Krankentagegeld – 2016 erneut mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen

Die Bundesbürger fehlen auf Arbeit immer länger, weil sie eine psychische Erkrankung aus der Bahn wirft. Dies ist das Ergebnis des DAK-Gesundheitsreportes 2017, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Demnach registrierte die Krankenkasse im vergangenen Jahr rund 246 Ausfalltage je hundert Versicherten aufgrund seelischer Leiden. Das waren 2,5 Tage mehr als im Vorjahr.

Wie sehr die Fehlzeiten aufgrund psychischer Symptome angewachsen sind, zeigt ein Blick auf die längeren Entwicklungen. Innerhalb der letzten zwanzig Jahre hat sich ihre Zahl mehr als verdreifacht!

Frauen besonders betroffen

Ob die Bürger tatsächlich stärker unter derartigen Krankheiten leiden, ist umstritten. Eine Umfrage der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung hat zwar ergeben, dass viele Beschäftigte über steigenden Stress auf Arbeit und Termindruck klagen. Andere Forscher geben zu bedenken, dass auch die Sensibilität für psychische Erkrankungen angewachsen sei. Mit anderen Worten: Statt solche Erkrankungen vor den Kollegen und der Familie zu verstecken, ist die Bereitschaft gestiegen einen Arzt aufzusuchen – und sich notfalls krankschreiben zu lassen.

Besonders betroffen sind Frauen. Bei weiblichen Erwerbstätigen wurden im vergangenen Jahr stolze 60 Prozent mehr Fehltage wegen psychischer Erkrankungen diagnostiziert als bei Männern (311 Ausfalltage je hundert Versicherte gegenüber 191 Ausfalltagen). Auch hierfür nennt die Studie keine Gründe. Männer werden häufiger durch Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems aus der Bahn geworfen.

Privates Krankentagegeld sichert gegen Lohnausfall ab

Die Zahlen des Reports zeigen einen deutlichen Trend: im Falle einer Erkrankung scheiden die Arbeitnehmer immer länger im Beruf aus. Und das bedeutet ein erhebliches finanzielles Risiko. Wird man als gesetzlich Versicherter krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen das Gehalt weiter. Dann springt die Krankenkasse ein: mit deutlich niedrigeren Zahlungen. Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Doch viele Versicherte fallen durch das Raster. So haben beispielsweise mitversicherte Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung keinen Anspruch darauf, ebensowenig Praktikanten und Studenten. Und sogar Unternehmer, die freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung untergekommen sind, müssen sich selbst kümmern. Für Unternehmer bedeutet eine längere Krankheit das höchste finanzielle Risiko. Schließlich können sie auch in den ersten Wochen nicht auf eine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers hoffen!

Hier kann eine private Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen. Sie ist gerade für Selbstständige sehr zu empfehlen. Sie zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz, wenn der Lohn aufgrund einer Erkrankung wegfällt.

Auf Leistungen achten!

Bei der Auswahl einer Krankentagegeldversicherung sollte auf Vertragsdetails geachtet werden: So sollte der Versicherungsschutz aufgestockt werden können, wenn sich das eigene Einkommen steigert – vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Der Vertrag sollte nicht in den ersten drei Jahren seitens des Versicherers kündbar sein. 
Auch bei Rückfallerkrankungen und demnach wiederholter Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherer zahlen. Nochmals die Karenzzeit abzuwarten, bis die Krankentagegeld-Versicherung zahlt, sollte ausgeschlossen werden. Zudem leistet nicht jeder Versicherer im Fall von Kur-Aufenthalten und Reha-Maßnahmen: Auch hierauf gilt es, in den Verträgen zu achten!