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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden.

Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte.

Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit.

Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben.

Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.

Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf:

  • Mobiles Arbeiten: Die neuen Musterbedingungen stellen klar, dass auch der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT versichert ist.
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen: Seit 2018 räumt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Betroffenen eines Datenlecks ein Recht auf Schadenersatz ein. Da von einem solchen Datenleck oft viele Menschen betroffen sind, können diese Zahlungen sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der Musterbedingungen mitversichert.
  • Krieg und staatliche Angriffe: Die Neufassung stellt klar, dass ein Krieg im Sinne der Bedingungen nicht den Einsatz physischer Waffengewalt voraussetzt. Schäden durch Kriegshandlungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Krieg mit digitalen Mitteln geführt wird. Darüber hinaus formulieren die neuen Musterbedingungen einen Ausschluss für staatliche Cyberangriffe. Demnach sind Schäden ausgeschlossen, die eine direkte oder indirekte Folge eines erfolgreichen staatlichen Angriffs auf kritische Infrastrukturen sind.
  • Externe Dienstleister: Schäden infolge einer Störung bei externen Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Software-as-a-Service-Lösungen waren vom Versicherungsschutz bislang ausgeschlossen. Diese Einschränkung wird in den neuen Musterbedingungen größtenteils aufgehoben: Werden beim Dienstleister gespeicherte Daten manipuliert, mit Schadsoftware infiziert oder für unberechtigte Personen zugänglich, besteht Versicherungsschutz. Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Ausfall des Dienstleisters, also die fehlende Verfügbarkeit der Daten.
  • IT-Sicherheitsniveau: Die vom versicherten Unternehmen zu erfüllenden Obliegenheiten wurden neu formuliert, um den aktuellen technischen Stand abzubilden und das Verständnis beim Leser zu verbessern. Die Basis für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau bilden weiterhin die bekannten, einfach umzusetzenden Maßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnell installierte Sicherheitsupdates.
  • Die vollständigen neuen Musterbedingungen für Cyberschutz hat der Verband als PDF online gestellt.

    Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

    Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.

    Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.

    Zwei bKV-Varianten sind am Markt erhältlich

    Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:

    • Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
    • Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.

    Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

    Ab dem 1. Januar 2024 erhöhen sich die Verdienstgrenzen für Minijobs in Deutschland. Diese Anpassung orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn: Wenn der Mindestlohn steigt, dürfen auch Minijobber mehr verdienen. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat an. Entsprechend erhöht sich die jährliche Verdienstgrenze auf 6.456 Euro.

    Das entscheidende Kriterium für einen Minijob ist der durchschnittliche monatliche Verdienst über das Jahr hinweg. Das bedeutet, dass der monatliche Verdienst überschritten werden kann, wenn das Jahresverdienst nicht die Grenze überschreitet, insbesondere bei schwankendem Monatseinkommen.

    Minijobs haben den Vorteil, dass sie geringer mit Steuern und Sozialabgaben belastet sind. Der Steuersatz für Lohnsteuer beträgt pauschal zwei Prozent. Die Höhe der Sozialabgaben im Minijob hängt davon ab, ob die Beschäftigung gewerblich oder privat ist – beispielsweise als Pflege- oder Haushaltshilfe.

    Für gewerbliche Minijobs betragen die Sozialabgaben insgesamt 35 Prozent, wovon Arbeitgeber 31,4 Prozent tragen. Die Beschäftigten zahlen außerdem 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge, die vom Gehalt einbehalten werden.

    In privaten Minijobs tragen Arbeitgeber maximal 14,94 Prozent der Abgaben. Der Rentenversicherungsbeitrag für Minijobber beträgt 13,6 Prozent, den der Arbeitgeber vom Gehalt einbehält. Im Gegensatz dazu können sich Minijobber auf Antrag von der Zahlung des Rentenversicherungsbeitrags befreien lassen. Die Regelungen hierzu sind komplex, und es gibt Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen. Daher sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Zweifelsfall eine Beratung in Anspruch nehmen.

    Auch für sogenannte Midijobs gibt es eine höhere Verdienstgrenze. Wenn bisher ein Midijob ab einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 Euro begann, liegt diese Grenze ab dem 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Die obere Grenze für Midijobs bleibt unverändert und liegt weiterhin bei maximal 2.000 Euro. Auch hier fallen je nach Einkommen der Beschäftigten Sozialabgaben an, die zwischen elf und 21 Prozent liegen können.

    Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat im Beliebtheitsranking der Benefits zugenommen. Trotz geringer Bekanntheit rückt sie für Arbeitnehmer immer stärker in den Fokus. Eine YouGov-Umfrage wirft Licht darauf, warum die bKV an Bedeutung gewinnt und welche Rolle sie für Unternehmen und Angestellte spielt.

    Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) findet an Bedeutung! Trotz geringer Bekanntheit steigt ihr Wert für Arbeitnehmer. Eine Umfrage zeigt, warum die bKV im Ranking der Benefits an Bedeutung gewinnt und welche Rolle sie für Unternehmen und Angestellte spielt.

    Eine YouGov-Umfrage zu betrieblichen Versicherungen verdeutlicht: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist im Beliebtheitsranking der Benefits aufgestiegen. Wenn es um Einzelmaßnahmen geht, rangiert eine arbeitgeberfinanzierte bKV zwar im hinteren Mittelfeld (18% finden sie sehr wichtig; für 21% gehört sie zum Standard), im Vergleich mit anderen Benefits gewinnt die bKV jedoch an Bedeutung. Obwohl weniger bekannt, wird sie als attraktiver eingestuft als Dienstwagen oder Firmenhandy.

    Ein markanter Fakt: Fast die Hälfte der Arbeitnehmer würde bei der Wahl eines neuen Arbeitgebers auf das Vorhandensein einer bKV achten. Gesundheitsbezüge liegen zwar mittig in den Prioritäten der Arbeitnehmer, spiegeln sich jedoch nicht ausreichend in betrieblichen Angeboten wider. Gesundheitsbezogene Benefits wie die bKV werden im Vergleich zu anderen Betriebsangeboten weniger wahrgenommen.

    Obwohl flexible Arbeitszeiten, HomeOffice-Möglichkeiten und andere Annehmlichkeiten gefragt sind, zeigen nur knapp die Hälfte der Angestellten Interesse an konkreten Angeboten zur Gesundheitsvorsorge, zu denen auch die bKV gehört.

    Die Umfrage unterstreicht, dass die bKV trotz geringer Bekanntheit zunehmend an Bedeutung gewinnt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennen in ihr einen attraktiven Benefit, der im Arbeitsmarktumfeld an Relevanz gewinnt.

    Über die Studie:
    Auftraggeber der Studie ist die Arag Krankenversicherungs-AG. Befragt wurden 1.074 Arbeitnehmer aus dem YouGov-Panel. Die Interviews wurden zwischen dem 20.7. und 31.7.2023 online durchgeführt.

    Der deutsche Mittelstand ist überzeugt von seiner IT-Sicherheit, doch eine Umfrage im Auftrag des GDV zeigt klare Sicherheitslücken. Trotz Selbstbewusstsein vernachlässigen viele Unternehmen grundlegende Maßnahmen, was sie anfällig für Cyberangriffe macht.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überschätzen die Sicherheit ihrer IT-Systeme, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV zeigt. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont, dass “80 Prozent der befragten Entscheider ihr Unternehmen als ausreichend geschützt ansehen.” Jedoch enthüllt dieselbe Umfrage erhebliche Sicherheitslücken: “Einige Unternehmen erlauben sogar simple Passwörter wie ‚1234‘, andere vernachlässigen Software-Updates oder sichern ihre Daten unzureichend”, kritisiert Asmussen. “Letztendlich erfüllen lediglich 22 Prozent der Unternehmen grundlegende technische Sicherheitsstandards.”

    Die organisatorische IT-Sicherheit der Unternehmen steht nicht besser da: Die Hälfte der Mittelständler ist unvorbereitet auf die Folgen eines Hackerangriffs. Lediglich ein Drittel sensibilisiert und schult die Belegschaft für den Umgang mit IT-Risiken.

    “Viele Unternehmen glauben, besser geschützt zu sein, als sie es tatsächlich sind”, so Asmussen. Diese Selbstüberschätzung führt dazu, dass das Risiko erfolgreicher Angriffe unterschätzt wird. “Nur noch 29 Prozent der Entscheider halten das Risiko eines Hackerangriffs für hoch, fünf Prozentpunkte weniger als im Vorjahr”, sagt Asmussen.

    “Die Bedrohung aus dem Netz wird oft heruntergespielt oder ignoriert, obwohl fast jedes fünfte Unternehmen bereits Opfer eines erfolgreichen Cyberangriffs war”, so Asmussen. “Angesichts der Gefahren muss IT-Sicherheit in jedem Unternehmen als Chefsache gelten, da eine Cyberattacke die wirtschaftliche Existenz in kürzester Zeit vernichten kann.” Cyberversicherungen könnten das Restrisiko absichern, allerdings setzen diese in der Regel ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus.

    Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.

    Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

    Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.

    Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.

    Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.

    Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.

    Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet – ein deutlicher Zuwachs also.

    Das Meldeverfahren für Arbeits- und Wegeunfälle wird digitalisiert. Die Meldung solcher Unfälle soll elektronisch geschehen. Welche Übergangsfristen bestehen.

    Ab dem 1. Januar 2028 werden die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ausschließlich digital möglich sein. Diese Änderung ergibt sich aus der kürzlich verkündeten Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt. Bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post eingereicht werden.

    Zusätzlich zur Digitalisierung der Meldungen wurden durch die Novellierung des UVAV weitere Änderungen umgesetzt, darunter:

    • Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge “Divers” und “keine Angabe”.
    • Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts auftrat.
    • Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.
    • Angabe, ob ein Gewaltereignis stattgefunden hat.

    Die Musterformulare der vorherigen UVAV, die während der Übergangsfrist gelten, werden nicht um alle neuen Meldeinhalte ergänzt. Sie werden lediglich die Inhalte 1. und 2. neu aufnehmen. Diese Musterformulare werden ab dem 01. Oktober 2023 ergänzt und bis zum 31. Dezember 2027 auf der Website bereitgestellt.

    Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits jetzt alle erforderlichen digitalen Formulare für Unternehmen im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Derzeit wird auch an einem digitalen Übertragungsweg für die ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit gearbeitet.

    Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und ab dem 01.10.2023 mit den Inhalten 1. und 2. aktiviert. Ab dem 01.01.2024 werden dann die Formulare den vollständigen Datensatz der neuen UVAV enthalten.

    Selbstständige setzen bei der Absicherung persönlicher Risiken vor allem auf Krankentagegeld- und Krankengeld-Policen. Doch weniger als jeder Dritte verfügt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. beabsichtigt, diese zeitnah abzuschließen.

    Das Risikobarometer eines Versicherers versucht zu ermitteln, wie sich Selbstständige gegen Krankheit oder Unfall absichern. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmer oft nicht ausreichend vorsorgen und teilweise falsche Absicherungen wählen. Zum Beispiel sind Unfallversicherungen unter Selbstständigen verbreiteter als Berufsunfähigkeitsversicherungen.

    Auf die Frage, ob sie sich gegen Krankheit oder Unfall abgesichert haben, antworteten immerhin 34 Prozent der Befragten mit “Nein, habe ich auch nicht vor”. 39 Prozent gaben an, dass sie bereits abgesichert sind, während weitere 28 Prozent angaben, es noch nicht getan zu haben, aber es zu planen.

    Die häufigste Form der vorhandenen Absicherung ist die Krankentagegeld- und Krankengeldversicherung. 27 Prozent der Selbstständigen haben eine solche Police, und weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Insgesamt sind somit 41 Prozent auf diese Weise abgesichert. Krankentagegeld-Policen zahlen einen bestimmten Betrag aus, wenn die Versicherten aufgrund von Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind.

    Die Unfallversicherung ist der zweithäufigste Schutz. Etwa jeder vierte Selbstständige (26 Prozent) hat eine solche Versicherung, weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Damit beläuft sich der Anteil der Unfallversicherungen auf insgesamt 40 Prozent. Die Betriebshaftpflicht wird als dritthäufigste Form der Absicherung genannt, obwohl sie keine spezifische Vorsorge gegen Krankheit oder Unfall darstellt. Die Frage lautete konkret: “Welche Versicherung(en) zur Absicherung persönlicher existenzieller Risiken haben Sie abgeschlossen bzw. planen Sie abzuschließen?”.

    Hingegen besitzt nur jeder fünfte Unternehmer (20 Prozent) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, während weitere zehn Prozent den baldigen Abschluss planen.

    Es gibt zumindest teilweise ein Bewusstsein für das Risiko. 44 Prozent aller befragten Unternehmer gaben an, dass Krankheit oder Unfall in jedem Fall ein existenzielles Risiko für sie selbst und ihr Unternehmen darstellen würden. Weitere 39 Prozent antworteten mit “eventuell”. Lediglich 14 Prozent verneinten diese Aussage ausdrücklich und sahen somit keine explizite Bedrohung.

    Besonders Selbstständige mit kleinen Unternehmen und einem Umsatz bis 70.000 Euro, von denen 295 Personen befragt wurden, sowie Selbstständige ohne eigene Mitarbeiter, sehen das größte Risiko. 50 Prozent der erstgenannten Gruppe und 51 Prozent der letzteren gaben an, dass Krankheit und Unfall eine existenzbedrohende Gefahr darstellen. Selbstständige großer Unternehmen (Umsatz 150.000 Euro und mehr) sehen Krankheit und Unfall am wenigsten als existenzbedrohend an. Lediglich 33 Prozent von ihnen betrachten dies als “in jedem Fall” eine Bedrohung.

    Über die Studie:
    Der Spezialversicherer Hiscox erfragt in seinen Risikobarometern regelmäßig, wie Selbstständige und Unternehmen in Deutschland gegen bestimmte Risiken abgesichert sind. Gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut infas quo wurde nun im Auftrag des Branchenmagazins Versicherungsmonitor die Studie erweitert, sodass zum Beispiel auch danach gefragt wurde, welche existentiellen Risiken die Selbstständigen für ihr Geschäft sehen und mit welchen Arten von Versicherungen sie persönlich Vorsorge betreiben. Befragt wurden hierbei 600 Personen, die sich in drei Gruppen von Selbstständigen aufgliedern lassen: solche mit einem Umsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz von 70.000 Euro bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. Die Umfrage soll künftig jährlich wiederholt werden.

    Wer ein Unternehmen ins Leben ruft, hat alle Hände voll zu tun – und vernachlässigt mitunter Risiken. Besonders oft ist das bei Cyberrisiken der Fall.

    Die Gründerstudie der öffentlichen Versicherer in Deutschland zeigt, dass viele Gründer das Risiko von Cyberangriffen in der Anfangsphase unterschätzen. Lediglich 13 Prozent haben eine Cyberversicherung abgeschlossen. Im Gegensatz dazu stufen 67 Prozent der etablierten Unternehmen Hacker- und Virenangriffe als mittleres bis hohes Risiko ein. Prävention ist hierbei ein wichtiger Faktor zur Abwehr von wirtschaftlichen Schäden. Es ist auch von großer Bedeutung, das Versicherungsportfolio regelmäßig zu aktualisieren, da 18 Prozent der etablierten KMU ihr Portfolio länger als zwei Jahre und bis zu fünf Jahre, und sogar 23 Prozent länger als fünf Jahre nicht aktualisiert haben.

    Im Schadensfall wünschen sich sowohl Jungunternehmen als auch etablierte Unternehmen eine schnelle Reaktion ihres Versicherers. Eine Betreuung durch eine feste Ansprechperson ist hierbei von hoher Bedeutung, insbesondere für Jungunternehmer. Unterstützung in unmittelbarer Nähe ist zudem für 89 Prozent der Gründer sowie 72 Prozent der Entscheider etablierter Unternehmen von großer Bedeutung.

    Für die Mehrheit der Befragten (69 Prozent) ist es wichtig bis sehr wichtig, dass Versicherer nachhaltig agieren. Regionaler Verantwortung wird dabei von 40 Prozent der Jungunternehmen und 45 Prozent der etablierten Unternehmen als der wichtigste Nachhaltigkeitsfaktor genannt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine professionelle Beratung bei Versicherungen insbesondere für Jungunternehmen wichtig ist, um ein umfassendes und aktuelles Versicherungsportfolio zu erhalten, das auch die Risiken von Cyberangriffen berücksichtigt.

    Gründer und etablierte kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich bei Versicherungsabschlüssen unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Insbesondere in der Anfangsphase unterschätzen viele das Risiko von Cyberangriffen, wie die Gründerstudie der öffentlichen Versicherer in Deutschland zeigt.

    Es ist alarmierend, dass 67 Prozent der Gründer junger Unternehmen und 42 Prozent der Entscheider etablierter Unternehmen eine Versicherung nicht eigenständig abschließen. Es zeigt sich auch, dass es für 62 Prozent der Gründer und 41 Prozent der etablierten Unternehmen schwierig ist, sich einen Überblick über Firmenversicherungen zu verschaffen.

    Mehr als die Hälfte der Jungunternehmen und etablierten KMU können bei der Angebotsvielfalt die für sie relevanten Versicherungsleistungen nicht identifizieren. Deshalb ist der Beratungsbedarf, vor allem bei Jungunternehmen, entsprechend hoch. Für 95 Prozent von ihnen ist eine professionelle Beratung bei Versicherungen sehr wichtig, und 94 Prozent wünschen sich dabei einen zentralen Ansprechpartner. Bei etablierten Unternehmen sind es immerhin noch 72 Prozent (professionelle Beratung) und 68 Prozent (zentraler Ansprechpartner), die sich diesen Service wünschen.

    Über 80 Prozent der Gründer und etablierten Unternehmen haben eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, was den ersten Platz belegt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen bei jungen wie bei etablierten Unternehmen die Kfz- und Fuhrparkversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Auffällig ist jedoch, dass die Cyberversicherung mit nur 13 Prozent bei Jungunternehmen und 21 Prozent bei etablierten Unternehmen weit hinten liegt. Dabei ist es besorgniserregend, dass nur 34 Prozent der Jungunternehmen das Risiko von Hacker- und Virenangriffen als mittel bis hoch einschätzen, während es bei etablierten Unternehmen immerhin 67 Prozent sind.

    Das zeigt, dass eine professionelle Beratung in diesem Bereich dringend erforderlich ist, um das Bewusstsein für die Risiken von Cyberangriffen zu schärfen und angemessene Versicherungsmaßnahmen zu ergreifen.