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Die Deutschen verzichten ausgerechnet auf solche Versicherungen, die wichtige existentielle Risiken absichern. So haben nur ein Bruchteil der Bürger eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Das geht aus der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamts hervor.

Der Hausrat ist gut abgesichert: die Hinterbliebenen und die eigene Arbeitskraft sind es nicht. So lässt sich das Ergebnis der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes pointieren. Während nämlich immerhin rund 76 Prozent aller deutschen Haushalte über eine private Hausratversicherung verfügen, so haben eine Risikolebensversicherung (RLV) gerade einmal 17 Prozent der Haushalte. Auch Berufsunfähigkeits-Policen finden sich nur etwa in jedem vierten Haushalt (26 Prozent). Für die Umfrage wurden mehr als 60.000 Haushalte in Deutschland befragt.

Risikolebensversicherung: Absicherung von Lebenspartner und Kindern

Überraschend ist das Ergebnis insofern nicht, weil diese wichtigen Policen sehr unangenehme Themen berühren. Beispiel Risikolebensversicherung: Mit einem solchen Vertrag können die Versicherten ihre Kinder und Lebenspartner für den Fall absichern, dass sie einmal früh aus dem Leben scheiden. Wer macht sich über diesen Fall schon ernsthaft Gedanken? Es ist ein Thema, das gerne verdrängt wird.

Und doch ist es wichtig, auch hierfür Vorsorge zu treffen. Wenn ein Einkommen in der Familie wegbricht, bedeutet das für Angehörigen oft die Verschuldung. Zu den emotionalen Ausnahmezuständen kommen dann noch finanzielle Probleme hinzu. Das gilt auch bereits für junge Familien: speziell dann, wenn ein Haus oder Kredit abbezahlt werden muss. Laut dem Verschuldungsatlas des Statistischen Bundesamtes sind kritische Lebensereignisse wie der Tod eines Lebenspartners, Unfälle oder das Ausscheiden aus dem Beruf mit die häufigsten Gründe, weshalb Menschen eine Schuldenlast auf sich laden und eine Schuldnerberatung aufsuchen müssen.

Damit wäre auch bereits der zweite wichtige Schutz angesprochen: die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Immerhin fast jeder Vierte muss vorzeitig seinen Job aufgeben und schafft es nicht bis zum „normalen“ Rentenalter. Keineswegs sind davon nur ältere Beschäftigte oder Menschen mit schwerer körperlicher Tätigkeit betroffen. Aus Zahlen der Versicherungswirtschaft geht hervor, dass jede dritte Berufsunfähigkeits-Rente aufgrund psychischer Krankheiten ausgezahlt wird. Im Schnitt werden Menschen mit 44 Jahren berufsunfähig.

Die Rentenkasse sichert nur noch Erwerbsunfähigkeit ab

Hier gilt es also vorzusorgen, denn auf Vater Staat allein ist kein Verlass. Nach einer Gesetzesreform 2001 hat sich die deutsche Rentenversicherung fast komplett aus der Absicherung des Berufs zurückgezogen und leistet nur noch bei der sogenannten Erwerbsunfähigkeit: zumindest für Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen. Seither nimmt die Rentenkasse keine Rücksicht mehr auf Status und Einkommen des zuvor ausgeübten Berufes. Volle Erwerbsminderung nach dem 6. Sozialgesetzbuch liegt erst dann vor, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann — egal in welcher Tätigkeit.

Hier haben viele Deutsche folglich Lücken in der Risikovorsorge: Obwohl das Klischee besagt, sie seien eher überversichert. Positiv ist immerhin, dass in mehr als acht von zehn Haushalten (83 Prozent) mittlerweile eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Zur Erinnerung: Wer Dritten einen Schaden zufügt, und sei es nur aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit, haftet mit seinem kompletten Privatvermögen.

Kassenpatienten aufgepasst! Nicht immer rechnen Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre erbrachten Leistungen korrekt ab. Das kann im Zweifel sogar den Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gefährden: Wenn dem Versicherten Krankheiten angedichtet werden, die er gar nicht hatte.

Viele private Versicherer verlangen von ihren Kunden das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, bevor sie ihren Schutz gewähren. Vorerkrankungen werden dann in der Regel mit Prämienaufschlägen „bestraft“. Der Antragsteller muss in der Regel Angaben zu seinen Erkrankungen der vergangenen drei Jahre machen – etwa ob er einen Bandscheibenvorfall hatte oder in psychologischer Behandlung war. Beantwortet der Kunde diesen Fragebogen falsch, kann die Versicherung den Vertrag später wegen Arglist anfechten und selbst dann eine Leistung verweigern, wenn der Kunde jahrelang Beitrag gezahlt hat.

Manche Ärzte rechnen Behandlungskosten falsch ab

Laut eines Berichts des ARD-Magazins Plusminus müssen gesetzlich Versicherte aber aufpassen, dass ein behandelnder Arzt gegenüber der Krankenkasse auch die richtige Leistung abgerechnet hat. Denn manchmal werden einem Patienten Erkrankungen angedichtet, die dieser gar nicht hat. Das Problem resultiert aus der Intransparenz des GKV-Systems. Viele Kassenpatienten bemerken eine falsche Abrechnung des Arztes nicht, weil sie im Gegensatz zu Privatversicherten keine Quittung nach einer Behandlung erhalten. Und einige Mediziner machen gegenüber der Krankenkasse tatsächlich falsche Angaben. Entweder, weil sie so ihr Honorar aufbessern wollen, oder weil sie schlicht mit der vielen Bürokratie überfordert sind.

Die ARD-Journalisten verdeutlichen das Problem am Beispiel einer jungen Mutter. Ihre Tochter wurde vor einigen Jahren von einem Insekt gestochen. Rund um die Einstichstelle bildete sich eine Schwellung der Haut, die ärztlich behandelt werden musste. Der Arzt verschrieb eine Salbe. „Abgerechnet hat er aber anschließend neben dem normalen Honorar zusätzlich die Behandlung einer Angststörung, obwohl das Kind gar nicht verängstigt war“, erklärt die Mutter. Sie stellte den Arzt zur Rede. Er sagte eine Korrektur zu, also die Löschung der psychischen Erkrankung aus den Unterlagen.

„Falsche“ Angststörung hätte BU-Schutz gefährden können

Eine Angststörung zählt aber zu genau jenen Erkrankungen, die privaten Versicherungen in ihren Gesundheits-Fragebögen abfragen. Und das kann zum echten Problem werden, wenn man zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Im Leistungsfall wird der BU-Versicherer beim behandelnden Arzt nachprüfen, ob der Versicherungsnehmer im Antrag falsche Angaben gemacht hat. Taucht in der Krankenakte eine Angststörung auf, die vor Unterzeichnung des Vertrages behandelt wurde, wird der Anbieter eine arglistige Täuschung von Seiten des Kunden annehmen und kann die Leistung verweigern. Obwohl doch die Patientin im oben aufgeführten Beispiel gar keine entsprechende Erkrankung hatte und der Fehler eindeutig beim Arzt liegt!

Aber der GKV-Patient kann von seiner Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung eine Versichertenauskunft verlangen, in der alle ärztlichen Diagnosen und Honorare aufgeführt sind. Und eine solche Auskunft sollte man gerade vor Abschluss einer Privatversicherung mit Gesundheitsfragen einholen. Dann bleibt man vor unliebsamen Überraschungen verschont, und auch die BU-Rente ist in der Regel sicher. Eine solche Auskunft kann sogar bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen behilflich sein. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer handwerkliche Berufe ausübt, der muss besonders auf seine Hände aufpassen. Eine Berufsgenossenschaft hat die Unfallstatistik ihrer drei Millionen Mitglieder ausgewertet und festgestellt: kein anderes Körperteil wurde 2014 so oft bei Arbeitsunfällen verletzt wie die Hand.

Arbeitnehmer, die in Berufen der Energie-, Textil-, Elektro- oder Medienbranche tätig sind, erleiden bei Arbeitsunfällen am häufigsten Verletzungen der Hand. Das ergab eine Auswertung der Berufsgenossenschaft BG ETEM, die über 200.000 Betriebe absichert.

Mehr 22.000 Mal wurden im vergangenen Jahr die Hände von Beschäftigten durch Werkzeuge, laufende Maschinen oder andere Werkzeuge verletzt, so eine Auswertung der 57.000 gemeldeten Unfälle. Das entsprach fast 40 Prozent aller Verletzungen. In acht von zehn Fällen waren Männer betroffen.

Auf dem zweiten Platz der lädierten Körperteile landeten Knöchel und Fuß. Sie wurden bei 17 Prozent aller Unfälle in Mitleidenschaft gezogen (9.557 Unfälle). Auch Kniegelenke und Unterschenkel waren mit 10 Prozent aller Unfälle stark gefährdet (6.143 Fälle), sowie Verletzungen am Kopf oder dem gesamten Körper (5.116 Unfälle).

Zusatzschutz empfehlenswert

Nicht jede dieser Verletzungen endet mit einem so schweren Schaden, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die meisten Beschäftigten sind nach medizinischer Behandlung und Reha wieder voll einsatzfähig. Für den Fall der Fälle ist es dennoch empfehlenswert, eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer wird zur vorzeitigen Aufgabe seines Berufes gezwungen, wie Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung ergaben, Arbeitsunfälle sind ein wichtiger Grund hierfür.

Wer in der Freizeit gerne an seinem Haus, Auto oder Garten herumwerkelt, für den ist zusätzlich eine private Unfallversicherung ein Muss. Denn der gesetzliche Schutz greift tatsächlich nur auf der Arbeit oder dem Weg dorthin. Schon wer die Werkshalle für wenige Minuten verlässt, um ein privates Telefongespräch zu führen, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert, wie das Landessozialgericht Darmstadt bestätigte (Az.: L 3 U 33/13).

Auch Mobbing-Opfer gehen leer aus, weil Mobbing per definitionem nicht als Unfall gilt. Hier kann wiederum die private BU-Versicherung Abhilfe schaffen. Sie leistet in der Regel eine Rente, sobald die betroffene Person zu 50 Prozent berufsunfähig ist: auch bei Mobbing und psychischen „Defekten“.

Wer handwerkliche Berufe ausübt, der muss besonders auf seine Hände aufpassen. Eine Berufsgenossenschaft hat die Unfallstatistik ihrer drei Millionen Mitglieder ausgewertet und festgestellt: kein anderes Körperteil wurde 2014 so oft bei Arbeitsunfällen verletzt wie die Hand.

Arbeitnehmer, die in Berufen der Energie-, Textil-, Elektro- oder Medienbranche tätig sind, erleiden bei Arbeitsunfällen am häufigsten Verletzungen der Hand. Das ergab eine Auswertung der Berufsgenossenschaft BG ETEM, die über 200.000 Betriebe absichert.

Mehr 22.000 Mal wurden im vergangenen Jahr die Hände von Beschäftigten durch Werkzeuge, laufende Maschinen oder andere Werkzeuge verletzt, so eine Auswertung der 57.000 gemeldeten Unfälle. Das entsprach fast 40 Prozent aller Verletzungen. In acht von zehn Fällen waren Männer betroffen.

Auf dem zweiten Platz der lädierten Körperteile landeten Knöchel und Fuß. Sie wurden bei 17 Prozent aller Unfälle in Mitleidenschaft gezogen (9.557 Unfälle). Auch Kniegelenke und Unterschenkel waren mit 10 Prozent aller Unfälle stark gefährdet (6.143 Fälle), sowie Verletzungen am Kopf oder dem gesamten Körper (5.116 Unfälle).

Zusatzschutz empfehlenswert

Nicht jede dieser Verletzungen endet mit einem so schweren Schaden, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die meisten Beschäftigten sind nach medizinischer Behandlung und Reha wieder voll einsatzfähig. Für den Fall der Fälle ist es dennoch empfehlenswert, eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer wird zur vorzeitigen Aufgabe seines Berufes gezwungen, wie Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung ergaben, Arbeitsunfälle sind ein wichtiger Grund hierfür.

Wer in der Freizeit gerne an seinem Haus, Auto oder Garten herumwerkelt, für den ist zusätzlich eine private Unfallversicherung ein Muss. Denn der gesetzliche Schutz greift tatsächlich nur auf der Arbeit oder dem Weg dorthin. Schon wer die Werkshalle für wenige Minuten verlässt, um ein privates Telefongespräch zu führen, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert, wie das Landessozialgericht Darmstadt bestätigte (Az.: L 3 U 33/13).

Auch Mobbing-Opfer gehen leer aus, weil Mobbing per definitionem nicht als Unfall gilt. Hier kann wiederum die private BU-Versicherung Abhilfe schaffen. Sie leistet in der Regel eine Rente, sobald die betroffene Person zu 50 Prozent berufsunfähig ist: auch bei Mobbing und psychischen „Defekten“.

Die sogenannte „Abstrakte Verweisung“ ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer auf andere Berufsfelder verwiesen werden kann, bevor er eine BU-Rente erhält. Doch auch wenn diese Klausel im Vertrag vereinbart ist, sind den Versicherungen enge Grenzen gesetzt, wie ein Gerichtsurteil des OLG Nürnberg bestätigt. Besser ist es hingegen, wenn diese Klausel gar nicht erst Bestandteil des Vertrages ist.

Im verhandelten Rechtsstreit musste eine geringfügig beschäftigte Arzthelferin ihren Beruf aufgeben. Sie hatte eine plötzliche Angst vor einer Ansteckung mit schweren Krankheiten entwickelt und zudem weitere psychische Probleme. Aber der Versicherer wollte nicht mit einer BU-Rente einspringen, obwohl ihr eine 50prozentige Berufsunfähigkeit bescheinigt wurde. Die Begründung: Sie könne als gelernte Arzthelferin ja immer noch in der Verwaltung einer Klinik oder Krankenkasse arbeiten, wie das Onlineportal haufe.de berichtet.

Zumutbarkeit muss auch bei „abstrakter Verweisung“ gegeben sein

Die Frau zog schließlich vor Gericht – und hatte dort Erfolg. Das Oberlandesgericht Nürnberg betonte: Auch wenn die sogenannte „abstrakte Verweisung“ im Versicherungsvertrag vereinbart ist, der Betroffene also auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, müsse dabei die Zumutbarkeit berücksichtigt werden. So könne der BU-Versicherer zwar verlangen, dass die Betroffene von ihrem Wohnort aus zur Arbeit pendelt – hierfür sei aber eine Entfernung von 40 Kilometern zum Arbeitsplatz das Maximum. Ein Wohnortwechsel sei der Versicherungsnehmerin hingegen nicht zumutbar.

Weil es im Umkreis von 40 Kilometern keine Stelle in der Verwaltung einer Klinik oder Krankenkasse gab, muss der Berufsunfähigkeitsversicherer nun eine Leistung auszahlen. Die Frau erhielt eine vierteljährliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.589 Euro zugesprochen (Urteil v. 26.02.2015, 8 U 266/13).

Besser gleich Verzicht auf abstrakte Verweisung vereinbaren!

Um derartige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass der Vertrag einen „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vorsieht. Mit einem Verweisungsverzicht sagt ein Versicherer seinem Kunden unabhängig von dessen Alter zu, dass er die Rentenzahlungen nicht mit der Begründung ablehnt, der Kunde könne trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch in einem anderen Beruf arbeiten. Die meisten Versicherungen haben im Sinne der Kundenfreundlichkeit die heimtückische Klausel gestrichen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Aus welchen Gründen müssen Beschäftigte in Deutschland ihren Beruf vorzeitig aufgeben? Aktuelle Zahlen zeigen: Längst sind nicht mehr körperliche Krankheiten prägend für eine Berufsunfähigkeit, sondern psychische Leiden. Deshalb sollten auch Büroangestellte mit einer BU-Versicherung vorbeugen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) widmet sich aktuell der Frage, wie sich die Gründe für eine Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren gewandelt haben. Das Ergebnis ist durchaus überraschend. Längst wird das Aus im Job nicht mehr nur durch schwere körperliche Tätigkeiten erzwungen, da in den letzten Jahrzehnten viele Malocher-Jobs in den Fabriken und am Fließband weggefallen sind.

Heute hingegen arbeitet knapp die Hälfte der 42 Millionen Erwerbstätigen vor dem Computerbildschirm. Diese Beschäftigten sind einer deutlich niedrigeren körperlichen Belastung ausgesetzt als frühere Generationen. Folglich ändern sich auch die Ursachen für eine vorzeitige Berufsaufgabe, was sich im Rückgang körperlicher Verschleißerkrankungen widerspiegelt. Doch psychische Erkrankungen nehmen deutlich zu.

Weniger körperliche Leiden, mehr psychische Erkrankungen

Der Trend weg von körperlichen Gebrechen ist recht eindeutig. 1993 erhielten laut Gesetzlicher Rentenversicherung rund 81.000 Personen erstmals eine Erwerbsminderungsrente wegen einer Krankheit des Muskel- oder Skelettsystems. Im Jahr 2014 waren es hingegen „nur“ noch knapp 24.000 Personen. Auch insgesamt gingen die Fallzahlen zurück: von 270.000 auf rund 175.000, wobei nur gesetzlich Versicherte, nicht jedoch Selbstständige und Beamte erfasst sind.

Ein deutlicher Anstieg ist hingegen bei den psychischen Erkrankungen zu beklagen. 1993 bekamen rund 41.400 Menschen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Störungen zugesprochen. 2012 waren es bereits 75.000 Betroffene. Damit stieg der Anteil dieser Gruppe an allen neu erteilten Erwerbsminderungsrenten von 15,4 auf 42,7 Prozent, Tendenz steigend.

Psychische Leiden resultieren auch aus den neuen Anforderungen in der Arbeitswelt. Befristete und projektbezogene Arbeit boomt, so dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, wie lange sie in einem Unternehmen tätig sind. Diese Unsicherheit geht einher mit steigendem Leistungsdruck und einer ständigen Erreichbarkeit via Smartphone und Handy. Die zunehmende Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit sorgt dafür, dass die Phasen psychischer Entspannung kürzer werden. Burn Out, Depressionen und Angstzustände können die Folge sein.

BU-Versicherung bietet Schutz

Gegen die finanziellen Folgen eines Ausscheidens aus dem Job können sich Beschäftigte mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Sie erbringt in der Regel eine zuvor vereinbarte Rente, wenn Beschäftigte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Auch wer mindestens die Pflegestufe 1 zugesprochen bekommt, gilt als berufsunfähig. Aktuell haben nicht einmal 20 Prozent der Bevölkerung einen solchen Schutz abgeschlossen.

Am besten ist es, eine derartige Versicherung in jungen und gesunden Jahren abzuschließen. Vorerkrankungen führen fast immer dazu, dass der Versicherungsschutz teurer wird oder ein bestimmtes Risiko nicht mehr versicherbar ist. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen, den richtigen Vertrag zu finden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten – das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Seit Januar 2014 fördert der Staat den Abschluss einer BU mit Steuerfreibeträgen. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass eine staatlich geförderte Versicherung auch die preiswerteste Police ist. Denn die Versicherungen wurden zu strengen Kriterien verpflichtet, die sich auch bei der Höhe der Beiträge bemerkbar machen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, daran lassen auch Politik und Verbraucherschutz keinen Zweifel. Laut Prognosen der Deutschen Aktuarvereinigung werden 43 Prozent der heute 20jährigen Männer berufsunfähig, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Bei den Frauen ist das Risiko etwas geringer. Und doch müssen jedes Jahr mehr als 200.000 Erwerbstätige ihren Job vorzeitig aufgeben.

Deshalb hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung beschlossen, den Abschluss eines BU-Vertrages mit staatlichen Mitteln zu fördern. Seit dem Jahreswechsel sind Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Rein theoretisch zumindest, denn noch gibt es keinen entsprechenden Tarif. Die Beiträge sollen zukünftig als Sonderausgaben gewertet werden, die bis zu einem Betrag von 24.000 Euro einkommenssteuerfrei bleiben. Eigentlich ist das eine gute Sache – und doch wird es sich für manche Versicherungsnehmer kaum lohnen, einen staatlich geförderten Vertrag zu zeichnen.

Rentengarantie bis zum Lebensende statt bis zum Renteneintrittsalter

Die staatliche Förderung hat nämlich einen Haken. Es werden keineswegs alle BU-Verträge förderfähig, sondern nur solche, die strenge Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. So muss der Vertrag bis zum Lebensende Schutz bieten und nicht -wie in der Branche üblich- bis zum 67. Lebensjahr, also zum Eintritt des Rentenalters. Die längere Leistungsdauer verteuert die Policen enorm, da die Anbieter im Schnitt bis zu 20 Jahre länger eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen müssen.

Modellrechnungen des Finanzdienstleisters MLP zeigen, dass die Beiträge der geförderten Tarife für manche Risikogruppen fast doppelt so hoch sein werden wie für eine „herkömmliche“ BU-Versicherung. Deshalb sind die Versicherungsunternehmen auch zurückhaltend und haben bisher noch keinen entsprechenden Tarif auf den Markt gebracht. Die Assekuranz fürchtet, dass sich die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung als Ladenhüter entpuppen könnte.

Der Einzelfall entscheidet

Werden sich die staatlich geförderten Tarife also gar nicht lohnen? Hier kann zumindest Entwarnung gegeben werden: Laut einer Analyse des Branchendienstes Morgen und Morgen könnten die Beiträge für 145 untersuchte Berufe sinken, wenn die Steuerbegünstigungen eingerechnet werden. Aber auch diese Aussage beruht lediglich auf Schätzungen, denn Erfahrungen mit den Tarifen gibt es bisher nicht. Teurer werden die Policen wohl vor allem für Berufe mit einem hohen Berufsunfähigkeits-Risiko: etwa für Dachdecker, Handwerker oder Pflegekräfte.

Ob ein staatlich geförderter oder nicht geförderter Berufsunfähigkeitsschutz für den einzelnen Versicherungsnehmer günstiger sein wird, hängt vom jeweiligen Beruf und anderen Faktoren wie etwa dem Alter der Person bei Vertragsbeginn ab. Wer schon jetzt einen günstigen BU-Schutz erhält, sollte jedenfalls nicht zögern. Schließlich kann eine plötzlich auftretende Erkrankung schon dazu führen, dass einem Versicherungsnehmer der Schutz zukünftig verwehrt wird oder der Beruf aufgegeben werden muss.

Am 10. Oktober wird der Internationale Welttag der seelischen Gesundheit gefeiert. In vielen Städten und Gemeinden finden dann Aktionen statt, um auf die Wichtigkeit des Themas hinzuweisen. Wer sich vor den finanziellen Folgen einer psychischen Erkrankung schützen will, sollte hinsichtlich des Versicherungsschutzes einiges beachten.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei psychischen Leiden

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Vorsorge, wenn man aufgrund einer seelischen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente. Wie wichtig dieser Schutz auch mit Blick auf die seelische Gesundheit ist, zeigen aktuelle Zahlen. Mehr als 28 Prozent der Menschen, die derzeit Leistungen aus einer BU in Anspruch nehmen, tun dies aufgrund einer Nervenkrankheit oder psychischen Erkrankung.

Damit sind psychische Schäden der häufigste Grund, wenn Menschen ihren Beruf vorzeitig aufgeben müssen. Erst danach folgen Ursachen wie Unfälle oder eine Erkrankung des Bewegungsapparates. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Diagnose „Burnout“ in der Regel keinen Leistungsfall bewirkt – noch hat die Wissenschaft das Burnout-Syndrom nicht als Krankheit eingestuft. Erst wenn Burnout eine schwere Depression bewirkt, ist die Versicherung verpflichtet zu zahlen.

Billigtarife in der PKV oft mit eingeschränktem Schutz

Auch bei den preiswerten Tarifen in der privaten Krankenversicherung sollten wechselwillige Kunden genau nachlesen, welche Leistungen im Falle eines Seelenleidens erbracht werden. So manches Dumpingangebot bietet nur einen eingeschränkten Leistungskatalog, so dass auch für psychische Erkrankungen keine oder nur sehr eingeschränkte Leistungen vorgesehen sind. Wer dann an einer seelischen Störung erkrankt, der muss seine psychotherapeutischen Sitzungen selbst zahlen.

Dies kann gerade für Freiberufler ein hohes Risiko bedeuten, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind. Oftmals erfordern seelische Erkrankungen eine lange und teure Therapie bis zur vollständigen Genesung. Fallen dann noch die Einnahmen weg, weil man im Beruf nicht mehr voll leistungsfähig ist, wird der fehlende Schutz schnell zur Armutsfalle.

Deshalb sollten PKV-Versicherte im Zweifelsfall lieber etwas mehr Geld für ihren Vertrag ausgeben und psychische Erkrankungen mitversichern. Im Ernstfall zahlt sich der bessere Schutz aus. Um ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf aufzufangen, kann auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.

Am 10. Oktober wird der Internationale Welttag der seelischen Gesundheit gefeiert. In vielen Städten und Gemeinden finden dann Aktionen statt, um auf die Wichtigkeit des Themas hinzuweisen. Wer sich vor den finanziellen Folgen einer psychischen Erkrankung schützen will, sollte hinsichtlich des Versicherungsschutzes einiges beachten.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei psychischen Leiden

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Vorsorge, wenn man aufgrund einer seelischen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente. Wie wichtig dieser Schutz auch mit Blick auf die seelische Gesundheit ist, zeigen aktuelle Zahlen. Mehr als 28 Prozent der Menschen, die derzeit Leistungen aus einer BU in Anspruch nehmen, tun dies aufgrund einer Nervenkrankheit oder psychischen Erkrankung.

Damit sind psychische Schäden der häufigste Grund, wenn Menschen ihren Beruf vorzeitig aufgeben müssen. Erst danach folgen Ursachen wie Unfälle oder eine Erkrankung des Bewegungsapparates. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Diagnose „Burnout“ in der Regel keinen Leistungsfall bewirkt – noch hat die Wissenschaft das Burnout-Syndrom nicht als Krankheit eingestuft. Erst wenn Burnout eine schwere Depression bewirkt, ist die Versicherung verpflichtet zu zahlen.

Billigtarife in der PKV oft mit eingeschränktem Schutz

Auch bei den preiswerten Tarifen in der privaten Krankenversicherung sollten wechselwillige Kunden genau nachlesen, welche Leistungen im Falle eines Seelenleidens erbracht werden. So manches Dumpingangebot bietet nur einen eingeschränkten Leistungskatalog, so dass auch für psychische Erkrankungen keine oder nur sehr eingeschränkte Leistungen vorgesehen sind. Wer dann an einer seelischen Störung erkrankt, der muss seine psychotherapeutischen Sitzungen selbst zahlen.

Dies kann gerade für Freiberufler ein hohes Risiko bedeuten, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind. Oftmals erfordern seelische Erkrankungen eine lange und teure Therapie bis zur vollständigen Genesung. Fallen dann noch die Einnahmen weg, weil man im Beruf nicht mehr voll leistungsfähig ist, wird der fehlende Schutz schnell zur Armutsfalle.

Deshalb sollten PKV-Versicherte im Zweifelsfall lieber etwas mehr Geld für ihren Vertrag ausgeben und psychische Erkrankungen mitversichern. Im Ernstfall zahlt sich der bessere Schutz aus. Um ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf aufzufangen, kann auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.

Mobbing am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit: Viele Betroffene werden von Kollegen schlecht gemacht, beschimpft, ausgegrenzt oder angepöbelt. Manche Kollegen verbreiten auch Lügengeschichten oder drohen mit Gewalt. Laut einer Studie leiden jährlich 1,5 Millionen Menschen unter Schikanen im Job.

Wer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wird, kann jedoch nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen. Dies entschied das Landessozialgericht Darmstadt in einem Urteil vom 23.10.2012. Eine Frau, die aufgrund ständiger Repressalien ihrer Kollegen gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hatte, bekam folglich kein Geld aus der Unfallkasse zugesprochen.

Die Begründung der Richter: Eine Gesundheitsstörung durch Mobbing könne nicht als Berufskrankheit gewertet werden, da keine bestimmte Berufsgruppe dem Mobbing mehr ausgesetzt sei als eine andere. Mobbing komme vielmehr „in allen Berufsgruppen und im privaten Umfeld“ vor. Zudem sei Mobbing kein Arbeitsunfall, da eine zeitliche Beschränkung auf eine Arbeitsschicht nicht möglich sei (Az. L 3 U 199/11).

Arbeitgeber sind bei Mobbing in der Pflicht

Gibt es also gar keine Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Mobbing abzusichern? Doch, denn der Arbeitgeber hat eine Vorsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Kommt er dieser nachweislich nicht nach, so dass die Beschäftigten Gesundheitsschäden davontragen, macht er sich strafbar. Wer von Kollegen gemobbt wird, sollte deshalb auch seinen Chef einweihen.

So hat das Arbeitsgericht Cottbus einer Pflegerin in einem Altenheim 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie vom Geschäftsführer im Beisein anderer Kollegen mehrfach übel beleidigt wurde. „Frauen meckern nur und sind alle boshaft, so wie Sie“, soll der Vorgesetzte seiner Mitarbeiterin an den Kopf geworfen haben. Wegen dieser Ausfälligkeiten musste der Mann 30.000 Euro an die Geschädigte überweisen. Die Richter verurteilten den Arbeitgeber zusätzlich dazu, alle weiteren Gesundheitsschäden des Mobbings zu zahlen (Az. 7 Ca 1960/08).

Damit die Kosten eines teuren Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber nicht aus eigener Tasche gezahlt werden müssen, lohnt es sich, eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Allerdings sollte der Vertrag über einen Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutzbaustein verfügen, denn nicht jeder Tarif sichert Streitfälle im Berufsleben ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung hilft auch bei psychischen Ursachen

Sind die psychischen Schäden des Mobbings so schwer, dass die Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, dann ist es gut eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn ein Arzt die Berufsunfähigkeit des Versicherten diagnostiziert. Die Einschränkung muss aber für einen längeren Zeitraum festgestellt oder prognostiziert werden.

Laut Vertrag sollte jedoch die sogenannte „abstrakte Verweisung“ ausgeschlossen sein. Ist eine abstrakte Verweisung vereinbart, hat die Versicherung das Recht, den Betroffenen auf einen anderen Beruf zu verweisen, wenn er den letzten nicht mehr ausüben kann. Dieser Beruf muss ungefähr der Qualifikation der alten Tätigkeit entsprechen. Zum Beispiel ist es zulässig, einen Lagerarbeiter auf eine Pförtnertätigkeit zu verweisen oder einen Zugfahrer auf den Innendienst. Nicht aber, dass ein Arzt als Pfleger arbeiten muss. Wer derartige Streitigkeiten vermeiden will, sollte eine Versicherung ohne entsprechenden Passus abschließen.