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Mehr Krankenversicherte sind im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung versichert: Er soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind.

Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist als Hilfsangebot für privat Krankenvollversicherte gedacht, die ihre Beiträge nicht bedienen können und Schulden bei ihrem Krankenversicherer angesammelt haben. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Im Gegenzug zahlen sie einen niedrigeren Beitrag von 120 Euro im Monat.

Die Zahl der Menschen, die diesen Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, stieg im letzten Jahr: Waren zum Jahresende 2021 rund 83.500 Menschen in den Notlagen-Tarifen, so kletterte die Zahl auf 84.100 Personen.

Wie der PKV-Verband weiter mitteilt, gab es in den anderen Sozialtarifen einen leichten Rückgang. Im sogenannten Standardtarif waren 2021 rund 53.900 versichert, Ende 2022 bereits 53.000 Menschen. Der Standardtarif steht vor allem älteren Versicherten offen, die vor 2009 eine Police abgeschlossen haben und Probleme mit den Beitragszahlungen haben. Er bietet ein Niveau vergleichbar den gesetzlichen Krankenkassen und vergleichsweise günstige Beiträge. Deshalb ist die Absicherung hier besser als im Notlagentarif. Der PKV-Verband appelliert seit Jahren an die Politik, den Tarif auch für jüngere Versicherte zu öffnen.

Ebenfalls gefallen ist die Zahl der Versicherten im sogenannten Basistarif. Zum Ende des vergangenen Jahres waren darin 34.100 Versicherte. Über das Jahr 2021 ist das ein Minus von 200 Personen. Der Basistarif verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Auch hier müssen die Leistungen vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenkassen sein. Weil die Angebote vergleichsweise teuer sind, sollten Interessenten jedoch zunächst versuchen, einen “vollwertigen” Tarif der privaten Krankenversicherung zu wählen: oft sind hier die Leistungen umfangreicher und die Prämien oft sogar niedriger.

Wer Probleme mit Beitragszahlungen hat, hat eine weitere Option für Prämien-Ersparnisse: Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatpatienten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht. Das ist oft die bessere Lösung. Deshalb empfiehlt sich ein umfangreiches Beratungsgespräch, bevor man einen Sozialtarif der PKV wählt.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) legt deutlich zu. Inzwischen bieten 22.300 deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte bKV an. Laut Lobby-Verein “boomt” dieser Zweig der Krankenversicherung.

Der Kampf um Fachkräfte ist für viele deutsche Unternehmen ein schwieriger und oft langwieriger sowie teurer Krampf. Zudem führen Fehlzeiten von Angestellten jedes Jahr zu Milliardenschäden für die Wirtschaft. Diese beiden Aspekte können auch Vermittler nutzen, um für die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zu werben.

“Die betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft bei der langfristigen Mitarbeiterbindung. Für Arbeitnehmer eignet sie sich auch zur Absicherung des Pflegerisikos als ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier bietet sich eine sehr gute Möglichkeit, die wichtige private Vorsorge noch stärker in der Gesellschaft zu etablieren.”, sagte Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Und: Dieser Ansatz hat scheinbar immer häufiger Erfolg. Denn im Wettbewerb um Mitarbeiter setzen Unternehmen zunehmend auf die betriebliche Krankenversicherung. Das belegen die aktuellen Zahlen der betriebliche Krankenversicherung (bKV). So hätten laut Verband der Privaten Krankenversicherung Ende 2022 rund 22.300 Unternehmen gegeben, die ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung anboten. Im Vorjahr waren es noch 18.200 Unternehmen.

Seit 2015 habe sich der Wert fast versechsfacht. Ende 2015 waren es noch 3.848 Unternehmen. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.

Mittlerweile nutzten rund 1,8 Millionen Personen das bKV-Angebot ihres Arbeitgebers und bekommen eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Ende 2021 seien es noch 1,59 Millionen Angestellte gewesen. Das ist eine Steigerung um 11,5 Prozent. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat das bKV-Geschäft einen enormen Schub bekommen. Ende 2020 hatten lediglich 1,02 Millionen Angestellte einen derartigen Schutz. Das ist eine Steigerung um 76,5 Prozent.

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2021 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Demnach kamen etwa 787.000 Verträge hinzu. Das ist ein Plus von 4,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Summe haben bereits 17,83 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Im Oktober 2020 wurde dieser nochmal angehoben. Seither erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung vorher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt.

Wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, steigt der Zuschuss. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft klettert dieser von 60 auf 70 Prozent. Können jährliche Vorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, klettert der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Und: Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. So können beispielsweise Implantate schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro.

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte über eine Zahn-Police nachdenken. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

In der privaten Krankenversicherung legte der Gesetzgeber Höchstbeiträge fest. Diese gelten für die Private Pflegeversicherung, Basistarif und Standardtarif. Welche Werte für 2023 gelten.

In der Privaten Pflegeversicherung beträgt der Höchstbeitrag 2023 152,12 Euro (2022: 147,54 Euro) im Monat. Ehepaare, bei denen beide Partner privatversichert sind, zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung: 228,18 Euro (2022: 221,31 Euro). Privatversicherte, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, zahlen 2023 maximal 60,85 Euro (2022: 59,02 Euro). Sind beide Partner beihilfe-berechtigt, zahlen sie zusammen 91,28 Euro (2022: 88,53 Euro).

Im Standardtarif errechnet sich der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Der Höchstbetrag im Standardtarif ist also identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV. 2023 beträgt er monatlich 728,18 Euro (2022: 706,28 Euro). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.092,27 Euro (2022: 1.059,42 Euro). Laut PKV-Verband zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbetrag, weil Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

Der Höchstbetrag im Basistarif fällt hingegen höher aus und beläuft sich 2023 auf 807,98 Euro (2022: 769,16 Euro). Der Grund: Zur Berechnung wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen.

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.

Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.

Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.

Die Mehrheit der zulässigen Beschwerden betraf dabei die Krankheitskostenvollversicherung. 3.956 Krankenvollversicherte und damit 76 Prozent sahen Anlass, sich über ihren Versicherer zu beschweren. Auf die Zusatzversicherung entfielen 20,8 Prozent der Streite, auf die Pflegepflichtversicherung 3,2 Prozent. Von den eingereichten 6.041 Beschwerden wurden 823 abgelehnt, weil die Ombudsstelle nicht zuständig gewesen ist.

In der Regel dauerte ein Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 rund 50 Tage. Das zeigt auch den Vorteil: Kann eine Einigung erzielt werden, dann weit schneller als in einem Gerichtsprozess, der sich mitunter über mehrere Instanzen hinzieht. Laut Bundesjustizministerium kann selbst ein Urteil an Landgerichten bereits 24 Monate beanspruchen, und dann ist der Klageweg noch lange nicht abgeschlossen, wenn eine Partei in Berufung geht. Hier ist ein Schiedsverfahren eine Option, schnell zu seinem Recht zu kommen. Die Verjährungsfrist ist ausgesetzt, wenn man sich für eine Beschwerde beim Ombudsmann entscheidet, eine Klage folglich anschließend immer noch möglich. Auch entstehen keine Kosten: von Korrespondenz und Telefonaten einmal abgesehen.

Die Erfolgsquote ist freilich noch ausbaufähig: rund in jedem fünften Fall (20,4 Prozent) konnte das Schlichtungsverfahren eine Einigung zur Zufriedenheit aller herstellen. Wie man einen Schlichtungsantrag stellt, erfährt man auf der Webseite https://www.pkv-ombudsmann.de/. Auch ein Versicherungsexperte bzw. -expertin können hierbei behilflich sein.

Mit welchen Themen wandten sich Versicherte an den PKV-Ombudsmann? Das zeigt die Auswertung des Tätigkeitsberichts 2020.

Der PKV-Ombudsmann ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die dabei helfen soll, Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen zu klären. In seinem Tätigkeitsbericht 2020 geht der Ombudsmann auf die statistischen Besonderheiten ein. Und die geben Anlass zur Freude. Denn im Corona-Krisen-Jahr 2020 gab es weniger Beschwerdefälle als im Vorjahr. Erreichten den PKV-Ombudsmann 2019 noch 5.953 Beschwerden, waren es 2020 “nur” 5.906. Weniger Beschwerden gab es nur 2009 als das Ombudsmannverfahren im PKV-Bereich eingeführt wurde.

“Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann (…) zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent”, schreibt PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann.

Doch worüber beschwerten sich die Versicherten am häufigsten? Das zeigt die Auswertung des Tätigkeitsberichts. Von den 5.906 Beschwerden bezogen sich 3.849 auf die Krankenvollversicherung. Dabei ging es um:

  • Gebührenstreitigkeiten (861 Fälle; entspricht 22,4 Prozent der PKV-Beschwerden)
  • Medizinische Notwendigkeit (765 Fälle; 19,9 Prozent)
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (544 Fälle; 14,1 Prozent)
  • Vertragsauslegung (377 Fälle; 9,8 Prozent)
  • Beitragsanpassung / Beitragshöhe (6,0 Prozent)

Eine Private Krankenversicherung weigerte sich, die Kosten für ein Hörgerät in voller Höhe zu erstatten und argumentierte, das Hilfsmittel sei nicht medizinisch notwendig. Dagegen richtete sich die Klage des Versicherten. Wie die Richter entschieden und welche Grundsätze zur Anwendung kamen.

Ein wichtiger Leistungspunkt in der Privaten Krankenversicherung betrifft Heil- und Hilfsmittel. Dazu gehören auch Hörgeräte. Unter welchen Umständen die Kosten für Gerät und Anpassung von der Privaten Krankenversicherung erstattet werden, war Gegenstand in einer juristischen Auseinandersetzung.

Das Hörgerät eines Rentners war defekt und ein neues Gerät sollte angeschafft werden. Doch das erwies sich als schwieriger als gedacht. Insgesamt waren mehr als 17 Anpassungssitzungen nötig, bis schließlich ein Hörgerät gefunden wurde.

Die Private Krankenversicherung weigerte sich allerdings, die vollen Kosten i.H.v. 3.970 Euro zu übernehmen. Stattdessen sollte ein Teilbetrag (2.600 Euro) erstattet werden. Die Differenz – immerhin 1.370 Euro – hätte der Rentner selbst aufbringen müssen.

Tatsächlich können vom Arzt verordnete Hilfs- oder Heilmittel das medizinisch notwendige Maß im Sinne von § 5 MB/KK 2009 übersteigen, wenn

  • das Hilfsmittel über Zusatzfunktionen oder Ausstattungen verfügt, die nicht benötigt werden
  • zugleich preiswertere Heil- bzw. Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

In einem solchen Fall würde Überversorgung vorliegen. Beweispflichtig dafür ist der Versicherer. Diesen Beweis konnte der Versicherer im Verfahren nicht erbringen. Stattdessen bestätigte ein Sachverständiger, dass der Patient das Hörgerät braucht. Die Schwerhörigkeit des Mannes sei sogar so erheblich, dass sogar eine Hörprothese indiziert wäre, so der Sachverständige.

Die Richter am zuständigen Amtsgericht Dortmund (Az.: 404 C 4473/19) schlossen sich dieser Sichtweise an und entschieden, dass der Mann einen Anspruch auf volle Kostenerstattung für sein Hörgerät hat.

Steigen die Prämien in der privaten Krankenversicherung stärker als bei den gesetzlichen Krankenversicherern? Das wird oft behauptet – und der Eindruck kann auch entstehen, wenn man sich plötzlich mit einem deftigen Prämiensprung konfrontiert sieht. Doch ganz so einfach ist es nicht, wie nun eine Studie zeigt.

In den kommenden Monaten müssen sich privat Krankenversicherte wieder auf höhere Prämien einstellen. Im Schnitt um 8,1 Prozent sollen die Beiträge steigen, so berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” und beruft sich auf eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen WIP. Viele Versicherte dürfte das verunsichern.

Aber steigen die Prämien mehr und schneller als in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dieser Eindruck könnte entstehen, wenn man manche Boulevard-Schlagzeile liest. Dass dies nicht so ist, zeigt zum Beispiel eine Studie des privaten IGES-Institutes aus Berlin. Demnach stiegen die Beiträge bei den Krankenkassen gar schneller als bei den Privatversicherern. Während sich die Beitragseinnahmen je Versicherten im Zeitraum 2008 bis 2018 in der GKV um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr erhöhten, waren es in der PKV nur 2,3 Prozent, berichten die Studienmacher.

Auslösende Faktoren: nur unregelmäßig wird Beitrag angepasst

Warum aber entsteht dann der Eindruck, dass die privaten Kranken-Anbieter ihre Tarife weit schneller verteuern? Grund sind die sogenannten auslösenden Faktoren:

Die Versicherer dürfen die Beiträge laut Gesetz nur anheben, wenn mindestens zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, wenn die erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als zehn Prozent abweichen. Und zweitens, wenn die Versicherten älter werden als ursprünglich kalkuliert. Entsprechend gibt es viele Jahre, in denen die Prämien gar nicht oder kaum steigen. Um dann mit einem Mal kräftig angehoben zu werden, weil die Versicherer die ausgebliebenen Teuerungen der letzten Jahre nachholen müssen.

Hier fordert die Branche eine Reform, damit sie den Beitrag öfters und gleichmäßiger anpassen kann. Unter anderem hat auch der aktuelle Niedrigzins Auswirkungen auf die Prämie. Sind die Zinsen am Kapitalmarkt im Keller wie aktuell durch die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB), erzielen die Versicherer auch weniger Zins, um Alterungsrückstellungen aus den eingesammelten Beiträgen zu bilden. Entsprechend fordert die Branche, die Zinsentwicklung ebenfalls als auslösenden Faktor anzuerkennen, um die Prämiensprünge abzuflachen.

Beratung empfiehlt sich

Die Gründe, weshalb sich die Tarife auch in der PKV verteuern, sind vielfältig. Relativ stabil sind jene Tarife, die eine gesunde Risikomischung aus Versicherten aufweisen: wo also älteren Personen mit statistisch höheren Gesundheitskosten jüngere Versicherungsnehmer gegenüberstehen. Oft genannt werden für höhere Prämien auch Kosten infolge des medizinischen Fortschrittes: So erhalten privat Versicherte neue und gute Medikamente, die auch entsprechend teurer sind. Aber auch die Alterung der Gesellschaft, Preissteigerungen im Gesundheitswesen durch Gesetzreformen und eine längere Lebenserwartung wirken sich hier aus.

Privatversicherte, die gerade in Coronazeiten mit den Prämien überfordert sind, weil Einkünftw wegfallen, können sich beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt den Beitrag zu senken. Eine Option kann die Vereinbarung eines Selbstbehaltes sein. Laut §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatpatienten zudem das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Mitunter haben die Versicherer tatsächlich günstigere Tarife im Portfolio. Auch die Sozialtarife der Privatversicherer bieten Sparoptionen, haben aber oft Nachteile, etwa den Verlust von Leistungen. Auch hierzu sollte man sich zuvor umfangreich beraten lassen.

Die privaten Krankenversicherer starten im Herbst eine neue Öffnungsaktion für beihilfeberechtigte Beamte. Davon sollen vor allem Staatsdiener mit Vorerkrankungen profitieren: Sie dürfen nicht abgelehnt werden, so verspricht aktuell der PKV-Verband.

Wer sich privat krankenversichern will, der profitiert davon, jung und gesund zu sein. Denn Vorerkrankungen werden oft mit Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen bedacht: Das erfordert das sogenannte Äquivalenzprinzip der PKV. Stark vereinfacht besagt dieses Prinzip, dass individuelle Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen bei der Kalkulation der Prämie berücksichtigt werden müssen, weil ein Patient bzw. eine Patientin mit ungünstiger Prognose voraussichtlich stärker das Versichertenkollektiv mit Kosten belastet.

Entscheidend für die Prämie in der privaten Krankenvollversicherung ist der Gesundheits-Zustand bei Abschluss des Vertrages. Danach wird der Zustand quasi festgeschrieben und es wird keine neue Gesundheitsprüfung verlangt, sofern der Versicherte nicht zu einem anderen Anbieter wechselt. Auch deshalb lohnt es sich, möglichst zeitig einen PKV-Tarif zu wählen.

Öffnungsaktion ab 1. Oktober

Umso mehr sollten aktuell Beihilfe-Berechtigte mit Vorerkrankungen aufhorchen, die aktuell noch gesetzlich versichert sind oder bald ihren Beruf antreten werden. Denn der PKV-Verband hat eine Öffnungsaktion angekündigt. Profitieren sollen vor allem Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach besagtem Äquivalenzprinzip üblicherweise hohe Risikozuschläge nach sich ziehen oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können. Ihnen soll der Weg zum privaten Schutz nun erleichtert werden, wie der Verband auf seiner Webseite berichtet.

Gelten soll die Sonderaktion der Privatversicherer im Zeitfenster vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. “Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Und sollten wegen bereits bestehender Vorerkrankungen erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen, werden erforderliche Zuschläge auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt”, verspricht Stefan Reker, Geschäftsführer des PKV-Verbandes.

Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte sich zeitig und umfangreich über die Optionen beraten lassen. Denn wichtiger noch als die Prämie ist bei Menschen mit Vorerkrankungen, dass der Versicherer für notwendige und wiederkehrende Behandlungen auch voll zahlt: Hier ist die Qualität des Tarifes entscheidender als der Preis.

Doch auch wer kein Anrecht auf Beihilfe hat, kann unter Umständen trotz Vorerkrankungen von erschwinglichen Prämien in der PKV profitieren. So lässt sich unter anderem ein Selbstbehalt vereinbaren, den viele Versicherer mit Kostenersparnis “belohnen”. Auch hier empfiehlt es sich, über die Möglichkeiten eine Expertin bzw. einen Experten zu befragen.

Viele Privatversicherte haben in Zeiten der Coronakrise Probleme, ihre Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, den Betroffenen eine erleichterte Rückkehr aus dem Basistarif in ihren vorherigen Tarif zu ermöglichen. Auf eine neue Risikoprüfung soll dann verzichtet werden.

Was tun, wenn man infolge der Coronakrise seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen kann? Diese Frage stellen sich gerade viele Privatversicherte, sind sie doch oft als Selbstständige tätig. Also jene Gruppe, die nun besonders schwer von der Coronakrise erwischt wird: vor allem, wenn sie im Veranstaltungs-, Tourismus- oder Gastronomiebereich arbeiten. Oft sind diesen Erwerbstätigen sämtliche Einnahmen weggebrochen.

Viele Krankenversicherer versuchen bereits, den Betroffenen entgegenzukommen. So bieten einige Versicherer freiwillig an, dass ihre Kundinnen und Kunden vorübergehend in einen weniger leistungsfähigen Tarif wechseln – um dann, anders als üblich, ohne neue Risikoprüfung in den Altvertrag zurückkehren zu können. Eine andere Möglichkeit ist, die Beiträge stunden zu lassen. Das Problem: Dann müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler zu suchen, bevor man einfach nicht zahlt.

Sozialtarife: Rückkehr in Alttarife unter Umständen schwierig

Eine weitere Möglichkeit ist, in einen der sogenannten Sozialtarife der PKV zu wechseln. Drei Tarife bietet die Branche aktuell an: den Standardtarif, den Basistarif und den Notlagentarif.

Der Standardtarif ist jener, der sich bisher am ehesten bewährt hat. Er bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Betrag. Zudem werden in ihm auch Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssprünge im Alter abzufedern – ein Vorteil, den die anderen beiden Sozialtarife nicht haben. Das Problem ist allerdings, dass nur Versicherte vom Standardtarif Gebrauch machen können, die sich vor dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung angeschlossen haben. Hier appelliert der PKV-Verband aktuell an die Politik, den Standardtarif aufgrund der Pandemie für alle zu öffnen.

Der zweite Sozialtarif ist der Basistarif. Diesen gibt es seit 2009 – er verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Und das ist so ein bisschen das Problem dabei. Denn eine Risikokalkulation ist bei diesen Angeboten schwierig: Die Versicherer befürchten schlicht, dass viele ältere Versicherte mit Vorerkrankungen diesen wählen. Auch hier müssen die Gesellschaften vergleichbare Leistungen wie die Krankenkassen bieten.

Im Basistarif dürfen die Krankenversicherer als maximalen Beitrag nur den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen verlangen. Aber das ist leider gar nicht so wenig: Er liegt aktuell bei circa 736 Euro. Selbst wenn der Beitrag nicht ausgereizt wird, sind diese Angebote in der Regel vergleichsweise teuer. Dennoch sollte man beim Versicherer anfragen, ob und unter welchen Umständen man sich dort versichern kann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: einfacheres Rückkehrrecht

In diesem Basistarif sieht die Bundesregierung nun die Lösung für jene, die von der Coronakrise betroffen sind. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein wichtiger Nachteil dieser Tarife ausgeschaltet werden soll: nämlich, dass normalerweise eine Risikoprüfung für die Rückkehr in den Alttarif vorgesehen ist, die zu Ausschlüssen und höheren Prämien führen kann. Das will die Bundesregierung nun vorübergehend korrigieren, berichtet der PKV-Verband aktuell auf seiner Webseite.

“Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen”, schreibt der PKV-Verband.

Die Bundesregierung verweist auf die Vorteile des Basistarifes. Bei finanziell Hilfsbedürftigen werde der Beitrag halbiert – oder die Bundesagentur übernimmt gar bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn der Betroffene auf Grundsicherung angewiesen ist. Der PKV-Verband aber fordert, auch den Standardtarif zu öffnen, da er für viele Versicherte die bessere Option wäre. Hier wird sich zeigen, wie die Politik entscheidet und ob sie einlenkt.

Notlagentarif bietet nur Akutversorgung

Der dritte Sozialtarif der PKV ist in Corona-Zeiten keine gute Lösung: der sogenannte Notlagentarif. Das ist ein Angebot für jene, die ihre Beiträge aktuell nicht zahlen können und mindestens zwei Monate im Verzug sind. Im Notlagentarif haben die Betroffenen aber nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, etwa bei Schmerzen oder Schwangerschaft. Gerade in Coronazeiten keine gute Option. Der Beitrag ist hier immerhin auf circa 100-120 Euro begrenzt.

Bevor man in den Notlagentarif wechseln muss, empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Versicherer und Vermittler zu suchen, um sich über Alternativen beraten zu lassen.