 31,1 Prozent. Insbesondere Personen mit geringerem Einkommen reduzierten ihr Sparen für das Alter. Neben verringerten Sparraten musste außerdem ein zunehmender Anteil der Befragten auf bestehendes Vermögen zurückgreifen, um die Ausgaben des Haushalts zu decken. In den Jahren 2020 und 2021 traf dies auf etwa jeden fünften Haushalt zu (19,2 % bzw. 22,5 %), 2022 gaben hingegen fast doppelt so viele (39,3 %) an, dass sie auf Ersparnisse und Vermögen zurückgegriffen haben, um tägliche Ausgaben zu decken. Acht von zehn dieser Personen konnten zwar auf liquide, finanzielle Rücklagen zurückgreifen. Dennoch gaben 14,2 Prozent an, im Jahr 2022 Finanzanlagen wie Fonds, Aktien und andere Wertpapiere veräußert zu haben, und 11,5 Prozent lösten bestehende Altersvorsorgeverträge wie Lebensversicherungen und Riester-Renten auf.

Waldbrände auf Rhodos verdeutlichen derzeit eindrücklich die Gefahr von Naturrisiken während einer Reise. Tausende Urlauber sind betroffen und mussten in Sicherheit gebracht werden. Reiseanbieter wie TUI haben vorerst keine neuen Gäste auf die griechische Insel gebracht.

In solchen Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten, wenn ein Reisender vor Reiseantritt die gebuchte Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Jedoch muss man sich dringend informieren. Denn nicht immer ist die Versicherung bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht.

Welche Rechte Pauschalreisende bei Naturkatastrophen haben

Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen die eigene Urlaubsregion betreffen. Das gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion unmittelbar betroffen ist. Beispiele für den kostenfreien Rücktritt definiert Erwägungsgrund 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie.

Demnach kann dann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse).

Ist man bereits vor Ort und es kommt zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann die Kosten der veränderten Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Welche Rechte Individualreisende haben

Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind.
Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket komplett rückerstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei reicht es aus, wenn nur Start oder Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen jenseits der Europäischen Union aber sollte man sich über die Bedingungen der Reise informieren.

Unterkunftskosten für Individualreisende

Anders als für den Flug trägt der Individualreisende aber ein höheres Risiko, auf den Kosten für die Unterkunft sitzenzubleiben. Denn kostenfrei kann der Reisende nur stornieren, wenn entweder eine Unterkunft nicht bewohnbar ist oder nur mit Gefahr für die Gesundheit bewohnbar ist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen – zum Beispiel auch, wenn die Reisequalität sehr eingeschränkt, die Unterkunft aber zugänglich ist. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung (vor Antritt der Reise) oder Reiseabbruchversicherung (nach Antritt der Reise) helfen.

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen

Allerdings leistet die Versicherung nicht in jedem Fall bei Naturkatastrophen, sondern nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Denn außergewöhnliche Umstände nach Art einer “höheren Gewalt” bringen wiederum den Anbieter in die Rückerstattungspflicht. Eine wichtige Maßgabe für außergewöhnliche Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts – dann muss der Anbieter statt der Versicherung die Kosten übernehmen.
Die Definition dieser Umstände in Form von höherer Gewalt kann in einigen Fällen jedoch unklar sein – und muss möglicherweise sogar gerichtlich entschieden werden.
Zudem haben sich einige Anbieter von Miet- und Ferienwohnungen eine Klausel in die Geschäftsbedingungen geschrieben, dass sie nicht bei Waldbrand rückerstatten, wenn dieser in der Region häufig ist. Wer sich also gegen finanziellen Risiken einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs wegen Naturkatastrophen wie der Waldbrandgefahr absichern will, sollte unbedingt Versicherungsbedingungen und Klauseln der Anbieter vergleichen – und sich notfalls den Rat einer Expertin oder eines Experten suchen.