Beiträge

Der Betrieb oder das Geschäft ruht oder läuft auf sprichwörtlicher „Sparflamme“. Menschen sind in Kurzarbeit, viele müssen mit Einbußen beim Einkommen leben – die Corona-Pandemie macht sich auch im Geldbeutel vieler Menschen schmerzlich bemerkbar. Vielfach bedeutet dies auch eine Notlage durch laufende Kosten – Mieten, Kredite, Rechnungen müssen dennoch weiter bedient werden. Und auch für Versicherungsverträge fallen laufende Kosten an. Was aber tun, wenn aufgrund des derzeitigen „Shutdowns“ auch Prämien und Beiträge für Versicherungen nicht länger bedient werden können? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klärt aktuell auf seiner Verbraucherseite über diese Frage auf.

So würden, laut GDV, zwei Prämissen gelten. Als ersten Grundsatz formuliert der GDV: Beitrag (des Kunden) gibt es gegen Leistung (der Versicherung). Da aber stets finanzielle Notlagen den Versicherungsschutz bedrohen können, gäbe es stets auch verschiedene Möglichkeiten, mit den Beiträgen auszusetzen oder Prämien und Leistungen der neuen Lage anzupassen. Dies gelte nicht nur für die Zeit der Corona-Krise, wie der GDV außerdem formuliert. Sondern stets gibt es auch die Möglichkeit des Nachbesserns bei finanziellen Engpässen.

Retten des Versicherungsschutzes auch im Interesse der Anbieter

Zwar bedeutet ein Aussetzen der Prämien mitunter weniger Leistung durch den Versicherer. Wichtig aber ist: Dennoch wird der Versicherungsschutz aufrecht erhalten. Allerdings muss auch hierfür zunächst etwas vorausgeschickt werden: Zu welchen Bedingungen Beiträge ausgesetzt werden können, hängt stets auch von den einzelnen Verträgen ab. Ebenso von guter Kommunikation: Denn ein Aufrechterhalten des Versicherungsschutzes und damit der Verträge liegt gerade in Zeiten wie der Corona-Krise auch im Interesse der Anbieter. Wäre es doch fatal, wenn mit lang laufenden Verträgen auch treue Kunden verloren gehen, weil die Krise kurzfristig Einkommen kostet. Hier kann auch ein Experte bei der Vermittlung helfen.

Zu welchen Bedingungen aber können die Beiträge ausgesetzt werden? Der aktuelle Beitrag des GDV informiert zu drei Produkten: zur Berufsunfähigkeitsversicherung, der Risikolebenversicherung sowie der Lebens- und Rentenversicherung als wichtiger Bestandteil privater Altersvorsorge.

Stundung führt oft zu Ratenzahlung

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung würden zum Beispiel viele Versicherer die Möglichkeit anbieten, die Beiträge zu stunden. Üblich hierfür wären Zeiträume von bis zu sechs Monaten. Freilich: Die gestundeten Beiträge müssen später nachgezahlt werden. Nicht wenige Versicherer eröffnen hierfür auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

BU-Schutz: lieber weniger Rente als neuer Vertrag

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Möglichkeit steht auch für länger andauernde finanzielle Engpässe zur Verfügung – genannt wird ein Zeitraum von bis zu drei Jahren. Zu bedenken ist für einen solchen Schritt freilich, dass mit den ausbleibenden Beiträgen auch die Berufsunfähigkeitsrente kleiner wird. Denn die Versicherer kalkulieren mit dem eingezahlten Kapital die Rentenhöhe. Fließt weniger Kapital in die Police, gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit auch weniger Rente.

Und dennoch: Zum einen kann der Versicherungsnehmer – trotz reduzierter Rente – dennoch auch seinen von Verbraucherschützern empfohlenen BU-Schutz aufrechterhalten. Zum anderen sichert er sich zu bestehenden Bedingungen diesen Schutz. Kann doch der Abschluss eines neuen Vertrags aufgrund neu zu beantwortender Gesundheitsfragen eine wesentliche Verteuerung des Versicherungsschutzes bedeuten oder gar Ausschlüsse. Wer also die Beiträge für eine bestimmte Zeit nicht mehr bedienen kann, für den ist das „Beitragsfrei-Stellen“ trotz der geringeren Rentenhöhe oft der günstigste Weg, den BU-Schutz zu behalten.

Risikolebensversicherung: Aussetzen der Beiträge nicht vorteilhaft

Auch für die Risikolebensversicherung ist eine Freistellung von den Beiträgen möglich. Jedoch: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt diese Lösung nicht. Denn da durch eine Freistellung von den Beiträgen kaum Deckungskapital gebildet würde, dürfte die verbleibende beitragsfreie Leistung nur sehr gering sein. Deswegen würde sich, aus Sicht des GDV, eher eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit mit Herabsetzung des Versicherungsbeitrags sowie eine daran angelehnte Herabsetzung der Leistung lohnen. Denn Einbußen eines solchen Schrittes bei der Versicherungsleistung wären weniger schmerzlich als das gänzliche Freistellen vom Versicherungsbeitrag.

Private Altersvorsorge: Kündigung der Verträge die schlechteste Lösung

Wie aber sieht es mit der privaten Lebens- und Rentenversicherung aus? Laut GDV zeigen bestehende Verträge hier bereits, aufgrund der zu kalkulierenden langen Laufzeit, größere Flexibilität. Deswegen würden die Anbieter seit je her unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl stellen, monatlichen Beiträge für langlaufende Altersvorsorge-Verträge anzupassen.

Zur Wahl stehen unter anderem ein Ruhen-Lassen des Vertrags, eine Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung sowie die Herabsetzung der Versicherungssumme bei Anpassung des Beitrags. Wichtig ist den Versicherern: Ein Kündigen des Versicherungsschutzes ist immer die schlechteste Lösung. Denn alle bisher bezahlten Ansprüche und bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile würden dadurch verloren gehen.

Für ein Ruhen-Lassen der Verträge müssen in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllt sein – zum Beispiel müssen für einen Vertrag (je nach Vertragsbedingungen) mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt worden sein. Eine Beitragsfreistellung hingegen könnte – zum Beispiel – zu der Bedingung geschehen, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt, jedoch die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Freilich: Durch diesen Schritt würden sich auch Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich verringern.

Auch die Stundung der Beiträge ist deswegen denkbar. Das lässt sich dann meist ohne Einbußen bei der Versicherungsleistung realisieren, wenn nach der Stundung (üblicherweise für den Zeitraum eines halben Jahres) die Beiträge wieder zurückgezahlt werden. Doch auch die Anpassung der Versicherungssumme ist denkbar.

Policendarlehen: Das Darlehen auf den Vorsorgevertrag

Eine weitere Möglichkeit für finanzielle Engpässe in Krisen wie der Corona-Krise besteht in einem Policendarlehen – hierbei wird eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung durch den Versicherer gezahlt. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf ein solches Darlehen. Zudem müssen bei Gewähr des Darlehens auf die Summe auch Zinsen gezahlt werden – Darlehen und Zinsen werden später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Gerade in Zeiten einer zeitlich begrenzten Not wie der Corona-Krise kann aber auch ein solches Darlehen ein Ausweg und der rettende Strohhalm aus finanziellen Engpässen sein. Wer hierzu Beratung sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Skifahren macht Spaß – und birgt leider auch ein hohes Verletzungsrisiko. Tipps, damit der Ausflug in den Schnee nicht mit hohen Kosten endet.

Die Faszination der Winterlandschaft, der Spaß am Schnee, das Training von Gleichgewichtssinn sowie Muskulatur – Skifahren gehört für viele zum Winter dazu. Dass dieser beliebte Sport, der mittlerweile eine ganze Event-Kultur begründete, aber auch Gefahr bedeuten kann, zeigen aufsehenerregende Unfälle der Vergangenheit:

Der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Dieter Althaus, erlitt im Januar 2009 bei einem Ski-Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verletzte eine andere Fahrerin tödlich. Und ein schwerer Skiunfall im Winter 2013 veränderte das Leben von Deutschlands bekanntesten Rennfahrer Michael Schumacher grundlegend – wenngleich konkrete Details zu Schumachers Gesundheitszustand in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, gilt der einstige Formel 1-Weltmeister nach langem Koma mittlerweile als Pflegefall.

Mehr als 100 Skiunfälle täglich

Zahlen privater Unfallversicherer, die aktuell der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlichte, bestätigen nun das Bild eines hohen Verletzungsrisikos beim Skifahren. Demnach passiert etwa jeder fünfte Sportunfall beim Skifahren – 21,4 Prozent beträgt der Anteil der Skiunfälle an allen Unfällen, die durch Unfallversicherer erfasst wurden. Nur der Fußball als Deutschlands beliebtester Leistungs- und Breitensport verursacht mehr Unfälle – 35,9 Prozent aller Sportunfälle sind hier zu beklagen.

Nach dem Fußball also ist der Skisport häufigste Sportart, warum sich Versicherungsnehmer an ihre Unfallversicherung wenden. Täglich werden im Schnitt mehr als 20 Skiunfälle an Unfallversicherer gemeldet. Zählt man die Unfälle hinzu, die nicht über eine private Unfallversicherung abgedeckt sind, sind es laut GDV sogar 100 Skiunfälle pro Tag. Denn die Auswertungsstelle für Skiunfälle zählt pro Saison 44.000 bis 46.000 deutsche Skifahrer, die ärztlich versorgt werden müssen.

Skisport: Hohe Schadensummen zeigen Verletzungsgefahr

Dass mit diesen Unfällen nicht zu spaßen ist, zeigt die Schadenhöhe pro Skiunfall. Denn während private Unfallversicherer für Verunfallte im Fußball durchschnittlich 5.000 Euro zahlen müssen und für Verunfallte im verletzungsintensiven Reitsport schon rund 6.500 Euro, wären es im Skisport sogar 7.500 Euro pro Unfall, die durch die Unfallversicherer geleistet werden. Die hohe Summe veranschaulicht: Es drohen ernste Verletzungen. Besonders häufig kommt es demnach zu Muskel- und Bänderrissen, Zerrungen und Verrenkungen, gefolgt von Knochenbrüchen. Bei etwa 40 Prozent der Unfälle sind laut Auswertung der Versicherer die Beine, bei 30 Prozent die Arme betroffen. Die prominenten Beispiele von Skiunfällen der Vergangenheit veranschaulichen aber auch: Eine besondere Gefahr stellt der Skisport für den Kopfbereich dar – mit oft besonders schlimmen und länger andauernden Folgen.

Rücksichtnahme als oberstes Gebot für sichere Pisten

Was aber ist die Konsequenz aus diesen Zahlen der Unfallversicherer? Sollte man das Unfallrisiko mit dem Skisport ganz meiden? Keineswegs! Zwar können Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit für Skiunfälle lässt sich jedoch reduzieren, wenn ein paar Grundregeln beachtet werden. Aufklärung hierzu leistet, schon seit 1975, die gemeinnützige Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS). Diese klärt über Grundregeln auf, die im Skisport beachtet werden sollten.

So gilt, wie auch im Straßenverkehr: Rücksichtnahme ist beim Skisport oberste Prämisse. Auch muss jeder Skifahrer seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können anpassen, aber auch den Gelände-, Schnee- und den Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte. Denn viele Unfälle geschehen, weil Fahrer auf dicht befahrenen Pisten zu schnell unterwegs sind. Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur zudem so wählen, dass er die vor ihm fahrenden Wintersportler nicht gefährdet. Und überholt werden darf stets nur derartig, dass im Überholvorgang ein überholter Skifahrer für all seine möglichen Bewegungen genügend Raum hat.

Angehalten werden darf zudem nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen. Und fährt ein Skifahrer nach dem Anhalten wieder an, muss er sich zunächst nach oben und unten vergewissern, dass ihm niemand in die Quere kommt. Der Auf- oder Abstieg zu Fuß sollte am Rand der Abfahrt geschehen. Und getragen werden sollte Skiausrüstung draußen auf der Schulter mit Skispitzen nach vorne; drinnen jedoch seitlich in der Hand mit Skispitzen nach oben.

Wichtig: Die passende Ausrüstung

Wichtig ist zudem die passende Skiausrüstung, zu der als fester Bestandteil passende Skier je nach Können und körperlicher Beschaffenheit, aber auch eine gute Schutzausrüstung gehören sollten (mit Protektor, Skibrille, Handschuhen und wettergerechter Bekleidung etc.). Der Schutzhelm ist auf der Skipiste Pflicht, dieser muss formschlüssig sitzen. Doch auch eine fachgerechte und individuell dem Können des Skifahrers angepasste Skibindung sowie formschlüssige Skistiefel sind wichtig – die Stiefel dürfen keine Beschädigungen und keine defekten Schnallen aufweisen.

Die Skibrille sollte kratzerfrei und mit UV-Schutz versehen sein. Empfohlen wird, vor dem Start Skier und Ausrüstung durch einen Experten – zum Beispiel durch ortsansässige Sportfachhändler – prüfen zu lassen. Weitere umfangreiche Tipps sowie Videoanalysen von Skiunfällen sind auf der Webseite der Stiftung Sicherheit im Skisport verfügbar.

Guter Versicherungsschutz als Grundausstattung

Zur Ausstattung verantwortungsvoller Wintersportler sollte jedoch nicht nur eine gute Ski-Ausrüstung, sondern auch ein angemessener Versicherungsschutz zählen. So informieren die Versicherer: Kommt es zu einem Skiunfall, hilft die private Unfallversicherung. Sie biete weltweiten Schutz rund um die Uhr und sichere dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. Auch würde die private Unfallversicherung die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus übernehmen.

Verschiedene Versicherer bieten zudem mittlerweile spezielle Skiversicherungen an, die Versicherungsfälle bei der unmittelbaren Ausübung des Wintersports abdecken. Das Angebot am Markt aber ist vielfältig. Wer die passende Police für die Piste sucht, sollte sich folglich für guten Rat an Experten wenden.

Was sind die häufigsten Gründe, weshalb Menschen ihren Beruf aufgeben müssen? Antwort auf diese Frage geben erneut Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche vorgestellt hat. Es zeigt sich: körperliche Gebrechen stehen längst nicht mehr auf dem Spitzenplatz.

Mit einer Umfrage unter privaten Berufsunfähigkeits-Versicherern hat der Branchenverband GDV wissen wollen, weshalb Berufstätige ihren Job vorzeitig aufgeben müssen. Die befragten Unternehmen bilden 80 Prozent des Marktes ab. Dabei bestätigte sich ein Trend, der auch in den vergangenen Jahren schon beobachtet werden konnte. Längst sind es nicht mehr die körperlichen Gebrechen, die das Aus im Beruf verursachen!

Der häufigste Grund, weshalb Menschen im Job passen müssen, sind Nervenkrankheiten einschließlich psychischer Erkrankungen. Beinahe jede dritte neu bewilligte Leistung ist mittlerweile darauf zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Bedeutung noch einmal zugenommen: 32 Prozent aller bewilligten Gelder sind mittlerweile Folge der Psyche. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2016, neuere Daten liegen aktuell nicht vor.

Damit zeigt sich, dass auch Menschen von Berufsunfähigkeit bedroht sind, die keine schwere körperliche Arbeit verrichten. Und die Tendenz ist deutlich. Andere Untersuchungen zeigen, dass sich innerhalb der letzten 15 Jahre psychische Krankheiten als Auslöser einer Berufsunfähigkeit mehr als verdoppelt haben. Das spiegelt auch den Wandel der Arbeitswelt wieder. Die Menschen geben auf, weil ihnen Stress und Druck im Beruf und auch in der Freizeit sprichwörtlich den Verstand rauben.

Zweithäufigste Ursache sind dann aber tatsächlich jene körperlichen Gebrechen, die früher geradezu typisch für BU-Neufälle waren. Beinahe jeder vierte Fall (24 Prozent) ist auf Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates zurückzuführen. Auch hier gibt es eine zunehmende Tendenz: im Jahr zuvor waren es noch zwei Prozentpunkte weniger. Beispiele sind etwa eine Arthrose im Knie bei Fliesenlegern oder die berühmt-berüchtigten Rückenschmerzen bei pflegenden Berufen.

Numero vier der häufigsten BU-Ursachen: Krebs und andere bösartige Geschwülste. 15 Prozent der Berufsunfähigkeits-Fälle lassen sich darauf zurückführen. Es folgen Unfälle mit neun Prozent sowie Erkrankungen des Herzens und Gefäßsystems mit sieben Prozent.

Wenn jemand seinen Beruf aufgeben muss, bedeutet das nicht nur im Leben einen schmerzhaften Einschnitt – sondern auch finanziell. Viele Menschen müssen dann ihren Lebensstandard nach unten korrigieren oder verarmen gar. Deshalb lohnt es sich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Allein im letzten Jahr haben die Versicherer 3,4 Milliarden Euro an Invaliditätsleistungen erbracht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherer sind Neinsager, wenn es um die Regulierung von Leistungen geht? Dass dies ein Vorurteil ist, zeigen erneut aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft. 78 Prozent aller Anträge auf Rente werden demnach bewilligt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich erneut Zahlen der Berufsunfähigkeitsversicherer zur Brust genommen: die untersuchten Anbieter stehen für rund 80 Prozent des Marktes. Und erneut zeigte sich, dass die Anbieter in der überwiegenden Mehrheit verlässliche Partner sind. Eingerechnet wurden Verträge aus Haupt- und Zusatzversicherungen. So ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit zum Beispiel oft als Upgrade zu einer Risikolebensversicherung enthalten.

Das Ergebnis: Mit 78 Prozent wird die überwiegende Anzahl der Leistungsanträge bewilligt. Wobei sich die Versicherten mitunter etwas gedulden müssen. Im Schnitt dauert der Prozess von der ärztlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit bis zur Leistung, in der Regel eine Rente, 110 Tage. Hier sei daran erinnert, dass Versicherer das Vorliegen des Leistungsanspruches genau prüfen wollen und müssen. Auch, um einen Missbrauch zu verhindern. Bis die Antragsteller alle benötigten Unterlagen gesammelt und an die Versicherung geschickt haben, würden allein 65 Tage vergehen, gibt der GDV zu bedenken. Hier kann die Verzögerung also nicht allein den Versicherern angerechnet werden.

Wird die vereinbarte Leistung nicht gezahlt, so liegt dies meist daran, dass die Berufsunfähigkeit den vereinbarten Grad – in der Regel 50 Prozent – nicht übersteigt. Weitere 15 Prozent scheitern daran, dass sich der Betroffene nicht mehr zurückmeldet, zum Beispiel, weil sich sein Gesundheitszustand verbessert hat. Die Verletzung der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht ist in zwölf Prozent aller nicht bewilligten Fälle Ursache.

Fest steht: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein guter und wichtiger Schutz sein. Das zeigen auch die hohen Leistungen. Insgesamt 3,7 Milliarden Euro haben die Privatversicherer im letzten Jahr an Invaliditätsleistungen ihren Kunden ausgezahlt. Damit alles reibungslos abläuft, ist es empfehlenswert, einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Er weiß in der Regel, worauf beim Antrag auf Versicherungsschutz und den auszufüllenden Gesundheitsfragen zu achten ist – und haftet für seinen Rat. Auch beim Leistungsantrag gegenüber dem Versicherer kann er helfen, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Die Tage werden so langsam wieder kürzer, auch wenn uns der Rekordsommer noch immer sommerlich warme Temperaturen beschert. Damit steigt auch die Gefahr von Wildunfällen massiv an. Denn gern begeben sich Fuchs und Reh in der Dämmerung auf Wanderschaft – auf der Suche nach Futter.

Der Sommer neigt sich dem Ende zu – und damit wächst auch die Gefahr, mit einem Wildtier zusammenzustoßen. Zwar ist im ganzen Jahr die Zahl der Wildunfälle hoch. Aber im Herbst sind die Tiere besonders oft auf Wanderschaft, so berichtet der Deutsche Jagdverband (DJV). Die Waldbewohner wollen dann ihre Futtergründe aufsuchen und ihr Winterquartier.

Da der Sommer sehr trocken war und viele Tiere kaum Nahrung finden, ist zu erwarten, dass sie in diesem Jahr besonders weite Strecken zurücklegen müssen. Deshalb heißt es für Autofahrer: Immer auch mal den Fahrbahnrand im Blick haben, ob dort ein Tier steht. Das gilt besonders bei waldnahen Straßen.

Immense Schäden durch Wildtiere

Die Gefahr eines Zusammenstoßes sollten dabei Auto- und Zweiradfahrer nicht unterschätzen. Pro Tag müssen die Versicherer im Schnitt 723 versicherte Wildunfälle regulieren, so geht aus Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. In Summe kostete das die Versicherer 2016 rund 682 Millionen Euro (neuere Daten nicht vorliegend). Seit Jahren steigt die Zahl der Unfälle stark an: Auch, weil immer mehr Autos unterwegs sind und den Tieren der Lebensraum streitig gemacht wird.

Aufgrund der hohen Schäden ist es empfehlenswert, den Versicherungsschutz des Autos nicht auf eine Kfz-Haftpflicht zu reduzieren. Für viele Schäden kommt bereits eine Teilkasko-Versicherung auf. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Oft übernimmt die Teilkasko nur Unfälle durch Haarwild, etwa Rehe, Wildschweine oder Hirsche. Wenn der Versicherer auch bei einem Zusammenstoß mit Haustieren oder Vögeln zahlen soll, muss dies explizit im Vertrag vermerkt sein. Hier lohnt ein Upgrade auf den Vollkasko-Schutz: Die Vollkaskoversicherung leistet in der Regel auch, wenn Haus- und Nutztiere vor das Fahrzeug laufen.

Abbremsen, abblenden und hupen

Wie aber sollten sich Autofahrer verhalten, wenn am Straßenrand ein Hirsch oder anderes Waldtier auftaucht? Experten raten: abbremsen, abblenden und hupen. Dabei ist es wichtig, auch den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Wer aufblendet, begeht hingegen einen Fehler. Durch den Lichtkegel sind die Tiere oft geschockt und geblendet, so dass sie gerade auf der Straße stehen bleiben statt sie zu verlassen.

Lässt sich ein Aufprall nicht vermeiden, heißt es: Lenkrad gut festhalten, bremsen und versuchen, das Tier nicht frontal zu treffen. Sonst kann die Windschutzscheibe in die Brüche gehen.

Auch wer einem Tier ausweicht und dabei in den Graben fährt, ist bereits mit einer Teilkasko abgesichert. Gerade bei kleinen Tieren ist es aber empfehlenswert, nicht auszuweichen. Das Risiko, bei einem solchen Manöver in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu prallen, ist viel drastischer als die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem Tier. Außerdem ist der Fahrer in der Beweispflicht, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand: das ist nicht immer leicht nachzuweisen.

Nach einem Wildunfall gilt es zunächst, die Unfallstelle mit Warndreieck zu sichern und sich selbst in Sicherheit zu begeben, am besten mit Warnweste. Das Tier sollte nicht berührt werden, auch wenn es noch lebt: Viele Wildtiere reagieren auf eine Verletzung aggressiv. Stattdessen sollten Jäger oder Polizei hinzugerufen werden. Sie entscheiden, was mit dem Patienten dann passiert. Die Fachleute können -und müssen!- zudem eine Wildbescheinigung ausstellen; das hilft, den Unfall gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug.

Deutlich mehr Bundesbürger sichern ihre Arbeitskraft mit einer Invaliditätsversicherung ab. Das berichtet die Versicherungswirtschaft am Montag. Und tatsächlich handelt es sich um einen wichtigen Schutz, wenn man seinen Lebensstandard auch nach einem vorzeitigen Aus im Beruf aufrecht erhalten will.

Immer mehr Deutsche sind im Besitz einer eigenständigen Invaliditätsversicherung, um ihren Lebensstandard abzusichern, falls es im Job nicht mehr weitergeht. Demnach bestanden zum Jahresende 2017 rund 4,5 Millionen Hauptversicherungen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Im Jahr zuvor waren es noch rund fünf Prozent weniger. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag.

Deutsche Rentenversicherung bietet eingeschränkten Grundschutz

Tatsächlich ist es empfehlenswert, mit einer privaten Versicherung den gesetzlichen Schutz upzugraden. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt unabhängig vom Beruf nur dann eine Rente aus, wenn der Betroffene gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Das gilt zumindest für Arbeitnehmer, die ab 1961 geboren wurden.

Leistungen zahlt die Rentenkasse demnach nur, wenn der Betroffene infolge von Krankheit oder Unfall weniger als sechs Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann, unabhängig vom Status und Einkommen. Auf die volle Erwerbsminderungs-Rente haben gar nur Personen einen Anspruch, wenn sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Doch selbst dann beträgt die ausgezahlte Monatsrente im Schnitt weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehaltes, informiert der GDV.

Umso wichtiger ist es, selbst mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Im Schnitt zahlen die privaten Versicherer erstmals mit 47 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente aus, berichtet der GDV. Die durchschnittlich vereinbarte Monatsrente liegt dabei knapp über 1.000 Euro. Das Geld wird in der Regel ausgezahlt, wenn ein Arzt eine 50prozentige Berufsunfähigkeit feststellt, die voraussichtlich länger als sechs Monate Bestand haben wird.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt gezählt. Eine aktuelle Statistik der Versicherungswirtschaft zeigt nun, dass die Versicherer den Kunden nicht im Stich lassen. Mehr als drei von vier Anträgen auf BU-Rente werden positiv entschieden: und viele scheitern allein deshalb, weil sich der Antragsteller nicht mehr meldet.

Die privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherer bewilligen mehrheitlich eine BU-Rente, wenn der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt. Mehr als 77 Prozent der Leistungsanträge werden positiv entschieden, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am Freitag in einem Pressetext. Das ausgewertete Datenmaterial stammt aus dem Jahr 2015, neuere Zahlen liegen nicht vor.

Viele Anträge allein deshalb abgelehnt, weil der Versicherte in den Job zurückkehren kann

Der Dachverband der Versicherer wertet die Zahlen als Beleg dafür, dass die Versicherer durchaus zuverlässig und loyal gegenüber ihren Kunden sind. „Versicherte können auf anhaltend hohe Leistungsquote bauen“, schreibt der GDV, und konstatiert: „In der weit überwiegenden Zahl der Fälle genehmigen die Versicherer die Anträge der Versicherten auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Wenn und Aber.“

Die vergleichsweise hohe Leistungsbereitschaft zeigt sich auch an der wichtigsten Ursache, weshalb die Versicherer Anträge ablehnen: In 28 Prozent der Fälle meldet sich der Antragsteller nicht wieder. In der Regel deshalb, weil sich der Gesundheitszustand des Antragstellers gebessert hat und er in seinen Job zurückkehren kann. Das ist eine positive Nachricht, weil viele Menschen in ihrem Beruf eben auch Sinn und Erfüllung finden.

Ermittelter Grad an Berufsunfähigkeit ist wichtiges Kriterium für Rente

Zweitwichtigster Grund für Ablehnung der BU-Rente ist mit 26 Prozent aller nicht bewilligten Anträge, dass der Versicherte den laut Vertrag vereinten Grad an Berufsunfähigkeit nicht erreicht. In der Regel besteht Anspruch auf eine Rente, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent seines bisherigen Pensums im Job leisten kann. Hier lauern tatsächlich Fallstricke, die in einen Rechtsstreit münden können. Es kann nämlich passieren, dass ein Gutachter des Versicherers den BU-Grad geringer einschätzt als ein Haus- oder Facharzt des Betroffenen. Deshalb sollte man zusätzlich zum BU-Schutz eine Rechtsschutzversicherung abschließen, so empfehlen Experten.

Drittwichtigstes Ablehnungskriterium: 24 Prozent der Anträge scheitern, weil der Versicherte den Leistungsantrag inklusive der dazugehörigen Fragen nicht oder nur unvollständig ausfüllt. Hierbei gilt es zu beachten, dass natürlich auch der Versicherer genau prüfen will, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, weil es immer wieder auch zu Betrug kommt. Deshalb muss der Antragsteller diesen Befund mit ärztlichen Diagnosen und Dokumenten bestätigen. Auch, wie es zur Berufsunfähigkeit kam und das Tätigkeitsprofil im Beruf aussah, muss man oft schriftlich erklären. Weil es hier auf Genauigkeit ankommt kann es hilfreich sein, beim Antrag professionelle Hilfe einzuholen.

Fest steht aber: Entgegen dem Klischee zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer in der überwiegenden Mehrheit der Fälle eine Leistung aus, und zwar ohne Probleme. Deshalb sollte man auf den wichtigen Schutz auch nicht verzichten. Im Berichtsjahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer insgesamt 3,6 Milliarden Euro Kapital- und Rentenleistungen (2015: 3,44 Milliarden Euro) zur Invaliditätsabsicherung ausgeschüttet. Die durchschnittlich gezahlte Monatsrente beträgt dabei 630 Euro. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

Die Versicherungswirtschaft hat letzte Woche die Diebstahlstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Und die hat es in sich: pro Tag werden in Deutschland 340 versicherte Autos geknackt. Der Gesamtschaden beziffert sich auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.

Autodiebe haben in Deutschland nach wie vor Hochkonjunktur. Diesen bitteren Schluss lässt die aktuelle Schadenstatistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu. Demnach wurden im vergangenen Jahr 18.000 kaskoversicherte Autos in Deutschland gestohlen, was gegenüber 2015 immerhin ein Rückgang um rund acht Prozent bedeutet. Und dennoch: an einem einzigen Tag werden hierzulande 340 Autos entwendet!

Mehr Schadensaufwendungen pro Diebstahl

Ein deutlicher Aufwärtstrend ist bei den Schadenskosten pro geklautem Fahrzeug zu beobachten. Im Durchschnitt mussten die Kfz-Versicherer 2016 für ein entwendetes Auto 16.400 Euro zahlen: das sind fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schließlich verwandeln sich die Autos auch außerhalb des Motorraums immer mehr zu wahren High-Tech-Maschinen. Fahrassistenten, Bewegungssensoren etc. treiben die Kosten pro Fahrzeug in die Höhe. Auch für den Diebstahl elektronischer Bauteile zahlten die Versicherer im Schnitt fast 500 Euro mehr als im Vorjahr: über 4.100 Euro!

Wird ein Fahrzeug entwendet, zahlt in der Regel die Teilkasko-Versicherung für den Schaden. Auch wenn Teile gestohlen werden, die fest mit dem Auto verbunden sind oder fest eingebaut, springt die Teilkasko ein: das gilt etwa für Dachgepäckträger oder die Stereoanlage. Ebenso ersetzt werden eingeschlagene Fensterscheiben. Auch wer Vollkasko-versichert ist, genießt Schutz: Hierin ist die Teilkasko eingeschlossen.

Wertgegenstände nicht im Auto lassen!

Problematisch ist es jedoch, wenn mobile Geräte oder Wertgegenstände aus dem Auto entwendet werden, etwa mobile Navis, Smartphones oder Tablets. Hierfür zahlt die Versicherung in der Regel nicht – beziehungsweise nur dann, wenn diese Leistung explizit im Vertrag genannt wird. Aber selbst in diesem Fall ist die Ersatzzahlung auf einen sehr niedrigen Betrag beschränkt.

Deshalb sollten Wertgegenstände nicht im Auto liegen gelassen werden, warnt der GDV: schon gar nicht auf dem Sitz oder in der Hutablage, so dass sie von außen gut sichtbar sind. Schließlich gilt die alte Redensart: „Gelegenheit macht Diebe“. Besonders begehrt bei den Kriminellen sind übrigens große und teure Autos wie SUV, Jeeps und Sportwagen. Hier sind oft kriminelle Banden am Werk, die die Autos auf Bestellung entwenden.

Am 22. September ist Herbstanfang. Das nimmt der Versicherungsdachverband zum Anlass, auf eine unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Starkregen sorgt regelmäßig für Millionenschäden. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Die kalte Jahreszeit hat uns nun wieder ganz offiziell im Griff. Denn auch, wenn der Sommer mehr als durchwachsen war: Am 22. September beginnt der kalendarische Herbst. Da passt es, dass in den vergangenen Nächten schon vielerorts Bodenfrost zu beklagen war und die Temperaturen sich tatsächlich herbstlich anfühlten.

Das wiederum nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, auf den abgelaufenen Sommer zurückzublicken. Und dieser hielt in vielen Regionen so manche unliebsame Überraschung bereit. Vor allem im Harz und der Region Berlin-Brandenburg sorgten anhaltende Niederschläge nicht nur für lange Gesichter, sondern auch für einen Millionenschaden.

Mehr als 60 Millionen Euro Schaden in Berlin und Brandenburg

Beispiel Berlin-Brandenburg: Die Region wurde vom nassesten Sommer überhaupt heimgesucht, seit der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Niederschlagsmengen misst. Mit 420 Litern pro Quadratkilometer fiel mehr als doppelt so viel Regen wie sonst zu dieser Jahreszeit üblich.

Allein die Dauerniederschläge vom 20. Juni bis 20. Juli verursachten einen Versicherungsschaden von 60 Millionen Euro: Keller wurden überflutet, Straßen überspült, Gewerbebetriebe mussten teils ihre Produktion für mehrere Tage unterbrechen. Auch im Harz war an der Eckertalsperre ein Millionenschaden zu beklagen.

Elementarschadenversicherung schützt!

Das Heimtückische an Starkregen: Er kann überall und zu jeder Jahreszeit auftreten, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Und auch in Häusern für Wasserschäden sorgen, die nicht in Nähe eines Gewässers gebaut sind. Deshalb sollten Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschaden-Police nachdenken. Denn nur sie schützt vor den Folgen, wenn dauerhafter Regen das Gebäude schädigt. Um die Einrichtung und technische Geräte ersetzt zu bekommen, sollte zusätzlich auch die Hausratversicherung darauf überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie bei Elementargefahren greift.

Der GDV warnt aber zugleich vor Panikmache. „Solche extremen Wetterlagen mit stärksten, aber lokal eingeschränkten Regenfällen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches“, betont Olaf Burghoff, Leiter Sachstatistik beim GDV. Im Juli 2014 setzte beispielsweise ein Starkregen Münster fast komplett unter Wasser. In Erinnerung sind auch noch die Sommerunwetter von 2016, die Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro anrichteten – vor allem in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Der Versicherungsdachverband GDV hat am Mittwoch die neue Typklassen-Statistik für das kommende Jahr 2018 vorgestellt. In der Kfz-Versicherung können Typklassen die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen. Eher ungünstige Einstufungen haben dabei Luxusautos, Jeeps und SUV.

Wie hoch die Prämie in der Kfz-Versicherung ausfällt, hängt auch von den sogenannten Typklassen ab. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger für den Autofahrer. Denn sie spiegelt die Schadens- und Unfallbilanz jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wieder, wofür die Fahrzeugschäden und Reparaturkosten der letzten drei Jahre eingerechnet werden, die Versicherer zahlen mussten.

Singt die Anzahl der Schäden, landet das Auto in einer niedrigeren Typklasse. Werden mehr Schäden gezählt, steigt sie. Verbindlich sind die Klassen aber nicht: es ist den Versicherern freigestellt, sich an ihnen zu orientieren. Fast alle tun dies aber und rechnen Änderungen in der Prämie jeweils zur Hauptfälligkeit ein, also in der Regel zum Jahreswechsel.

In der Kfz-Versicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), wofür vor allem Unfälle maßgeblich sind. In der Vollkasko 25 Typklassen (10-34): Hier werden auch Diebstahl, Wildunfälle und andere Kaskoschäden mit eingerechnet. Die Teilkasko kennt 24 Typklassen (10-33). Insgesamt berücksichtigt der GDV mehr als 26.000 Fahrzeugmodelle.

Kleinwagen haben oft niedrige Typklasse

Am Mittwoch hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun die aktuelle Fassung der Typklassen-Statistik bekanntgegeben. Obwohl hier nicht alle Fahrzeugmodelle vorgestellt werden können, lässt sich eine deutliche Tendenz beobachten. Leistungsstarke Oberklasse-Modelle und Geländewagen werden in eine hohe Typklasse eingestuft. Ein Beispiel hierfür ist die aktuelle Generation des BMW 370D. Hingegen landen Kleinwagen wie der Citroen C4 oder KIA Picanto in einer günstigeren Typklasse, denn diese Fahrzeuge erzeugen im Schnitt weniger Schadenskosten.

Für die meisten Fahrer aber ändert sich nichts. Fast drei Viertel aller Fahrzeuge behalten in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklasse, die sie zuvor schon hatten. Die Typklasse allein lässt übrigens keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Eingerechnet werden müssen auch andere Faktoren: etwa die Regionalklasse, also ob am Ort der Zulassung oft Schäden auftreten.

Aber auch individuelle Faktoren des Fahrzeughalters wie Alter, Zahl der Unfälle etc. finden bei der Versicherungsprämie Beachtung. Einfluss auf den Preis haben auch Größen wie die Verwaltungskosten eines Versicherers oder der Leistungskatalog des Tarifes. Und schon die Vereinbarung einer jährlichen Zahlweise der Prämie kann die Kosten deutlich senken. Hier hilft ein Beratungsgespräch, falls Autofahrer mit dem Wechsel ihres Kfz-Tarifs liebäugeln. Wer die Typklassen seines Autos abfragen will, findet die genaue Einordnung unter der Adresse https://www.gdv-dl.de/komplexe-suche/