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Ein vermeintlich gekaufter Krankenschein führte zur Kündigung und einem Streit mit dem Rechtsschutzversicherer. Wie der Versicherungsombudsmann entschied.

Im Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns wurde auch ein Fall aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung beleuchtet. Ein Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, weil er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet vorgelegt hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als Betrugsversuch und kündigte ihm daraufhin fristlos. Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Kostenübernahme für die Kündigungsschutzklage ab und begründete dies damit, dass der Versicherungsfall durch ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten herbeigeführt worden sei.

Der Ombudsmann widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass der Versicherungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei und keine Beweise für eine vorsätzliche Herbeiführung vorlägen. Zwar hätte der Arbeitnehmer erkennen können, dass die Bescheinigung unseriös wirken könnte, doch allein dies begründe keinen Vorsatz, sondern allenfalls Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber hatte zudem behauptet, der Arbeitnehmer sei gar nicht arbeitsunfähig gewesen und habe zu Unrecht Entgelt bezogen. Auch dazu bezog der Ombudsmann Stellung: Selbst bei einer fehlerhaften Bescheinigung könne objektiv eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben. Der Arbeitnehmer legte in diesem Fall ärztliche Unterlagen und Zeugenaussagen vor, die seine Arbeitsunfähigkeit belegten.

Auf Empfehlung des Ombudsmanns gewährte der Versicherer schließlich den benötigten Rechtsschutz für das Berufungsverfahren.

Ein Fall aus dem Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass wetterbedingte Reiseverzögerungen nicht immer versichert sind. Eine Reisende blieb aufgrund einer verspäteten Lotsenankunft auf einem Schiff und verpasste ihren Rückflug. Die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab – mit juristischer Rückendeckung.

Eine Reisende hatte eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die sie über ihre Kreditkarte abgeschlossen hatte. Während einer „multimodalen“ Reise sorgte eine wetterbedingte Verzögerung eines Schiffslotsen dafür, dass sie ihren Rückflug verpasste. Die zusätzliche Hotelübernachtung wollte sie über die Versicherung abrechnen, doch der Versicherer verweigerte die Kostenübernahme. Begründung: Eine wetterbedingte Verspätung sei kein versichertes Ereignis.

Die Versicherte argumentierte, dass bei einer verlängerten Reisezeit durch das gebuchte Arrangement die Versicherung die Mehrkosten decken müsse. Der Ombudsmann wies darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen jedoch klar vorschreiben, dass nur bestimmte Ereignisse zur Kostenübernahme berechtigen. Wetterbedingte Verzögerungen seien dort nicht als versicherte Gründe definiert.

Der Ombudsmann entschied, dass eine umfassende Eintrittspflicht des Versicherers, wie sie die Versicherte erwartet hatte, einem Allgefahrenschutz gleichkäme, was der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht annehmen würde. Er empfahl dem Versicherer jedoch, die Bedingungen klarer zu formulieren, um solche Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Ein komplexer Fall von Rohrbruchschäden endete mit einer erheblichen Nachzahlung durch den Versicherer, nachdem der Versicherungsombudsmann eine korrekte Schadenberechnung gefordert hatte. Wie der Ombudsmann die schadenbedingten Kosten ermittelte und warum eine genaue Berechnung so wichtig ist.

Ein komplexer Fall von Rohrbruchschäden in einem versicherten Gebäude endete mit einer erheblichen Nachzahlung durch den Versicherer, nachdem der Versicherungsombudsmann eine korrekte Schadenberechnung gefordert hatte. Der Fall zeigt die Bedeutung der präzisen Ermittlung von Schadenskosten und die Methodik zur korrekten Berechnung von Versicherungsansprüchen.

Der Fall im Detail

In einer Abflussleitung des versicherten Gebäudes wurden auf einer Länge von 14 Metern sechs Rohrbrüche sowie 21 nicht versicherte Schadenursachen, wie Axialverschiebungen und Wurzeleinwuchs, festgestellt. Die Gesamtkosten für die Beseitigung dieser Schäden beliefen sich auf 9.637,75 Euro. Um den ersatzfähigen Schaden zu berechnen, teilte der Versicherer die Gesamtkosten durch die Anzahl der Schäden (27) und multiplizierte diesen Betrag mit der Anzahl der versicherten Rohrbrüche (6). Daraus ergab sich eine Entschädigungsleistung von 2.141,73 Euro.

Die Argumentation des Versicherungsombudsmanns

Der Versicherungsombudsmann argumentierte jedoch, dass diese Methode den schadenbedingten Reparaturanteil nicht korrekt ermittelte. Er betonte, dass im Rahmen der abstrakten Schadenberechnung festgestellt werden müsse, welche Kosten konkret erforderlich waren, um die sechs Rohrbrüche zu reparieren. Eine notwendige Baustelleneinrichtung wurde mit 499 Euro netto berechnet, und der Einzelpreis für einen Meter Inliner mit 375 Euro netto. Somit ergaben allein diese beiden Posten bereits Kosten von 2.250 Euro netto für die sechs Rohrbrüche. Zusätzlich waren der Einsatz eines Rohrortungsgeräts und eines Fräsroboters zur Reinigung und Beseitigung von Wurzeleinwuchs für die Reparatur notwendig.

Erneute Prüfung und Nachzahlung

Aufgrund dieser Anmerkungen veranlasste der Versicherer eine erneute Prüfung der Schadenunterlagen durch einen hinzugezogenen Sachverständigen. Dieser ermittelte die schadenbedingten Kosten nach eingehender Prüfung mit 5.128 Euro. Der Versicherer nahm daraufhin eine entsprechende Nachzahlung vor.

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze haben mit durchschnittlich 3.123 Euro pro Monat einen neuen Höchstwert erreicht. Trotz gesetzlicher Zuschüsse steigen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen und Investitionskosten kontinuierlich.

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze in Deutschland steigen weiter. Zum 1. Juli 2024 liegt der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim bei 3.123 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 sind dies 340 Euro mehr. Trotz gesetzlicher Neuregelungen, die seit Anfang 2022 die Pflegebedürftigen entlasten sollen, kennen die Kosten aktuell nur eine Richtung: nach oben.

Höhere Kosten trotz gesetzlicher Zuschüsse

Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2024 weiter erhöht. Dennoch ist der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung stark angestiegen. Besonders betroffen ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 um 301 Euro auf 1.678 Euro kletterte.

Steigende Zahl der Pflegebedürftigen

Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten, ist ebenfalls gestiegen. Zum Ende des Jahres 2022 erhielten rund 4,875 Millionen Menschen entsprechende Leistungen, was einem Anstieg von 82,6 Prozent seit 2015 entspricht. Weitere 311.586 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Kritik an der Verantwortung der Länder

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisiert die hohe finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.“

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten in Deutschland. Im Jahr 2023 entfielen fast 40 Prozent der neuen Renten auf psychosomatische Diagnosen. Frauen sind dabei häufiger betroffen als Männer.

Im Jahr 2023 erhielten 164.364 Personen erstmals eine Erwerbsminderungsrente mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 1.001,34 Euro. Psychische Erkrankungen waren die häufigste Ursache, gefolgt von orthopädischen und sonstigen Krankheiten. Frauen sind stärker betroffen als Männer. Die meisten Renten wurden wegen voller Erwerbsminderung gewährt, wobei der durchschnittliche Zahlbetrag bei 1.059 Euro lag. Teilweise Erwerbsminderung wurde bei 20.216 Personen festgestellt, mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von knapp 593 Euro.

Bezugsvoraussetzungen für Erwerbsminderung

Um eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen strenge Vorgaben erfüllt sein. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Diese Einschränkung muss nach aktueller Diagnose dauerhaft bestehen, wobei „dauerhaft“ in der Regel bedeutet, dass der Zustand länger als sechs Monate anhält. Volle Erwerbsminderung besteht, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Darüber hinaus müssen mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der Rentenversicherung nachgewiesen werden, davon drei Jahre Pflichtbeitrag in den zurückliegenden fünf Jahren.

Ein großer Versicherer hat nun erstmals auch gebrauchte Ersatzteile zugelassen, um PKW nach einem Unfall zu reparieren.

Wer in den letzten Jahren die Entwicklung der privaten Kfz-Versicherung verfolgt hat, der kann sagen: Der Branche geht es nicht so gut. Die Autoversicherer sahen sich mit rasant steigenden Kosten konfrontiert, doch die hohe Inflation war nicht der alleinige Grund hierfür. Auch die Preise für Autoersatzteile verteuern sich seit Jahren rasant – in einem Ausmaß, das sogar die Inflation weit übersteigt. „Während der Verbraucherpreis-Index seit Januar 2013 um knapp 28 Prozent stieg, erhöhten Autohersteller ihre Ersatzteilpreise um mehr als 70 Prozent“, wusste Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, im August 2023 zu berichten. Für einen durchschnittlichen Kfz-Schaden mussten die Versicherer 2023 rund 3.700 Euro zahlen, 2013 waren es noch 2.400 Euro.

Deshalb geben die Autoversicherer derzeit im Branchenschnitt mehr für Kosten und Verwaltung aus, als sie an Beiträgen einnehmen. Das Kölner Analysehaus Assekurata schätzt, dass derzeit mehr als jeder zweite Anbieter sein Versicherungsgeschäft nicht profitabel betreibt. Zeitgleich trifft die Branche auf einen hart und erbittert geführten Preiswettbewerb. Im Kampf um neue Kunden heben sie die Beiträge nicht so stark an, wie es eigentlich notwendig wäre, um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen.

Wie kann ein Ausweg aussehen? Hier geht die Allianz neue Wege: Als vielleicht erster deutscher Versicherer lassen die Münchener nun auch eine Reparatur mit gebrauchten Teilen zu. Das führt zum einen dazu, dass Autos billiger repariert werden können. Und zum anderen ist dies auch umweltfreundlicher, weil keine Neuteile hergestellt, die Rohstoffe hierfür abgebaut und transportiert werden müssen. Laut einer Studie mit Beteiligung des Fraunhofer Instituts verursachen Reparaturen zwischen 40 und 60 Prozent weniger Emissionen als der komplette Austausch eines Bauteils. Das liegt auch daran, dass Altteile, oft noch hochwertig, nicht entsorgt werden müssen.

Was aber bedeutet dies für die Kundinnen und Kunden? Zunächst müssen sie keine Angst haben, dass unter dem Austausch die Sicherheit leidet. Wiederverwenden will der Versicherer Teile wie Türen, Front- und Heckklappen, aber auch Spiegel oder Scheinwerfer. Sicherheitsrelevante Teile wie Lenkungen, Achsen-Teile oder Räder sollen dagegen nicht wieder verwendet werden. Auch ist nicht anzunehmen, dass nun im großen Stil diese Teile zum Einsatz kommen. Es handelt sich zunächst um ein Modellprojekt. Zudem kann man davon ausgehen, dass auch für diese Teile die Garantie und Gewährleistung neu greift. Hier hilft im Zweifel eine Rücksprache mit der Autowerkstatt, ob und welche Teile verbaut werden.

Was in Deutschland noch relativ ungewohnt ist, wird in Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden oder Frankreich schon seit längerer Zeit praktiziert. Und man kann davon ausgehen, dass weitere Kfz-Versicherer diesem Beispiel folgen werden, wenn Deutschlands größter Versicherer gebrauchte Ersatzteile zulässt. Solche Neuerungen durch große Wettbewerber führen oft dazu, dass sich Lösungen branchenweit etablieren. Auf lange Sicht könnte dies helfen, Kfz-Versicherungsprämien zu reduzieren oder wenigstens zu stabilisieren, haben doch die Kosten direkten Einfluss auf die zu zahlende Prämie. Wer nicht wünscht, dass gebrauchte Teile verbaut werden, sollte dann im Schadenfall den Kontakt mit seinem Versicherer suchen.

Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür – mit seinem gesamten Vermögen. Doch immer mehr Deutsche halten eine Privathaftpflichtversicherung für verzichtbar.

Es lässt sich ein gefährlicher Trend beobachten: Der Anteil der Deutschen, die auf den PHV-Schutz verzichten, wächst. So ermittelte 2019 eine Stichprobe des Statistischen Bundesamtes noch 17 Prozent, die nicht über diesen Versicherungsschutz verfügen.
Daten der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) bestätigen den Trend: 2020 gaben noch 48,81 Millionen Deutsche an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, wo jemand anderes eine solche Versicherung besaß. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen.

2022 zeigte eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24, dass 20 Prozent der Deutschen ganz auf eine Private Haftpflichtversicherung verzichten. Diese Umfrage wurde nun neu aufgelegt.

Zu Jahresbeginn ermittelte eine YouGov-Studie für einen Online-Vermittler, dass 20,2 Prozent der Deutschen angeben, nicht haftpflichtversichert zu sein; 5 Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.
Betrachtet man die Studien-Ergebnisse nach Altersgruppen, wird deutlich, dass insbesondere junge Menschen auf den Versicherungsschutz verzichten. So geben in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 40 Prozent an, eine PHV zu besitzen. 34 Prozent der jungen Leute haben keine Privathaftpflicht und mehr als ein Viertel weiß es nicht.
Allerdings: Studierende und Auszubildende sind oft bis zum 25. Lebensjahr in der PHV der Eltern mitversichert
Bei den Befragten in der Altersgruppe 55+ geben 81 Prozent an, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben. Nur 17 Prozent verzichten in dieser Altersgruppen darauf, haftpflichtversichert zu sein

Über die Studie:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von Check24, an der 2.073 Personen zwischen dem 22.1. und 24.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Bei welchen Gelegenheiten greifen Deutsche auf ihre Rechtsschutzversicherung zurück? Das zeigt die Auswertung eines Rechtsschutzversicherers.

  • Vertrags-Rechtsschutz:
    Auseinandersetzungen wegen eines Kfz-Kaufvertrags, wegen des Vertrags mit dem Telefonanbieter oder wegen einer Urlaubsreise: Um sie ging es in mehr als jedem vierten Fall (26 Prozent).
  • Schadenersatz-Forderungen:
    18 Prozent der Fälle betreffen Schadenersatzansprüche – der zweithäufigste Grund. Dabei kann es beispielsweise um Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturkosten nach einem Unfall gehen. Oder um die Höhe des Schmerzengeldes.
  • Arbeitsrecht:
    Auf dem dritten Platz folgt mit 13 Prozent aller Streitfälle das Arbeitsrecht. Abmahnung, betriebsbedingte Kündigungen oder Differenzen wegen Formulierungen im Arbeitszeugnis sind typische Themen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz:
    Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr machen 13 Prozent der Fälle aus. Die Bandbreite der Streitfälle ist hier besonders groß: von Geschwindigkeitsübertretungen über Vorfahrtverstöße bis hin zu Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall.
  • Immobilien:
    Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Mieterhöhung, die Nebenkostenabrechnung, den Schimmel im Badezimmer oder die hohe Hecke auf dem Nachbargrundstück. Jede zehnte juristische Auseinandersetzung spielte sich in diesem Rechtsgebiet ab.

Die finanzielle Handlungsfähigkeit im Falle eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung ist bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur unzureichend abgesichert.

53 Prozent der erwachsenen Deutschen haben weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lediglich 8 Prozent der Deutschen verfügen über beide Absicherungen gleichzeitig. Weitere 9 Prozent haben ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während 23 Prozent lediglich eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Die Ursache für diese mangelhafte Absicherung könnte in dem weit verbreiteten Irrglauben liegen, dass in solchen Situationen ausreichender staatlicher Schutz greift. Laut der Studie glauben 30 Prozent der Deutschen, dass der Staat für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut absichert. Diese Fehlannahme ist besonders unter den Jüngeren verbreitet, da 49 Prozent der 18- bis 24-Jährigen davon ausgehen. Bei der Generation 55+ sind es hingegen nur noch 22 Prozent. Zusätzlich sind 26 Prozent der Meinung, dass der Staat eher gut bis sehr gut für unvorhersehbare Kosten, wie zum Beispiel Wohnungsumbauten, aufkommt.

Über die Studie:
Die Daten wurden mittels repräsentativer Umfrage durch YouGov unter 2133 Personen ab 18 Jahren in Deutschland im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ermittelt.

Laut einer aktuellen Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die durchschnittlichen Kosten für die Reparatur eines Elektroautos nach einem Unfall deutlich höher als die Reparaturkosten für herkömmliche Verbrennungsmotorfahrzeuge. Ein einzelner Schadensfall ist demnach um etwa ein Drittel teurer.

In der Debatte über die Kosten der Elektromobilität kommt die Versicherungswirtschaft in einer neuen Studie zu einem Ergebnis, das sie selbst als „alarmierend“ bezeichnet. „Die Reparaturkosten von Elektroautos sind wesentlich höher. Im Durchschnitt liegen sie um 30 bis 35 Prozent über den Kosten vergleichbarer Verbrennungsmotorfahrzeuge“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen unter Verweis auf die Studie.

Die Studie basiert auf einem Vergleich von 37 Modellpaaren, bei denen die Autohersteller sowohl Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als auch vergleichbare Elektroautos anbieten. Dies beinhaltet beispielsweise den Vergleich der Reparaturkosten eines VW E-Golf VII mit einem VW Golf VII 1,4 TSI. Es wurden auch Fahrzeuge verschiedener Hersteller miteinander verglichen, wie etwa das Tesla Model S Allrad und den BMW 540I XDrive.

Die Studie zeigt, dass Elektroautos zwar höhere Reparaturkosten pro Schadensfall verursachen – etwa 30 bis 35 Prozent -, aber es gibt auch Zahlen, die aus Sicht der Versicherer für die Elektromobilität sprechen. „In der Kfz-Haftpflichtversicherung – also bei Unfällen, bei denen andere durch das Auto geschädigt werden – verursachen Elektroautos im Durchschnitt fünf bis zehn Prozent weniger Unfälle als vergleichbare Verbrenner“, so Asmussen. Noch deutlicher ist der Vorteil der Elektroautos in der Vollkaskoversicherung, also bei Schäden am eigenen Auto. „Hier entstehen bei den Elektroautos im Schnitt sogar rund 20 Prozent weniger Schäden“, so der GDV-Funktionär.

Die Versicherungswirtschaft fordert Maßnahmen, um die Kosten zu reduzieren. Christoph Lauterwasser, Geschäftsführer des Allianz Zentrums für Technik, nennt vier Hauptgründe für die höheren Kosten bei Elektroautos. Dazu gehören teure Reparaturen an den Batterien, da oft unklar ist, wie viel Speicherkapazität nach einem Unfall noch vorhanden ist und wie sicher die Batterien sind, was gelegentlich zu einem vollständigen Austausch führt. Ein weiterer Grund sind Unsicherheiten bei Werkstätten und Reparaturbetrieben im Umgang mit Elektroautos nach einem Unfall, da sie schwer gelöscht werden können und oft in Tauchbädern und Löschcontainern aufbewahrt werden, was häufig zu Totalschäden führt. Hinzu kommen lange Standzeiten und hohe Stundensätze in den Werkstätten.

Die Versicherungswirtschaft appelliert an die Hersteller und Werkstätten, den hohen Kosten entgegenzuwirken. Heinz Gressel, Vorsitzender des GDV-Ausschusses Kraftfahrt, drängt darauf, dass Batterien bereits beim Design der Fahrzeuge so gut wie möglich vor Schäden durch Unfälle geschützt werden sollen. Gleichzeitig sollten Werkstätten und Gutachtern aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie nach einem Unfall zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Anleitungen für die Reparatur und/oder den teilweisen Austausch beschädigter Batterien verfügbar sein. Es sollten auch präzise Richtlinien für den Umgang mit stark beschädigten Elektroautos entwickelt und Werkstätten, Abschleppdienste und Feuerwehren entsprechend geschult werden.