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Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine beliebte Präventionsmaßnahme gegen Zahnfleischerkrankungen und Karies. Allerdings zählt sie nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch bieten manche Krankenkassen einen Zuschuss an.

Bedingungen der Zuschüsse aber variieren – mitunter kommt man günstiger mit einer Zahnzusatzversicherung weg. Auch koppeln einige Krankenkassen die Bezuschussung an ein Bonusprogramm.

Professionelle Zahnreinigung: Von Zahnärzten empfohlen

Bei der Professionellen Zahnreinigung werden harte sowie auch weiche Zahnbeläge mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Schallinstrumenten entfernt. Zudem werden die Zähne poliert und fluoridiert. All dies geschieht in Verbindung mit einer Beratung zu besserer Zahnhygiene.

Ausdrücklich empfohlen wird die Professionelle Zahnreinigung von der Bundeszahnärztekammer – und zwar mindestens einmal jährlich. Bei erhöhtem Risiko, an Karies oder Parodontitis zu erkranken, soll sogar mehrmals im Jahr eine PZR durchgeführt werden. Die Kosten liegen etwa zwischen 80 Euro bis 120 Euro.

Viele Krankenkassen leisten einen freiwilligen Zuschuss

Trotz Empfehlung der Zahnärzte ist die Professionelle Zahnreinigung allerdings keine Kassenleistung. Dennoch leisten viele Krankenkassen einen Zuschuss – als freiwillige Satzungsleistung. Eine Satzungsleistung ist eine Leistung, zu der Kassen nicht verpflichtet sind – sie kann aber freiwillig gewährt werden und wird dazu in der Satzung der Kassen festgeschrieben. Durch attraktive Zuschüsse möchten sich die Kassen einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um die Kunden sichern.

Höhe der Zuschüsse und Bedingungen variieren stark

Wie hoch aber der Zuschuss ist oder zu welchen Bedingungen er geleistet wird, ist ganz verschieden. So gewähren einige Krankenkassen gerade einmal zehn Euro Zuschuss. Andere hingegen bezuschussen 80 Prozent der Kosten. Mitunter sind die Zuschüsse an das Bonussystem gekoppelt – dann ist es gar nicht so einfach, die Zusatzleistungen zu erhalten.

Bonussysteme können aufwendig sein

Denn Bonussysteme können aufwendig und kompliziert sein – Zuschüsse sind hier von der Teilnahme an weiteren Maßnahmen abhängig. Für diese Maßnahmen muss Zeit investiert werden – zum Beispiel für Vorsorge-Untersuchungen oder das Nutzen von Sportangeboten. Auch fallen mitunter weitere Kosten an, wenn auch Bonusmaßnahmen nur zu einem gewissen Teil bezuschusst werden.

Wem das Nutzen von Zusatzangeboten (wie zum Beispiel der Professionellen Zahnreinigung) wichtig ist, der sollte sich sehr genau über die Bedingungen informieren, zu denen die Krankenkasse derartige Leistungen erbringt.

Weitere Möglichkeit: Behandlung durch Vertragsärzte

Mitunter aber erstatten einige Kassen sogar den vollen Betrag – jedoch ist dies aktuell nur möglich durch Behandlungen über Vertragsärzte. Denn es gibt ganze Netzwerke an Arzt- und Zahnarztpraktiken, mit denen Krankenkasse besondere Bedingungen aushandeln – das Dentnet-Netzwerk oder das IMEX-Netzwerk sind für Zahnbehandlungen hier wichtig. Versicherte sollten deswegen nachfragen, ob ihre Kasse für eine PZR durch Vertragsärzte einen höheren Teil der Kosten übernimmt.

Zahnzusatzversicherung: Leistet für viele Maßnahmen

Teils geringe Zuschüsse, teils komplexe Bedingungen oder Verweigerung einer freien Arztwahl – Gesetzliche Krankenkassen machen es ihren Versicherten oft nicht einfach, an Zuschüsse für freiwillige Leistungen zu kommen. Wer aber seine Krankenkasse nicht nach Zusatzleistungen auswählen will oder wer umfangreiche Prophylaxe-Maßnahmen unabhängig von komplexen Bedingungen nutzen möchte, für den empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Denn viele Zahnzusatzversicherungen sind günstig – und gewähren dann dennoch viele Prophylaxe-Maßnahmen für gesunde Zähne. Dadurch erspart man sich aufwendige Zugeständnisse an ein Zuschuss-System. Wer hierzu mehr wissen will, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Auch wer Zahnbeschwerden hat, hat als gesetzlich Krankenversicherter keinen Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen.

Gute und gesunde Zähne sind wichtig, aus mehreren Gründen. Nicht nur können Zahnschmerzen das Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen, zu Kopfschmerz, Konzentrationsproblemen etc. führen. Umfragen zeigen auch, dass Menschen gepflegte Zähne als eine Art Visitenkarte wahrnehmen und dies das Urteil über andere Personen beeinflusst. Im schlimmsten Fall wird man als ungepflegt wahrgenommen – was sogar zu Nachteilen bei Job-Bewerbungen führen kann.

Dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren gerade den Leistungskatalog beim Zahnarzt zusammengestrichen. Das betrifft vor allem den Zahnersatz: Seit 16 Jahren bereits kommen die Krankenversicherer nicht mehr voll für Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 Prozent, maximal werden -bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre hinweg- 75 Prozent ersetzt. Die Regeln für den Festzuschuss sind komplex. Aber selbst die Verbraucherzentralen warnen vor der “Kostenfalle Zahnersatz”. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich schnell auf 1.500 bis 3.500 Euro.

Auch professionelle Zahnreinigung nicht drin

Dass gesetzlich Versicherte bei Zahnproblemen nicht einmal Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung haben, zeigt ein bereits älteres Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Geklagt hatte hier ein Mann, der unter einer Parodontitis litt: eine bakterielle Entzündung des Zahnbettes, die im schlimmsten Fall zu Zahnausfall führen kann. Denn Zahn und Knochen werden durch die Erkrankung destabilisiert. Deshalb hatte der Mann bei seinem Zahnarzt seine Zähne reinigen lassen – und sich dadurch Linderung versprochen. Das kostete knapp 100 Euro.

Als er die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichte, wollte diese aber nicht zahlen: Weshalb die Sache vor Gericht landete. Und tatsächlich haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch, eine Zahnreinigung ersetzt zu bekommen. Der Grund, stark vereinfacht: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für eine professionelle Zahnreinigung keine Empfehlung gegeben. Das ist ein Gremium aus Ärzten, Krankenkassen-Funktionären und anderen Funktionären aus dem Gesundheitswesen, das entscheidet, auf welche Leistungen gesetzlich Versicherte Anrecht haben.

Damit ein Leistungsanspruch besteht, müssen die medizinischen Maßnahmen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein, wie es im Sozialgesetzbuch heißt. Eine professionelle Zahnreinigung aber wird in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht empfohlen. Folglich müssen Krankenkassen-Mitglieder die Kosten selbst tragen (Urteil vom 30.05.2018, – S 28 KR 2889/17 -).

Zahnzusatzversicherung schafft Abhilfe

Explizit hoben die Richterinnen und Richter aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt in dem Urteil hervor, dass nicht alles, was medizinisch notwendig sei, der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterfalle. Hier wurden in den letzten Jahrzehnten tatsächlich viele Leistungen gekürzt, die zuvor von den Krankenkassen übernommen wurden. Das ist auch eine Reaktion auf steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem begründet in einer alternden Gesellschaft.

Hier können gesetzlich Versicherte aber mit einer privaten Zahnzusatz-Police Abhilfe schaffen. Abhängig vom Vertrag sind hier auch die Kosten einer Zahnreinigung versicherbar. Noch wichtiger ist es aber selbstverständlich, teure Eingriffe abzusichern, wenn diese erforderlich werden: eben den Zahnersatz. Denn Zahnlücken beeinträchtigen nicht nur Wohlbefinden und Gesundheit, sie können das Gebiss auch weiter destabilisieren: Und sind eine schlechte Visitenkarte.