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Die Regionalklassen beeinflussen, wie viel Autofahrer für ihre Kfz-Versicherung zahlen. Die neue Auswertung des GDV für 2025 bringt für Millionen Versicherte Veränderungen mit sich.

Die jährliche Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bringt auch 2025 wieder wichtige Veränderungen in den Regionalklassen der Kfz-Versicherung mit sich. Diese Klassen sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge, da sie die Schadenbilanzen der 413 deutschen Zulassungsbezirke widerspiegeln.

Für rund 9,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte ändern sich die Regionalklassen. In 49 Zulassungsbezirken steigen die Klassen, was höhere Beiträge zur Folge hat. Im Gegensatz dazu profitieren 59 Bezirke von günstigeren Einstufungen. Besonders stark verbessern sich die Regionalklassen in Bayern, wo fast jeder vierte Autofahrer ab 2025 in eine günstigere Klasse eingestuft wird. Im Gegensatz dazu bleiben Großstädte wie Berlin und Offenbach in höheren Regionalklassen, da dort weiterhin schlechte Schadenbilanzen verzeichnet werden.

Auch in der Kaskoversicherung gibt es Veränderungen: Für etwa 5,8 Millionen Versicherte steigen die Regionalklassen, während etwa 4,5 Millionen Autofahrer auf niedrigere Klassen hoffen dürfen. Diese Verschiebungen sind oft wetterbedingt, etwa durch Hagelschäden, die in Regionen wie Bayern und Hessen zu einer Verschlechterung der Schadenbilanzen führten.

Die Regionalklassen sind zwar für die Versicherungsunternehmen nicht bindend, dienen jedoch als wichtige Orientierungshilfe für die Beitragsberechnung. Sie zeigen, wie stark die Schadenbilanzen regional variieren und welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsbeiträge haben kann. Während in ländlichen Gebieten wie Brandenburg und Schleswig-Holstein die Schadenbilanzen häufig günstig ausfallen, sind die Belastungen in den Metropolen tendenziell höher. Die neuen Einstufungen gelten ab sofort für Neuverträge und ab dem nächsten Versicherungsjahr auch für bestehende Verträge.

Der GDV stellt ein Online-Tool bereit, mit dem alle Regionalklassen in Deutschland abgefragt werden können.

Wetterextreme wie Sturm, Hochwasser und Starkregen nehmen zu und verursachen immer häufiger Schäden. Wie teuren Schäden im Wohngebäude-Bereich vorgebeugt werden kann.

Um mögliche Schäden nach Extremwetter-Ereignissen zu verhindern oder deren Ausmaß einzugrenzen, sind Präventionsmaßnahmen ratsam. Einige Tipps dafür sind hier zusammengestellt:

  • Gebäudestrukturen anpassen: Investieren Sie in strukturelle Anpassungen und wasserbeständige Materialien, um Ihr Haus widerstandsfähiger gegen Hochwasser zu machen. Hilfreich können auch erhöhte Schwellen an Eingängen und wasserdichte Kellerfenster sein.
  • Entwässerungssysteme warten: Stellen Sie sicher, dass Dachrinnen und Abflüsse frei von Verstopfungen sind, um eine effektive Ableitung von Wasser zu gewährleisten.
  • Rückstausicherung überprüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene über eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung verfügen.
  • Risikobewusstsein und Frühwarnsysteme nutzen: Behalten Sie Schwachstellen Ihres Hauses im Blick, informieren Sie sich über lokale Hochwasserrisiken und nutzen Sie Frühwarnsysteme, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Hochwasserschutzwände errichten: Wenn möglich, lassen Sie Schutzwälle oder Barrieren um Ihr Grundstück errichten, um das Eindringen von Hochwasser zu verhindern oder zu verringern.

Die Wohngebäudeversicherung

Trotz präventiver Maßnahmen kann es zu Schäden kommen. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung essenziell. Diese schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Neben Feuer, Sturm und Hagel bietet die Wohngebäudeversicherung auch Schutz vor Elementarschäden – als optional hinzubuchbare Ergänzung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Wohngebäudeversicherung als unverzichtbar für jeden Hauseigentümer.

Abwicklung und Management von Schadenfällen

Bei Schadenfällen steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. Bei überfluteten Räumen und Gebäudeteilen muss unbedingt der Strom abgeschaltet werden. Erste, provisorische Abdichtungen sollten vorgenommen werden, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern. Dabei geht die eigene Sicherheit immer vor.
Informieren Sie den zuständigen Versicherer frühzeitig – noch vor den Handwerkern. Viele Versicherer haben ein Netzwerk aus Handwerksbetrieben und können schnell Hilfe organisieren. Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, zum Beispiel mit Fotos, um die Schadenbearbeitung zu beschleunigen.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und achten Sie auf vertragliche Details. Eine Elementarschadenversicherung ist auch in Gebieten, die nicht als Hochrisikogebiete gelten, sinnvoll. Durch rechtzeitige Vorsorge und gezielte Maßnahmen können Schäden durch Wetterextreme effektiv minimiert werden.

Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist im Jahr 2023 erneut gestiegen. Laut den deutschen Versicherern wurden etwa 95.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, was eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als etwa 80.000 Einbrüche verzeichnet wurden.

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen mussten die Versicherer auch mehr für Wohnungseinbrüche leisten. Die Schadenhöhe stieg um 70 Millionen Euro auf insgesamt 340 Millionen Euro an. Der Schadendurchschnitt erreichte ebenfalls einen neuen Höchstwert von 3.500 Euro pro Einbruch. Im Jahr davor waren es noch 3.350 Euro pro Schadenfall.

Obwohl viele Haus- und Wohnungsbesitzer in den letzten Jahren in verbesserte Sicherheitstechnik investiert haben und die Zahl der Einbrüche kontinuierlich gesunken ist, haben es die Täter in vielen Gebäuden immer noch zu leicht, einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen.

Fast die Hälfte aller Einbrüche scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Deshalb sollten Haus- und Wohnungseigentümer besonders auf die Sicherung der typischen Schwachstellen achten. Einbruchhemmende Fenster und Türen sollten dabei in Betracht gezogen werden, obwohl diese in Deutschland bei Neubauten nicht standardmäßig eingebaut werden, da es bisher keine entsprechenden Vorschriften gibt.

Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, um Wertsachen zu schützen und Eigentümer vor den traumatischen Folgen eines Einbruchs zu bewahren. Obwohl die Einbruchzahlen in den letzten Jahren gesunken sind, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren.

Wenn Marder in den Frühlingsmonaten zu ungebetenen Gästen unter der Motorhaube werden, steigen die Schadensfälle sprunghaft an. Erfahren Sie, wie man Fahrzeuge effektiv schützen und welche Versicherungsoptionen vor den finanziellen Folgen dieser tierischen Attacken bewahren.

Zwischen April und Juni erleiden kaskoversicherte Autos durchschnittlich häufiger Schäden durch Marderbisse an Kabeln und Schläuchen als in anderen Monaten, mit bis zu 1.000 Vorfällen pro Tag. Dies liegt daran, dass Marder im Frühjahr aggressiv auf die Duftmarken anderer Tiere in Motorräumen reagieren, die sie gerne für die Markierung ihres Reviers und als Unterschlupf nutzen. Autos, die in mehreren Territorien parken, locken oft weitere Marder an, die markierte Kabel dann vollständig durchtrennen.

Solche Schäden können, falls zu spät erkannt, zu gefährlichen Fahrzeugausfällen führen. Bei Elektrofahrzeugen sind die Folgen von Marderbissen besonders schwerwiegend, da oft der ganze Kabelsatz ausgewechselt werden muss.

Um Fahrzeuge vor Mardern zu schützen, hilft es, regelmäßig den Motorraum zu kontrollieren. Spezielle Sprays können Mardersekret neutralisieren, doch eine professionelle Reinigung wird bevorzugt. Die Installation eines feinmaschigen Drahtgitters oder zusätzlicher Kabelummantelungen kann den Zugang blockieren. Auch kleine, stromführende Metallplättchen oder Ultraschallgeräte, die für Menschen unhörbar sind, können Marder effektiv vertreiben.

Hinsichtlich der Versicherung decken Teil- und Vollkaskoversicherungen Schäden durch Marderbisse ab. Während manche Tarife nur direkte Schäden ersetzen, umfassen andere auch kostspielige Folgeschäden. Im Jahr 2022 zahlten Versicherungen über 100 Millionen Euro für Reparaturen nach Marderbissen, wobei jeder Schaden durchschnittlich fast 500 Euro kostete. Ohne eine Kaskoversicherung müssen Autofahrer die Reparaturkosten selbst tragen, was 2022 für etwa 11 Prozent der Fahrzeughalter zutraf.

2022 verzeichneten deutsche Haushalte Rekordausgaben für Versicherungen. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte seine Prognose für das Jahr 2024. Daraus werden auch Beitragssteigerungen ersichtlich.

Deutsche Haushalte haben im Jahr 2022 durchschnittlich 1.596 Euro für Versicherungen ausgegeben, was einen Anstieg um fast 39 Prozent im Vergleich zu 2012 bedeutet. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich auf gestiegene Versicherungsprämien zurückzuführen, nicht unbedingt auf eine vermehrte Anzahl von Versicherungsabschlüssen. Kapitalbildende Policen wie Lebensversicherungen sind in dieser Berechnung nicht enthalten.

Die durchschnittlichen Ausgaben für Versicherungen haben somit einen Höchststand erreicht. Im Jahr 2012 betrugen die Ausgaben noch 1.152 Euro. Diese Informationen basieren auf der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR), einer freiwilligen Haushaltsumfrage, wobei Selbstständige und Einkommen über 18.000 Euro monatlich nicht einbezogen werden.

Das Statistische Bundesamt gibt konkrete Zahlen für die Kfz-Versicherung und die betriebliche Altersvorsorge an. Haushalte zahlten durchschnittlich 468 Euro (29 Prozent) für die Versicherung ihrer Kraftfahrzeuge und rund 288 Euro (18 Prozent) für freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungen, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld, machten im Durchschnitt 240 Euro (15 Prozent) der Gesamtausgaben aus.

Für dieses Jahr prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7 Prozent. “Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung wird voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein”, sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger. “Auch steht zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnen wir hier mit einem Beitragszuwachs von zehn Prozent für 2024.” Wie sich die aktuelle Situation konkret auf die Prämien auswirken wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Versicherer.

Zum Jahreswechsel wird die Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten angepasst.

Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sieht die staatliche Absicherung eine Erwerbsminderungsrente vor. Der eigentliche Job, sowohl Status als auch Höhe des Einkommens, sind nicht abgesichert. Die Bedingungen für Erwerbsminderung sind streng, die Ansprüche eher gering. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, wer:

  • wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann (jede Tätigkeit)
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre sozialversichert beschäftigt war (allgemeine Wartezeit)
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)

Tatsächlich lag die Höhe neu bewilligter Erwerbsminderungsrenten 2021 in Westdeutschland bei 972 Euro pro Monat für Männer und 859 Euro für Frauen (Zahlbeträge), wie Daten der Rentenversicherung zeigen. In Ostdeutschland wurden durchschnittlich 891 Euro für Männer und 984 Euro für Frauen ausgezahlt.

Zum Jahreswechsel 2023/24 wird nun die Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten angepasst. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu:
“Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren mit 66 Jahren und 1 Monat.”

Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sobald das Kind erkrankt. Zudem besteht für gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld: bisher je Elternteil für zehn Tage im Jahr, die das kranke Kind daheim betreut wird (bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch 20 Tage). Bei mehreren Kindern ist der Anspruch für ein Elternteil bei 25 Tagen gedeckelt (für Alleinerziehende bei 50 Tagen). Dies soll sich nun ändern.

Nun 15 statt 10 Arbeitstage ab 2024

Denn der Bundestag hat am 19.10.2023 für ein Gesetz gestimmt, nach dem es nun 15 statt zehn Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld geben soll. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, gilt das Gesetz ab dem 01.01. 2024.

Aktuell profitieren Eltern noch von einer Übergangsregel

Aktuell allerdings profitieren Eltern noch von einer Sonderregel aufgrund der Corona-Pandemie. Demnach hat jedes Elternteil für ein Kind Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld. Zum Ende 2023 läuft jedoch diese Regel aus, so dass es dann wieder nur zehn Tage Kinderkrankengeld gegeben hätte. Der “normale” Anspruch ohne Sonderregel soll nun also erhöht werden.

Arztbesuch soll erst ab dem vierten Krankheitstag nötig sein

Auch eine weitere Änderung ist geplant: Ein Arztbesuch mit Kind für den Bezug des Kinderkrankengelds soll erst ab dem vierten Tag nötig sein: Drei Tage kann man dann ohne Bescheinigung Kinderkrankengeld beziehen. Bisher müssen Eltern sofort bzw. schon am ersten Tag zum Kinderarzt, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Bundesrat muss noch zustimmen

Damit die Neuerungen in Kraft treten, muss aber noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bisher hat das Gesetz mit dem Bundestag erst die erste Hürde genommen.

Den Deutschen fehlt Finanzwissen. Aber bei welchen Themen genau? Eine aktuelle Studie zeigt es.

Selbstvertrauen in das eigene Finanzwissen teilt sich in Deutschland ungleich auf, wobei nur jeder dritte Deutsche angibt, ein hohes Finanzwissen zu besitzen. Insbesondere Frauen, junge Menschen und solche mit geringer formaler Bildung fühlen sich weniger versiert im Finanzbereich. Persönliche Empfehlungen sind entscheidend, da rund die Hälfte der Deutschen den Ratschlägen von Finanzinfluencern folgt.

Das Resultat zeigt, dass das geringste Wissen in großen Finanzfragen rund um das Bauen (z. B. Bausparverträge; Durchschnittswert 2,5 von 5 Punkten), die Geldanlage (z. B. Aktien, Anleihen, ETFs; 2,4 Punkte) und Versicherungen (z. B. Kranken- und Kfz-Versicherungen; 2,4 Punkte) vorhanden ist. Im Gegensatz dazu verfügt die Bevölkerung über das höchste Wissen in alltäglichen Finanzthemen wie Kontoführung (z. B. EC-Karte, Tagesgeld; 3,4 Punkte), Verträgen (z. B. Handy, Strom, Abos; 3,4 Punkte) und Miete (z. B. Mietverträge; 3,1 Punkte).

In Bezug auf Informationsquellen bevorzugen die Deutschen Freunde und Bekannte (87 Prozent), gefolgt von Nachrichtenwebsites (81 Prozent), Fernsehen und Radio (80 Prozent) sowie unabhängigen Verbraucherorganisationen wie der Stiftung Warentest (78 Prozent). Coaching wird dagegen von nur einem Teil der Bevölkerung genutzt (38 Prozent). Überraschenderweise verlassen sich immer mehr Menschen auf Tipps von Finfluencern auf Plattformen wie YouTube und Instagram (52 Prozent) sowie auf Finanzberater und -dienstleister (z. B. Banken, Versicherungen; 71 Prozent).

Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Informationsquellen je nach Altersgruppe. Menschen unter 40 Jahren verlassen sich nicht nur stärker auf Ratschläge von Freunden (93 Prozent) und Familie (90 Prozent), sondern schenken auch Finfluencern (76 Prozent) und Coachings (53 Prozent) mehr Aufmerksamkeit.

Über Studie:
Für die repräsentative Studie wurden im September 2023 mehr als 1.000 Menschen von der Innofact AG im Auftrag von Finanztip befragt.

Die Grenzwerte in der Sozialversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 voraussichtlich angehoben. Dies geht aus dem aktuellen Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 hervor. Die geplanten Änderungen sollen zu einer Erhöhung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze führen, und zwar von 66.000 Euro in diesem Jahr auf zukünftig 69.300 Euro.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 wurden bereits veröffentlicht. Der Entwurf wird voraussichtlich im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet, wobei in der Regel keine weiteren Änderungen zu erwarten sind.

Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) zum 1. Januar 2024 hat Auswirkungen auf Gutverdiener, da sie höhere Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Einkommenshöhe fest, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze sind von Beiträgen befreit.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 4.987,50 Euro auf 5.175,00 Euro im Monat angehoben. Dies gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung, wodurch die BBG in beiden Versicherungszweigen bundeseinheitlich bei umgerechnet 62.100 Euro pro Jahr liegt.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze im Versicherungsrecht erhöht sich von 66.600 Euro auf 69.300 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen zukünftig mindestens dieses Einkommen erzielen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung variiert zwischen den neuen und alten Bundesländern. In Westdeutschland wird sie auf 7.550 Euro pro Monat (bisher 7.300 Euro/Monat) festgesetzt, was jährlich 90.600 Euro entspricht. In Ostdeutschland beträgt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2024 monatlich 7.450 Euro (bisher 7.100 Euro/Monat) bzw. jährlich 89.400 Euro.

Die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen erfolgt auf der Grundlage der Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, werden auch die Rechengrößen entsprechend nach oben korrigiert.

Diese Änderungen in den Beitragsbemessungsgrenzen haben Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es ist ratsam, diese Entwicklungen im Blick zu behalten, um finanzielle Planungen entsprechend anzupassen.

Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften machte sich diese Woche für eine Pflegevollversicherung stark. Was sich dahinter verbirgt und welche Kritik an dem Konzept geübt wird.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden fordert angesichts der Umfrage-Ergebnisse einen Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Dieser Gedanke wird laut Umfrage von einer großen, parteiübergreifenden Mehrheit der Bevölkerung geteilt. So sprechen sich 81 Prozent der Befragten für eine solche Vollversicherung aus. Darunter sowohl Anhänger der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). 


Konkret setzt sich das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege dürfe nicht aus dem Blick geraten, heißt es seitens der Gewerkschaften und Sozialverbände.

Kritik an den Plänen kam vom Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband). Der Verband befürchtet, dass mit einer solchen Versicherung der Anreiz zur Eigenvorsorge verloren gehen würde. Zudem warnt der Verband davor, dass der Begriff ‘Pflegevollversicherung’ falsche Erwartungen schüren würde. Dabei sollen lediglich die pflegebedingten Eigenanteile übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Pflege müssten weiterhin selbst getragen werden. Ein weiteres Argument der Versicherer: Eine von der Solidargemeinschaft finanzierte Vollversicherung würde eher die Erben wohlhabender Menschen schützen, statt Bedürftige gezielt zu unterstützen.

Über die Studie:

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.