Beiträge

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können seit Jahresbeginn mit einem höheren Arbeitgeberzuschuss rechnen. Hintergrund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch steigt auch der maximale Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung leisten.

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent des Beitrags zur privaten Krankenversicherung – allerdings nur bis zur Höhe des maximalen Zuschusses, den auch gesetzlich Versicherte erhalten. Dieser Höchstbetrag liegt nun bei 508,59 Euro im Monat und damit rund 37 Euro höher als zuvor.

Für viele privat Versicherte lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz jetzt zu überprüfen. Denn nicht alle schöpfen den Arbeitgeberzuschuss bereits vollständig aus. Wer bislang unterhalb des Höchstbetrags lag, kann den zusätzlichen Zuschuss nutzen, ohne selbst mehr zahlen zu müssen.

Der höhere Arbeitgeberanteil kann zum Beispiel eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz gezielt zu verbessern oder um für steigende Beiträge im Alter vorzusorgen. Möglich ist etwa der Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs, der die monatliche Belastung im Ruhestand dauerhaft senkt. Für Arbeitnehmer ergeben sich dabei häufig zusätzliche steuerliche Vorteile.

Unterm Strich gilt: Der gestiegene Arbeitgeberzuschuss verschafft privat Krankenversicherten mehr finanziellen Spielraum – und eröffnet die Chance, den eigenen Versicherungsschutz sinnvoll anzupassen.

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können die Steuerlast spürbar senken. Viele Versicherte wissen jedoch nicht, welche Anteile tatsächlich absetzbar sind – und welche nicht. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

Grundsätzlich gilt:
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zählen steuerlich zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Sie können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob jemand selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist. Auch Beiträge für privatversicherte Familienangehörige, etwa Kinder, können berücksichtigt werden.

Was wird steuerlich anerkannt – und was nicht?

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden vollständig steuermindernd angerechnet. Bei der privaten Krankenversicherung gilt jedoch eine Einschränkung: Absetzbar sind nur die Beitragsteile, die Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Diese werden als Basiskrankenversicherung bezeichnet.
Nicht berücksichtigt werden dagegen sogenannte Mehrleistungen – etwa Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerleistungen oder ein Krankentagegeld.

Zusatzversicherungen und Höchstgrenzen

Beiträge für Zusatzversicherungen oder für Mehrleistungen innerhalb der PKV können zwar ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Dafür gelten feste Höchstbeträge: Angestellte sowie Beamte können bis zu 1.900 Euro, Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr ansetzen. Diese Grenzen gelten pro Person – bei Ehepaaren also jeweils getrennt.

Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung

Kosten, die Versicherte im Rahmen einer Selbstbeteiligung selbst tragen, lassen sich in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Arztrechnungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden, um eine Beitragsrückerstattung zu sichern. Solche Ausgaben können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie als außergewöhnliche Belastung die individuelle Belastungsgrenze überschreiten.
Eine erhaltene Beitragsrückerstattung muss dagegen in der Steuererklärung angegeben werden – sie mindert die absetzbaren Versicherungsbeiträge im entsprechenden Jahr.

Wer berechnet die absetzbaren Beiträge?

Die gute Nachricht: Versicherte müssen die absetzbaren Beträge nicht selbst ausrechnen. Das übernimmt die private Krankenversicherung. Sie ermittelt, welcher Teil des Beitrags auf den steuerlich anerkannten Basisschutz entfällt und meldet diese Werte automatisch an die Finanzverwaltung. Die Angaben können in der Steuererklärung übernommen und überprüft werden.

Der Eintrag der PKV-Beiträge in der Steuererklärung lohnt sich fast immer. Zwar ist nicht der gesamte Beitrag absetzbar, doch gerade der Basisschutz und die Pflegepflichtversicherung können die Steuerlast deutlich reduzieren. Wer unsicher ist, sollte die vom Versicherer übermittelten Beträge genau prüfen – oder fachlichen Rat einholen.

Ab 2026 werden Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vollständig digital ermittelt. Statt Papierbescheinigungen nutzen Arbeitgeber künftig elektronisch bereitgestellte Daten des Bundeszentralamts für Steuern. Der Beitrag erläutert, wie das neue Verfahren funktioniert, wen es betrifft und welche Folgen ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung haben kann.

Hintergrund: Digitalisierung der PKV-Beitragsmeldungen

Zum Jahressteuergesetz 2020 wurde beschlossen, die bislang papierbasierte Übermittlung von PKV-Beitragsnachweisen an Arbeitgeber abzulösen. Dafür melden private Krankenversicherer ab 2026 sämtliche relevanten Beitragsdaten ihrer Vollversicherten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die erste Datenübermittlung erfolgt bereits zum 20. November 2025 – für die Beiträge des Jahres 2026. Das neue Verfahren gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern für alle privat Vollversicherten, darunter Selbstständige, Beamte, Rentner oder Kinder.

Welche Daten werden übermittelt?

Die PKV-Unternehmen senden künftig folgende Informationen an das BZSt:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Versicherungsnummer
  • Für Arbeitgeberzuschüsse relevante Vollversicherungsbeiträge
  • Für die Steuer absetzbare Basisbeiträge
  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung

Das BZSt erstellt daraus ELStAM-Daten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Arbeitgeber rufen diese ab – genauso wie bisher Steuermerkmale – und nutzen sie zur Berechnung von Zuschüssen und Lohnsteuer. Bei Familienangehörigen übernimmt das BZSt die Zuordnung der Beitragsdaten zu den Versicherungspflichtigen.

Was bedeutet das für Versicherte und Arbeitgeber?

  1. Entlastung für Beschäftigte
    Papierbescheinigungen entfallen weitgehend. Der Arbeitgeber erhält alle relevanten Beitragsinformationen digital über das ELStAM-Verfahren.
  2. Schnellere Aktualisierungen
    Tarifwechsel, Beitragserhöhungen oder andere Änderungen werden direkt übermittelt. Versicherte müssen Änderungen nicht mehr separat nachmelden.
  3. Einheitliches System für alle Privatversicherten
    Erfasst werden alle Personen mit Vollversicherung – unabhängig vom beruflichen Status.

Widerspruchsrecht: Möglich, aber mit Risiken

Versicherte können der Datenübermittlung ganz oder teilweise widersprechen – etwa für bestimmte Beitragsarten oder auch einzelne versicherte Familienmitglieder. Der Widerspruch ist formfrei möglich, muss aber dokumentierbar erfolgen. Ein Widerspruch kann allerdings finanzielle Nachteile haben:

  • Kein Anspruch auf den vollen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss
  • Keine automatische Berücksichtigung bei der Lohnsteuer
  • Beiträge können dann nur über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden

Sinnvoll kann ein Widerspruch sein, wenn die gemeldeten Daten keinen praktischen Nutzen haben – etwa bei vielen Selbstständigen.

Was PKV-Unternehmen jetzt tun

Die Versicherten wurden bereits schriftlich informiert und erhalten künftig nach jeder Datenübermittlung eine Mitteilung über deren Inhalt. Damit soll volle Transparenz über die digitalen Meldungen gewährleistet werden.

Weitere Informationen bietet das Serviceportal des PKV-Verbands.

Für viele privat Krankenversicherte stehen deutliche Beitragserhöhungen bevor. Die Kosten für Medikamente, Kliniken und Heilmittel steigen – und wirken sich zunehmend auf die Prämien aus.

Auch privat Versicherte werden sich 2026 auf steigende Beiträge einstellen müssen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung prognostiziert eine durchschnittliche Anpassung um etwa dreizehn Prozent. Rund sechzig Prozent der Vollversicherten dürften davon betroffen sein.

Auslöser sind mehrere Kostentreiber: So sind Arzneimittelausgaben im Jahresvergleich um fast zehn Prozent gestiegen, Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie und ambulante Leistungen verzeichnen ebenfalls hohe Zuwächse. Im stationären Bereich verbuchten Krankenhäuser für Allgemeinleistungen Steigerungen von über zehn Prozent. Da viele dieser Kosten auch im öffentlichen System gleich vergütet werden, können private Versicherer die höheren Belastungen nicht ignorieren.

Der Spielraum für Prämienanpassungen ist begrenzt: Versicherer müssen wirtschaftlich bleiben, aber versuchen zugleich, das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu gefährden. Für Versicherte heißt das: Jetzt lohnt es sich, die eigene Versicherungslage kritisch zu prüfen – etwa vorhandene Tarifoptionen anzuschauen, mögliche Wechsel oder Beitragssenkungsmaßnahmen zu erwägen und sich frühzeitig beraten zu lassen.

Immer mehr privat Krankenversicherte berichten von abgelehnten oder nur teilweise erstatteten Rechnungen. Das sorgt für zunehmende Unzufriedenheit – besonders, weil viele Betroffene sich bewusst wegen der vermeintlich besseren Leistungen für eine PKV entschieden haben.

Laut einer aktuellen Umfrage unter über 3.000 Privatversicherten haben 34 Prozent in den vergangenen fünf Jahren erlebt, dass Leistungen nur teilweise erstattet wurden. Acht Prozent gingen sogar komplett leer aus. Für viele ein enttäuschendes Ergebnis: Rund ein Viertel der Befragten würde sich heute nicht noch einmal für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Leistungserwartung vs. Realität

Ausschlaggebend für den Wechsel zur PKV war bei vielen Befragten vor allem die Aussicht auf bessere Leistungen. Doch die Realität im Leistungsfall zeigt, dass Erstattungen immer wieder verweigert oder gekürzt werden. Begründet werden Ablehnungen unter anderem mit angeblich fehlender medizinischer Notwendigkeit, formalen Fehlern bei der Abrechnung oder als „unüblich hohe“ Kosten.

Tipps bei abgelehnten Erstattungen

Wer eine Erstattung nicht erhält, sollte die Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Empfehlenswert ist, die Unterlagen direkt an den behandelnden Arzt oder die Abrechnungsstelle weiterzuleiten – mit der Bitte um eine medizinische Stellungnahme. Diese kann dann dem Versicherer zur erneuten Prüfung vorgelegt werden.

Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen angerufen werden. In Einzelfällen bleibt jedoch nur der Gang zum Anwalt. Mehr als fünf Prozent der Befragten gaben an, bereits rechtliche Schritte gegen ihren Versicherer eingeleitet zu haben.

Wichtig: Die Wahl einer privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein – vor allem mit Blick auf die konkreten Tarifbedingungen. Denn im Leistungsfall können Unterschiede im Kleingedruckten den Ausschlag geben, ob Kosten übernommen werden oder nicht.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen viele Privatversicherte in sogenannten Sozialtarifen tiefer in die Tasche greifen: Die Beiträge im Standardtarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen im Durchschnitt um rund 25 Prozent, von derzeit etwa 400 Euro auf rund 500 Euro im Monat. Auch im Basistarif kommt es zu Erhöhungen – hier ist aber nur ein Teil der Versicherten betroffen.

Der Grund: Die Leistungsausgaben der Versicherer sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor allem im Krankenhausbereich. Höhere Pflegesätze, mehr Operationen und gestiegene Behandlungskosten schlagen auf breiter Front zu Buche. So stiegen beispielsweise zwischen 2021 und 2023 die Pflegekosten pro Tag um 37,5 Prozent, während sich etwa die Zahl der Herzkatheter-Untersuchungen mehr als verdoppelte.

Besonders betroffen vom Beitragsanstieg ist der Standardtarif. Er ist als brancheneinheitlicher Sozialtarif speziell für ältere, langjährig privatversicherte Personen gedacht. Zum Jahresende 2024 waren rund 53.900 Personen in diesem Tarif versichert – etwa 0,6 Prozent aller PKV-Vollversicherten. Der größere Teil davon – rund 47.400 Personen – befindet sich im Tarif ohne Beihilfeanspruch (STN), weitere 6.500 Personen mit Beihilfeanspruch im STB.

Auch im Basistarif werden die Beiträge angepasst. Betroffen sind dort jedoch nur etwa 20 Prozent der Versicherten, da die meisten aufgrund gesetzlicher Regelungen ohnehin nur den gedeckelten Höchstbeitrag zahlen oder wegen Hilfebedürftigkeit einen ermäßigten Beitrag erhalten. 2025 liegt der volle Basistarifbeitrag bei 942,64 Euro, kann aber bei entsprechender Bedürftigkeit auf die Hälfte sinken oder durch Zuschüsse vom Sozialamt oder der Agentur für Arbeit ergänzt werden.

Trotz der Erhöhungen bleibt der Standardtarif für viele Betroffene ein deutlich günstigerer Tarif im Vergleich zu ihrer früheren PKV-Prämie – insbesondere durch die Berücksichtigung gebildeter Alterungsrückstellungen.

Der PKV-Verband setzt sich zudem für eine Reform der Tarifkalkulation ein, damit künftige Beitragserhöhungen nicht in so großen Schritten erfolgen müssen. Die Idee: kleinere, dafür häufigere Anpassungen, die für Versicherte besser planbar sind.

Die Nachfrage nach privaten Krankenzusatzversicherungen steigt in Deutschland stetig. Viele Menschen schließen diese Versicherungen ab, um Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen und bessere medizinische Leistungen zu erhalten. Doch was sind die Hauptgründe für den Abschluss solcher Policen?

Das Gesundheitswesen in Deutschland hat sich stark gewandelt, und mit diesem Wandel wächst auch der Bedarf an flexiblen und individuelleren Versicherungslösungen. Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen dabei die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Laut der Continentale-Studie 2024 besitzen inzwischen 39 % der GKV-Versicherten ab 25 Jahren eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 31 % im Jahr 2020. Jeder fünfte Befragte plant, in den nächsten zwölf Monaten eine solche Versicherung abzuschließen.

Der häufigste Grund für den Abschluss ist die Abdeckung medizinischer Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. 65 % der Befragten nennen diesen Aspekt als Hauptanreiz. Die GKV bietet nur eine Grundabsicherung, während viele wichtige Leistungen für Patienten nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Ein zweiter wesentlicher Grund ist die Unzufriedenheit darüber, dass viele Versicherte erhebliche Zuzahlungen für gewünschte medizinische Leistungen leisten müssen. Dies betrifft zum Beispiel Zahnersatz, der schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, während die GKV nur geringe Beträge zuschießt. Auch Sehhilfen und alternative Heilmethoden belasten das Budget der Versicherten, weshalb private Zusatzversicherungen immer häufiger in Anspruch genommen werden, um diese finanziellen Lücken zu schließen.

Über die Studie:
Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Die diesjährige Studie mit dem Schwerpunktthema „Private Krankenzusatzversicherungen“ entstand in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN. Bundesweit wurden für den Hauptteil repräsentativ 1.200 gesetzlich krankenversicherte Personen ab 25 Jahren befragt. Zentrale soziodemografische Kennziffern wie Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder Einkommen entsprechen in etwa der tatsächlichen Verteilung in dieser Gruppe. Seit 2001 ermittelt die Continentale-Studie zudem jährlich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. 2019 kamen Trendfragen zum Thema Altersvorsorge hinzu.

Mehr Krankenversicherte sind im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung versichert: Er soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind.

Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist als Hilfsangebot für privat Krankenvollversicherte gedacht, die ihre Beiträge nicht bedienen können und Schulden bei ihrem Krankenversicherer angesammelt haben. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Im Gegenzug zahlen sie einen niedrigeren Beitrag von 120 Euro im Monat.

Die Zahl der Menschen, die diesen Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, stieg im letzten Jahr: Waren zum Jahresende 2021 rund 83.500 Menschen in den Notlagen-Tarifen, so kletterte die Zahl auf 84.100 Personen.

Wie der PKV-Verband weiter mitteilt, gab es in den anderen Sozialtarifen einen leichten Rückgang. Im sogenannten Standardtarif waren 2021 rund 53.900 versichert, Ende 2022 bereits 53.000 Menschen. Der Standardtarif steht vor allem älteren Versicherten offen, die vor 2009 eine Police abgeschlossen haben und Probleme mit den Beitragszahlungen haben. Er bietet ein Niveau vergleichbar den gesetzlichen Krankenkassen und vergleichsweise günstige Beiträge. Deshalb ist die Absicherung hier besser als im Notlagentarif. Der PKV-Verband appelliert seit Jahren an die Politik, den Tarif auch für jüngere Versicherte zu öffnen.

Ebenfalls gefallen ist die Zahl der Versicherten im sogenannten Basistarif. Zum Ende des vergangenen Jahres waren darin 34.100 Versicherte. Über das Jahr 2021 ist das ein Minus von 200 Personen. Der Basistarif verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Auch hier müssen die Leistungen vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenkassen sein. Weil die Angebote vergleichsweise teuer sind, sollten Interessenten jedoch zunächst versuchen, einen „vollwertigen“ Tarif der privaten Krankenversicherung zu wählen: oft sind hier die Leistungen umfangreicher und die Prämien oft sogar niedriger.

Wer Probleme mit Beitragszahlungen hat, hat eine weitere Option für Prämien-Ersparnisse: Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatpatienten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht. Das ist oft die bessere Lösung. Deshalb empfiehlt sich ein umfangreiches Beratungsgespräch, bevor man einen Sozialtarif der PKV wählt.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) legt deutlich zu. Inzwischen bieten 22.300 deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte bKV an. Laut Lobby-Verein „boomt“ dieser Zweig der Krankenversicherung.

Der Kampf um Fachkräfte ist für viele deutsche Unternehmen ein schwieriger und oft langwieriger sowie teurer Krampf. Zudem führen Fehlzeiten von Angestellten jedes Jahr zu Milliardenschäden für die Wirtschaft. Diese beiden Aspekte können auch Vermittler nutzen, um für die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zu werben.

„Die betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitgebern einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und hilft bei der langfristigen Mitarbeiterbindung. Für Arbeitnehmer eignet sie sich auch zur Absicherung des Pflegerisikos als ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier bietet sich eine sehr gute Möglichkeit, die wichtige private Vorsorge noch stärker in der Gesellschaft zu etablieren.“, sagte Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Und: Dieser Ansatz hat scheinbar immer häufiger Erfolg. Denn im Wettbewerb um Mitarbeiter setzen Unternehmen zunehmend auf die betriebliche Krankenversicherung. Das belegen die aktuellen Zahlen der betriebliche Krankenversicherung (bKV). So hätten laut Verband der Privaten Krankenversicherung Ende 2022 rund 22.300 Unternehmen gegeben, die ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung anboten. Im Vorjahr waren es noch 18.200 Unternehmen.

Seit 2015 habe sich der Wert fast versechsfacht. Ende 2015 waren es noch 3.848 Unternehmen. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.

Mittlerweile nutzten rund 1,8 Millionen Personen das bKV-Angebot ihres Arbeitgebers und bekommen eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Ende 2021 seien es noch 1,59 Millionen Angestellte gewesen. Das ist eine Steigerung um 11,5 Prozent. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat das bKV-Geschäft einen enormen Schub bekommen. Ende 2020 hatten lediglich 1,02 Millionen Angestellte einen derartigen Schutz. Das ist eine Steigerung um 76,5 Prozent.

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2021 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Demnach kamen etwa 787.000 Verträge hinzu. Das ist ein Plus von 4,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Summe haben bereits 17,83 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Im Oktober 2020 wurde dieser nochmal angehoben. Seither erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung vorher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt.

Wenn der Patient ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann, steigt der Zuschuss. Bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft klettert dieser von 60 auf 70 Prozent. Können jährliche Vorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, klettert der Zuschuss von 65 auf 75 Prozent.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet. Je nach Bundesland müssen gesetzlich Versicherte etwa 1.000 Euro für Zahnersatz aus der eigenen Tasche zuzahlen. Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil noch weiter an. Und: Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz sind durchaus beträchtlich. So können beispielsweise Implantate schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro.

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte über eine Zahn-Police nachdenken. Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.