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Etwa zehn Prozent der Schadensmeldungen, die von Versicherungsnehmern eingereicht wurden, wecken Verdacht auf möglichen Versicherungsbetrug und erfordern weitere Überprüfung. Diese Erkenntnis geht aus einer speziellen Analyse von über 600.000 Schadensmeldungen der letzten drei Jahre hervor, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde.

Diese Schadensmeldungen umfassten knapp 200.000 Einbrüche, die von Hausratversicherern gemeldet wurden, sowie über 400.000 Schäden an Kraftfahrzeugen, die der Privathaftpflicht- und privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet wurden. Der Schaden, der jährlich durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, wird von den Versicherern auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt.

Die Analyse deutet darauf hin, dass etwa jeder zehnte Schaden in der Schaden- und Unfallversicherung Merkmale aufweist, die weiteren Untersuchungen bedürfen. Ein verdächtiger Fall bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Versicherungsbetrug vorliegt, sondern lediglich, dass der Schaden ungewöhnliche Merkmale aufweist, die statistisch betrachtet selten sind.

Die Versicherer ergreifen verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Spezielle Softwaretools werden eingesetzt, um verdächtige Muster in den Schadensmeldungen zu identifizieren. Darüber hinaus wird an KI-Lösungen gearbeitet, die die Betrugsabwehr weiter verbessern sollen. Trotz dieser technologischen Ansätze können geschulte Mitarbeiter der Betrugsabwehr auch Auffälligkeiten erkennen, die von Software nicht erkannt werden. Eine einfache Plausibilitätsprüfung kann oft bereits zeigen, ob der Schaden tatsächlich wie behauptet eingetreten ist. Wenn Abweichungen zwischen der gemeldeten Schadenhöhe und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Gegenstände festgestellt werden, werden diese von geschultem Personal erkannt.

Falls tatsächlich ein Versicherungsbetrug nachgewiesen wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Kunden haben. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, kann den Versicherungsvertrag kündigen, die Kosten für Sachverständige vom Anspruchsteller zurückfordern und den Fall zur Anzeige bringen.

Die häufigsten Formen von Versicherungsbetrug sind:

  • Fingierte Schadenfälle, bei denen ein realer Schaden gemeldet wird, der nicht versichert ist.
  • Fiktive Schadenfälle, bei denen Schäden angegeben werden, die in Wirklichkeit nie eingetreten sind.
  • Provozierte Schadenfälle, bei denen der Schaden vorsätzlich vom Geschädigten herbeigeführt wird.
  • Ausgenutzte Schadenfälle, bei denen ein reales Schadenereignis genutzt wird, um den Schaden vorsätzlich zu erhöhen.
  • Verlagerte Schadenfälle, bei denen ein Schaden auf andere Personen oder einen anderen Zeitpunkt verlagert wird, um Versicherungsschutz zu erhalten.
  • Betrügerische Vertragsgestaltung, bei der der Versicherungsnehmer den Versicherer bereits beim Vertragsabschluss täuscht.

Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit seinem gesamten Vermögen. Doch immer mehr Deutsche halten eine Privathaftpflichtversicherung für verzichtbar.

Es lässt sich ein gefährlicher Trend beobachten: Der Anteil der Deutschen, die auf den PHV-Schutz verzichten, wächst. So ermittelte 2019 eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes noch 17 Prozent, die nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen.
Daten der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bestätigen den Trend: 2020 gaben noch 48,81 Millionen Deutsche an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, wo jemand anderes eine solche Versicherung besaß. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen.

2022 zeigte eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24, dass 20 Prozent der Deutschen ganz auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichten. Diese Umfrage wurde nun neu aufgelegt.

Zu Jahresbeginn ermittelte eine YouGov-Studie für einen Online-Vermittler, dass 20,2 Prozent der Deutschen angeben, nicht haftpflichtversichert zu sein; 5 Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.
Betrachtet man die Studien-Ergebnisse nach Altersgruppen, wird deutlich, dass insbesondere junge Menschen auf den Versicherungsschutz verzichten. So geben in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 40 Prozent an, eine PHV zu besitzen. 34 Prozent der jungen Leute haben keine Privathaftpflicht und mehr als ein Viertel weiß es nicht.
Allerdings: Studierende und Auszubildende sind oft bis zum 25. Lebensjahr in der PHV der Eltern mitversichert
Bei den Befragten in der Altersgruppe 55+ geben 81 Prozent an, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Nur 17 Prozent verzichten in dieser Altersgruppen darauf, haftpflichtversichert zu sein

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Check24, an der 2.073 Personen zwischen dem 22.1. und 24.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Mit dem Einzug des meteorologischen Frühlings beginnt auch die Zeit für Mopedfahrer. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn diese kleinen Fahrzeuge sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Die Risiken lauern jedoch nicht nur auf den Straßen.

Mopeds erweisen sich als beliebte Beute für Diebe, wie aus Schadenauswertungen einer renommierten Versicherung hervorgeht: Im Jahr 2023 war jeder zweite Fall, der durch Moped-Teilkasko abgedeckt wurde, ein Diebstahl des Fahrzeugs. Der Anteil der Diebstähle von Mopeds ist im Vergleich der letzten fünf Jahre sogar leicht gestiegen, von 44 Prozent im Jahr 2018 auf den aktuellen Stand. Zusätzlich zu kompletten Diebstählen werden auch einzelne Teile entwendet, was den zweiten Platz in der Schadenauswertung des Versicherers 2023 einnimmt. Beschädigungen durch Naturgewalten wie Hagel, Blitz oder andere Ereignisse folgen erst mit deutlichem Abstand.

Jeder zehnte Unfall mit Verletzten betrifft Fahrerinnen oder Fahrer von Mopeds. Diese Unfälle haben teilweise gravierende Folgen, da Mopeds immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Die kompakten Zweiräder bieten keinerlei Knautschzone, und die Fahrerinnen und Fahrer sind oft nicht ausreichend geschützt. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: Im vergangenen Jahr verliefen neun von zehn Moped-Unfällen für die Beteiligten glimpflich. Trotzdem steigen die Kosten für Blechschäden in der Moped-Haftpflicht stetig an. Im Jahr 2023 beliefen sie sich im Durchschnitt auf 3.222 Euro, während sie 2018 noch bei durchschnittlich 2.444 Euro lagen.

Keine neuen Versicherungsauflagen für langsam fahrende Fahrzeuge: Der Vermittlungsausschuss hat die geplante Kfz-Haftpflicht für Gabelstapler und Co. gestoppt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erfolgreich eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet.

Diese Entscheidung wurde auf der Webseite des Vermittlungsausschusses bekannt gegeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab dem 1. Januar 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen würden, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Diese Fahrzeuge waren bisher über Privathaftpflicht-Policen mitversichert.

Jedoch stieß dieser Plan auf Widerstand, insbesondere seitens der Versicherungswirtschaft, die vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand warnte. Millionen von Versicherungsverträgen hätten geändert und neu formuliert werden müssen. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der Bundestag wird als nächstes über diesen Vorschlag abstimmen, gefolgt von einer Entscheidung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22. März 2024.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.

Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte.

Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit.

Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben.

Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.

Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf:

  • Mobiles Arbeiten: Die neuen Musterbedingungen stellen klar, dass auch der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT versichert ist.
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen: Seit 2018 räumt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Betroffenen eines Datenlecks ein Recht auf Schadenersatz ein. Da von einem solchen Datenleck oft viele Menschen betroffen sind, können diese Zahlungen sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der Musterbedingungen mitversichert.
  • Krieg und staatliche Angriffe: Die Neufassung stellt klar, dass ein Krieg im Sinne der Bedingungen nicht den Einsatz physischer Waffengewalt voraussetzt. Schäden durch Kriegshandlungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Krieg mit digitalen Mitteln geführt wird. Darüber hinaus formulieren die neuen Musterbedingungen einen Ausschluss für staatliche Cyberangriffe. Demnach sind Schäden ausgeschlossen, die eine direkte oder indirekte Folge eines erfolgreichen staatlichen Angriffs auf kritische Infrastrukturen sind.
  • Externe Dienstleister: Schäden infolge einer Störung bei externen Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Software-as-a-Service-Lösungen waren vom Versicherungsschutz bislang ausgeschlossen. Diese Einschränkung wird in den neuen Musterbedingungen größtenteils aufgehoben: Werden beim Dienstleister gespeicherte Daten manipuliert, mit Schadsoftware infiziert oder für unberechtigte Personen zugänglich, besteht Versicherungsschutz. Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Ausfall des Dienstleisters, also die fehlende Verfügbarkeit der Daten.
  • IT-Sicherheitsniveau: Die vom versicherten Unternehmen zu erfüllenden Obliegenheiten wurden neu formuliert, um den aktuellen technischen Stand abzubilden und das Verständnis beim Leser zu verbessern. Die Basis für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau bilden weiterhin die bekannten, einfach umzusetzenden Maßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnell installierte Sicherheitsupdates.
  • Die vollständigen neuen Musterbedingungen für Cyberschutz hat der Verband als PDF online gestellt.

    Während des Schulbesuchs genießen Schüler normalerweise den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Ausnahme bildet jedoch das Sporttraining in einem externen Kooperationsverein, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg feststellte.

    Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats erlitt beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Zudem erhielt der Schüler für die Schulgebühren des Internats ein monatliches Stipendium des Vereins.

    Trotz dieser Verbindung fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Ein entscheidender Faktor war, dass das Training nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fiel.

    Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2024 ist blau die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

    Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden.

    Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

    Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

    Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden.

    Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa geklaut wird: Was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

    Im 3. Quartal 2023 gab es in Deutschland ungewöhnlich viele krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, wobei der Krankenstand mit 5,0 Prozent über dem Vorjahresquartal lag. Dies ergab die Auswertung von Deutschlands drittgrößer Krankenversicherung DAK Gesundheit. Besonders auffällig war der Anstieg bei psychischen Erkrankungen, darunter Depressionen und Angststörungen, die um fast ein Viertel zugenommen haben.

    Als Ursache des Anstiegs vermutet die Krankenkasse die zunehmende Belastung der Psyche durch Nachwirkungen der Pandemie sowie durch globalen Krisen. Dies führt zu einem Teufelskreis aus steigendem Krankenstand und wachsendem Personalmangel – wenn Arbeit mit weniger Mitarbeitern bewältigt werden muss, führt das wiederum zu Stress und erhöht für psychische Erkrankungen die Anfälligkeit. Der Anstieg bei psychischen Erkrankungen betrifft auch Muskel-Skelett-Probleme, die oft mit seelischer Anspannung zusammenhängen. Die Prognose deutet auf weitere steigende Fehlzeiten hin, was die Dringlichkeit von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstreicht.

    Verschiedene Vorsorgeprodukte können Risiken minimieren

    Zahlen verschiedener Versicherer zeigen: psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund sollte man als Arbeitnehmer so zeitig wie möglich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Zum einen sind in jungen Jahren die Versicherungen günstig zu haben. Zum anderen sollte man die Produkte abschließen, bevor es zu den Erkrankungen – auch psychischen Erkrankungen – kommt. Denn Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen oder zu teureren Prämien führen.

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zudem den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung vereinbaren – es handelt sich um einen Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Versicherer abschließt und der zum Beispiel gesetzlichen Schutz um private Leistungen ergänzen kann. Hier gibt es zum Beispiel auch Tarife für Gesundheitsprävention – übernommen werden bei diesen Tarifen unter andereml Gesundheitskurse oder psychische Beratungsangebote. Betriebliche Krankenversicherungen sind als Gruppenverträge oft günstig und bieten sich gerade für Menschen mit Vorerkrankung an.

    Ein ebenfalls lohnendes Produkt beim Risiko langer Krankschreibungen ist die Krankentagegeldversicherung. Denn zwar: Gesetzlich Versicherte sind zunächst besser abgesichert als die Selbstständigen – erst zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort, dann übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttoeinkommens für bis zu 78 Wochen. Gerade aber, wenn das volle Einkommen nur knapp reicht, um über den Monat zu kommen (zum Beispiel aufgrund laufender Verpflichtungen wie der Abzahlung eines Kredits), hilft eine Krankentagegeldversicherung beim Auffüllen der Einkommenslücke. Wer zum Einkommensschutz bei Krankheit mehr Informationen möchte, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

    Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

    Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.

    Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.

    Zwei bKV-Varianten sind am Markt erhältlich

    Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:

    • Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
    • Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.

    Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

    Die finanzielle Handlungsfähigkeit im Falle eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung ist bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur unzureichend abgesichert.

    53 Prozent der erwachsenen Deutschen haben weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lediglich 8 Prozent der Deutschen verfügen über beide Absicherungen gleichzeitig. Weitere 9 Prozent haben ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während 23 Prozent lediglich eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.

    Die Ursache für diese mangelhafte Absicherung könnte in dem weit verbreiteten Irrglauben liegen, dass in solchen Situationen ausreichender staatlicher Schutz greift. Laut der Studie glauben 30 Prozent der Deutschen, dass der Staat für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut absichert. Diese Fehlannahme ist besonders unter den Jüngeren verbreitet, da 49 Prozent der 18- bis 24-Jährigen davon ausgehen. Bei der Generation 55+ sind es hingegen nur noch 22 Prozent. Zusätzlich sind 26 Prozent der Meinung, dass der Staat eher gut bis sehr gut für unvorhersehbare Kosten, wie zum Beispiel Wohnungsumbauten, aufkommt.

    Über die Studie:
    Die Daten wurden mittels repräsentativer Umfrage durch YouGov unter 2133 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ermittelt.