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Manipulierte Videos und Bilder verbreiten sich schnell im Internet – und können erheblichen Schaden anrichten. Doch welche Versicherung hilft Betroffenen überhaupt?

Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen.

Bietet eine Cyberversicherung Schutz?

Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen.

Nicht jeder Fall ist automatisch versichert

Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.

Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen

In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen.

Früher prüfen, besser geschützt sein

Wer sich gegen digitale Risiken absichern möchte, sollte die Bedingungen genau prüfen. Entscheidend ist, ob Deepfake-Fälle ausdrücklich abgedeckt sind und welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich erbracht werden.

Manipulierte Videos und Bilder verbreiten sich schnell im Internet – und können erheblichen Schaden anrichten. Doch welche Versicherung hilft Betroffenen überhaupt?

Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen.

Bietet eine Cyberversicherung Schutz?

Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen.

Nicht jeder Fall ist automatisch versichert

Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein.

Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen

In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen.

Früher prüfen, besser geschützt sein

Wer sich gegen digitale Risiken absichern möchte, sollte die Bedingungen genau prüfen. Entscheidend ist, ob Deepfake-Fälle ausdrücklich abgedeckt sind und welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich erbracht werden.

Getrenntlebende Eltern teilen sich häufig die Betreuungskosten. Steuerlich profitieren kann davon jedoch nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt – das hat der Bundesfinanzhof bestätigt.

Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 6.000 Euro pro Jahr lassen sich ansetzen, wovon 80 Prozent – maximal 4.800 Euro – berücksichtigt werden. Doch bei getrenntlebenden Eltern gilt eine klare Einschränkung: Nur der Elternteil, zu dessen Haushalt das Kind gehört, kann diese Kosten absetzen.

Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt. Entscheidend ist nicht, wer die Kosten tatsächlich trägt, sondern wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Im konkreten Fall hatte ein Vater nach der Trennung erhebliche Betreuungskosten übernommen, konnte diese jedoch nicht steuerlich geltend machen, da sein Kind im Haushalt der Mutter lebte.

Die Richter sehen diese Regelung als rechtlich zulässig an. Zwar könne sie im Einzelfall dazu führen, dass Betreuungskosten steuerlich gar nicht berücksichtigt werden. Dennoch sei es gerechtfertigt, an die Haushaltszugehörigkeit anzuknüpfen, da dort typischerweise auch der Betreuungsbedarf entsteht.

Für Eltern bedeutet das: Wer Betreuungskosten übernimmt, sollte auch die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen. Andere steuerliche Entlastungen, etwa Freibeträge für Kinder, bleiben unabhängig davon bestehen.

Die meisten Selbstständigen kümmern sich um ihre Altersvorsorge. Dennoch gibt es Lücken – vor allem bei niedrigen Einkommen.

Eine aktuelle DIW-Studie zeigt: 93 Prozent der Selbstständigen in Deutschland sorgen für ihr Alter vor. Viele nutzen dabei mehrere Wege gleichzeitig, etwa private Anlagen, Versicherungen oder Immobilien.

Trotzdem gibt es Schwachstellen. Rund sieben Prozent treffen keinerlei Vorsorge. Zudem fühlt sich etwa jeder fünfte Selbstständige nicht ausreichend abgesichert.

Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen. Hier treten Vorsorgelücken deutlich häufiger auf.

Die Studienautoren schlagen deshalb gezielte Maßnahmen vor. Diskutiert werden eine verpflichtende Altersvorsorge für bislang unversorgte Selbstständige sowie staatliche Zuschüsse für Geringverdiener.

Auch flexible Beitragsmodelle könnten helfen, da Einkommen in der Selbstständigkeit oft schwanken.

Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche können enorme Schäden an Häusern verursachen. Dennoch sind viele Gebäude in Deutschland weiterhin nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert. In der politischen Diskussion gewinnt deshalb die Idee einer Pflichtversicherung zunehmend an Bedeutung.

Elementarschäden entstehen durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben. Solche Risiken sind meist nur über eine zusätzliche Absicherung zur Wohngebäudeversicherung versicherbar.

Befragungen zeigen, dass viele Menschen einer verpflichtenden Absicherung inzwischen offen gegenüberstehen. Hintergrund sind steigende Schäden durch extreme Wetterereignisse und die Frage, wie die finanziellen Folgen künftig getragen werden sollen.

Eine Pflichtversicherung könnte dafür sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren abgesichert sind. Gleichzeitig wird diskutiert, wie Beiträge fair gestaltet werden können – insbesondere für Eigentümer in besonders gefährdeten Regionen.

Ein Meteoriteneinschlag ist extrem selten – aber theoretisch möglich. Kommt es tatsächlich zu Schäden an Haus, Auto oder Personen, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für die Kosten auf?

Der Einschlag eines Meteoriten gehört zu den außergewöhnlichsten Schadenereignissen überhaupt. Doch auch für solche seltenen Fälle stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. In vielen Standardpolicen ist der direkte Einschlag eines Meteoriten zunächst nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr aufgeführt. Schäden am Gebäude oder Hausrat durch den direkten Aufprall sind deshalb in klassischen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen häufig nicht automatisch abgedeckt.

Versicherungsschutz kann jedoch bestehen, wenn der Einschlag Folgeschäden verursacht. Entsteht durch den Meteoriten beispielsweise ein Brand, greifen in der Regel die üblichen Feuerversicherungen innerhalb der Gebäude- oder Hausratversicherung.

Bei Fahrzeugen sieht die Situation anders aus: Wird ein Auto von einem Meteoriten getroffen, kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen. In bestimmten Fällen kann auch die Teilkasko leisten, etwa wenn durch die Druckwelle ein Glasbruch entsteht oder ein Brand ausgelöst wird.

Auch Personenschäden sind grundsätzlich abgesichert – etwa über Unfall-, Invaliditäts- oder Lebensversicherungen. Selbst wenn ein Meteoriteneinschlag äußerst unwahrscheinlich ist, zeigt das Beispiel: Der konkrete Versicherungsschutz hängt stark von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Viele Frauen in Deutschland blicken mit Sorge auf ihre finanzielle Situation im Alter. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Angst vor Altersarmut ist bei ihnen deutlich stärker verbreitet als bei Männern.

Fast jede zweite Frau in Deutschland schätzt ihre finanzielle Absicherung im Alter als schlecht oder sehr schlecht ein. Insgesamt 47 Prozent äußern entsprechende Sorgen, weitere zehn Prozent sind unsicher. Bei Männern ist die Skepsis deutlich geringer: 35 Prozent rechnen damit, dass ihre Mittel im Ruhestand nicht ausreichen werden.

Mit zunehmendem Alter wächst die Verunsicherung. Während bei den 18- bis 29-Jährigen noch rund 39 Prozent der Frauen finanzielle Engpässe im Alter befürchten, steigt dieser Anteil bei den 50- bis 79-Jährigen auf 50 Prozent. Auch unter Männern nehmen die Sorgen mit dem Lebensalter zu, bleiben jedoch in allen Altersgruppen unter dem Niveau der Frauen.

Besonders betroffen sind Alleinlebende, Geschiedene oder Verwitwete sowie Haushalte mit niedrigem Einkommen. In Haushalten mit weniger als 1.500 Euro Nettoeinkommen rechnen 59 Prozent mit finanziellen Problemen im Rentenalter.

Zwar geben zwei Drittel der Deutschen an, privat für das Alter vorzusorgen. Doch viele Frauen können nur geringe Beträge zurücklegen. Häufig werden monatlich weniger als 100 Euro gespart, während Männer deutlich öfter höhere Summen investieren. Als Hauptursachen nennen Frauen ein geringeres Einkommen sowie Teilzeitphasen oder Erwerbsunterbrechungen.
Die Ergebnisse zeigen: Finanzielle Spielräume und Erwerbsbiografien prägen die Altersvorsorge – und verstärken bestehende Unterschiede bis ins Rentenalter.

Über die Studie:
Für die repräsentative Online-Umfrage wurden im Januar 2026 insgesamt 1.014 Personen in Deutschland befragt.

Ab dem 1. März brauchen Mofas, Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen. Das bisherige grüne Schild verliert dann seine Gültigkeit. Wer trotzdem damit fährt, hat keinen Versicherungsschutz und begeht eine Straftat.

Das neue Kennzeichen ist schwarz. Es gilt für das gesamte Verkehrsjahr bis Ende Februar 2027.

Betroffen sind neben klassischen Kleinkrafträdern auch E-Scooter und schnelle S-Pedelecs. Auch sie benötigen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette.

Das Kennzeichen bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Sie springt ein, wenn durch das Fahrzeug Personen oder Sachen geschädigt werden. Gerade bei Unfällen mit Personenschäden können sehr hohe Kosten entstehen.

Wer sein Fahrzeug erst später im Jahr nutzt, kann das Kennzeichen auch später erwerben. Der Versicherungsbeitrag wird dann nur für die verbleibenden Monate berechnet.

Wichtig ist: Ohne gültiges Kennzeichen darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Immer mehr Menschen ab 65 entdecken soziale Netzwerke für sich. Was früher vor allem Jüngeren vorbehalten schien, gehört heute auch für viele Seniorinnen und Senioren zum Alltag. Doch wer online aktiv ist, ist auch digitalen Risiken ausgesetzt – und genau diese werden häufig unterschätzt.

Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage nutzen inzwischen 44 Prozent der über 65-Jährigen soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder X. Vor fünf Jahren waren es erst 15 Prozent. Besonders aktiv zeigt sich die Gruppe der 65- bis 69-Jährigen: Zwei Drittel sind dort unterwegs. Ab 75 Jahren sinkt die Nutzung deutlich – dennoch bleibt die digitale Vernetzung für viele Ältere ein wichtiges Instrument, um mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben, sich zu informieren oder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Mit der wachsenden Nutzung steigen jedoch auch die Gefahren. Phishing-Nachrichten, Fake-Gewinnspiele, Identitätsdiebstahl oder betrügerische Kontaktanfragen treffen längst nicht mehr nur junge Internetnutzer. Gerade ältere Menschen gelten für Kriminelle häufig als besonders attraktive Zielgruppe. Hinzu kommt: Viele unterschätzen ihr persönliches Risiko. Wer soziale Medien nur „zum Lesen“ nutzt, fühlt sich oft sicher – übersieht aber, dass bereits geteilte Informationen, öffentliche Profildaten oder unbedachte Klicks ausreichen können, um Schaden anzurichten.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Digitale Risiken werden oft nicht als solche wahrgenommen. Während klassische Gefahren wie Einbruch oder Haftpflichtschäden selbstverständlich abgesichert werden, denken viele bei Social-Media-Nutzung nicht an mögliche finanzielle Folgen. Dabei können kompromittierte Accounts, missbrauchte Fotos oder betrügerische Transaktionen schnell spürbare Auswirkungen haben.

Die digitale Teilhabe älterer Menschen ist ein positives Signal für gesellschaftliche Vernetzung und Lebensqualität. Gleichzeitig zeigt der Trend: Mit wachsender Online-Präsenz wächst auch der Bedarf an Aufmerksamkeit, Aufklärung und einem bewussten Umgang mit persönlichen Daten. Denn Sicherheit endet nicht an der Wohnungstür – sie beginnt heute oft im eigenen Profil.

Immer mehr Menschen in Deutschland leben unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Besonders stark betroffen sind Alleinlebende, Alleinerziehende und Arbeitslose.

Die Armutsgefährdung in Deutschland hat weiter zugenommen. Nach aktuellen Zahlen galten im Jahr 2025 rund 13,3 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Das entspricht 16,1 Prozent der Bevölkerung und damit etwa jeder sechsten Person. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 15,5 Prozent.

Als armutsgefährdet gelten Menschen mit einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Für Alleinlebende lag diese Schwelle 2025 bei 1.446 Euro netto im Monat, für eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 3.036 Euro. Die Schwellenwerte sind deutlich gestiegen – vor allem infolge höherer Einkommen und Preise.

Besonders hoch ist das Armutsrisiko bei bestimmten Haushaltstypen. Alleinlebende weisen mit rund 31 Prozent die höchste Quote auf, gefolgt von Alleinerziehenden mit knapp 29 Prozent. Auch der Erwerbsstatus spielt eine zentrale Rolle: Arbeitslose sind mit einer Quote von fast 65 Prozent besonders stark betroffen. Aber auch Nichterwerbstätige und Menschen im Ruhestand liegen über dem Durchschnitt.

Über die reine Einkommenslage hinaus sind rund 17,6 Millionen Menschen – gut 21 Prozent der Bevölkerung – von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Damit bleibt soziale Ungleichheit eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen.