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Bei welchen Gelegenheiten greifen Deutsche auf ihre Rechtsschutzversicherung zurück? Das zeigt die Auswertung eines Rechtsschutzversicherers.

  • Vertrags-Rechtsschutz:
    Auseinandersetzungen wegen eines Kfz-Kaufvertrags, wegen des Vertrags mit dem Telefonanbieter oder wegen einer Urlaubsreise: Um sie ging es in mehr als jedem vierten Fall (26 Prozent).
  • Schadenersatz-Forderungen:
    18 Prozent der Fälle betreffen Schadenersatzansprüche – der zweithäufigste Grund. Dabei kann es beispielsweise um Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturkosten nach einem Unfall gehen. Oder um die Höhe des Schmerzengeldes.
  • Arbeitsrecht:
    Auf dem dritten Platz folgt mit 13 Prozent aller Streitfälle das Arbeitsrecht. Abmahnung, betriebsbedingte Kündigungen oder Differenzen wegen Formulierungen im Arbeitszeugnis sind typische Themen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz:
    Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr machen 13 Prozent der Fälle aus. Die Bandbreite der Streitfälle ist hier besonders groß: von Geschwindigkeitsübertretungen über Vorfahrtverstöße bis hin zu Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall.
  • Immobilien:
    Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Mieterhöhung, die Nebenkostenabrechnung, den Schimmel im Badezimmer oder die hohe Hecke auf dem Nachbargrundstück. Jede zehnte juristische Auseinandersetzung spielte sich in diesem Rechtsgebiet ab.

Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte Leistungs-Daten. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.

Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.

Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.

Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.

Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.

Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet – ein deutlicher Zuwachs also.

Welchen Rechtsrisiken Selbstständige und Gewerbetreibende besonders häufig ausgesetzt sind, lässt sich an Leistungsauswertungen der Versicherer ablesen. Ein großer Rechtsschutzversicherer veröffentlichte entsprechende Daten.

84.000 Leistungsfälle aus 2021 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können.

Der Analyse zufolge wurden 8.400 Fälle bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.
Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.000 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren.
Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2021 keine Seltenheit gewesen: 14.600 Fälle ließen sich 2021 diesem Rechtsgebiet zuordnen.
Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 19.000 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2021.
Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 20.000 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen, als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.

Der Paritätische Gesamtverband hat im Juni seinen Armutsbericht 2022 vorgelegt. Hierfür wurden Daten des Mikrozensus ausgewertet – die größte repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland zur Einkommenssituation. Präsentiert wird der Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt.

Und das Ergebnis des Berichts lässt den Leser erschrecken. Denn auch im zweiten Coronajahr 2021 ist die Zahl der Menschen, die von relativer Armut betroffen sind, erneut angestiegen. Dabei erfasst die Zeitspanne des Berichts noch nicht einmal die Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine mit enorm gestiegenen Energie- und Sprit-Preisen. Das lässt für den nächsten Paritätischen Armutsbericht in 2023 Schlimmes erwarten.

13,8 Millionen Menschen gelten aktuell als arm

Ende 2021 gelten laut Paritätischen Gesamtverband 13,8 Millionen Menschen als arm – das sind 16,6 Prozent der Bevölkerung. Betroffen sind alle Menschen, deren verfügbares Einkommen nicht über die Schwelle von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hinausreicht. Hierbei muss bedacht werden, dass es sich um Median-Einkommen handelt: Stark vereinfacht werden hierfür Gutverdiener mit besonders hohen Löhnen und auch sehr niedrigen Einkommen herausgerechnet, da sie den Wert verzerren würden.

Man spricht im Kontext dieser Kennzahl auch von “Armutsgefährdung” – ein Sprachgebrauch, dem sich aber der Paritätische Gesamtverband nicht anschließen will. Denn bei einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Median-Einkommens würde man schon arm sein, wie der Verband ausführt. Die Bezeichnung “Armutsgefährdung” beschönigt diese Tatsache und drückt die damit verbundene Problematik für Betroffene nicht hinreichend aus.

Fehlender Versicherungsschutz verstärkt Armutsfalle

Schon bei niedrigem Median-Einkommen können unvorhergesehene Ereignisse zum Ruin einer Person oder einer ganzen Familie werden. Leicht nachvollziehen lässt sich dies schon bei der Vorstellung, man müsste plötzlich und unerwartet ein teures Haushaltsgerät ersetzen – eine Waschmaschine etwa oder einen Kühlschrank. Schon solche Ausgaben werden für einen Geringverdiener-Haushalt schnell zum Problem.

Schlimmer sind Schäden durch Rohrbruch oder Feuer. Wenngleich die Vorstellung, sich mit wenig Geld dennoch gut zu versichern, zunächst paradox anmutet, ist die Aussage demnach dennoch richtig: Guter Versicherungsschutz ist insbesondere für Menschen mit kleinem Geldbeutel dringend geboten.

So lohnt eine Hausratversicherung, damit sich im Schadenfall das eigene Hab und Gut ersetzen lässt. Besitzer eines Eigenheims oder einer eigenen Immobilie sollten zudem dringend über den richtigen Wohngebäude-Schutz verfügen. Unverzichtbar ist in Zeiten, in denen Unwetterkatastrophen immer wahrscheinlicher werden, ein zusätzlicher Elementarschutz. Denn nur dieser deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und durch ähnliche Elementarschäden. Weder in Hausrat- noch Wohngebäude-Policen ist ein Elementarschutz enthalten – er muss als Extrabaustein abgeschlossen werden.

Haftpflicht stets geboten

Stets selbstverständlich sollte zudem eine Haftpflichtversicherung sein. Denn schon kleine Unachtsamkeiten können schlimme Folgen haben – das wird am Beispiel eines Personenschadens besonders deutlich. Angenommen, ein Radfahrer hat es eilig und benutzt deswegen mal schnell den Gehweg. Wenn er dann den Sturz eines Fußgängers mit bleibenden Schäden verursacht, können mitunter sechs- bis siebenstellige Summen fällig werden. Solche Risiken sind für einen großen Teil der Bevölkerung – sowohl Gering- als auch Besserverdiener – ein Armutsrisiko, der schnell in den privaten Ruin führt.

Rechtsschutz erfüllt auch soziale Funktion

Und auch eine Rechtsschutzversicherung kann lohnen, wenn man über nur wenig Geld verfügt – und zwar trotz möglicher Prozesskosten-Hilfe als Alternative. Denn schon kleine Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel eine gekündigte Wohnung – können schnell vier- oder gar fünfstellige Beträge verschlingen.

Die Rechtsschutzversicherung erfüllt eine wichtige soziale Funktion, da sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht. Deswegen ist eine Rechtsschutzversicherung gerade bei kleinem Geldbeutel ein “must have”- Produkt. Wer sich über den richtigen Versicherungsschutz auch bei kleinem Geldbeutel informieren will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experte wenden.

Ab welchem Streitwert würden Deutsche vor Gericht ziehen? Das zeigt einen Allensbach-Umfrage. Daraus geht auch hervor, dass außergerichtliche Streitbeilegungs-Verfahren an Akzeptanz gewinnen.

Ob als Beklagter, Kläger oder Zeuge: 24 Prozent der Deutschen geben an, in den letzten 10 Jahren persönliche Erfahrungen mit den deutschen Justizsystem gemacht zu haben. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil bei den 30 bis 59-Jährigen und bei Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Die Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigte aber auch, dass die Deutschen durchschnittlich ab einem Streitwert von knapp 3.700 Euro vor Gericht ziehen würden. Da die Studie bereits zum zwölften Mal durchgeführt wurde, lassen sich auch gut Rückschlüsse anstellen und Vergleiche ziehen. Und es zeigt sich: Im Vergleich zu den Vorgänger-Studien stieg dieser Wert.

Eine Schlussfolgerung, die sich daraus ziehen lässt: Alternativen zur Streitaustragung vor Gerichten werden wichtiger. Belegen lässt sich das ebenfalls anhand der Studienergebnisse. Denn dort geben 56 Prozent der Befragten an, dass sich juristische Auseinandersetzungen auch mit einer Mediation oder Schlichtung beilegen lassen könnten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren um sechs Prozentpunkte gestiegen.

Auch digitale Angebote von LegalTechs – zum Beispiel bei Schadenersatzforderungen oder der automatisierten Vertragserstellung – stehen die Deutschen aufgeschlossen gegenüber. 46 Prozent der Befragten begrüßen solche Angebote. Nur 27 Prozent meinen, dass in Zukunft für solche Aufgaben weiterhin ausschließlich Anwälte zuständig sein sollten.

Über die Studie:
Für den ‚Roland Rechtsreport 2022’ befragte das Institut für Demoskopie Allensbach über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem. Die Studie ist repräsentativ.

Aufgrund welcher Risiken drohen Unternehmen Rechtsstreitigkeiten? Das zeigt eine Auswertung von etwa 92.000 Leistungsfällen, die ein großer Rechtsschutzversicherer ausgewertet hat.

Rechtsrisiken drohen auch Selbstständigen und Unternehmern. Eine Auswertung von über 92.000 Leistungsfällen zeigt, in welchen Rechtsgebieten es besonders häufig zu Konflikten kommt:

  • Das größte Risiko für Unternehmen liegt der Auswertung zufolge in Konflikten um Verträge. Vereinbarungen werden nicht eingehalten oder unberechtigte Forderungen erhoben. Das kann Waren Ein- und Verkauf betreffen, Finanzierungs- oder Leasingverträge oder auch Vereinbarungen mit Dienstleistern. Roland Rechtsschutz regulierte 23.500 solcher Konflikte und damit etwa 2.500 mehr als im Vorjahr.
  • Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten wie zum Beispiel Nötigung durch Drängeln kommen immer wieder vor – und haben oft ein rechtliches Nachspiel. Mit 22.000 Fällen belegt der Straßenverkehr den zweiten Platz unter den häufigsten Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen. Dies sind gut 1.000 Fälle weniger als im Jahr zuvor, was mit den Corona-Lockdowns und dem gesunkenen Verkehrsaufkommen zusammenhängen könnte.
  • Etwa 16.900 Fälle sind auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zurückzuführen. Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverbote können zu Unstimmigkeiten führen. Konflikte in diesem Bereich bilden das drittgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen.
  • Mängel festgestellt, Ware beschädigt – Konflikte um Schadenersatz sind das viertgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen. Der Versicherer unterstütze seine Gewerbekunden bei 9.500 Schadenersatzforderungen.
  • Mieterhöhung oder der Vorwurf einer Lärmbelästigung? Rechts-Konflikte rund um die Immobilie vervollständigen die Liste der fünf größten Rechtsrisiken für Unternehmen. 8.800 Fälle wurden in diesem Rechtsgebiet reguliert.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Überstunden vergütet werden? Und wer muss das wie nachweisen? Diese Fragen beschäftigten das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Zu welchen Antworten die Richter kamen und was noch ungeklärt ist.

Im Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten in einem verlässlichen, objektiven und zugänglichen System vollständig erfassen sollen. Ein Urteil, das für viele Unternehmen folgenreiche Konsequenzen hat. Denn bis dahin mussten in Deutschland “nur” Überstunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfasst werden.

Dass das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht den Vorgaben des EuGH gerecht werden konnte, musste sich der hiesige Gesetzgeber erst in einem Rechtsgutachten zeigen lassen. Einen Gesetzentwurf, der die europäische Rechtsprechung aufgreift, legte das Bundesarbeitsministerium bislang nicht vor. Im September 2020 kam es dann aus Sicht vieler Arbeitgeber zu einem “Schock-Urteil”: Ein Lieferfahrer machte für einen Zeitraum von 1,5 Jahren Überstundenvergütung geltend.

Das Arbeitsgericht Emden gab der Klage statt und führte damals aus: Das Unternehmen war zur Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten verpflichtet. Die vorgelegten technischen Aufzeichnungen seien als Indiz für die geleistete Arbeitszeit ausreichend und nicht, z.B. durch Darlegung von Pausenzeiten, entkräftet wurden. Diesem Urteil zufolge hätte das Unternehmen also Überstunden rückwirkend für einen Zeitraum von 1,5 Jahren bezahlen müssen.

Nun wendete sich das juristische Blatt: Denn das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) sah den Fall durchaus anders. Nach Auffassung der LAG-Richter wohnt dem EuGH-Urteil keine Aussagekraft hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess inne. Fragen zur Anordnung, Duldung oder Betriebsnotwendigkeit von Überstunden seien durch das EuGH-Urteil unberührt. Weiter führten die Richter aus, dass dem EuGH keine Kompetenz zur Entscheidung über Fragen der Vergütung zukomme. Dies ergebe sich aus Art. 153 AEUV. Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Überstundenvergütung habe der Kläger daher nicht dargelegt.

Allerdings: Eine endgültige Klärung dieser Fragen wurde wieder verschoben. Denn das LAG ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. Wann sich dieses Gericht mit den Streitfragen um den Überstundenprozess auseinandersetzt, ist noch offen (LAG Niedersachsen, 5 SA 1292/20).

Welchen Einfluss hat Kurzarbeit Null auf den Urlaubsanspruch? Diese Frage beschäftigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 6 Sa 824/20).

Eine Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Laut Arbeitsvertrag stehen ihr pro Jahr 28 Werktage Urlaub zu – in ihrem Fall sind das umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub.

Die Frau war während der Corona-Pandemie mehrfach in Kurzarbeit Null. Im Juni, Juli und Oktober 2020 bestand die Kurzarbeit Null durchgängig; im August und September war die Frau insgesamt 11,5 Tage im Urlaub. Der Arbeitgeber sah damit den Urlaubsanspruch der Frau für 2020 als vollständig erfüllt an. Dagegen richtete sich die Klage der Frau. Sie wollte die noch fehlenden 2,5 Urlaubstage gewährt bekommen. Schließlich erfolge die Kurzarbeit nicht auf ihren Wunsch hin, sondern im Interesse des Arbeitgebers. Die Kurzarbeit sei auch keine Freizeit, weil sie weiterhin Meldepflichten unterliegen würde, so die Klägerin. Es fehle zudem an Planbarkeit der ‚freien Zeit‘, weil der Arbeitgeber die Kurzarbeit kurzfristig vorzeitig beenden könne.

Dieser Auffassung konnte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf – wie bereits die Vorinstanz – nicht anschließen. Gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz hat die Klägerin aufgrund der Kurzarbeit in den Monaten Juni, Juli und Oktober keine Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum erworben. Ihr steht deshalb nur Urlaub im anteilig gekürzten Umfang zu, so die Richter. Die Kürzung des Urlaubsanspruchs wird vorgenommen, indem für jeden vollen Monat Kurzarbeit Null der Urlaub um 1/12 gekürzt wird. Rechnerisch ergibt sich daraus sogar eine Kürzung um 3,5 Tage.

Die Richter verwiesen zudem darauf, dass Erholungsurlaub eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraussetzt. Doch Kurzarbeit hebt die beiderseitigen Leistungspflichten auf.

Das Gericht argumentierte auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der zufolge entsteht während Kurzarbeit Null kein Mindesturlaubsanspruch aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG.

Allerdings haben die Düsseldorfer Richter Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Kann ein gefoulter Fußballspieler Schmerzensgeld einklagen? Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (7 U 214/19) musste darüber befinden.

Fußball ist ein Kampfspiel, bei dem die teilnehmenden Spieler Verletzungen in Kauf nehmen, stellte der Bundesgerichtshof bereits 1974 fest (BGH VI ZR 100/73). Die von den Spielern gemeinsam in Kauf genommene Gefahr führt dazu, dass bei Verletzungen, die trotz Einhaltung der Spielregeln eingetreten sind, der Spieler von seiner etwaigen Haftung voll frei gestellt sein soll, so der Tenor der höchstrichterlichen Entscheidung.

Besondere Bedeutung kommt hierbei der Formulierung “trotz Einhaltung der Regeln” zu. Das zeigt vorliegender Fall, den das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (7 U 214/19) entscheiden musste.

Ein Amateur-Fußballer war bei einem Punktspiel so schwer verletzt worden, dass er insgesamt 14 Monate krankgeschrieben war. Der offene Bruch des Schienbeins musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Der Gefoulte begehrte nun Schadenersatz.

Die Richter am OLG Schleswig-Holstein mussten entscheiden und zogen die damals gültigen Fußballregeln zu Rate. Schließlich wird dort in Regel 12 ein grobes Foulspiel definiert: “Tacklings oder Angriffe, die eine Gefahr für den Gegner darstellen oder übermäßig hart oder brutal ausgeführt werden, sind als grobes Foul zu ahnden. Ein Spieler, der im Kampf um den Ball von vorne, von der Seite oder von hinten mit einem oder beiden Beinen in einen Gegner übermäßig hart hineinspringt oder die Gesundheit des Gegners gefährdet, begeht ein grobes Foul”.

Der Schiedsrichter der Partie ahndete das Foulspiel in der 8. Spielminute mit einer Roten Karte. In seinen 28 Jahren als Schiedsrichter habe er ein solches Foulspiel noch nicht erlebt. Der Beklagte sei von vorn, beide Beine gestreckt und mit offener Sohle, in seinen Gegenspieler hineingesprungen. Diese Version wurde auch von weiteren Zeugen bestätigt.

Das Verhalten des Beklagten könne auch nicht durch Spieleifer, Unüberlegtheit, technisches Unvermögen oder Müdigkeit erklärt werden, führte das Gericht weiter aus. Für das durch den Beklagten zu schützende Tor bestand in der konkreten Spielsituation keine Gefahr; ganz im Gegenteil war der Kläger dabei, den Ball im Bereich des Mittelkreises quer bzw. zurück in die eigene Hälfte zu spielen. Der Kläger musste in der konkreten Situation weder mit einem Tackling rechnen, noch bestand für ihn die Möglichkeit, dieses zu vermeiden, denn der Beklagte kam aus seiner Sicht seitlich bzw. von hinten.

Die Richter am OLG Schleswig-Holstein verurteilten den Beklagten zur Zahlung von 7.500 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen. Er muss auch die Kosten des Rechtsstreits über beide Instanzen tragen.

Rechtsstreitigkeiten bedrohen auch Unternehmer und Selbstständige. In welchen Rechtsbereichen die größten Risiken liegen, zeigt die Leistungsfallauswertung eines großen Rechtsschutz-Anbieters.

Versicherer leisten nicht? Ein altes Vorurteil, das sich leicht entkräften lässt. So hat allein Roland Rechtsschutz 2019 86.000 Fälle für Gewerbekunden reguliert. Zudem hat der Versicherer ausgewertet, welchen Bereichen diese Leistungsfälle zuzuordnen sind. Damit lässt sich sagen, welche Rechtsrisiken für Unternehmen besonders häufig sind.

Verkehrsstreitigkeiten

Mit 23.000 Leistungsfällen ist das der umfangreichste Bereich. ‚Ärger im Straßenverkehr‘ stellt damit das größte Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen dar. Kommt es zu Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten wie zum Beispiel Nötigung durch Drängeln, kann Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge die damit verbundenen Kosten senken.

Allerdings kam es in den ersten zehn Monaten dieses Jahres aufgrund der Corona-Pandemie zu Verschiebungen in der Statistik. Das gesunkene Verkehrsaufkommen macht sich auch in weniger Leistungsfällen bemerkbar.

Vertragsstreitigkeiten

‚Vertrag kommt von vertragen‘ – das klappt aber in der Wirklichkeit oft nicht so. Die Auseinandersetzungen drehen sich oft darum, dass eine der Vertragsparteien seinen Teil der Vereinbarung nicht einhält oder, dass unberechtigte Forderungen aus einem Vertrag abgewehrt werden müssen. Fast ein Viertel der Leistungsfälle (20.900) beruhte auf solchen Differenzen.

Und auch hier lässt sich eine Corona-bedingte Verschiebung feststellen. Zum einen ist das auf ausgefallene (Dienst-)Reisen und Veranstaltungen zurückzuführen. Zum anderen aber auch auf die Auseinandersetzungen um die Betriebsschließungsversicherung (BSV).

Konfliktherd Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern machen fast die Hälfte der über 16.000 Leistungsfälle aus, die Roland Rechtsschutz 2019 bearbeitet hat. Konfliktpotenzial bergen aber auch Abfindungen, Abmahnungen, Gewinnbeteiligungen oder auch Wettbewerbsverbote.

Streitigkeiten rund um Grundstücke und Immobilien

Mieterhöhung, fehlerhafte Nebenkosten-Abrechnung oder Vorwurf der Lärmbelästigung können zu Konflikten bei gewerblichen Mietern oder Vermietern führen. 9.000 solcher Fälle hat der Rechtsschutzversicherer 2019 bearbeitet.

Schadenersatzansprüche

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch für Unternehmen und Gewerbetreibende. 2019 hat Roland 8.000 Fälle wegen Schadenersatzansprüchen bearbeitet.