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Ob an der Nordsee, in den Alpen oder auf einer spanischen Insel – Ferienimmobilien sind nicht nur Rückzugsorte, sondern längst eine wichtige Einkommensquelle. Viele Eigentümer vermieten ihre Häuser und Wohnungen professionell und erzielen damit teils beachtliche Einnahmen. Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Trotz hochwertiger Ausstattung und intensiver Nutzung ist der Versicherungsschutz oft lückenhaft.

Gewerbliche Vermietung im Aufwind

Fast jede zweite Ferienimmobilie wird inzwischen gewerblich vermietet. Dabei erzielen viele Eigentümer Mieteinnahmen von mehreren zehntausend Euro jährlich – manche sogar über 300.000 Euro. Immer häufiger betreiben Eigentümer mehrere Objekte gleichzeitig, vor allem in Deutschland, Österreich, Spanien oder Kroatien. Entsprechend steigen auch die Investitionen in Ausstattung und Komfort. Whirlpools, Saunen, E-Ladestationen und Smart-Home-Technik gehören bei vielen mittlerweile zum Standard.

Wenn’s kracht: Schäden sind keine Seltenheit

Doch mit der gewerblichen Nutzung wachsen auch die Risiken. 87 Prozent der Eigentümer haben laut Umfrage bereits Schäden an ihrer Immobilie erlebt. Die häufigsten Ursachen: unsachgemäße Nutzung durch Mieter, Diebstahl und Vandalismus. Besonders bitter: Zwei Drittel der Betroffenen blieben zumindest teilweise auf den Kosten sitzen – sei es, weil die Versicherung nicht leistete oder gar kein passender Schutz bestand.

Technik schützt – aber ersetzt keine Versicherung

Zwar investieren viele Vermieter in Sicherheitslösungen wie Alarmanlagen, Brandschutztechnik oder Fensterkontakte. Doch die Absicherung durch Versicherungen bleibt oft hinter den tatsächlichen Risiken zurück. Am häufigsten kommen noch Hausrat- oder Gebäudeversicherungen zum Einsatz. Eine Ertragsausfallversicherung – etwa bei monatelanger Nichtvermietbarkeit nach einem Schaden – besitzen hingegen nur wenige, obwohl viele sie für wichtig halten.

Kritischer Blick auf Standardverträge lohnt sich

Ein Knackpunkt: Viele Versicherungsbedingungen sind nicht auf gewerblich genutzte Ferienhäuser zugeschnitten. So wird etwa vorausgesetzt, dass der Eigentümer regelmäßig selbst vor Ort ist – bei Ferienobjekten kaum realistisch. Wer gewerblich vermietet, sollte deshalb nicht nur auf die Technik, sondern auch auf einen passenden, speziell zugeschnittenen Versicherungsschutz achten.

Über die Studie:
Im März 2025 wurden insgesamt 261 Personen aus Deutschland und Österreich befragt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienimmobilien sind, die sie ausschließlich bzw. hauptsächlich (mind. 10 Monate im Jahr) zur gewerblichen Vermietung nutzen. Die Fragen drehten sich u.a. um den Standort, die Ausstattung, die Risikowahrnehmung und die Absicherung der Ferienimmobilien. Die repräsentative Umfrage wurde im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox durch das Marktforschungsinstitut Appinio durchgeführt.

Unternehmen und Selbstständige, die in der Corona-Pandemie Soforthilfen des Freistaats Bayern erhalten haben, müssen diese zurückzahlen, wenn sie nicht die Voraussetzungen erfüllt haben – das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Friseur 2020 eine Corona-Soforthilfe von 9.000 Euro erhalten. Später stellte sich heraus: Ein pandemiebedingter Liquiditätsengpass – wie in den Förderbedingungen vorgeschrieben – lag nicht vor. Die Regierung forderte das Geld zurück, und die Gerichte gaben ihr Recht.

Was zählt als „Liquiditätsengpass“?

Laut Förderrichtlinien war die Soforthilfe ausschließlich für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand gedacht – zum Beispiel Miete oder Leasingraten. Personalkosten, wie Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge, waren ausdrücklich nicht förderfähig. Wer die Hilfe dennoch dafür nutzte oder beantragte, obwohl kein Engpass bestand, muss mit einer Rückzahlung rechnen.

Rückforderung auch nach Jahren möglich

Der BayVGH stellte klar, dass sich an dieser Regelung seit Beginn der Förderung nichts geändert hat. Auch wenn die Lage für viele unübersichtlich war: Wer etwa Personal bezahlen wollte, hätte stattdessen auf Instrumente wie Kurzarbeit zurückgreifen müssen.

Was Sie jetzt tun können

  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Wofür wurde die Hilfe verwendet?
  • Wer unsicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen.
  • Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte rechtzeitig reagieren – im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, eigenständig den Fristenkalender ihrer Kanzlei zu kontrollieren, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können. Das reduziert Haftungsrisiken.

Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az.: 6 AZR 155/23) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Rechtsanwälte bei der Prüfung von Fristsachen grundsätzlich auf die Vermerke in den Handakten vertrauen dürfen. Eine zusätzliche Kontrolle des Fristenkalenders sei nur erforderlich, wenn sich konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ergeben.

Diese Entscheidung folgt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits in mehreren Urteilen (u. a. XII ZB 533/22, XII ZB 113/21) zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen war. Auch weitere Senate des BAG haben sich dieser Auffassung angeschlossen.

Die Entscheidung wirkt sich auch auf das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten aus. Bislang konnten Fehler in der Fristenkontrolle zu Schadensersatzforderungen führen, wenn Mandanten durch eine versäumte Frist finanzielle Nachteile erlitten. Die klare Linie des BAG könnte dazu führen, dass Anwälte in solchen Fällen seltener für Vermögensschäden haftbar gemacht werden können.

Klar ist: Das Urteil reduziert den organisatorischen Aufwand für Kanzleien und stärkt die Position von Rechtsanwälten, wenn es um die Prüfung von Fristen geht.

Kleine und mittlere Unternehmen legen zunehmend Wert auf Zusatzleistungen, Nachhaltigkeit und individuelle Risikoanalysen, zeigt eine aktuelle Studie.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Von steigenden Energiepreisen bis hin zur Fachkräftesicherung – die Erwartungen an Versicherer wachsen. Eine aktuelle Studie der BarmeniaGothaer zeigt, welche Unterstützung sich KMU von Firmenversicherungen wünschen:

  • Zusatzleistungen zur Mitarbeiterbindung:
    26 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich betriebliche Altersvorsorgelösungen oder betriebliche Krankenversicherungsangebote. Diese Zusatzleistungen könnten die Attraktivität der Arbeitgeber stärken und helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
  • Nachhaltigkeitsorientierte Versicherungsprodukte:
    28 Prozent der Unternehmen möchten Versicherungsprodukte mit Nachhaltigkeitskomponenten nutzen. Dies spiegelt den wachsenden Stellenwert von ökologischen und sozialen Kriterien bei Unternehmensentscheidungen wider.
  • Individuelle Risikoanalysen und Energiemanagement:
    Für 26 Prozent der KMU sind maßgeschneiderte Risikoanalysen ein wichtiges Unterstützungsangebot. 24 Prozent sehen zudem Bedarf an Hilfestellungen im Bereich Energiemanagement, um ihre Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Die Ergebnisse unterstreichen, dass KMU mehr als nur klassische Versicherungsleistungen erwarten. Sie suchen Partner, die sie bei zentralen Herausforderungen aktiv unterstützen und Mehrwerte bieten.

Auch im digitalen Zeitalter bleiben viele Dokumente für Unternehmen papierpflichtig. Erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, wie lange die Fristen gelten und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.

Trotz des digitalen Fortschritts bleibt die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bestimmter Dokumente bestehen. Besonders für buchführungspflichtige Unternehmen wie Kapital- und Personengesellschaften sind die Vorgaben klar definiert: Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege müssen archiviert werden. Auch Geschäftsbriefe wie Rechnungen und Auftragsbestätigungen, ob versendet oder empfangen, unterliegen der Archivierungspflicht. Je nach Branche und Unternehmensart können weitere Dokumente hinzukommen.

Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach der Dokumentenart:

  • 10 Jahre: Handelsbücher, Arbeitsanweisungen, Eröffnungsbilanzen und Rechnungen
  • 8 Jahre: Buchungsbelege
  • 6 Jahre: Handels- und Geschäftsbriefe sowie andere steuerrelevante Unterlagen

Diese Fristen beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde, und enden entsprechend nach sechs, acht oder zehn Jahren. Verträge bilden eine Ausnahme: Hier startet die Frist erst nach Vertragsende.

Besondere Vorsicht ist bei Originalen geboten, etwa bei Jahresabschlüssen und amtlichen Urkunden. Diese müssen vor Feuchtigkeit und Feuer geschützt aufbewahrt werden. Für andere Dokumente wie Handelsbriefe und Rechnungen genügt eine digitale Kopie, sofern diese das Original exakt wiedergibt. Für Buchungsbelege reicht eine inhaltliche, aber unveränderte digitale Speicherung aus.

Ein Verlust wichtiger Unterlagen kann jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Gerichts- und Anwaltskosten können sich schnell summieren, wenn Dokumente im Streitfall fehlen. Hier kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung Schutz bieten und bei juristischen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Zusätzlich gibt es oft die Möglichkeit, über Anwaltshotlines juristische Beratung zu erhalten – auch bei nicht versicherten Themen.

Cyber-Kriminelle greifen deutsche Unternehmen immer häufiger an. Laut Cyber Readiness Report 2024 verzeichneten 60 Prozent der Befragten eine Zunahme der Attacken – im Durchschnitt wurden Unternehmen 49-mal in einem Jahr attackiert.

Die Bedrohungslage im Bereich Cyber-Kriminalität verschärft sich weiter: Der aktuelle Hiscox Cyber Readiness Report zeigt, dass sowohl die Häufigkeit von Cyber-Angriffen als auch das Bewusstsein für die Risiken zugenommen haben. In Deutschland gaben 60 Prozent der befragten Unternehmen an, im Jahr 2024 häufiger attackiert worden zu sein als im Vorjahr – eine weitere Steigerung gegenüber 2023, als 58 Prozent eine erhöhte Angriffsrate meldeten.

Besonders alarmierend ist die Anzahl der Angriffe pro Unternehmen: Innerhalb eines Jahres wurden deutsche Unternehmen durchschnittlich 49-mal Ziel von Cyber-Kriminellen. Dieser Wert umfasst sowohl erfolgreiche als auch abgewehrte Angriffe und verdeutlicht die immense Herausforderung, der Unternehmen in der digitalen Welt gegenüberstehen.

Mit der zunehmenden Bedrohung steigt auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit effektiver Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch bleibt die Anpassung der Abwehrmechanismen ein Wettlauf gegen immer ausgeklügeltere Methoden der Angreifer. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre IT-Infrastrukturen stetig zu überprüfen und anzupassen, um sich vor den immer häufigeren und komplexeren Angriffen zu schützen.

Cyber-Kriminelle greifen deutsche Unternehmen immer häufiger an. Laut Cyber Readiness Report 2024 verzeichneten 60 Prozent der Befragten eine Zunahme der Attacken – im Durchschnitt wurden Unternehmen 49-mal in einem Jahr attackiert.

Die Bedrohungslage im Bereich Cyber-Kriminalität verschärft sich weiter: Der aktuelle Hiscox Cyber Readiness Report zeigt, dass sowohl die Häufigkeit von Cyber-Angriffen als auch das Bewusstsein für die Risiken zugenommen haben. In Deutschland gaben 60 Prozent der befragten Unternehmen an, im Jahr 2024 häufiger attackiert worden zu sein als im Vorjahr – eine weitere Steigerung gegenüber 2023, als 58 Prozent eine erhöhte Angriffsrate meldeten.

Besonders alarmierend ist die Anzahl der Angriffe pro Unternehmen: Innerhalb eines Jahres wurden deutsche Unternehmen durchschnittlich 49-mal Ziel von Cyber-Kriminellen. Dieser Wert umfasst sowohl erfolgreiche als auch abgewehrte Angriffe und verdeutlicht die immense Herausforderung, der Unternehmen in der digitalen Welt gegenüberstehen.

Mit der zunehmenden Bedrohung steigt auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit effektiver Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch bleibt die Anpassung der Abwehrmechanismen ein Wettlauf gegen immer ausgeklügeltere Methoden der Angreifer. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre IT-Infrastrukturen stetig zu überprüfen und anzupassen, um sich vor den immer häufigeren und komplexeren Angriffen zu schützen.

Cyber-Kriminelle greifen deutsche Unternehmen immer häufiger an. Laut Cyber Readiness Report 2024 verzeichneten 60 Prozent der Befragten eine Zunahme der Attacken – im Durchschnitt wurden Unternehmen 49-mal in einem Jahr attackiert.

Die Bedrohungslage im Bereich Cyber-Kriminalität verschärft sich weiter: Der aktuelle Hiscox Cyber Readiness Report zeigt, dass sowohl die Häufigkeit von Cyber-Angriffen als auch das Bewusstsein für die Risiken zugenommen haben. In Deutschland gaben 60 Prozent der befragten Unternehmen an, im Jahr 2024 häufiger attackiert worden zu sein als im Vorjahr – eine weitere Steigerung gegenüber 2023, als 58 Prozent eine erhöhte Angriffsrate meldeten.

Besonders alarmierend ist die Anzahl der Angriffe pro Unternehmen: Innerhalb eines Jahres wurden deutsche Unternehmen durchschnittlich 49-mal Ziel von Cyber-Kriminellen. Dieser Wert umfasst sowohl erfolgreiche als auch abgewehrte Angriffe und verdeutlicht die immense Herausforderung, der Unternehmen in der digitalen Welt gegenüberstehen.

Mit der zunehmenden Bedrohung steigt auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit effektiver Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch bleibt die Anpassung der Abwehrmechanismen ein Wettlauf gegen immer ausgeklügeltere Methoden der Angreifer. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre IT-Infrastrukturen stetig zu überprüfen und anzupassen, um sich vor den immer häufigeren und komplexeren Angriffen zu schützen.

Ob interne oder externe Täter – Betrug bedroht Unternehmen zunehmend. Wie Firmen sich schützen und warum eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll ist, zeigt der GDV.

Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird jeder zweite Betrugsfall in Unternehmen von kriminellen Mitarbeitern begangen. Diese verursachen im Schnitt größere Schäden als externe Täter, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber ausnutzen und Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennen. Der GDV berichtet von durchschnittlichen Schäden in Höhe von 125.000 Euro durch interne Täter, während externe Kriminelle im Schnitt 80.000 Euro erbeuten.

Externe Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmaschen zu perfektionieren. Besonders die sogenannte „Fake-President-Masche“, bei der Kriminelle gefälschte Video- und Tonaufnahmen verwenden, um sich als Führungskräfte auszugeben, gewinnt an Bedeutung. In einigen Fällen treten Betrüger sogar in Videokonferenzen als vermeintliche Vorstände auf, um hohe Geldsummen auf fremde Konten transferieren zu lassen.

Der GDV empfiehlt Unternehmen, effektive Kontrollsysteme zu implementieren, um sich vor solchen Vorfällen zu schützen. Dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Einführung eines Hinweisgeber-Systems. Zusätzlich können Compliance-Beauftragte dazu beitragen, interne Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken.

Die Vertrauensschadenversicherung als Schutz

Unternehmen können sich durch eine Vertrauensschadenversicherung vor den finanziellen Folgen von Betrug und Veruntreuung schützen. Diese Versicherung deckt Verluste ab, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder externen Tätern entstehen. Im Jahr 2022/23 beliefen sich die versicherten Schäden laut GDV auf rund 450 Millionen Euro.

Die medizinische Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den essenziellen Absicherungen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Trotz aller Sorgfalt und Fachkompetenz können im medizinischen Alltag Fehler passieren, die gravierende finanzielle Folgen für den betroffenen Mediziner haben können. Diese Versicherung schützt nicht nur vor den finanziellen Risiken von Schadensersatzansprüchen, sondern auch vor den erheblichen Reputationsschäden, die ein solcher Vorfall mit sich bringen kann.

Warum eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich ist

Die Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs bringt eine hohe Verantwortung mit sich. Ein kleiner Fehler, eine ungenaue Diagnose oder eine fehlerhafte Behandlung kann schnell zu großen Schäden führen – sowohl gesundheitlich für den Patienten als auch finanziell für den Arzt. In Deutschland sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ist die Berufshaftpflichtversicherung daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen. Denn die Höhe der Schadensersatzforderungen kann in die Millionen gehen, insbesondere wenn es um dauerhafte Gesundheitsschäden oder sogar Todesfälle geht.

Was die Berufshaftpflichtversicherung abdeckt

Eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung deckt verschiedene Schadensfälle ab. Dazu gehören insbesondere:

  • Personenschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch eine fehlerhafte Behandlung, falsche Medikation oder unterlassene Maßnahmen entstehen können. Diese Schäden umfassen die medizinischen Kosten, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall Rentenzahlungen an den Geschädigten.
  • Sachschäden: Diese entstehen, wenn beispielsweise durch ein Versehen medizinische Geräte oder die Einrichtung der Praxis beschädigt werden.
  • Vermögensschäden: Diese betreffen finanzielle Verluste des Patienten, die durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht wurden, zum Beispiel, wenn ein Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers arbeitsunfähig wird und Einkommenseinbußen erleidet.

Die Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Eine der wichtigsten Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte ist die sogenannte „Nachhaftung“. Sie stellt sicher, dass auch nach der Aufgabe der Praxis oder dem Ausscheiden aus dem Beruf noch Schutz besteht, wenn sich später herausstellt, dass ein Behandlungsfehler vorlag. Diese Nachhaftung ist besonders wichtig, da viele Behandlungsfehler erst nach Jahren entdeckt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Deckungssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein, um auch im Extremfall Schutz zu bieten. Die Mindestdeckungssumme liegt in der Regel bei 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Je nach Risikoprofil und Fachrichtung kann es sinnvoll sein, eine höhere Deckungssumme zu wählen.

Die Risiken von Unterversicherung

Eine Unterversicherung kann fatale Folgen haben. Wenn die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung nicht ausreicht, um die Ansprüche der Geschädigten vollständig zu decken, muss der Arzt die Differenz aus dem eigenen Vermögen zahlen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Deshalb ist es entscheidend, regelmäßig zu überprüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Rechtsberatung und Prozesskostenabsicherung

Ein oft übersehener Vorteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Absicherung der Prozesskosten. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Verteidigung des Arztes, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten. Dies ist besonders wichtig, da die Kosten für solche Verfahren schnell in die Höhe schießen können, insbesondere wenn es sich um komplexe medizinische Sachverhalte handelt.