Beiträge

In der privaten Krankenversicherung legte der Gesetzgeber Höchstbeiträge fest. Diese gelten für die Private Pflegeversicherung, Basistarif und Standardtarif. Welche Werte für 2023 gelten.

In der Privaten Pflegeversicherung beträgt der Höchstbeitrag 2023 152,12 Euro (2022: 147,54 Euro) im Monat. Ehepaare, bei denen beide Partner privatversichert sind, zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung: 228,18 Euro (2022: 221,31 Euro). Privatversicherte, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, zahlen 2023 maximal 60,85 Euro (2022: 59,02 Euro). Sind beide Partner beihilfe-berechtigt, zahlen sie zusammen 91,28 Euro (2022: 88,53 Euro).

Im Standardtarif errechnet sich der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Der Höchstbetrag im Standardtarif ist also identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV. 2023 beträgt er monatlich 728,18 Euro (2022: 706,28 Euro). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.092,27 Euro (2022: 1.059,42 Euro). Laut PKV-Verband zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbetrag, weil Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

Der Höchstbetrag im Basistarif fällt hingegen höher aus und beläuft sich 2023 auf 807,98 Euro (2022: 769,16 Euro). Der Grund: Zur Berechnung wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen.

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Zuschuss 2023 maximal ausfällt.

Zum 01. Januar 2023 erhöht sich der maximal-mögliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich. Hintergrund ist, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen angehoben wurde. Und das wirkt sich auch auf Privatversicherte aus, die angestellt sind. Deren Arbeitgeber zahlt maximal jenen Beitrag als Zuschuss zur PKV, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner anderen Angestellten zahlen würde.

Seitdem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert sind (2019), wird auch der Zusatzbeitragssatz bei der Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

Auch zur privaten Pflegeversicherung leistet der Arbeitgeber des angestellten Privatversicherten einen Zuschuss. Für 2023 fällt die Änderung geringer aus als beim Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei den zur Berechnung zu Grunde liegenden Werten änderte sich nur die Beitragsbemessungsgrenze.

Maximale Arbeitgeberzuschüsse für PKV-Kunden 2023

Die Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren privat versicherten Angestellten zahlen müssen, belaufen sich 2023 auf:

  • 403,99 Euro monatlich für die private Krankenversicherung (2022: 384,58 Euro/mtl.)
  • 76,06 Euro monatlich für die private Pflegeversicherung (2022: 73,77 Euro/mtl.)

Besonderheit in Sachsen

Im Freistaat Sachsen liegt allerdings eine Abweichung vor. Denn dort wurde der Buß- und Bettag nicht als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Für das Bundesland Sachsen gilt deshalb ein geringerer maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2023: 51,12 Euro/mtl. (2022: 49,58 Euro/mtl.).

Die gesetzliche Krankenversicherten in Deutschland sind überwiegend zufrieden. Das Gesundheitssystem habe sich während der Corona-Pandemie bewährt, so ein Umfrage-Ergebnis. Es zeigen sich aber deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

69 Prozent der gesetzlich Versicherten sind mit dem Gesundheitssystem insgesamt zufrieden und bestätigen, dass es sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Davon stimmt ein Drittel “voll und ganz”, 36 Prozent stimmen “eher” zu. 15 Prozent stimmen nicht zu, 16 Prozent sind unentschlossen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Versichertenbefragung, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Auftrag gegeben hat.

Die Versorgung, also die konkrete Behandlung in Praxen und anderen Einrichtungen, bewerten 58 Prozent positiv; im Jahr 2019 waren es 50 Prozent. 32 Prozent bewerten ihre Zufriedenheit mit der Versorgung mit “teils-teils”, im Jahr 2019 waren es noch 35 Prozent. Hier gibt es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Bei den Frauen ist nur gut jede zweite (53 Prozent) zufrieden, ein gutes Drittel (35 Prozent) antwortet mit “teils-teils”. Bei den Männern sind 64 Prozent zufrieden mit der Versorgung, “teils-teils” antworten 28 Prozent.

Positive Einstellung zur Digitalisierung überwiegt

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Hälfte der Befragten “wichtig” oder “sehr wichtig”. Nur 13 Prozent sind elektronische Krankschreibung, eRezept und Co “eher unwichtig” oder “völlig unwichtig”. Das Interesse an Videosprechstunden hat sich im Vergleich zu 2019 kaum verändert: 23 Prozent würden dieses Angebot “des Öfteren” oder “so oft wie möglich” nutzen (2019: 20 Prozent). Die Zufriedenheit derer, die die Videosprechstunde bereits nutzen, ist mit 82 Prozent hoch.

Über die Studie:
Befragt wurden 2.240 gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 79 Jahre im Zeitraum vom 28.2.2022 bis 11.3.2022 über das Ipsos Online Access Panel. Die Repräsentativität würde in Bezug auf die demografischen Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung, Region (Bundesländer) und Haushaltsnetto-Einkommen hergestellt und durch die im Fragebogen verankerten Quotenstruktur gewichtet. Durchgeführt hat die Befragung die Ipsos GmbH (für Deutschland) im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Die letzte Befragung wurde analog 2019 durchgeführt.

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel auf einen Rekordwert steigen. Er wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben und beträgt dann im Schnitt 16,2 Prozent des Bruttolohnes. Für viele Menschen ist das eine schlechte Nachricht, fressen doch Inflation und explodierende Energiepreise ohnehin Sparvermögen auf.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss 2023 deutlich mehr Geld für die Krankenkasse zahlen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte, sodass dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes für den Krankenschutz gezahlt werden müssen. Das zeigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Spargesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Über sie berichtet aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Für die gesetzlich Versicherten ist das -natürlich- keine gute Nachricht. Aber steigende Beiträge kündigten sich bereits an. Die Krankenkassen plagt ein riesiges Finanzloch, nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums beziffert es sich allein 2023 auf 17 Milliarden Euro. Doch Experten warnen, das sei noch viel zu optimistisch geschätzt. Denn Inflation und eine mögliche Schwäche der deutschen Wirtschaft sind hier noch gar nicht eingerechnet. So könnte sich das Defizit gar auf 22 Milliarden Euro summieren.

Die Gründe für das Finanzloch sind vielfältig. Teure Gesundheitsreformen -teils bereits von der Vorgänger-Regierung unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen- führen zu zusätzlichen Kosten. Zugleich aber handelt es sich um einen Langzeit-Trend: Medikamente verteuern sich, auch infolge des medizinischen Fortschritts. Und mehr ältere Menschen leben in Deutschland, die ohnehin statistisch höhere Krankheitskosten haben. Hinzu gesellt sich die Rekord-Inflation infolge des Ukraine-Krieges. Sie verteuert die Energie in den Kliniken, aber auch die Essensversorgung, die Herstellung von Medizinprodukten etc.

Was aber tun, wenn sich die Krankenversicherung verteuert? Lohnen kann ein Vergleich der Krankenkassen, denn nicht jede berechnet gleich viel. Hier sei auf den individuellen Zusatzbeitrag verwiesen, der von jedem Anbieter -je nach Finanzlage- festgelegt werden kann. Darüber hinaus können Menschen mit entsprechendem Einkommen überlegen, ob sie in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hier sind nicht nur die Leistungen, auf die Anspruch besteht, genau laut Vertrag definiert. Da zusätzlich auch Alterungsrückstellungen angespart werden, somit ein kapitalgedeckter Finanzpuffer, können Teuerungen im Alter auch stärker aufgefangen werden. Der Wechsel sollte nicht ohne umfassende Beratung durch einen Fachmann erfolgen, da die Verträge komplex sind und Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet werden müssen.

Darüber hinaus ist es für gesetzlich Versicherte derzeit überlegenswert, mit einer Krankenzusatz-Police und einer Pflegezusatzversicherung den Krankenkassen-Schutz zu ergänzen. Zwar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell Leistungskürzungen im Kassen-System ausgeschlossen. Nach Ansicht von Gesundheitsökonomen könnten diese Kürzungen aber notwendig werden, wenn die Teuerungsspirale längere Zeit fortschreitet. Gesetzlich Versicherte müssen sich folglich darauf einstellen, dass sie mehr aus eigener Tasche werden zahlen müssen.

Mit Zusatzverträgen lässt sich der Schutz der Krankenkassen aufstocken – die Leistungen sind auch hier vertraglich garantiert. Weil auch die Eigenbeiträge bei einer Pflege im Heim aktuell explodieren, ist es beinahe schon ein Muss, mit einer Pflegezusatzversicherung finanziell vorzusorgen. Immer mehr Pflegebedürftige rutschen derzeit in Armut ab, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Hier lautet das Credo: Wer selbst vorsorgt, hat im Ernstfall mehr zum Leben.

Was zeichnet eine ‚faire Krankenversicherung‘ aus Sicht der Deutschen aus? Das ermittelte eine Befragung im Auftrag eines Versicherers. Ein Ergebnis: Die Beitragshöhe spielt eine eher nachgeordnete Rolle.

Empfinden die Deutschen ihr Gesundheitssystem als ‚fair‘? Und welche Kriterien sind ihnen wichtig, wenn sie die Fairness einer Krankenversicherung einschätzen sollen? Diesen und ähnlichen Fragen widmete sich der ‚Fairness-Radar‘ von Kantar Public im Auftrag eines großen Versicherers.

Ein Ergebnis: Fast die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) hält das deutsche Gesundheitssystem für unfair. Nur ein Viertel hingegen (24 Prozent) bewertet das deutsche Gesundheitswesen als fair, und etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent) finden es weder fair noch unfair. So sind die Kritiker unter gesetzlich Versicherten mit 48 Prozent stärker vertreten als unter Privatversicherten (37 Prozent).

Doch wie kommen die Befragten zu dieser Einschätzung? Als wichtigste Aspekte für ein faires Gesundheitssystem nennen sie faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (83 Prozent), gefolgt von einem einfachen, schnellen Zugang zu Fachärzten (81 Prozent) und menschenwürdige Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und Heimen (80 Prozent). Die flächendeckende Versorgung mit Hausarztpraxen (77 Prozent) und schnell erreichbare Krankenhäuser (72 Prozent) halten die Deutschen ebenfalls für sehr relevante Kriterien, um die Fairness des Gesundheitssystems zu beurteilen.

In der Erhebung wurde auch nach den wichtigsten Kriterien für eine ‚faire Krankenversicherung‘ gefragt. Wichtigster Faktor dafür ist laut Umfrage ein breites Leistungsangebot (79 Prozent). Knapp dahinter landet die freie Arztwahl auf Rang 2 (76 Prozent).

Günstige Versicherungsprämien (33 Prozent), bedarfsgerechte Termine (36 Prozent), eine unkomplizierte Abrechnung (34 Prozent) oder die persönliche Beratung (30 Prozent) wurden deutlich seltener als Kriterien für die Fairness einer Krankenversicherung herangezogen.

Über die Studie:
Für den Fairness-Radar wurden 5.109 Menschen repräsentativ zwischen Mai und Juli 2022 online befragt. Kantar Public führte die Befragung im Auftrag der HUK Coburg durch.

Gesetzliche Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder Sport machen. Zumindest gilt dies für ungefährliche Sportarten, die im wörtlichen Sinne “fit” halten. Dennoch bezuschussen gesetzliche Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Und doch kann man Zuschüsse für Fitnessangebote erhalten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich.

Denn wenngleich Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen, so bezuschussen sie doch Präventionskurse – auch solche Kurse, die in Fitnessstudios angeboten werden. Die Regel ist, dass man zwei Mal im Jahr einen Zuschuss für einen Kurs erhalten kann. Die Höhe des Zuschusses je Kurs variiert – angefangen von 70 Euro bis hin zu 250 Euro. Auch der prozentuale Anteil an den Kosten variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden

Die Zuschüsse aber gibt es nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die nichts nutzen – etwa, weil sich die Versicherten zwar zum Zahlen der Kursgebühren verpflichtet haben, aber die Kurse selbst gar nicht besuchen. Deswegen muss meist ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen auch besucht wurden. Doch auch die Qualität der Kurse ist wichtig.

Die Kurse müssen der Prävention dienen

Denn die Kassen dürfen in der Regel einen Zuschuss für Kurse im Fitnesscenter oder für andere Sport- und Bewegungskurse nur dann erbringen, wenn diese Kurse der Prävention dienen. Deswegen werden oft nur Kurse bezuschusst, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Die Prüfstelle garantiert, dass die Kurse auch die Qualität eines Gesundheitsangebots haben.

Auch Bonusprogramme bringen finanziellen Vorteil fürs Fitnesscenter

Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den Sport im Fitnesscenter zu einem Kostenvorteil bei Krankenkassen zu machen. Denn wenngleich Kassen die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter oder auch in einem Verein nicht bezuschussen, honorieren sie solche Mitgliedschaften dennoch über ihr Bonusprogramm. Das bedeutet: Die Kassen vergeben für den Nachweis der Mitgliedschaft Punkte, sobald man am Bonusprogramm teilnimmt. Und wenn man genügend weitere Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen etc.) absolviert hat, lassen sich die Punkte in ein Guthaben oder eine Geldprämie umwandeln.

Bonusprogramme sind sehr verschieden

Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Bonusleistung (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Auch hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich. So bringt die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter zwischen fünf Euro und dreißig Euro Guthaben. Viele Krankenkassen deckeln freilich das Geld, das für verschiedene Bonusmaßnahmen ausgeschüttet werden. Häufig ist zum Beispiel ein “Bonusdeckel” in Höhe von 100 Euro.

Die Bonusprogramme sind ein wichtiges Mittel im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden. Jedoch: Die Kassen bieten die Bonusprogramme nicht nur aus Wohltätigkeit an. Stattdessen sind sie laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet.

Weil die Vorgaben aber wenig konkret sind, unterscheidet sich auch das Leistungsvolumen der Bonusprogramme – die Programme können ein Grund sein, eine Krankenkasse zu wählen oder eine Mitgliedschaft zu wechseln. Allerdings sollten auch weitere Kriterien (wie der Zusatzbeitrag) beachtet werden. Wer hierzu mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen

Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig

Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden “fährt”, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Steigende Lebenshaltungskosten lassen Verbraucher nach Sparmöglichkeiten suchen. Bei welchen Versicherungen zuerst der Rotstift angesetzt wird.

In Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland sind Verbraucher wegen der steigenden Lebenshaltungskosten besorgt. So ermittelte der Guidewire Survey Report 2022, dass in diesen vier Ländern 87 Prozent der Befragten aufgrund der steigenden Preise sorgenvoll in die Zukunft blicken. Von den vier untersuchten Verbrauchermärkten sind die Deutschen mit 80 Prozent am wenigsten beunruhigt. In Spanien erreicht dieser Wert 93 Prozent.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage hält es mehr als die Hälfte aller Befragten (56 %) für wahrscheinlich, dass sie bei den eigenen Ausgaben für Versicherungsschutz sparen werden. Bei welchen Versicherungen die deutschen Befragten am ehesten den Rotstift ansetzen würden:

  • Krankenversicherung
    15 Prozent der befragten Deutschen würden am ehesten ihre Krankenversicherung kündigen. Ein eher theoretischer Wert – schließlich besteht in Deutschland die Pflicht, krankenversichert zu sein.
  • Einkommensschutz
    Auf die Absicherung ihrer Arbeitskraft würden 16 Prozent der befragten Deutschen verzichten.
  • Haustier-Versicherung
    Steigen die Lebenshaltungskosten noch weiter, würden 21 Prozent der befragten Deutschen auf die Versicherung ihrer Haustiere verzichten.
  • Hausratversicherung
    Den Schutz einer Hausratversicherung halten 24 Prozent der befragten Deutschen für verzichtbar, wenn die Lebenshaltungskosten steigen.
  • Datenschutz-Versicherung
    26 Prozent sehen am ehesten bei der Cyberversicherung Einsparpotenzial. Wichtig bei diesem Ergebnis: Befragt wurden Privatpersonen.
  • Fahrradversicherung
    34 Prozent würden zuerst die Fahrradversicherung kündigen. Das ist beinahe der Spitzenwert dieser Umfrage.
  • Reiseversicherung
    Bei weiter steigenden Lebenshaltungskosten würden sich 35 Prozent der befragten Deutschen zuerst von ihrer Reiseversicherung trennen.

Über die Studie:
Der Guidewire Survey Report 2022 befragte insgesamt 4.037 Personen aus Spanien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Die Studie bestand aus einer Online-Befragung von Personen im Alter über 18 Jahren, die innerhalb der letzten 12 Monate eine der gängigsten Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Kraftfahrzeuge) erneuert oder abgeschlossen haben. Die Datenerhebung und Durchführung der Umfrage fand im Mai 2022 statt.

Das Statistische Bundesamt nahm den Weltgesundheitstag zum Anlass, um über die massiv gestiegenen Gesundheitsausgaben in Deutschland zu berichten.

Demnach erreichten die finanziellen Aufwendungen für Gesundheit einen neuen Höchststand im Corona-Jahr 2020: Insgesamt wurden 440,6 Milliarden Euro ausgegeben. Erstmals seit Beginn der Berechnungen 1992 stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf auf über 5.000 Euro.

Größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen war – wenig überraschend – die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV schulterte 54,8 Prozent der Ausgaben; 241,5 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem es noch keine Corona-Fälle in Deutschland gab, bedeutet das einen Ausgabenanstieg um 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro.

Laut Statista verteilten sich die Gesundheitskosten 2020 auf folgende Ausgabenträger:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 55 Prozent
  • Soziale Pflegeversicherung: 13 Prozent
  • Private Krankenversicherung: 11 Prozent
  • Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck: 8 Prozent
  • Öffentliche Haushalte: 7 Prozent
  • Sonstige Ausgabenträger (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitgeber): 6 Prozent

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.

Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.

Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.

Die Mehrheit der zulässigen Beschwerden betraf dabei die Krankheitskostenvollversicherung. 3.956 Krankenvollversicherte und damit 76 Prozent sahen Anlass, sich über ihren Versicherer zu beschweren. Auf die Zusatzversicherung entfielen 20,8 Prozent der Streite, auf die Pflegepflichtversicherung 3,2 Prozent. Von den eingereichten 6.041 Beschwerden wurden 823 abgelehnt, weil die Ombudsstelle nicht zuständig gewesen ist.

In der Regel dauerte ein Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 rund 50 Tage. Das zeigt auch den Vorteil: Kann eine Einigung erzielt werden, dann weit schneller als in einem Gerichtsprozess, der sich mitunter über mehrere Instanzen hinzieht. Laut Bundesjustizministerium kann selbst ein Urteil an Landgerichten bereits 24 Monate beanspruchen, und dann ist der Klageweg noch lange nicht abgeschlossen, wenn eine Partei in Berufung geht. Hier ist ein Schiedsverfahren eine Option, schnell zu seinem Recht zu kommen. Die Verjährungsfrist ist ausgesetzt, wenn man sich für eine Beschwerde beim Ombudsmann entscheidet, eine Klage folglich anschließend immer noch möglich. Auch entstehen keine Kosten: von Korrespondenz und Telefonaten einmal abgesehen.

Die Erfolgsquote ist freilich noch ausbaufähig: rund in jedem fünften Fall (20,4 Prozent) konnte das Schlichtungsverfahren eine Einigung zur Zufriedenheit aller herstellen. Wie man einen Schlichtungsantrag stellt, erfährt man auf der Webseite https://www.pkv-ombudsmann.de/. Auch ein Versicherungsexperte bzw. -expertin können hierbei behilflich sein.