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Sturmtief „Axel“ fegt aktuell über Deutschland hinweg, im Norden an der Küste wird sogar eine Sturmflut erwartet. Der Wetterdienst kündigt jede Menge Schnee und Temperaturen von bis zu -26 Grad an. Grund genug, noch einmal Naturgefahren zu thematisieren: im Jahr 2016 mussten die Versicherer insgesamt zwei Milliarden Euro für Schäden aufgrund von Naturereignissen aufwenden.

Die Naturgefahrenbilanz 2016 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurde vor wenigen Tagen frisch veröffentlicht. Und der Zeitpunkt scheint gut gewählt: mit Sturmtief Axel steht ein wahrer Wüterich vor der Tür, der vielerorts großen Schaden anrichten könnte. Durch starken Wind mit Geschwindigkeiten von bis zu 75 Stundenkilometern gebe es mancherorts gefährliche Schneeverwehungen, heißt es vonseiten des Deutschen Wetterdienstes. In vielen Teilen Deutschlands muss mit Schnee und eisigen Temperaturen gerechnet werden.

Umso wichtiger ist es, sich die Auswirkungen der Naturgefahren ins Bewusstsein zu rufen. Und diese lassen sich an der Schadensbilanz der Versicherer gut ablesen. Insgesamt zwei Milliarden Euro mussten die Wohngebäude-, Hausrat- und Industrieversicherer im letzten Jahr zahlen, weil Stürme wüteten oder Flüsse über die Ufer traten. Eine enorme Summe! Wenn man zwei Milliarden Euro in 100-Euro-Scheinen übereinander stapelt, ergibt das einen Turm, der dreimal so hoch ist wie der Kölner Dom. Aufwendungen für zerstörte KFZ sind hierbei noch gar nicht eingerechnet.

Starkregen verursacht Milliardenschaden

Allein die Hälfte aller Versicherungs-Kosten fiel im letzten Jahr aufgrund zweier Ereignisse an: Ende Mai und Anfang Juni wüteten Elvira und Friederike über Süddeutschland. Und verursachten eine Milliarde Euro Schaden. Das ist deshalb bemerkenswert, weil die Schäden Folge von Starkregen waren: in kurzer Zeit regnete es so heftig, dass sich kleine Bäche in reißende Ströme verwandelten. Starkregen ist auch eine Bedrohung für Hausbesitzer, die nicht in der Nähe von Gewässern und Überschwemmungsgebieten wohnen. „Viele wissen gar nicht, dass sie immer und überall von Starkregen betroffen sein können“, kommentiert GDV-Präsident Alexander Erdland.

Deshalb sollten auch Hausbesitzer über eine passende Absicherung nachdenken, die eben nicht in Nähe eines Gewässers wohnen. Gegen Sturmschäden am Haus kann man sich mit einer Wohngebäudeversicherung schützen. Sie zahlt in der Regel, wenn der Wind mindestens mit 61 Stundenkilometern oder Windstärke 8 wütete. Für Schäden durch Starkregen oder Hochwasser ist die Wohngebäude-Police aber nicht ausreichend. Hierfür muss zusätzlich eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Gehen Möbel und andere Einrichtungsgegenstände durch Unwetter zu Bruch, hilft eine Hausratversicherung.

Die deutschen Versicherer mussten im Jahr 2015 für Schäden durch Naturereignisse circa 2,1 Milliarden Euro leisten. Allein 1,4 Milliarden kosteten dabei die Aufwendungen für Sturm- und Hagelschäden, wie der Versicherungs-Dachverband berichtet. Besonders teuer war der Wintersturm „Niklas“ mit 750 Millionen Euro.

Als in den letzten Märztagen 2015 das Sturmtief „Niklas“ über Deutschland hinwegfegte, hinterließ es vielerorts eine Spur der Verwüstung. Bäume wurden entwurzelt, Dächer abgedeckt, sogar Betonmauern niedergerissen. In Düsseldorf, Dortmund und Köln saßen Zugreisende auf Bahnhöfen fest, der Hauptbahnhof in München musste sogar aufgrund einer beschädigten Glaswand gesperrt werden. Und auch die Versicherungswirtschaft kam Niklas teuer zu stehen. Insgesamt 750 Millionen Euro mussten die Sachversicherer für die Regulierung der Schäden aufwenden.

1,4 Milliarden Euro für Sturmschäden

Stürme waren im Jahr 2015 jene Ereignisse, die bei den Naturgefahren am meisten Geld verschlangen. Stolze 1,4 Milliarden Euro zahlten die Versicherer allein für Schäden aus Sturm und Hagel, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Seit 2002 gab es insgesamt 5 Jahre, in denen Sturmschäden mindestens 1 Milliarde Euro kosteten.

Dabei treten sogar Phänomene auf, die in Deutschland noch relativ unbekannt sind. Tornados kennt man eher aus den Vereinigten Staaten, wo ganze Regionen durch solche Katastrophen unbewohnbar werden. Dass sie auch hierzulande großen Schaden anrichten können, mussten aufs Schmerzlichste die Bewohner des kleinen Ortes Bützow in Mecklenburg-Vorpommern erfahren. Anfang 2015 beschädigte dort ein Tornado hunderte Häuser. Obwohl es an verlässlichen Statistiken mangelt, ist das Risiko für einen Tornado in der norddeutschen Tiefebene am höchsten, wie Meteorlogen betonen. In der flachen Landschaft fehlt es schlicht an Windhindernissen.

Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer

Hauseigentümer können sich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden schützen, die gleichsam für Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden zahlt. Ebenso integriert sind Folgeschäden, wenn zum Beispiel Regenwasser durch ein abgedecktes Dach eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Bedingung: Der Sturm muss eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht haben, damit die Versicherung zahlt, in der Regel Windstärke 8 oder 61 km/h. Ob die Bedingungen erfüllt sind bzw. waren, erfahren die Betroffenen beim Deutschen Wetterdienst oder lokalen Wetterstationen.

Von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind dagegen Schäden durch eindringendes Wasser bei Starkregenfällen, etwa Überschwemmungen, durch Schneedruck oder einen Rückstau über die Kanalisation. Hierzu empfiehlt es sich, zusätzlich einen Schutz gegen Elementarschäden zu integrieren. Der Elementarschaden-Baustein wird von Wohngebäudeversicherern in der Regel gegen Aufpreis angeboten, auch eine eigenständige Police kann abgeschlossen werden.

Bei Schäden in der eigenen Wohnung haftet die Hausratversicherung. So sind zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen eingeschlossen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert. Die Kaskoversicherung zahlt, wenn das Auto durch Sturm beschädigt wird.

Dellen im Blech, zerstörte Scheiben, Feuchtigkeit im Innenraum von Fahrzeugen – besonders tückische Unwetter mit starken Hagelschauern und Stürmen führten im vergangenen Jahr zu enormen Schäden an Fahrzeugen. Hagelschäden können unverhoffter auftreten, als man denkt – immerhin sind beinahe das ganze Jahr über bundesweit Hagelschauer möglich.

Insgesamt 1,5 Milliarden Euro Schadensumme zahlten deutsche Kfz-Versicherer den Besitzern der 635.000 durch Hagel und Unwetter beschädigten Fahrzeuge aus. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Kommt es zu einem Schaden durch Hagel oder Unwetter, ist dieser meist enorm teuer. Zum Vergleich: Für die häufigste Ursache von Schäden am Kfz, im letzten Jahr 2,35 Millionen Glasbruchschäden, zahlten die deutschen Kfz-Versicherer „nur“ rund 1,15 Milliarden Euro.

Dabei traten nicht nur die typischen Dellen im Blech auf, durch starke Sturmböen beschleunigte Hagelkörner führten zu zersplitterten Front- und Heckscheiben. Durch die Feuchtigkeit, die daraufhin in den Innenraum eindrang, führten die Hagelstürme und ihre Folgen bei zahlreichen Autos sogar zu Totalschäden.

Wer sein Auto nicht komplett durch eine Unterbringung in einer Garage, Halle oder zumindest zum Teil durch Parken unter einem Carport schützen kann, hat die Möglichkeit auf sogenannte Hagelschutzmatten zurückzugreifen.

Kaskoversicherung ersetzt Schäden – ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse

Die finanziellen Folgen von Schäden und Zerstörung durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung übernehmen Teil- oder Vollkaskoversicherungen – abzüglich einer möglichen vereinbarten Selbstbeteiligung. Keinen Einfluss hat eine Versicherungsleistung bei Naturgefahren auf den Schadenfreiheitsrabatt. Gerade, wenn man auf seinen Pkw angewiesen ist, sollte man bei der Versichererwahl auch genauer hinschauen. Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es auch die Möglichkeit für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Mietwagen zu erhalten.

Nun beginnen wieder die ungemütlichen Tage – Regen, Hagel und Stürme sind im Herbst keine Seltenheit. Das birgt auch für Hausbesitzer Gefahren. Schnell werden bei einem Unwetter Dachziegel abgedeckt, ein Baum knickt um oder eine Scheibe geht zu Bruch.

Da ist es gut, eine Wohngebäudeversicherung zu haben, denn sie kommt für Schäden am eigenen Haus auf. Damit die Versicherung für Sturmschäden einspringt, muss aber mindestens Windstärke 8 gemessen werden, was einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Auskunft über die Wetterbedingungen erteilen die örtlichen Wetterstationen oder gegen eine Gebühr der Deutsche Wetterdienst (DWD).

Wenn Keller oder Garten überflutet werden, wird es schnell kritisch. Für derartige Überschwemmungsschäden kommt der Versicherer nur auf, wenn eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Auch Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen für diese eine gesonderte Versicherung zeichnen. Bei einigen Versicherern sind Zusatztarife zum Schutz von Photovoltaikanlagen in der Wohngebäudeversicherung wählbar.

Schäden am Haus gut dokumentieren

Wer einen Schaden am Haus seinem Versicherer meldet, muss einiges beachten. Denn ein falscher Bericht kann dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzt oder die Schadenszahlung sogar ganz verweigert. Wichtig ist es deshalb, den Schaden gut und umfassend zu dokumentieren. Fotos von der Schadenstelle können hierbei hilfreich sein, auch ausgeschnittene Zeitungsartikel über das Unwetter.

Zudem sind Versicherungsnehmer verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, damit der Schaden nicht noch größer wird. Ein eingeschlagenes Fenster kann etwa mit Folie zugeklebt werden, damit es nicht hineinregnet. Auch sollte mit der Schadensmeldung nicht zu lange gewartet werden. Melden Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung oder dem Vermittler vor Ort!

Vorsicht ist bei Reparaturen geboten, sofern diese nicht unvermeidbar sind. Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit der Versicherung vorgenommen werden, da diese in der Regel darauf besteht, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu prüfen. Und wenn ein Schaden in Eigenregie behoben wurde, ist ein Nachweis der tatsächlichen Kosten kaum noch möglich. Hier gilt: lieber das Gespräch suchen, als die Ansprüche zu verwirken!