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Wenn Rehe und Wildschweine am Wegesrand stehen, freut sich der Mensch. Allerdings nur so lange, bis das Tier vor das Auto rennt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am Mittwoch die Schadensbilanz der Kfz-Versicherer für Wildunfälle des Jahres 2016 veröffentlicht. Und diese ist auf einen Rekordwert gestiegen.

Noch nie waren so viele Zusammenstöße zwischen Autos und Wildtieren zu beklagen, wie die Schadensstatistik des GDV zeigt. Im vergangenen Jahr kam es rein rechnerisch täglich zu mehr als 720 Wildunfällen in Deutschland. Das sind in Summe rund 264.000 Unfälle pro Jahr, die an die Versicherer gemeldet wurden: ein Plus gegenüber 2015 von ungefähr 1.000 Zusammenstößen.

Das geht auch richtig ins Geld. Laut GDV mussten die Versicherer 2016 fast 682 Millionen Euro allein dafür aufbringen, dass ein PKW mit Wildtieren zusammenstieß. Pro Unfall sind das im Schnitt 2.582 Euro. Warum es öfters knallt, geht aus der Statistik nicht hervor. Als Ursache kann gelten, dass der Individualverkehr zunimmt und der Mensch den Tieren immer mehr Lebensraum streitig macht. Mehr als die Hälfte aller Wege (55 Prozent) legen die Bundesbürger per motorisiertem Individualverkehr (MIV) mit dem Pkw oder einem motorisierten Zweirad zurück, so berichtet das Statistische Bundesamt.

Haarwild – oder ein anderes „wildes“ Tier?

Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Dennoch lohnt es sich, auch über den Abschluss eines Vollkasko-Vertrages nachzudenken. Denn nicht immer ist es ein wilder Waldbewohner, der vors Auto läuft. Auch eine ausgebrochene Kuh, ein Hund oder ein großer Vogel können enormen Schaden verursachen, wenn sie im falschen Moment die Straße kreuzen. Hier ist man mit einem Vollkasko-Vertrag in der Regel auf der sicheren Seite. Auch manche Teilkasko-Versicherer haben ihre Leistungen entsprechend erweitert, aber nur, wenn das entsprechend in den Vertragsbedingungen steht. Grundsätzlich gilt: Immer im Kfz-Versicherungsvertrag nachlesen, für welche Unfälle mit Tieren der Versicherer zahlt!

Der Herbst ist auch Zeit der Wildunfälle: Sie treten umso häufiger auf, je länger dunkel ist. Wer in solch einen Unfall verwickelt wird, sollte sich eine Wildschadensbescheinigung ausstellen lassen. Sonst droht Ärger mit dem Kfz-Versicherer.

Alle zweieinhalb Minuten ereignet sich in Deutschland ein Wildunfall. Und gerade im Herbst sind Autofahrer besonders bedroht, in einen solchen verwickelt zu werden. Dann nämlich setzt nicht nur die Dämmerung zeitiger ein. Die Tiere begeben sich auch vermehrt auf Wanderschaft, weil sie ihre Futtergründe aufsuchen oder das Winterquartier, berichtet der Deutsche Jagdverband (DJV).

Wie aber sollten sich Autofahrer verhalten, wenn sie mit einem Waldtier zusammenstoßen? Fest steht: Wer sich einfach so vom Unfallort entfernt, kann Ärger mit seinem Versicherer bekommen – und dieser vielleicht sogar eine Regulierung des Schadens ablehnen.

Wildschadensbescheinigung ist sinnvoll!

Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) derzeit warnt, sollten sich Autofahrer eine sogenannte Wildschadensbescheinigung ausstellen lassen, damit der Versicherer genau weiß, wann und wo sich der Unfall ereignet hat. Zuständig hierfür ist die Polizei oder lokale Forstbehörde. Nur bei Kleintieren ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich.

Natürlich erfordert ein Wildunfall auch eine besondere Sorgfalt an der Unfallstelle. Zunächst sollte eine Warnweste übergezogen und der Ort durch ein Warndreieck abgesichert werden – um andere Autofahrer zu warnen.

Und selbst, wenn das Tier noch so niedlich ist: man sollte ein verletztes Wildtier nicht einfach anfassen oder gar zum Tierarzt bringen wollen. Denn gerade bei einer schweren Verwundung ist nicht auszuschließen, dass es aggressiv auf den Menschen reagiert, man sich also selbst gefährdet. Der hinzugerufene Förster bzw. die Polizei werden entscheiden, was mit dem Tier geschehen soll.

Teil- oder Vollkasko?

Bezüglich des Versicherungsschutzes lohnt ein Blick in den Vertrag. Teilkasko-Versicherungen ersetzen in der Regel Unfälle mit Haarwild: wenn überhaupt. Dazu gehören beispielsweise Wildschweine oder Hirsche. Doch manche Versicherer schließen sogar das aus oder verlangen hierfür einen Zusatzbeitrag.

Die Teilkasko zahlt auch, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und dabei der Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer dann nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.

Wird der Unfall hingegen durch einen großen Vogel oder gar eine entlaufene Ziege verursacht, ist in der Regel eine Vollkasko-Police erforderlich. Hier sollte zumindest genau nachgelesen werden, was in welchem Umfang versichert ist.

Elektroautos sind in Deutschland aktuell noch ein Nischenthema. Viele Kfz-Versicherer versuchen, einen Anreiz für ökologisches Fahren zu bieten, indem sie Prämienrabatte bieten. Kommt es zu einem Unfall, verursacht vor allem die Batterie hohe Kosten.

Elektroauto statt SUV? So denken bisher nur wenige deutsche Autofahrer, wie Zahlen der Versicherungswirtschaft zeigen. Ganze 20.000 E-Autos waren zum Jahresende 2016 in Deutschland versichert, so geht aus Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Das sind magere 0,03 Prozent aller zugelassenen Fahrzeuge. Denn stolze 63 Millionen Autos sind auf deutschen Straßen unterwegs!

Über die Gründe für die Zurückhaltung kann nur spekuliert werden. Nach wie vor sind Elektroautos vergleichsweise teuer und die Reichweite lässt mitunter auch zu wünschen übrig. Dennoch sollte es mehr elektrische Autos geben, denkt sich auch die Versicherungswirtschaft. Und so belohnen viele Versicherer den Mut zum ökologischen Fahren mit Prämiennachlässen. Hier hilft ein Beratungsgespräch, einen geeigneten Tarif zu finden.

Wie aber wirken sich E-Autos für die Versicherungsbranche aus? Laut „Süddeutscher Zeitung“ rechnen die Versicherer zum einen mit sinkenden Unfallzahlen. Die Halter verursachen ungefähr ein Viertel weniger Unfälle als bei Autos mit Verbrennungsmotoren, so die Erfahrung der Branche. Das kann aber schlichtweg auch technisch bedingt sein: Viele Fahrer würden nicht rasen und sehr zurückhaltend fahren, weil sie fürchten, dass der Akku schlapp macht.

Es gibt aber auch einen negativen Aspekt für die Versicherer. Denn E-Autos erzeugen zugleich höhere Reparaturkosten, wenn es doch mal kracht. Schuld ist unter anderem die Lithium-Ionen-Batterie. Wird diese in Mitleidenschaft gezogen, liegt schnell ein Totalschaden vor. Auch die Ladesteckdose trägt dazu bei, ist sie doch meist vorn am Auto platziert. Und dann wird ein Auffahrunfall schnell teuer, weil eben die gesamte Technik Schaden nimmt.

Diskutiert wird in Deutschland aktuell auch darüber, ob ein E-Auto wirklich ökologischer ist als Benzin und Diesel. Schließlich muss es auch irgendwie mit Energie versorgt werden – im Zweifel durch Strom aus dem Kohlekraftwerk. Und die Autos haben bei der Herstellung einen höheren Energiebedarf. Mehrere Studien, unter anderem vom Frauenhofer Institut Stuttgart, haben gezeigt, dass es bei dieser Frage auch auf das Nutzungsverhalten des Fahrers ankommt. Wird das Auto oft in der Stadt und für kleine Strecken gebraucht, sei Elektro tatsächlich ökologischer.

Wer ein Auto neu zulässt, benötigt in Deutschland eine sogenannte eVB-Nummer, um das Gefährt von A nach B zu transportieren. Mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) soll sichergestellt sein, dass das Auto auch vor Beginn der Zulassung einen Versicherungsschutz hat. Aber dabei gibt es einiges zu beachten, denn nicht immer ist ein Kaskoschutz inkludiert.

Wenn jemand in Deutschland einen Neuwagen kauft, einen Gebrauchtwagen ummeldet oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden will, braucht er in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Selbst für Kurzkennzeichen oder die nachträgliche Änderung eines Saisonkennzeichens ist diese Nummer erforderlich, die aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht. Die eVB ist ab Abschluss über einen begrenzten Zeitraum hinweg gültig: Üblich sind hierbei 30 Tage.

Eine entsprechende Nummer bekommt man ganz einfach auf Anfrage bei den Kfz-Versicherern oder einem Vermittler. Die Anfrage ist mittlerweile bei vielen Versicherern online und per App möglich, die Nummer ist dann sofort gültig. Ein deutlicher Vorteil gegenüber der früheren Doppelkarte, die lange Zeit dazu diente, auf der Zulassungsstelle eine Kfz-Haftpflicht nachzuweisen. Heute muss der Halter nicht mehr warten, bis das Dokument per Post an die Zulassungsstelle geschickt wurde, sondern kann das Auto mit der eVB sofort anmelden.

Vorsicht: Kaskoschutz eingeschlossen?

Gerade die Tatsache, dass man eine eVB leicht und problemlos bekommt, kann sich aber als heimtückisch entpuppen. Denn eVB-Nummer ist nicht gleich eVB-Nummer! Zwar beinhaltet jeder entsprechende Vertrag einen Kfz-Haftpflichtschutz. Aber es gibt tatsächlich Angebote, die nur eine eingeschränkte Kaskoversicherung bieten. Die Konsequenzen können bitter sein. Wenn der Fahrer bei der Überführung des Wagens einen selbstverschuldeten Unfall baut, kann es passieren, dass er den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzt bekommt.

Vergleicht man die unterschiedlichen Bedingungen, die Gesellschaften an die Herausgabe einer eVB-Nummer knüpfen, dann muss man sich die Frage stellen, wann der Kunde überhaupt eine Deckung bei einem Kaskoschaden hat. So machen es einige Versicherer zur Bedingung für den Kaskoschutz, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr als einen Teilkaskoschaden in den letzten Jahren hatte und die Typklasse nicht größer als 30 sein darf. Ein teurer Sportwagen, der statistisch oft in Unfälle verwickelt ist, genießt dann unter Umständen keinen Schutz. Manche Versicherer schreiben auch eine Selbstbeteiligung für die Kasko fest. Details, über die sich ein angehender Fahrzeughalter informieren sollte!

Denn krachen kann es schnell. Das Unfallrisiko bei Überführungen besteht nicht nur auf längeren Strecken, etwa wenn man ein Auto aus einer anderen Stadt abholt. Schon bei kurzen Distanzen bedeuten selbstverschuldete Unfälle ein Risiko. Schließlich ist das Auto neu und ungewohnt, so dass sich ein Fahrer schnell ablenken lässt. Und schon hat man beim Ausparken einen anderen PKW übersehen, weil man sich noch mit den Bedienelementen des Cockpits vertraut machen musste oder der Spiegel falsch eingestellt war. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich über eVB-Nummern kundig zu machen.

Die jährlich ermittelten Regionalklassen haben Einfluss auf die Prämien in der Kfz-Versicherung: Wenn es in einem Zulassungsbezirk oft kracht oder viele Autos entwendet werden, müssen Autofahrer auch mehr zahlen. Für das neue Jahr aber kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Positives berichten. 5,5 Millionen Autofahrer profitieren von einer besseren Einstufung.

Die Regionalstatistik des GDV, ermittelt anhand der Schadensbilanz aller 413 Zulassungsbezirke in Deutschland, hat auch Auswirkungen auf die Kfz-Prämien, die Kunden zahlen müssen. Zwar ist die Statistik unverbindlich für Versicherer. Aber sie kann ab Bekanntgabe auf alle Neuverträge und Bestands-Policen zur Hauptfälligkeit angewendet werden. Als Faustregel gilt: Je niedriger die Regionalklasse, desto niedriger der potentielle Versicherungsbeitrag. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen.

Wenn es in Regionen oft kracht und zu Unfällen kommt, kann dort die Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung teurer werden. Einen Einfluss auf die Kasko-Regionalklassen haben auch Autodiebstähle, Unwetterschäden an Fahrzeugen und andere Schadenskosten. Freilich fließen bei der Kalkulation der Kfz-Prämien noch andere Werte ein, etwa der Typ des Autos sowie individuelle Faktoren wie die Fahrerfahrung, das Alter und die Unfallbiographie eines Versicherungsnehmers.

Kfz-Haftpflicht: 5,5 Millionen Autofahrer profitieren von niedrigerer Regionalklasse

Am Mittwoch hat der Versicherungs-Dachverband GDV nun die neuen Regionalklassen bekanntgegeben. Und eine positive Nachricht: Knapp 5,5 Millionen Autofahrer in 67 Bezirken profitieren in der Kfz-Haftpflichtversicherung von besseren Einstufungen.

Allerdings werden auch 41 Bezirke heraufgestuft: Hier müssen 3,6 Millionen Fahrer höhere Preise fürchten. Für die meisten Autofahrer ändert sich jedoch gar nichts. In 305 Bezirken bzw. für 31 Millionen Haftpflichtversicherte bleibt die Regionalklasse stabil.

Hohe Regionalklassen – und damit potentiell höhere Haftpflichtprämien – gelten vor allem für die Autofahrer in Großstädten und in Teilen Bayerns. Hingegen ist es im Norden der Republik vergleichsweise günstig, weil hier wenige Unfälle passieren.

In der Kaskoversicherung ändert sich gegenüber dem Vorjahr hingegen wenig. Für knapp 29 Millionen der 34 Millionen Teil- und Vollkaskoversicherten bleibt alles beim Alten. 2,8 Millionen Kaskoversicherte rutschen in niedrigere, rund 2,6 Millionen in höhere Regionalklassen. Wer sich konkret über die Regionalklassen seines Zulassungskreises informieren will, findet die Daten auf der Webseite des GDV.

Wer das Ausland im Urlaub mit einem Mietwagen erkunden will, der muss dafür nicht unbedingt eine eigene Versicherung abschließen. Denn viele Kfz-Versicherungen enthalten eine sogenannte Mallorca-Police, die für gemietete Autos in vielen Regionen Schutz bietet. Auch wer mit dem eigenen Auto ins Ausland will, sollte seinen Kfz-Versicherungsvertrag genau studieren.

Das Schmuddelwetter hat Deutschland seit Tagen fest im Griff – vielerorts verhageln Regenschauer und kühle Temperaturen den Sommer. Gut, wenn man den Urlaub noch vor sich hat und in sonnigere Gefilde flüchten kann! Touristen leihen sich vor Ort gern ein Auto aus, um die Gegend auf eigene Faust zu erkunden und mobiler zu sein. Hier kommt die sogenannte Mallorca-Police ins Spiel.

Die Mallorca-Police ist ein Baustein der Kfz-Versicherung, die eben speziell für Mietautos im Ausland Schutz bietet. Und diese Bonusleistung vieler Verträge heißt nicht von ungefähr so. In den 80er Jahren eingeführt, wurde der Baustein damals nach dem beliebtesten Reiseziel der Deutschen benannt, denn auf der spanischen Insel haben sich besonders viele Urlauber ein Auto leihen wollen.

Upgrade für die Haftpflicht-Summe

Die Mallorca-Police hat noch eine andere wichtige Funktion. Sie hebt die niedrigen Haftpflichtsummen im Ausland auf das deutsche Niveau, wenn ein Schaden eintritt. Denn nicht in jedem Land können die deutschen Autofahrer auf ähnliche hohe Haftpflicht-Summen hoffen, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden.

Zwar hat in den letzten Jahren EU-weit eine Angleichung stattgefunden, so dass etwa in Großbritannien und Norwegen der Versicherer unbegrenzt haftet. Aber gerade in osteuropäischen Staaten wie etwa in Bosnien-Herzegowina reichen die Höchst-Schadenssummen unter Umständen nicht aus, um alle Ansprüche zu begleichen. So kann der Traumurlaub zur Schuldenfalle werden, wenn bei einem selbst verursachten Unfall Menschen verletzt oder gar getötet werden. Zahlen muss der Verursacher für den Schaden trotzdem: notfalls aus eigener Tasche.

Dabei sollte im Vertrag nachgelesen werden, für welche Regionen Schutz besteht. Üblich ist, dass die EU und weitere europäische Länder inbegriffen sind. Viele Versicherer bieten auch für weitere Länder Schutz an, etwa für die USA oder sogar arabische Staaten. Wichtig für jene, die in Dubai oder Katar auf Entdeckertour gehen wollen.

Mit dem eigenen PKW ins Ausland

Wer hingegen lieber mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte nachlesen, ob die Kfz-Versicherung auch dafür Schutz bietet. Auch hier gilt es, anhand des Geltungsbereiches abzuklären, ob der eigene Kfz-Vertrag auch im Urlaubsland greift. Notfalls beim Versicherer anfragen! Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden am eigenen Auto.

Lohnen kann sich auch hier ein Upgrade des Versicherungsschutzes. Eine Auslandsschadenschutz-Versicherung greift zum Beispiel, wenn eine fremde Person den Unfall verursacht und selbst nur eine geringe Deckungssumme versichert hat – oder gar ohne Versicherung unterwegs ist. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. Und auch ein Autoschutzbrief kann helfen. Dann sind zum Beispiel die Abschleppkosten gedeckt, wenn das eigene Fahrzeug eine Panne hat.

Ein Blick in die Zukunft des Autofahrens: Immer mehr Hersteller testen autonome Fahrsysteme. Die Versicherer haben sich jetzt der Frage gewidmet, wie sich das zukünftig auf die Beiträge auswirkt und wer bei Fehlern haftet, die nicht der Fahrer verursacht, sondern ein Autobauer.

Die Kfz-Versicherung ist eine der wichtigsten Sparten in Deutschland: Kein Auto darf auf die Straße, ohne dass es entsprechend mit einer Haftpflicht-Police abgesichert ist. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun einen Blick in die Zukunft gewagt. Mit einer aktuellen Studie untersucht der Versicherer-Dachverband, wie sich das Autofahren bis zum Jahr 2035 ändern wird und welche Auswirkungen dies auf den Versicherungsschutz hat.

Versicherungsschutz wird wohl billiger

Ein zentrales Ergebnis der Studie: Der Versicherungsschutz könnte bis 2035 etwas billiger werden, und zwar im Schnitt um sieben bis 15 Prozent. Der Grund hat mit den technischen Hilfsmitteln zu tun, die viele Autofahrer schon heute verwenden. Einpark- und Notbrems- Assistenten zum Beispiel oder Systeme, die beim Abweichen von der Spur einen Signalton von sich geben, senken die Zahl der Unfälle. Zugleich werden Reparaturen teurer. Wenn zum Beispiel eine Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, erfordert das auch den Einsatz zusätzlicher Sensoren für die Assistenzsysteme. Das verteuert die Werkstattrechnung um geschätzt 30 Prozent.

Allerdings warnt der Dachverband der Versicherer auch davor, die Möglichkeiten der neuen Technik zu überschätzen. „Die neuen Systeme machen das Autofahren zwar sicherer, sie verbreiten sich im Fahrzeugbestand aber nur langsam und machen Reparaturen im Schadenfall teurer. Auf absehbare Zeit hat der technologische Fortschritt also nur geringen Einfluss auf das Schadengeschehen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Das habe auch damit zu tun, dass sich die Technik nur langsam ausbreite.

Kfz-Versicherer zahlt auch, wenn Technik versagt

Dennoch besteht die Hoffnung, dass die Assistenzsysteme der PKW die Unfallhäufigkeit reduzieren. Und sie sind damit auch eine Investition in die eigene Sicherheit. Was aber, wenn die Sensoren eines Rückfahrsystems oder ein Notbremsassistent selbst Ursache für einen Unfall sind? Solche Fälle sind schnell denkbar: Etwa, wenn die Sensoren der Einparkhilfe nicht funktionieren oder der Lenkpilot einem Vordermann in den Graben folgt.

Gut zu wissen: Auch für Unälle aufgrund von technischen Defekten zahlt ein Versicherer ohne Umstände. „Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – und nicht nur die Gefahr von Fahrfehlern“, erklärt der Jurist Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim GDV. Unter Umständen holt sich der Versicherer das Geld dann vom Autobauer zurück.

Der Versicherer leistet also auch, wenn deutsche Autofahrer teilautonome oder komplett autonome Fahrsysteme nutzen. Der dahinter stehende Gedanke ist die sogenannte Gefährdungshaftung: Jedes Auto ist grundsätzlich eine Gefahrenquelle für andere – Schäden können auch dann entstehen, wenn der Fahrer nichts falsch macht. Beispiele gibt es viele, etwa, wenn die Bremsen versagen oder eine Werkstatt pfuscht. Auch in diesen Fällen werden die Autohersteller später in Regress genommen.

Ein Blick in die Zukunft des Autofahrens: Immer mehr Hersteller testen autonome Fahrsysteme. Die Versicherer haben sich jetzt der Frage gewidmet, wie sich das zukünftig auf die Beiträge auswirkt und wer bei Fehlern haftet, die nicht der Fahrer verursacht, sondern ein Autobauer.

Die Kfz-Versicherung ist eine der wichtigsten Sparten in Deutschland: Kein Auto darf auf die Straße, ohne dass es entsprechend mit einer Haftpflicht-Police abgesichert ist. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nun einen Blick in die Zukunft gewagt. Mit einer aktuellen Studie untersucht der Versicherer-Dachverband, wie sich das Autofahren bis zum Jahr 2035 ändern wird und welche Auswirkungen dies auf den Versicherungsschutz hat.

Versicherungsschutz wird wohl billiger

Ein zentrales Ergebnis der Studie: Der Versicherungsschutz könnte bis 2035 etwas billiger werden, und zwar im Schnitt um sieben bis 15 Prozent. Der Grund hat mit den technischen Hilfsmitteln zu tun, die viele Autofahrer schon heute verwenden. Einpark- und Notbrems- Assistenten zum Beispiel oder Systeme, die beim Abweichen von der Spur einen Signalton von sich geben, senken die Zahl der Unfälle. Zugleich werden Reparaturen teurer. Wenn zum Beispiel eine Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, erfordert das auch den Einsatz zusätzlicher Sensoren für die Assistenzsysteme. Das verteuert die Werkstattrechnung um geschätzt 30 Prozent.

Allerdings warnt der Dachverband der Versicherer auch davor, die Möglichkeiten der neuen Technik zu überschätzen. „Die neuen Systeme machen das Autofahren zwar sicherer, sie verbreiten sich im Fahrzeugbestand aber nur langsam und machen Reparaturen im Schadenfall teurer. Auf absehbare Zeit hat der technologische Fortschritt also nur geringen Einfluss auf das Schadengeschehen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Das habe auch damit zu tun, dass sich die Technik nur langsam ausbreite.

Kfz-Versicherer zahlt auch, wenn Technik versagt

Dennoch besteht die Hoffnung, dass die Assistenzsysteme der PKW die Unfallhäufigkeit reduzieren. Und sie sind damit auch eine Investition in die eigene Sicherheit. Was aber, wenn die Sensoren eines Rückfahrsystems oder ein Notbremsassistent selbst Ursache für einen Unfall sind? Solche Fälle sind schnell denkbar: Etwa, wenn die Sensoren der Einparkhilfe nicht funktionieren oder der Lenkpilot einem Vordermann in den Graben folgt.

Gut zu wissen: Auch für Unälle aufgrund von technischen Defekten zahlt ein Versicherer ohne Umstände. „Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – und nicht nur die Gefahr von Fahrfehlern“, erklärt der Jurist Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim GDV. Unter Umständen holt sich der Versicherer das Geld dann vom Autobauer zurück.

Der Versicherer leistet also auch, wenn deutsche Autofahrer teilautonome oder komplett autonome Fahrsysteme nutzen. Der dahinter stehende Gedanke ist die sogenannte Gefährdungshaftung: Jedes Auto ist grundsätzlich eine Gefahrenquelle für andere – Schäden können auch dann entstehen, wenn der Fahrer nichts falsch macht. Beispiele gibt es viele, etwa, wenn die Bremsen versagen oder eine Werkstatt pfuscht. Auch in diesen Fällen werden die Autohersteller später in Regress genommen.

Mehrere Kfz-Versicherer haben damit begonnen, von ihren Neukunden im Antrag auch Strafpunkte in Flensburg abzufragen und mit Prämienaufschlägen zu bestrafen. Eine Entwicklung, die sich langfristig durchsetzen könnte? Gut zu wissen: Noch verzichtet die Mehrheit der Anbieter auf solche Prämienerhebungen, zumal der Datenschutz im Weg steht.

Ein öffentlicher Versicherer hat angeregt, Punkte in Flensburg künftig beim Neuabschluss einer Kfz-Versicherung mit Prämienaufschlägen zu bestrafen. Und dazu eine Online-Umfrage gestartet. Mit überraschendem Ergebnis: Mehr als jeder zweite Befragte (53 Prozent) würde es begrüßen, wenn sich Punkte in der Verkehrssünder-Kartei auch in der Höhe der Kfz-Prämie spiegeln würden. Das Argument: Wer vorsichtig fährt, soll auch weniger bezahlen müssen.

Tatsächlich haben einige Versicherer begonnen, in ihren Anträgen auf Versicherungsschutz auch das Punktekonto in Flensburg abzufragen. Die Aufpreise unterscheiden sich teils deutlich. Bei manchem Versicherer müssen die Betroffenen eine um drei Prozent höhere Prämie zahlen, bei anderen kostet der Schutz gar 29 Prozent mehr gegenüber dem Normaltarif. Es gibt sogar Kfz-Haftpflichtversicherer, die einen Vertrag komplett verweigern, wenn er zu viele Punkte in Flensburg hat.

Ehrlichkeit vs. Datenschutz

Bezüglich dieser Antragsfragen stehen potentielle Versicherungsnehmer vor einem Problem. Einerseits sollte man derartige Fragen im Antrag immer korrekt beantworten: So steht im Leistungsfall der Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn man vorsätzlich falsche Angaben machte. Andererseits dürfen die Versicherer gar nicht auf Daten zugreifen, die beim Fahreignungsregister in Flensburg hinterlegt sind. Eine Auskunft wäre nach § 4 des Bundendatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig, berichtet die Webseite anwalt.de.

Dennoch: Wer derzeit Punkte in Flensburg hat und eine neue Kfz-Versicherung abschließt, sollte die Frage nach Strafpunkten im Antrag besser ehrlich beantworten. Oder lieber gleich auf einen anderen Anbieter ausweichen. Denn noch berücksichtigt die überwiegende Mehrheit der Versicherer keine Strafpunkte bei der Prämiengestaltung. Es finden sich also auch für Verkehrssünder preiswerte Alternativen.

Der April zeigt sich nach Ostern vielerorts von seiner ungemütlichen Seite: Der Wetterdienst warnt vor Glätte, Frost und leichtem Schneefall, zum Beispiel im Westen der Republik. In Höhenlagen ab 600 Meter kann es demnach bis zu zehn Zentimeter Schnee geben. Was aber, wenn man auf das Auto schon Sommerreifen aufgezogen hat? Darf man damit trotzdem fahren, ohne den Schutz durch die Kfz-Versicherung zu riskieren?

April, April, der macht was er will!“ – so lautet eine Bauernregel. Und tatsächlich gestaltet sich das Wetter in diesem Monat unbeständig. Ursache hierfür ist die Bewegung der Sonne im Übergang von den Winter- zu den Sommermonaten. Die Aprilsonne sorgt dafür, dass einerseits das Land in Europa schon sehr aufgeheizt ist, das Meereswasser hingegen noch sehr kalt. So wechseln sich Hochs und Tiefs in schneller Abfolge ab.

Die Unbeständigkeit des April-Wetters müssen auch die Autofahrer leidvoll erfahren. Wurden vor wenigen Tagen noch mancherorts sommerliche 20 Grad Celcius gemessen, so kündigen sich nun wieder Temperaturen um den Gefrierpunkt an. Mancherorts sei sogar mit anhaltendem Schnee zu rechnen, warnt der Deutsche Wetterdienst. Und damit auch mit Glatteis.

Falsche Bereifung: Es drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Dumm nur, dass so mancher Kfz-Besitzer seine Sommerreifen schon aufgezogen hat. Schließlich handeln viele nach der sogenannten „O bis O“-Faustregel: Von Oktober bis Ostern sollte man Winterreifen haben. Darf man mit Sommerpneu trotzdem auf die Straße, ohne den Schutz durch die Kfz-Versicherung zu riskieren?

Grundsätzlich gilt: Eine generelle Pflicht für Winterreifen gibt es nicht. Der Gesetzgeber schreibt kein genaues Datum vor, ab wann Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Stattdessen besteht eine situative Winterreifen-Pflicht. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die eine M+S-Markierung („Schnee und Matsch“) aufweisen. Das dürfen zum Beispiel auch Ganzjahresreifen sein.

Wenn es also auch nach Ostern noch schneit und glatt ist, befreit das Fahrer nicht davon, eine angemessene Bereifung aufzuziehen. Sonst riskiert ein Autofahrer ein Bußgeld bis zu 80 Euro, wenn er mit Sommerreifen andere Fahrer behindert, sowie einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann sich das Bußgeld auf 120 Euro erhöhen.

Haftpflicht-Schutz mit Sommerreifen nicht in Gefahr, aber der Vollkasko-Schutz

Die gute Nachricht: Die Haftpflichtversicherung kommt auch bei einem Glätteunfall mit Sommerreifen für Schäden von Dritten auf, erklärt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Kürzungen seien allerdings bei der Vollkasko-Versicherung zu befürchten, wenn sich Fahrer mit falscher Bereifung auf die Straße trauen. Auf der Webseite des GDV heißt es: „Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden“. Um welchen Betrag der Kaskoversicherer die Leistung kürzt, ist abhängig vom Einzelfall. Dennoch sollte man bei glatter Straße das sommerbereifte Auto besser stehen lassen: Schon, weil es um die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer geht.