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Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins hat Fragen zum Versicherungsschutz aufgeworfen.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nicht der Stromausfall selbst versichert, sondern nur daraus entstehende Sachschäden – etwa Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl oder verdorbenes Gefriergut, sofern vertraglich vereinbart.

Der GDV rät bei längeren Ausfällen insbesondere in der kalten Jahreszeit, die Wasserzufuhr abzusperren und von improvisierten Heizlösungen abzusehen. Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung greifen, wenn ein Sachschaden den Betrieb zusätzlich stilllegt. Die Feuersozietät Berlin Brandenburg empfiehlt, Schäden möglichst innerhalb von 24 Stunden zu melden – telefonisch oder online.

Mehr als jeder zweite Angestellte unter 25 Jahren kann sich inzwischen vorstellen, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Die Bereitschaft zur Selbständigkeit ist in dieser Altersgruppe innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen und liegt nun bei 52 Prozent. Auch bei den 25- bis 39-Jährigen wächst das Interesse, wenn auch moderater.

Ganz anders fällt das Bild bei älteren Beschäftigten aus. Ab dem 40. Lebensjahr lehnt eine klare Mehrheit die Selbständigkeit ab. Nur rund ein Viertel dieser Altersgruppe sieht darin noch eine berufliche Option. Insgesamt führt dieser Generationeneffekt dazu, dass die Gründungsbereitschaft über alle Altersgruppen hinweg nur leicht zunimmt.

Besonders hoch ist das Interesse an der Selbständigkeit bei Beschäftigten im IT-Bereich sowie bei Angestellten, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede bleiben bestehen: Männer zeigen weiterhin eine etwas höhere Gründungsneigung als Frauen.

Regional konzentriert sich der Unternehmergeist vor allem auf die Stadtstaaten. In Berlin, Hamburg und Bremen ist die Bereitschaft zur Selbständigkeit deutlich höher als in ostdeutschen Flächenländern wie Sachsen oder Thüringen, wo eine Mehrheit einen solchen Schritt grundsätzlich ablehnt.

Unterschiede zeigen sich auch unter bereits Selbständigen. Jüngere Unternehmer blicken deutlich optimistischer auf die Zukunft ihres Geschäfts als ältere. Während ein Großteil der unter 45-Jährigen ihre wirtschaftliche Lage als stabil einschätzt, wächst mit zunehmendem Alter die Skepsis gegenüber der eigenen unternehmerischen Zukunft.

Die Ergebnisse stammen aus einer repräsentativen Befragung von mehreren tausend Erwerbstätigen in Deutschland, die im Auftrag der HDI Deutschland AG durchgeführt wurde.

Die betriebliche Weihnachtsfeier ist für viele ein fröhlicher Jahresabschluss – doch zwischen Glühwein, Musik und Gesprächen gelten Regeln, die nicht jedem bewusst sind. Wer sie kennt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen am nächsten Tag.

Grundsätzlich gilt: Wird offiziell zu einer Feier eingeladen, steht sie allen Beschäftigten offen – unabhängig von Position oder Vertragsart. Auch Auszubildende, Teilzeitkräfte oder Minijobber dürfen teilnehmen. Gleichzeitig bleiben die üblichen Verhaltenspflichten bestehen. Übermäßiger Alkoholkonsum kann schnell zu Problemen führen: Beleidigungen, Grenzüberschreitungen oder aggressives Verhalten können arbeitsrechtliche Folgen haben – bis hin zur Abmahnung oder Kündigung. Die Ausrede, man sei betrunken gewesen, entlastet nicht.

Verlässt die Unternehmensleitung die Feier, endet häufig auch der offizielle Teil. Wer danach privat weiterfeiert, bewegt sich außerhalb des Schutzbereichs. Das gilt besonders, wenn Räume des Arbeitgebers ohne Erlaubnis genutzt werden. Auch sexuelle Belästigung wird nicht als „Feierlaune“ entschuldigt: Bereits zweideutige Bemerkungen können ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

Auf Fotos sollten Beschäftigte besonders achten: Bilder dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen aufgenommen und erst recht nicht ungefragt veröffentlicht werden. Hier gilt das Persönlichkeitsrecht.

Kommt es zu einem Unfall, greift der gesetzliche Schutz nur während der offiziellen Veranstaltung und auf den direkten Wegen dorthin und zurück. Private Anschlussfeiern sind nicht abgedeckt, ebenso wenig externe Gäste.

Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht. Wer nicht kommen möchte, arbeitet regulär weiter oder nimmt Urlaub – heimliches „Verschwinden“ gilt dagegen als unprofessionell. Findet die Feier während der Arbeitszeit statt, gilt die Teilnahme als Arbeitszeit. Liegt sie außerhalb, besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Und der Klassiker: Krankmelden wegen eines Katers? Eine Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet sein. Ist klar erkennbar, dass der Zustand selbst verschuldet wurde, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen.

Kurz gesagt: Weihnachtsfeiern sollen Spaß machen – doch ein bewusster Umgang mit Verhalten, Alkohol und rechtlichen Grenzen sorgt dafür, dass der Abend angenehm bleibt und keine bösen Überraschungen folgen.

Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz werden Cyber-Angriffe immer ausgefeilter und gefährlicher. Unternehmen sehen sich mit finanziellen, reputativen und menschlichen Folgen konfrontiert.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verschärft die Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe erheblich. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sind diese Attacken längst keine Nischenerscheinung mehr, sondern zählen zu den größten Risiken im Alltag. Der aktuelle Cyber Readiness Report 2025 zeigt: Angriffe treffen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional – Stress, Krankheitstage und Burnout nehmen nach Vorfällen messbar zu.

KI verändert die Vorgehensweise von Angreifern grundlegend: Sie analysiert Sicherheitsmechanismen in Echtzeit, passt Angriffsmuster dynamisch an und ermöglicht koordinierte Attacken auf viele Ziele gleichzeitig. Traditionelle Verteidigungsstrategien geraten dadurch zunehmend an ihre Grenzen. Gleichzeitig nutzen Cyberkriminelle KI-gestützte Phishing- oder Social-Engineering-Angriffe, um noch raffinierter vorzugehen.

Doch es gibt Gegenstrategien: Moderne Abwehr setzt auf adaptive Erkennungssysteme, die mit KI arbeiten, respektive proaktiven Schutz, schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und ein im Unternehmen verankertes Bewusstsein für Cyber-Risiken. Zudem koppeln Versicherer in der Cyber-Versicherung immer häufiger die Auszahlung von Schadenersatz an das Vorhandensein robuster Sicherheitsprozesse und ein professionelles Incident-Management.

Unternehmen tun gut daran, ihre Sicherheitsarchitektur kritisch zu prüfen und weiterzuentwickeln – mit Blick auf aktuelle KI-Entwicklungen und auf ein ganzheitliches Konzept, das Technologie, Mitarbeitende und Prozesse verbindet.

Wenn Beschäftigte Urlaubstage horten, kann das für Unternehmen teuer werden. Arbeitgeber sollten deshalb regelmäßig an die Urlaubsplanung erinnern – auch um Rückstellungen zu vermeiden.

Sommerzeit ist Urlaubszeit – und ein idealer Anlass für Unternehmen, das Thema Urlaub neu zu organisieren. Denn: Nicht genommene Urlaubstage können nicht nur die Stimmung, sondern auch die Unternehmensbilanz belasten. Rückstellungen für Resturlaub wirken sich negativ auf den Jahresgewinn aus und erhöhen die Steuerlast – in manchen Fällen über Jahre hinweg.

Doch es geht um mehr als nur Buchhaltung: Seit mehreren Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts ist klar, dass Urlaub nur dann verfallen oder verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden formell und rechtzeitig darauf hingewiesen haben. Wer das versäumt, riskiert, Urlaubsansprüche auch Jahre später noch auszahlen zu müssen – etwa bei Kündigung.

Deshalb ist es sinnvoll, Urlaubsansprüche regelmäßig anzusprechen – idealerweise alle drei Monate. Auch langzeiterkrankte Mitarbeitende müssen informiert werden. Wichtig: Die Hinweise sollten dokumentiert und bestätigt werden. So bleibt das Unternehmen auf der sicheren Seite – finanziell und juristisch.

Ob an der Nordsee, in den Alpen oder auf einer spanischen Insel – Ferienimmobilien sind nicht nur Rückzugsorte, sondern längst eine wichtige Einkommensquelle. Viele Eigentümer vermieten ihre Häuser und Wohnungen professionell und erzielen damit teils beachtliche Einnahmen. Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Trotz hochwertiger Ausstattung und intensiver Nutzung ist der Versicherungsschutz oft lückenhaft.

Gewerbliche Vermietung im Aufwind

Fast jede zweite Ferienimmobilie wird inzwischen gewerblich vermietet. Dabei erzielen viele Eigentümer Mieteinnahmen von mehreren zehntausend Euro jährlich – manche sogar über 300.000 Euro. Immer häufiger betreiben Eigentümer mehrere Objekte gleichzeitig, vor allem in Deutschland, Österreich, Spanien oder Kroatien. Entsprechend steigen auch die Investitionen in Ausstattung und Komfort. Whirlpools, Saunen, E-Ladestationen und Smart-Home-Technik gehören bei vielen mittlerweile zum Standard.

Wenn’s kracht: Schäden sind keine Seltenheit

Doch mit der gewerblichen Nutzung wachsen auch die Risiken. 87 Prozent der Eigentümer haben laut Umfrage bereits Schäden an ihrer Immobilie erlebt. Die häufigsten Ursachen: unsachgemäße Nutzung durch Mieter, Diebstahl und Vandalismus. Besonders bitter: Zwei Drittel der Betroffenen blieben zumindest teilweise auf den Kosten sitzen – sei es, weil die Versicherung nicht leistete oder gar kein passender Schutz bestand.

Technik schützt – aber ersetzt keine Versicherung

Zwar investieren viele Vermieter in Sicherheitslösungen wie Alarmanlagen, Brandschutztechnik oder Fensterkontakte. Doch die Absicherung durch Versicherungen bleibt oft hinter den tatsächlichen Risiken zurück. Am häufigsten kommen noch Hausrat- oder Gebäudeversicherungen zum Einsatz. Eine Ertragsausfallversicherung – etwa bei monatelanger Nichtvermietbarkeit nach einem Schaden – besitzen hingegen nur wenige, obwohl viele sie für wichtig halten.

Kritischer Blick auf Standardverträge lohnt sich

Ein Knackpunkt: Viele Versicherungsbedingungen sind nicht auf gewerblich genutzte Ferienhäuser zugeschnitten. So wird etwa vorausgesetzt, dass der Eigentümer regelmäßig selbst vor Ort ist – bei Ferienobjekten kaum realistisch. Wer gewerblich vermietet, sollte deshalb nicht nur auf die Technik, sondern auch auf einen passenden, speziell zugeschnittenen Versicherungsschutz achten.

Über die Studie:
Im März 2025 wurden insgesamt 261 Personen aus Deutschland und Österreich befragt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienimmobilien sind, die sie ausschließlich bzw. hauptsächlich (mind. 10 Monate im Jahr) zur gewerblichen Vermietung nutzen. Die Fragen drehten sich u.a. um den Standort, die Ausstattung, die Risikowahrnehmung und die Absicherung der Ferienimmobilien. Die repräsentative Umfrage wurde im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox durch das Marktforschungsinstitut Appinio durchgeführt.

Unternehmen und Selbstständige, die in der Corona-Pandemie Soforthilfen des Freistaats Bayern erhalten haben, müssen diese zurückzahlen, wenn sie nicht die Voraussetzungen erfüllt haben – das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Friseur 2020 eine Corona-Soforthilfe von 9.000 Euro erhalten. Später stellte sich heraus: Ein pandemiebedingter Liquiditätsengpass – wie in den Förderbedingungen vorgeschrieben – lag nicht vor. Die Regierung forderte das Geld zurück, und die Gerichte gaben ihr Recht.

Was zählt als „Liquiditätsengpass“?

Laut Förderrichtlinien war die Soforthilfe ausschließlich für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand gedacht – zum Beispiel Miete oder Leasingraten. Personalkosten, wie Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge, waren ausdrücklich nicht förderfähig. Wer die Hilfe dennoch dafür nutzte oder beantragte, obwohl kein Engpass bestand, muss mit einer Rückzahlung rechnen.

Rückforderung auch nach Jahren möglich

Der BayVGH stellte klar, dass sich an dieser Regelung seit Beginn der Förderung nichts geändert hat. Auch wenn die Lage für viele unübersichtlich war: Wer etwa Personal bezahlen wollte, hätte stattdessen auf Instrumente wie Kurzarbeit zurückgreifen müssen.

Was Sie jetzt tun können

  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Wofür wurde die Hilfe verwendet?
  • Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen.
  • Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte rechtzeitig reagieren – im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, eigenständig den Fristenkalender ihrer Kanzlei zu kontrollieren, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können. Das reduziert Haftungsrisiken.

Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az.: 6 AZR 155/23) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Rechtsanwälte bei der Prüfung von Fristsachen grundsätzlich auf die Vermerke in den Handakten vertrauen dürfen. Eine zusätzliche Kontrolle des Fristenkalenders sei nur erforderlich, wenn sich konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ergeben.

Diese Entscheidung folgt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits in mehreren Urteilen (u. a. XII ZB 533/22, XII ZB 113/21) zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen war. Auch weitere Senate des BAG haben sich dieser Auffassung angeschlossen.

Die Entscheidung wirkt sich auch auf das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten aus. Bislang konnten Fehler in der Fristenkontrolle zu Schadensersatzforderungen führen, wenn Mandanten durch eine versäumte Frist finanzielle Nachteile erlitten. Die klare Linie des BAG könnte dazu führen, dass Anwälte in solchen Fällen seltener für Vermögensschäden haftbar gemacht werden können.

Klar ist: Das Urteil reduziert den organisatorischen Aufwand für Kanzleien und stärkt die Position von Rechtsanwälten, wenn es um die Prüfung von Fristen geht.

Kleine und mittlere Unternehmen legen zunehmend Wert auf Zusatzleistungen, Nachhaltigkeit und individuelle Risikoanalysen, zeigt eine aktuelle Studie.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Von steigenden Energiepreisen bis hin zur Fachkräftesicherung – die Erwartungen an Versicherer wachsen. Eine aktuelle Studie der BarmeniaGothaer zeigt, welche Unterstützung sich KMU von Firmenversicherungen wünschen:

  • Zusatzleistungen zur Mitarbeiterbindung:
    26 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich betriebliche Altersvorsorgelösungen oder betriebliche Krankenversicherungsangebote. Diese Zusatzleistungen könnten die Attraktivität der Arbeitgeber stärken und helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
  • Nachhaltigkeitsorientierte Versicherungsprodukte:
    28 Prozent der Unternehmen möchten Versicherungsprodukte mit Nachhaltigkeitskomponenten nutzen. Dies spiegelt den wachsenden Stellenwert von ökologischen und sozialen Kriterien bei Unternehmensentscheidungen wider.
  • Individuelle Risikoanalysen und Energiemanagement:
    Für 26 Prozent der KMU sind maßgeschneiderte Risikoanalysen ein wichtiges Unterstützungsangebot. 24 Prozent sehen zudem Bedarf an Hilfestellungen im Bereich Energiemanagement, um ihre Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Die Ergebnisse unterstreichen, dass KMU mehr als nur klassische Versicherungsleistungen erwarten. Sie suchen Partner, die sie bei zentralen Herausforderungen aktiv unterstützen und Mehrwerte bieten.

Auch im digitalen Zeitalter bleiben viele Dokumente für Unternehmen papierpflichtig. Erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, wie lange die Fristen gelten und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.

Trotz des digitalen Fortschritts bleibt die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bestimmter Dokumente bestehen. Besonders für buchführungspflichtige Unternehmen wie Kapital- und Personengesellschaften sind die Vorgaben klar definiert: Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege müssen archiviert werden. Auch Geschäftsbriefe wie Rechnungen und Auftragsbestätigungen, ob versendet oder empfangen, unterliegen der Archivierungspflicht. Je nach Branche und Unternehmensart können weitere Dokumente hinzukommen.

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach der Dokumentenart:

  • 10 Jahre: Handelsbücher, Arbeitsanweisungen, Eröffnungsbilanzen und Rechnungen
  • 8 Jahre: Buchungsbelege
  • 6 Jahre: Handels- und Geschäftsbriefe sowie andere steuerrelevante Unterlagen

Diese Fristen beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde, und enden entsprechend nach sechs, acht oder zehn Jahren. Verträge bilden eine Ausnahme: Hier startet die Frist erst nach Vertragsende.

Besondere Vorsicht ist bei Originalen geboten, etwa bei Jahresabschlüssen und amtlichen Urkunden. Diese müssen vor Feuchtigkeit und Feuer geschützt aufbewahrt werden. Für andere Dokumente wie Handelsbriefe und Rechnungen genügt eine digitale Kopie, sofern diese das Original exakt wiedergibt. Für Buchungsbelege reicht eine inhaltliche, aber unveränderte digitale Speicherung aus.

Ein Verlust wichtiger Unterlagen kann jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Gerichts- und Anwaltskosten können sich schnell summieren, wenn Dokumente im Streitfall fehlen. Hier kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung Schutz bieten und bei juristischen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Zusätzlich gibt es oft die Möglichkeit, über Anwaltshotlines juristische Beratung zu erhalten – auch bei nicht versicherten Themen.