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Kfz-Versicherung in Deutschland: Sind Wechselgedanken auf dem Vormarsch? Eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Autofahrer bleibt ihrer Kfz-Versicherung treu, aber diejenigen, die wechseln wollen, setzen ihren Wechselentschluss oft in die Tat um.

Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC denken in Deutschland derzeit fast die Hälfte der Autofahrer über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Konkret sind es derzeit 46 Prozent aller Autofahrer, die offen für einen Wechsel sind, während 51 Prozent angeben, dies nicht in Erwägung zu ziehen. Im Vorjahr waren noch 55 Prozent fest davon überzeugt, ihrer Versicherung treu zu bleiben.

Die Überprüfung und der Wechsel von Autoversicherungen sind besonders in den letzten Monaten des Jahres häufig. Dies liegt daran, dass das Versicherungsjahr für die meisten Autofahrer am 31. Dezember endet, und Kündigungen bis spätestens zum Stichtag am 30. November eingereicht werden müssen.

In der Umfrage des ADAC denken 38 Prozent der Autofahrer darüber nach, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, während bereits 8 Prozent diesen Schritt unternommen haben. Die Bereitschaft, die Versicherung zu wechseln, hängt auch stark vom Alter der Autofahrer ab. Besonders in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen ist die Wechselbereitschaft ausgeprägt. Hier sind fast zwei von drei Befragten offen für einen Wechsel, wobei 50 Prozent darüber nachdenken und 12 Prozent sich bereits entschieden haben. Bei den Autofahrern über 60 Jahren hingegen bleiben 67 Prozent ihrer bestehenden Versicherung treu.

Die Umfrage liefert auch Einblicke in die tatsächlichen Wechselgewohnheiten der Autofahrer in der Vergangenheit. Ein Drittel der Befragten hat bereits mehrfach (29 Prozent) oder sogar sehr oft (5 Prozent) ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Allerdings geben die meisten Autofahrer (44 Prozent) an, selten zu wechseln. 21 Prozent haben bisher noch nie eine andere Versicherung gewählt.

Die Umfrage enthüllt auch die Präferenzen der Autofahrer bezüglich ihrer Kfz-Versicherung. Für die Hälfte (50 Prozent) sind Leistungen und Service wichtiger, während 27 Prozent den Preis in den Vordergrund stellen. 22 Prozent konnten sich in dieser Frage nicht entscheiden.

Besonders preisbewusst sind junge Autofahrer, obwohl auch in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 40 Prozent den Leistungen und dem Service den Vorzug geben, während 30 Prozent den Preis als wichtiger erachten.

Obwohl die Wechselbereitschaft vergleichsweise hoch ist, möchten die meisten Befragten ihrer Kfz-Versicherung treu bleiben, wahrscheinlich aufgrund der insgesamt positiven Bewertungen der Kfz-Versicherer durch ihre Kunden. 90 Prozent sind mit dem Leistungsumfang ihrer Versicherung zufrieden oder sehr zufrieden, 83 Prozent mit dem Kundenservice und immerhin noch 75 Prozent mit dem Preis. Besonders zufrieden sind die Kfz-Versicherer bei Autofahrern zwischen 50 und 59 Jahren. In dieser Altersgruppe sind 94 Prozent mit dem Leistungsumfang, 86 Prozent mit dem Kundenservice und 85 Prozent mit dem Preis zufrieden oder sehr zufrieden.

Am 30.11. endet die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber auch noch später zu einem anderen Anbieter wechseln. Überstürzt werden sollte ein solcher Schritt aber nicht: Bei ungünstigen Leistungsmerkmalen kann es schnell teurer werden, selbst wenn man zunächst weniger Prämie zahlt.

Der November ist jährlich der Monat, in dem Versicherer und Vergleichsportale -teils aggressiv- um Neukundinnen und -kunden in der Kfz-Versicherung werben. Das konnte man auch in den letzten Wochen wieder beobachten. Im Internet, im Fernsehen und auf Plakaten wurde vielfach empfohlen, Preise für Auto-Policen zu vergleichen – und sich einen neuen Anbieter zu suchen. Kein Wunder, laufen doch die Verträge in der Regel für ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat: also müssen Wechselwillige bis zum 30. November tätig werden.

Was aber, wenn man die Wechselfrist verpasst hat? Dann gehört man zunächst zu den vielen Deutschen, die ihrem Versicherer durchaus treu bleiben. Denn nur etwa jeder siebte Autofahrer sucht sich pro Jahr einen neuen Anbieter, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag eines Versicherers zeigt. Und das hat durchaus gute Gründe. Zwar gibt die Mehrheit der Wechselwilligen (95 Prozent) an, dass ihnen der Preis wichtig war und ist. Das ist eine gewaltige Zahl. Doch Überraschung: Noch mehr Zustimmung erhielt die Aussage, dass der Leistungsumfang eines Tarifs wesentlich sei: Hier antworteten sogar 96 Prozent der Befragten positiv. Es scheint sich also in der Bevölkerung die Überzeugung durchgesetzt zu haben, dass die Versicherungsprämie nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal sein soll. Auch der Service des Versicherers wird mit 82 Prozent Zustimmung als bedeutend erachtet.

Wer mit seinem Kfz-Versicherer also gute Erfahrungen gemacht hat und einen guten Service genießt, hat auch guten Grund, diesem Anbieter treu zu bleiben: auch, wenn er oder sie etwas mehr zahlt. Denn es gibt durchaus einige Versicherer, die sich Dumping-Prämien um den Preis einer eingeschränkten Erreichbarkeit, langer Bearbeitungszeiten nach einem Schadenfall oder nachteiliger Leistungsmerkmale “erkaufen”. Hier gilt es, nicht zu schnell zu einem neuen Anbieter zu wechseln, sondern sich Tarifmerkmale genau anzuschauen. Über die Servicequalität eines Versicherers kann -neben Bewertungen im Netz- oft auch ein Versicherungsexperte Auskunft geben.

Was tun, wenn Wechselfrist verpasst wurde?

Was aber tun, wenn man die Wechselfrist verpasst hat? Hier gilt: Erhöht ein Versicherer die Prämie, ist auch ein späterer Wechsel noch möglich. Dann muss binnen vier Wochen gekündigt werden. Zu beachten sind hierbei auch sogenannte versteckte Preiserhöhungen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF) nach einem unfallfreien Jahr nicht adäquat in den neuen Beitrag übersetzt wird. Grundsätzlich können Schadenfreiheitsklassen in einem Tarif nachteilig gestaltet sein, sodass man nach einem Unfall stärker zurückgestuft wird als branchenüblich. Schon derartige Fallstricke zeigen, dass die Tarife oft komplexer sind, als es manch Werbung suggeriert.

Obacht gilt auch, wenn man auf ökologisch nachhaltigeres Fahren umsatteln will: und sich ein Elektroauto kauft, was aktuell viele Deutsche machen. Denn diese Modelle boomen: Laut Kraftfahrtbundesamt verfügten 40,7 Prozent der bislang in diesem Jahr neu zugelassenen Personenkraftwagen über einen alternativen Antrieb (batterieelektrisch (BEV*), Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff). Wer ein neues Auto zulässt, kann sich ohnehin einen neuen Anbieter und Tarif suchen.

Wer eine Kfz-Police für seinen E-Flitzer abschließt, muss aber zusätzliche Details beachten. Denn eines der teuersten Autoteile bei Elektroautos ist die Batterie. So übernehmen manche Tarife auch die Ausbaukosten zur Entsorgung oder auch Folgeschäden am Akku durch Tierbiss: andere wiederum nicht. Der Versicherer-Dachverband rät zusätzlich, genau hinzuschauen, ob bei Vollkasko-Tarifen im Schadensfall der Neu- oder Zeitwert des Akkus versichert ist: und in welchem Umfang. Mitunter kann es sogar empfehlenswert sein, eine längere Laufzeit für den Kaskotarif zu vereinbaren. Der Grund: Weil der Neuwert bei einem Totalschaden höher angesetzt wird, ist nach fünf oder zehn Jahren noch ein höherer Restwert des Akkus vorhanden. Schäden an der Batterie kommen bei Stromern oft einem Totalschaden gleich, weil schwer zu bestimmen ist, wie die Restspeicher-Kapazität des Akkus nach einem Schaden ist.

The same procedure as every year: Noch bis zum 30. November können die meisten Verträge für die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Wie stets also im Herbst unterbieten sich Anbieter mit günstigen Tarifen – unter zusätzlichen Wettbewerbsdruck gestellt durch die Vergleichsportale wie Check24 und Verivox. Zu diesen Portalen aber klärt aktuell eine Kampagne des Automobilclub von Deutschland (AvD) auf: Häufiger erscheinen die Angebote der Portale objektiver, als sie wirklich sind.

Auch Vergleichsportale verdienen als Makler

Denn Online-Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox sind als Online-Versicherungsmakler tätig. Und wie jeder andere Vermittler erhalten sie für jeden Abschluss über das Portal eine Provision (Courtage) vom Anbieter. Rund 90 Prozent der Einnahmen verdanken Vergleichsportale – branchenübergreifend – den Provisionen. Das zeigte ein Papier des Bundeskartellamts.

Nur, wer kooperiert, wird gelistet

Wer nun also denkt, man müsste nur in paar persönliche Daten und einige Details zu Fahrzeug und Autonutzung eingeben, um die besten Angebote angezeigt zu bekommen, der irrt laut Automobilclub. Vielmehr werden nur jene Angebote von Anbietern gelistet, die bereit sind, mit den Portalen zusammenzuarbeiten und für die Vermittlung zu bezahlen. Nicht alle Versicherungen aber sind hierzu bereit – ausgerechnet der Marktführer HUK-Coburg verweigert zum Beispiel eine solche Zusammenarbeit.

Die aktuelle Police kann Einfluss auf das Angebot nehmen

Hinzu kommt: Die aktuelle Versicherung kann Einfluss auf die Angebote der Portale nehmen. So führt die Presseerklärung des AvD aus: “Ein Interessent, der zum Beispiel die Allianz als aktuelle Versicherung angibt, erhält günstigere Konditionen als ein Interessent, der beispielsweise die Axa easy als aktuellen Versicherer benennt.” Auch hier sind Portale weniger objektiv, als es scheint.

Was aber rät der AvD gegen dieses Dilemma? Zum ersten wäre es wichtig, sich nicht nur auf ein Portal zu verlassen, sondern die Angebote verschiedener Vergleichsportale zu vergleichen. Helfen kann laut AvD aber auch der Gang zu einer Maklerin oder einen Makler des Vertrauens zur persönlichen Beratung.

Makler kennen auch die Gefahren der Angebote

So kann man sich zur optimalen Police für die Fahrzeugnutzung, den gewünschten Versicherungsumfang und den gewünschten Leistungsrahmen beraten lassen. Auch ist man sicher vor Gefahren, die sich einem Laien auf den ersten Blick nicht erschließen.

Zeigte doch ein Vergleich von Stiftung Warentest im Jahre 2018: Einige Versicherer können nur dadurch günstige Tarife anbieten, weil die vermeintlich kostengünstigen Basistarife ungünstigere Rückstufungstabellen enthalten. Geht es dann nach einem Unfall mehrere Stufen beim Schadensfreiheitsrabatt zurück, wird ein vermeintlich günstiger Tarife schnell teurer als bei der Konkurrenz.

Auch vor solchen Tücken ist also sicher, wer statt zu einem Vergleichsportal zu einer Fachfrau oder zu einem Fachmann geht. Denn der schnellste Weg zu einem Wechsel der Kfz-Versicherung über ein Portal muss nicht immer der beste sein.

November ist der Wechselmonat in der Kfz-Versicherung. Nicht von ungefähr, denn wer sich einen neuen Versicherer suchen will, muss seinen Altvertrag vorerst kündigen. Und hierfür gibt es einen Kündigungsstichtag: in der Regel der 30.11.

Wer den Fernseher einschaltet oder im Netz Kanäle streamt, wird es bereits gemerkt haben: Es ist wieder Wechselsaison in der Autoversicherung. Die Schlagzahl der Werbeclips erhöht sich im Herbst immens, und neben Versicherern buhlen auch zahlreiche Vergleichsplattformen um Kundinnen und Kunden.

Das ist auch kein Wunder, denn in der Kfz-Versicherung fällt das Versicherungsjahr häufig mit dem Kalenderjahr zusammen: wobei es in Verträgen vereinzelt auch abweichende Regelungen gibt. Das heißt, wer aus seinem Altvertrag aussteigen will, muss bis zum 30. November kündigen, um sich dann einem neuen Versicherer anzuschließen. Entsprechend haben sich auch die Anbieter von Kfz-Policen auf den Herbst als heiße Wechsel-Phase eingestellt: und werben dann umso aggressiver.

Wer sich von seinem alten Versicherer trennen will, muss zudem beachten, dass die Kündigung am 30. November eingegangen sein muss: der Datum des Poststempels gilt hier nicht. Entsprechend sollte man sie zeitiger wegschicken, am besten per Einschreiben. Immer mehr Versicherer bieten aber auch an, sie online zu kündigen. Hier sollte man sich rechtzeitig informieren. Man sollte auch darum bitten, dass der Erhalt der Kündigung – und ihre Wirksamkeit – bestätigt wird. So geht man auf Nummer sicher.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, auch außerhalb der Frist zu kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Ab Erhalt des entsprechenden Schreibens bleibt dann eine Frist von vier Wochen.

Prämie ist nicht alles

Viele Versicherer – und speziell die Vergleichsportale – werben vor allem mit einem niedrigen Preis für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Das hat aber seine Tücken, wenn der Leistungskatalog vernachlässigt wird. Denn im harten Preiskampf erkaufen manche Anbieter eine günstige Prämie, indem sie bei den Leistungen sparen – oft zum Nachteil des Versicherungsnehmers. So erhielten mehrere Angebote in einem Produktrating des Analysehauses Franke und Bornberg nur die Note “mangelhaft”.

Das Heimtückische ist, dass man manch ungünstige Leistung nicht beim ersten Blick bemerkt. Manche Versicherer haben sehr ungünstige Rückstufungstabellen: Baut der Fahrer ein Unfall, kann er gleich mehrere Stufen des Schadensfreiheitsrabattes verlieren. Konkret bedeutet dies, dass es dann umso länger dauert, um wieder die “alte” Schadenfreiheitsklasse zu erreichen. Damit kann bei einem Unfall das Vier- bis Fünffache des aktuellen Jahresbeitrages an Prämie erreicht werden, mahnte “Finanztest” bei einem Tarifvergleich vor zwei Jahren.

Andere Beispiele für ungünstige Leistungen: Bei manchen Versicherern sind zwar die Schäden durch Marderbiss versichert, nicht aber die Folgeschäden. Wenn dann die Kühlung versagt und der Motor Schaden nimmt, weil der Marder ein Kabel beschädigte und Flüssigkeit ausläuft, muss der Versicherer nicht hierfür aufkommen. Das sind nur zwei Beispiele für ungünstige Leistungen. Deshalb gilt: Im Zweifel beraten lassen! Damit sich das Schnäppchen-Angebot im Nachhinein nicht als Preisfalle entpuppt.

Das Jahresende rückt näher. Das bedeutet für viele Autofahrer: Mit Kündigungsstichtag zum 30. November endet entweder zum Jahresende der Vertrag für die Kfz-Versicherung (und endet damit die Kfz-Wechselsaison). Oder der Vertrag läuft, falls eine Kündigung unterblieb, zu Beginn des neuen Jahres weiter. Ein Weiterlaufen bedeutet aber auch oft: Neue Konditionen werden fällig. Aktuell warnt die Münchener Boulevardzeitung tz, auf versteckte Beitragserhöhungen zu achten.

Kommt es zu solchen Beitragserhöhungen, gilt das Sonderkündigungsrecht – der Vertrag kann dann auch über den 30. November hinaus noch gekündigt werden und die Wechselsaison verlängert sich für Betroffene. Wichtig aber ist: Vor einem solchen Schritt sollte man überprüfen, ob man mit einem Wechsel des Vertrags tatsächlich günstiger kommt.

Viele Versicherungsnehmer bemerken Beitragserhöhung nicht

Zunächst klärt das Blatt auf: Viele Versicherungsnehmer bemerken ihre Beitragserhöhung nicht. Grund ist der Schadenfreiheitsrabatt als Belohnung für unfallfreies Fahren. Denn jedes Jahr unfallfreies Fahren sichert einem Versicherungsnehmer eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF) – und sichert damit einen bestimmten Prozentsatz als Rabatt.

Die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt ebenfalls zum Beginn des neuen Versicherungsjahres und damit zumeist zum 1. Januar. Wird nun aber ein Autofahrer durch den Schadenfreiheitsrabatt belohnt und muss er in der Folge weniger für seine Kfz-Versicherung zahlen, fällt ihm oft gar nicht auf, dass sich der Beitrag dennoch erhöht hat.

Die tz rät folglich, den Vergleichsbetrag in der Rechnung zu prüfen. Gemeint ist eine Angabe, mit der Versicherer ausweisen müssen: Auf welche Höhe sinkt der bisherige Beitrag aufgrund der verbesserten SF-Klasse. Ist der Rechnungsbetrag nun höher als der Vergleichsbetrag, hat es meist eine versteckte Beitragserhöhung gegeben.

Versteckte Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigungsrecht

Wurde der Versicherungsbeitrag tatsächlich erhöht, greift das Sonderkündigungsrecht. Hierüber informiert der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft auf seiner Verbraucherseite: Unabhängig von der Laufzeit kann der Versicherungsvertrag bei Prämienerhöhung gekündigt werden. Jedoch muss die Kündigung mit einmonatiger Frist erfolgen ab Zugang der Mitteilung – in diesem Falle ab Zugang der Rechnung. Die Kündigung ist laut GDV sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.

Wechsel der Kfz-Versicherung… will gut geprüft sein

Wer aber nach einer versteckten Beitragserhöhung eine Kündigung plant, um durch Wechsel seiner Kfz-Versicherung Geld zu sparen, der solle sehr genau prüfen, ob er am Ende nicht doch teurer kommt. Denn günstigere Prämien bedeuten nicht automatisch den gleichen Leistungsumfang. Das wird insbesondere beim Schadenfreiheitsrabatt deutlich.

Zwar gilt in der Regel: Mit den Schadenfreiheitsklassen können Prozente des Schadenfreiheitsrabatts zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Das wäre auf einfachem Wege möglich aufgrund des so genannten Versichererwechselbescheinigungsverfahrens (VWB-Verfahren), wie der GDV informiert: Versicherer gleichen die Daten elektronisch ab. Jedoch: Baut ein Versicherungsnehmer einen Unfall, können sich Bedingungen der Tarife unterscheiden. Sobald nämlich ein Autofahrer einen Unfall selbst verursacht hat, stuft ihn der Versicherer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück.

Ungünstige Rückstufungen können Tarif verteuern

Das Problem ist nun: manche Versicherer stufen einen Fahrer nicht um eine Schadenfreiheitsklasse zurück, sondern gleich um mehrere SF-Klassen. So gibt es Anbieter, die bei einem Unfall den Unfallverursacher von SF-Klasse 15 um acht oder neun Schadenfreiheitsklassen zurückstufen auf SF-Klasse 7 oder gar SF-Klasse 6. Dann dauert es auch wieder mehrere Jahre, bis die alte Klasse erreicht ist. Laut einer Studie der Zeitschrift “Finanztest” können sich die Mehrkosten für den Autofahrer nach einem Unfall dadurch auf mehrere tausend Euro summieren.

Die scheinbar günstigere Versicherung kann sich demnach aufgrund eines Unfalls schnell als der wesentlich teurere Tarif entpuppen. Aus diesem Grund sollten Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung vor einem Wechsel sehr genau geprüft werden. Denn nicht nur die Prämienhöhe, auch der Leistungsumfang einer Police ist entscheidend. Mitunter lohnt da guter Rat von einem Experten.

Herbst ist Wechsel-Hochsaison in der Kfz-Versicherung. Bis zum 30. November können die meisten Verträge gekündigt werden. Und wie jedes Jahr werben Anbieter und Vergleichsportale teils aggressiv darum, dass der Kunde seinen Altvertrag kündigt und sich einen neuen sucht.

Das zeigt Wirkung. Laut einer aktuellen Marktstudie sind sich 18 Prozent der Deutschen bereits sicher, dieses Jahr ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Zudem sind 33 Prozent der Befragten zwar unentschlossen, ziehen einen Wechsel aber zumindest in Erwägung. Aber es gilt: Für den Wechsel muss einiges beachtet werden. Sonst nämlich geht die Rechnung nicht auf.

Günstige Prämien sagen nichts über Leistungsumfang

Denn günstige Prämien sagen noch nichts über den Leistungsumfang einer Versicherung aus. Beispiel Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Einige Autoversicherer erkaufen günstige Prämien durch besonders ungünstige Rückstufungstabellen. Werden doch Fahrer für unfallfreies Fahren belohnt. Bei Unfällen jedoch drohen Herabstufungen der Schadenfreiheitsklasse, die sich je nach Versicherer unterscheiden können. Und fallen diese zum Nachteil des Kunden aus, wird es nach einem Haftpflicht-Schaden schnell teurer.

Als Beispiel: 15 unfallfreie Jahre werden in der Regel mit SF-Klasse 15 belohnt. Für langes unfallfreies Fahren kann sogar SF-Klasse 35 erreicht werden. Und für jede Stufe wird ein bestimmter Prozentsatz gewährt, der vom Grundbeitrag abgezogen wird. Verursacht jedoch ein Fahrer einen Unfall und hat einen Haftpflichtschaden, wird er zurückgestuft.

Das Problem ist nun: manche Versicherer stufen einen Fahrer nicht um eine Schadenfreiheitsklasse zurück, sondern gleich um mehrere SF-Klassen. So gibt es Anbieter, die bei einem Unfall den Unfallverursacher von SF-Klasse 15 um acht oder neun Schadenfreiheitsklassen zurückstufen auf SF-Klasse 7 oder gar SF-Klasse 6. Dann dauert es auch wieder mehrere Jahre, bis die alte Klasse erreicht ist. Laut einer Studie der Zeitschrift “Finanztest” können sich die Mehrkosten für den Autofahrer nach einem Unfall so auf mehrere tausend Euro summieren.

Senioren müssen mehr zahlen

Hinzu kommt zudem, dass der Wechsel sich vor allem für jüngere Autofahrer lohnen wird. Ältere Autofahrerinnen und Autofahrer hingegen müssen oft mit satten Aufschlägen bei der Prämie aufgrund ihres Alters rechnen, wenn sie eine Kfz-Versicherung neu abschließen wollen – durch die oft hohen Schadenfreiheitsklassen vieler Senioren wird dieses Problem aber oft gar nicht bemerkt. So ergab die Studie eines Makler-Magazins: Durchschnittlich fast 200 Euro jährlich muss ein 67-Jähriger als Altersaufschlag gegenüber einen 35-Jährigen für den gleichen Tarif in Kauf nehmen. Bei einem 85-Jährigen beträgt das Beitragsplus sogar im Schnitt über 1.200 Euro jährlich.

Leistungen eines Tarifs können durch den Wechsel verloren gehen

Außerdem können bei einem Wechsel Leistungen des bestehenden Vertrags verloren gehen. Das trifft zum Beispiel auf den Rabattretter zu, der bis 2012 Bestandteil vieler Verträge war. Der Rabattretter verhindert zwar keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Allerdings wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Wer noch über einen Rabattretter verfügt, sollte genau prüfen, ob der Wechsel wirklich lohnt.

Der Rabattretter darf freilich nicht mit dem Rabattschutz verwechselt werden – der Rabattschutz verhindert, dass der Autofahrer nach einem selbst verursachten Unfall zurückgestuft wird. Die Ausführungen zeigen: Das Thema Kfz-Versicherung ist auch in Zeiten der Vergleichsportale nicht zu unterschätzen. Mitunter lohnt dann doch guter Rat von einem Experten.

Wechselsaison in der Kfz-Versicherung! Und wie jedes Jahr werben Anbieter und Vergleichsportale teils aggressiv darum, dass der Kunde seinen Altvertrag kündigt und sich einen neuen sucht. Doch dabei gibt es durchaus Fallstricke, die Autofahrer kennen sollten. Denn mitunter lohnt es sich, dem alten Versicherer treu zu bleiben – auch, wenn die Prämie etwas höher ist.

Der Herbst ist Wechsel-Hochsaison in der Kfz-Versicherung. Will der Fahrzeughalter sich einen neuen Vertrag suchen, so muss er in der Regel bis zum 30. November seinen Altvertrag kündigen. Denn viele Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr, bis sie sich selbst verlängern – die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Das nutzen auch immer mehr Kfz-Versicherer und Online-Anbieter aus, um im Internet oder Fernsehen für einen Versicherungswechsel zu werben. In der Regel ist dabei der Preis das Standardargument: man könne bei der Prämie sparen. Und tatsächlich spricht erst einmal nichts dagegen, Preise zu vergleichen. Aber: Heimtückisch ist es, wenn man allein auf den Preis schaut. Denn im schlimmsten Fall kann man Leistungen aus einem Vertrag auch verlieren.

Prominentestes Beispiel hierbei sind die sogenannten Rückstufungs-Tabellen. Fährt ein Fahrzeughalter lange unfallfrei, wird er bekanntlich mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse belohnt. Diese wirkt sich auch positiv auf den Beitrag einer Kfz-Versicherung aus. Nach einem Jahr unfallfreien Fahren kommt ein Fahrer in der Regel in eine bessere Schadenfreiheitsklasse: maximal ist bei den meisten Versicherern SF 35 drin. Jeder Stufe ist zugleich ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet, der den Versicherten mit Beitragseinsparungen belohnt.

Brenzlig wird es jedoch, wenn man selbst einen Unfall verursacht und einen Haftpflichtschaden hat. Dann nämlich wird der Versicherte zurückgestuft. Heimtückisch: manche Versicherer stufen einen Fahrer nicht um eine Schadenfreiheitsklasse zurück, sondern um mehrere. Dann dauert es auch wieder mehrere Jahre, bis die alte Klasse erreicht ist. Manche Autoversicherer erkaufen sich einen günstigen Einstiegsbeitrag, indem sie besonders nachteilige SF-Klassen und Rückstufungstabellen definieren. Laut einer Studie der Zeitschrift “Finanztest” können sich die Mehrkosten für den Autofahrer nach einem Unfall so auf mehrere tausend Euro summieren.

Das Problem: Gerade viele Online-Vergleichsportale berücksichtigen die Rückstufungstabellen der Kfz-Versicherer entweder gar nicht oder nur in geringem Maße. Und während der Kunde glaubt, er hat mit einer niedrigen Prämie Geld gespart, wird es nach einem Unfall dann schnell richtig teuer. Hier gilt es, die Augen offenzuhalten und die Bedingungen der Versicherer genau zu studieren. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch.

Doch auch andere Leistungen können verloren gehen. So sehen manche Versicherer etwa eine besonders günstige Zweitwagenregelung vor oder hohe Rabatte, wenn der Wagen in der Garage geparkt wird. Auch der sogenannte Rabattretter kann verloren gehen, die in der Regel bei Altverträgen bis 2012 Vertragsbestandteil waren. Der Rabattretter verhindert zwar keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Allerdings wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Der Rabattretter darf nicht mit dem Rabattschutz verwechselt werden. Dieser verhindert, dass der Autofahrer nach einem einmaligen Unfall, den er selbst verursacht hat, zurückgestuft wird. Verbraucher sollten jedenfalls die Komplexität der einzelnen Kfz-Tarife nicht unterschätzen!

Die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung läuft auf Hochtouren. Denn die meisten Versicherer haben eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende des Kalenderjahres festgelegt. Wer sich einen neuen Schutz suchen will, muss bis zum 30. November seinen Altvertrag gekündigt haben. Entscheidend ist hierbei, wann der Vertrag den Versicherer erreicht, also das Zustellungsdatum – nicht, wann die Kündigung losgeschickt wurde. Doch man sollte nicht um jeden Preis wechseln.

Tatsächlich haben Versicherer und Vergleichsportale damit begonnen, für einen Wechsel des Autoversicherers zu werben. In der Regel wird dabei die Prämie als Argument angeführt: Man könne mit einem neuen Kfz-Versicherer viel Geld sparen. Doch das ist heimtückisch. Wer alleine auf den Preis der Versicherung schaut und vorzeitig seine alte Police kündigt, könnte im schlimmsten Fall wichtige Leistungen verlieren. Auch in der Kfz-Versicherung gilt: Vertrag ist nicht gleich Vertrag!

Auf die Leistungen kommt es an!

Beispiel Marderbiss: Manche Kasko-Versicherer erbringen nur für die direkten Schäden eines solchen Bisses eine Leistung, nicht aber für Folgeschäden. Das ist deshalb fatal, weil Motordefekte fast immer aus den Folgeschäden resultieren: zum Beispiel, wenn ein Kabel für die Kühlung durchbissen wurde und der Motor überhitzt. Schnell hat man dann einen Totalschaden, für den der Versicherer nicht aufkommt.

Ebenfalls wichtig: Der “Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit”. Zwar hat es in der Haftpflicht-Versicherung in der Regel keine Folgen, wenn der Versicherer grob fahrlässiges Verhalten ausschließt. Anders hingegen beim Vollkasko-Schutz, wenn also der Schaden am eigenen PKW ersetzt werden soll. Dann kann der Versicherer – abhängig vom Einzelfall – eine Zahlung schon verweigern, wenn man versehentlich bei Rot fuhr. Oder, wenn der Unfall daraus resultierte, dass man am Autoradio einen anderen Sender suchte.

Rabattregeln beachten!

Auch hinsichtlich der Rabatt-Vereinbarungen lohnt ein Blick in den Vertrag. Manche Versicherer bieten zum Beispiel Preisnachlässe, wenn das Auto nachts in der Garage parkt – aber nicht alle. Oder sie gestatten es, dass man den Zweitwagen günstiger mitversichert.

Auch der sogenannte Rabattretter kann verloren gehen, die in der Regel bei Altverträgen bis 2012 Vertragsbestandteil waren. Der Rabattretter verhindert zwar keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Allerdings wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Der Rabattretter ist vom Rabattschutz zu unterscheiden: dieser verhindert, dass der Autofahrer nach einem einmaligen Unfall, den er selbst verursacht hat, zurückgestuft wird.

Gerade wenn Versicherte einen Unfall gebaut haben und vom Rabattschutz Gebrauch machten, ist Vorsicht geboten. Bei einem Wechsel der Versicherung wird dem neuen Anbieter nämlich jene Schadensfreiheitsklasse gemeldet, die ohne Rabattschutz bestehen würde: der Wechsler wird also zurückgestuft. Grundsätzlich lohnt sich ein Blick, wie der Versicherer mit Rückstufungen umgeht.

Fazit: Der Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung kann sich lohnen, weil die Versicherer auf einem umkämpften Markt auch bei ihren Klauseln nachbessern. Dennoch sollten hierbei die Leistungen im Auge behalten werden: sowohl beim alten wie beim gewünschten neuen Vertrag. Sonst erlebt man beim neuen Anbieter schnell eine böse Überraschung, wenn es doch zu einem Kaskoschaden kommt.

Wer voreilig seine Kfz-Versicherung kündigt, nur weil ein anderer Tarif billiger ist als der bisherige, droht Leistungen zu verlieren und zahlt im Schadensfall sogar drauf. Deshalb sollten sich Versicherungskunden zuvor intensiv mit dem alten und neuen Vertragswerk beschäftigen.

Bald beginnt wieder die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung. In den letzten Jahren tobt hierbei ein erbitterter Wettkampf um wechselwillige Kunden, an dem sich längst nicht nur Versicherer beteiligen. Auch Online-Vergleichsportale werben im Fernsehen und Internet mit vermeintlichen Schnäppchen-Tarifen. Doch wer allein auf die Prämie der neuen Kfz-Versicherung schaut, kann böse auf die Nase fallen – und zahlt letztendlich mehr.

Denn der Kunde muss damit rechnen, dass ihm beim Kündigen des alten Vertrages Vorteile verloren gehen: je nachdem, welche Leistungen er absichern will. Beispiel Zweitwagen: manche Kasko-Versicherer bieten einen Preisnachlass, wenn das Gefährt nachts in der Garage untergestellt ist, denn das erschwert Dieben ihr Handwerk. Andere Versicherer bieten diese Ersparnis nicht. Auch gibt es Anbieter, die eine günstigere Prämie berechnen, wenn im Haushalt des Autofahrers ein Kind unter 15 Jahren wohnt. Die Idee dahinter: Eltern mit Kindern fahren vorsichtiger und verantwortungsbewusster.

Im Schadensfall kann die neue Kfz-Versicherung schnell teurer werden, wenn der neue Anbieter zwar eine günstige Einstiegsprämie bietet, aber eine ungünstige Rückstufungstabelle definiert hat. Diese Rückstufungstabelle legt fest, in welche Schadensfreiheitsklasse der Autofahrer eingestuft wird, wenn er im laufenden Jahr einen oder mehrere Unfälle verursacht. Die Tabelle kann von Versicherer zu Versicherer stark variieren – es lohnt, einen Blick darauf zu werfen.

Darüber hinaus kann der sogenannte Rabattschutz beim neuen Vertrag verloren gehen. Das ist jener Baustein im Vertrag, der davor schützt, dass man bei Eintritt eines Schadens sofort zurückgestuft wird. Wer diese Option im Vertrag stehen hat, hat in der Regel einen Schaden im Jahr frei, ohne dass sich die Versicherung dadurch verteuert. Bei manchem sehr preiswerten Tarif in der Kfz-Versicherung ist diese Leistung nicht enthalten. Auf welche Leistungen sich noch zu achten lohnt, klärt ein Beratungsgespräch!