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Die staatliche Förderung der Riester-Rente erreicht genau die Gruppen, für die sie gedacht ist – das zeigt eine aktuelle Auswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Demnach profitieren besonders Menschen mit niedrigem Einkommen, Frauen und Eltern von der Zulagenförderung.

Insgesamt wurden im Beitragsjahr 2021 mehr als 10,2 Millionen Personen mit einer Fördersumme von rund 3,84 Milliarden Euro unterstützt. Davon entfielen etwa 1,34 Milliarden Euro auf die Kinderzulage. Sie beträgt 185 Euro pro Kind und Jahr (Geburt bis 2007) bzw. 300 Euro (ab 2008) und ist für Alleinerziehende ein besonders wichtiger Baustein zur Altersvorsorge – gerade weil sie überdurchschnittlich armutsgefährdet sind.

Auch Frauen profitieren stark von der Riester-Förderung: Rund 58 Prozent der geförderten Personen waren weiblich. Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten oder familiäre Auszeiten nehmen – und dadurch später von niedrigeren Renten betroffen sind.

Gleiches gilt für Menschen mit geringem Einkommen: 60 Prozent aller Geförderten hatten ein Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Weil die Zulagen unabhängig von der Beitragshöhe gezahlt werden, können insbesondere Geringverdienende effektiv für das Alter vorsorgen.

Laut DRV-Präsidentin Gundula Roßbach zeigt die Statistik, dass das Zulagensystem „genau dort wirkt, wo es wirken soll“.

Die Riester-Rente bietet Sparern staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist es wichtig, das Riester-Jahr im Blick zu behalten und bestimmte Fristen einzuhalten.​

Ab Ende Februar: Jahresbescheinigung prüfen

Zu Beginn des Jahres erhalten Riester-Sparer von ihrem Anbieter eine Jahresbescheinigung. Dieses Dokument listet die im Vorjahr geleisteten Beiträge sowie die gutgeschriebenen Zulagen auf. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sollte daher sorgfältig auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten ist eine zeitnahe Klärung mit dem Anbieter ratsam.​

Bis 31. Juli: Steuererklärung abgeben

Riester-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierfür ist die Anlage AV (Altersvorsorge) auszufüllen. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro jährlich, inklusive der erhaltenen Zulagen. Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres ist entscheidend, um von möglichen Steuervorteilen zu profitieren.​

Bis 31. Dezember: Zulageantrag stellen

Um die staatliche Zulage zu erhalten, muss ein Zulageantrag gestellt werden. Hierfür haben Sparer zwei Jahre Zeit. Beispielsweise endet die Frist für das Beitragsjahr 2023 am 31. Dezember 2025. Einige Anbieter bieten einen Dauerzulageantrag an, wodurch der Antrag automatisch jährlich gestellt wird. Es ist jedoch empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Zulagengewährung erfüllt sind, insbesondere bei Änderungen der persönlichen Lebensumstände.​

Immer mehr Anleger haben Fragen oder Beschwerden zu ihren Investmentfonds oder Altersvorsorgeverträgen. Die Ombudsstelle für Investmentfonds meldet einen deutlichen Anstieg der Fälle. Welche Themen besonders umstritten sind und wo Verbraucher aufpassen sollten.

Die Zahl der Beschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist 2024 um 57 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 207 Fälle erfasst, darunter 171 offizielle Schlichtungsanträge. Besonders häufig meldeten sich Verbraucher mit Problemen rund um ihre Altersvorsorge oder die Bewertung ihrer Fonds.

Häufige Streitpunkte

Ein großes Thema waren fondsbasierte Altersvorsorgeverträge. 79 Fälle betrafen vor allem Unklarheiten in der Rentenphase, etwa zur Kostenberechnung oder zu Vertragsbedingungen. Viele Beschwerden stehen im Zusammenhang mit einem BGH-Urteil zu Riester-Verträgen, das für Unsicherheit sorgte.

Auch die Bewertung von Investmentfonds führte zu vielen Beschwerden. Besonders eine Sonderbewertung eines offenen Immobilienfonds sorgte für Unmut. Viele Anleger wünschen sich mehr Transparenz darüber, wie der Wert ihrer Fondsanteile berechnet wird.

Wie erfolgreich sind Beschwerden?

Von den bearbeiteten Fällen konnten 15 durch eine Einigung zwischen Anleger und Anbieter gelöst werden. Die Dauer der Verfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr verkürzt: Statt durchschnittlich 156 Tage mussten Verbraucher 2024 nur noch rund 111 Tage auf eine Entscheidung warten. Gemessen wurde der Zeitraum zwischen Antragseingang und endgültigem Abschluss des Verfahrens. Der Zeitraum zwischen Eingang der vollständigen Beschwerdeakte und Übermittlung des Schlichtungsvorschlags ist mit 28,3 Tagen deutlich geringer (Vorjahr: 65,4 Tage).

Anleger, die Unstimmigkeiten bei ihren Fonds oder Altersvorsorgeprodukten feststellen, können sich an die Ombudsstelle für Investmentfonds wenden. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos.

Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Rückforderungen der Zulagen sollen künftig weitgehend der Vergangenheit angehören. 2025 sorgen neue Regeln für mehr Transparenz und Sicherheit.

Ab 2025 gelten neue Regeln für das Zulagenverfahren der Riester-Rente, die durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurden. Damit wird einer der häufigsten Kritikpunkte an der Riester-Rente, die Rückforderungen von Zulagen, weitestgehend behoben.

Prüfung vor Auszahlung

Die wichtigste Neuerung: Bevor die Zulagen ausgezahlt werden, werden alle Angaben wie Zulageberechtigung, Einkommen und Kindergeldanspruch vollständig maschinell geprüft. Nur wenn die Daten stimmen, überweist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage an den Anbieter, der sie Ihrem Riester-Vertrag gutschreibt.

Was passiert bei Fehlern?

Stimmt etwas nicht – etwa weil kein Anspruch auf die Kinderzulage besteht – erhalten Sie direkt von der ZfA einen sogenannten Festsetzungsbescheid. In diesem Bescheid wird erklärt, warum die Zulage nicht gewährt wurde. Gegen diese Entscheidung können Sie Einspruch einlegen.

Rückforderungen bleiben seltene Ausnahme

Auch mit den neuen Regeln können Rückforderungen in seltenen Fällen vorkommen. Zum Beispiel, wenn die Kindergeldberechtigung rückwirkend entfällt oder Kindererziehungszeiten nicht bewilligt werden. In solchen Fällen werden Sie von der ZfA informiert und erhalten ebenfalls einen Festsetzungsbescheid.

Die neuen Regeln gelten für Zulagenanträge ab dem Beitragsjahr 2024 und sollen Ihnen mehr Sicherheit und Transparenz bei der Riester-Rente bieten.

Die Finanzlandschaft im Wandel: Wo Anleger 2024 ihr Geld anlegen, zeiht eine jährlichen Umfrage zum Sparverhalten der Bundesbürger.

Wie legen Bundesbürger bevorzugt ihr Geld an? Das lässt der Verband der Privaten Bausparkassen jährlich vom Kantar mittels Umfrage herausfinden. Dafür wurden mehr als 2.000 Personen im Alter über 14 Jahren befragt.

Das Girokonto führt 2024 mit 41 Prozent wieder die Liste an und hat gegenüber 2023 um drei Prozentpunkte zugelegt. Unverändert auf Platz 2 steht das Sparbuch. 35 Prozent legen darauf ihr Geld an – nach 33 Prozent im Vorjahr. Auf Platz 3 mit 28 Prozent stehen kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Termingelder. Das ist ein Zuwachs von acht Prozentpunkten im Vergleich zu 2023, als sie erst Platz 7 einnahmen.

Auf Platz 4 folgen erneut Renten- und Kapitallebensversicherungen mit 27 Prozent nach zuvor 24 Prozent. Von 22 auf 27 Prozent verbesserten sich die Investmentfonds und erreichten damit ebenfalls Platz 4.
Platz 5 belegen gemeinsam Aktien und Immobilien mit je 23 Prozent. Dabei verzeichneten die Aktien ein Plus von drei Prozentpunkten, während die Immobilien zwei Prozentpunkte verloren.
Beim Bausparvertrag zeigt sich mit jetzt 22 Prozent nach zuvor 23 Prozent eine stabile Entwicklung. Wichtiger als der Zins in der Ansparphase ist hier der damit verknüpfte niedrige Darlehenszins. Die Riester-Rente kommt 2024 auf 20 Prozent nach 17 Prozent 2023. Auf dem letzten Platz liegen weiterhin Festverzinsliche Wertpapiere, die jetzt von 12 Prozent der Befragten genannt werden, was einem Plus von vier Prozentpunkten entspricht.
Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen damit acht von zehn Anlageformen ein zum Teil deutliches Plus und nur zwei ein leichtes Minus.

Streit um eine geplante Schenkung: Nach dem Tod eines Mannes sollte eine Bekannte seine Riester-Rentenversicherung erhalten. Doch die wusste nichts davon.

Ein Mann wollte, dass nach seinem Ableben seine Riester-Rentenversicherung von rund 11.500 Euro nicht an seine Erben, sondern an eine Bekannte ausgezahlt wird. Allerdings unterließ es der Erblasser, seine Bekannte darüber zu informieren und/oder einen Schenkungsvertrag beim Notar aufsetzen zu lassen. Mit Folgen: Denn so lag lediglich ein Schenkungsangebot des Mannes vor, befand das Landgericht Frankenthal (Az.: 8 O 165/22). Dieses Schenkungsangebot konnten die Erben wirksam widerrufen, weil die Versicherung das Schenkungsangebot zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Bekannte übermittelt habe.

Der Schenkungsvertrag konnte allenfalls erst nach dem Tod des Erblassers zu Stande kommen, so die Richter. Denn die Frau erfuhr erst nach dem Tod des Mannes von dessen Plänen. In dem Auftrag des Erblassers an die Versicherung, im Todesfall die Leistung an seine Bekannte auszuzahlen, liege in solchen Fällen gleichzeitig auch der Auftrag an den Versicherer, das Schenkungsangebot an die Beschenkte zu übermitteln. Diese müsse es dann nur noch annehmen. Der Haken dabei: Bis zur Überbringung des Schenkungsangebots kann dieses von den Erben noch widerrufen werden. Das ist im konkreten Fall auch geschehen. Damit scheiterte die Schenkung.

Deshalb hatte die Frau keinen Rechtsgrund mehr, das Geld behalten zu dürfen und musste es den klagenden Erben überlassen.

Besitzer einer Riester-Rente, die ihre Zulagen für das Jahr 2021 noch nicht beantragt haben, sollten jetzt aktiv werden. Bis zum Ende des Jahres können diese Zulagen nachträglich beantragt werden – danach verfällt der Anspruch. Die Deutsche Rentenversicherung weist aktuell darauf hin.

Für Inhaber einer Riester-Rente, die privat für ihr Alter vorsorgen, stehen staatliche Zulagen bereit. Allerdings müssen diese gesondert beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, diese Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Daher informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) derzeit darüber, dass Personen, die ihre Zulagen für das Jahr 2021 noch nicht beantragt haben, aktiv werden müssen. Die Anträge sind beim jeweiligen Anbieter des Vertrags zu stellen. Um die Zulagen für 2021 zu erhalten, müssen diese bis zum 31. Dezember 2023 bei der Versicherung oder Bank des Vertragsinhabers eingereicht werden.

Es ist generell ratsam, diese Verträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Veränderungen im Gehalt und Lebensumständen wie Heirat, Geburt oder der Wegfall des Kindergeldes können Anpassungen der Eigenbeiträge zur Riester-Rente erfordern. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr als Kinderzulage gezahlt werden. Zudem gibt es vor dem 25. Lebensjahr einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“.

Hintergrund: Mit steigendem Einkommen sind in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag erforderlich, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Eigenbeiträge nicht aufgefüllt, führt dies zu einer anteiligen Kürzung der Zulagen.

Für diejenigen, die nicht jedes Jahr einen separaten Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen wollen, besteht die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr auf das Riester-Konto gutgeschrieben. Es ist jedoch wichtig, dass Vorsorgesparer jedes Jahr prüfen, ob die Förderberechtigung weiterhin voll erfüllt wird. Bei Einkommensänderungen müssen hier entsprechende Korrekturen vorgenommen werden.

Die Deutschen brauchen zusätzliche Altersvorsorge. Damit private Zusatzvorsorge attraktiver wird, sollte eine Fokusgruppe Empfehlungen erarbeiten. Nun liegen Ergebnisse vor.

Seit Ende letzten Jahres tagte die ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministeriums. Anfang dieser Woche wurden die Empfehlungen vorgestellt. Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Die „klassische“ Riester-Rente soll weiterhin angeboten werden, aber einen neuen Namen erhalten. Denn sie hat ein Imageproblem. Zwar sind über 16 Millionen Verträge abgeschlossen, doch seit Jahren stagniert das Neugeschäft und die Zahl der Verträge war zuletzt sogar rückläufig. Rund ein Fünftel sind nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums ruhend gestellt, werden also nicht mehr bespart und mit Beiträgen bedient. Das liegt auch daran, dass Riester wiederholt kritisiert wird und wurde: aufgrund angeblich hoher und intransparenter Kosten, intransparenter Produkte und einem bürokratischen Förder-Prozedere.
  • Die Riester-Förderung steht grundsätzlich nicht zur Debatte: Soll aber vereinfacht werden. Eine Idee hierbei ist es, die Höhe der Förderung nicht mehr vom Einkommen abhängig zu machen, sondern vom gezahlten Beitrag. Denn die volle Förderung erhält aktuell nur, wer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag entrichtet. Viele Sparer seien überfordert, hier die Beiträge anzupassen. Der Fokusgruppe ist bewusst, dass bei diesem Vorschlag ein Gerechtigkeitsproblem droht: Menschen mit hohen Einkommen, die viel Geld in die Riester-Rente stecken können, werden dann stärker mit Steuergeldern gefördert als Geringverdienende. Hier sollen Matching-Zonen helfen, dass Geringverdiener eine anteilig höhere Förderung erhalten als Gutverdiener. Auch Kulanzregeln könnten unterstützend wirken: So solle etwa die volle Zulage ausgezahlt werden, wenn der Kürzungsbetrag weniger als 25 Euro betragen würde. Die Kinderzulage solle für Eltern voll gewährt werden, unabhängig vom gezahlten Beitrag, um Familien besser zu fördern.
  • In der Ansparphase soll den Versicherern und Altersvorsorge-Anbietern erlaubt sein, mehr Risiko zu gehen, um höhere Renditen erzielen zu können. Und das bedeutet auch: Ihnen soll erlaubt werden, weniger Garantien anbieten zu müssen. Hier sollen Sparerinnen und Sparer ihr Risiko wählen können: empfohlen werden nach Risiko gestaffelte Produkte, bei denen zum Beispiel 60 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die Sparenden nicht einmal die eingezahlten Beiträge sicher haben.
  • Mehr Freiheit sollen die Anbieter auch in der Rentenphase erhalten. Statt gleichmäßiger monatlicher Zahlungen soll ihnen künftig erlaubt sein, zu Beginn der Rentenphase höhere Beträge auszuzahlen – und diese mit fortschreitender Dauer der Rente zu reduzieren. Nicht thematisiert wird im Bericht, dass damit auch der Versicherungs-Charakter der Verträge auf dem Spiel steht: nämlich, dass sich die Sparenden auf eine gleichbleibend hohe Rente bis zu ihrem Tod verlassen können. Die Absicherung des Langlebigkeits-Risikos ist ein von Branchenvertretern oft gebrachtes Argument für die Riester-Rente. Die Expertengruppe schlägt sogar vor, auf die Pflicht zur Zahlung einer lebenslangen Rente komplett zu verzichten.
  • Kostentransparenz soll ein Online-Vergleichsportal bringen, bei dem die Kundinnen und Kunden sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten vergleichen können. Vergleichbarkeit und Transparenz der Kosten soll durch die verbindliche Angabe der Renditeminderung durch Kosten gewährleistet werden. Die Arbeitsgruppe will folglich am Prinzip der Effektivkosten festhalten, wonach Anbieter ausweisen müssen, wie stark die Kosten die Rendite mindern. Hier hatten Verbraucherschützer wiederholt moniert, dass dieses Prinzip für Laien schwer verständlich sei.
  • Die Expertengruppe schlägt zudem vor, den Wechsel zwischen den Anbietern sowohl in der Anspar- als auch Rentenphase zu erleichtern. Das soll den Wettbewerb stärken. Ferner könnte auf Abschlusskosten beim Wechsel von Altersvorsorgeprodukten und Anbietern verzichtet werden. Ob dies verpflichtend angedacht ist, sodass die Vorsorgeanbieter keine neuen Abschlussgebühren bei einem Wechsel des Produktes erheben dürfen, oder ob das eine freiwillige Option ist, lässt der Abschlussbericht offen.

Neben dem Ausbau und Weiterentwicklung bestehender Möglichkeiten, schlägt die Fokusgruppe auch neue Formen der Förderung vor. So soll es künftig möglich sein, staatlich gefördert in Fonds und ETFs zu investieren. Bedingung für die Förderung soll sein, dass die Sparenden ihr Depot bis zum Renteneintritt halten. „Grundsätzlich ist daher zukünftig auch ein förderfähiges privates Altersvorsorgedepot mit einer starken Aktienorientierung ohne Garantievorgaben sinnvoll“, empfiehlt die Expertengruppe im Bericht. Auch dieses Depot sollen ausschließlich private Vorsorgeanbieter bereitstellen dürfen.

Das Zulagevolumen bei der Riester-Förderung lag im Jahr 2019 mit mehr als 2,8 Milliarden Euro leicht unter dem Wert von 2018, zeigen Statistiken des Bundesfinanzministeriums (BMF). Wie die vorläufigen Zahlen für 2020 und 2021 ausfallen.

Laut Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) belief sich das das Zulagevolumen für Riester-Verträge im Jahr 2019 auf insgesamt 2.808,5 Millionen Euro. Addiert man die Förderung der Riester-Verträge über Steuerentlastungen hinzu, umfasst das gesamte Riester-Fördervolumen 3.996,7 Millionen Euro. Damit wird der bisherige Spitzenwert aus 2018 unterschritten. Damals betrug das Fördervolumen insgesamt 4.016,5 Millionen Euro. Unter dem Begriff ‚Steuerentlastung‘ versteht das BMF über den Zulagenanspruch hinausgehende Entlastungen durch den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung.

Das BMF kann für die Jahre 2020 und 2021 bisher nur vorläufige Zahlen mitteilen, weil die Fälle mit Sonderausgabenabzug untererfasst sind. Für 2020 gibt das BMF eine Gesamtförderhöhe von 3.762,8 Millionen Euro an, wovon 2.771,1 Millionen Euro dem Zulagevolumen zugerechnet sind. Für 2021 liegt nur die Höhe des Zulagenvolumens vor: 2.739,9 Millionen Euro.

Zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2022 belief sich die Anzahl der geförderten Personen auf:

10.746.959 Personen in 2018

10.662.648 Personen in 2019

10.403.225 Personen in 2020 (vorläufig)

9.830.166 Personen in 2021 (vorläufig)

Riester-Förderung auf verschiedene Arten möglich

Riester-Verträge werden auf verschiedene Arten gefördert. Aus der Statistik des Bundesministeriums geht auch hervor, wie sich die verschiedenen Arten der Förderung auf die Verträge verteilen:

  • 2018 erhielten 5.924.868 Personen ausschließlich Zulagen; dieser Wert stieg 2019 auf 5.943.991 Personen.
  • 122.788 Personen wurden 2018 ausschließlich über Steuerentlastung gefördert; 2019 waren es 163.596 Personen.
  • 4.699.303 Personen konnten 2018 sowohl Zulagen als auch Steuerentlastung nutzen; 2019 waren es 4.555.061 Personen.

Anteil der realisierten Zulage

Die Daten von ZfA bzw BMF geben auch Auskunft über den Anteil der realisierten Zulage. Im Berichtsjahr 2018 realisierten 53,3 Prozent der Zulagenempfänger die volle Zulage. Bei 22,1 Prozent der Empfänger lag die Zulage unter 50 Prozent. Im Berichtsjahr 2019 realisierten 52,4 Prozent der Zulagenempfänger die volle Zulage. Bei 22,9 Prozent der Empfänger lag die Zulage unter 50 Prozent.

Wer eine Riester-Rente besitzt und seine Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, muss nun tätig werden. Bis Jahresende können die Zulagen rückwirkend geltend gemacht werden – dann verfällt der Anspruch. Darauf macht aktuell die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Wer eine Riester-Rente besitzt und privat für das Alter vorsorgt, hat Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Krux ist, dass diese extra beantragt werden müssen. Ein solcher Antrag ist bis zu zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Aus diesem Grund informiert aktuell die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Sparerinnen und Sparer tätig werden müssen, die ihre Zulagen noch nicht für das Jahr 2020 geltend gemacht haben. Beantragt werden sie beim jeweiligen Anbieter des Vertrages. Wer die Zulagen für das Jahr 2020 noch erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2022 bei seiner Versicherung oder seiner Bank beantragt haben, schreibt die DRV auf ihrer Webseite.

Ratsam ist es hierbei auch, zu prüfen, ob der volle Förderbeitrag eingezahlt wurde. Der Grund: steigt das Einkommen, so werden in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Beiträge nicht ergänzt, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Seit 2018 beträgt die Grundzulage jährlich 185 Euro. Wer für das Jahr erstmals eine Grundzulage beantragt und unter 25 Jahren alt ist, hat einmalig Anspruch auf 200 Euro zusätzlich: den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus.

Wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das Anrecht auf Kindergeld hat, besteht zudem Anrecht auf die Kinderzulage. Der Staat zahlt 185 Euro Riester-Zulage für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde. Sogar 300 Euro pro Jahr werden für Kinder zugesprochen, die ab 2008 geboren wurden. Bei verheirateten Elternpaaren wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet, auf Antrag kann sie auch auf den Vater übertragen werden.

Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.