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Cyber-Schäden nehmen weiter zu, zeigt die Untersuchung eines Versicherers. Auch die damit verbundenen Kosten steigen. Welche Ursachen diese Entwicklung treiben.

Cyber-Schadensfälle haben im letzten Jahr weiter zugenommen, was insbesondere auf die wachsende Anzahl an Datenschutzverletzungen zurückzuführen ist. Laut dem aktuellen Cyber Risk Outlook von Allianz Commercial ist die Häufigkeit großer Cyber-Schadensfälle, die einen Wert von über einer Million Euro erreichen, im ersten Halbjahr 2024 um 14 Prozent gestiegen. Gleichzeitig stiegen die Schadenshöhen um 17 Prozent.

Datenschutzverletzungen sind der Hauptgrund für diesen Anstieg: Zwei Drittel aller gemeldeten Schäden stehen in direktem Zusammenhang mit Verstößen gegen Datenschutzvorgaben. Diese Entwicklung zeigt, wie sensibel Unternehmen auf Datenverluste reagieren müssen und dass Cyber-Risiken eine stetig wachsende Herausforderung darstellen.

Trotz der Zunahme schwerer Fälle wird erwartet, dass sich die Gesamtzahl der Cyber-Schadensfälle im Jahr 2024 stabilisiert. Dennoch bleibt der finanzielle und organisatorische Schaden, den Cyberangriffe verursachen, enorm. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.

Ein Blitzschlag beschädigte die Elektronik eines Versicherungsnehmers und führte zu hohen Kosten für die Datenrettung. Doch die Versicherung verweigerte die volle Kostenerstattung, was den Fall bis zum Versicherungsombudsmann brachte. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Pflichten als Versicherungsnehmer zu kennen und welche Kosten eine Hausratversicherung tatsächlich übernimmt.

Ein Blitzschlag verursachte eine Überspannung und beschädigte mehrere elektronische Geräte eines Versicherungsnehmers. Eine IT-Firma stellte den Defekt fest und führte im Zuge der Reparatur auch eine Datenrettung durch. Dafür berechnete sie 17,5 Arbeitsstunden sowie 149,99 Euro für die Wiederbeschaffung von Office-Programmen. Die Hausratversicherung des Betroffenen erkannte jedoch nur zehn Arbeitsstunden an und lehnte die Erstattung der Programmkosten ab.

Der Versicherte wandte sich daraufhin an den Versicherungsombudsmann. Die Versicherung argumentierte, dass die Arbeitszeit überhöht sei und der Versicherte verpflichtet gewesen wäre, die Kosten vorher abzusprechen. Dies habe er versäumt, weshalb die entstandenen Kosten nicht überprüft werden konnten. Der Versicherte entgegnete, dass ihm diese Pflicht nicht bekannt war und dass die genaue Dauer der Reparatur erst während der Arbeiten festgestellt werden konnte.

Der Ombudsmann entschied zugunsten des Versicherten: Es gab keine vertragliche Pflicht zur vorherigen Abstimmung der Kosten, und der Versicherer konnte nicht nachweisen, dass ein anderer Dienstleister die Arbeiten schneller erledigt hätte. Die Versicherung musste daher die gesamten Kosten für die Datenrettung übernehmen, allerdings blieben die Programmkosten bedingungsgemäß ausgeschlossen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen genau zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Viele Autofahrer in Deutschland empfinden ihre Kfz-Versicherung als finanzielle Belastung. Doch zwei einfache Maßnahmen können helfen, die Beiträge deutlich zu senken.

Tipp 1: Fahrleistung checken

Laut einer aktuellen Finanztip-Umfrage empfindet mehr als jeder dritte Autofahrer (36 %) die Kfz-Versicherung als finanzielle Belastung. Ein wichtiger Ansatz, um Kosten zu senken, ist die Anpassung der Fahrleistung im Versicherungsvertrag. Wer seine Kilometerzahl reduziert, kann schnell und einfach Versicherungsbeiträge sparen.

Die Studie zeigt, dass 10.000 Kilometer im Vertrag durchschnittlich 16 Prozent mehr kosten als 5.000 Kilometer. “Wer also mehr Kilometer im Vertrag stehen hat, als er tatsächlich fährt, schenkt seiner Versicherung Geld”, so die Finanztip-Expertin Kathrin Gotthold. Bei einem Jahresbeitrag von 500 Euro bedeutet dies im Schnitt 80 Euro Mehrkosten.

Nur 39 Prozent der Autofahrer haben in den letzten fünf Jahren ihre Fahrleistung angepasst, um Kosten zu sparen, während fast die Hälfte der Befragten (49 %) dieses Tarifmerkmal noch nie optimiert hat. Autofahrer sollten ihre Kilometerzahl realistisch, aber defensiv einschätzen, da eine Nachmeldung immer möglich ist. Wer weniger gefahren ist als angenommen, sollte dies dem Versicherer mitteilen, um zu sparen. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Fahrleistung sogar rückwirkend anzupassen, ohne den Vertrag zu ändern.

Tipp 2: Fahrerkreis prüfen und anpassen

Ein weiteres Sparpotenzial liegt in der Anpassung des Fahrerkreises. Laut Finanztip lassen zwei von drei Autofahrern den Fahrerkreis ihrer Kfz-Versicherung unverändert, obwohl besonders junge Fahrer die Beiträge deutlich in die Höhe treiben. Die Aufnahme eines 18-jährigen Familienmitglieds kann den Beitrag um 96 Prozent erhöhen. Trotzdem haben nur 22 Prozent der Versicherten in den letzten fünf Jahren den Fahrerkreis angepasst.

Junge Fahrer gelten als Unfallrisiko, was zu erheblichen Beitragszuschlägen führt – oft bis zum 25. Lebensjahr. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa durch den Auszug des Kindes zum Studium, sollte der Versicherungsvertrag entsprechend überprüft und angepasst werden.

Eine positive Ausnahme gibt es jedoch: Das Hinzufügen des gleichaltrigen Partners kann den Beitrag sogar senken. Einige Versicherer betrachten Paare als geringeres Risiko, was zu einer Reduktion des Beitrags um zwei Prozent führen kann. Ein genauer Preisvergleich lohnt sich allerdings, da manche Versicherer auch Zuschläge erheben.

Über die Umfrage:
Die Umfragedaten basieren auf einer Online-Befragung von Innofact im Auftrag von Finanztip, an der im September 2024 1.029 Personen teilgenommen haben. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Entscheider um das Thema Kfz-Versicherung wurden nach bevölkerungsrepräsentativer Quotierung der Screening-Interviews befragt.

Was passiert, wenn man selbst Opfer eines Schadens wird und der Verursacher nicht zahlen kann? Genau hier greift die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht. Sie schützt nicht nur vor den eigenen Verursachungen, sondern auch vor den finanziellen Folgen durch andere.

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den essenziellsten Versicherungen, die jeder Bürger haben sollte. Sie schützt vor finanziellen Schäden, wenn man ungewollt einer anderen Person einen Schaden zufügt – ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Doch was, wenn man selbst der Geschädigte ist und der Verursacher weder eine Haftpflichtversicherung besitzt noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügt? Hier kommt die Forderungsausfalldeckung ins Spiel – ein oft unterschätzter, aber wertvoller Bestandteil vieler Privathaftpflichtversicherungen.

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Radfahrer rempelt unabsichtlich einen Fußgänger an, der daraufhin stürzt und schwer verletzt wird. Die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und eventuell den Verdienstausfall des Fußgängers können leicht in die Hunderttausende gehen. Im Normalfall müsste der Radfahrer für diese Folgekosten aufkommen – allerdings nur, wenn er eine Haftpflichtversicherung besitzt oder über ausreichend Geld verfügt.

Leider haben immer noch viele Deutsche keine Haftpflichtversicherung, wie aus aktuellen Berichten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. In solchen Fällen steht der Geschädigte vor einem großen Problem: Selbst wenn ihm rechtlich ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, kann der Verursacher die Forderungen schlicht nicht begleichen.

Und genau hier zeigt die Forderungsausfalldeckung ihren Nutzen: Ist dieser Baustein in der eigenen Privathaftpflicht enthalten, übernimmt der eigene Versicherer die Kosten, die eigentlich der Schadenverursacher hätte tragen müssen. Damit ist der Geschädigte vor finanziellen Verlusten geschützt – selbst wenn der Verursacher mittellos ist.

Dieser Schutzmechanismus kann gerade in schweren Fällen von enormer Bedeutung sein. Denn ohne die Forderungsausfalldeckung könnte man als Geschädigter trotz klarer Rechtslage auf den Kosten sitzen bleiben. In vielen Lebenslagen kann es schnell zu Situationen kommen, in denen eine solche Deckung entscheidend ist – ob bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder einer anderen unversicherten Person.

Ab Oktober 2024 gilt: Nur Winterreifen mit dem Alpine-Symbol sind erlaubt. Was bedeutet das für Autofahrer? Welche Konsequenzen hat die Umstellung für den Versicherungsschutz?

Ab dem 1. Oktober 2024 treten neue Regelungen in Kraft: Autofahrer dürfen dann nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol verwenden. Ältere Reifen, die lediglich das Matsch + Schnee Symbol tragen, gelten fortan als Sommerreifen. Dies hat weitreichende Konsequenzen. Wer in den kommenden Wochen seine Reifen wechselt, sollte sicherstellen, dass die neuen Reifen das Alpine-Symbol tragen, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden.

Auch für die Versicherung kann dies relevant sein: Im Falle eines Unfalls mit falscher Bereifung kommt die Kasko-Versicherung nur dann für den Schaden auf, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Daher empfiehlt es sich, nicht nur die Bereifung, sondern auch die Versicherungsbedingungen zu überprüfen.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, die bei winterlichen Straßenverhältnissen zwingend Winterreifen vorschreibt. Auch bei Temperaturen im einstelligen Bereich bieten Winterreifen mehr Sicherheit, selbst wenn kein Schnee liegt. Die Faustregel “Von Oktober bis Ostern” ist daher weiterhin eine sinnvolle Orientierung für den Reifenwechsel.

Die Regionalklassen beeinflussen, wie viel Autofahrer für ihre Kfz-Versicherung zahlen. Die neue Auswertung des GDV für 2025 bringt für Millionen Versicherte Veränderungen mit sich.

Die jährliche Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bringt auch 2025 wieder wichtige Veränderungen in den Regionalklassen der Kfz-Versicherung mit sich. Diese Klassen sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge, da sie die Schadenbilanzen der 413 deutschen Zulassungsbezirke widerspiegeln.

Für rund 9,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte ändern sich die Regionalklassen. In 49 Zulassungsbezirken steigen die Klassen, was höhere Beiträge zur Folge hat. Im Gegensatz dazu profitieren 59 Bezirke von günstigeren Einstufungen. Besonders stark verbessern sich die Regionalklassen in Bayern, wo fast jeder vierte Autofahrer ab 2025 in eine günstigere Klasse eingestuft wird. Im Gegensatz dazu bleiben Großstädte wie Berlin und Offenbach in höheren Regionalklassen, da dort weiterhin schlechte Schadenbilanzen verzeichnet werden.

Auch in der Kaskoversicherung gibt es Veränderungen: Für etwa 5,8 Millionen Versicherte steigen die Regionalklassen, während etwa 4,5 Millionen Autofahrer auf niedrigere Klassen hoffen dürfen. Diese Verschiebungen sind oft wetterbedingt, etwa durch Hagelschäden, die in Regionen wie Bayern und Hessen zu einer Verschlechterung der Schadenbilanzen führten.

Die Regionalklassen sind zwar für die Versicherungsunternehmen nicht bindend, dienen jedoch als wichtige Orientierungshilfe für die Beitragsberechnung. Sie zeigen, wie stark die Schadenbilanzen regional variieren und welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsbeiträge haben kann. Während in ländlichen Gebieten wie Brandenburg und Schleswig-Holstein die Schadenbilanzen häufig günstig ausfallen, sind die Belastungen in den Metropolen tendenziell höher. Die neuen Einstufungen gelten ab sofort für Neuverträge und ab dem nächsten Versicherungsjahr auch für bestehende Verträge.

Der GDV stellt ein Online-Tool bereit, mit dem alle Regionalklassen in Deutschland abgefragt werden können.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und auch Personen, die das Tier betreuen, sogenannte Tierhüter. Dieser Schutz gilt aber nur, wenn Dritte geschädigt werden – nicht für eigene Schäden des Tierhüters. Oft ist nicht klar, wer als Tierhüter gilt. Sind Familienangehörige nicht als Tierhüter eingestuft, können sie selbst Schadensersatz fordern. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Was bedeutet es, Tierhüter zu sein?

Ein Hundebesitzer lässt seinen Hund während eines Urlaubs bei den Eltern? Dann gilt man als Tierhüter und ist über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert. Wichtig: Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Tierhalter die Person ausdrücklich mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Der Versicherungsschutz umfasst dann:

  1. Die Prüfung, ob das Tier tatsächlich einen Schaden verursacht hat;
  2. die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen;
  3. die Übernahme berechtigter Schadensersatzforderungen.

In den meisten Fällen ist es entscheidend, dass eine Person als Tierhüter anerkannt wird, um den Versicherungsschutz zu genießen. Doch der Versicherungsschutz gilt nur für Haftungsschäden, die der Hund dann Dritten verursacht. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm war das Gegenteil der Fall: Die Mutter eines Hundehalters wollte selbst Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des Sohnes erhalten und durfte dafür nicht als Tierhüterin gelten.

Der Fall: Mutter stürzte über den Hund des Sohnes

Ein Hundehalter forderte von seiner Versicherung Schadensersatz, nachdem seine Mutter über seinen Hund gestolpert war und sich schwer verletzt hatte. Die Mutter verlangte Schmerzensgeld und die Übernahme der medizinischen Kosten. Doch die Versicherung lehnte ab, weil sie die Mutter als Tierhüterin einstufte.

Der Grund: Gilt jemand als Tierhüter, übernimmt zwar die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten, nicht aber Schäden, die der Tierhüter selber erleidet. Für eigene Schäden trägt der Tierhüter das Risiko selber. Daher hätte die Mutter keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung des Sohnes, wenn sie als Tierhüter gilt. Als Prinzip der Haftpflicht kann man sich hier merken: Fremde Schäden werden übernommen, eigene Schäden nicht.

Gericht entschied: Mutter ist keine Tierhüterin

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Mutter keine Tierhüterin ist, weil sie keinen klaren Auftrag zur Betreuung des Hundes hatte. Bloße Anwesenheit oder gelegentliche Interaktion mit dem Tier reichen nicht aus, um als Tierhüterin zu gelten. Der Auftrag zur Betreuung lag beim Vater des Hundehalters.

Da der Vater die Verantwortung für den Hund trug, wurde die Mutter als unbeteiligte Dritte betrachtet und hatte Anspruch auf Schadensersatz. Die Versicherung musste somit die Kosten übernehmen.

Fazit: Was sie als Tierhalter wissen müssen

  • Tierhüter: Haftpflicht greift für andere! Wenn Sie jemanden ausdrücklich mit der Betreuung Ihres Tieres beauftragen, gilt diese Person als Tierhüter. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt dann die Verantwortung, wenn das Tier Dritten Schaden zufügt. Der Tierhüter selbst kann jedoch keine eigenen Ansprüche bei der Versicherung geltend machen, falls er durch das Tier geschädigt wird.
  • Kein Tierhüter: Eigene Ansprüche geltend machen! Wird eine Person nicht ausdrücklich als Tierhüter beauftragt, gilt sie als Begleitperson ohne besondere Verantwortung für das Tier. In diesem Fall kann die Person, sollte sie durch das Tier zu Schaden kommen, eigene Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Tierhalters geltend machen. Das gilt auch, wenn es sich um nahe Angehörige wie die Mutter des Hundehalters handelt.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig klare Vereinbarungen und das Verständnis der rechtlichen Rolle als Tierhüter sind, um Missverständnisse und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Künstliche Intelligenz (KI) könnte die Finanzberatung revolutionieren, besonders in einer Zeit, in der nur ein Drittel der Deutschen ihr eigenes Finanzwissen als “gut” oder “sehr gut” einschätzt. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage “TeamBank-Liquiditätsbarometer” zeigen jedoch, dass lediglich 36 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dem Einsatz von KI-gestützten Beratungsangeboten in Bereichen wie Geldanlage, Kredit oder Altersvorsorge offen gegenüberstehen.

Besonders aufgeschlossen gegenüber KI-Beratung sind Besserverdienende mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro monatlich. In dieser Gruppe können sich 53 Prozent vorstellen, KI zur Finanzberatung zu nutzen. Zum Vergleich: Bei einem Einkommen von unter 2.000 Euro liegt die Akzeptanz nur bei rund 30 Prozent. Auch das Alter spielt eine entscheidende Rolle: Während fast die Hälfte der 18- bis 49-Jährigen KI-gestützte Finanzberatung in Betracht zieht, sind es bei den 50- bis 79-Jährigen lediglich ein Viertel. Geschlechterunterschiede zeigen sich ebenfalls, denn 42 Prozent der Männer, aber nur 30 Prozent der Frauen, sind für den Einsatz von KI offen.

Trotz dieser potenziellen Vorteile gibt es erhebliche Bedenken. Skeptiker bemängeln vor allem die mangelnde Transparenz der Entscheidungen (86 Prozent) und ein höheres Vertrauen in Menschen gegenüber Maschinen (82 Prozent). Ebenso viele bezweifeln, dass ihre Fragen von der KI umfassend beantwortet werden können. 60 Prozent der Befragten lehnen die Technologie sogar grundsätzlich ab, da sie Arbeitsplatzverluste befürchten.

Dennoch sprechen auch viele Argumente für den Einsatz von KI in der Finanzberatung. Die Möglichkeit, rund um die Uhr verfügbar zu sein, wird von 81 Prozent der Befragten als klarer Vorteil angesehen. Zudem erwarten drei von vier Befragten eine objektivere und unabhängigere Beratung durch KI. 71 Prozent der Aufgeschlossenen schätzen, dass die Technologie sie weniger zu Handlungen drängt, und 67 Prozent halten es sogar für möglich, dass die KI in einigen Bereichen dem Menschen überlegen ist.

Ferienjobs sind für Schüler und Studenten eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen – ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Doch es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.

In den großen Ferien nutzen viele Schüler die Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas dazuzuverdienen. Dabei müssen sie sich in der Regel keine Sorgen um Abzüge in Form von Sozialversicherungsbeiträgen machen – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes. Das Gleiche gilt für Studentinnen und Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien jobben.

Der Grund dafür ist, dass Ferienjobs als “kurzfristige Beschäftigungen” gelten. Diese Beschäftigungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht länger als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück im laufenden Jahr dauern dürfen. Sofern diese Grenzen eingehalten werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Es ist jedoch wichtig, dass alle kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wer also bereits in diesem Jahr gejobbt hat, muss darauf achten, die Obergrenze nicht zu überschreiten. Bei Nichteinhaltung könnten sonst Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Ferienjobs bieten somit eine flexible und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, während der freien Zeit Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Versicherungsschutz bei Ferienjobs

Während eines Ferienjobs sind Schüler und Studenten in der Regel über ihre Familienversicherung krankenversichert. Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine Unfallversicherung ist oft durch den Arbeitgeber gewährleistet, da dieser verpflichtet ist, alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Es ist jedoch ratsam, dies vor Beginn des Jobs zu überprüfen. Zusätzlich sollten Schüler und Studenten darauf achten, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, die Unfälle auf dem Arbeitsweg und während der Arbeit abdeckt.

Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt und verschenkt wie im Jahr 2023. Das Statistische Bundesamt meldet eine beeindruckende Summe von 121,5 Milliarden Euro.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro registriert, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Dies entspricht einer Steigerung von 19,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro.

Ein signifikanter Anstieg wurde beim übertragenen Betriebsvermögen verzeichnet, das um 81,3 Prozent auf 29,8 Milliarden Euro anstieg. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum bei den sogenannten Großerwerben, die von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 kletterten.

Auch Schenkungen nahmen deutlich zu. Vermögensübertragungen durch Schenkungen erreichten 60,3 Milliarden Euro, ein Anstieg von 44,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders das geschenkte Betriebsvermögen verzeichnete eine Verdopplung auf 24,8 Milliarden Euro.