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Im April und Mai steigt die Zahl der Wildunfälle deutlich – besonders in den frühen Morgenstunden und während der Dämmerung. Der GDV warnt: Wer aufmerksam und bremsbereit fährt, kann gefährliche Situationen entschärfen.

Autofahrer müssen sich im Frühjahr auf eine erhöhte Wildunfallgefahr einstellen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, verzeichnen die Versicherer im April und Mai besonders viele Kollisionen mit Wildtieren. Über 280.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw wurden im Jahr 2023 gezählt – Tendenz: steigend.

„Vorausschauendes Fahren hilft, sich und andere bei Wildwechsel nicht zu gefährden“, betont Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders in der Dämmerung und am frühen Morgen, wenn Wildtiere auf Nahrungssuche sind, steigt das Risiko. Durch die Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr wieder häufiger in diese gefährliche Phase.

Doch wer plötzlich Wild auf der Straße sieht, sollte keinesfalls riskant ausweichen. „Die Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einem Baum ist meist gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Tier“, so Käfer-Rohrbach. Stattdessen empfiehlt der GDV eine kontrollierte Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad.

Auch das richtige Verhalten im Ernstfall zählt:

  • Licht abblenden, bremsen und hupen – so lassen sich viele Tiere vertreiben.
  • Auf Fernlicht oder Lichthupe sollte verzichtet werden, da geblendete Tiere häufig stehen bleiben.
  • Unfallstelle sichern, Polizei verständigen und Wildunfallbescheinigung einholen.
  • Unfallstelle und Fahrzeug dokumentieren und Kontakt zum Versicherer aufnehmen.

Ein Wildschaden wird in der Regel durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Inzwischen bieten viele Versicherer auch Schutz für Unfälle mit anderen Tierarten an. Ein Vorteil: Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unangetastet. Wer hingegen nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat, muss den Schaden am eigenen Auto selbst tragen – rund 11 Prozent der Autofahrer verzichten laut GDV noch auf eine Kaskoversicherung.

Mit durchschnittlich 3.850 Euro pro Schaden und Gesamtkosten von mehr als einer Milliarde Euro jährlich sind Wildunfälle nicht nur gefährlich, sondern auch teuer. Umso wichtiger ist ein wachsames Auge – vor allem an Feldrändern, in Waldgebieten und in der Dämmerung.

Glasbruch wird für Kfz-Versicherer immer teurer: 2023 regulierten sie rund zwei Millionen Schäden und zahlten 1,7 Milliarden Euro – im Schnitt 838 Euro pro Schaden.

Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

Glasbruch wird für Kfz-Versicherer immer teurer: 2023 regulierten sie rund zwei Millionen Schäden und zahlten 1,7 Milliarden Euro – im Schnitt 838 Euro pro Schaden.

Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

Glasbruch wird für Kfz-Versicherer immer teurer: 2023 regulierten sie rund zwei Millionen Schäden und zahlten 1,7 Milliarden Euro – im Schnitt 838 Euro pro Schaden.

Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die neuen Typklassen für rund 33.000 Automodelle veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen über 12 Millionen Autofahrer und beeinflussen die Kosten der Kfz-Versicherung.

Was sind Typklassen?

Typklassen bestimmen die Versicherungskosten basierend auf den Schäden eines Automodells in den letzten Jahren. Modelle mit häufigen oder teuren Schäden werden höher eingestuft, was zu höheren Beiträgen führt. Umgekehrt führen niedrigere Typklassen zu günstigeren Prämien.

Es gibt drei Typklassen:

  1. Haftpflichtversicherung (KH): Deckt Schäden an Dritten bei Unfällen.
  2. Vollkaskoversicherung (VK): Schützt bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
  3. Teilkaskoversicherung (TK): Deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl oder Sturm.

Wer profitiert?

5,1 Millionen Autofahrer profitieren von niedrigeren Typklassen. Der Mercedes-Benz EQC 400 4Matic und der Toyota Yaris Cross Hybrid haben sich zum Beispiel um zwei Klassen in der Haftpflichtversicherung verbessert.

Für wen steigen die Beiträge?

7,1 Millionen Autofahrer wurden in höhere Typklassen eingestuft. Der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro verschlechterte sich zum Beispiel um drei Klassen in der Vollkaskoversicherung, während der Peugeot 3008 HDI um zwei Klassen schlechter eingestuft wurde.

Fahrzeuge mit ungünstigen Typklassen

Einige Modelle sind in besonders hohen Typklassen eingestuft, was für die Besitzer höhere Versicherungsbeiträge bedeutet. Diese Fahrzeuge verursachen oft teure Reparaturen und haben höhere Unfallbilanzen.

  • Der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro ist in der Vollkaskoversicherung hoch eingestuft, was zu teureren Beiträgen führt.
  • Auch der Porsche Cayenne/Coupe S 2.9 hat hohe Typklassen in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
  • Der Mercedes-Benz S 350 CDI gehört ebenfalls zu den Fahrzeugen mit besonders hohen Typklassen.

Fahrzeuge mit günstigen Typklassen

Kleinwagen und ältere Modelle sind oft günstiger in der Einstufung, da sie weniger teure Schäden verursachen. Diese Fahrzeuge profitieren von niedrigeren Typklassen.

  • Der Nissan Micra 1.2 ist in der Haftpflichtversicherung sehr niedrig eingestuft.
  • Auch der Smart Fortwo Coupe ED hat eine niedrige Typklasse und ist daher in der Versicherung günstiger.

Mehrere Faktoren beeinflussen die Kfz-Versicherung

Die neuen Typklassen gelten ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr. Auch wenn viele Autofahrer keine großen Veränderungen bei ihren Beiträgen spüren werden, lohnt es sich, die Typklasse Ihres Fahrzeugs zu überprüfen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Prämienberechnung.

Darüber hinaus spielen auch andere Faktoren eine Rolle: Die Regionalklasse, die Schadenbilanz Ihres Zulassungsbezirks, der Schadenfreiheitsrabatt, Ihre unfallfreien Jahre, sowie der Nutzerkreis und das Alter der Fahrer können als Beispiel genannt werden. Auch das Alter des Fahrzeugs kann die Versicherungsbeiträge beeinflussen.

Ob interne oder externe Täter – Betrug bedroht Unternehmen zunehmend. Wie Firmen sich schützen und warum eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll ist, zeigt der GDV.

Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird jeder zweite Betrugsfall in Unternehmen von kriminellen Mitarbeitern begangen. Diese verursachen im Schnitt größere Schäden als externe Täter, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber ausnutzen und Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennen. Der GDV berichtet von durchschnittlichen Schäden in Höhe von 125.000 Euro durch interne Täter, während externe Kriminelle im Schnitt 80.000 Euro erbeuten.

Externe Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmaschen zu perfektionieren. Besonders die sogenannte „Fake-President-Masche“, bei der Kriminelle gefälschte Video- und Tonaufnahmen verwenden, um sich als Führungskräfte auszugeben, gewinnt an Bedeutung. In einigen Fällen treten Betrüger sogar in Videokonferenzen als vermeintliche Vorstände auf, um hohe Geldsummen auf fremde Konten transferieren zu lassen.

Der GDV empfiehlt Unternehmen, effektive Kontrollsysteme zu implementieren, um sich vor solchen Vorfällen zu schützen. Dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Einführung eines Hinweisgeber-Systems. Zusätzlich können Compliance-Beauftragte dazu beitragen, interne Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken.

Die Vertrauensschadenversicherung als Schutz

Unternehmen können sich durch eine Vertrauensschadenversicherung vor den finanziellen Folgen von Betrug und Veruntreuung schützen. Diese Versicherung deckt Verluste ab, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder externen Tätern entstehen. Im Jahr 2022/23 beliefen sich die versicherten Schäden laut GDV auf rund 450 Millionen Euro.

Unwetter haben im Jahr 2023 zu erheblichen Versicherungsleistungen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro geführt. Bayern und Hessen zählen zu den am meisten betroffenen Regionen.

Im Jahr 2023 haben Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen den Versicherern Schäden in Höhe von rund 5,7 Milliarden Euro beschert. Besonders betroffen waren die Bundesländer Bayern und Hessen.

Die deutschen Hausrat-, Wohngebäude- und Industrieversicherer mussten im Jahr 2023 rund 5,7 Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel aufwenden. „Die Kosten belaufen sich auf 5,7 Milliarden Euro. Das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022. Hauptverursacher waren teure Hagelschäden an Kraftfahrzeugen, die mit 2 Milliarden Euro zu Buche schlugen“, berichtet Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Sachversicherung trug dabei den Großteil der Kosten mit 3,7 Milliarden Euro, während die verbleibenden zwei Milliarden Euro auf die Kfz-Versicherung entfielen. Diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Bericht des GDV.

Das Jahr 2023 zählt damit zu den überdurchschnittlichen Schadenjahren. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 hatten Schäden in Höhe von rund 12,7 Milliarden Euro ein Rekordjahr markiert. Ursache war das Extremwetterereignis „Bernd“, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hohe Schäden verursachte.

Bayern verzeichnete 2023 die höchsten Schäden durch Naturgefahren mit versicherten Verlusten von 2.051 Millionen Euro. Es folgen Hessen mit 892 Millionen Euro, Baden-Württemberg mit 662 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen mit 544 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu blieben Mecklenburg-Vorpommern (31 Millionen Euro) sowie die Stadtstaaten Berlin (46 Millionen Euro), Bremen (48 Millionen Euro) und Hamburg (29 Millionen Euro) vergleichsweise glimpflich. Diese Daten gehen aus der aktuellen Naturgefahrenbilanz des GDV hervor.

Schäden in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro wurden durch Sturm und Hagel verursacht, wovon allein in Bayern 1.086 Millionen Euro anfielen. Hessen und Baden-Württemberg folgten mit 358 bzw. 291 Millionen Euro. Erweiterte Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser führten zu Kosten von etwa einer Milliarde Euro, wobei Nordrhein-Westfalen mit 215 Millionen Euro die höchsten Schäden verzeichnete. Bei Kfz-Versicherungen entfielen rund zwei Milliarden Euro auf Hagelschäden, mit Bayern als Spitzenreiter (828 Millionen Euro), gefolgt von Hessen (374 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (311 Millionen Euro).

Sommerunwetter und hohe Kosten für Ersatzteile und Werkstattlöhne trieben den Schadenaufwand in die Höhe. Insbesondere heftige Unwetter im August verursachten Schäden in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Euro, was gut ein Viertel des Gesamtschadens ausmacht. Die Sachversicherer trugen davon 950 Millionen Euro, die Kraftfahrtversicherer 550 Millionen Euro. Bereits im Juni hatten die Unwetter „Kay“ und „Lambert“ erhebliche Schäden von 740 Millionen Euro angerichtet.

Hohe Kosten entstehen durch gestiegene Ersatzteilpreise und Werkstattlöhne. Der durchschnittliche Schaden durch Sturm- und Hagelschäden in der Kfz-Versicherung kletterte auf 4.100 Euro, den dritthöchsten Wert seit 1984.

Um sich gegen Unwetterschäden abzusichern, reicht eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Hausbesitzer sollten zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. In Deutschland sind 99 Prozent der Gebäude problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Doch nur 54 Prozent der Hausbesitzer haben ihr Eigentum entsprechend abgesichert. Die Versicherungsdichte variiert stark zwischen den Bundesländern: In Baden-Württemberg sind 94 Prozent der Gebäude versichert, während in Bremen nur 31 Prozent einen entsprechenden Schutz haben. Historische Gründe erklären die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg, wo bis 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden bestand.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.

Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte.

Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit.

Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben.

Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.

Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf:

  • Mobiles Arbeiten: Die neuen Musterbedingungen stellen klar, dass auch der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT versichert ist.
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen: Seit 2018 räumt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Betroffenen eines Datenlecks ein Recht auf Schadenersatz ein. Da von einem solchen Datenleck oft viele Menschen betroffen sind, können diese Zahlungen sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der Musterbedingungen mitversichert.
  • Krieg und staatliche Angriffe: Die Neufassung stellt klar, dass ein Krieg im Sinne der Bedingungen nicht den Einsatz physischer Waffengewalt voraussetzt. Schäden durch Kriegshandlungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Krieg mit digitalen Mitteln geführt wird. Darüber hinaus formulieren die neuen Musterbedingungen einen Ausschluss für staatliche Cyberangriffe. Demnach sind Schäden ausgeschlossen, die eine direkte oder indirekte Folge eines erfolgreichen staatlichen Angriffs auf kritische Infrastrukturen sind.
  • Externe Dienstleister: Schäden infolge einer Störung bei externen Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Software-as-a-Service-Lösungen waren vom Versicherungsschutz bislang ausgeschlossen. Diese Einschränkung wird in den neuen Musterbedingungen größtenteils aufgehoben: Werden beim Dienstleister gespeicherte Daten manipuliert, mit Schadsoftware infiziert oder für unberechtigte Personen zugänglich, besteht Versicherungsschutz. Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Ausfall des Dienstleisters, also die fehlende Verfügbarkeit der Daten.
  • IT-Sicherheitsniveau: Die vom versicherten Unternehmen zu erfüllenden Obliegenheiten wurden neu formuliert, um den aktuellen technischen Stand abzubilden und das Verständnis beim Leser zu verbessern. Die Basis für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau bilden weiterhin die bekannten, einfach umzusetzenden Maßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnell installierte Sicherheitsupdates.
  • Die vollständigen neuen Musterbedingungen für Cyberschutz hat der Verband als PDF online gestellt.

    Auf dem Verkehrsgerichtstag debattierten Experten über zulünftige Entwicklungen im Verkehrsrecht. Eine Frage: Sollte das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei bloßen Sachschäden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Die Versicherer bezogen klar Stellung.

    Vom 24. bis 26. Januar 2024 fand in Goslar der Verkehrsgerichtstag statt. Dabei wurde auch die Zukunft des Paragraf 142 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ besprochen.

    Derzeit gibt es Bestrebungen, die aktuelle Rechtslage dahingehend anzupassen, dass bei Unfällen ohne Personenschäden die Androhung eines Bußgelds ausreichen sollte, um unerlaubtes Entfernen zu verhindern bzw. zu ahnden. Die Befürworter solcher Überlegungen versprechen sich davon Entlastung für Polizei und Justiz.

    Die Versicherer lehnen eine solche Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. „Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu. In dieser Situation noch die Unfallflucht zu bagatellisieren wäre ein völlig falsches Signal“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach.

    Die Versicherer fürchten, dass bei einer Änderung weniger Unfälle gemeldet und damit mehr Unfallopfer auf ihren Schäden sitzen bleiben würden.

    „Wenn sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten die Kosten aus eigener Tasche bezahlen oder den Schaden über ihre Kfz-Kaskoversicherung abrechnen – mit der Folge, dass der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und auch die Selbstbeteiligung zu zahlen ist“, so Käfer-Rohrbach. Bislang ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

    Die Höhe der Geldstrafe bemisst das Gericht nach dem Nettoeinkommen des Unfallverursachers. Bei einer entsprechenden Verurteilung kann ein Unfallflüchtiger auch als vorbestraft gelten. „Trotz dieser hohen Strafandrohung gibt es in Deutschland jedes Jahr mehrere hunderttausend Fälle von Unfallflucht – die Einstufung als Ordnungswidrigkeit dürfte die Hemmschwelle für eine Unfallflucht weiter sinken lassen“, sagt Käfer-Rohrbach.

    Positiver bewerten die Versicherer Überlegungen, die obligatorische Wartezeit und die Unfallmeldung bürgerfreundlicher zu gestalten. In der Praxis tauchen hier regelmäßig Fragen zur angemessenen Wartezeit auf. „Nach der aktuellen Regelung müssen die Unfallverursacher erst auf den Unfallgegner und – wenn dieser nicht kommt – auf die Polizei warten.

    Hier könnte eine Online-Meldestelle oder die Möglichkeit, den Unfall digital per App zu melden sowohl Autofahrer als auch die Polizei entlasten – und Autofahrer vielleicht sogar motivieren, einen Unfall eher schnell zu melden als einfach weiterzufahren“, so Käfer-Rohrbach.

    Strom wird teurer, Nachhaltigkeit wichtiger – Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen liegen im Trend. Gute Nachricht: Eine spezielle Versicherung für sie ist nicht nötig. Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont: Die Hausratversicherung deckt bereits Balkonkraftwerke ab.

    Der GDV erweiterte die Musterbedingungen für die Hausratversicherung. Wer eine neue Versicherung abschließt und ein solches Balkonkraftwerk hat oder plant, kann auf eine unkomplizierte Mitversicherung zählen. Käfer-Rohrbach: „Keine Sorgen um Versicherungsschutz für nachhaltiges Handeln. Daher passen wir unsere Musterbedingungen an.“

    Für frisch abgeschlossene Hausratversicherungen gelten die erweiterten Bedingungen. Besitzer von Balkonkraftwerken sollten mit ihrem Versicherer über die Anpassung des Vertrags sprechen. Bestehende Policen könnten in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.

    Balkonkraftwerke sind in der Hausratversicherung gegen Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschlag-Überspannung geschützt. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen auf Dächern existieren keine separaten Policen für diese kleinen Anlagen.

    Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Nachbarn. Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Nachbarbalkon, ist das Sache der privaten Haftpflichtversicherung.

    Mieter sollten vor der Installation ihren Mietvertrag prüfen und die Erlaubnis des Vermieters einholen, besonders bei Anbringung an Fassade oder Geländer. Eine Zustimmung des Vermieters ist oft notwendig.

    Wichtig: Seit Jahresbeginn gibt es steuerliche Vorteile für Mini-Photovoltaikanlagen. Die Mehrwertsteuer entfällt und es existieren Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung.
    Eigentümer können ihre Anlage über Wohngebäude- oder eigenständige Photovoltaikversicherungen absichern. Diese decken Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Kurzschluss, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck ab.