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In den vergangenen Jahren hat sich durch den starken Fokus auf den Onlinehandel auch das Kundenverhalten in Bezug auf den dazu passenden Versicherungsschutz gewandelt. Wer per Versandhandel ein Produkt kauft, dem wird häufig auch eine sogenannte integrierte Versicherung oder „Embedded Insurance“ mit angeboten. Doch hier gilt es genau hinzusehen, denn die Policen haben auch ihre Tücken.

Beim Kauf eines Laptops oder einer Waschmaschine gleich die passende Versicherung dazu? Das bieten immer mehr Online-Versandhändler an. Und das mit wachsendem Erfolg. Inzwischen würden mit 92 Prozent nahezu alle Kunden die Möglichkeit zur Ergänzung einer Zusatzversicherung während des Online-Kaufs aktiv bemerken. Mehr als die Hälfte von ihnen hat bereits von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. Das zeigt eine Umfrage des Rostocker InsurTechs hepster.

Allerdings hängt der Abschluss von Zusatzversicherungen vom Produkt ab. An erster Stelle stehen Smartphones und Handys, bei denen jeder fünfte Kunde direkt beim Kauf eine passende Versicherung erworben hat. Ebenso zeigen sich Laptop, Notebook und (E-)Bikes als beliebte Optionen, wobei hier 15 Prozent der Teilnehmer entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Klassische Reiseversicherungen sowie Kameraversicherungen wurden von jeweils 12 Prozent der Befragten in Anspruch genommen.

Das Interesse an einem Versicherungsschutz ist auch vom Wert des Produktes abhängig. Ab einem Kaufpreis von 500 Euro legen knapp 55 Prozent Wert auf eine Versicherung. Weitere 41 Prozent ziehen dies ab 1.000 Euro in Betracht.

Tarife mit Tücken

Es ist kein Geheimnis, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Versicherung abschließen, ohne sich vorher die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Das ist aber ein Fehler. Verbraucherverbände warnen, dass gerade derartige Verträge mitunter tückische Ausschlüsse haben.

Ein Beispiel: Ein großer Versandhändler bewirbt einen Tarif, bei dem kein Leistungsanspruch besteht, wenn beim Verschütten von Flüssigkeit grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Als grob fahrlässig kann schon gewertet werden, wenn man die Kaffeetasse neben dem Smartphone abstellt, diese umkippt und das Gerät beschädigt wird. Für genau solche Fälle erhofft man sich aber Schutz.

Viele Tarife sehen zudem hohe Selbstbeteiligungen bei Reparaturen vor. Und versichert ist oft nur der Zeitwert eines Gerätes. Keineswegs erhält man folglich den Kaufpreis bei einem Schaden, da gerade elektrische Geräte wie Laptops oder Smartphones schnell an Wert verlieren. Außerdem lassen viele Verträge offen, ob der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen Geldersatz erhält – oder nur ein gebrauchtes Ersatzgerät. Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Zudem sollte beachtet werden, dass Käufer auch Anrechte gegenüber einem Händler haben, wenn ein Gerät zeitig kaputt geht. Gemeint ist hiermit nicht die -oft freiwillig- angebotene Garantie, sondern die sogenannte Gewährleistung. Volle zwei Jahre haftet der Verkäufer für den ordnungsgemäßen Zustand der verkauften Sache, wobei nach sechs Monaten der Käufer in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Weil aber viele „Embedded Insurance“-Tarife, wie der Name schon sagt, von ausländischen Versicherern bereitgestellt werden, beinhalten sie oft Deckungen, für die deutsche Verbraucher bereits über das EU-Recht und das Bürgerliche Gesetzbuch abgesichert sind (§§ 437, 438 BGB), ohne dafür extra zahlen zu müssen.

Ob sich solche integrierten Zusatzversicherungen lohnen, darüber gehen folglich die Meinungen auseinander – zumal sie oft auch recht teuer sind. Auf jeden Fall sollten zunächst andere Risiken abgesichert werden, etwa existentielle wie die Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich aber gilt: Vorher den Vertrag lesen, was in welchem Umfang überhaupt versichert ist.

Laut vielen Versicherungsverträgen wird nicht der Neuwert einer Sache ersetzt, sondern der Zeitwert: das heißt, der Wertverfall wird mit eingerechnet. Für Versicherungsnehmer kann das mitunter ärgerlich sein. Zum Beispiel, wenn sie zum Teil die Kosten für einen Schaden übernehmen müssen, den sie gar nicht selbst verursacht haben.

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird in bestimmten Sparten schnell mit dem Begriff „Zeitwert“ konfrontiert. Was aber bedeutet dieser? Die Erklärung ergibt sich schon aus dem Wort selbst: Der Versicherer zahlt dann nicht den Neupreis einer versicherten Sache, sondern rechnet den zwischenzeitlichen Wertverfall mit ein, vor allem durch das Alter und den Verschleiß. Schließlich ist ein Computer, der vor vier Jahren gekauft wurde, heute viel weniger wert. Und das Auto auch.

Frau bekommt nur Teil des Schadens ersetzt, den sie selbst nicht verursachte

Ein typisches Beispiel für Versicherungen, bei denen der Zeitwert eine Rolle spielt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und das kann sogar dann für Ärger sorgen, wenn man einen Schaden gar nicht selbst verursacht hat, sondern eine fremde Person. Das musste vor drei Jahren auf schmerzvolle Weise eine Thüringer Hausbesitzerin erfahren.

Die Frau wohnte an einer viel befahrenen Landstraße. Eines Tages kam ein Sattelschlepper eines Allgäuer Speditionsunternehmens von der Straße ab und fuhr in ihren Garten, wo das tonnenschwere Gefährt eine heillose Zerstörung anrichtete. Die Garage stürzte ein, ein Aufsitzrasenmäher und mehrere teure Geräte erlitten Totalschaden.

Obwohl die Frau überhaupt keine Schuld an dem Unfall hatte, blieb sie dennoch auf einem Teil ihrer Kosten sitzen. Eben deshalb, weil der Kfz-Versicherer des Brummifahrers ihr nur den Zeitwert der Garage ersetzte. Das Gebäude war bereits Ende der 80er Jahre erbaut worden, den daraus resultierenden Wertverlust rechnete der Versicherer ein und kürzte die Schadenssumme.

Doppelt bitter für die Frau: Das Geld reichte nicht, um die Garage wieder aufzubauen. Sie musste 28.000 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Doch auch vor Gericht erlitt die Frau eine Niederlage: Der Versicherer durfte den Wertverlust einrechnen.

Smartphone-Versicherung: Wenn der Versicherer deutlich kürzt

Eine andere wichtige Sparte, bei der man auf den Zeitwert achten sollte, sind Smartphone- und Elektronikversicherungen. Und das in doppelter Hinsicht. Während die Versicherer bei den oft teuren Verträgen nur den Zeitwert ersetzen, wenn das Gerät kaputt geht, so sehen die Verträge oft auch eine hohe Selbstbeteiligung vor. Diese Selbstbeteiligung orientiert sich aber am Neuwert des versicherten Smartphones, PCs oder Laptops, zum Beispiel zehn Prozent der Kaufsumme.

Wenn dann die Reparatur nur 100 Euro kostet und der PC einen Neuwert von circa 1.000 Euro hatte, erhält der Versicherte keinen Cent von seiner Versicherung! Oft lassen sich Versicherungen sogar das Recht einräumen, den Selbstbehalt direkt vom Konto des Kunden abzubuchen – ohne vorher zu fragen, ob dies auch gewünscht ist.

Es lohnt sich also, auf derartige Vertragsklauseln zu achten. Denn sie sind mit entscheidend, ob und wie viel Geld man vom Versicherer im Schadensfall bekommt. Im Zweifel kann man immer einen Versicherungsfachmann fragen, was bestimmte Formulierungen in den Vertragsbedingungen bedeuten.