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Flutschutzmaßnahmen wie Deiche oder Dämme können Schäden signifikant reduzieren. Laut einer Studie übersteigen die wirtschaftlichen Vorteile solcher Investitionen die Kosten des Wiederaufbaus um ein Vielfaches.

Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmungen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch kosteneffizient. Eine aktuelle Studie des Swiss Re Institute zeigt, dass Investitionen in Präventionsmaßnahmen wie Deiche, Dämme oder Hochwasserschutzsysteme Flutschäden erheblich verringern können. Dabei übersteigt der wirtschaftliche Nutzen solcher Maßnahmen die Kosten des Wiederaufbaus um das Zwei- bis Zehnfache.

Mit dem Klimawandel und der fortschreitenden Urbanisierung steigt die Dringlichkeit, in Schutzmaßnahmen zu investieren. Überschwemmungen zählen weltweit zu den kostspieligsten Naturkatastrophen, sowohl in Bezug auf wirtschaftliche Schäden als auch auf menschliches Leid. Präventive Ansätze können die finanziellen und sozialen Belastungen erheblich mindern.

Die Studie betont zudem, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor erforderlich ist, um die Finanzierungslücke bei Klimaanpassungen zu schließen. Während staatliche Mittel oft begrenzt sind, könnten private Investitionen und Versicherungen dazu beitragen, nachhaltige Schutzmaßnahmen umzusetzen und Risiken zu minimieren.

Ein Blitzschlag beschädigte die Elektronik eines Versicherungsnehmers und führte zu hohen Kosten für die Datenrettung. Doch die Versicherung verweigerte die volle Kostenerstattung, was den Fall bis zum Versicherungsombudsmann brachte. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Pflichten als Versicherungsnehmer zu kennen und welche Kosten eine Hausratversicherung tatsächlich übernimmt.

Ein Blitzschlag verursachte eine Überspannung und beschädigte mehrere elektronische Geräte eines Versicherungsnehmers. Eine IT-Firma stellte den Defekt fest und führte im Zuge der Reparatur auch eine Datenrettung durch. Dafür berechnete sie 17,5 Arbeitsstunden sowie 149,99 Euro für die Wiederbeschaffung von Office-Programmen. Die Hausratversicherung des Betroffenen erkannte jedoch nur zehn Arbeitsstunden an und lehnte die Erstattung der Programmkosten ab.

Der Versicherte wandte sich daraufhin an den Versicherungsombudsmann. Die Versicherung argumentierte, dass die Arbeitszeit überhöht sei und der Versicherte verpflichtet gewesen wäre, die Kosten vorher abzusprechen. Dies habe er versäumt, weshalb die entstandenen Kosten nicht überprüft werden konnten. Der Versicherte entgegnete, dass ihm diese Pflicht nicht bekannt war und dass die genaue Dauer der Reparatur erst während der Arbeiten festgestellt werden konnte.

Der Ombudsmann entschied zugunsten des Versicherten: Es gab keine vertragliche Pflicht zur vorherigen Abstimmung der Kosten, und der Versicherer konnte nicht nachweisen, dass ein anderer Dienstleister die Arbeiten schneller erledigt hätte. Die Versicherung musste daher die gesamten Kosten für die Datenrettung übernehmen, allerdings blieben die Programmkosten bedingungsgemäß ausgeschlossen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen genau zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Versicherungsnehmer profitieren von Beweiserleichterung

Im zugrundeliegenden Fall war es zu einem Streit über die Schadensregulierung nach einem vermeintlichen Einbruch gekommen. Der Kläger machte geltend, dass Einbrecher in das Haus seiner Eltern eingedrungen seien und dabei einen Tresor entwendet hätten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig zu einem Einbruch passten.

Die Vorinstanzen hatten dem Versicherer Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und betonte, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht übermäßig hoch angesetzt werden dürfen. Es sei ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls belegen kann, auch wenn die Spurenlage nicht eindeutig sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Versicherungsnehmer profitieren von Beweiserleichterung

Im zugrundeliegenden Fall war es zu einem Streit über die Schadensregulierung nach einem vermeintlichen Einbruch gekommen. Der Kläger machte geltend, dass Einbrecher in das Haus seiner Eltern eingedrungen seien und dabei einen Tresor entwendet hätten. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen, da die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig zu einem Einbruch passten.

Die Vorinstanzen hatten dem Versicherer Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und betonte, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht übermäßig hoch angesetzt werden dürfen. Es sei ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls belegen kann, auch wenn die Spurenlage nicht eindeutig sei.

Die Absicherung von Immobilien und Grundstücken ist für Eigentümer von zentraler Bedeutung, um sich vor den finanziellen Folgen von Schadensfällen zu schützen. Eine wesentliche Komponente dieser Absicherung stellt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dar. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das Grundstück oder das darauf stehende Gebäude Dritten zugefügt werden können. Besonders kritisch wird es jedoch, wenn der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, was als Unterversicherung bezeichnet wird. Die Folgen einer solchen Unterversicherung können für den Eigentümer gravierend sein.

Die Bedeutung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Eigentümer von Immobilien unverzichtbar. Sie schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die entstehen können, wenn Dritte durch das Grundstück oder das darauf befindliche Gebäude zu Schaden kommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus ausrutscht oder wenn lose Dachziegel bei einem Sturm herabfallen und ein parkendes Auto beschädigen.
Ohne eine solche Versicherung müsste der Eigentümer die Kosten für Schadensersatzforderungen selbst tragen. In vielen Fällen können diese Summen so hoch sein, dass sie die finanzielle Existenz des Eigentümers bedrohen. Eine ausreichende Versicherungssumme ist daher essenziell, um sich gegen solche Risiken abzusichern.

Die Risiken der Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht ausreicht, um im Schadensfall die vollständigen Kosten zu decken. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise eine falsche oder zu niedrige Einschätzung des Wertes der Immobilie oder des Grundstücks bei Abschluss der Versicherung. Auch eine unzureichende Anpassung der Versicherungssumme an gestiegene Bau- oder Sanierungskosten kann zu einer Unterversicherung führen.

Die Folgen einer Unterversicherung können im Schadensfall gravierend sein. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen, die über die vereinbarte Summe hinausgehen. Dies kann besonders bei Personenschäden oder größeren Sachschäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. In Extremfällen kann eine Unterversicherung sogar zur finanziellen Insolvenz des Eigentümers führen.

Die Folgen für Eigentümer

Für den Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist eine Unterversicherung in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besonders gefährlich. Im Schadensfall muss er die Differenz zwischen der Versicherungssumme und den tatsächlichen Schadenskosten selbst tragen. Dies kann nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch langwierige und teure Gerichtsprozesse nach sich ziehen, wenn sich Geschädigte und Versicherer über die Höhe der Entschädigung streiten.

Darüber hinaus kann eine Unterversicherung auch den Zugang zu rechtlichem Schutz erschweren. Viele Versicherungen bieten in der Regel eine Deckung von Rechtskosten an, die im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen. Wenn jedoch die Versicherungssumme zu niedrig ist, um die Schadensersatzansprüche vollständig zu decken, kann es sein, dass auch die Übernahme der Rechtskosten nicht vollständig abgedeckt ist. Wie Eigentümer sich schützen können

Um die Risiken einer Unterversicherung zu vermeiden, sollten Eigentümer regelmäßig ihre Versicherungssumme überprüfen und anpassen. Insbesondere nach größeren Investitionen in die Immobilie, wie Renovierungen, Erweiterungen oder Modernisierungen, ist es wichtig, die Versicherungssumme zu erhöhen, um den gestiegenen Wert der Immobilie korrekt abzubilden.

Auch die Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsexperten kann dabei helfen, den Versicherungsschutz optimal anzupassen. Ein Experte kann die Risiken, die mit der Immobilie verbunden sind, besser einschätzen und eine passende Versicherungssumme empfehlen. Zudem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die vereinbarten Bedingungen noch dem aktuellen Marktwert und den Risiken entsprechen.

Nach den Hochwassern in Süddeutschland steigt die Nachfrage nach Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz. Doch gerade in Hochrisikozonen bleiben viele Häuser unversichert. Warum das so ist und welche Herausforderungen es gibt.

Die verheerenden Hochwasserereignisse in Süddeutschland haben die Nachfrage nach Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz in die Höhe getrieben. Eine aktuelle Analyse zeigt jedoch, dass dieser Anstieg vor allem in Regionen mit geringem Hochwasserrisiko erfolgt. In Hochrisikozonen hingegen bleibt die Absicherungsbereitschaft schockierend niedrig.

Nachfrage nach Elementarschutz steigt – aber nicht in Risikozonen

Nach den schweren Überschwemmungen in Süddeutschland, die den Privatversicherern Schäden in Höhe von geschätzten zwei Milliarden Euro verursachten, wird in Deutschland verstärkt über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Eine solche Versicherung könnte sicherstellen, dass auch bei Hochwasser und anderen Naturgefahren Schäden gedeckt werden. Derzeit ist jedoch weniger als die Hälfte aller Immobilien in Deutschland ausreichend versichert.

Im Auftrag eines Maklerdienstleisters stellte das Analysehaus Morgen & Morgen fest, dass die Nachfrage nach Gebäudeversicherungen mit Elementarschutz zwar gestiegen ist, diese jedoch hauptsächlich in Regionen mit geringem Hochwasserrisiko (ZÜRS-Zone 1) abgeschlossen werden. Fast 90 Prozent der neuen Verträge mit Elementarschutz entfallen auf diese Zone.

Absicherung in Hochrisikozonen bleibt gering

In den ZÜRS-Zonen 3 und 4, die ein höheres Hochwasserrisiko aufweisen, sieht es hingegen düster aus. In diesen Zonen wurden 2024 lediglich ein Prozent bzw. nahezu null Prozent aller Gebäudeversicherungen mit Elementarschutz abgeschlossen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Fehlende Angebote und hohe Prämien machen den Versicherungsschutz in diesen Regionen unattraktiv.

Versicherungsschutz oft unbezahlbar

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist es zwar selten, dass ein Gebäude gar nicht versichert werden kann, doch die Kosten sind häufig ein Hinderungsgrund. In der ZÜRS-Zone 3 können die Prämien für Elementarschutz deutlich über 2.000 Euro pro Jahr liegen, in der ZÜRS-Zone 4 sogar über 3.000 Euro.

Unwetter haben im Jahr 2023 zu erheblichen Versicherungsleistungen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro geführt. Bayern und Hessen zählen zu den am meisten betroffenen Regionen.

Im Jahr 2023 haben Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen den Versicherern Schäden in Höhe von rund 5,7 Milliarden Euro beschert. Besonders betroffen waren die Bundesländer Bayern und Hessen.

Die deutschen Hausrat-, Wohngebäude- und Industrieversicherer mussten im Jahr 2023 rund 5,7 Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel aufwenden. „Die Kosten belaufen sich auf 5,7 Milliarden Euro. Das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2022. Hauptverursacher waren teure Hagelschäden an Kraftfahrzeugen, die mit 2 Milliarden Euro zu Buche schlugen“, berichtet Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Sachversicherung trug dabei den Großteil der Kosten mit 3,7 Milliarden Euro, während die verbleibenden zwei Milliarden Euro auf die Kfz-Versicherung entfielen. Diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Bericht des GDV.

Das Jahr 2023 zählt damit zu den überdurchschnittlichen Schadenjahren. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 hatten Schäden in Höhe von rund 12,7 Milliarden Euro ein Rekordjahr markiert. Ursache war das Extremwetterereignis „Bernd“, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hohe Schäden verursachte.

Bayern verzeichnete 2023 die höchsten Schäden durch Naturgefahren mit versicherten Verlusten von 2.051 Millionen Euro. Es folgen Hessen mit 892 Millionen Euro, Baden-Württemberg mit 662 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen mit 544 Millionen Euro. Im Gegensatz dazu blieben Mecklenburg-Vorpommern (31 Millionen Euro) sowie die Stadtstaaten Berlin (46 Millionen Euro), Bremen (48 Millionen Euro) und Hamburg (29 Millionen Euro) vergleichsweise glimpflich. Diese Daten gehen aus der aktuellen Naturgefahrenbilanz des GDV hervor.

Schäden in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro wurden durch Sturm und Hagel verursacht, wovon allein in Bayern 1.086 Millionen Euro anfielen. Hessen und Baden-Württemberg folgten mit 358 bzw. 291 Millionen Euro. Erweiterte Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser führten zu Kosten von etwa einer Milliarde Euro, wobei Nordrhein-Westfalen mit 215 Millionen Euro die höchsten Schäden verzeichnete. Bei Kfz-Versicherungen entfielen rund zwei Milliarden Euro auf Hagelschäden, mit Bayern als Spitzenreiter (828 Millionen Euro), gefolgt von Hessen (374 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (311 Millionen Euro).

Sommerunwetter und hohe Kosten für Ersatzteile und Werkstattlöhne trieben den Schadenaufwand in die Höhe. Insbesondere heftige Unwetter im August verursachten Schäden in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Euro, was gut ein Viertel des Gesamtschadens ausmacht. Die Sachversicherer trugen davon 950 Millionen Euro, die Kraftfahrtversicherer 550 Millionen Euro. Bereits im Juni hatten die Unwetter „Kay“ und „Lambert“ erhebliche Schäden von 740 Millionen Euro angerichtet.

Hohe Kosten entstehen durch gestiegene Ersatzteilpreise und Werkstattlöhne. Der durchschnittliche Schaden durch Sturm- und Hagelschäden in der Kfz-Versicherung kletterte auf 4.100 Euro, den dritthöchsten Wert seit 1984.

Um sich gegen Unwetterschäden abzusichern, reicht eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Hausbesitzer sollten zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. In Deutschland sind 99 Prozent der Gebäude problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Doch nur 54 Prozent der Hausbesitzer haben ihr Eigentum entsprechend abgesichert. Die Versicherungsdichte variiert stark zwischen den Bundesländern: In Baden-Württemberg sind 94 Prozent der Gebäude versichert, während in Bremen nur 31 Prozent einen entsprechenden Schutz haben. Historische Gründe erklären die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg, wo bis 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden bestand.

Nicht jeder Wasserschaden wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Besonders Schäden durch Grundwasser erfordern eine Elementarschadenversicherung. Welche Schäden übernommen werden und wann Versicherer nicht zahlen.

Nicht jeder Wasserschaden im Gebäude wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ist Grundwasser die Ursache des Schadens, kann nur die Elementarschadenversicherung finanzielle Unterstützung gewährleisten. Aktuelle Unwetter und Hochwasser haben erhebliche Schäden hinterlassen. Haushalte mit einer Elementarschadenversicherung erhalten Unterstützung, auch wenn keine direkte Überflutung vorliegt. Reine Überschwemmungen von beispielsweise Kellern werden jedoch nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Vollgelaufener Keller ist keine Überschwemmung

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln liegt bei einem vollgelaufenen Keller keine Überschwemmung im versicherungstechnischen Sinne vor. Eine Überflutung des Grund und Bodens wird nur dann anerkannt, wenn oberirdische (stehende oder fließende) Gewässer oder Witterungsniederschläge die Ursache sind und sich das Wasser auch außerhalb des Gebäudes angesammelt hat.
Grundlage der Entscheidung war ein Fall aus dem Jahr 2011, bei dem 10 cm Grundwasser in ein versichertes Gebäude eindrang. Dieses Grundwasser stellte jedoch keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar, da sich außerhalb des Gebäudes kein Schaden durch angesammeltes Wasser nachweisen ließ.

Wasser muss von außen eintreten

Eine bedingungsgemäße Überschwemmung liegt vor, wenn angesammeltes Regenwasser oder Schnee durch die Kelleraußentür eindringt und der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet sind. Keine Überschwemmung und somit kein Versicherungsfall liegt vor, wenn Wasser von der Straße in den Keller läuft, durch ein geöffnetes Fenster oder Dach eindringt, sich auf Gebäudeteilen ansammelt und dann ins Gebäude gelangt und Schäden verursacht. Auch eine Ansammlung von Wasser im Kellerniedergang gilt nicht als Ansammlung erheblicher Wassermengen auf der Geländeoberfläche.

Wer sich also auch im Falle von Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Regen versichert wissen will, sollte auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Diese bietet in solchen Fällen den optimalen und ergänzenden Versicherungsschutz.

Bevor man ein Haus saniert, etwa durch das Neueindecken des Dachs, Vergrößern der Fenster oder Austauschen der Haustür, ist es ratsam, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung kommt normalerweise für Sturmschäden auf, vorausgesetzt das Gebäude ist bewohnt oder zumindest bezugsfertig.

Die Versicherung deckt in der Regel Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 ab. Dies gilt jedoch nicht unter allen Umständen, insbesondere wenn sich das Haus in einem Baustellenzustand befindet. Sollten Fenster und Türen beispielsweise nicht vollständig schließbar sein oder das Dach nur provisorisch gesichert, erhöht sich das Risiko eines Sturmschadens, und die Versicherung könnte eine Kostenübernahme verweigern. Daher ist es von Bedeutung, etwaige Umbaumaßnahmen im Voraus anzugeben, damit die Versicherungspolice gegebenenfalls für die Dauer der Umbauphase angepasst werden kann.

Zusätzliche Empfehlungen umfassen:

  • Nach dem Umbau ist es wichtig zu überprüfen, ob sich der Wert des Gebäudes erhöht hat, um den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.
  • Gerüste können bei Sturm ein Risiko darstellen, da sie die Richtung und Stärke der Luftströmungen beeinflussen können. Herabfallende Gegenstände von Gerüsten können zudem Schäden am Gebäude verursachen.
  • Bei Sturmwarnungen im Wetterbericht sollte die Baustelle zuvor gesichert werden, um zu verhindern, dass lose Teile zu gefährlichen Geschossen werden, die im schlimmsten Fall auch Passanten verletzen könnten.

Frostschäden machen zwischen zwei und drei Prozent des Schadenaufwands für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei lassen sie sich gut vermeiden.

Leitungswasserschäden sind ein teures Problem für Wohngebäudeversicherer: So hat sich der Schadenaufwand dafür in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Zahlten die Wohngebäudeversicherer im Jahr 2001 noch knapp 1,5 Milliarden Euro, waren es 2020 bereits gut 3,3 Milliarden Euro. Für das Jahr 2022 nennt der Versicherer-Verband 1,1 Millionen Leitungswasserschäden; insgesamt zahlten die Versicherer 3,8 Milliarden Euro an ihre Kunden dafür aus.

Eingefrorene Wasserleitungen verursachen durchschnittlich bis zu 32.000 versicherte Schäden in Deutschland, für die im Schnitt jährlich rund 115 Millionen Euro gezahlt werden, so der GDV.

Nun naht die kalte Jahreszeit und bringt auch Frost mit sich. Und das birgt auch Gefahren für Wasserleitungen. Der Versicherer-Verband gibt deshalb Tipps, wie sich Frostschäden verhindern lassen:

  • Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  • Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden.
  • Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.