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Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Versicherungsalltag. Immer mehr Menschen können sich vorstellen, KI beim Ausfüllen von Anträgen, beim Prüfen bestehender Verträge oder sogar bei der Einschätzung eines Schadens einzusetzen. Besonders groß ist das Interesse an Anwendungen, die komplizierte Versicherungsunterlagen verständlicher machen und den Überblick erleichtern.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass inzwischen mehr als jeder Zweite KI beim Ausfüllen eines Versicherungsantrags nutzen würde. Auch bei der Analyse bestehender Policen oder der Beantwortung von Fragen zum Versicherungsschutz stößt die Technologie auf wachsende Akzeptanz. Deutlich zugenommen hat zudem die Bereitschaft, Fotos von Schäden durch eine KI auswerten zu lassen, um eine erste Einschätzung der Schadenhöhe zu erhalten.

Trotz dieser Offenheit bleibt das Vertrauen in die eigene Entscheidung und persönliche Beratung groß. Nur eine Minderheit hält KI für den besseren Ratgeber als einen Menschen. Für Verbraucher kann KI deshalb vor allem eine praktische Unterstützung sein – etwa um Verträge verständlicher zu machen, Angebote zu vergleichen oder Informationen schneller zu finden. Die eigentliche Entscheidung für oder gegen eine Versicherung sollten sie jedoch weiterhin auf Grundlage ihrer persönlichen Situation treffen.

Quelle: Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, Juli 2026.

Digitale Services werden bei Versicherungen immer beliebter. Doch viele Verbraucher wünschen sich weiterhin persönliche Ansprechpartner und klassische Unterlagen per Post.

Die Digitalisierung verändert auch die Versicherungsbranche. Immer mehr Menschen möchten Schäden online melden und digital mit ihrer Versicherung kommunizieren. Laut einer aktuellen Umfrage bevorzugen inzwischen 52 Prozent der Deutschen eine vollständig digitale Schadenabwicklung. Vor zwei Jahren waren es noch 43 Prozent.

Besonders ausgeprägt ist dieser Wunsch bei jungen Menschen. In der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen möchten 62 Prozent einen Schadensfall komplett digital bearbeiten. Bei den über 65-Jährigen liegt dieser Anteil dagegen bei 38 Prozent.

Trotzdem haben klassische Angebote weiterhin ihren festen Platz. Mehr als jeder zweite Deutsche möchte Versicherungsunterlagen nach wie vor in Papierform erhalten. Bei den über 65-Jährigen wünschen sich sogar zwei Drittel weiterhin gedruckte Dokumente.

Auch die persönliche Beratung bleibt vielen wichtig. Insgesamt 53 Prozent der Befragten möchten ihre Versicherungsberater vor Ort sprechen können. Selbst unter den jüngsten Teilnehmern hält fast jeder Zweite den persönlichen Kontakt für wichtig.

Gleichzeitig wächst das Vertrauen in digitale Prozesse. Immer weniger Menschen empfinden es als problematisch, wenn ein Schadensfall automatisiert bearbeitet wird. Vor allem jüngere Verbraucher stehen solchen Lösungen offen gegenüber, sofern sie eine schnellere Bearbeitung ermöglichen.

Die Ergebnisse zeigen: Die Zukunft der Versicherungen wird digitaler, doch viele Kunden möchten weiterhin selbst entscheiden können, ob sie per App, Telefon oder im persönlichen Gespräch betreut werden.

Quelle:
Repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland (2026).

Der 1. Mai ist für viele ein freier Tag. Doch nicht für alle. Wer arbeiten muss, hat Rechte – aber nicht automatisch mehr Geld.

Der 1. Mai gilt als gesetzlicher Feiertag – und damit für die meisten Beschäftigten als arbeitsfrei. Trotzdem arbeiten jedes Jahr Millionen Menschen auch an diesem Tag. Ob das erlaubt ist, hängt vor allem von der Branche ab. In Bereichen wie Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Sicherheit darf auch an Feiertagen gearbeitet werden.

Wichtig für Beschäftigte: Wer am Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss in der Regel innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Erholungszeit trotzdem eingehalten wird.

Für alle anderen gilt: Der Feiertag ist frei – und wird trotzdem bezahlt. Das heißt konkret: Auch ohne Arbeit wird das Gehalt ganz normal weitergezahlt. Bei einem typischen Arbeitstag mit acht Stunden werden diese Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das gilt auch für Minijobber. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ohnehin nicht gearbeitet worden wäre – etwa bei festen freien Tagen in Teilzeit.

Viele Beschäftigte erwarten für Feiertagsarbeit zusätzliches Geld. Tatsächlich sind Zuschläge weit verbreitet, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob es einen Zuschlag gibt, regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Steuerlich kann sich Feiertagsarbeit dennoch lohnen: Zuschläge zwischen 125 und 150 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei, solange der Stundenlohn unter 50 Euro liegt.

Der 1. Mai bleibt damit für die meisten ein freier Tag – aber nicht für alle. Entscheidend ist, in welcher Branche man arbeitet und was im eigenen Vertrag geregelt ist.

Das neue Wehrdienstmodell bringt neue Pflichten – aber was passiert, wenn es Streit gibt? Viele verlassen sich auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch die greift nicht immer.

Mit dem neuen Wehrdienstmodell wächst bei vielen jungen Menschen die Unsicherheit: Was tun, wenn man sich gegen eine Einberufung oder Musterung wehren will?

Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten rund um Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung gehören rechtlich meist zum öffentlichen Recht. Genau hier liegt das Problem – denn viele Rechtsschutzversicherungen decken diesen Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht ab.

Klassische Bausteine wie Privat- oder Arbeitsrechtsschutz helfen in solchen Fällen in der Regel nicht weiter. Ob Kosten übernommen werden, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Entscheidend ist, ob ein Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist – und selbst dann gelten oft Einschränkungen.

Besonders wichtig: Verfahren mit verfassungsrechtlichem Bezug sind in der Regel nicht versichert.

Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig prüfen, welche Leistungen der eigene Vertrag tatsächlich umfasst – und sich im Zweifel rechtzeitig beraten lassen.

Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann seit 2026 von höheren steuerlichen Freibeträgen profitieren. Voraussetzung ist, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ehrenamtliches Engagement lohnt sich nicht nur gesellschaftlich, sondern auch steuerlich. Für das Jahr 2026 wurden die Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten angehoben. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Grenzen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Regelung gilt für Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass das Engagement nebenberuflich erfolgt und bestimmten Zwecken dient – etwa im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Während die Übungsleiterpauschale eine pädagogische, künstlerische oder pflegende Tätigkeit voraussetzt, ist die Ehrenamtspauschale breiter gefasst.

Wichtig ist: Es handelt sich nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Freibeträge auf erhaltene Vergütungen. Erst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, können diese steuerlichen Vorteile genutzt werden. Liegen die Einnahmen über den Freibeträgen, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden.

Für viele der rund 17 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Deutschland verbessern sich damit die finanziellen Rahmenbedingungen – insbesondere für Trainer, Betreuer oder Helfer in Vereinen und sozialen Einrichtungen.

Quelle
Die Informationen basieren auf einer Auswertung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Ein kleiner Spaß kann den Arbeitsalltag auflockern. Doch nicht jeder Aprilscherz ist harmlos. Wer Kollegen behindert, bloßstellt oder Arbeitsabläufe stört, riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung.

Ein vertauschtes Tastaturlayout oder ein präparierter Kaffeebecher mögen lustig erscheinen. Im Arbeitsalltag gelten jedoch klare Regeln. Beschäftigte sind auch am 1. April verpflichtet, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen und Rücksicht auf Kollegen zu nehmen. Scherze dürfen daher weder den Betrieb stören noch andere Personen beeinträchtigen.

Besonders kritisch wird es, wenn ein Scherz auf Kosten einzelner geht. Wer Kollegen bloßstellt, Gerüchte verbreitet oder unangenehme Situationen provoziert, verletzt Persönlichkeitsrechte. In solchen Fällen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das gilt erst recht, wenn diskriminierende Inhalte im Spiel sind.

Auch Sicherheitsaspekte spielen eine zentrale Rolle. Werden Arbeitsmittel manipuliert oder entstehen Gefahren, kann das nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Kommt es zu Schäden oder Verletzungen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.

Zudem gilt: Arbeitszeit ist keine Spaßzeit. Wer mit Scherzen Arbeitsabläufe stört oder viel Zeit darauf verwendet, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Auch der Missbrauch von E-Mails oder IT-Systemen kann Konsequenzen haben.

Ein Aprilscherz ist also nur dann unproblematisch, wenn er niemanden beeinträchtigt, keine Abläufe stört und respektvoll bleibt. Wo diese Grenzen überschritten werden, kann aus Spaß schnell Ernst werden.

Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche können enorme Schäden an Häusern verursachen. Dennoch sind viele Gebäude in Deutschland weiterhin nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert. In der politischen Diskussion gewinnt deshalb die Idee einer Pflichtversicherung zunehmend an Bedeutung.

Elementarschäden entstehen durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben. Solche Risiken sind meist nur über eine zusätzliche Absicherung zur Wohngebäudeversicherung versicherbar.

Befragungen zeigen, dass viele Menschen einer verpflichtenden Absicherung inzwischen offen gegenüberstehen. Hintergrund sind steigende Schäden durch extreme Wetterereignisse und die Frage, wie die finanziellen Folgen künftig getragen werden sollen.

Eine Pflichtversicherung könnte dafür sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren abgesichert sind. Gleichzeitig wird diskutiert, wie Beiträge fair gestaltet werden können – insbesondere für Eigentümer in besonders gefährdeten Regionen.

Ein Meteoriteneinschlag ist extrem selten – aber theoretisch möglich. Kommt es tatsächlich zu Schäden an Haus, Auto oder Personen, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für die Kosten auf?

Der Einschlag eines Meteoriten gehört zu den außergewöhnlichsten Schadenereignissen überhaupt. Doch auch für solche seltenen Fälle stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. In vielen Standardpolicen ist der direkte Einschlag eines Meteoriten zunächst nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr aufgeführt. Schäden am Gebäude oder Hausrat durch den direkten Aufprall sind deshalb in klassischen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen häufig nicht automatisch abgedeckt.

Versicherungsschutz kann jedoch bestehen, wenn der Einschlag Folgeschäden verursacht. Entsteht durch den Meteoriten beispielsweise ein Brand, greifen in der Regel die üblichen Feuerversicherungen innerhalb der Gebäude- oder Hausratversicherung.

Bei Fahrzeugen sieht die Situation anders aus: Wird ein Auto von einem Meteoriten getroffen, kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen. In bestimmten Fällen kann auch die Teilkasko leisten, etwa wenn durch die Druckwelle ein Glasbruch entsteht oder ein Brand ausgelöst wird.

Auch Personenschäden sind grundsätzlich abgesichert – etwa über Unfall-, Invaliditäts- oder Lebensversicherungen. Selbst wenn ein Meteoriteneinschlag äußerst unwahrscheinlich ist, zeigt das Beispiel: Der konkrete Versicherungsschutz hängt stark von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Wer privat vorsorgt, denkt nicht zuerst an hohe Gewinne. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Für viele Menschen steht der Schutz des angesparten Kapitals an erster Stelle. Auch die Betriebsrente stößt auf breite Akzeptanz.

Wenn es um zusätzliche Altersvorsorge geht, wünschen sich viele Menschen vor allem eines: Verlässlichkeit. Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage nennen 31 Prozent der erwerbstätigen Befragten einen besseren Schutz ihrer Ersparnisse als wichtigsten Anreiz für private Vorsorge. Bei Frauen liegt dieser Wert sogar bei 34 Prozent.
Höhere Renditen folgen mit 27 Prozent deutlich dahinter, staatliche Förderung mit 24 Prozent.
Das zeigt: Die Angst vor Kapitalverlust wiegt schwerer als die Hoffnung auf hohe Gewinne.

Betriebsrente gewinnt an Akzeptanz

Auch die betriebliche Altersversorgung stößt auf Offenheit. 52 Prozent der berufstätigen Befragten würden ein automatisches Angebot ihres Arbeitgebers annehmen, sofern sie nicht aktiv widersprechen müssten. Nur 12 Prozent lehnen ein solches Modell klar ab.

Das sogenannte Opt-out-Modell soll die Hürde zur Vorsorge senken – insbesondere für Beschäftigte, die sich bisher nicht aktiv mit dem Thema befassen.

Warum zusätzliche Vorsorge wichtiger wird

Die Menschen werden immer älter – bereits heute sind rund drei Millionen Menschen in Deutschland älter als 85 Jahre. Gleichzeitig geraten umlagefinanzierte Systeme unter Druck.

Für Verbraucher bedeutet das:

  • Private und betriebliche Vorsorge ergänzen die gesetzliche Rente.
  • Sicherheit spielt eine zentrale Rolle bei der Produktwahl.
  • Frühzeitiger Einstieg reduziert späteren finanziellen Druck.
  • Altersvorsorge ist damit weniger eine Frage hoher Renditeversprechen – sondern vor allem eine Frage langfristiger Stabilität.

Über die Studie:
Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 23. und 26.01.2026 insgesamt 2.234 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region, Wohnumfeld, Wahlverhalten und politisches Interesse quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

Der Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen hat viele Schließfach-Kunden verunsichert. Zwar gelten Bankschließfächer als besonders sicher, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Anbieter ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.

Grundsätzlich ist nicht der Einbruch selbst versichert, sondern der entstandene Schaden. Haftet die Bank wegen mangelnder Sicherung oder Organisationsfehlern, greift in der Regel deren Versicherung. Allerdings gelten oft feste Deckungssummen. Wer hohe Werte lagert, sollte prüfen, ob eine Zusatzversicherung nötig ist oder ob der Schließfachinhalt über die Hausratversicherung abgesichert ist.

Wichtig: Versicherungen zahlen nur, wenn der Inhalt nachgewiesen werden kann. Inventarlisten, Fotos und Kaufbelege sind daher unverzichtbar. Von größeren Bargeldbeträgen im Schließfach raten Experten ab.
Nach einem Einbruch sollten Betroffene sofort Anzeige erstatten und alle Versicherungen informieren. Bei Streit über die Regulierung kann rechtlicher Rat helfen.