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Ist eine Immobilie zum Ende der Zinsbindungsfrist noch nicht abgezahlt, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Woraus sich diese zusammensetzt.

Eine Anschlussfinanzierung ist nötig, wenn ein Baukredit oder eine Immobilienfinanzierung zum Laufzeitende noch nicht komplett abbezahlt ist. Bei der Anschlussfinanzierung handelt es sich um einen neuen Kredit – es werden also auch neue Konditionen vereinbart.

Aus welchen Bausteinen sich der Anschluss-Kredit für die Immobilie zusammensetzt, zeigt folgende Übersicht:

  • Restschuld: Die Restschuld ist der Betrag, den Sie noch an Ihre Bank oder Ihren Kreditgeber zurückzahlen müssen. Dieser Betrag bezieht sich auf den ausstehenden Teil des ursprünglichen Darlehens, den Sie bisher abbezahlt haben.
  • Zinssatz: Der Zinssatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Anschluss-Kredits. Er bestimmt die Höhe der Zinsen, die Sie während der Laufzeit des Kredits zahlen müssen. Der Zinssatz kann entweder variabel oder fest sein. Ein variabler Zinssatz kann sich im Laufe der Zeit ändern, während ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleich bleibt.
  • Laufzeit: Die Laufzeit des Anschluss-Kredits gibt an, wie lange Sie den Kredit zurückzahlen müssen. Dieser Zeitraum kann je nach Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber variieren. Üblicherweise beträgt die Laufzeit für Anschlussfinanzierungen mehrere Jahre.
  • Tilgungsart: Die Tilgungsart bestimmt, wie Sie den Kredit zurückzahlen. Es gibt verschiedene Tilgungsarten wie die Annuität, die konstante Tilgung oder auch die endfällige Tilgung. Bei der Annuitätentilgung zahlen Sie während der gesamten Laufzeit des Kredits konstante Raten, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil bestehen. Bei der konstanten Tilgung verringert sich der Zinsanteil mit jeder Rate, während der Tilgungsanteil gleich bleibt. Bei der endfälligen Tilgung zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und tilgen den gesamten Kreditbetrag am Ende der Laufzeit auf einmal.
  • Gebühren und Kosten: Bei einer Anschlussfinanzierung können auch Gebühren und Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen, um eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten des Anschluss-Kredits zu erhalten.

Wichtig ist, sich von unabhängiger Seite rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation zu Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung beraten zu lassen.

Wer weiß, wie junge Menschen wohnen wollen, kann auch Rückschlüsse über deren Vorsorge-Bedarf ziehen. Eine aktuelle Studie zeigt, welche Erwartungen junge Menschen hegen, die heute zwischen 14 und 19 Jahren alt sind.

Single-Tarife in der Privathaftpflicht oder der Hausratversicherung dürften wohl bald Ladenhüter sein. Zumindest dann, wenn es nach den Erwartungen und Wünschen der heute 14- bis 19-Jährigen geht.

Eine Befragung des ‚Instituts für Zukunftspolitik Berlin‘ zeigte, dass die große Mehrheit der Befragten (80 Prozent) zuhause lebt. Über 52 Prozent der jungen Erwachsenen wollen daran so schnell auch nichts ändern. Den Wunsch, so schnell wie möglich auszuziehen, haben 43 Prozent.

Danach gefragt, wie ihr Leben im Alter von 30 Jahren aussehen soll, geben 84 Prozent an, dass sie dann am liebsten mit einer eigenen Familie zusammenleben wollen. Nur 5 Prozent der Befragten wünschen sich ein Leben als Single.

Auch sonst sind die Erwartungen an das künftige Leben recht konkret: Die überwältigende Mehrheit (87 Prozent) der 14- bis 19-Jährigen will mit 30 Jahren in den eigenen vier Wänden leben: 74 Prozent in einem Haus und 14 Prozent in einer Wohnung. Nur knapp jeder Zehnte (9 Prozent) will zur Miete wohnen. Befragte in kleineren Städten und Gemeinden streben mit 81 Prozent noch häufiger als die Bewohner in mittelgroßen Städten (72 Prozent) oder in Großstädten (64 Prozent) ein eigenes Haus an.

Also direkt aus dem Elternhaus ins Eigenheim mit Familie? Das wäre wohl den meisten Befragten am liebsten. Doch wird dabei die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit überschätzt? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die weiteren Ergebnisse der Kurzstudie betrachtet. So gehen beispielsweise 55 Prozent der Befragten davon aus, dass sie im Alter von 30 Jahren über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, Wohneigentum zu erwerben. 35 Prozent geben sich selbst dafür länger Zeit und 4 Prozent sind davon überzeugt, nie über genug Vermögen für Immobilien-Erwerb verfügen zu können.

Wo die künftige Traum-Immobilie hingegen zu finden sein könnte, wissen die meisten ebenfalls schon jetzt: Jenseits der Großstädte. Nur jeder Fünfte (21 Prozent) der heute 14- bis 19-Jährigen will mit 30 Jahren in einer Großstadt leben. 28 Prozent bevorzugen eine mittelgroße Stadt. Jeder Vierte (25 Prozent) möchte in einem Vorort oder Randgebiet einer Großstadt oder mittelgroßen Stadt wohnen. Fast jeden Vierten (24 Prozent) zieht es dagegen später in ein kleines Dorf oder auf einen alleinstehenden Bauernhof oder in ein Haus auf dem Land.

Wie Jugendliche am ehesten Vermögensaufbau betreiben können und welcher Versicherungsschutz auf dem Weg vom ‚Hotel Mama‘ ins Eigenheim empfehlenswert ist, klärt man am besten im persönlichen Beratungsgespräch mit Fachleuten.

2020 stieg die Sparquote von rund 11 auf 16 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt mit. Doch das betrifft längst nicht alle Deutschen. Wie der Lockdown Deutschland spaltet und wofür die Sparer Geld zurücklegen.

Das Ansteigen der Sparquote im Corona-Jahr 2020 ist eben nur ein statistischer Wert. Wer genauer hinschaut, erkennt ein zweigeteiltes Deutschland. Genauer hingeschaut hat der Verband der Privaten Bausparkassen und ließ via Umfrage herausfinden, wieviele Deutsche denn überhaupt Geld zurücklegen konnten.

Den Umfrage-Ergebnissen zufolge konnten immerhin 44 Prozent der Bundesbürger 2020 mehr sparen als vorher. Die gegenteilige Erfahrung machten 43 Prozent. Und sieben Prozent der Befragten mussten gar ihr Erspartes antasten.

Doch wofür wollen diejenigen, die sparen konnten, ihr Geld ausgeben? Laut Erhebung (Mehrfachnennungen möglich) wollen 23 Prozent der Befragten ihr Geld für den nächsten Urlaub verwenden. Ebenfalls 23 Prozent verplanen das Ersparte für Freizeitaktivitäten. 16 Prozent wählten die Antwort-Option ‚etwas Schönes kaufen‘. 8 Prozent der Deutschen würden eine Immobilie kaufen und 6 Prozent würden in Aktien oder/und Wertpapiere investieren.

21 Prozent wollen das Geld unangetastet lassen und weiter sparen. Bei den Sparformen dominieren weiterhin Girokonto und Sparbuch.

Für die Erhebung wurden mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren befragt; dabei waren Mehrfachnennungen zulässig.

Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erst nach dem Einzug in die selbstgenutzte Wohnimmobilie beantragt. Doch am 31. März endet die Frist für Kaufvertrag oder Baugenehmigung.

Mit dem Baukindergeld soll Familien mit Kindern zur Bildung von Wohneigentum verholfen werden. Fördervoraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind wird die Einkommensgrenze um 15.000 Euro nach oben verschoben. Heißt: Eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt dürfte über bis zu 105.000 Euro Haushaltseinkommen verfügen, um förderberechtigt zu sein. Für jedes Kind wird ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr gewährt. Die Auszahlung erfolgt über 10 Jahre.

Der Antrag auf Baukindergeld wird im Gegensatz zu anderen KfW-Förderprogrammen erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt. Voraussetzung ist, dass der notariell unterschriebene Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 unterschrieben worden ist.

Die einmal im Jahr stattfindende Auszahlung des Baukindergeldes kann zum Beispiel als Sondertilgung Hausbaukredit oder für anstehende Kaufnebenkosten (Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer usw.) eingesetzt werden.

Die Rente ist knapp aber Neben- und Instandhaltungskosten steigen. Lohnt sich dann ein Verrentungsmodell für die eigene Wohnimmobilie? Welche Möglichkeiten es gibt und worauf dabei geachtet werden sollte.

In den Metropolregionen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf klettern die Immobilienpreise. Allein vom 2. Quartal 2019 bis zum 2. Quartal 2020 verzeichnete das Statistische Bundesamt in den genannten Städten einen Preisanstieg bei Eigentumswohnungen um 6,1 Prozent, bei Ein- und Zweifamilienhäusern waren es sogar 6,5 Prozent.

Vor diesem Hintergrund kann die Verrentung der Immobilie für Eigentümer eine interessante Möglichkeit sein. Bei solchen Modellen verkauft der Eigentümer zwar sein Haus oder seine Wohnung, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht. Der Verkaufserlös wird in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt.

Am Markt werden verschiedene Verrentungsmodelle angeboten. Doch gleich, für welches Modell sich ein Eigentümer interessiert: Ein fundiertes Wertgutachten bildet die wichtigste Entscheidungsgrundlage.

Verschiedene Modelle zur Immobilien-Verrentung

Zeitrente: Der Kaufpreis gilt nach einem zuvor festgelegten Zahlungszeitraum als getilgt. Im Todesfall des Verkäufers, wird der monatliche Zahlbetrag bis Laufzeitende an die Erben entrichtet.

Leibrente: Bei diesem Modell endet die monatliche Zahlung bei Tod des Verkäufers.

Solche Verrentungs-Varianten können sehr individuell ausgestaltet werden: Etwa der Zeitpunkt der Immobilienübergabe oder dem Beginn der Rentenzahlung. Das Wohnrecht kann auch zeitlich begrenzt werden.

Findet die Immobilienverrentung auf Nießbrauchsbasis statt, kann das Wohnrecht auch wirtschaftlich genutzt werden, indem das betreffende Objekt vermietet wird.

Möglich sind auch Verkäufe mit Rückvermietung. Der Verkäufer erhält dabei eine Einmalzahlung und mietet künftig seine alte Wohnung. Dabei sind Mieterhöhungen ausgeschlossen.

Soll für den Verkäufer oder dessen Erben ein Rückkaufrecht gesichert werden, kann sich eine Verrentung durch Teilverkauf anbieten. Der Immobilienverkläufer erhält dabei ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, ist weiterhin für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich und entrichtet einen monatlichen Nießbrauchszins an den Käufer.

Ein Immobilienkredit direkt vom Lebensversicherer? Ja, auch das geht! Die Lebensversicherer haben 2019 deutlich mehr Kredite für Wohnungsbau und Wohnungskauf vergeben, berichtet aktuell die Versicherungswirtschaft. Insgesamt wurden 8,9 Milliarden Euro an Hypothekendarlehen ausgezahlt.

Die Zinsen sind noch immer im Keller: Besserung ist auch dank der Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht abzusehen. Zugleich explodieren die Mieten in Deutschland seit Jahren, speziell in Großstädten ist Wohnraum knapp. Kein Wunder, dass immer mehr Bundesbürger beim Thema Altersvorsorge auch auf die eigene Immobilie setzt, also ein Haus kauft oder baut.

Das merken auch die Lebensversicherer. Nie zuvor haben sie so viele Hypothekendarlehen ausgezahlt: 2019 summierte sich der Betrag auf 8,9 Milliarden Euro, was 5,8 Prozent über dem Vorjahreswert lag. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der überwiegende Teil der Kreditzusagen diente zur Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, etwa 17 Prozent der zugesagten Darlehen waren für den Bau größerer Mietshäuser reserviert.

Was ist ein Hypothekendarlehen?

Stark vereinfacht vergeben bei Hypothekendarlehen die Versicherer ein Darlehen bzw. einen Kredit an Kundinnen und Kunden, die ein Haus kaufen oder bauen wollen. Der Kredit wird über eine Hypothek abgesichert: in der Regel eine Immobilie oder ein Grundstück, die dem Versicherer als Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites dient. Für das Haus bzw. die Wohnung muss hierbei ein sogenanntes Grundpfandrecht ins Grundbuch eingetragen werden: notariell beglaubigt. Der Kredit wird dann nach und nach zurückerstattet, bis die Hypothek getilgt ist. Das ist über variable und gebundene Zinssätze möglich.

Ob sich ein Hypothekendarlehen für die Finanzierung einer Immobilie eignet, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Zwar lässt sich – dank der gegebenen Sicherheit – der Zins bei der Rückzahlung der Kreditraten reduzieren. Zugleich sollte aber bedacht werden, dass mit einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens oft hohe Ablösegebühren anfallen, so dass diese Form der Haus-Finanzierung recht unflexibel ist. Die Eintragung ins Grundbuch und hierfür notwendige Prüfung des Grundstücks/der Immobilie erzeugt ebenfalls zusätzliche Kosten.

Wofür diese Darlehen verwendet werden, zeigt auch die GDV-Statistik. Von den im Jahr 2019 neu zugesagten Darlehen sind 30 Prozent für Wohnungsneubauten angedacht. Gut die Hälfte des Kreditvolumens entfällt auf Wohnungs- bzw. Immobilienkäufe und den sonstigen Neubau, womit zum Beispiel Renovierungen oder Umbauten gemeint sind. Knapp 16 Prozent der Kreditsumme werden zur Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten genutzt.

Nicht überstürzt in Bau-“Abenteuer”!

Trotz niedriger Zinsen und steigender Wohnungspreise: ein Hausbau oder -kauf sollte nicht überstürzt werden, sonst findet man sich schnell in der Schuldenfalle wieder. Wer ein solchen Schritt plant, braucht Sicherheiten: zum Beispiel einen festen Job mit gesichertem Einkommen. Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass zusätzlich zum Hausbau Folgekosten hinzukommen: für den Notar, die Grundsteuer, die Erschließungskosten, Grunderwerbskosten etc. Diese sollten ebenfalls einkalkuliert werden.

Auch der Versicherungsschutz sollte gescheckt werden. Es empfehlen sich ein Hinterbliebenenschutz sowie weitere Absicherungen (Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung oder entsprechende Kombiprodukte), damit der Traum vom Eigenheim kein Alptraum wird.

Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer „nur“ eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.

Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer “nur” eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.

Wenn zum Jahreswechsel der Briefkasten durch Knaller kaputtgeht, sollten Hausbesitzer solche kleinen Schäden nicht unbedingt der Wohngebäudeversicherung melden. Wer zu oft kleine Schäden ersetzt haben will, muss im schlimmsten Fall mit der Kündigung seines Vertrages rechnen.

Zu Silvester passiert es immer wieder: Kinder und Jugendliche stecken Knaller und Silvesterraketen in Briefkästen oder Mülltonnen, weil sie das für einen lustigen Streich halten. Schnell ist dann ein Sachschaden zu beklagen. Ist der Briefkasten fest mit dem Haus verbunden, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung für den finanziellen Schaden auf. Abhängig vom Vertrag können Hausbesitzer auch andere sogenannte ausgelagerte Gebäudeteile in den Schutz einschließen: etwa Gewächshäuser.

Kleine Schäden besser aus eigener Tasche zahlen

Doch wenn am Haus am Neujahrstag tatsächlich etwas durch Brandkörper kaputtgegangen ist, sollten die Betroffenen gut überlegen, ob sie auch jeden Bagatellschaden an die Versicherung melden. Beträge im niedrigen dreistelligen Bereich sollten stattdessen besser aus eigener Tasche gezahlt werden.

Der Grund: zwar erhalten die Verbraucher ihren finanziellen Verlust umgehend ersetzt, wenn sie einen Schaden melden. Aber wer zu oft kleine Schäden vom Wohngebäude-Versicherer in kurzer Zeit reguliert haben will, muss mit der Kündigung seines Vertrages rechnen. Hierzu sind die Gesellschaften berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht.

Viele Anbieter haben entsprechende Klauseln in ihren Verträgen formuliert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, dass eine zunehmende Zahl an Versicherern von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Wohngebäude-Versicherung soll hohes finanzielles Risiko absichern

Wenn der Versicherer dann tatsächlich die Wohngebäude-Police gekündigt hat, haben die Hausbesitzer ein weiteres Problem. Denn so schnell finden sie keinen neuen Vertrag zu einem ähnlichen Preis. Der Grund: Kunden mit auffällig häufigen Schadensmeldungen werden in einer Art schwarzen Liste der Versicherungswirtschaft eingetragen, dem sogenannten Auskunftssystem HIS. Die private Auskunftei ist vergleichbar mit der Schufa: Verbraucher, die dort notiert sind, haben sich durch ihr Verhalten zumindest verdächtig gemacht, alle Versicherer haben darauf Zugriff. Häufige Schadensmeldungen im kurzen Abstand werden als entsprechend verdächtig gewertet.

Zwar schließt ein Eintrag in die Auskunftei nicht aus, dass man einen neuen Vertrag findet. Auch ist man keineswegs damit als Betrüger abgestempelt. Aber der Versicherer wird im Vorfeld genauer nachprüfen, ob und zu welchen Konditionen er Versicherungsschutz gewährt. Im Zweifel muss der Neukunde dann einen höheren Betrag zahlen.

Deshalb gilt: eine Wohngebäudeversicherung ist vor allem dazu da, einen hohen finanziellen Schaden abzusichern, etwa wenn durch Brand oder Rohrbruch ein Schaden am Gebäude besteht. Dann kann sich die Schadenssumme schnell auf zehntausende, wenn nicht gar mehrere hunderttausend Euro summieren. Für solche Fälle hat man den Vertrag vor allem abgeschlossen!

Wenn im Alter die Rente nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, sind die Betroffenen oft zu großen Anpassungsleistungen gezwungen. Unter Umständen müssen sie dann sogar ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen, weil die Miete für die bisherige Wohnung zu teuer wird.

Dieses Risiko ist den Bundesbürgern bewusst, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Webportals Immowelt zeigt. Immerhin 40 Prozent der deutschen Mieter gehen davon aus, dass sie im Alter umziehen müssen, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. 29 Prozent der Befragten würden in diesem Fall Wohngeld beantragen und jeder Vierte (25 Prozent) einen zusätzlichen Job aufnehmen, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Ein Umzug ist für 38 Prozent der Mieter eine Option. Immerhin jeder Zehnte (13 Prozent) kann sich sogar vorstellen, zwecks Kostenersparnis ins Ausland zu ziehen!

Selbstgenutzte Immobilie zählt zum Schonvermögen, aber…

Eine Alternative wäre, sich für den Lebensabend ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese Option bietet zwar einen hohen, aber keinen hundertprozentigen Schutz. Wird ein Ruheständler zum Beispiel zum Pflegefall und kann für die entstehenden Kosten nicht aufkommen, zählt die selbstgenutzte Immobilie zunächst zum Schonvermögen.

Aber auch ein selbst genutztes Familienheim kann für die Berechnung des Vermögens relevant sein. Ist es den finanziellen Verhältnissen nach unangemessen, zum Beispiel zu groß, muss es unter Umständen veräußert werden, befand der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 19. März 2003 zum Elternunterhalt (Az: XII ZR 123/00). Positiv aus Sicht der Besitzer: Es darf kein Verkauf der Immobilie verlangt werden, wenn der Betroffene schon lange in der Immobilie wohnt und diese das Leben des Unterhaltspflichtigen entsprechend geprägt hat.

Rechtzeitig vorsorgen

Wer in seinen eigenen vier Wänden bleiben will, sollte zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Je zeitiger die Altersvorsorge einsetzt, desto weniger muss man zurücklegen, um sein Ruhestandssalär aufzupeppen. Grund hierfür ist der sogenannte Zinseszins-Effekt.

Was aber ist der Zinseszins-Effekt? Das Prinzip lässt sich leicht erklären. Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen wieder investiert, erhöht sich der Anlagebetrag. In den kommenden Perioden wird dann ein höherer Betrag verzinst. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt.

Das zeitige Einzahlen in eine private Altersvorsorge lohnt also, wie auch Modellrechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen. Um bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren eine monatliche Zusatzrente von 200 Euro zu bekommen, muss ein 20-jähriger Sparer monatlich rund 52 Euro einzahlen, ein 40-Jähriger 124 Euro und ein 50-Jähriger gar 230 Euro. Ein Beratungsgespräch klärt, welche weiteren Optionen die private Altersvorsorge bietet.