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Wird die Aufsichtspflicht verletzt, wenn ein Kleinkind für kurze Zeit unbeobachtet im Auto zurückgelassen wird? Darüber musste das Oberlandesgericht Osnabrück befinden.

Die beklagte Kindesmutter war mit ihrem 2 ½-jährigen Sohn bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück, an der auch ihre eigene Mutter, die Großmutter des Kindes, teilnahm. Gegen Schluss der Veranstaltung setzte sie das Kind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz, schnallte es zunächst nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge krabbelte vom Kindersitz, nahm den Autoschlüssel, den die Mutter auf das Armaturenbrett gelegt hatte, und startete den Wagen. Das Auto machte einen Satz nach vorn und verletzte die Großmutter des Kindes, die ca. 1,5 Meter entfernt auf einer Bank saß. Sie erlitt schwere Verletzungen beider Kniegelenke und musste umfangreich im Krankenhaus behandelt werden.

Die Krankenkasse der Großmutter nahm die Kindesmutter vor dem Landgericht Osnabrück in Anspruch. Die Krankenkasse argumentierte, die Kindesmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Kindesmutter meinte, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Starten des Wagens sei eine komplexe Abfolge von Handlungen. Sie selbst sei auch nur ein, zwei Minuten weggewesen. Die Fahrzeugtüren habe sie weit offen gelassen.

Das Landgericht Osnabrück folgte der Argumentation der Mutter und wies die Klage ab. Es lag eine ganz außergewöhnliche Kausalkette vor, mit der ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen brauchte.

Dagegen wandte sich die Krankenkasse mit ihrer Berufung, mit der sie weiterhin eine Verurteilung der Kindesmutter anstrebte. Sie hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht (Az. 14 U 212/22) Erfolg. Der Senat bejahte eine Haftung der Kindesmutter. Die Kindesmutter sei für das Kind aufsichtspflichtig. Dabei bestimmte sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach den Umständen des Einzelfalles und erhöhte sich mit der Gefahrträchtigkeit der konkreten Situation. Kleinkinder bedurften generell ständiger Aufsicht. Die Kindesmutter hatte durch das Alleinlassen des Kindes im Auto – und Zurücklassen des Autoschlüssels – eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen. Das weitere Geschehen sei auch nicht völlig außergewöhnlich gewesen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten, sie in Schlösser hineinzustecken und die Erwachsenen nachzuahmen. Die Kindesmutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen.

Die Kindesmutter musste jetzt für den Schaden einstehen. Der genaue Umfang des Schadensersatzes musste noch geklärt werden.

Weniger als die Hälfte der Familien in Deutschland hat eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag eines Versicherers. Besonders niedrig ist die Absicherung bei Kinderlosen: Dabei kann es sogar teurer werden, wenn man mit einem entsprechenden Schutz bis nach der Familiengründung wartet.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab. Und ist demnach ein wichtiger Schutz, wenn die Arbeitskraft verloren geht bzw. man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch, die Absicherung niedrig

Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Das Risiko ist also keinesfalls gering: Und oft damit verbunden, dass nicht nur der oder die Betroffene in Armut rutscht, sondern auch die Familie. Speziell, wenn der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin in einer Familie ausfällt, ist das Armutsrisiko hoch, wie zum Beispiel Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Demnach ist der dauerhafte Wegfall der Arbeit einer der wichtigsten Gründe, weshalb Menschen sich verschulden.

Dennoch haben lediglich 43 Prozent der Familien und 47 Prozent der Familien mit Kindern eine entsprechende Vorsorge getroffen. Bei kinderlosen Paaren liegt der Anteil sogar nur bei 39 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung.

Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine BU-Absicherung nannten die Befragten die vermeintlich hohen Kosten (genannt von 48 Prozent der Befragten), der Glaube, nicht berufsunfähig zu werden (25 Prozent) und fehlende Information (18 Prozent). Die Angst vor Berufsunfähigkeit war bei Familien mit Kindern etwas ausgeprägter (38 Prozent) im Vergleich zu kinderlosen Haushalten (26 Prozent).

Auch bei den vermuteten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit lagen die Befragten oft daneben. Das Risiko, aufgrund eines Unfalls berufsunfähig zu werden, schätzten 54 Prozent der Befragten als gleich hoch ein wie das Risiko, aufgrund einer psychischen Krankheit dauerhaft aus dem Berufsleben auszuscheiden. Tatsächlich aber sind psychische Erkrankungen laut Branchenverband GDV mit mehr als 30 Prozent der neu bewilligten BU-Renten Hauptursache, während nur acht Prozent der neuen Berufsunfähigen aufgrund eines Unfalls aufgeben müssen.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird folglich von vielen Deutschen noch immer unterschätzt. Und es empfiehlt sich auch nicht, den Abschluss eines entsprechenden Schutzes aufzuschieben, bis das erste Kind da ist. Denn die zu zahlende Prämie ist bei privaten Berufsunfähigkeits-Policen auch abhängig vom Lebensalter und den Vorerkrankungen einer Person. Entsprechend lohnt sich ein zeitiger Abschluss. Für die Umfrage hat Mentefactum im März 2023 1.005 berufstätige Männer und Frauen im Alter von 20 bis 45 Jahren befragt, die in Partnerschaften leben.

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat die Gründe für abgelehnte Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die beiden Hauptgründe für abgelehnte Leistungen das Ausbleiben einer Reaktion der Kunden auf Nachfragen des Versicherers sowie das Nichterreichen des BU-Grades sind.

Laut Morgen & Morgen liegt die häufigste Ursache für abgelehnte Anträge bei 37,62 Prozent aller Fälle darin, dass der Kunde keine Reaktion mehr zeigt. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel eine Verbesserung des Gesundheitszustands des Antragstellers, der daraufhin wieder in seinen Beruf zurückkehren kann. Als zweithäufigste Ursache gibt das Unternehmen aus Hofheim am Taunus an, dass Versicherte den versicherten Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreichen. Dies trifft auf 35,06 Prozent aller Anträge zu, bei denen der Versicherer “nein” sagt.

Auf dem dritten Platz liegen mit 11,01 Prozent sonstige Gründe. Weitere 7,66 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Das bedeutet, dass der BU-Versicherer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag auf BU-Schutz falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Die Versicherungsgesellschaften prüfen dies jedoch aus Kostengründen erst, wenn der Ernstfall eintritt und eine BU-Rente beantragt wird.

In 5,88 Prozent der Fälle handelt es sich um Anfechtungs- oder Betrugsfälle. Nur in wenigen Fällen führt der Antrag ins Leere, weil Ausschluss- oder Verweisungsklauseln greifen. Während Ausschlussklauseln in 2,14 Prozent der Fälle der Grund für das Ausbleiben einer Zahlung waren, hatten konkrete Verweisungen (0,42 Prozent) und abstrakte Verweisungen (0,21 Prozent) noch weniger Gewicht.

Wann möchten Arbeitnehmer in Rente gehen? Und was hält sie davon ab, ihren Wunsch umzusetzen? Das zeigt das Arbeitsbarometer von Randstad.

Die Rufe nach einer Anhebung der Regelaltersgrenze werden in Deutschland immer häufiger. Angesichts des demographischen Wandels und der damit verbundenen Herausforderungen für die Rentenkassen müsse nach Ansicht vieler Experten die Lebensarbeitszeit an die steigende Lebenserwartung angepasst werden.

Dabei erwartet über die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland (51 %), zwischen 65 und 69 Jahren in die Rente zu wechseln.

Jüngere Arbeitnehmer rechnen mit einer längeren Lebensarbeitszeit. 14 % der 18- bis 24-Jährigen und 15 % der 25- bis 34-Jährigen gehen von ihrem Renteneintritt im Alter zwischen 70 und 74 Jahren aus (Durchschnitt: 9 %).

Nach dem Wunsch-Rentenalter gefragt, zeigt sich allerdings, dass 41 % der Deutschen gerne zwischen 60 und 64 Jahren in Rente gehen würden. 33 % sogar bereits mit unter 60 Jahren – und nur 10 % zwischen 65 und 69 Jahren.

Auf die Frage, was die Arbeitnehmer davon abhält, zu ihrem Wunschzeitpunkt in Rente zu gehen, antworten:

  • 27 % dass sie weiterarbeiten wollen, weil die Arbeit einen wichtigen Platz im persönlichen Leben einnimmt.
  • 11 % dass sie weiterarbeiten wollen, weil sie glauben, dass ihr Arbeitgeber sie braucht.
  • 77 % dass finanzielle Gründe sie davon abhalten, zu ihrem Wunschzeitpunkt in Rente zu gehen.

Über das Arbeitsbarometer:
Die Befragung wird online unter Arbeitnehmern im Alter von 18 bis 65 Jahren durchgeführt, die mindestens 24 Stunden pro Woche einer bezahlten, nicht selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Die Mindeststichprobengröße beträgt 800 Interviews pro Land.

Welchen Versicherungsschutz sollten Reisende auch im Camping-Urlaub dabei haben? Dieser Frage widmete sich der ‚Bund der Versicherten‘ in einem Service-Beitrag.

Die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) hat in einem aktuellen Beitrag jene Versicherungen benannt, die im Camping-Urlaub wichtig sind.

So halten die Verbraucherschützer auch im Urlaub eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) für “unverzichtbar”. Denn eine solche Police deckt nicht nur jene Schäden, die anderen zugefügt wurden, sondern prüft auch, ob überhaupt ein berechtigter Schadenersatzanspruch vorliegt. Diese ‚Rechtsschutz-Funktion‘ stellte der BdV besonders heraus.

Insbesondere Urlauber, die mit einem darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeug unterwegs sind, sollten auch über einen Kasko-Schutz für das Fahrzeug verfügen, rät der BdV. Eine Teilkaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild verursachen können. Aufgepasst: Manche Versicherer leisten auch nach Zusammenstößen mit Tieren jeder Art. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass bei Marder- und Tierbissen auch Folgeschäden abgesichert sind. Eine Vollkaskoversicherung leistet zudem noch bei Vandalismusschäden und Schäden durch selbst verschuldete Unfälle.

Reisende, die auch den Inhalt ihres Campingfahrzeugs versichern wollen, sollten eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abschließen, so der BdV. Doch zuvor sollte auch der bestehende Versicherungsschutz geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bestehende Hausratversicherung Schutz gewähren.

Führt der Camping-Trip ins Ausland, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung mit ins Gepäck, raten die Verbraucherschützer. Denn diese Versicherung deckt jene Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus Sicht des BdV sollte dabei darauf geachtet werden, dass nicht nur der ‚medizinisch notwendige‘, sondern der ‚medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport‘ bezahlt wird.

Abschließend raten die Verbraucherschützer zur Vereinbarung eines Auslandsschadenschutzes. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er greift, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.

Ob Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung: Die Beiträge werden steigen. In welchem Ausmaß, veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die deutschen Versicherer haben erstmals ihre ausführliche Prognose für die Branche im Jahr 2023 veröffentlicht. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Baupreise erwarten sie auch in diesem Jahr Anpassungen der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, gibt an, dass die Gesamtbeiträge in der Wohngebäudeversicherung in diesem Jahr voraussichtlich um 16 Prozent steigen werden.

Der vom Verband veröffentlichte Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 15 Prozent gestiegen. Dadurch wird nicht nur die Prämie, sondern auch die Versicherungssumme erhöht, um Versicherte vor Unterversicherung zu schützen. Der Anpassungsfaktor basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung von Bau- und Lohnkosten. Der Anstieg in diesem Bereich sowie Nachholeffekte wegen zuvor nicht realisierter Bauprojekte dürften zu spürbaren Beitragserhöhungen führen.

In der Hausratversicherung rechnen die Versicherer mit einem Beitragsplus von sechs Prozent aufgrund von Summenanpassungen, da die Inflation auch den Wert des eigenen Hausrats steigen lässt. In der Kfz-Versicherung prognostizieren sie ein geringeres Wachstum von nur drei Prozent aufgrund von rückläufigen Zahlen von Neuzulassungen und Besitzumschreibungen. Die Schäden in der Kfz-Versicherung verteuern sich weiter stark, was die nur leicht steigenden Beitragseinnahmen voraussichtlich nicht ausgleichen wird.

Insgesamt erwarten die deutschen Versicherer in der Schaden- und Unfallversicherung ein Beitragswachstum von 5,7 Prozent für 2023. Im Gegensatz dazu wird bei Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ein Rückgang von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der GDV ein Beitragswachstum von 3,5 Prozent. Insgesamt geht die spartenübergreifende Prognose für das laufende Jahr von einem Beitragsplus von 0,4 Prozent aus.

Gründer und etablierte kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich bei Versicherungsabschlüssen unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Insbesondere in der Anfangsphase unterschätzen viele das Risiko von Cyberangriffen, wie die Gründerstudie der öffentlichen Versicherer in Deutschland zeigt.

Es ist alarmierend, dass 67 Prozent der Gründer junger Unternehmen und 42 Prozent der Entscheider etablierter Unternehmen eine Versicherung nicht eigenständig abschließen. Es zeigt sich auch, dass es für 62 Prozent der Gründer und 41 Prozent der etablierten Unternehmen schwierig ist, sich einen Überblick über Firmenversicherungen zu verschaffen.

Mehr als die Hälfte der Jungunternehmen und etablierten KMU können bei der Angebotsvielfalt die für sie relevanten Versicherungsleistungen nicht identifizieren. Deshalb ist der Beratungsbedarf, vor allem bei Jungunternehmen, entsprechend hoch. Für 95 Prozent von ihnen ist eine professionelle Beratung bei Versicherungen sehr wichtig, und 94 Prozent wünschen sich dabei einen zentralen Ansprechpartner. Bei etablierten Unternehmen sind es immerhin noch 72 Prozent (professionelle Beratung) und 68 Prozent (zentraler Ansprechpartner), die sich diesen Service wünschen.

Über 80 Prozent der Gründer und etablierten Unternehmen haben eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, was den ersten Platz belegt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen bei jungen wie bei etablierten Unternehmen die Kfz- und Fuhrparkversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Auffällig ist jedoch, dass die Cyberversicherung mit nur 13 Prozent bei Jungunternehmen und 21 Prozent bei etablierten Unternehmen weit hinten liegt. Dabei ist es besorgniserregend, dass nur 34 Prozent der Jungunternehmen das Risiko von Hacker- und Virenangriffen als mittel bis hoch einschätzen, während es bei etablierten Unternehmen immerhin 67 Prozent sind.

Das zeigt, dass eine professionelle Beratung in diesem Bereich dringend erforderlich ist, um das Bewusstsein für die Risiken von Cyberangriffen zu schärfen und angemessene Versicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

Im vergangenen Jahr haben Versicherer ihren Kunden so viel wie noch nie zuvor für gestohlene Fahrräder ausgezahlt, wie aus der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Gesamtzahl der gestohlenen Fahrräder stieg im Jahr 2022 auf 140.000, was einen Anstieg um rund 15.000 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Trotzdem war die Anzahl der gestohlenen Fahrräder niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, als es 150.000 waren.

Der Schadendurchschnitt erreichte mit 970 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahl der gestohlenen Fahrräder laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg um knapp 14 Prozent auf rund 266.000. Hier bleibt der Versicherungsschutz unberücksichtigt, da Diebstähle oft nicht gemeldet werden und die Dunkelziffer daher wahrscheinlich höher ist.

Wenn ein Fahrrad aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder einer Wohnung gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In der Regel geschieht der Diebstahl jedoch auf der offenen Straße, wo eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz bieten kann. Dabei muss das Fahrrad immer durch ein Bügel- oder Kettenschloss gesichert sein, das als “verkehrsübliches Schloss” bezeichnet wird. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.

Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert, der den Preis eines neuen gleichwertigen Fahrrads widerspiegelt. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates begrenzt. Für teurere Fahrräder und E-Bikes kann es daher sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.

Der Bundesrat hat am Freitag die Regierung aufgefordert, einen “konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten”. Was sich dahinter verbirgt und welche Punkte die Länderkammer berücksichtigt wissen will.

Extremwetterereignisse werden auch in Deutschland häufiger. Was das genau bedeuten kann, mussten beispielsweise die Bewohner des Ahrtals im Sommer 2021 leidvoll erfahren. Damit nach einer solchen Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft nicht überstrapaziert wird, soll die Bundesregierung eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführen.

Denn trotz aller Überschwemmungskatastrophen in den letzten Jahrzehnten: Die Versicherungsdichte in diesem Bereich ist nicht ausreichend. So steht es in einem Beschluss, den der Bundesrat vergangen Freitag fasste und die Bundesregierung damit zum Handeln in Sachen Elementarschaden-Pflichtversicherung auffordert.

In der Sitzung am Freitag wurden zwei Punkte zusätzlich aufgegriffen, die der ursprünglichen Version fehlten. So bat der Bundesrat die Regierung bei ihrem Regelungsvorschlag zu berücksichtigen, dass je nach Lage des Grundstücks unterschiedlich hohe Risiken bestehen können und daher nach Risikostufen gestaffelte Tarife zugelassen werden sollen.

Zudem sollte darauf geachtet werden, dass gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung keine Fehlanreize für die Ausweisung neuer Baugebiete in von Naturkatastrophen bedrohten Bereichen schaffen. Zugleich sollte geprüft werden, wie gesetzliche Vorgaben zur ElementarschadenPflichtversicherung Anreize für die Einhaltung insbesondere baulicher Schutzvorschriften durch Gebäudeeigentümer setzen können.

Nach den letzten beiden Corona-Jahren ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im Jahr 2022 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 80.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 70.000 Einbrüche verzeichnet wurden. Auch wenn die pandemiebedingten Sondereffekte im letzten Jahr geringfügig waren, hat sich die Zahl der Einbrüche in diesem Jahr erhöht.

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 90 Millionen Euro auf insgesamt 280 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.350 Euro pro Einbruch.

Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. Leider hat die Bundesregierung in diesem Jahr keine Fördermittel mehr für den Einbruchdiebstahlschutz bereitgestellt, was die Situation noch verschlimmert.

Fast die Hälfte aller Einbrüche scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Deshalb sollten Haus- und Wohnungseigentümer besonders auf die Sicherung der typischen Schwachstellen achten. Einbruchhemmende Fenster und Türen sollten dabei in Betracht gezogen werden, obwohl diese in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut werden, da es bisher keine entsprechenden Vorschriften gibt.

Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, um Wertsachen zu schützen und Eigentümer vor den traumatischen Folgen eines Einbruchs zu bewahren. Obwohl die Einbruchzahlen in den letzten Jahren gesunken sind, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren.