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Adventszeit ist Brandzeit: Darauf macht immer wieder die Versicherungswirtschaft aufmerksam. Dennoch hat der Branchenverband GDV eine positive Nachricht: Die Zahl der Wohnungsbrände ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, nachdem sie 2015 einen Höchststand erreicht hatte. Dennoch wurden auch 2021 rund 7.000 zusätzliche Brände in der besinnlichen Zeit gezählt.

Die Adventszeit ist die Zeit im Jahr, in der auch die Zahl der Wohnungsbrände einen traurigen Höhepunkt erreicht. Grundsätzlich nimmt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Vergleich zum restlichen Jahr um 40 bis 50 Prozent zu, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Pressetext. Allein für diese Brände mussten Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 2021 rund 26 Millionen Euro erstatten.

Doch der GDV hat zugleich eine gute Nachricht. „Die deutschen Versicherer haben 2021 rund 7.000 zusätzliche Brände zum Jahresende gezählt, etwa 1.000 weniger als im Vorjahr“, berichtet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Seit 2018 ging die Zahl der Brände stetig zurück: damals wurden noch 10.000 zusätzliche Brände in der Adventszeit gemeldet. Einen Höhepunkt gab es 2015, als gar 12.000 Vorfälle zu beklagen waren.

„Häufig werden einfache Regeln des Brandschutzes nicht beachtet, deshalb kommt es immer wieder zu Bränden“, kommentiert Asmussen. Die wichtigste Regel laute: Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt brennen, denn häufige Brandursachen sind in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume. Bis zu 750 Grad kann eine handelsübliche Kerze heiß werden: fatal, wenn sie dann mit trockenen Nadeln und Zweigen des Weihnachtsschmucks in Berührung kommt. Auch Lichterketten, die nicht ausreichend sicherheitsgeprüft sind, sind eine häufige Ursache für Wohnungsbrände. Zu Silvester sind es hingegen querfliegende Raketen und unsachgemäß verwendete Böller, die zu Bränden führen.

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für rund 330.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2021 knapp 1,6 Milliarden Euro. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am eigenen Haus zu beklagen haben: etwa zerstörte Wände, Fenster und Böden.

Warum die Zahl der Brände in der Adventszeit zurückgeht, berichtet der Versicherer-Verband nicht. Sehr wahrscheinlich tragen aber auch eine vermehrte Aufklärung sowie strengere Sicherheits-Vorschriften zu dem milderen Verlauf bei. Ein wichtiger Baustein hierfür ist ganz einfach. Vielfach müssen Rauchmelder mittlerweile verpflichtend in wichtigen Räumen eingebaut sein. Diese tragen dazu bei, die Entwicklung von Feuer und Rauch schon zeitig zu bemerken. Das ist lebensrettend: Rauchgasvergiftungen -und nicht Flammen- sind ein wichtiger Grund, weshalb Menschen bei Bränden zu Schaden kommen oder gar sterben. Oft ist es folglich notwendig, früh zu reagieren oder die Flucht zu ergreifen.

Weihnachtszeit ist auch die Zeit erhöhter Brandgefahr. Die Feuerwehr gibt Tipps, dass die besinnliche Zeit nicht zum Albtraum wird.

Die Weihnachtszeit ist die Zeit besinnlicher Lichter: Adventsgestecke oder Weihnachtspyramiden sind ohne Kerzen für viele nicht denkbar. So mancher schwört gar auf Kerzen für den Weihnachtsbaum. Jedoch: Hinter der Idylle lauern auch Gefahren. Denn was viele nicht wissen: Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden.

Zu Weihnachten 50 Prozent mehr Feuerschäden

So steigt auch die Brandgefahr in der Adventszeit deutlich an. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzeichnen zum Jahresende regelmäßig rund 50 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, so berichtet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Rund 30.000 Brände werden in der Advents- und Weihnachtszeit regelmäßig von den Versicherern erfasst.

Wer also eine glückliche Weihnachtszeit bei Kerzenschein genießen möchte, sollte einige Verhaltensregeln beachten. Tipps hierfür gibt der Deutsche Feuerwehrverband.

Trockenes Tannengrün brennt wie Zunder

Regel Nummer eins: Kerzen sollte man niemals unbeaufsichtigt brennen lassen. Auch gehören Kerzen immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung. Keramik oder Porzellan bietet sich hier an. Denn insbesondere trockenes Tannengrün wird schnell durch Kerzenflammen in Brand gesetzt – Adventskränze und Bäume sind der Hauptgrund für Brände um die Weihnachtszeit, geht aus Statistiken des Versicherer-Verbands hervor.

Vorsicht mit Gardinen

Neben dem Tannengrün können auch andere brennbare Materialien in Umgebung der Kerzen zur Gefahr werden – Gardinen, Dekorationsstoffe, Geschenkpapier. Dies muss beim Aufstellen der Bäume oder Gestecke bedacht werden. Schon ein Windstoß in einer Gardine kann schnell zu einem Wohnungsbrand führen, sobald die Gardine an eine offene Flamme gerät.

Beim Entzünden der Kerzen Reihenfolge beachten

Die Feuerwehr empfiehlt: Wird der Weihnachtsbaum mit echten Kerzen beleuchtet, sollten diese von oben nach unten entzündet und in umgekehrter Reihenfolge wieder gelöscht werden. Zudem sollte immer ein Eimer mit Löschwasser oder auch ein Feuerlöscher bereit stehen. Die Kerzen sollten nicht zu weit herunter brennen – auch dies erhöht die Gefahr, dass Tannengrün sich entzündet.

Kinder in den Brandschutz einbeziehen

Bei Vorsichtsmaßnahmen des Brandschutzes spielen zudem Kinder eine wichtige Rolle: Vor allem kleine Kinder sollte man nie mit brennenden Kerzen allein lassen. Streichhölzer und Feuerzeuge sollten an einen kindersicheren Platz aufbewahrt werden – ist doch oft die Neugier der Kinder größer als ihre Vorsicht. Zudem sollten Kinder über die Gefahren des Feuers aufgeklärt werden.

Obacht auch mit Haustieren

Wer Katzen oder andere Haustiere hat, sollte sie ebenfalls nicht unbeobachtet in einem Zimmer mit dem leuchtenden Weihnachtsbaum oder Gestecken zurücklassen. Diese verwechseln eine glitzernde Kugel gern mal mit einem Spielzeug: und schon kippt der Baum.

Von Lichterketten kann ebenfalls eine Gefahr ausgehen

Eine Brandgefahr geht aber nicht nur von Kerzen, sondern auch von Lichterketten aus. Denn auch diese können einen trockenen Baum in Brand setzen. Benutzt werden sollten nur solche Lichterketten, die ein TÜV-Siegel oder „Geprüfte Sicherheit“-Zertifikat (GS) haben. Denn laut Verbraucherstudien sind gerade billige Lichterketten echte Brandherde: Selbst, wenn sie im offiziellen Handel gekauft wurden.

Defekte Glühbirnen sollten grundsätzlich nur durch solche mit der gleichen Volt- und Wattstärke ersetzt werden. Denn falscher Ersatz mit stärkeren Lampen kann dazu beitragen, dass die dünnen Kabel im Dauerbetrieb durchschmoren und ein Schwelbrand entsteht. Weniger brandgefährlich sind Lichterketten mit Leuchtdioden (LED), weil sie weniger Wärme entwickeln.

Wie für Kerzen gilt auch für Lichterketten: Lieber ausschalten, wenn man nicht im Raum ist! Laut Gerichtsurteilen kann schon eine 15-minütige Abwesenheit als grob fahrlässig gewertet werden, wenn Licht und offene Kerzen unbeobachtet bleiben.

Versicherungsschutz – auch zu Weihnachten wichtig

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brandschaden, hilft eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am eigenen Haus zu beklagen haben: etwa zerstörte Wände, Fenster und Böden. Diese Schäden können sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro summieren.

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Die erhöhte Brandgefahr zu Weihnachten könnte also ein guter Grund sein, seinen Versicherungsschutz überprüfen zu lassen.

Herz- und Kreislauferkrankungen gelten als Zivilisationskrankheiten – zusammen mit Krebs sind sie seit Jahrzehnten Todesursache Nummer eins in den reichen Industrienationen. Ein besonderes Risiko geht hierbei von Herzinfarkten aus. Laut statistischen Bundesamt wurden in 2017 insgesamt 27,1 Prozent männlicher Todesfälle und 19,8 Prozent weiblicher Todesfälle durch einen Herzinfarkt ausgelöst. Häufiger zum Tode führte nur die chronisch verlaufende koronare Herzkrankheit. Ein Thema, das auch mit Blick auf Weihnachten relevant ist!

Weihnachten berührt das Herz… im Guten und Schlechten

Ein besonderes Risiko für den Herzinfarkt herrscht über Feiertage von Weihnachten zu Neujahr. Darauf weist aktuell das Verbraucherportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Denn häufig müssen vor Neujahr noch Dinge im Büro abgearbeitet werden. Hinzu kommt der Stress des Geschenke-Kaufens und kommen volle Märkte und Kaufhäuser. Aber emotionaler Stress spielt eine Rolle und kann zu Weihnachten besonders erhöht sein, sobald der Erwartungsdruck innerhalb von Familien zu einer Last wird. Sogar intensive positive Gefühle erhöhen das Risiko vorbelasteter Menschen für einen Herzinfarkt. Die Versicherer pointieren: Von Weihnachtszeit bleiben manche Herzen nicht unberührt.

Knapp ein Drittel mehr Menschen als im restlichen Jahr müssen zu Weihnachten mit einem Herzinfarkt klinisch behandelt werden, ergab die Studie einer Krankenkasse – 60 Prozent davon sind Männer. Und Wissenschaftler der schwedischen Lund-Universität fanden heraus: Gegen 22 Uhr zu Heiligabend ist die Wahrscheinlichkeit, einen Herzinfarkt zu erleiden, um fast 40 Prozent höher als an normalen Wochentagen. Ein besonderer Befund, da ein erhöhtes Herzinfarkt-Risiko das restliche Jahr über eher in den Morgenstunden herrscht. Doch auch zu den übrigen Weihnachtsfeiertagen ist laut Studie die Wahrscheinlichkeit, einen Herzinfarkt zu erleiden, erhöht.

Weihnachten: Das Fest der 6.000 Kalorien pro Tag

Freilich: Dass mehr vorbelastete Menschen, die zum Beispiel an Diabetes erkrankt sind oder bereits Herzprobleme haben, zu Weihnachten einen Infarkt erleiden, ist nicht allein durch den Stress bedingt. Sondern auch die Weihnachtsbräuche setzen vorbelasteten Herzen zusätzlich zu. Denn viel Zuckerhaltiges kommt zu Weihnachten auf den Tisch, zudem winkt so mancher fettige Braten. Und in vielen Weihnachtsspezialitäten – man denke nur an Plätzchen – ist sowohl der Zucker- als auch Fettgehalt sehr hoch. So warnt mit Professor Dr. Michael P. Manns der Präsident der Medizinischen Hochschule Hannover: „Manche Menschen konsumieren allein am Weihnachtstag bis zu 6.000 Kalorien, was dem dreifachen der empfohlenen Tageszufuhr entspricht.“

Zudem wird häufig auch Alkohol zu den ungesunden Speisen gereicht – und in seiner Wirkung insbesondere auf gesundheitlich vorbelastete Menschen häufig unterschätzt. Laut Deutscher Herzstiftung zeigen nämlich Beobachtungen, dass z. B. bei seelischer Erregung und gleichzeitigem Trinken von Alkohol mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Blutdruck ansteigt. Zwar führt nicht ein einmaliges Schlemmen zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko, sondern nur eine dauerhafte Fehlernährung. Ist ein erhöhtes Herzinfarktrisiko aber bereits vorhanden, verstärkt die Kombination aus Stress und Alkohol sowie großer Schlemmerei zu Weihnachten die Wahrscheinlichkeit vorbelasteter Menschen, einen akuten Herzinfarkt zu erleiden.

Vorbeugen: Es zählt jeder Tag im Jahr

Was aber kann gegen das erhöhte Infarkt-Risiko getan werden? Zunächst gilt: Eine gesunde Lebensweise das ganze Jahr über mit viel Bewegung und ausgewogener Ernährung ist der beste Weg, das Infarkt-Risiko zu senken. Ernährungstips hierzu gibt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft unter der Kampagnenseite https://www.7jahrelaenger.de/ So sollten weniger tierische Fette verzehrt werden. Auch sollte rotes Fleisch auf dem Speiseplan durch helles Fleisch ersetzt werden. Empfehlenswert für eine herzgesunde Ernährung sind zudem viel Obst und Gemüse oder Hülsenfrüchte und Nüsse, außerdem Muscheln und Fisch.

Wichtig ist aber: Es gibt aber auch Risikofaktoren für Herzinfarkt, die sich nicht durch die Ernährung beeinflussen lassen. Hierzu gehört eine erbliche Vorbelastung. Nicht immer also ist eine ungesunde Lebensweise Ursache des Herzinfarkts.

Was zu Weihnachten hilft: Streit zulassen

Besonders Hasel-, Erd- oder Walnüsse bieten sich auch zu Weihnachten gut als Ersatz für die oft ungesunden Süßigkeiten an. Der Weihnachtsspaziergang kann außerdem gesunde Bewegung schaffen. Gegen den emotionalen Stress zu Weihnachten hilft hingegen: Streit zulassen.

Denn die Versicherer pointieren: Wenn die Familie drei Tage aufeinander hockt, „sind Konflikte so sicher wie das Amen in der Kirche“. Insbesondere Stress, der durch dauerhaftes Runterschlucken von Ärger entsteht, begünstigt aber hohen Blutdruck sowie die Entstehung von Magen-Darm-Erkrankungen. Demnach ist gut beraten, wer sich auf Streit einstellt und nach konstruktiven Wegen der Lösung sucht.

Infarkt-Verdacht: Schnelles Handeln rettet Leben

Kommt es aber tatsächlich zu einem Herzinfarkt, ist schnelles Handeln geboten: Jede Minute kann hier Leben retten. Die Deutsche Herzstiftung führt auf ihrer Webseite aus: Beim Herzinfarkt kommt es zu einem Verschluss eines Herzkranzgefäßes mit einem Thrombus (Blutpropf) – in der Folge werden Anteile des Herzmuskels nicht mehr durchblutet. Dieser Blutpfropf muss so schnell wie möglich in einer Klinik wieder geöffnet werden, da mit verlorener Zeit tausende Muskelzellen absterben. Deswegen sollte man bei einem Verdachtsfall keine Scheu haben, den Notruf 112 anzurufen!

Folgende Alarmsignale muss laut Herzstiftung jeder kennen:

  • Starke Schmerzen mit einer Dauer von mindestens fünf Minuten, überwiegend im Brustkorb, häufig auch ausschließlich hinter dem Brustbein. Die Schmerzen halten länger als fünf Minuten an. Bisweilen können auch Schmerzen nur im Rücken entstehen zwischen den Schulterblättern oder dem Oberbauch (hier sind Verwechslungen mit „Magenschmerzen“ möglich).
  • Massives Engegefühl: Durch Infarkt verursachte Schmerzen sind flächenhaft, nicht pikend. Oft wird ein heftiger Druck oder ein starkes Einschnürungsgefühl im Herzbereich wahrgenommen. Heftiges Brennen: Ein stark brennendes Gefühl in der Brust kann ebenso wichtiges Warnzeichen sein.
  • Unspezifische Anzeichen (vor allem bei Frauen): Übelkeit, Atemnot, Schmerzen im Oberbauch und Erbrechen gelten als unspezifische Anzeichen eines Herzinfarkts. Da diese aber auch bei vielen harmlosen Erkrankungen auftreten können, empfiehlt die Herzstiftung: Der Notarzt sollte gerufen werden, sobald die unspezifischen Beschwerden in zuvor noch nie erlebtem Ausmaß auftreten.
  • Anzeichen großer Angst: Mit dem Herzinfarkt geht oft große Angst einher. So können auch eine fahle Gesichtsfarbe und kalter Schweiß Anzeichen eines Herzinfarkts sein.

Herzinfarkt: Das Risiko lässt sich absichern

Welche Möglichkeiten aber gibt es, sich und seine Angehörigen für die Folgen eines möglichen Herzinfarktes abzusichern? Produkte gibt es viele auf den Markt. So hilft eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz für den Todesfall. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, sobald ein Betroffener aufgrund einer Herzerkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Aber auch Produkte wie eine Dread Disease Versicherung können finanzielle Folgen eines Infarkts absichern – eine vereinbarte Versicherungssumme wird bei Erkrankung auf einen Schlag auszahlt. Beratung kann sich also lohnen für einen passgenauen individuellen Versicherungsschutz vor Folgen eines Herzinfarkts.

Autorennbahn oder Eisenbahn – elektrisches Spielzeug gehörte schon immer auch zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Doch der technische Fortschritt verändert auch das Aussehen des Gabentisches. So hält zu Weihnachten auch die Drohne Einzug in viele Haushalte – und wird als „Spielzeug“ oft unterschätzt. Denn ohne passenden Versicherungsschutz drohen hohe Kosten. Ein großer Versicherer gibt aus diesem Grund Tipps für das „Weihnachtsgeschenk zum Abheben“. Und zeigt, was zu beachten ist.

Haftpflicht-Schutz ist Pflicht

Zunächst gilt laut Presseerklärung des Versicherers: Rechtliche Vorgaben „stutzen den Drohnen die Flügel“. So schreibt der Gesetzgeber zum Beispiel einen Haftpflicht-Schutz vor, der nach Maßgabe mehrerer Paragraphen – genannt sei Paragraph 43 Absatz 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes – auch auf Drohnen übertragbar ist. Und Schaden droht schnell: Schon ein defektes Gerät oder ein ungünstiger Windstoß können zu hohen Schadensummen führen. Oder ein defektes Satellitennavigations-System wird einem Drohnenpilot haftungstechnisch schnell zum Verhängnis.

Das veranschaulichen Unfälle auf Autobahnen. So ist beispielsweise die Drohne eines 51 Jahre alten Münchners durch einen technischen Defekt auf die A 99 gestürzt und hat dort einen Unfall ausgelöst – laut Meldung der Polizei zum Glück nur mit Blechschaden. Betrifft ein solcher Blechschaden aber mehrere Autos oder beschädigt eine Drohne gar einen Helikopter, sind schnell hohe Summen denkbar, die in die Millionen gehen und einen hoch verschuldeten Drohnen-Pilot zurücklassen.

Gefährdungshaftung: Die Schuld entscheidet nicht

Noch höheres Ungemach droht bei Personenschaden – zum Beispiel, wenn ein Autofahrer durch eine defekte Drohne die Kontrolle verliert und ernsthaft verletzt wird oder gar bei dem Unfall zu Tode kommt. Derartige Gefahren jedoch werden von vielen nicht ernst genommen. Denn Experten schätzen: Etwa jede fünfte Drohne in Deutschland wird ohne Haftpflicht-Schutz gesteuert.

Fahrlässig ist dies auch deshalb, weil der Gesetzgeber bei so genannten unbemannten Flugobjekten von einer Gefährdungshaftung ausgeht – demnach hängt die Haftungsfrage bei einer Drohne nicht einmal vom Verschulden oder Nichtverschulden des Eigentümers ab. Auch ohne Verschulden haftet der Halter einer Drohne – und haftet sogar teils mit, sobald eine andere Person die Drohne steuerte.

Vor dem Starten Versicherungsschutz prüfen

Die Überprüfung des Versicherungsschutzes ist also ein Muss, bevor eine Drohne überhaupt gestartet wird. Viele Haftpflichtversicherungen haben den Versicherungsschutz für 250 Gramm-Fluggeräte mittlerweile in den Versicherungsschutz aufgenommen. Das gilt jedoch nur für den privaten Gebrauch und gilt nicht grundsätzlich. Jeder sollte sich deswegen unbedingt erkundigen, ob seine Haftpflichtpolice tatsächlich den nötigen Schutz für kleinere Geräte abdeckt.

Für Geräte jedoch, die schwerer sind als 250 Gramm, empfiehlt sich dringend eine Drohnen-Haftpflichtversicherung oder auch Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Hier sollte sich jeder mit konkreten Angaben zu seinem Modell beraten lassen. Der Preis des Versicherungsschutzes richtet sich in der Regel nach Größe bzw. dem Gewicht, dem Einsatzort sowie der Art der Verwendung.

Kennzeichenpflicht für schwerere Drohnen

Was außerdem zu beachten ist, darüber klärt das Bundesministerium für Verkehr auf. So gilt: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen gekennzeichnet sein, damit im Schadensfall schnell den Halter festgestellt wird. Namen und Anschrift sind demgemäß in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anzubringen. Möglich ist dies über Fachgeschäfte für Beschriftungen. Aber auch Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur, die in Schreibwarengeschäften erhältlich sind, erfüllen laut Bundesministerium für Verkehr die Vorgaben des Gesetzgebers. Der Betrieb von Drohnen bei Nacht ist erlaubnispflichtig, ebenso der Betrieb von Drohnen über 5 Kilogramm Gewicht.

Drohnen-Flug: Weitere Tabus

Drohnen dürfen zudem nicht überall geflogen werden. So sind Einsatzorte der Polizei und der Feuerwehr tabu, ebenso Krankenhäuser oder der An- und Abflugbereich von Flughäfen und andere sensible Bereiche. Auch ist es verboten, Drohnen außerhalb der Sichtweite zu fliegen. Maximal 100 Meter Flughöhe sind erlaubt – es sei denn, für ein Gelände wurde eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und eine Aufsichtsperson wurde bestellt. Nur dann darf die Flughöhe von 100 Metern überschritten werden.

Weihnachten ist die Zeit der Geschenke. Das macht Weihnachten zu einer logistischen Herausforderung für Paketdienste. Während allein die Post als Anbieter an einem normalen Tag im Jahr rund 4,6 Millionen Pakete durch Deutschland befördert, liegen die Spitzenwerte vor Heiligabend bei rund zehn Millionen Sendungen, gab das Unternehmen letztjährig an. Wie aber sind per Postweg bestellte Waren oder Weihnachtspakete an Familie und Freunde versichert? Darüber klärt das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.

Versandhandel: Der Kunde ist König – und nimmt besser keine beschädigten Pakete an

Für Bestellungen im Versandhandel gilt laut den Versicherern: Der Kunde ist König. So müssten sich Transporteur und Händler darum streiten, wer den Schaden begleicht, falls etwas beschädigt ist. Jedoch erspart schnelle Vorsicht Aufwand: Möchte der Transporteur ein Paket überreichen, das bereits sichtbar geöffnet oder beschädigt ist, sollten Kunden die Annahme verweigern. Das erspart hinterher Ärger.

Dieser Tipp bedeutet allerdings nicht, man könne die Ware hinterher nicht reklamieren. Warnen doch Versicherer wie Verbraucherschützer: Oft berufen sich Händler auf eine ungültige Klausel. Man hätte bei Annahme das Paket auf Schäden überprüfen müssen, heißt es dann.

Jedoch: Trotz dieser Klausel steht der Händler in der Gewährleistungspflicht. Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, ist aber in den ersten sechs Monaten nach Erhalt der Ware leichter geltend zu machen. Der Kunde hat bei mangelhafter Ware also das Recht, eine Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Lieferung einwandfreier Neuware zu verlangen, wenn die gelieferte Ware defekt ist.

Für sechs Monate ab Erhalt des Päckchens gilt die Annahme, dass die Ware vor Auslieferung bereits defekt war. Behauptet der Händler das Gegenteil, ist er in der (oft nicht zu erbringenden) Beweispflicht. Gewährleistungspflichtig sind Händler auch, wenn die Originalverpackung nicht mehr existiert. Denn niemand ist verpflichtet, die oft raum-zehrenden Originalverpackungen vieler Geräte aufzuheben.

Nachbarschaftshilfe: Der Nachbar kann haften

Beim Onlinehandel ist der Kunde als Käufer also in einer vorteilhaften Position. Vorsicht ist hingegen bei Nachbarschaftshilfe angebracht – und zwar aufgrund von Haftungsrisiken des Nachbarn. Ist es doch mittlerweile Gang und Gebe, dass oft überlastete Paketdienste Pakete an der Haustür nebenan abliefern, sobald der Kunde nicht zuhause ist. Jedoch: Dem Nachbar droht Ärger.

Denn fehlt die explizite Einwilligung des Kunden, einem Nachbarn das Paket auszuliefern (diese Einwilligung wird heutzutage von einigen Paketdiensten eingeholt), dann ist es nicht Schuld des Kunden, wenn das Paket beim Nachbarn landet. Den Ärger haben dann Händler und Transporteur…oder der Nachbar. Ist doch der Nachbar für das Paket verantwortlich, sobald er es annimmt, führen die Versicherer aus. Wenn das Paket dann verschwindet oder beschädigt wird, haftet der Nachbar im Zweifel für die Sendung.

Private Käufe: Das Risiko ist höher

Anders als bei den vorteilhaften Regelungen für den Online-Handel trägt der Käufer bei Privatkäufen jedoch selbst das Risiko für den Transport. Ist das Paket dann unbeschädigt, jedoch die Ware defekt, muss der Käufer den Schuldigen finden. War es der Transporteur? War es der private Verkäufer? Die oft schwere Beweislast macht den privaten Versandhandel zu einem Risiko, das man besser kennen sollte – Geld gibt es für den Käufer erst zurück, wenn der Schuldige eindeutig benannt ist. Und das ist im Nachgang oft nicht mehr möglich.

Wie sind Weihnachtspakete versichert?

Wie aber ist der Inhalt der Weihnachtspakete versichert, wenn etwas an die Freunde oder die Familie verschickt wird? Bei den meisten Paketdiensten sind die Waren durch den Versender bis knapp 500 Euro versichert, führt der GDV-Verband aus. Darüber hinaus gibt es kein Geld zurück, wenn ein Paket verschwindet. Standardbriefe oder Päckchen sind grundsätzlich nicht abgesichert.

Wertgegenstände bitte versichert verschicken

Aber man sollte auch beim Verschicken von Paketen aufpassen: Denn eine Reihe von Waren dürfen mit den Paketdiensten gar nicht versendet werden oder nur unter bestimmten Konditionen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das trifft auf Geld, Sparbücher, Uhren, Schmuck oder Münzen zu.

Eine besondere Falle lauert sogar, wenn Waren im Wert von über 500 Euro verschickt werden sollen. Denn viele Kunden glauben irrtümlich, der Paketdienst oder Transporteur würde dann bis zur Höhe von 500 Euro haften. In Wirklichkeit schließen die Dienste aber die Haftung für Waren über 500 Euro ganz aus – gehen solche Waren verloren oder kaputt, haftet der Paketdienst mit keinem Cent.

Aus diesem Grund ist gut beraten, wer sich bei Verschicken von Wertgegenständen über die Bedingungen informiert und ab einem bestimmten Wert der versendeten Sache für das Versenden draufzahlt. Denn die Paketdienste bieten als Service zumeist eine zusätzliche Transportversicherung gegen Aufpreis an – zum Beispiel bis zu einer Versicherungssumme von 2.500 Euro oder 25.000 Euro. Wer Wertgegenstände verschicken will oder Gegenstände von einem Wert von über 500 Euro, sollte eine solche Transportversicherung also dringend abschließen.

In Advents- und Weihnachtszeit 50 Prozent mehr Brände

Brandschäden in der Weihnachts- und Adventszeit sind leider keine Seltenheit. Darauf weist aktuell die Versicherungswirtschaft hin. Und nennt Zahlen: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzeichnen dann regelmäßig rund 50 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, berichtet der Dachverband der Versicherer am Montag.

Weihnachtszeit ist Lichterzeit: ein Adventsgesteck, Schwibbogen oder der Weihnachtsbaum wären ohne Kerzen für viele Menschen gar nicht denkbar. Das matte Licht verleiht so mancher Stube einen festlichen Glanz — und viel Heimeligkeit. Dass dies auch eine echte Gefahr bedeuten kann, darauf weist aktuell der Dachverband der Versicherer hin. Denn wenig verwunderlich steigt in der Adventszeit auch die Brandgefahr deutlich an.

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzeichnen zum Jahresende regelmäßig rund 50 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, so berichtet der GDV auf seiner Webseite. 2018 zählten die Versicherer rund 30.000 Brände in der Advents- und Weihnachtszeit: Das sind 10.000 mehr als im Frühjahr oder Herbst. Dafür mussten in Summe 31 Millionen Euro aufgebracht werden.

Hauptursache für die Brände sind, wenig verwunderlich, Adventskränze und Bäume, wie aus Statistiken des Versicherer-Verbands hervorgeht. Doch auch zum Jahreswechsel bleibe es brandgefährlich: wenig verwunderlich sind dann Silvesterraketen und Böller wichtigste Brandverursacher.

Brände vermeiden

Um Brände zu vermeiden, sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden. Kerzen und Feuer sollten demnach nie unbeaufsichtigt angezündet werden. Kerzen, Kränze und Weihnachtsgestecke sollten zudem nicht in der Nähe anderer brennbarer Stoffe und Materialien aufgestellt werden: etwa bei Gardinen und Vorhängen. Schon ein Windstoß kann dann dazu beitragen, dass die Gardine in die Flammen weht, warnt das Institut für Schadenverhütung (IFS) in einem aktuellen Pressetext.

Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen Weihnachtsbäume und Lichterketten. Zunächst sollte der Weihnachtsbaum in einem massiven und kippfesten Ständer gestellt werden: gern mit Wassertank. Das verhindert ein Umkippen. Auch hier gilt: nicht in der Nähe von Holz, Gardinen und anderen brennbaren Materialien.

Darüber hinaus sollten nur solche Lichterketten benutzt werden, die ein TÜV-Siegel oder „Geprüfte Sicherheit“-Zertifikat (GS) haben. Denn laut Verbraucherstudien sind gerade billige Lichterketten echte Brandherde: Selbst, wenn sie im offiziellen Handel gekauft wurden. Defekte Glühbirnen sollten grundsätzlich nur durch solche mit der gleichen Volt- und Wattstärke ersetzt werden. Denn falscher Ersatz mit stärkeren Lampen kann dazu beitragen, dass die dünnen Kabel im Dauerbetrieb durchschmoren und ein Schwelbrand entsteht. Auch hier gilt: Lieber ausschalten, wenn man nicht im Raum ist! Laut Gerichtsurteilen kann schon eine 15minütige Abwesenheit als grob fahrlässig gewertet werden, wenn Licht und offene Kerzen unbeobachtet bleiben.

Wer Katzen oder andere Haustiere hat, sollte sie ebenfalls nicht unbeobachtet in einem Zimmer mit dem leuchtenden Weihnachtsbaum oder Gestecken zurücklassen. Diese verwechseln eine glitzernde Kugel gern mal mit einem Spielzeug: und schon kippt der Baum. Weniger brandgefährlich sind Lichterketten mit Leuchtdioden (LED), weil sie weniger Wärme entwickeln.

Zu bedenken ist auch, dass Heizungen im Winter auf Hochtouren laufen und die Raumluft austrocknen, was ebenfalls die Brandgefahr erhöht. Auch deshalb sollten Kerzen, Gestecke und Lichter regelmäßig kontrolliert werden, ob sie noch fest und sicher sind. Unterlagen aus Keramik und Porzellan können dazu beitragen, die Brandgefahr zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt die Versicherungswirtschaft, Rauchmelder in Fluren und Schlafräumen anzubringen. Das kann Leben retten — und ist in manchen Bundesländern für Neubauten sogar schon vorgeschrieben.

Weihnachten, heimelig und im Kreis der Familie, das wünschen sich viele Menschen. Dazu gehören Weihnachtsbestecke, gehört der Weihnachtsbaum und das Plätzchen-Backen, gehören häufig auch Kerzen. Ermöglichen Kerzen doch eine besondere Atmosphäre und sind für viele unverzichtbar, um eine besinnliche Atmosphäre zu schaffen.

Jedoch lauern hinter der Weihnachtsidylle auch jedes Jahr besondere Gefahren, wie Statistiken der Wohngebäude- und Hausratversicherer zeigen: 40 Prozent mehr Brände als zu anderen Zeiten des Jahres müssen in der Zeit des Advents und zu Weihnachten regelmäßig reguliert werden. Das geht aus Zahlen des Versicherungsdachverbandes GDV hervor. Häufige Ursache: Ein unsachgemäßer Umgang mit Kerzen und Weihnachtsgestecken.

Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden

Häufig wird unterschätzt: Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden. Kommen die Kerzen mit trockenen Nadelblättern oder Zweigen an Gestecken und Weihnachtsbäumen in Berührung, brennt es schnell lichterloh. Aber auch das Lichtermeer an Lampen und Weihnachtsbeleuchtung, das Häuser und Wohnungen oft schmückt, ist gefährlich. Nämlich dann, sobald billige Lichterketten oder Beleuchtungen ohne TÜV-Siegel verwendet werden oder sobald Beleuchtungen nicht sachgemäß nach Anleitung verwendet werden.


Einige Empfehlungen können helfen, die Brandgefahr zu reduzieren. Als wichtigster Grundsatz gilt: Brennende Kerzen lasse man nie aus den Augen! Zudem sollten Kerzen auf eine feste sowie Weihnachtsgestecke und -Kränze auf eine schwer entflammbare Unterlage gestellt werden. Weihnachtsbäume gehören, besonders bei Verwendung von Kerzen als Beleuchtung, nicht in die Nähe von Gardinen, da diese besonders schnell Feuer fangen. Wer seinen Baum mit Kerzen beleuchten will, sollte außerdem auf brennbaren Weihnachtsschmuck, zum Beispiel auf Strohsterne, verzichten.


Die Bäume sollten stets einen festen Stand haben. Aber auch das Gießen der Bäume ist wichtig, wie die Gesellschaft deutscher Versicherer auf einer Verbraucherseite ausführt. Denn trockene Bäume wirken wie Brandbeschleuniger. Die Feuerwehr Hamburg empfiehlt aus diesem Grund sogar, die Bäume erst am 24.12. in das warme Zimmer zu stellen und vertrocknete Zweige in Gestecken immer durch frisches Tannengrün zu ersetzen. Für Gestecke und Weihnachtsbäume gilt außerdem: Wunderkerzen sind tabu!


Rauchmelder retten Leben … und den Versicherungsschutz


Der Deutsche Feuerwehrverband führt aus: Etwa 400 Menschen sterben jährlich aufgrund eines Brandes. 90 Prozent dieser Menschen aber sterben nicht aufgrund der Flammen, sondern aufgrund einer Rauchvergiftung. Schon wenige Atemzüge würden während eines Feuers ausreichen, um eine stark gesundheitsgefährdende oder sogar tödliche Menge von giftigen Gasen zu inhalieren.

Statistiken zeigen zudem: Besonders groß ist die Gefahr, unbemerkt im Schlaf Rauchgase einzuatmen. Denn obwohl nachts nur etwa 35 Prozent aller Brände ausbrechen, ist die Anzahl der Brandtoten mehr als doppelt so groß wie am Tag!

Gerade deswegen sind Rauchmelder dringend zu empfehlen. Rauchmelder helfen zum einen, Brände zeitig zu erkennen und den gefährlichen Rauch schon dann wahrzunehmen, wenn die Flammen noch nicht bemerkt werden. Aber wichtig können Brandmelder auch sein wegen des Versicherungsschutzes.

Sind doch mittlerweile Rauchmelder in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten für Privathaushalte Pflicht. Geregelt wird diese Vorschrift durch die aktuellen Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Deswegen droht bei einigen Versicherern der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadenfall, sobald Rauchmelder fehlen.

Bei Brandschaden: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brandschaden, hilft eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am eigenen Haus zu beklagen haben: etwa zerstörte Wände, Fenster und Böden. Diese Schäden können sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro summieren. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden.

Die Weihnachtszeit naht – und damit auch die Zeit, den eigenen Kindern große Wünsche zu erzielen. Gerade bei Jugendlichen stehen dabei auch sogenannte E-Longboards oder Hoverboards auf dem Wunschzettel. Die elektrisch betriebenen Flitzer bringen die Augen der Teens zum Leuchten – und genau das ist ein Problem. Denn als Geschenke für Kinder und Jugendliche sind sie gänzlich ungeeignet.

Aktuell macht die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf einen Facebook-Post der Berliner Polizei aufmerksam, der witzigerweise mit „Der Weihnachtsmann informiert!“ überschrieben ist. Doch hinter der lustigen Überschrift steckt ein ernstes Anliegen. Denn Eltern sollten ihren Kindern eben nicht solche E-Longboards oder Hoverboards schenken.

Die Geräte müssen versichert und zugelassen werden

Das Problem besteht dabei in der technischen Ausstattung dieser kleinen Flitzer. Diese verfügen nämlich in der Regel über einen leistungsstarken Motor, der sie auf bis zu 30 Kilometer in der Stunde beschleunigt. Und das bedeutet: E-Longboards sind kein Spielzeug, sondern schlicht ein Kraftfahrzeug.

Da die Flitzer eine Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern erreichen, müssen sie für den Straßenverkehr zugelassen und auch entsprechend versichert werden. Und mitunter dürfen sie nicht einmal im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, da sie die Anforderungen an Lenkung, Beleuchtung und Bremsen nicht erfüllen. Sie haben folglich auch auf Gehwegen nichts zu suchen, wo sie oft gefahren werden, sondern nur im nichtöffentlichen Verkehr: also zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück.

Auch die Eltern können belangt werden

Hier droht auch den Eltern Ärger. Wenn sie ihre Kinder mit den Geräten auf Straßen fahren lassen, droht ihnen ein Bußgeld und mindestens zwei Punkte in Flensburg, berichtet dpa. Wenn die Kinder keinen Führerschein haben, machen sie sich doppelt strafbar: Sollten sie einen Unfall bauen, „zahlt das dann keine Versicherung“, wird Polizeihauptkommissar Oliver Woitzik zitiert.

Eltern sollten sich also genau informieren, welchen fahrbaren Untersatz sie ihren Kindern kaufen und ob er in der Öffentlichkeit benutzt werden darf: und notfalls auf dieses Geschenk verzichten. Sonst drohen Ärger mit der Polizei und hohe Kosten.

Die Weihnachtsmarkt-Saison hat begonnen! Diese Woche eröffnet nicht nur der Dresdner Striezelmarkt, mit stolzen 583 Jahren auf dem Buckel der älteste Weihnachtsmarkt Deutschlands. Auch der Nürnberger Christkindlesmarkt und viele andere werden wieder Millionen Besucher mit lecker Gebäck, Handwerkskunst und Glühwein anlocken. Doch leider finden sich nicht nur Menschen in vorweihnachtlicher Stimmung zwischen den Holzbuden ein. Auch Diebe und Trickbetrüger haben Hochkonjunktur, wie aktuell die Polizei warnt.

Vielerorts hat die Polizei angekündigt, dass sie mit uniformierten und zivilen Streifen patrouillieren und für mehr Sicherheit sorgen will. Ein Grund zur Entwarnung ist das leider dennoch nicht. Denn im dichten Gedränge haben es die Übeltäter mitunter leicht. Deshalb sollten Weihnachtsmarkt-Besucher einige Tipps beachten, bevor sich sich ins weihnachtliche Getümmel stürzen.

Der Schutz vor Diebstahl beginnt dabei bereits in den eigenen vier Wänden. Wer auf den Weihnachtsmarkt geht, sollte sich bereits vorher Gedanken machen, was er dort wirklich braucht und worauf er verzichten kann. Schmuck, Wertsachen und andere Sachen, die dort nicht benötigt werden, sollten dabei besser zu Hause gelassen werden. Auch empfiehlt es sich, Geld und EC-Karten getrennt voneinander aufzubewahren. Und zwar nicht so, dass sie jeder leicht greifen kann. Verschließbare Innentaschen von Jacke oder Mantel leisten hier gute Dienste.

Auch sollte das Portemonnaie nicht einfach offen in der Po-Tasche der Hose getragen werden: vielleicht noch so, dass es leicht herausragt. Denn auch dann reicht ein einfacher Griff, damit es in den Besitz eines Langfingers überwechselt. Auch eine offene Handtasche führt leicht zum Verlust des Inhalts. Folglich sollte auch das Portemonnaie am besten in einer verschließbaren Innentasche getragen werden.

Vorsicht ist außerdem geboten, wenn man von Fremden in ein Gespräch verwickelt wird. Taschendiebe agieren oft in kleinen Grüppchen und sind dabei echte Team-Arbeiter: Während ein Übeltäter sein Opfer mit Fragen oder einem Small Talk ablenkt, schleicht sich ein anderer von hinten an und entwendet die Geldbörse. Andere wiederum rempeln ihre Opfer an oder schütten ihnen ein Getränk über die Jacke, um sie kurzzeitig abzulenken.

Leicht zu erkennen sind Diebe hingegen nicht. Wie die Polizeigewerkschaft (GdP) aktuell auf ihrer Webseite warnt, können Frauen und Männer Täter sein, ganz gleich welcher Herkunft. Und leider auch immer mehr Minderjährige und Kinder, die fürs Stehlen geschult werden. Die Diebe bemühen sich darum, möglichst wenig aufzufallen. Und das heißt: Oft sind sie eben nicht von anderen Weihnachtsmarkt-Besuchern unterscheidbar.

Die schlechte Nachricht: In der Regel kann man sich nicht mit einer Versicherung gegen einen solchen Diebstahl absichern. Die Hausratversicherung kommt hierfür nicht auf, weil es nicht aus der Wohnung gestohlen wurde – es sei denn, es handelt sich um einen Raub unter Androhung von Gewalt. Viele Anbieter erstatten immerhin das Diebesgut bis zu einer bestimmten Summe, wenn es aus dem Auto oder einem Krankenhaus-Zimmer entwendet wurde.

Ausgerechnet in der heimeligen Weihnachtszeit ist die Brandgefahr am höchsten. Im Monat Dezember müssen die deutschen Wohngebäude- und Hausratversicherer 40 Prozent mehr Brände regulieren als in anderen Monaten des Jahres, so geht aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV hervor. Häufige Ursache: der unsachgemäße Umgang mit Kerzen und Weihnachtsgestecken.

Eine Familie aus dem sächsischen Delitzsch erlebte eine Woche vor dem Weihnachtsfest einen Albtraum. Während sich der Familienvater seelenruhig in der Wohnung aufhält, bemerkt eine Nachbarin plötzlich Flammen, die aus dem Kinderzimmer aufsteigen. Sofort alarmiert sie die Feuerwehr. Doch als diese eintrifft, ist es bereits zu spät. Das ganze Haus brennt nieder, der Schaden wird auf 250.000 Euro geschätzt. Zum Glück: verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Die Polizei geht mittlerweile davon aus, dass eine defekte Akku-Batterie den Brand auslöste.

Deutlich mehr Brandschäden in Weihnachtszeit

So bitter die Geschichte auch ist: in der Weihnachtszeit sind solche Meldungen kein Einzelfall. Denn die Zahlen der Brandschäden explodieren förmlich zu Weihnachten. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) müssen die Versicherer im Monat Dezember 40 Prozent mehr Brandschäden regulieren als in anderen Monaten des Jahres.

Die Ursachen hierfür sind ebenfalls schnell ausgemacht. Schließlich sind es unzählige Kerzen und Lichter, die in der Weihnachtszeit für eine gemütliche Stimmung in den Wohnstuben sorgen. Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden! In Verbindung mit leicht entzündbaren Weihnachtsgestecken, in der Regel aus Holz und Zweigen, sorgt der unsachgemäße Umgang mit dem Licht für so manche Brandkatastrophe in der eigentlich schönsten Zeit des Jahres.

Doch schon kleine Schritte tragen dazu bei, dass zu Weihnachten alles glatt verläuft. Kerzen sollten auf eine feste Unterlage gestellt werden und nicht in die Nähe leicht brennbarer Gegenstände wie zum Beispiel Gardinen. Auch sollten brennende Kerzen nie unbeobachtet bleiben: wer das Zimmer oder die Wohnung verlässt, macht sie besser aus. Adventskränze sollten grundsätzlich auf einen schwer entflammbaren Untergrund gestellt werden. Vorsicht bei billigen Lichterketten ohne TÜV-Siegel! Auch diese sind oft Brandursache, berichtet die Stiftung Warentest.

Auch die Installation von Rauchmeldern trägt dazu bei, einen Brandherd rechtzeitig zu bemerken. Im Zweifel kann ein solcher Rauchmelder Haus und Leben retten. Wichtig: viele Hausrat- und Wohngebäude-Versicherer schreiben die Installation von Rauchmeldern sogar vor, damit sie vollumfänglich für einen Brandschaden leisten. Das gilt zum Beispiel, wenn die Installation von Rauchmeldern laut Bauordnung in der Region vorgeschrieben ist.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen

Kam es trotz aller Vorsicht zu einem Brandschaden, ist es gut eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu haben. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am Eigenheim zu beklagen haben: etwa zerstörte Wände, Fenster und Böden. Diese Schäden können sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro summieren, wie oben genanntes Beispiel zeigt. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden.