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Die medizinische Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den essenziellen Absicherungen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Trotz aller Sorgfalt und Fachkompetenz können im medizinischen Alltag Fehler passieren, die gravierende finanzielle Folgen für den betroffenen Mediziner haben können. Diese Versicherung schützt nicht nur vor den finanziellen Risiken von Schadensersatzansprüchen, sondern auch vor den erheblichen Reputationsschäden, die ein solcher Vorfall mit sich bringen kann.

Warum eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich ist

Die Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs bringt eine hohe Verantwortung mit sich. Ein kleiner Fehler, eine ungenaue Diagnose oder eine fehlerhafte Behandlung kann schnell zu großen Schäden führen – sowohl gesundheitlich für den Patienten als auch finanziell für den Arzt. In Deutschland sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ist die Berufshaftpflichtversicherung daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen. Denn die Höhe der Schadensersatzforderungen kann in die Millionen gehen, insbesondere wenn es um dauerhafte Gesundheitsschäden oder sogar Todesfälle geht.

Was die Berufshaftpflichtversicherung abdeckt

Eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung deckt verschiedene Schadensfälle ab. Dazu gehören insbesondere:

  • Personenschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch eine fehlerhafte Behandlung, falsche Medikation oder unterlassene Maßnahmen entstehen können. Diese Schäden umfassen die medizinischen Kosten, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall Rentenzahlungen an den Geschädigten.
  • Sachschäden: Diese entstehen, wenn beispielsweise durch ein Versehen medizinische Geräte oder die Einrichtung der Praxis beschädigt werden.
  • Vermögensschäden: Diese betreffen finanzielle Verluste des Patienten, die durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht wurden, zum Beispiel, wenn ein Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers arbeitsunfähig wird und Einkommenseinbußen erleidet.

Die Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Eine der wichtigsten Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte ist die sogenannte “Nachhaftung”. Sie stellt sicher, dass auch nach der Aufgabe der Praxis oder dem Ausscheiden aus dem Beruf noch Schutz besteht, wenn sich später herausstellt, dass ein Behandlungsfehler vorlag. Diese Nachhaftung ist besonders wichtig, da viele Behandlungsfehler erst nach Jahren entdeckt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Deckungssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein, um auch im Extremfall Schutz zu bieten. Die Mindestdeckungssumme liegt in der Regel bei 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Je nach Risikoprofil und Fachrichtung kann es sinnvoll sein, eine höhere Deckungssumme zu wählen.

Die Risiken von Unterversicherung

Eine Unterversicherung kann fatale Folgen haben. Wenn die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreicht, um die Ansprüche der Geschädigten vollständig zu decken, muss der Arzt die Differenz aus dem eigenen Vermögen zahlen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Deshalb ist es entscheidend, regelmäßig zu überprüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Rechtsberatung und Prozesskostenabsicherung

Ein oft übersehener Vorteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Absicherung der Prozesskosten. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Verteidigung des Arztes, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten. Dies ist besonders wichtig, da die Kosten für solche Verfahren schnell in die Höhe schießen können, insbesondere wenn es sich um komplexe medizinische Sachverhalte handelt.

Welche finanziellen Herausforderungen bewältigen Millennials? Was verstehen sie unter “finanzielle Freiheit”? Wie und wofür sparen sie? Diese Fragen beantwortet eine Studie.

Eine aktuelle YouGov-Studie hat sich eingehend mit dem finanziellen Verhalten der sogenannten Millennials beschäftigt – also der Altersgruppe von 25 bis 40 Jahren. Die Studie namens “Millennial Money Matters” beleuchtet, wie diese Generation Geld spart und investiert, wo sie ihre finanziellen Informationen bezieht und welchen Stellenwert sie der nachhaltigen Geldanlage beimisst.

Positiv ist zu vermerken, dass das regelmäßige Sparen und Investieren für Millennials höchste Priorität hat. Acht von zehn Millennials legen regelmäßig Geld zurück. Interessanterweise spart trotz steigender Zinsen und hoher Inflation immer noch ein Großteil der Befragten ihr Geld unverzinst – 40 Prozent auf Girokonten und 30 Prozent in Bargeld. Im Vergleich dazu investieren nur 30 Prozent der befragten Millennials ihr Geld.

Die Sparziele der Millennials variieren, wobei das Ansparen eines Notgroschens für unvorhergesehene Ausgaben mit 49 Prozent an erster Stelle steht. Die Altersvorsorge (37 Prozent) rangiert erst an dritter Stelle, nach Urlaubsreisen (41 Prozent).

Die Auswirkungen aktueller Krisen wie Krieg, Inflation und Rezessionsängste sind auch unter Millennials zu spüren. Die Hälfte gibt an, nun stärker auf ihre Ausgaben zu achten. Einige haben Schwierigkeiten, ihre Fixkosten mit ihrem Einkommen zu decken (14 Prozent) und mussten bereits auf ihre Ersparnisse zurückgreifen (20 Prozent).

Nicht zuletzt wird “finanzielle Freiheit” von den Befragten am meisten damit in Verbindung gebracht, dass sie sich keine Sorgen um Geld machen müssen, gefolgt von der Abwesenheit von Schulden und dem Vorhandensein eines finanziellen Polsters.

Über die Studie:
Methodik Die Erhebung für die Millennial Money Matters wurde in Deutschland durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im März 2023 durchgeführt. In der repräsentativen Studie wurden 1.013 Personen zwischen 25 und 40 Jahren befragt.

Die Gen Z zeigt ein starkes Sicherheitsbewusstsein in digitalen und physischen Bereichen. Ob Datenschutz, soziale Sicherheit oder psychisches Wohlbefinden: sie streben nach stabilen und vertrauenswürdigen Umgebungen. Das zeigt sich auch in Sachen Versicherungen.

Die Gen Z demonstriert ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein, was sich in ihrer Priorisierung einer soliden finanziellen Absicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen zeigt. Etwa drei Viertel (75%) dieser Altersgruppe legen darauf großen Wert. In der Altersgruppe von 16 bis 30 Jahren haben bereits 56 Prozent eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, 32 Prozent eine Hausratversicherung, und 28 Prozent eine Reiseabsicherung, um beispielsweise Krankheitsfälle während oder vor Reisen abzudecken. Des Weiteren verfügen 23 Prozent über eine Rechtsschutzversicherung und 42 Prozent über eine Kfz-Versicherung aufgrund häufigen Autobesitzes. Private Haftpflicht-, Kfz- und Unfall-Versicherungen werden dabei am häufigsten als erste oder zweite Versicherung gewählt. Somit stellt die Gen Z keineswegs eine Gruppe dar, die Versicherungen vernachlässigt, sondern vielmehr eine attraktive Zielgruppe mit hohem Sicherheitsbedürfnis.

Eine differenzierte Herangehensweise zeigt sich bereits beim ersten Abschluss einer Versicherung. Fast zwei Drittel (60% oder knapp 6 Millionen) der Gen Z planen in den nächsten zwei Jahren den Abschluss einer Versicherung, bevorzugt im Bereich Kfz (16%), private Haftpflicht (15%), Rechtsschutz (13%) oder Hausrat (12%). Auch Altersvorsorge (16%), Berufsunfähigkeit (14%) und Unfallversicherungen (11%) stehen im Fokus. Der Bedarf an Versicherungen steigt mit bestimmten Lebensereignissen wie dem Berufsstart oder Wohnungswechsel, insbesondere bei Immobilienkauf oder -bau. Externe Anreize für Entscheidungen kommen oft durch Werbung in Online- und sozialen Medien, Werbebriefe, Finanzdienstleister-Newsletter oder Empfehlungen der Eltern oder von anderen Produkthändlern. Ein wenig mehr als zehn Prozent informieren sich gezielt in sozialen Medien. Unter den Social-Media-Nutzern hat TikTok zwar mit 40 Prozent weniger Reichweite als YouTube (62%) oder Instagram (54%), aber Inhalte auf TikTok beeinflussen den Entscheidungsprozess stärker als auf anderen Plattformen.

Diese Daten ermittelte eine Marktuntersuchung von Sirius Campus, für die 1231 Personen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren befragt wurden.

Selbstständige setzen bei der Absicherung persönlicher Risiken vor allem auf Krankentagegeld- und Krankengeld-Policen. Doch weniger als jeder Dritte verfügt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. beabsichtigt, diese zeitnah abzuschließen.

Das Risikobarometer eines Versicherers versucht zu ermitteln, wie sich Selbstständige gegen Krankheit oder Unfall absichern. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmer oft nicht ausreichend vorsorgen und teilweise falsche Absicherungen wählen. Zum Beispiel sind Unfallversicherungen unter Selbstständigen verbreiteter als Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Auf die Frage, ob sie sich gegen Krankheit oder Unfall abgesichert haben, antworteten immerhin 34 Prozent der Befragten mit “Nein, habe ich auch nicht vor”. 39 Prozent gaben an, dass sie bereits abgesichert sind, während weitere 28 Prozent angaben, es noch nicht getan zu haben, aber es zu planen.

Die häufigste Form der vorhandenen Absicherung ist die Krankentagegeld- und Krankengeldversicherung. 27 Prozent der Selbstständigen haben eine solche Police, und weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Insgesamt sind somit 41 Prozent auf diese Weise abgesichert. Krankentagegeld-Policen zahlen einen bestimmten Betrag aus, wenn die Versicherten aufgrund von Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind.

Die Unfallversicherung ist der zweithäufigste Schutz. Etwa jeder vierte Selbstständige (26 Prozent) hat eine solche Versicherung, weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Damit beläuft sich der Anteil der Unfallversicherungen auf insgesamt 40 Prozent. Die Betriebshaftpflicht wird als dritthäufigste Form der Absicherung genannt, obwohl sie keine spezifische Vorsorge gegen Krankheit oder Unfall darstellt. Die Frage lautete konkret: “Welche Versicherung(en) zur Absicherung persönlicher existenzieller Risiken haben Sie abgeschlossen bzw. planen Sie abzuschließen?”.

Hingegen besitzt nur jeder fünfte Unternehmer (20 Prozent) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, während weitere zehn Prozent den baldigen Abschluss planen.

Es gibt zumindest teilweise ein Bewusstsein für das Risiko. 44 Prozent aller befragten Unternehmer gaben an, dass Krankheit oder Unfall in jedem Fall ein existenzielles Risiko für sie selbst und ihr Unternehmen darstellen würden. Weitere 39 Prozent antworteten mit “eventuell”. Lediglich 14 Prozent verneinten diese Aussage ausdrücklich und sahen somit keine explizite Bedrohung.

Besonders Selbstständige mit kleinen Unternehmen und einem Umsatz bis 70.000 Euro, von denen 295 Personen befragt wurden, sowie Selbstständige ohne eigene Mitarbeiter, sehen das größte Risiko. 50 Prozent der erstgenannten Gruppe und 51 Prozent der letzteren gaben an, dass Krankheit und Unfall eine existenzbedrohende Gefahr darstellen. Selbstständige großer Unternehmen (Umsatz 150.000 Euro und mehr) sehen Krankheit und Unfall am wenigsten als existenzbedrohend an. Lediglich 33 Prozent von ihnen betrachten dies als “in jedem Fall” eine Bedrohung.

Über die Studie:
Der Spezialversicherer Hiscox erfragt in seinen Risikobarometern regelmäßig, wie Selbstständige und Unternehmen in Deutschland gegen bestimmte Risiken abgesichert sind. Gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut infas quo wurde nun im Auftrag des Branchenmagazins Versicherungsmonitor die Studie erweitert, sodass zum Beispiel auch danach gefragt wurde, welche existentiellen Risiken die Selbstständigen für ihr Geschäft sehen und mit welchen Arten von Versicherungen sie persönlich Vorsorge betreiben. Befragt wurden hierbei 600 Personen, die sich in drei Gruppen von Selbstständigen aufgliedern lassen: solche mit einem Umsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz von 70.000 Euro bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. Die Umfrage soll künftig jährlich wiederholt werden.

Zum 01. August 2022 treten Änderungen des Berufsrechts bei Rechtsanwälten und Steuerberatern in Kraft. Das wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz dieser Berufsgruppen aus.

Zum 01. August 2022 tritt das “Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe” (BRAO) in Kraft und bringt einige Änderungen für die genannten Berufsgruppen mit sich.

So gelten für nicht haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften neue Mindestversicherungssummen im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnergesellschaften (PartG) zählen beispielsweise dazu. Die Mindestversicherungssumme beträgt nun 500.000 Euro je Fall.

Bei haftungsbeschränkten Berufsausübungsgesellschaften (z.B. PartGmbH, GmbH), in denen nicht mehr als zehn Personen anwaltlich oder in einem Beruf nach § 59c Absatz 1 Satz 1 tätig sind, beträgt die Mindestversicherungssumme 1.000.000 € je Fall und mind. 4.000.000 € je Jahr.

Zudem wurde die Rechtsform ‚GmbH & Co.KG‘ auch für Anwaltskanzleien geöffnet. Die neuen Mindestvoraussetzungen für Rechtsanwälte sind in §59o BRAO festgelegt; jene für Steuerberater in §55f StBerG.

In der Praxis bedeutet das auch: Die bisherige Praxis, dass sich Mitglieder ein und derselben nicht haftungsbeschränkten Sozietät bei unterschiedlichen VSH-Anbietern versicherten und das teilweise mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen, findet nun ein Ende und ist ab August nicht mehr möglich.

Steuerberater und Rechtsanwälte sollten also prüfen lassen, ob ihr jeweiliger Vermögensschadenhaftpflicht-Schutz den neuen Anforderungen genügt.

Die Private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür. Auch für Studierende kann ein eigener Vertrag sinnvoll sein. Bis wann Studierende bei ihren Eltern mitversichert und welche Schäden besonders häufig sind.

Laut Statista belief sich der Bestand privater Haftpflichtversicherungen in Deutschland auf rund 47,5 Millionen. Damit zählt diese Versicherungsart zu den am weitesten verbreiteten Absicherungen. Mit gutem Grund: Denn wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt (§ 823 BGB).

Das gilt auch für Studierende. Bis zum Ende ihrer Erstausbildung sind Studierende bei ihren Eltern mitversichert – sofern es sich um einen Familien-Tarif handelt, der auch Kinder vom Versicherungsschutz erfasst. Gut zu wissen: Das Masterstudium nach einem Bachelor zählt noch zur Erstausbildung. Anders verhält es sich, wenn ein Zweitstudium nach Abschluss des ersten begonnen wird oder wenn vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Dann ist ein eigener Vertrag nötig. Die Mitversicherung bei den Eltern endet auch dann, wenn man heiratet – gleich, ob das Erststudium noch läuft oder nicht.

PHV: Die 10 häufigsten Schadenmeldungen unter 25-Jähriger

Welche Schäden in der Privathaftpflicht besonders häufig von unter 25-Jährigen gemeldet werden, zeigt die Auswertung eines Vergleichsportals:

  • 23,9 Prozent der Schadenmeldungen junger Menschen betrafen das Handy eines Dritten
  • 9,5 Prozent der Schadenmeldungen betreffen Autos Dritter, die z.B. im Vorbeifahren beschädigt wurden
  • 8,3 Prozent meldeten Schäden an Türen, die sie verursacht haben
  • 5,6 Prozent der Schadenmeldungen betrafen Boden oder Flur
  • 3,7 Prozent der Schadenmeldungen betrafen Laptop oder PC eines Dritten
  • 3,3 Prozent der Schadenmeldungen betrafen Waschbecken
  • Nur 2,8 Prozent der Schadenmeldungen bezogen sich auf verlorene oder beschädigte Schlüssel
  • 2,4 Prozent der Schäden betrafen einen Fernseher.
  • 2,2 Prozent der Schadenmeldungen Studierender entfielen auf Kochfelder

Die Bundesbürger leben immer länger und bringen weniger Kinder zur Welt. Folglich muss sich auch die Gesellschaft an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung anpassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes hat bereits jeder fünfte Deutsche das 65. Lebensjahr erreicht oder ist älter. Doch viele Unternehmen versäumen es, ihre Angebote altersgerecht zu gestalten.

Dass es immer noch Defizite bei altersgerechten Angeboten gibt, zeigt eine aktuelle Umfrage des privaten Meinungsforschungsinstituts ServiceRating GmbH. In der repräsentativen Studie sagte die Mehrheit der Bundesbürger (56 Prozent), Dienstleistungsunternehmen in Deutschland seien „mittelmäßig“ bis „schlecht“ auf die Alterung der Gesellschaft vorbereitet. Besonders hoch ist die Unzufriedenheit bei jenen Personen, die das Thema am meisten betrifft: 70 Prozent der Über-55-Jährigen hielten die Vorbereitung für nicht angemessen.

Vernachlässigte Zielgruppe

Ärgerlich ist die Vernachlässigung der Senioren durch die Unternehmen in mehrfacher Hinsicht. Zum einen wird es den älteren Menschen erschwert, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen: im schlimmsten Fall kann das sogar als diskriminierend empfunden werden.

Zum anderen sind ältere Personen eine nicht zu unterschätzende Zielgruppe mit großer Wirtschaftskraft. Bei einer Befragung der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) gaben 18 Prozent der befragten Über-60-Jährigen an, über Ersparnisse von mehr als 50.000 Euro zu verfügen. Dabei zahlt ein Drittel der Befragten keine Kredite oder Miete mehr.

Zugleich ist der Hedonismus auch unter älteren Bürgern sehr ausgeprägt: 45 Prozent der Über-50-Jährigen antworteten in derselben Studie, „Ich mache mir lieber ein schönes Leben, statt zu sparen“! Senioren verspüren also eine nicht zu unterschätzende Konsumlaune – und Unternehmen schaden sich selbst, wenn sie ältere Mitbürger als Kundenkreis ausschließen. Es lohnt sich, wenn Beratung, Werbung und Produkte auch auf Senioren abgestimmt sind!

Mitunter erfordert es nicht viel, die eigenen Dienstleistungen seniorengerecht zu gestalten. Eine Maßnahme kann zum Beispiel sein, dass die Preisschilder in einem Laden größer und damit auch für Ältere gut lesbar sind. Oder dass barrierefreie Zugänge zu Büros und Geschäftsräumen zur Verfügung stehen. Gefragt ist auch ein „Einkaufsbringservice“, so dass ältere Menschen die Ware nicht selbst nach Hause schleppen müssen, sondern geliefert bekommen. Für Anwälte und Berater kann sich die Bereitschaft auszahlen, auf Wunsch den Klienten im Krankenhaus aufzusuchen, wenn dieser in Behandlung ist.

Seniorengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes

Auch am Arbeitsplatz sind Senioren zunehmend unersetzbar. In Zeiten des Fachkräftemangels bringen sie Qualitäten mit sich, die vielen jüngeren Beschäftigten fehlen: Beständigkeit, Menschenkenntnis und jahrelange Erfahrung. Unter Umständen müssen aber die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden. Zum Beispiel, indem man die körperliche Belastung minimiert, längere Pausen einräumt, auch die Möglichkeit bietet sich sportlich zu betätigen.

Bei der seniorengerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement Unterstützung. Hierfür kommen Fachleute wie Mediziner, Arbeits- und Physiotherapeuten in die Betriebe, schauen sich die Gegebenheiten an und erarbeiten gemeinsam mit den Beschäftigten ein Konzept, wie die Arbeitssituation verbessert werden kann. Positiver Nebeneffekt: in vielen Unternehmen, die betriebliches Gesundheitsmanagement durchführen, verringert sich auch der Krankenstand. Ansprechpartner für Unternehmen sind die Krankenversicherungen.