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Im Jahr 2022 haben Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen den Versicherern Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro zugefügt. Besonders betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Die deutschen Versicherer zahlten im Jahr 2022 etwa vier Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel. Davon entfielen rund 3,1 Milliarden Euro auf Sachversicherungen, während die restlichen 0,9 Milliarden Euro die Kfz-Versicherungen betrafen. Dieses Jahr verzeichnete einen unterdurchschnittlichen Schaden im Vergleich zum Vorjahr. Die Daten stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Jahr 2021 wurden Rekordschäden in Höhe von rund 12,7 Milliarden Euro verzeichnet, hauptsächlich aufgrund des Extremwetterereignisses “Bernd”, das insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hohe Schäden verursachte.

Im Jahr 2022 war Nordrhein-Westfalen der traurige Spitzenreiter der Naturgefahrenbilanz mit versicherten Schäden in Höhe von 793 Millionen Euro durch Stürme, Hagel und Starkregen. Bayern folgte mit 696 Millionen Euro. Auf Rang drei und vier lagen Niedersachsen (539 Millionen Euro) und Rheinland-Pfalz (481 Millionen Euro). Im Vergleich dazu waren die Schäden in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (102 Millionen Euro) sowie den Stadtstaaten Hamburg (125 Millionen Euro), Berlin (92 Millionen Euro) und Bremen (27 Millionen Euro) deutlich geringer. Diese Daten wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht.

Etwa 2,7 Milliarden Euro an Schäden wurden durch Sturm und Hagel verursacht. Davon entfielen in Nordrhein-Westfalen 605 Millionen Euro, gefolgt von Niedersachsen (472 Millionen Euro) und Rheinland-Pfalz (278 Millionen Euro). Erweiterte Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser führten zu Kosten von rund 400 Millionen Euro für die Versicherer. Auch hier gab es die meisten Schäden in Bayern (148 Millionen Euro), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (70 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (54 Millionen Euro). Die Kfz-Versicherer zahlten rund 0,9 Milliarden Euro. Bayern war auch hier Spitzenreiter mit 287 Millionen Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz (180 Millionen Euro) und Nordrhein-Westfalen (118 Millionen Euro).

Schon wieder sorgt ein Sturm für schwere Schäden: Tief “Eberhard” sorgte vielerorts für umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und den Kollaps des Nahverkehrs. Und wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) aktuell warnt, kündigt sich mit “Franz” bereits der nächste Sturm an. Wer Schäden am Haus zu beklagen hat, muss bei der Meldung an den Versicherer einiges beachten.

Wenn die Versicherer warnen, dass man sich gegen die Folgen von Sturm und Unwetter ausreichend absichern sollte, ist das leider mehr als begründet. Das zeigte sich auch in den letzten Tagen wieder. Tief “Eberhard” brauste über mehrere Bundesländer weg. Er richtete unter anderem in Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz schwere Schäden an. In Leipzig und Halle wurden am Sonntag Spitzen-Geschwindigkeiten von 123 Stundenkilometern gemessen, im Schwarzwald gar von 164 Stundenkilometern.

Der nächste Sturm steht schon vor der Tür. Auch “Franz” soll in den kommenden Tagen mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 Stundenkilometern für ordentlich Ärger sorgen, so warnt aktuell der Deutsche Wetterdienst (DWD). Ein Grund, noch einmal das Thema Versicherungsschutz anzusprechen. Bei Sturmschäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, etwa wenn Dächer abgedeckt oder Mauern beschädigt werden.

Auch für Folgeschäden kommt der Versicherer auf, wenn es etwa aufgrund eines defekten Daches reinregnet und Böden oder fest verbaute Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Bedingung ist in der Regel, dass der Sturm mit mindestens Windstärke 8 bzw. 62 Kilometern pro Stunde tobte. Das erfährt man bei lokalen Wetterstationen und Behörden. Für Einrichtungsgegenstände wie Fernseher, Elektrogeräte, Möbel oder Teppiche muss hingegen eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Elementarschutz und Photovoltaik nicht vergessen!

Wenn infolge des Sturmes auch der Keller überflutet wird, kommt eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung hingegen schnell an ihre Grenzen. Hierfür braucht der schlaue Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung oder zumindest einen entsprechenden Baustein. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach muss in der Regel durch eine spezielle Police versichert werden. Um den Bedarf zu klären, kann ein Beratungsgespräch empfohlen werden, da der Versicherungsschutz auf das Gebäude und die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt werden muss.

Und wenn der PKW Schaden nimmt, etwa durch herabfallende Äste auf das Dach des Autos? Dann kommt die Teilkasko hierfür auf — ohne, dass der Betroffene eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zahlen muss.

Schaden richtig melden!

Was aber bei der Schadensmeldung an den Versicherer zu beachten? Das ist mitunter gar nicht so einfach. Einerseits sollte man möglichst umgehend den Schaden melden und gut dokumentieren, also mit Fotos, der Auflistung der beschädigten Gegenstände und auch Zeugen, wenn diese das Geschehen beobachtet haben.

Auch müssen Hausbesitzer Maßnahmen ergreifen, damit der Schaden nicht noch größer wird: etwa kaputte Fenster mit Folie abdecken. Hier bieten zunehmend auch Versicherer an, eine Meldung online oder per App zu erstellen. Darüber hinaus können Vermittler Ansprechpartner sein und helfen.

Zugleich aber darf man speziell bei der Reparatur nicht zu schnell sein. Denn der Versicherer wird oft darauf bestehen, einen Schaden durch einen sachverständigen Gutachter zu prüfen, um sich gegen Betrug zu schützen. Deshalb sollte man mit dem Versicherer Rücksprache halten, wie man bei der Regulierung der Schäden am besten vorgeht. Wer zu schnell Reparaturen beauftragt und dem Versicherer die Chance nimmt, den Schaden noch einmal anzuschauen, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Das bedeutet auch, keine pauschalen Reparaturkosten von Handwerkern zu akzeptieren: Auch diese will der Versicherer unter Umständen auf Angemessenheit checken. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen am Haus werden vom Versicherer in der Regel nicht erstattet. Mitunter reicht schon ein kurzer Anruf oder sogar Chat, um zu klären, wie man auf Schäden reagieren soll.

Es sind aufsehenerregende Zahlen, die die Versicherungswirtschaft zwischen den Jahren vorgelegt hat. Knapp 2,7 Milliarden Euro mussten die deutschen Versicherer demnach 2018 für Schäden durch Naturgefahren wie Sturm und Starkregen leisten. Ein Grund, weshalb sich sowohl Haus- und Wohnungsbesitzer als auch Industrieschaffende mit Naturgefahren beschäftigen sollten, wenn sie es nicht schon getan haben.

Wenn ein neues Jahr ansteht, ist das auch eine gute Gelegenheit, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Ein wichtiges Thema hierbei sind Natur- und Elementargefahren, wie aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft zeigen.

Schäden durch Naturgefahren verursachten den Versicherern demnach 2018 Kosten von 2,7 Milliarden Euro, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eingerechnet wurden hierbei Sachschäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben. Autos sind hingegen noch nicht berücksichtigt, weil hier die Daten aktuell noch nicht vorliegen.

Gegenüber dem Vorjahr sind damit die Schadenskosten gestiegen. In 2017 hatte die Versicherungswirtschaft für Schäden durch Naturgefahren lediglich zwei Milliarden Euro leisten müssen. Dennoch war das abgelaufene Jahr keines, was mit Blick auf Naturgefahren besonders teuer gewesen ist. Der Schnitt der Kosten lag in den letzten fünfzehn Jahren bei 2,6 Milliarden Euro: und damit nur etwas niedriger.

Die aktuellen Zahlen sollten vor allem eines verdeutlichen: der Schutz des eigenen Hab und Gutes ist wichtig, weil viele Familien die entstehenden Kosten kaum aus eigener Tasche stemmen können. Ein zerstörtes oder stark beschädigtes Einfamilienhaus kann schnell hunderttausende Euro verschlingen, wenn es wieder aufgebaut werden muss. Gut, wenn man entsprechend versichert ist!

Eine Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für Sturmschäden am Haus auf, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreichte. Vor allem der Sturm schlug 2018 besonders kostenintensiv zu. “2018 gehört zu den vier schwersten Sturmjahren der letzten 20 Jahre”, sagte der GDV-Präsident Wolfgang Weiler. So verursachte allein “Friederike” im Januar versicherte Kosten in Höhe von 900 Millionen Euro. Für beschädigte Möbel und Einrichtungs-Gegenstände zahlt der Hausratversicherer.

Darüber hinaus ist eine Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer essentiell. Sie zahlt zum Beispiel, wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird. Dank Starkregen kann das auch bei Immobilien passieren, die nicht an einem Fluss oder Gewässer liegen. Eine Wohngebäude-Police kommt für derartige Elementarschäden in der Regel nicht auf.

Auch Schneedruck, Erdrutsch und Lawinen-Schäden müssen über solch eine Elementar-Police extra versichert werden. Viele Versicherer bieten den Schutz als zusätzlichen Baustein zu einem Wohngebäude-Vertrag an, wenn auch gegen Aufpreis. Nur etwa 41 Prozent der deutschen Hausbesitzer haben aktuell auch einen Elementarschutz. Damit ist beinahe jedes sechste Haus unversichert.

Sturm und Hagel sind die Preistreiber bei Naturgefahren. Darauf macht aktuell die Versicherungswirtschaft aufmerksam. Insgesamt haben Naturgewalten im Jahr 2017 Versicherungsschäden in Höhe von 2,9 Milliarden Euro verursacht.

Die deutsche Versicherungswirtschaft musste im Jahr 2017 wieder mehr Geld für Schäden aus Naturgewalten erstatten. Insgesamt 2,9 Milliarden Euro zahlten die Versicherer an Geschädigte aus, so berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Pressetext. Eine stolze Summe, die gegenüber dem Jahr zuvor noch deutlich angewachsen ist: da waren “nur” 2,5 Milliarden Euro an Schäden zu beklagen.

Der Großteil der Schadensumme entfiel dabei auf Sturm und Hagel. Rund 2,6 Milliarden Euro und damit 90 Prozent der Schäden sind auf diese Ursachen zurückzuführen. Gut 300 Millionen Euro Schäden richteten zudem Starkregen und Hochwasser an.

Das Problem: einen Rundumschutz für das Haus haben aktuell nur 41 Prozent aller Hausbesitzer – damit ist nicht einmal jede zweite Immobilie geschützt. Zwar zahlt eine Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden. Aber wenn Starkregen und Hochwasser wüten, dann muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Die Bedingungen hierfür klärt ein Beratungsgespräch.

Auch an Autos sind im Vorjahr massive Schäden entstanden. 860 Millionen Euro mussten die Kfz-Versicherer zahlen, weil Naturgefahren Fahrzeuge beschädigt haben. Wird mindestens Windstärke acht gemessen, zahlt bereits eine Teilkasko-Versicherung. Wenn der Sturm weniger intensiv war, springt hingegen in der Regel nur die Vollkasko ein. Teil- wie Vollkaskoversicherer zahlen aber gleichermaßen für Schäden am geparkten Auto, wenn herumfliegende Gegenstände wie Fassadenteile, Dachziegel oder Äste die Ursache waren.

Immer wieder verursachen Stürme massive Schäden an Häusern: gut, wenn man eine Wohngebäudeversicherung hat. Doch muss der Versicherer auch einen vermeintlichen Sturmschaden zahlen, wenn ein Baum erst Tage nach einem Unwetter auf das Haus stürzt? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Hamm auseinandersetzen (6 U 191/15).

Im verhandelten Rechtsstreit ist ein Baum erst sechs Tage auf das versicherte Gebäude gefallen, nachdem ein Sturm von mindestens Windstärke acht in der Region tobte: Diese Windstärke ist Voraussetzung, damit der Wohngebäudeversicherer Sturmschäden ersetzen muss. Aber der Versicherer wollte nicht zahlen. Er berief sich darauf, dass der Baum ja erst mit einer Frist von sechs Tagen auf das Haus gestürzt sei, also der Sturm nicht unmittelbare Ursache gewesen sein könne.

Das aber wollte der Hausbesitzer nicht auf sich sitzen lassen – und klagte vor Gericht. Mit Erfolg, denn das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein Urteil der Vorinstanz im Sinne des Verbrauchers. Demnach hatte auch ein Sachverständigengutachten bestätigt, dass der Sturm Ursache für den Umsturz des Baumes gewesen sei, so bestätigten die Richter. Während des Sturms sei der Baum entwurzelt wurden – was später zum Umfallen des Baumes geführt habe. Die Gebäudeversicherung muss also für den entstandenen Schaden aufkommen. Über das Urteil berichtet aktuell die Webseite haufe.de.

Feinheiten des Vertrages

Das Urteil zeigt aber auch, dass Wohngebäudeversicherung nicht gleich Wohngebäudeversicherung ist und auf Vertragsdetails geachtet werden muss. So habe sich aus dem durchschnittlichen Wortlaut des Vertrages nicht ergeben, betonte das Gericht, dass nur solche Schäden versichert seien, die durch unmittelbar während des Sturmes herumwirbelnde Teile verursacht würden. Hier hätte als zusätzliche Einschränkung im Vertrag der Begriff “unmittelbare Einwirkung” explizit erwähnt werden müssen, damit der Versicherer eine Zahlung verweigern kann. Ausschlaggebend hierfür sei das “Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers”.

Indirekt bestätigten die Richter somit, dass Versicherungen ihre Klauseln ausreichend genau und deutlich definieren müssen. Dennoch: Es kann nicht schaden, wenn sich Verbraucher zusätzlich von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Sie kennen die Feinheiten solcher Verträge – und haften in der Regel auch dafür, dass sie im Beratungsgespräch die wichtigsten Punkte ansprechen.

Laut OLG Hamm sei es auch im verhandelten Streit nicht entscheidend gewesen, dass der Baum unmittelbar durch den Sturm beschädigt worden sei. Sondern, dass es sich um den “Sturm als maßgebliche Ursache” des Schadens handle. Das heißt, es muss ein nachweisbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Sturm und der Beschädigung des Gebäudes bestehen, ohne dass eine andere Ursache dazwischen getreten ist. Um solche Streite durchzufechten, kann sich zusätzlich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnen.

Es ist bitter: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat ein Sturm starke Verwüstungen in Deutschland angerichtet. Herwart hieß der Übeltäter diesmal und wütete besonders dort, wo auch bereits Sturmtief Xavier seine Spuren hinterließ: in Nord- und Ostdeutschland. Dächer wurden abgedeckt, Bäume fielen auf Häuser und Straßen, in Städten wie Bremerhaven und Hamburg wurden viele Keller geflutet. Zwischenzeitlich kam im Norden fast der komplette Bahnverkehr zum Erliegen.

Gut, wenn man die richtigen Versicherungen hat. Hausbesitzer können sich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Sturmschäden an Gebäuden wappnen: Sie zahlt, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreichte. Für Überschwemmungen muss hingegen eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Kommen Einrichtungsgegenstände, Markisen oder Satellitenschüsseln durch das Unwetter zu Schaden, zahlt die Hausratversicherung.

Schaden schnell melden!

Wer seinen Schaden noch nicht an den Versicherer gemeldet hat, sollte aber schnellstens handeln. In der Regel sollte die Schadensmeldung nämlich unverzüglich erfolgen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Zum einen haben die Versicherten eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen Sorge tragen, dass der Schaden nicht noch schlimmer wird. Zum Beispiel, indem ein defektes Fenster mit Folie abgedeckt wird.

Zum anderen muss der Versicherung aber die Gelegenheit eingeräumt werden, den Schaden durch einen eigenen Gutachter ermitteln zu lassen. Und das bedeutet, Hausbesitzer dürfen nicht einfach die beschädigte Sache auf eigene Faust reparieren lassen, ohne zuvor mit der Versicherung Rücksprache zu halten.

Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit dem Versicherer beauftragt werden bzw. nachdem ein Sachverständiger des Versicherers vor Ort war. Auch sollten keine pauschalen Handwerkerleistungen vereinbart werden: Auch hier behält sich der Versicherer ein Mitspracherecht vor. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Schäden selbst gut zu dokumentieren, etwa mit Fotos, Videos oder Zeugen.

Nicht jeden Bagatellschaden melden!

Wenn nur kleine Schäden am Haus entstanden sind, die aus eigener Tasche bezahlt werden können, empfiehlt es sich, diese tatsächlich selbst zu zahlen und nicht an den Wohngebäude-Versicherer zu melden. Der Grund: zwar erhalten die Verbraucher ihren finanziellen Verlust umgehend ersetzt. Aber wer zu oft kleine Schäden in kurzer Zeit reguliert haben will, muss mit der Kündigung seines Vertrages rechnen.

Hierzu sind die Gesellschaften berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Mitunter ist es danach schwierig einen neuen Vertrag zu finden, da speziell bei Überschwemmungen die eigene Adresse schnell in eine höhere Gefährdungsklasse nach dem Zürs-System eingestuft wird. Diese wird jährlich aktualisiert und orientiert sich daran, wie oft in einer Region Überschwemmung aufgetreten sind.

Hier sei auf die wichtigste Funktion einer Wohngebäude-Police hingewiesen: Sie soll hohe finanzielle Schäden absichern, die eben nicht selbst finanziert werden können. Schließlich entsteht bei derartigen Stürmen im schlimmsten Fall ein Schaden im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich, wenn etwa das Gemäuer so schwer geschädigt wird, dass das Haus einsturzgefährdet ist. In solchen Fällen soll der Schutz greifen!

Gestern war es wieder soweit: Die Bundesrepublik musste am eigenen Leib spüren, was Naturgewalten alles auslösen können. Sturm Xavier fegte über das Land hinweg und hinterließ eine Spur der Verwüstung. Bäume wurden entwurzelt und Häuser beschädigt, in Berlin und weiten Teilen Norddeutschlands musste der Zugverkehr eingestellt werden. Besonders bitter: Sieben Menschen verloren sogar ihr Leben, weil sie von Bäumen oder anderen Gegenständen erschlagen wurden.

Welche Versicherung aber zahlt für Schäden, die derartige Stürme verursachen? Hausbesitzer können aufatmen, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung besitzen. Diese kommt für Sturmschäden auf, sofern der Wind mit mindestens Stärke 8 um die Häuser blies, also eine Geschwindigkeit von 63 Stundenkilometern und mehr erreichte.

Ob der Sturm ausreichend stark war, ist unter anderem beim Deutschen Wetterdienst in Erfahrung zu bringen. Bei Xavier aber dürften keine Zweifel bestehen: Er erreichte laut Presseberichten vielerorts eine Spitzengeschwindigkeit von 178 Stundenkilometern. Für Überschwemmungsschäden muss jedoch zusätzlich eine spezielle Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, wenn Unwetter auch mit schweren Regenfällen einhergehen.

Wurden auch Markisen und Satellitenschüsseln durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogen, zahlt eine gute Hausratversicherung. Diese übernimmt auch Schadenskosten für anderen Hausrat, der bei Unwetter beschädigt wird: Etwa, wenn durch ein Loch im Dach die Möbel feucht werden oder der Teppich. Für Glasschäden sollte darauf geachtet werden, ob dieser Baustein laut Hausrat-Vertrag eingeschlossen ist. In der Regel muss hierfür ein Aufpreis gezahlt werden.

Schäden am Auto sind in der Regel durch die Kfz-Teilkasko abgedeckt. Das dürfte auch diesmal wieder für viele Autofahrer relevant sein. Wie die Lokalzeitungen berichten, wurden in vielen Regionen geparkte PKW durch umstürzende Bäume oder umherfliegende Gegenstände geschädigt. Hier dürfte auf die Kfz-Versicherer ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, das sie an ihre Kunden überweisen müssen.

Viele Bahnreisende mussten auch in fremden Städten übernachten, weil der Zugverkehr teils komplett eingestellt wurde. Wer trägt diese Kosten? Wie der Twitter-Account der DB Bahn informiert, können entstehende Hotelkosten nachträglich geltend gemacht werden. Tickets für ausgefallene Verbindungen sollen ebenfalls bis zum 15. Oktober ihre Gültigkeit behalten oder können erstattet werden. Allerdings muss ein spezielles Formular bei der Bahn ausgefüllt werden, um Kosten erstattet zu bekommen, auch sollte das Ticket noch vorhanden sein. Das Formular ist unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml

Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer “nur” eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.

Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.

In welchem Umfang ist die Solaranlage versichert?

Dennoch sind die Anlagen teuer – und wollen folglich entsprechend versichert werden. Hierfür ist es in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer „nur“ eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Denn oft sind Solaranlagen nur gegen Aufpreis als Extra-Baustein versicherbar. Auch separate Photovoltaik-Versicherungen sind im Angebot. Auf jeden Fall sollten Hausbesitzer den Kontakt zu ihrem Wohngebäude-Versicherer suchen, wenn sie sich die Sonnenenergie aufs Haus holen. In der Regel besteht für die Anlage nur Schutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgeführt ist!

Doch selbst wenn die Solaranlage im Versicherungsschein genannt wird, ist Vorsicht geboten. Speziell alte Verträge unterscheiden noch gelegentlich zwischen Anlagen, die in das Dach integriert werden, und sogenannten Aufdachanlagen. Zwar finden sich heute solche Policen immer seltener auf dem Markt. Wenn aber die Solaranlage kein fester Bestandteil des Hauses ist, kann es sein, dass der Versicherungsvertrag dafür keinen Schutz bietet, wenn es sich um einen solchen Altvertrag handelt. Hier gilt: Nachfragen ist besser als ohne Versicherung dastehen.

Wofür besteht Versicherungsschutz?

Wie bei anderen Versicherungssparten auch, unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer hinsichtlich den Photovoltaik-Policen teils deutlich. Hier lohnt es sich, auf einige Leistungen besonders zu achten. Bei Überspannungen durch Blitz sollte der Versicherer ebenso leisten wie bei Sturm- und Hagelschäden. Auch Tier- und Marderbisse erzeugen oft hohe Kosten, weil nach der beschädigten Stelle lange gesucht werden muss. Auch Bedienungsfehler sollten versichert sein – sie können zum Beispiel zu Überhitzung und anderen Schäden führen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Kommen Dritte durch die Solaranlage eines Versicherten zu Schaden, greift eine Haftpflichtversicherung. Hier ist zwischen betrieblicher und privater Nutzung der Anlage zu unterscheiden. Wird die Anlage gewerblich genutzt, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen.

Und schon wieder tobt ein Sturm über Deutschland: Tief „Egon“ bringt viel Schnee, Wind und eisige Temperaturen mit sich. Damit man nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, empfiehlt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen. Das gilt auch mit Blick auf Versicherungen!

1.) Ausreichend im Haus heizen!

Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel für Schäden am Haus, wenn Wasser- und Abflussrohre aufgrund allzu eisiger Temperaturen platzen. Aber Vorsicht! Natürlich haben auch die Versicherer ein Interesse daran, dass die Kunden ausreichend Vorsorge gegen Frostschäden treffen. Und das heißt: Häuser müssen ausreichend beheizt werden, damit der Wohngebäudeversicherer für den vollen Schaden einspringt. Viele Gesellschaften haben entsprechende Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definiert. Das gilt auch für Nebengebäude, die nicht durchgehend bewohnt werden.

2.) Rohre notfalls entleeren!

Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann so Rohre im Haus zum Platzen bringen. Speziell Rohre, die schlecht zu beheizen sind, sollten deshalb entleert und die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Das gilt zum Beispiel für Anlagen im Garten, etwa an Gartenbrunnen, Schwimmbecken oder Regenanlagen. Auch hier kann der Wohngebäude-Versicherer seine Leistung kürzen, wenn nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde. Für Rohre und Leitungen im Außenbereich sind zudem spezielle Isolierungen im Handel erhältlich, die einen zusätzlichen Schutz gegen Kälte garantieren.

3.) Schneedruck und Dachlawinen vorbeugen!

Es passiert leider immer wieder, dass auch Dächer Schaden nehmen, wenn große Schneemassen sich darauf ansammeln. Kein Wunder, hat doch ein Kubikmeter Schnee ein Gewicht von 300 bis 800 Kilogramm. Wichtig: Eine normale Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, wenn das Dach unter der Last des Schnees Schaden nimmt oder gar einbricht. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Die Elementarschadenversicherung ist als optionaler Zusatzbaustein in Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung erhältlich.

Aber natürlich ist es besser, es erst gar nicht zu einem Einsturz des Daches kommen zu lassen. Wie schwer der Schnee auf dem Haus ist, hängt auch von dessen Beschaffenheit ab und ist nur von Experten genau zu bestimmen. Das Schneegewicht können örtliche Ingenieur- oder Architektenbüros ermitteln. Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, muss das Dach geräumt werden. Dabei sollten Laien auf die professionelle Hilfe von Experten vertrauen, bevor sie selbst ihre Gesundheit und ihr Leben in Gefahr bringen. In der Regel übernehmen Dachdecker-Firmen die Räumung des Daches.

4.) Gehwege räumen und streuen!

Hausbesitzer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor dem Haus sicher sind. Zumindest dann, wenn die Kommune entsprechende Aufgaben an die Bürger delegiert hat. Und das tun sie gerne, denn die Kassen vieler Städte sind leer. Und auch Mieter müssen den Gehweg räumen, wenn entsprechende Pflichten im Mietvertrag definiert sind. Hier gilt: Nachlesen, was im Mietvertrag steht! Aber keine Sorge: rund um die Uhr muss nicht geräumt werden, um die Pflicht zur Verkehrssicherung zu erfüllen, auch nicht nachts. Orientierungswerte geben auch oft die Kommunen vor.

Haben Hausbesitzer ihre Räumpflicht vernachlässigt und ein Passant verletzt sich auf dem Glatteis, zahlt die Grundbesitzer-Haftpflicht. Für „normale“ Mieter ist bereits eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend, wenn aufgrund eigenem Verschulden Dritte zu Schaden kommen. Auch Eiszapfen und Dachlawinen müssen Hausbesitzer entfernen lassen, um Passanten zu schützen. Oder wenigstens ein entsprechendes Warnschild aufstellen.