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Gesetzlich Krankenversicherte sollten schnell ihr Zahnarzt-Bonusheft überprüfen. Sollte ein Stempel für das laufende Jahr fehlen, ist es empfehlenswert, rasch einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren – und das idealerweise noch vor dem Jahreswechsel.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens.

Für gesetzlich Krankenversicherte kann es somit schnell sehr teuer werden. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten. Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung.

Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen also weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um zehn Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für zehn Jahre erbringt, kann den Zuschuss um weitere fünf Prozent nach oben schrauben.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Denn die Erhöhung der Zuschüsse greift nur, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden können.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2022 hatten sich rund 17,8 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert. Allein in den zehn Jahren zwischen 2012 und 2021 ist die Gesamtzahl der versicherten Personen mit einem Zahnzusatztarif um 4,3 Millionen oder 30,9 Prozent angestiegen.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten.

Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 60-prozentigen Zuschuss und das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung. Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 10 Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um weitere fünf Prozent.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zZur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Zahnzusatzversicherung als „Plus“ beim Versicherungsschutz

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2021 hatten sich rund 16,9 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Zahnzusatzversicherungen können sich lohnen: Denn Zahnersatz ist oft sündhaft teuer. Dass viele gute Tarife im Markt sind, hat nun auch die „Stiftung Warentest“ bestätigt. Von 249 getesteten Zusatzversicherungen erhielten zwei Drittel die Bewertung „sehr gut“.

Zahngesundheit ist wichtig: Und das in mehrerer Hinsicht. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen, dass der Verlust eines Zahnes oder mehrerer Zähne nicht nur das Essen erschweren kann: Je nachdem, welche davon betroffen sind. Auch das ästhetische Erscheinungsbild leidet. Mehrere Umfragen zeigen, dass Personen auch danach beurteilt werden, ob sie gepflegte Zähne haben. Mit einer Zahnlücke fällt dann nicht nur das Lächeln schwer – man riskiert auch, von den Mitmenschen vorverurteilt zu werden.

Was aber tun, wenn ein Zahn verloren geht? Gerade Kassenpatienten sehen sich dann schnell mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Denn die Krankenkassen zahlen nur sehr geringe Zuschüsse für Zahnersatz: bei einer metallischen Brücke zum Beispiel nicht einmal 400 Euro. Wer mehrere Zähne durch ein Implantat ersetzen muss, der muss jedoch einen hohen vierstelligen, ja sogar fünfstelligen Betrag einplanen. Oft leistet die GKV weniger als 20 Prozent der entstehenden Kosten.

Hier kommen sogenannte Zahnzusatzversicherungen ins Spiel, mit denen man die finanziellen Folgen des Zahnverlustes abfedern kann. Nicht zufällig gehört diese Produktart zu den erfolgreichsten Policen der privaten Krankenversicherer. Mehr als 16 Millionen Verträge haben die Deutschen bereits abgeschlossen, um ihre Zähne zu schützen. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Kundinnen und Kunden mehr als verdoppelt.

Dass eine hohe Qualität im Markt ist, bestätigt nun auch die „Stiftung Warentest“. Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2020) hat die Stiftung insgesamt 249 Tarife unter die Lupe genommen. Mehr als zwei Drittel wurden mit „sehr gut“ bewertet.

Wenn der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, müssen diese aber ehrlich und vollständig beantwortet werden: Sonst kann er im schlimmsten Fall eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und im Leistungsfall eine Zahlung verweigern. Deshalb empfiehlt es sich, eine Expertin bzw. einen Experten hinzuzuziehen. Darüber hinaus enthalten auch die Verträge recht unterschiedliche Leistungen, etwa mit dem Blick auf Wartezeiten. Wie bei anderen Versicherungsarten auch, so gilt auch hier: Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Ein Beratungsgespräch kann deshalb lohnen.

Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

Zahnersatz für gesetzlich Versicherte: Ein erhebliches Kosten-Risiko

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 50 Prozent der entstehenden Kosten.

Mehr noch: Der Festzuschuss wird auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll. Das veranschaulicht ein Artikel auf Spiegel Online.

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 50-prozentigen Zuschuss, und diesen auch nur für eine metallische Brücke als Regelversorgung (statt zum Beispiel für eine vollkeramische Brücke) – ganze 387 Euro (Stand 2016). Gesetzlich Versicherte müssen die hohe Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten selber schultern.

Bei finanzieller Überforderung droht das soziale Stigma

Wird also Zahnersatz benötigt, kann ein privater Haushalt schnell finanziell überfordert sein. Die drohende Konsequenz: Lücke bleibt Lücke. Kann sich ein Betroffener den Zahnersatz nicht leisten, muss er mit der Zahnlücke leben. Das aber wirkt als soziales „Stigma“, wie Studien immer wieder zeigen: Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschers promio.net zum Beispiel bescheinigen 79 Prozent der Bürger gepflegten Zähnen einen wesentlichen Einfluss auf den beruflichen Erfolg. Bei solchen Risiken auch für den sozialen Status lohnt es, auf eine Bonusregelung zu achten, die durch das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben ist.

Bonusregel: Der Festzuschuss lässt sich erhöhen

Denn der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 20 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um 30 Prozent. Regeln hierfür definiert Paragraph 55 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

Das Bonusheft will gut gepflegt werden

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin als Bedingung des Paragraphen 55 wahrnahm. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden.

Festzuschüsse steigen in 2020 auf 60 Prozent

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Das wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Kostenrisiko wird also leicht reduziert. Und dennoch könnte sich die Erhöhung in bestimmten Situationen als Tropfen auf dem hohlen Stein erweisen, ebenso die Bonusregelung. Denn noch immer gilt: Kosten für einen Zahnersatz stellen auch bei höheren Zuschüssen – noch immer – ein erhebliches finanzielles Risiko durch hohe Eigenanteile dar.

Private Zahnzusatzversicherung: Das lohnenswerte „Plus“ beim Versicherungsschutz

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln: Demnach sichern sich rund 16 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt ab.

Auch Verbraucherschützer von test.de empfahlen in der Vergangenheit wiederholt derartige Policen. Bei einem Produkttest in 2019 schlossen insgesamt 76 von 234 Zahnzusatzversicherungen mit einem „sehr guten“ Ergebnis ab.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Es kann sich für Eltern lohnen, auch für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das zeigt ein Blick auf die drohenden Kosten, wenn Kinder doch einmal einen kieferorthopädischen Eingriff brauchen.

Viele Kinder und Jugendliche brauchen eine Zahnspange. Mit ihr werden Zahnfehlstellungen korrigiert, etwa Ober- und Unterbiss. Auch, wenn die Kinder oft nur unliebsam davon Gebrauch machen: Mit einer Zahnspange lassen sich kleine kosmetische Fehler bereits in jungen Jahren korrigieren, was im später im ganzen Leben nachwirken wird. Schließlich werden die Zähne von vielen Menschen als eine Art Visitenkarte interpretiert.

In der Regel finden kieferorthopädische Eingriffe etwa ab dem neunten Lebensjahr statt. Ist der Kiefer noch nicht vollständig entwickelt, sind solche Eingriffe leichter und das Wachstum wird durch die Spangen besser unterstützt.

Die Krankenkasse zahlt nur bei starken Beeinträchtigungen

Oft werden Versicherungsexperten mit der Frage konfrontiert: Übernimmt die Krankenkasse die Korrektur für Zahnfehlstellungen und orthopädische Korrekturen des Gebisses? Die Antwort lautet: Jein. Damit dies der Fall ist, muss eine Kiefer- und Zahnfehlstellung vorliegen, die das „Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht“.

Ob dies der Fall ist, hängt auch von der Diagnose des Zahnarztes ab. Seit einer Gesundheitsreform im Jahr 2002 geben sogenannte Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) den Ausschlag dafür, ob und in welchem Umfang auch Kinder Anspruch auf Kassenleistungen haben. Die Kassen müssen einspringen, wenn eine KIG 3 bis KIG 5 festgestellt wird – das bedeutet eine besondere Schwere der Fehlstellung.

Entscheidend für den Anspruch ist zum Beispiel, um wie viel die oberen Schneidezähne die unteren überragen und ob dies das Sprechen des Kindes beeinflussen könnte. Auch andere Faktoren werden berücksichtigt, etwa eventuelle Zahnlücken und ob die Zähne zu eng beieinander stehen.

Kosten im vierstelligen Bereich drohen

Selbst wenn ein Anspruch auf Erstattung besteht, müssen die Eltern beim ersten Kind zunächst 20 Prozent der Kosten zahlen, beim zweiten Kind zehn Prozent. Hierbei gilt es zu bedenken, dass eine teure Zahnspange schnell mal 6.000 Euro kosten kann. Deshalb empfiehlt sich es, dass Eltern auch für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Mit einer Extra-Police lassen sich auch Boni finanzieren, die nicht zu den Kassenleistungen zählen, aber von denen die Kinder profitieren können. Etwa innen anliegende Zahnspangen, die etwas diskreter sind. Oder andere Eingriffe wie eine Glattflächenversiegelung, die da zu beiträgt, dass die Zähne trotz Zahnspange weniger kariesanfällig sind. Ihr Kind wird es Ihnen danken!