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Das neue Wehrdienstmodell bringt neue Pflichten – aber was passiert, wenn es Streit gibt? Viele verlassen sich auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch die greift nicht immer.

Mit dem neuen Wehrdienstmodell wächst bei vielen jungen Menschen die Unsicherheit: Was tun, wenn man sich gegen eine Einberufung oder Musterung wehren will?

Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten rund um Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung gehören rechtlich meist zum öffentlichen Recht. Genau hier liegt das Problem – denn viele Rechtsschutzversicherungen decken diesen Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht ab.

Klassische Bausteine wie Privat- oder Arbeitsrechtsschutz helfen in solchen Fällen in der Regel nicht weiter. Ob Kosten übernommen werden, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Entscheidend ist, ob ein Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist – und selbst dann gelten oft Einschränkungen.

Besonders wichtig: Verfahren mit verfassungsrechtlichem Bezug sind in der Regel nicht versichert.

Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig prüfen, welche Leistungen der eigene Vertrag tatsächlich umfasst – und sich im Zweifel rechtzeitig beraten lassen.

Ein Prosit auf die Gemütlichkeit – aber besser mit Maß: Sobald Alkohol im Spiel ist, kann der Versicherungsschutz schnell bröckeln. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Verivox, die typische Wiesn-Szenarien unter die Lupe genommen hat. Ergebnis: Bei vier von fünf Versicherungen kann der Schutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.

Kfz-Versicherung: Ab 0,3 Promille drohen Konsequenzen

Wer nach dem Volksfest ins Auto steigt, riskiert mehr als nur den Führerschein. Bereits ab 0,3 Promille und ersten Ausfallerscheinungen kann ein Unfall zu strafrechtlichen Folgen führen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückholen. In der Vollkasko droht sogar ein Totalausfall – je nach Promillewert darf die Versicherung ihre Leistung vollständig kürzen.

Privathaftpflicht: Wenn der Spaß teuer wird

Auch abseits der Straße kann Alkohol teuer werden. Wer etwa im Festzelt das Smartphone des Nachbarn mit einer Bierdusche trifft oder beim Tanzen das Inventar beschädigt, kann auf seine Privathaftpflichtversicherung hoffen – aber nicht immer. „In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police“, erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Während Getränkeflecken oder Risse im Dirndl meist versichert sind, gelten Abnutzung oder Schweißspuren als Gebrauchsschäden – und bleiben damit unversichert.

Rechtsschutzversicherung: Wenn der Streit eskaliert

Ein Streit im Bierzelt kann schnell vor Gericht enden. Kommt es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, greift nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz – Standard-Tarife decken solche Fälle in der Regel nicht ab. Wird dem Betroffenen Vorsatz oder gar ein Verbrechen vorgeworfen, entfällt der Versicherungsschutz vollständig.

Zahnzusatz- und Unfallversicherung: Wenn die Wiesn schmerzhaft wird

Ein Sturz von der Bierbank kann nicht nur peinlich, sondern auch kostspielig sein. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten häufig auch dann, wenn Alkohol im Spiel war – vorausgesetzt, der Vertrag deckt Zahnersatz zu 100 Prozent ab.

Anders bei der Unfallversicherung: Hier hängt die Leistung vom Tarif ab. Viele Anbieter schließen Alkoholunfälle unter dem Begriff „Bewusstseinsstörung“ aus. Nur wer spezielle Bausteine wie Sofortleistungen bei Knochenbrüchen oder Tagegelder vereinbart hat, kann auf Entschädigung hoffen.

Ob Hecke, Gartenpflege oder Nutzung gemeinschaftlicher Grünflächen – in deutschen Gärten blühen nicht nur Blumen, sondern auch juristische Streitigkeiten. Mehrere aktuelle Gerichtsurteile zeigen, was Hobbygärtner beachten sollten.

Zwangshaft wegen Hecke?

Im Streit um eine zu hohe Hecke urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 26 W 1/23), dass Zwangshaft unverhältnismäßig ist, wenn die Möglichkeit besteht, dass auch ein Dritter den Rückschnitt übernehmen kann. Stattdessen könne dem Nachbarn ein Betretungsrecht für das Grundstück eingeräumt werden, um den Rückschnitt selbst vorzunehmen.

Wie viel Gartenpflege schulden Mieter?

Ein Mieter muss laut Amtsgericht Nürtingen (Az.: 17 C 3483/21) nur die Gartenfläche pflegen, die konkret zum Mietobjekt gehört. Ist der Garten optisch oder baulich – etwa durch eine Mauer – getrennt und im Mietvertrag nicht anders geregelt, entfällt die Pflicht für den restlichen Bereich.

Pflicht zur Gartenpflege bei Mehrfamilienhäusern

Selbst wenn Mieter den Garten nicht nutzen dürfen, können Vermieter die Pflegekosten über die Betriebskosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 135/03) entschied, dass ein gepflegter Garten das Gesamtbild des Hauses positiv beeinflusse – das rechtfertige die Umlage der Kosten.

Was dürfen Mieter im Gemeinschaftsgarten?

Wer einen Garten mitnutzen darf, sollte sich auf vertraglich geregelte Rechte berufen. Mündliche Absprachen reichen nicht, wie das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/06) klarstellte. Spielgeräte, Gartenmöbel und sogar Geburtstagsfeiern sind erlaubt – solange Rücksicht auf die Nachbarn und gesetzliche Ruhezeiten genommen wird (AG Kerpen, Az.: 20 C 443/01).

Die Urteile wurden von der ARGA Rechtsschutzversicherung ausgewählt.

Ein vermeintlich gekaufter Krankenschein führte zur Kündigung und einem Streit mit dem Rechtsschutzversicherer. Wie der Versicherungsombudsmann entschied.

Im Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns wurde auch ein Fall aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung beleuchtet. Ein Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, weil er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet vorgelegt hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als Betrugsversuch und kündigte ihm daraufhin fristlos. Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Kostenübernahme für die Kündigungsschutzklage ab und begründete dies damit, dass der Versicherungsfall durch ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten herbeigeführt worden sei.

Der Ombudsmann widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass der Versicherungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei und keine Beweise für eine vorsätzliche Herbeiführung vorlägen. Zwar hätte der Arbeitnehmer erkennen können, dass die Bescheinigung unseriös wirken könnte, doch allein dies begründe keinen Vorsatz, sondern allenfalls Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber hatte zudem behauptet, der Arbeitnehmer sei gar nicht arbeitsunfähig gewesen und habe zu Unrecht Entgelt bezogen. Auch dazu bezog der Ombudsmann Stellung: Selbst bei einer fehlerhaften Bescheinigung könne objektiv eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben. Der Arbeitnehmer legte in diesem Fall ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen vor, die seine Arbeitsunfähigkeit belegten.

Auf Empfehlung des Ombudsmanns gewährte der Versicherer schließlich den benötigten Rechtsschutz für das Berufungsverfahren.

Bei welchen Gelegenheiten greifen Deutsche auf ihre Rechtsschutzversicherung zurück? Das zeigt die Auswertung eines Rechtsschutzversicherers.

  • Vertrags-Rechtsschutz:
    Auseinandersetzungen wegen eines Kfz-Kaufvertrags, wegen des Vertrags mit dem Telefonanbieter oder wegen einer Urlaubsreise: Um sie ging es in mehr als jedem vierten Fall (26 Prozent).
  • Schadenersatz-Forderungen:
    18 Prozent der Fälle betreffen Schadenersatzansprüche – der zweithäufigste Grund. Dabei kann es beispielsweise um Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturkosten nach einem Unfall gehen. Oder um die Höhe des Schmerzengeldes.
  • Arbeitsrecht:
    Auf dem dritten Platz folgt mit 13 Prozent aller Streitfälle das Arbeitsrecht. Abmahnung, betriebsbedingte Kündigungen oder Differenzen wegen Formulierungen im Arbeitszeugnis sind typische Themen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz:
    Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr machen 13 Prozent der Fälle aus. Die Bandbreite der Streitfälle ist hier besonders groß: von Geschwindigkeitsübertretungen über Vorfahrtverstöße bis hin zu Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall.
  • Immobilien:
    Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Mieterhöhung, die Nebenkostenabrechnung, den Schimmel im Badezimmer oder die hohe Hecke auf dem Nachbargrundstück. Jede zehnte juristische Auseinandersetzung spielte sich in diesem Rechtsgebiet ab.

Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.

Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.

Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.

Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.

Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.

Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet – ein deutlicher Zuwachs also.

Welchen Rechtsrisiken Selbstständige und Gewerbetreibende besonders häufig ausgesetzt sind, lässt sich an Leistungsauswertungen der Versicherer ablesen. Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte entsprechende Daten.

84.000 Leistungsfälle aus 2021 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden 8.400 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.
Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.000 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren.
Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2021 keine Seltenheit gewesen: 14.600 Fälle ließen sich 2021 diesem Rechtsgebiet zuordnen.
Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 19.000 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2021.
Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 20.000 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.

Der Paritätische Gesamtverband hat im Juni seinen Armutsbericht 2022 vorgelegt. Hierfür wurden Daten des Mikrozensus ausgewertet – die größte repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland zur Einkommenssituation. Präsentiert wird der Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt.

Und das Ergebnis des Berichts lässt den Leser erschrecken. Denn auch im zweiten Coronajahr 2021 ist die Zahl der Menschen, die von relativer Armut betroffen sind, erneut angestiegen. Dabei erfasst die Zeitspanne des Berichts noch nicht einmal die Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine mit enorm gestiegenen Energie- und Sprit-Preisen. Das lässt für den nächsten Paritätischen Armutsbericht in 2023 Schlimmes erwarten.

13,8 Millionen Menschen gelten aktuell als arm

Ende 2021 gelten laut Paritätischen Gesamtverband 13,8 Millionen Menschen als arm – das sind 16,6 Prozent der Bevölkerung. Betroffen sind alle Menschen, deren verfügbares Einkommen nicht über die Schwelle von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hinausreicht. Hierbei muss bedacht werden, dass es sich um Median-Einkommen handelt: Stark vereinfacht werden hierfür Gutverdiener mit besonders hohen Löhnen und auch sehr niedrigen Einkommen herausgerechnet, da sie den Wert verzerren würden.

Man spricht im Kontext dieser Kennzahl auch von „Armutsgefährdung“ – ein Sprachgebrauch, dem sich aber der Paritätische Gesamtverband nicht anschließen will. Denn bei einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Median-Einkommens würde man schon arm sein, wie der Verband ausführt. Die Bezeichnung „Armutsgefährdung“ beschönigt diese Tatsache und drückt die damit verbundene Problematik für Betroffene nicht hinreichend aus.

Fehlender Versicherungsschutz verstärkt Armutsfalle

Schon bei niedrigem Median-Einkommen können unvorhergesehene Ereignisse zum Ruin einer Person oder einer ganzen Familie werden. Leicht nachvollziehen lässt sich dies schon bei der Vorstellung, man müsste plötzlich und unerwartet ein teures Haushaltsgerät ersetzen – eine Waschmaschine etwa oder einen Kühlschrank. Schon solche Ausgaben werden für einen Geringverdiener-Haushalt schnell zum Problem.

Schlimmer sind Schäden durch Rohrbruch oder Feuer. Wenngleich die Vorstellung, sich mit wenig Geld dennoch gut zu versichern, zunächst paradox anmutet, ist die Aussage demnach dennoch richtig: Guter Versicherungsschutz ist insbesondere für Menschen mit kleinem Geldbeutel dringend geboten.

So lohnt eine Hausratversicherung, damit sich im Schadenfall das eigene Hab und Gut ersetzen lässt. Besitzer eines Eigenheims oder einer eigenen Immobilie sollten zudem dringend über den richtigen Wohngebäude-Schutz verfügen. Unverzichtbar ist in Zeiten, in denen Unwetterkatastrophen immer wahrscheinlicher werden, ein zusätzlicher Elementarschutz. Denn nur dieser deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und durch ähnliche Elementarschäden. Weder in Hausrat- noch Wohngebäude-Policen ist ein Elementarschutz enthalten – er muss als Extrabaustein abgeschlossen werden.

Haftpflicht stets geboten

Stets selbstverständlich sollte zudem eine Haftpflichtversicherung sein. Denn schon kleine Unachtsamkeiten können schlimme Folgen haben – das wird am Beispiel eines Personenschadens besonders deutlich. Angenommen, ein Radfahrer hat es eilig und benutzt deswegen mal schnell den Gehweg. Wenn er dann den Sturz eines Fußgängers mit bleibenden Schäden verursacht, können mitunter sechs- bis siebenstellige Summen fällig werden. Solche Risiken sind für einen großen Teil der Bevölkerung – sowohl Gering- als auch Besserverdiener – ein Armutsrisiko, der schnell in den privaten Ruin führt.

Rechtsschutz erfüllt auch soziale Funktion

Und auch eine Rechtsschutzversicherung kann lohnen, wenn man über nur wenig Geld verfügt – und zwar trotz möglicher Prozesskosten-Hilfe als Alternative. Denn schon kleine Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel eine gekündigte Wohnung – können schnell vier- oder gar fünfstellige Beträge verschlingen.

Die Rechtsschutzversicherung erfüllt eine wichtige soziale Funktion, da sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht. Deswegen ist eine Rechtsschutzversicherung gerade bei kleinem Geldbeutel ein „must have“- Produkt. Wer sich über den richtigen Versicherungsschutz auch bei kleinem Geldbeutel informieren will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experte wenden.

Ab welchem Streitwert würden Deutsche vor Gericht ziehen? Das zeigt einen Allensbach-Umfrage. Daraus geht auch hervor, dass außergerichtliche Streitbeilegungs-Verfahren an Akzeptanz gewinnen.

Ob als Beklagter, Kläger oder Zeuge: 24 Prozent der Deutschen geben an, in den letzten 10 Jahren persönliche Erfahrungen mit den deutschen Justizsystem gemacht zu haben. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil bei den 30 bis 59-Jährigen und bei Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Die Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigte aber auch, dass die Deutschen durchschnittlich ab einem Streitwert von knapp 3.700 Euro vor Gericht ziehen würden. Da die Studie bereits zum zwölften Mal durchgeführt wurde, lassen sich auch gut Rückschlüsse anstellen und Vergleiche ziehen. Und es zeigt sich: Im Vergleich zu den Vorgänger-Studien stieg dieser Wert.

Eine Schlussfolgerung, die sich daraus ziehen lässt: Alternativen zur Streitaustragung vor Gerichten werden wichtiger. Belegen lässt sich das ebenfalls anhand der Studienergebnisse. Denn dort geben 56 Prozent der Befragten an, dass sich juristische Auseinandersetzungen auch mit einer Mediation oder Schlichtung beilegen lassen könnten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren um sechs Prozentpunkte gestiegen.

Auch digitale Angebote von LegalTechs – zum Beispiel bei Schadenersatzforderungen oder der automatisierten Vertragserstellung – stehen die Deutschen aufgeschlossen gegenüber. 46 Prozent der Befragten begrüßen solche Angebote. Nur 27 Prozent meinen, dass in Zukunft für solche Aufgaben weiterhin ausschließlich Anwälte zuständig sein sollten.

Über die Studie:
Für den ‚Roland Rechtsreport 2022’ befragte das Institut für Demoskopie Allensbach über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem. Die Studie ist repräsentativ.

Aufgrund welcher Risiken drohen Unternehmen Rechtsstreitigkeiten? Das zeigt eine Auswertung von etwa 92.000 Leistungsfällen, die ein großer Rechtsschutzversicherer ausgewertet hat.

Rechtsrisiken drohen auch Selbstständigen und Unternehmern. Eine Auswertung von über 92.000 Leistungsfällen zeigt, in welchen Rechtsgebieten es besonders häufig zu Konflikten kommt:

  • Das größte Risiko für Unternehmen liegt der Auswertung zufolge in Konflikten um Verträge. Vereinbarungen werden nicht eingehalten oder unberechtigte Forderungen erhoben. Das kann Waren Ein- und Verkauf betreffen, Finanzierungs- oder Leasingverträge oder auch Vereinbarungen mit Dienstleistern. Roland Rechtsschutz regulierte 23.500 solcher Konflikte und damit etwa 2.500 mehr als im Vorjahr.
  • Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten wie zum Beispiel Nötigung durch Drängeln kommen immer wieder vor – und haben oft ein rechtliches Nachspiel. Mit 22.000 Fällen belegt der Straßenverkehr den zweiten Platz unter den häufigsten Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen. Dies sind gut 1.000 Fälle weniger als im Jahr zuvor, was mit den Corona-Lockdowns und dem gesunkenen Verkehrsaufkommen zusammenhängen könnte.
  • Etwa 16.900 Fälle sind auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zurückzuführen. Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverbote können zu Unstimmigkeiten führen. Konflikte in diesem Bereich bilden das drittgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen.
  • Mängel festgestellt, Ware beschädigt – Konflikte um Schadenersatz sind das viertgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen. Der Versicherer unterstütze seine Gewerbekunden bei 9.500 Schadenersatzforderungen.
  • Mieterhöhung oder der Vorwurf einer Lärmbelästigung? Rechts-Konflikte rund um die Immobilie vervollständigen die Liste der fünf größten Rechtsrisiken für Unternehmen. 8.800 Fälle wurden in diesem Rechtsgebiet reguliert.