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Altersvorsorge ist vor allem eine Frage der Alterseinkünfte. Dass die gesetzliche Rente als einzige Einkommensquelle im Ruhestand nicht ausreichen dürfte, den derzeitigen Lebensstandard zu halten, wissen viele Deutsche. Auf welche Einkommensquellen die Deutschen im Ruhestand setzen.

Die zusätzliche Altersvorsorge in Deutschland ist essenziell, da sie eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente bietet. Angesichts demografischer Veränderungen und Unsicherheiten ist sie wichtig, um im Ruhestand finanzielle Stabilität zu gewährleisten und den Lebensstandard zu erhalten.Daher ist es ratsam, frühzeitig zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Verschiedene private Vorsorgeoptionen stehen zur Verfügung, darunter Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Altersvorsorge. Diese ermöglichen es den Menschen, individuell für ihren Ruhestand vorzusorgen und von staatlichen Förderungen zu profitieren. Die Riester-Rente bietet beispielsweise Zulagen und Steuervorteile, während die Rürup-Rente steuerlich gefördert wird und insbesondere für Selbstständige attraktiv ist.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine weitere wichtige Säule, die oft durch Arbeitgeber angeboten wird. Hierbei können Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts steuerbegünstigt für die Altersvorsorge verwenden. Diese Form der Vorsorge stärkt nicht nur die finanzielle Absicherung im Alter, sondern kann auch ein Instrument zur Mitarbeiterbindung sein.

Doch welche Einkommensarten im Ruhestand favorisieren die Deutschen? Das zeigte kürzliche eine Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers. Demnach ist die betriebliche Altersvorsorge (23 %) am beliebtesten. Gefolgt von privater Zusatzrente (19 %), Lebensversicherungen (16 %) und Vermögenserträgen aus Zin­sen oder Dividenden (11 %). Jedoch gibt ein Viertel an, bisher über keine weiteren Einkommens­quellen neben der gesetzlichen Rente zu verfügen.

Über die Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Select beauftragten Online-Studie der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.038 Personen in der Zeit vom 18. bis 20.07.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Nur der Dreiklang aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Rente und privater Altersvorsorge garantiert den meisten Arbeitnehmern ein auskömmliches Alterseinkommen – das ist keine Behauptung, sondern die Grundidee des deutschen Alterssicherungssystems.

Umso bedenklicher ist es, dass viele Beschäftigte nicht mit einer bAV vorsorgen. Speziell bei jungen Menschen ist der Anteil mit einem entsprechenden Vertrag verschwindend gering, wie eine Auswertung der Deutschen Clearing-Stelle (DCS) zeigt. Demnach haben nur 3,3 Prozent der Frauen und 5,4 Prozent der Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren einen Betriebsrente-Vertrag. In der mittleren Altersgruppe der 30- bis 42-Jährigen sorgt nicht einmal jede zehnte Frau (9,4 Prozent) und nicht einmal jeder vierte Mann (23,8 Prozent) vor.

Doch für Menschen, die bereits eine Betriebsrente beziehen, gibt es eine gute Nachricht. Grundsätzlich müssen auch auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Seit dem Januar 2020 regelt aber das GKV-Betriebs­rentenfrei­betrags­gesetz, dass bis zu einem Freibetrag keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Dieser Freibetrag wird im kommenden Jahr von monatlich 169,75 Euro auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 Euro auf 173,25 Euro (Ost) angehoben. Krankenversicherungs-Beitrag muss folglich nur auf den Anteil der Betriebsrenten gezahlt werden, der diese Grenze übersteigt.

Dass gerade junge Menschen nicht vorsorgen, ist einerseits verständlich, da viele noch nicht über ein so hohes Einkommen verfügen und die Prioritäten anders liegen – aber auch ärgerlich. Denn wer erst spät mit dem Aufbau einer Betriebsrente beginnt, hat Nachteile. Sie können weniger vom Zinseszinseffekt profitieren. Was ist der Zinseszinseffekt? Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Zinserträge eines Vertrages auch wieder angelegt werden, was wiederum neue Zinsen bringt. Das angesparte Kapital wächst also deutlich schneller, sogar exponentiell. Dies führt zu dem Paradoxon, dass frühe Sparer monatlich weniger Geld investieren müssen, um eine ausreichende Altersvorsorge zu erreichen, als wenn sie erst in späteren Jahren mit dem Besparen ihres Vertrages beginnen. Deshalb sollten sich auch schon junge Beschäftigte informieren, welche Chancen es gibt eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

Wie wichtig auch die Politik die betriebliche Altersvorsorge einschätzt, zeigt ein aktuelles Reformvorhaben. Wie der Versichererverband GDV berichtet, bereitet die Bundesregierung derzeit ein “Betriebsrentenstärkungsgesetz 24” vor, das dazu beitragen soll, Betriebsrenten weiter zu verbreiten. Sollte sich auch mit den nächsten Verbesserungen die bAV nicht wie erhofft durchsetzen, steht langfristig auch eine betriebliche Vorsorgepflicht im Raum, berichtet der GDV. Laut Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sei das eine “Gedankenfigur”, die das Bundesarbeitsministerium nicht ausschließe. Denn das langfristige Ziel der Politik sei nicht weniger als eine vollständige Marktdurchdringung.

Blickt man darauf, wie sich die Einkommen heutiger Rentnerinnen und Rentner zusammensetzen, dann kommen laut dem Alterssicherungsbericht aktuell nur durchschnittlich 61 Prozent aus der gesetzlichen Rente, der Rest aus anderen Einnahmen – auch das zeigt, welchen hohen Stellenwert zusätzliche Vorsorge bereits heute hat.

Immer mehr Menschen leiden an der hohen Inflation und explodierenden Energiekosten – das wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus. Die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung in der Sparte bAV habe sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt, berichtet die DCS Deutsche Clearing-Stelle anhand des betreuten Bestandes. Doch das empfiehlt sich oft nicht.

Angesichts von Inflation und Angst vor Rezession stoppen immer mehr Beschäftigte die Einzahlungen in ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Das berichtet die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, die sich auf die Verwaltung von bAV-Verträgen spezialisiert hat. Demnach sei die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung im Jahr 2022 um rund das Doppelte gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Diese Tendenz scheint sich im vierten Quartal 2022 noch zu verschärfen, berichtet der Service-Dienstleister anhand der von ihm betreuten Verträge. Überwiegend würden die Beschäftigten auf eine Beitragsfreistellung setzen, doch auch die Anfragen zur vorzeitigen Auflösung würden zunehmen. Ursache seien der befürchtete wirtschaftliche Abschwung sowie die hohe Inflation. Gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen würden nun die bAV hintenan stellen.

Doch ob sich dieser Schritt lohnt, kann bezweifelt werden. Bei einem durchschnittlich eingezahlten Betrag von 115 Euro im Monat inklusive Arbeitgeberzuschuss sind zum einen die Möglichkeiten zur Geldvermehrung sehr begrenzt – im Schnitt erhält man 55 Euro netto im Monat mehr ausgezahlt. Zum anderen verzichtet man auf viele Vorteile wie Arbeitgeberzuschuss sowie Steuererleichterungen und verringerte Sozialbeiträge. Speziell, wenn man den Vertrag komplett abstößt, müssen nach Auszahlung des Vertrages auf die Summe noch Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.

Den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen, kann eine Möglichkeit sein, eine finanzielle Durststrecke zu überbrücken – wie bereits erwähnt, in diesem Fall mit geringem Sparpotential. Wer den Vertrag aber auflöst, verschenkt viel Geld – und trennt sich von einem wichtigen Baustein der eigenen Altersvorsorge. Hier sollte zunächst das Gespräch mit einem Fachmann gesucht werden, um nicht voreilig zu handeln.

Das gilt auch für andere Altersvorsorge-Verträge, etwa eine private Renten- bzw. Lebensversicherung. Der Rückkaufswert des Vertrages wird in der Regel dadurch geschmälert, dass der Versicherer Verwaltungs-, Risiko- und Vertriebskosten geltend machen darf. Zudem geht der Schutz durch die Versicherung verloren, etwa wenn ein Berufsunfähigkeits-Baustein oder Hinterbliebenenschutz vereinbart ist. Experten raten aktuell sogar dazu, den Schutz aufzustocken: infolge der Inflation ist die vereinbarte Versicherungssumme unter Umständen nicht ausreichend, um den Lebensstandard wie gewünscht aufrecht zu erhalten.

Wie stehen junge Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)? Erreicht man mit solchen Modellen jungen Menschen? Und wenn ja, worauf sollte geachtet werden? Das brachte eine aktuelle Studie in Erfahrung.

Die Studien-Macher wollten u.a. von den Befragten wissen, welchen der folgenden Aussagen in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung sie zustimmen würden. Dabei waren Mehrfachantworten zulässig. Wie hoch der Anteil der Zustimmungen war, ist in Prozent angegeben.

  • Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für mich nicht wichtig, ich präferiere andere Formen der Altersvorsorge. ==> 13,1 Prozent
  • Bei der Wahl meines Arbeitgebers achte ich auf dessen Angebot der betrieblichen Altersversorgung (bAV). ==> 16,7 Prozent
  • Ich habe mich noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt. ==> 20,3 Prozent
  • Eine höhere Geldleistung ist mir wichtiger als das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). ==> 20,3 Prozent
  • Andere Benefits des Arbeitgebers (z.B. betriebliche Kranken-/Pflegeversicherung, Zeitwertkonten) sind mir wichtiger. ==> 20,8 Prozent
  • Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) lege ich großen Wert auf Flexibilität. ==> 30,7 Prozent
  • Ich würde die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Sozialleistung meines Arbeitgebers sehr schätzen. ==> 34,2 Prozent

Über die Studie:
Für die repräsentative Umfrage des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon wurden im Juni 2022 rund 1.000 Arbeitnehmer im Alter zwischen 18 und 35 Jahren aus privatwirtschaftlichen Unternehmen aller Größen befragt.

Bei der Verwaltung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) wollen Deutsche digitale Lösungen, zeigt eine aktuelle Umfrage. Besonders ausgeprägt ist dieser Wunsch, je jünger die Befragten sind.

Im März 2022 waren saison- und kalenderbereinigt rund 45,33 Millionen Erwerbstätig mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, geht aus Daten des Portals Statista hervor.

Dasselbe Statistik-Portal verzeichnete Ende 2021 rund 18,47 Millionen Personen in Deutschland, die eine Betriebsrente besitzen bzw. einen Anspruch darauf. Das zeigt, welches ungehobene Potenzial in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steckt.

Doch wie wollen die Deutschen beispielsweise Adressänderungen vornehmen, wenn sie über einen solchen Vertrag verfügen? Das zeigen aktuelle Umfrage-Ergebnisse, die im Auftrag eines großen Versicherers erfragt wurden.

Demnach erhält die digitale Variante mit 47 Prozent der Nennungen den Vorzug gegenüber der Papierform (34 Prozent). Auffällig: Je jünger die Befragten sind, desto eher sprechen sie sich für eine digitale Verwaltung aus. Bei den 30 – 39-Jährigen wollen dies schon 61 Prozent, bei den 18–29-Jährigen sind es mit 70 Prozent mehr als zwei Drittel. Umgekehrt bevorzugen Befragte, die älter als 50 Jahre sind, die bAV-Verwaltung in Papierform.

Über die Studie:
Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag von Canada Life 1.000 Personen zwischen dem 19. und dem 25. April 2022 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Erwerbstätige ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt zwischen 5,7 und 5,8 Prozent. Alle Ergebnisse wurden auf ganze Zahlen gerundet.

Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Altersvorsorge aus? Diese Frage lässt sich zwar noch nicht seriös beantworten. Aber bereits jetzt steht fest: Vor allem jüngere Arbeitnehmer befürchten Einschnitte bei ihrer Rente.

Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Altersversorgung befürchten zwar Arbeitnehmer aller Generationen, doch besonders skeptisch sind die 18-29-Jährigen. So rechnen 72 Prozent der Arbeitnehmer mit negativen Folgen der Corona-Pandemie für die Rente. In der Altersgruppe der bis 29-Jährigen liegt dieser Wert mit 81 Prozent deutlich höher. Bei Arbeitnehmern, die 60 Jahre oder älter sind, liegt dieser Wert immer noch bei 60 Prozent. Ermittelt wurden diese Werte innerhalb der Studie “Generationengerechtigkeit und Altersversorgung” des Dienstleistungsunternehmens Aon.

Arbeitgeber sind deutlich entspannter

In den Ergebnissen zeigt sich auch, dass Arbeitgeber weniger skeptisch sind. 40 Prozent der befragten Arbeitgeber erwartet überhaupt keine negativen Folgen für die Altersversorgung. Einschnitte, die nur die ältere Generation betreffen könnten, sehen sie gar nicht. Aber immerhin rechnen noch über die Hälfte der Arbeitgeber (53 %) mit Auswirkungen, die entweder nur die jüngeren oder alle Altersgruppen gleichermaßen betreffen.

Die Auswirkungen von Corona dürften vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern den generell vorhandenen Unmut über die künftige Altersversorgung verstärken. 72 Prozent der Arbeitnehmer erkennen Ungerechtigkeiten zwischen Jung und Alt im deutschen Rentensystem. Für Arbeitgeber ist das eine klare Aufforderung zum Handeln, denn die betriebliche Altersversorgung könnte die Situation entschärfen: 61 Prozent der Arbeitnehmer sehen das so, bei den Arbeitgebern sind es sogar 71 Prozent.

Über die Studie:
Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon führte die repräsentative Umfrage im Frühjahr 2021 durch. Befragt wurden rund 1.000 Arbeitnehmer zwischen 18 und 65 Jahren aus Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Ergänzend dazu fand eine Befragung von 119 Verantwortlichen in Unternehmen zum Thema statt.

Betriebsrente: Zählt die Versicherungsprämie für eine Entgeltumwandlung mittel Direktversicherung zum pfändbaren Einkommen? Darüber befand das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Hintergrund der Entscheidung ist ein Ehescheidungsverfahren. Im Rahmen der Scheidung kam es zu einer Vereinbarung über die Aufteilung von Schulden aus einem laufenden Bauprozess. In diesem Zusammenhang wurde die Ex-Frau im Wege eines familiengerichtlichen Versäumnisbeschlusses zur Zahlung von 22.679,60 Euro nebst Zinsen an den Mann verpflichtet.

Mit diesem Beschluss im Rücken erwirkte der Mann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über das gegenwärtige und zukünftige Arbeitseinkommen seiner Ex-Frau, der dem Arbeitgeber der Frau im November 2015 zugestellt wurde.

Im Mai 2016 schlossen nun Arbeitgeber und die Frau eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Deren Gegenstand: eine betriebliche Altersversorgung via Direktversicherung. Versicherungsnehmer war der Arbeitgeber, Begünstigte die Frau. Der Arbeitgeber leistete einen Monatsbeitrag in Höhe von 248,- Euro. Diesen Betrag ließ der Arbeitgeber bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens der Frau unberücksichtigt.

Dagegen richtete sich die Klage des Ex-Mannes. Er vertrat die Auffassung, dass die Entgeltumwandlung das pfändbare Einkommen seiner Ex-Frau nicht reduziere. Den Abschluss der Entgeltvereinbarung nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hielt er für eine Verschleierung des Arbeitseinkommens (§ 850h ZPO).

BAG sieht keine Verschleierung

Dieser Rechtsauffassung konnten sich die Richter am Bundesarbeitsgericht nicht anschließen. Im Urteil stellten sie klar: “Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den/die Arbeitnehmer/in eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch Entgeltumwandlung für seine/ihre betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor.”

Der Umstand, dass die Entgeltumwandlungsvereinbarung erst nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffen wurde, ändere daran nichts, so die Richter. Begründung: Die Frau machte nur von ihrem Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch. Der in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dafür vorgesehene Betrag wurde nicht überschritten. Die Entgeltumwandlungsvereinbarung stelle damit keine den Gläubiger benachteiligende Verfügung iSv. § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar, so die Richter.

Sind Klauseln, die eine Höchstaltersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorsehen, wirksam oder stellen sie eine Benachteiligung dar? Darüber befand das Bundesarbeitsgericht.

Die Grundlagen einer Betriebsrente sind in der Versorgungsregelung festgeschrieben. Dort können auch Höchstaltersgrenzen eine Rolle spielen. So auch im vorliegenden Fall. Ein Betrieb nutzte den Durchführungsweg ‚Unterstützungskasse‘. In deren Regelwerk war Voraussetzung für die Versorgung, dass der oder die Beschäftigte bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Darin sah eine Frau, die im Juni 1961 geboren wurde und seit 18. Juli 2016 bei der betroffenen Firma tätig war, eine unzulässige Altersdiskriminierung und klagte dagegen.

Doch wie bei den Vorinstanzen hatte sie damit auch vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Erfurter Richter sahen die in der Versorgungsregelung vorgesehene Altersgrenze vielmehr als gerechtfertigt an und stützten sich dabei auf § 10 AGG.

Mit der Altersgrenze würde ein legitimes Ziel verfolgt, so die Richter. Zudem sei die Altersgrenze angemessen und erforderlich.

Auch eine Benachteiligung von Frauen wegen ihres Geschlechts könne aus der Regelung nicht abgeleitet werden, so das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 147/21). So führten die Richter aus, dass ein durchschnittliches Erwerbsleben ungefähr 40 Jahre dauert und der durch die Altersgrenze betroffene Teil eines solchen Erwerbslebens nicht unangemessen lang sein darf.

Nach den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung lagen im Jahr 2019 den Versicherungsrenten in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 39,0 Versicherungsjahre zugrunde. Bei den Frauen belief sich diese Zahl auf 36,5, bei den Männern auf 41,9 Versicherungsjahre. Dieser Unterschied ist nicht so groß, dass Frauen durch die Auswirkungen der Altersgrenze unangemessen benachteiligt sind, so das Bundesarbeitsgericht.

Mit welchen Themen werden die Parteien um die Gunst der Wähler ringen? Einer Umfrage zufolge erwartet die Mehrheit der Deutschen keinen Rentenwahlkampf. Gleichwohl wird genau dort der höchste Reformbedarf gesehen.

Bei der gesetzlichen Rente sehen Deutsche derzeit den höchsten Reformbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung von INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), für die 1.501 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren befragt wurden. Demnach sehen 66 Prozent der Befragten den stärksten Handlungsdruck bei der gesetzlichen Rente. Acht Prozent sehen den größten Reformbedarf in der privaten Altersvorsorge, fünf Prozent in der betrieblichen Altersversorgung. Fünf Prozent der Umfrageteilnehmer finden, dass es in keiner der drei Sparten Anlass zu Reformen gibt.

Einen Rentenwahlkampf erwarten dennoch ‚nur‘ 34 Prozent. 44 Prozent der Deutschen gehen nicht davon aus, dass die Rente zu einem dominierenden Wahlkampfthema wird. Doch woran könnte das liegen? Einerseits wird enormer Handlungsdruck festgestellt – andererseits glauben die Wähler nicht an einen Rentenwahlkampf?

Vielleicht kann man sich einer Antwort nähern, wenn man ein weiteres Umfrage-Ergebnis zu Hilfe nimmt. Die Umfrage-Teilnehmer sollten auch die Rentenkompetenz der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien einschätzen. Das Ergebnis ist nicht sonderlich schmeichelhaft.

28 Prozent der Umfrageteilnehmer gestehen keiner der sechs aktuell im Bundestag vertretenen Parteien eine besonders große Kompetenz auf dem Gebiet der Rentenpolitik zu. Das war bei dieser Frage immerhin eine klare relative Mehrheit. Nennenswerte Kompetenzwerte erhalten lediglich zwei Parteien. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) der Befragten bescheinigte der Union die größte Rentenkompetenz, 14 Prozent der SPD. Die anderen vier Parteien bewegen sich im unteren einstelligen Bereich: AfD (4 Prozent), FDP (5 Prozent), Die Linke (5 Prozent), Bündnis 90/Die Grünen (2 Prozent). Ein Viertel der Befragten (kumuliert) weiß es nicht oder möchte dazu keine Angaben machen.

Wertet man die Kompetenzzuschreibungen nach Wählern aus, zeigt sich dann aber doch eine Überraschung. Während aktuelle Wähler von SPD (67 %), Union (59 %), Linke (45 %), AfD (40 %) und FDP (39 %) jeweils mehrheitlich angegeben, dass die von ihnen favorisierte Partei auch über die größte Kompetenz in der Rentenpolitik verfügt, ist es bei den Wählern von Bündnis 90 / Die Grünen anders. Nur 11 Prozent der Grünen-Wähler geben an, dass ihre Partei die größte Rentenkompetenz habe. Das ist deutlich weniger als bei anderen Wählergruppen. Zum anderen sprechen 15 Prozent der aktuellen Grünen-Wähler der SPD die größte Renten-Kompetenz zu.

Ab Januar 2022 greift der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung auch bei Altverträgen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden.

Betriebsrenten sollen als Säule zur Verhinderung von Altersarmut gestärkt werden. Eines der Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen, ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.

Ab dem 01.01.2022 gilt diese Zuschuss-Pflicht auch für Altverträge. In der Entgeltumwandlung besteht dann Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent seiner ersparten Sozialversicherungsbeiträge zuschießt.
Arbeitgeber, die dieser Vorschrift nicht nachkommen, drohen empfindliche Haftungsvolumina:

  • für nicht gezahlte Beiträge
  • für entgangene Zinserträge
  • für möglicherweise reduzierte Versorgungsansprüche

Arbeitnehmer, die also dem 01.01.2019 eine Entgeltumwandlung vereinbart haben, können sich also auf Zuschüsse freuen. Arbeitgeber sollten sich unbedingt fachkundig beraten lassen. Denn nicht immer lassen sich bestehende bAV-Verträge ‚einfach so‘ anpassen. Zu klären sind beispielsweise solche Fragen: Ersetzen die pauschalen 15 Prozent die freiwilligen Leistungen oder müssen (können, sollen) sie zusätzlich gezahlt werden? Stehen innerbetriebliche oder tarifrechtliche Regelungen der Gesetzeslage entgegen?
Arbeitgeber sollten sich also unbedingt beraten lassen und die Rahmenbedingungen für ihr Unternehmen abklären.
Entgeltumwandlung kann in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vorgenommen werden.