Beiträge

Viele Versicherte stellen erst mit dem ersten Gehaltszettel des Jahres fest, wie stark ihr Krankenkassenbeitrag gestiegen ist. Doch auch im Februar ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oft noch möglich.

Der Jahreswechsel bringt häufig Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen mit sich. Wer erst jetzt bemerkt, dass die eigene Kasse teurer geworden ist, hat oft noch die Möglichkeit zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung galt zwar nur bis zum 31. Januar, aber in vielen Fällen ist ein Wechsel auch darüber hinaus möglich.

Wer kann noch wechseln?

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien für Versicherte:

  • Mehr als 12 Monate in der aktuellen Krankenkasse versichert: Ein Wechsel ist jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Wer im Februar kündigt, wechselt somit zum 1. Mai.

  • Kürzer als 12 Monate versichert und Beitragserhöhung zum 1. Januar: Hier bestand bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Ab Februar greift wieder die 12-monatige Bindefrist, sodass ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich ist.

Besondere Wechseloptionen

Zwei Ausnahmen gibt es von der 12-monatigen Bindefrist:

  • Neuer Job, neue Krankenkasse: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Krankenkasse unabhängig von Fristen gewechselt werden, sofern der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn gestellt wird.

  • Wahltarif Krankengeld: Selbstständige mit diesem Wahltarif unterliegen immer einer Mindestbindung von 12 Monaten und haben kein Sonderkündigungsrecht.

Jetzt noch handeln

Auch ohne Sonderkündigungsrecht kann sich ein Wechsel lohnen. Neben dem Zusatzbeitrag sollten Versicherte prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich benötigen und ob eine andere Kasse günstigere Beiträge oder attraktivere Zusatzleistungen bietet.

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen mit sich – von höheren Garantien in der Altersvorsorge bis hin zu strengeren Regeln bei nachhaltigen Fonds. Auch in der Krankenversicherung und bei Steuern gibt es Anpassungen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Vorsorge: Höhere Garantien und mehr Förderung

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent erhöht. Dadurch steigen die Garantieleistungen bei klassischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch fondsgebundene Versicherungen profitieren durch höhere garantierte Rentenfaktoren. Diese Veränderungen wirken sich positiv auf die finanzielle Entlastung der Verbraucher aus, da monatliche Beiträge sinken können.

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöhen sich die steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge auf 322 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt der Freibetrag für Rentner, die bAV-Leistungen beziehen, in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 187,25 Euro monatlich.

Kranken- und Pflegeversicherung: Neue Grenzen und höhere Beiträge

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung steigt auf 73.800 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro jährlich angehoben. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen – der durchschnittliche Satz liegt jetzt bei 2,5 Prozent.

In der Pflegeversicherung steigen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird zudem ein neues Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst.

Finanzen: Nachhaltigkeit und Echtzeitüberweisungen im Fokus

Nachhaltige Geldanlagen unterliegen ab 2025 strengeren Regeln. Fonds mit Begriffen wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ müssen mindestens 80 Prozent ihres Vermögens nachhaltig anlegen.

Im Zahlungsverkehr wird die SEPA-Echtzeitüberweisung ab dem 9. Januar 2025 verpflichtend für Banken. Ab Oktober dürfen die Gebühren für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als für reguläre Überweisungen.

Immobilien: Neue Grundsteuer und mehr Wohngeld

Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft. Die tatsächliche Belastung hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Zudem steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, was besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommt.

Steuern und Sozialversicherung: Entlastung für Familien

Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro erhöht, und das monatliche Kindergeld steigt auf 255 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls auf 6.672 Euro pro Jahr.

Immer mehr Menschen suchen die Notaufnahme auf, obwohl ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis behandelt werden könnten. Ein Drittel nennt geschlossene Arztpraxen als Grund. Doch wie lassen sich solche Fälle vermeiden?

Innerhalb eines Jahres haben 25 Prozent der gesetzlich Versicherten die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Dabei wurden laut einer repräsentativen Befragung des GKV-Spitzenverbands 60 Prozent der Fälle ambulant und nur 40 Prozent stationär behandelt.

Die Gründe für den Gang in die Notaufnahme sind vielfältig: 68 Prozent der Befragten nannten den Bedarf nach einer dringend erforderlichen Behandlung, während 38 Prozent aufgrund geschlossener Arztpraxen keine Alternative sahen. Besonders auffällig: 28 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschwerden auch in einer Arztpraxis hätten behandelt werden können.

Hier könnte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Nummer 116 117 Abhilfe schaffen. Sie vermittelt Termine bei Fachärzten – oftmals jedoch nicht schnell genug. Laut Umfrage hätten 58 Prozent der Betroffenen auf einen Notaufnahmebesuch verzichtet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin erhalten hätten.

Was tun im Notfall?

  • 116 117: Für Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten weiter.
  • 112: Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Die GKV fordert eine Reform der Notfallversorgung. Eine stärkere Vernetzung von Notfallzentren, Arztpraxen und Leitstellen könnte unnötige Besuche in der Notaufnahme reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Die Ausgaben für Versicherungen in Deutschland sind 2023 erneut gestiegen. Durchschnittlich zahlte jeder Bürger 2.670 Euro für Versicherungsschutz – 25 Euro mehr als im Vorjahr. Doch nicht alle Versicherungssparten entwickelten sich gleich. Während manche Bereiche deutlich zulegen konnten, schwächeln andere.

Die sogenannte Versicherungsdichte gibt an, wie viel die Deutschen pro Kopf für Versicherungen ausgeben. 2023 verzeichnete die Branche eine Steigerung auf 2.670 Euro – ein Plus von 349 Euro im Vergleich zu 2013. Doch diese Entwicklung ist nicht nur auf eine steigende Nachfrage zurückzuführen: Viele Versicherer mussten ihre Beiträge anpassen, um höhere Schadenkosten auszugleichen. Besonders betroffen waren Kfz- und Wohngebäudeversicherungen.

Wo stiegen die Ausgaben – und wo nicht?

  1. Schaden- und Unfallversicherungen:
    Pro Kopf gaben die Deutschen 1.010 Euro aus – ein Anstieg von 72 Euro gegenüber dem Vorjahr. Hierzu zählen auch Sachversicherungen wie Betriebsunterbrechungspolicen und Cyberversicherungen, die besonders stark wuchsen.
  2. Krankenversicherungen:
    Die privaten Krankenversicherungen legten ebenfalls leicht zu. Die Ausgaben stiegen von 558 Euro auf 571 Euro.
  3. Lebensversicherungen:
    Hier zeigt sich ein Rückgang: Die jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben sanken von 1.150 Euro auf 1.089 Euro. Auch die Zahl der Lebensversicherungsverträge ging zurück – von 85,9 auf 85,5 Millionen.

Versicherungsmarkt: Mehr Verträge, mehr Beitragseinnahmen

Insgesamt konnte die Versicherungsbranche die Anzahl der Verträge steigern:

  • Gesamt: 487,9 Millionen Verträge (plus 15 Millionen).
  • Schaden/Unfall: 364,2 Millionen Verträge (plus 15 Millionen).
  • Krankenversicherung: 38,3 Millionen Verträge (plus 0,5 Millionen).
  • Leben: 85,5 Millionen Verträge (minus 0,4 Millionen).

Auch die Beitragseinnahmen stiegen insgesamt auf 226 Milliarden Euro – ein Plus von 1,3 Prozent. Während die Lebensversicherung weniger einnahm (-4,8 Milliarden Euro), konnte die Krankenversicherung um 2,8 Prozent und Schaden/Unfall sogar um 7,4 Prozent zulegen.

Verträge checken lohnt sich!

Die gestiegenen Kosten für Versicherungen zeigen, wie sehr steigende Schadenkosten und veränderte Risiken – etwa durch Cyberkriminalität – die Branche und ihre Kunden beeinflussen. Während Lebensversicherungen unter Druck stehen, legen Sach- und Krankenversicherungen weiterhin zu. Ein genauer Blick auf die eigenen Policen und der Vergleich von Angeboten lohnen sich mehr denn je.

Ab Juli 2024 erhöhen die privaten Krankenversicherer die Beiträge im Standardtarif um 9,3 Prozent. Betroffen sind Angestellte und Selbstständige, die keine Beihilfeansprüche haben.

Die privaten Krankenversicherer planen, die Beiträge im sogenannten Standardtarif zum 1. Juli 2024 anzuheben. Dieser brancheneinheitliche Sozialtarif der privaten Krankenversicherung liegt aktuell bei circa 366 Euro im Monat und soll zukünftig bei rund 400 Euro liegen.

Versicherte im Standardtarif ohne Beihilfeanspruch müssen sich ab dem 1. Juli 2024 auf höhere Prämien einstellen. Die Beiträge für Angestellte und Selbstständige steigen dann im Durchschnitt von derzeit 366 Euro auf etwa 400 Euro. Diese Anpassung entspricht einem Anstieg von 9,3 Prozent und ist die erste Beitragserhöhung seit drei Jahren. Zuletzt wurden die Prämien im Jahr 2021 angehoben.

„Dies ist die erste Beitragserhöhung im Standardtarif seit drei Jahren, und sie ist geringer als der Anstieg in der GKV im gleichen Zeitraum“, sagt Florian Reuter, Direktor des PKV-Verbandes. Trotz der moderaten Erhöhung könnte der Prämiensprung für die Betroffenen ärgerlich sein, da im Standardtarif häufig Personen versichert sind, die Schwierigkeiten hatten, die Beiträge ihrer regulären PKV-Tarife zu bezahlen. Der Standardtarif bietet ähnliche Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Beitrag.

Um den Standardtarif nutzen zu können, müssen Versicherte strenge Kriterien erfüllen. Dieser Tarif steht nur Personen offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem derzeitigen Krankenversicherer privat vollversichert waren. Diese Versicherten können den Standardtarif nutzen, wenn sie:

  • seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind und
  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und das Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2024: 5.175 Euro/Monat) nicht überschreitet oder
  • jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben, wobei ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigt.

Versicherte, die in den Standardtarif wechseln, müssen keine neue Gesundheitsprüfung absolvieren. Sie werden mit ihrem bisherigen Gesundheitsstatus übernommen, was den Wechsel erleichtert. Zudem werden die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen in den Standardtarif übertragen, wodurch die Beiträge relativ stabil bleiben.

Obwohl der Standardtarif einheitlich vom PKV-Verband berechnet wird, können die Beiträge für einzelne Versicherte unterschiedlich hoch ausfallen. Faktoren wie das Eintrittsalter, die Höhe der Verwaltungskosten oder ein vereinbarter Selbstbehalt spielen hierbei eine Rolle. Der maximale Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, der aktuell bei über 843 Euro monatlich liegt.

Eine Beitragserhöhung im Standardtarif darf nur erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Die Leistungsausgaben müssen von der bisherigen Kalkulation um fünf Prozent abweichen oder die allgemeine Lebenserwartung sich um diesen Wert verändern. Dies führt dazu, dass die Prämie oft mehrere Jahre unverändert bleibt, aber dann deutlich ansteigt. Erst dann dürfen die Versicherer auch andere Faktoren wie das Zinsniveau an den Kapitalmärkten einrechnen.

Der Standardtarif ist nicht der einzige Sozialtarif der privaten Krankenversicherer, aber nach Einschätzung des PKV-Verbandes die beste Lösung, insbesondere für ältere Versicherte. Der Verband fordert, dass dieser Tarif auch für Personen geöffnet wird, die nach 2009 ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. Versicherte ohne Anrecht auf den Standardtarif müssen meist auf den Basistarif ausweichen, der 2009 gegen den Widerstand der Versicherungswirtschaft eingeführt wurde. Dieser Tarif ist oft teurer, da Altersrückstellungen nicht zu Gunsten des Versicherten eingerechnet werden. Zudem gibt es Berichte, dass Ärzte die Behandlung von Patienten im Basistarif aufgrund der niedrigeren Honorare teilweise verweigern.

Der Notlagentarif, der seit 2013 existiert, bietet noch weniger Leistungen und ist für Personen gedacht, die ihre Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen können und in Zahlungsrückstand geraten sind. Er deckt nur Notfallversorgungen ab, während Vorsorgeuntersuchungen und normale Arztbesuche nicht enthalten sind.

Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss jedoch beantragt werden und variiert je nach individueller Rentenhöhe und Krankenkassenbeitrag. Erfahren Sie mehr über die Berechnungsgrundlagen und wie Sie den Zuschuss beantragen können.

Rentnerinnen und Rentner, die entweder privat oder freiwillig krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zu erhalten. Dieser Zuschuss muss aktiv beantragt werden, beispielsweise zusammen mit der Beantragung der Rente.

Für freiwillig Versicherte hängt die Höhe des Zuschusses von mehreren Faktoren ab: der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Zur Berechnung des Zuschusses wird dieser Satz um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das daraus resultierende Ergebnis wird halbiert, was dann die Basis für die Zuschusshöhe bildet.

Auch privat versicherte Rentner können einen Zuschuss erhalten, der grundsätzlich ähnlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet wird. Hierbei wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt, der derzeit bei 1,7 Prozent liegt. Der Zuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

Rentner sollten beachten, dass der Zuschuss nicht automatisch gewährt wird, sondern aktiv beantragt werden muss. Es lohnt sich, rechtzeitig Informationen einzuholen und den Antrag zusammen mit der Rentenbeantragung einzureichen, um die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.

Mit dem Verbot von Zahn-Amalgam ab 2025 könnten Zahnarztbesuche teurer werden. Doch viele suchen bereits nach Alternativen, wie eine private Zahnzusatzversicherung.

Die Europäische Union hat die Quecksilberverordnung überarbeitet und will die Verwendung von Zahn-Amalgam vollständig verbieten. Vor den möglichen Folgen warnen Zahnärzte.

Für Zahnfüllungen aus Amalgam werden derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich allein in Europa verbraucht. Zuviel findet die Europäische Union und hat eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung auf den Weg gebracht. Die sieht folgendes vor:

  • keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025.
  • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025

Zahnärzte kritisieren die Entscheidung und weisen darauf hin, dass Alternativen deutlich teurer sind. Und das ist nicht der einzige Aspekt, der befürchten lässt, dass Zahnarztbesuche künftig teurer werden. So kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erst im Januar, dass die „Folgen der Mittelbegrenzung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in der Patientenversorgung voll angekommen sind“. Davon seien vor allem Parodontitis-Patienten betroffen. Die Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitisversorgung seien „fatal“, so die KZBV. Eine unbehandelte Parodontitis verursache zudem hohe Folgekosten: Allein im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich. Hinzukommen indirekte Krankheitskosten durch Parodontitis, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro angibt.

Beide vorgenannte Aspekte lassen befürchten, dass der Zahnarztbesuch in Zukunft noch teurer werden könnte. Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich deshalb für eine Zahnzusatzversicherung. Welche Leistungen den Menschen dabei wichtig sind, zeigte die Erhebung eines Versicherers. Demnach gaben zwei Drittel der Befragten (jeweils rund 65 Prozent) an, dass es ihnen wichtig ist, dass eine private Zahnzusatzversicherung Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen umfasst. Gefolgt von Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen (jeweils 64 Prozent). Unbegrenzter Zahnersatz einschließlich Inlays und Implantate seien für 56 Prozent der Befragten eine bedeutende Leistung, während kieferorthopädische Maßnahmen mit 39 Prozent etwas abgeschlagen folgen.

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Zuschuss 2024 maximal ausfällt.

Zum 01. Januar 2024 erhöht sich der maximal-mögliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich. Hintergrund ist, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen angehoben wurde. Und das wirkt sich auch auf Privatversicherte aus, die angestellt sind. Deren Arbeitgeber zahlt maximal jenen Beitrag als Zuschuss zur PKV, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner anderen Angestellten zahlen würde.

Seitdem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert sind (2019), wird auch der Zusatzbeitragssatz bei der Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

Auch zur privaten Pflegeversicherung leistet der Arbeitgeber des angestellten Privatversicherten einen Zuschuss. Für 2024 fällt die Änderung geringer aus als beim Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei den zur Berechnung zu Grunde liegenden Werten änderte sich nur die Beitragsbemessungsgrenze.

Maximale Arbeitgeberzuschüsse für PKV-Kunden 2023

Die Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren privat versicherten Angestellten zahlen müssen, belaufen sich 2023 auf:

  • 421,77 Euro monatlich für die private Krankenversicherung (2023: 403,99 Euro/mtl.)
  • 87,98 Euro monatlich für die private Pflegeversicherung (2023: 84,79 Euro/mtl.)

Besonderheit in Sachsen

Im Freistaat Sachsen liegt allerdings eine Abweichung vor. Denn dort wurde der Buß- und Bettag nicht als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Für das Bundesland Sachsen gilt deshalb ein geringerer maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2024: 62,10 Euro/mtl. (2023: 59,85 Euro/mtl.).

Im Jahr 2022 verzeichneten die Einwohner Deutschlands einen rückläufigen Geldaufwand für Versicherungen, hauptsächlich bedingt durch die Lebensversicherung, wie aktuelle Daten aus der Versicherungswirtschaft belegen.

Im Jahr 2022 gaben die deutschen Bürger erneut weniger Geld für Versicherungen aus als im Vorjahr. Die sogenannte „Versicherungsdichte“ fiel von 2.714 Euro auf 2.647 Euro. Dies geht aus dem aktuellen Statistischen Taschenbuch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Die Versicherungsdichte misst die gebuchten Bruttobeiträge der Erstversicherer pro Einwohner.

Im Vorjahr hatte die Versicherungsdichte jedoch einen Rekordstand erreicht, nachdem sie fünf Jahre in Folge angestiegen war. Im Jahr 2012 lag die Versicherungsdichte bei 2.255 Euro, was fast einem Sechstel oder 16,91 Prozent weniger entspricht.

Die Gründe für diese Entwicklung lassen sich aus den Daten nicht eindeutig ableiten. Die Versicherungsdichte allein erlaubt keine Schlüsse auf die Entwicklung des Neugeschäfts der Versicherungsunternehmen. Sie kann beispielsweise ansteigen, wenn Versicherer ihre Prämien im Bestand erhöhen, um steigende Schadenkosten an die Kunden weiterzugeben. Zum Jahreswechsel 2021/22 hatten Versicherer ihre Prämien in einigen Segmenten bereits deutlich erhöht, insbesondere in der Wohngebäudeversicherung, wo die Branche mit Rekordschäden aufgrund von Naturkatastrophen wie dem Hochwasser im Ahrtal konfrontiert war. Beitragsanpassungen in der Krankenvollversicherung können ebenfalls dazu beitragen, dass die Versicherungsdichte steigt.

Schwächung der Lebensversicherung

Die Daten zeigen jedoch auch, dass die rückläufige Versicherungsdichte hauptsächlich auf die schwächelnde Lebensversicherung zurückzuführen ist. In diesem Bereich sank die Versicherungsdichte von 1.240 Euro pro Kopf auf 1.151 Euro im Jahr 2022 erheblich. Dies hat einen spürbaren Einfluss auf die Gesamtversicherungsdichte, da in den anderen Sparten pro Kopf deutlich geringere Bruttobeiträge gezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung stieg die Versicherungsdichte von 545 Euro auf 558 Euro. Auch im Schaden/Unfall-Segment erhöhte sie sich von 929 Euro auf 938 Euro.

Tatsächlich war das Jahr 2022 für Lebensversicherer äußerst herausfordernd. Lebensversicherungen, Pensionskassen und -fonds verzeichneten einen Rückgang der Beitragseinnahmen um 5,9 Prozent auf 97,1 Milliarden Euro, wie aus der GDV-Publikation „Lebensversicherung in Zahlen 2023“ hervorgeht. Dies resultiert hauptsächlich aus der geringeren Nachfrage nach Lebensversicherungen mit Einmalbeitrag und einem Rückgang von 17,7 Prozent auf 30,7 Milliarden Euro aufgrund der Zinsentwicklung. Die laufenden Beiträge stiegen hingegen leicht auf 66,5 Milliarden Euro.

Auch das Geschäft der privaten Krankenversicherung (PKV) war uneinheitlich. In der privaten Krankenvollversicherung verloren die Versicherer im Geschäftsjahr 2022 unter dem Strich Krankenvollversicherte und verzeichneten das elfte Jahr in Folge Verluste. Die Zahl der Versicherten sank um 0,16 Prozent, obwohl wieder mehr Personen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselten. Hingegen verlief das Geschäft mit Krankenzusatzversicherungen positiv. Die Branche zählte zum Ende des Jahres 2022 insgesamt 29,1 Millionen Zusatzpolicen, was einem Anstieg von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Für die Schwäche der Lebensversicherung werden verschiedene Gründe genannt. Der russische Angriffskrieg und die wirtschaftlichen Auswirkungen führten zu einer Rekordinflation in Deutschland. Einige Bürgerinnen und Bürger sahen sich gezwungen, schnell zusätzliches Geld zu beschaffen und Sparverträge aufzulösen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Stornoquote in der Lebensversicherung nach GDV-Daten von 2,57 Prozent auf 2,51 Prozent gesunken ist.

Insbesondere das Neugeschäft in der Lebensversicherung schwächelte und verzeichnete einen Rückgang von fast 60 Prozent. Aufgrund der gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt stehen den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Anlagealternativen zur Verfügung. Ein weiterer möglicher Grund könnte die demografische Entwicklung sein. Auch wenn dies in der Branche selten thematisiert wird, altern die Kunden der Lebensversicherungen und treten in die Rentenphase ein. Dies zeigt sich in einem deutlichen Anstieg der Leistungen im Berichtsjahr um 5,4 Prozent auf 91,2 Milliarden Euro. Das Analysehaus GapGemini warnt in einer aktuellen Studie davor, dass die Lebensversicherungsunternehmen in den Industrienationen vor einem 7,8 Billionen Dollar schweren demografischen Problem stehen, da Versicherungsnehmer im Alter von über 65 Jahren bereits rund 40 Prozent des von den Versicherern verwalteten Vermögens halten.

Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen deutlich zu, zeigt der jüngste AOK Fehlzeiten-Report. Daraus wird auch ersichtlich, in welchen Branchen besonders viele Betroffene tätig sind.

Kürzlich veröffentlichte die AOK ihren Fehlzeiten-Report. Die Auswertungen zeigen, dass die beruflichen Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen von 2012 bis 2022 um 48 Prozent zugenommen haben, während bei allen anderen Erkrankungsgruppen ein Anstieg von 35 Prozent zu verzeichnen war. Von diesen 35 Prozent war der größte Teil auf die pandemiebedingten Höchststände der Atemwegserkrankungen im Jahr 2022 zurückzuführen.

Im Vergleich mit anderen Erkrankungen zeigte sich zudem, dass psychische Erkrankungen häufig mit besonders langen Fehlzeiten einher gehen. Bei Atemwegserkrankungen kommt es zu 7,1 Ausfall-Tagen pro Fall. Über alle Erkrankungen hinweg, beträgt die durchschnittliche Ausfallzeit je Fall 11,3 Tage.
Bei psychischen Erkrankungen kam es 2022 in der AOK-Auswertung zu 29,6 Ausfall-Tagen pro Fall.

Psychische Erkrankung: Welche Branchen besonderes betroffen sind

Von den Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen waren im vergangenen Jahr vor allem Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen betroffen, bei denen 14 Prozent aller beruflichen Fehltage auf psychische Erkrankungen entfielen. An zweiter Stelle standen die Branchen „Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung“ und „Banken/Versicherungen“ mit jeweils 13 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt über alle Berufsgruppen lag bei zehn Prozent.