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Was zeichnet eine ‚faire Krankenversicherung‘ aus Sicht der Deutschen aus? Das ermittelte eine Befragung im Auftrag eines Versicherers. Ein Ergebnis: Die Beitragshöhe spielt eine eher nachgeordnete Rolle.

Empfinden die Deutschen ihr Gesundheitssystem als ‚fair‘? Und welche Kriterien sind ihnen wichtig, wenn sie die Fairness einer Krankenversicherung einschätzen sollen? Diesen und ähnlichen Fragen widmete sich der ‚Fairness-Radar‘ von Kantar Public im Auftrag eines großen Versicherers.

Ein Ergebnis: Fast die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) hält das deutsche Gesundheitssystem für unfair. Nur ein Viertel hingegen (24 Prozent) bewertet das deutsche Gesundheitswesen als fair, und etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent) finden es weder fair noch unfair. So sind die Kritiker unter gesetzlich Versicherten mit 48 Prozent stärker vertreten als unter Privatversicherten (37 Prozent).

Doch wie kommen die Befragten zu dieser Einschätzung? Als wichtigste Aspekte für ein faires Gesundheitssystem nennen sie faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (83 Prozent), gefolgt von einem einfachen, schnellen Zugang zu Fachärzten (81 Prozent) und menschenwürdige Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und Heimen (80 Prozent). Die flächendeckende Versorgung mit Hausarztpraxen (77 Prozent) und schnell erreichbare Krankenhäuser (72 Prozent) halten die Deutschen ebenfalls für sehr relevante Kriterien, um die Fairness des Gesundheitssystems zu beurteilen.

In der Erhebung wurde auch nach den wichtigsten Kriterien für eine ‚faire Krankenversicherung‘ gefragt. Wichtigster Faktor dafür ist laut Umfrage ein breites Leistungsangebot (79 Prozent). Knapp dahinter landet die freie Arztwahl auf Rang 2 (76 Prozent).

Günstige Versicherungsprämien (33 Prozent), bedarfsgerechte Termine (36 Prozent), eine unkomplizierte Abrechnung (34 Prozent) oder die persönliche Beratung (30 Prozent) wurden deutlich seltener als Kriterien für die Fairness einer Krankenversicherung herangezogen.

Über die Studie:
Für den Fairness-Radar wurden 5.109 Menschen repräsentativ zwischen Mai und Juli 2022 online befragt. Kantar Public führte die Befragung im Auftrag der HUK Coburg durch.

Gesetzliche Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder Sport machen. Zumindest gilt dies für ungefährliche Sportarten, die im wörtlichen Sinne „fit“ halten. Dennoch bezuschussen gesetzliche Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Und doch kann man Zuschüsse für Fitnessangebote erhalten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich.

Denn wenngleich Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen, so bezuschussen sie doch Präventionskurse – auch solche Kurse, die in Fitnessstudios angeboten werden. Die Regel ist, dass man zwei Mal im Jahr einen Zuschuss für einen Kurs erhalten kann. Die Höhe des Zuschusses je Kurs variiert – angefangen von 70 Euro bis hin zu 250 Euro. Auch der prozentuale Anteil an den Kosten variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden

Die Zuschüsse aber gibt es nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die nichts nutzen – etwa, weil sich die Versicherten zwar zum Zahlen der Kursgebühren verpflichtet haben, aber die Kurse selbst gar nicht besuchen. Deswegen muss meist ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen auch besucht wurden. Doch auch die Qualität der Kurse ist wichtig.

Die Kurse müssen der Prävention dienen

Denn die Kassen dürfen in der Regel einen Zuschuss für Kurse im Fitnesscenter oder für andere Sport- und Bewegungskurse nur dann erbringen, wenn diese Kurse der Prävention dienen. Deswegen werden oft nur Kurse bezuschusst, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Die Prüfstelle garantiert, dass die Kurse auch die Qualität eines Gesundheitsangebots haben.

Auch Bonusprogramme bringen finanziellen Vorteil fürs Fitnesscenter

Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den Sport im Fitnesscenter zu einem Kostenvorteil bei Krankenkassen zu machen. Denn wenngleich Kassen die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter oder auch in einem Verein nicht bezuschussen, honorieren sie solche Mitgliedschaften dennoch über ihr Bonusprogramm. Das bedeutet: Die Kassen vergeben für den Nachweis der Mitgliedschaft Punkte, sobald man am Bonusprogramm teilnimmt. Und wenn man genügend weitere Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen etc.) absolviert hat, lassen sich die Punkte in ein Guthaben oder eine Geldprämie umwandeln.

Bonusprogramme sind sehr verschieden

Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Bonusleistung (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Auch hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich. So bringt die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter zwischen fünf Euro und dreißig Euro Guthaben. Viele Krankenkassen deckeln freilich das Geld, das für verschiedene Bonusmaßnahmen ausgeschüttet werden. Häufig ist zum Beispiel ein „Bonusdeckel“ in Höhe von 100 Euro.

Die Bonusprogramme sind ein wichtiges Mittel im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden. Jedoch: Die Kassen bieten die Bonusprogramme nicht nur aus Wohltätigkeit an. Stattdessen sind sie laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet.

Weil die Vorgaben aber wenig konkret sind, unterscheidet sich auch das Leistungsvolumen der Bonusprogramme – die Programme können ein Grund sein, eine Krankenkasse zu wählen oder eine Mitgliedschaft zu wechseln. Allerdings sollten auch weitere Kriterien (wie der Zusatzbeitrag) beachtet werden. Wer hierzu mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen

Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig

Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Steigende Lebenshaltungskosten lassen Verbraucher nach Sparmöglichkeiten suchen. Bei welchen Versicherungen zuerst der Rotstift angesetzt wird.

In Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland sind Verbraucher wegen der steigenden Lebenshaltungskosten besorgt. So ermittelte der Guidewire Survey Report 2022, dass in diesen vier Ländern 87 Prozent der Befragten aufgrund der steigenden Preise sorgenvoll in die Zukunft blicken. Von den vier untersuchten Verbrauchermärkten sind die Deutschen mit 80 Prozent am wenigsten beunruhigt. In Spanien erreicht dieser Wert 93 Prozent.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage hält es mehr als die Hälfte aller Befragten (56 %) für wahrscheinlich, dass sie bei den eigenen Ausgaben für Versicherungsschutz sparen werden. Bei welchen Versicherungen die deutschen Befragten am ehesten den Rotstift ansetzen würden:

  • Krankenversicherung
    15 Prozent der befragten Deutschen würden am ehesten ihre Krankenversicherung kündigen. Ein eher theoretischer Wert – schließlich besteht in Deutschland die Pflicht, krankenversichert zu sein.
  • Einkommensschutz
    Auf die Absicherung ihrer Arbeitskraft würden 16 Prozent der befragten Deutschen verzichten.
  • Haustier-Versicherung
    Steigen die Lebenshaltungskosten noch weiter, würden 21 Prozent der befragten Deutschen auf die Versicherung ihrer Haustiere verzichten.
  • Hausratversicherung
    Den Schutz einer Hausratversicherung halten 24 Prozent der befragten Deutschen für verzichtbar, wenn die Lebenshaltungskosten steigen.
  • Datenschutz-Versicherung
    26 Prozent sehen am ehesten bei der Cyberversicherung Einsparpotenzial. Wichtig bei diesem Ergebnis: Befragt wurden Privatpersonen.
  • Fahrradversicherung
    34 Prozent würden zuerst die Fahrradversicherung kündigen. Das ist beinahe der Spitzenwert dieser Umfrage.
  • Reiseversicherung
    Bei weiter steigenden Lebenshaltungskosten würden sich 35 Prozent der befragten Deutschen zuerst von ihrer Reiseversicherung trennen.

Über die Studie:
Der Guidewire Survey Report 2022 befragte insgesamt 4.037 Personen aus Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Die Studie bestand aus einer Online-Befragung von Personen im Alter über 18 Jahren, die innerhalb der letzten 12 Monate eine der gängigsten Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Kraftfahrzeuge) erneuert oder abgeschlossen haben. Die Datenerhebung und Durchführung der Umfrage fand im Mai 2022 statt.

Das Statistische Bundesamt nahm den Weltgesundheitstag zum Anlass, um über die massiv gestiegenen Gesundheitsausgaben in Deutschland zu berichten.

Demnach erreichten die finanziellen Aufwendungen für Gesundheit einen neuen Höchststand im Corona-Jahr 2020: Insgesamt wurden 440,6 Milliarden Euro ausgegeben. Erstmals seit Beginn der Berechnungen 1992 stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf auf über 5.000 Euro.

Größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen war – wenig überraschend – die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV schulterte 54,8 Prozent der Ausgaben; 241,5 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem es noch keine Corona-Fälle in Deutschland gab, bedeutet das einen Ausgabenanstieg um 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro.

Laut Statista verteilten sich die Gesundheitskosten 2020 auf folgende Ausgabenträger:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 55 Prozent
  • Soziale Pflegeversicherung: 13 Prozent
  • Private Krankenversicherung: 11 Prozent
  • Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck: 8 Prozent
  • Öffentliche Haushalte: 7 Prozent
  • Sonstige Ausgabenträger (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitgeber): 6 Prozent

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.

Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.

Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.

Die Mehrheit der zulässigen Beschwerden betraf dabei die Krankheitskostenvollversicherung. 3.956 Krankenvollversicherte und damit 76 Prozent sahen Anlass, sich über ihren Versicherer zu beschweren. Auf die Zusatzversicherung entfielen 20,8 Prozent der Streite, auf die Pflegepflichtversicherung 3,2 Prozent. Von den eingereichten 6.041 Beschwerden wurden 823 abgelehnt, weil die Ombudsstelle nicht zuständig gewesen ist.

In der Regel dauerte ein Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 rund 50 Tage. Das zeigt auch den Vorteil: Kann eine Einigung erzielt werden, dann weit schneller als in einem Gerichtsprozess, der sich mitunter über mehrere Instanzen hinzieht. Laut Bundesjustizministerium kann selbst ein Urteil an Landgerichten bereits 24 Monate beanspruchen, und dann ist der Klageweg noch lange nicht abgeschlossen, wenn eine Partei in Berufung geht. Hier ist ein Schiedsverfahren eine Option, schnell zu seinem Recht zu kommen. Die Verjährungsfrist ist ausgesetzt, wenn man sich für eine Beschwerde beim Ombudsmann entscheidet, eine Klage folglich anschließend immer noch möglich. Auch entstehen keine Kosten: von Korrespondenz und Telefonaten einmal abgesehen.

Die Erfolgsquote ist freilich noch ausbaufähig: rund in jedem fünften Fall (20,4 Prozent) konnte das Schlichtungsverfahren eine Einigung zur Zufriedenheit aller herstellen. Wie man einen Schlichtungsantrag stellt, erfährt man auf der Webseite https://www.pkv-ombudsmann.de/. Auch ein Versicherungsexperte bzw. -expertin können hierbei behilflich sein.

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die eine Sehhilfe nutzen, steigt ständig. Doch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich sind begrenzt. Unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Kassen leisten und worauf beim Abschluss einer Zusatzversicherung geachtet werden sollte.

Laut ‚Brillenstudie‘ des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) tragen immer mehr Menschen in Deutschland eine Sehhilfe. 2019 nutzten 41,1 Millionen Erwachsene (ab 16 Jahren) eine Brille, darunter 23,4 Millionen ständig und weitere 17,7 Millionen gelegentlich. Da die Studie bereits seit 1952 erhoben wird, lassen sich Entwicklungen gut nachvollziehen. So betrug der Anteil der Brillenträger 1952 noch 43 Prozent (nur Westdeutschland). 2014 lag dieser Wert bei 63,5 Prozent und erreichte 2019 seinen bisherigen Höchststand mit 66,6 Prozent.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenen nur die Brillengläser bis zu einem bestimmten Festbetrag. Laut § 33 Abs. 2 Nr. 2 des 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) zahlt die Kasse, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten von mehr als 6,00 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten von mehr als 4,00 Dioptrien
  • starke Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehfähigkeit von maximal 30 Prozent ermöglicht

Die Festbeträge werden nur für Standardgläser gezahlt. Brillenfassung und höherwertige Gläser (etwa eine Gleitsichtbrille) müssen von den Betroffenen selbst gezahlt werden.

„Damit bezahlt die Krankenkasse, wenn sie sich überhaupt an der Brille beteiligt, regelmäßig nur einen kleinen Teil der oft etliche hundert Euro teuren Brille. Das soziale Gefälle zu Versicherten in privaten Krankenversicherungen, die Brillenkosten regelmäßig mitversichern, wird damit noch größer“, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seinen Webseiten.

Gesetzlich Versicherte können aber auch eine private ambulante Zusatzversicherung abschließen. Je nach Anbieter und Tarif werden dann Kosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag für Brillengläser und -gestelle oder auch Kontaktlinsen übernommen. Oft finden sich Bestimmungen, wie oft solche Kosten getragen werden – zum Beispiel alle zwei Jahre. Wichtig ist, dass auch notwendige Reparaturen der Sehhilfe übernommen werden.

Zudem übernehmen einige neuere Tarife auch operative Eingriffe zur Behebung der Fehlsichtigkeit. Das können zum Beispiel Lasik-Operationen sein. Ein solcher Eingriff kostet – je nach angewandten Verfahren – durchschnittlich 1.450 Euro. Einen Zuschuss zur Augenlaseroperation wird von gesetzlichen Kassen i.d.R. nicht gewährt.

Im Oktober ist es an vielen Universitäten des Landes wieder so weit: Das Wintersemester startet. Dadurch begrüßen die Hochschulen auch wieder viele Erstsemester. Wie aber verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz? Hierüber klärt aktuell unter anderem die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.

Der günstigste Fall: Beitragsfrei gesetzlich familienversichert

Zunächst: Krankenversicherungspflicht besteht auch für Studierende, weswegen Hochschulen den Nachweis bereits bei der Einschreibung fordern. Am einfachsten haben es jene Studierende, die bereits in einer Familienversicherung der Eltern gesetzlich mitversichert sind. Denn solange Kindergeldanspruch besteht – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, nach Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst aber auch länger – sind die Kinder bei den Eltern beitragsfrei mitversichert.

Nach Wegfall des Kindergeldanspruchs greift dann der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – dieser liegt bei rund 94 Euro. Einen solchen Beitrag bezahlen zudem alle Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht familienversichert sind. Das trifft zum Beispiel für Studierende zu, die in einem Job mehr als 450 Euro verdienen. Wer nämlich mit seinem Einkommen über die Minijob-Grenze kommt, hat keinen Anspruch mehr auf beitragsfreie Familienversicherung.

Ab dem 30. Lebensjahr oder ab dem 14. Fachsemester entfällt zudem der Studierendenrabatt in der GKV komplett. Wer länger studiert, gilt nicht mehr als pflichtversichert und muss sich dann freiwillig gesetzlich versichern lassen – und schultert entsprechend höhere Beiträge. Auch Doktoranden müssen sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.

Kann sich eine private Krankenversicherung während des Studiums lohnen?

Studierende, die bereits privat krankenversichert sind aufgrund eines privat versicherten Elternteils, können dies auch im Studium bleiben. Hierzu müssen sie sich allerdings in den ersten drei Monaten nach Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Entscheidung allerdings will gut überlegt sein. Denn zwar nutzen diese Möglichkeit häufig Beamtenkinder – sie profitieren vom günstigen Beihilfe-Tarif. Jedoch: Haben sich Studierende erst einmal für die PKV entschieden, gibt es für die Zeit des Studiums kein zurück in die GKV – sie bleiben dann die gesamte Studiendauer über privat versichert.

Dies wird dann zum Problem, falls das Studium länger dauert. Denn sobald der Kindergeldanspruch der Eltern wegfällt, fällt auch der günstige Beihilfetarif für Studierende weg. Der Normalbeitrag für privat versicherte Studierende allerdings ist um einiges teurer als der günstige Beihilfe-Tarif.

Hinzu kommt: Wer im Studium privat krankenversichert ist und sich danach selbstständig macht, muss weiterhin in der PKV bleiben. Auch deswegen sollte ein Gang in die PKV zu Studienbeginn gut überlegt sein. Die Beispiele zeigen: Bei der Wahl der Krankenversicherung vor Studienbeginn muss einiges beachtet werden. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich unbedingt an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Eine professionelle Zahnreinigung ist teuer. Als Kassenleistung gilt sie nicht, jedoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten. Die Studie eines Maklerunternehmens zeigt nun aber: Zuschüsse sind oft gering und bei manchen Kassen schwer zu erhalten. Die Experten empfehlen darum eine Zahnzusatzversicherung.

Die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – ist Kassenleistung. Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) gilt das jedoch nicht – trotz Empfehlung vieler Zahnärzte zu einer solchen Behandlung. Die Beliebtheit der PZR bringt aber viele gesetzliche Kassen dazu, die Behandlungskosten freiwillig zu bezuschussen. Über Zahlen informiert aktuell die Studie eines Online-Maklers.

Demnach beteiligen sich immerhin 92 von 103 Krankenkassen an Kosten für professionelle Zahnreinigungen. Was aber zunächst gut klingt, zeigt auf dem zweiten Blick seine Tücken. Denn oft wird nur ein kleiner Teil der Kosten übernommen – durchschnittlich 46 Euro über alle Kassen hinweg bei Behandlungskosten zwischen 80 und 120 Euro.

Bonusprogramme machen Bezuschussung kompliziert

Zudem sind die Zuschüsse zumindest bei einem Teil der Kassen schwer zu erhalten. Koppeln doch 36 Prozent der untersuchten Kassen die Auszahlung an ihr Bonusprogramm. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung, um sich überhaupt für eine Teilerstattung zu qualifizieren – mit entsprechendem Zeitaufwand.

Zumal durch das Bonusprogramm auch weitere Kosten entstehen können, sobald andere geforderte Maßnahme ebenfalls Geld kosten. Zwar bekommen die Versicherten – im Gegenzug für die Teilnahme am Bonusprogramm – Prämienpunkte für jede Maßnahme gutgeschrieben. Diese Punkte kann man in einem zweiten Schritt gegen eine (zu versteuernde) Geldprämie eintauschen. Da die Prämie für eine professionelle Zahnreinigung aber beispielsweise nur neun oder zehn Euro beträgt, reicht die Summe aus anteiligem Zuschuss und Prämie dennoch nicht aus, die Kosten zu decken. Zu bedenken ist: Beides, Zuschuss und Prämie, bekommt man nur bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm.

Geringe Zuschüsse zu teils aufwendigen Bedingungen: Gesetzlichen Krankenkassen machen es ihren Versicherten nicht leicht mit der professionellen Zahnreinigung. Aus diesem Grund empfehlen die Macher der Studie auch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Würden doch einige Krankenkassen zwar „interessante Anreize“ bieten. Viele gute Zahnzusatzversicherungen würden aber „deutlich mehr Prophylaxe-Kosten“ übernehmen, „ohne dabei teuer zu sein“. Wer sich hierzu informieren will, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich 2021 auf deutlich höhere Prämien einstellen. Das lassen die Aussagen mehrerer Krankenkassen-Chefs befürchten. Die Coronakrise ist nur ein Grund für steigende Prämien.

Der eine ist Chef von den Ortskrankenkassen, der andere von der Techniker Krankenkasse: mit mehr als zehn Millionen Mitgliedern größter Krankenversicherer Deutschlands. Doch was AOK-Chef Martin Litsch und TK-Chef Jens Baas in den letzten Tagen fast gleichlautend verkündet haben, lässt nichts Positives für die gesetzlich Krankenversicherten erwarten. Die Vorstände warnen davor, dass sich der Zusatzbeitrag bis 2022 verdoppeln könnte: auf 2,5 Prozent des Bruttogehaltes!

Dass die Beiträge steigen, hatten schon die Experten des Bundesgesundheitsministeriums prognostiziert. Demnach soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent klettern. Doch das war der Schätzwert vor der Coronakrise, die den Krankenversicherern zusätzliche Kosten beschert hat. Corona-Tests müssen finanziert, Intensivbetten angeschafft und Schutzausrichtungen besorgt werden: All das kostet. Entsprechend haben die Krankenkassen allein im dritten Quartal 2020 ein Defizit von drei Milliarden Euro eingefahren.

Folglich hat die Techniker angekündigt, ihre Zusatzbeiträge schon im kommenden Jahr zu erhöhen. Das Vorgehen des Marktführers dürfte Signalwirkung für viele andere Kassen-Anbieter haben. Unklar sei noch, ob das bereits zum Jahreswechsel oder erst zur Jahresmitte hin erfolge. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, Arbeitnehmer und -geber zahlen je die Hälfte der Kosten.

Steigende Beiträge im Kassensystem resultieren jedoch nicht aus der Coronakrise allein. Der Gesetzgeber hat die Kassen verpflichtet, Reserven abzuschmelzen. Das hilft aktuell sogar noch, um die Beiträge abzufedern, weil die Anbieter geringere Zusatzbeiträge erheben, als für die Deckung der Kosten notwendig wäre. Zugleich müssen aber auch acht Milliarden Euro aus dem Reserventopf abgeführt werden, damit die Politik Finanzierungslöcher stopfen kann.

Darüber hinaus belasten Mehrkosten als Folge von Gesundheitsreformen die Finanzlage. Unter anderem sollen die Kliniken verpflichtet werden, bessere Betreuungsschlüssel für Patienten einzuführen. Auch die Alterung der Gesellschaft und hohe Medikamentenpreise belasten die Versicherer.

Wird der Beitrag angehoben, haben Kassen-Versicherte ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Der Beitrag sollte aber nicht das einzige Kriterium sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe seinem Anbieter treu zu bleiben.

Darüber hinaus kann auch ein Wechsel zu einem privaten Anbieter erwogen werden: Wenngleich die PKVen ebenfalls in manchen Tarifen den Preis anheben müssen. Doch während im gesetzlichen System finanzielle Engpässe oft damit beantwortet werden, dass Leistungen aus dem Katalog fliegen, sind diese Privatversicherten vertraglich garantiert. Über Vor- und Nachteile klärt ein Beratungsgespräch auf.