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Zum 1. Januar 2021 sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut angehoben wurden: um zehn Prozent und im Sozial- und Familienrecht sogar um 20 Prozent. Grund, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.

Zum Jahreswechsel sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut gestiegen. Das ist zwar die erste Anhebung seit langer Zeit: Zuletzt stiegen sie 2013 um 20 Prozent. Dennoch führen die steigenden Anwalts- und Gerichtskosten dazu, dass immer mehr Menschen von der Wahrnehmung ihres Rechts ausgeschlossen werden.

Zwei Beispiele: Wer einen defekten Gebrauchtwagen erwirbt und diesen Kauf rückabwickeln will, muss laut dem Versicherer-Verband GDV Kosten von mehr als 8.300 Euro einplanen. Und wer wegen Schimmel in der Wohnung klagt, kommt auf knapp 5.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.

Hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass viele Menschen überhaupt erst die Chance haben, vor Gericht zu streiten. Und tatsächlich ist der Verbreitungsgrad in Deutschland bereits recht hoch. Laut dem Roland Rechtsreport 2020 hat fast jeder zweite Haushalt eine entsprechende Police.

Wie schnell es passieren kann, dass man sich vor Gericht verantworten muss, zeigt ebenfalls der Rechtsreport: eine repräsentative Umfrage durch das Institut für Demoskopie Allensbach. Demnach musste sich fast jeder vierte Befragte (23 Prozent) in den letzten zehn Jahren einem Gerichtsprozess stellen bzw. hat selbst vor dem Kadi geklagt. Und immerhin 28 Prozent sagten aus, dass sie in den letzten fünf Jahren die Hilfe eines Anwaltes hätten gebrauchen können – diese aber dennoch nicht wahrgenommen haben. Die Kosten waren hierfür zumindest ein Grund.

Komplexe Verträge mit vielen Leistungsbausteinen

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man allerdings auch einiges beachten. Die Verträge sind oft komplex und in verschiedene Teilbereiche unterteilt: etwa Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Auch der Schutz bei Miet- oder Grundstücks-Streitigkeiten kann inkludiert werden, ebenso das Steuerrecht. Entsprechend ist es wichtig, einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen: und zu entscheiden, wogegen man sich absichern will und wogegen nicht.

Zudem gilt es, sich rechtzeitig abzusichern: und nicht erst, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt. Denn in der Regel enthalten die Verträge Wartezeiten, die -je nach Streitart- auch unterschiedlich festgeschrieben sein können. Branchentypisch sind hier zwei bis drei Monate. Bestand ein Konflikt bereits vor Abschluss des Vertrages, ist er vom Schutz ausgeschlossen. Zudem sind bestimmte Streite ebenfalls nicht inkludiert: neben vorsätzlichen Straftaten etwa das Patent- und Markenrecht, wobei manche Versicherer auch dazu übergehen, hierfür Schutz gegen Aufpreis oder gar eigenständige Policen zu etablieren.

Zudem kann es sich lohnen, auch Altverträge noch einmal zu überprüfen. So haben zum Beispiel die Versicherer begonnen, auch Leistungen bei Rechtsstreiten nach Internet-Delikten zu integrieren, wenn auch noch oft gegen Aufpreis. Manche Versicherer bieten auch spezielle Internet-Rechtschutz-Policen an. In vielen Altverträgen fehlen entsprechende Bausteine.

Auch Gewerbetreibende und Unternehmer sollten schauen, welche Art Gewerberechtsschutz sie abschließen. Das haben auch in der Corona-Pandemie viele Gastronomen und Hoteliers schmerzlich bemerken müssen. Stritten sie sich mit ihrem Versicherer, weil dieser nach einer Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie nicht zahlen wollte, war es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung mit dem entscheidenden Baustein “Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz” zu haben, damit der jeweilige Anbieter für die Kosten aufkam. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Vertrag zu finden!

Die Kosten für Rechtsstreite steigen deutlich. Allein in den Jahren von 2012 bis 2016 sind die Kosten für Anwälte und Gerichte um ein Fünftel gestiegen, so berichtet nun die Versicherungswirtschaft. Und mahnt: Viele Menschen könnten durch die hohen Kosten davon abgehalten werden, ihr Recht wahrzunehmen. Eine private Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder selbst klagen will, muss in Deutschland immer höhere Kosten akzeptieren. Nach einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die Kosten für die jährlich rund 1,4 Millionen Rechtsschutzfälle, die von Versicherern übernommen wurden, deutlich erhöht. Die Ausgaben nur für Anwälte und Gerichte stiegen demnach von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Das teilt der Verband am Mittwoch in einem Pressetext mit.

VW-Skandal: 6.500 Euro Kosten in erster Instanz

Was das bedeutet, verdeutlicht der Verband am Dieselgate-Skandal. Der Autobauer VW und einige andere Konzerne haben die Käufer mit beschönigten Abgaswerten getäuscht. Doch statt Schadensersatz wie in den USA zu erhalten, wo VW in Summe 7,4 Milliarden Dollar an 350.000 Kunden ausschütten musste, gingen deutsche Fahrer leer aus. Sie sollten mit einer Software-Nachrüstung Vorlieb nehmen, deren Nutzen zweifelhaft ist.

Also klagten viele Verbraucher. Doch ein rechtliches Vorgehen gegen Händler oder Hersteller könne bereits in der ersten Instanz mehr als 6.500 Euro kosten, wobei notwendige Sachverständigenkosten noch nicht einmal eingerechnet sind. Allein für den Anwalt müssen zunächst rund 5.400 Euro berappt werden, das Gericht verlangt weitere 1.100 Euro. Über alle Instanzen hinweg sind bis zu 23.000 Euro an Kosten möglich.

Aufgrund der hohen Kosten warnen die Versicherer, dass viele Bürger darauf verzichten, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Sie schlagen vor, bei weniger aufwendigen Verfahren die Kosten für Anwälte zu deckeln. Recht müsse für alle bezahlbar bleiben — auch Menschen mit weniger Geld.

85 Prozent für Anwaltshonorare

Beim Thema Kosten kommt nun die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie trägt tatsächlich dazu bei, dass für viele Menschen der Gang vor Gericht bezahlbar bleibt. Allein im VW-Skandal haben bis Ende 2018 etwa 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt, berichtet der GDV. Die erstatteten Kosten bezifferten sich bisher auf rund 380 Millionen Euro.

Der Großteil der gezahlten Gelder geht übrigens an Anwälte. Im Jahr 2017 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Millionen Streitfälle rund 2,7 Milliarden Euro auf, wovon 85 Prozent für Anwaltshonorare gezahlt wurden. Apropos Dieselgate: Am Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) per Pressetext berichtet, dass er die illegalen Abschalteinrichtung als Sachmangel einschätzt. Das könnte die Rechte der Kunden stärken — auch wenn die genauen Konsequenzen noch unklar sind, weil es nach wie vor kein höchstrichterliches Urteil gibt.

Zum 01. August 2013 tritt bundesweit eine neue Gebührenordnung für Anwälte, Notare und Gerichte in Kraft. Die Bürger müssen nun weitaus mehr Geld für ihre Rechtsstreitigkeiten einplanen. Aber mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich vor allzu hohen Gerichtskosten schützen.

Wer einen Rechtsstreit verliert oder die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt, der muss in der Regel auch Gebühren zahlen. Zum Stichtag 01. August steigen die Kosten dafür deutlich an. Dann tritt das sogenannte „2. Kostenrechts-Modernisierungsgesetz“ in Kraft, das eine teils deutliche Erhöhung der Gerichtsgebühren vorsieht.

Schätzungen zufolge verteuern sich die Gebühren für Anwälte im Schnitt um 12 Prozent, für Notare um 15 Prozent und für Gerichte um 18 Prozent. Aber im Einzelfall sind sogar Steigerungen von bis zu 80 Prozent möglich! Wenn zum Beispiel ein Senioren-Paar ein gemeinschaftliches Testament aufsetzt und der Nettowert des Nachlasses 500.000 Euro beträgt, wird es zukünftig 1.915 Euro an den Notar überweisen müssen statt wie bisher 1.614 Euro. Das sind immerhin über 300 Euro Mehrkosten.

Da mag es kaum verwundern, dass viele Bundesbürger lieber Unrecht dulden, statt den Weg vor ein Gericht zu wählen. Aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreites würden zwei Drittel aller Deutschen auf ihr Recht verzichten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei einer Umfrage im Juni 2013 herausgefunden. Aber das muss nicht sein! Wer sich vor den Unkosten eines Rechtsstreites schützen will, der kann mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen.

Zwar leistet die Rechtsschutzversicherung nicht bei allen Streitigkeiten. Scheidungen sind zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn nicht explizit ein Ehe-Rechtsschutz laut Vertrag vereinbart wurde. Aber in vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung dem Versicherten zu seinem Recht verhelfen. Viele Tarife bieten zum Beispiel mittlerweile die Möglichkeit, den Weg über einen Mediator zu gehen, so dass Konflikte von einem außergerichtlichen Schlichter beigelegt werden können. Das ist billiger und hilft, böses Blut zu vermeiden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung, worauf beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu achten ist.