Beiträge

Die Rente für den nächsten Monat ist oft schon überwiesen – doch mit dem Tod eines Rentners endet auch der Rentenanspruch. Was viele nicht wissen: Dieses Geld gehört nicht zu seinem Erbe. Wer es ausgibt, riskiert Rückforderungen. Was Hinterbliebene jetzt tun sollten, um Ansprüche zu sichern – und Fehler zu vermeiden.

Wenn ein Rentner stirbt, wird die Rentenzahlung nicht sofort gestoppt – oft ist die nächste Monatsrente schon auf dem Konto eingegangen. Doch Vorsicht: Dieser Betrag gehört nicht zum Nachlass und darf nicht einfach verwendet werden, etwa für Beerdigungskosten. Die Rentenversicherung bucht das Geld zurück.

Anders sieht es aus, wenn der oder die Verstorbene verheiratet war. In diesem Fall besteht in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Deshalb sollten Witwen und Witwer möglichst zügig aktiv werden: Nach dem Erhalt der Sterbeurkunde sollte zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden. In dieser Übergangszeit wird die Rente noch drei Monate in voller Höhe weitergezahlt – genug Zeit, um die eigentliche Hinterbliebenenrente zu beantragen.

Gut zu wissen: Die zu viel gezahlte Rente kann in solchen Fällen mit der kommenden Zahlung der Witwen- oder Witwerrente verrechnet werden. Wer sich frühzeitig um die Formalitäten kümmert, vermeidet finanzielle Engpässe in einer ohnehin belastenden Lebenssituation.

Die Sorge um eine ausreichende Altersvorsorge wächst – vor allem bei jungen Erwachsenen. Laut einer aktuellen Umfrage vertraut nur eine kleine Minderheit auf die gesetzliche Rente als alleinige Einkommensquelle im Alter. Besonders groß ist die Verunsicherung bei Frauen.

Lediglich 14 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente für ein auskömmliches Leben im Ruhestand reichen wird. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen sind es sogar weniger als acht Prozent. Auch das sogenannte Gender Pension Gap – also die Differenz zwischen der Altersvorsorge von Männern und Frauen – wird zunehmend als Problem erkannt: Rund zwei Drittel der jungen Befragten sind überzeugt, dass das Geschlecht einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Absicherung im Alter hat.

Nur 13,9 Prozent der Frauen fühlen sich eigenen Angaben zufolge gut auf den Ruhestand vorbereitet – bei Männern sind es 21,5 Prozent. Die Umfrageergebnisse deuten darauf hin, dass sowohl das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als auch das Gefühl eigener Vorsorgefähigkeit bei vielen Menschen fehlt.

Experten fordern deshalb eine breit angelegte Reform der Altersvorsorge. Neben einer nachhaltigen Stärkung der gesetzlichen Rente gelten ergänzende Lösungen – wie betriebliche und private Vorsorge – als zentrale Stellschrauben. Das Ziel: Ein gerechteres und tragfähigeres Rentensystem, das alle Generationen einbezieht und die bestehenden Lücken schließt.

Die repräsentative Umfrage wurde im Dezember 2024 durchgeführt und umfasste insgesamt 2.500 Befragte. Neben der Gesamtbevölkerung wurden gezielt auch Personen einbezogen, die bereits privat vorsorgen – sowie Beschäftigte aus dem medizinischen Sektor. Die Ergebnisse zeigen: Der Reformdruck wächst – insbesondere bei jungen Erwachsenen und Frauen.

Eine Ärztin, die im Auftrag einer Gemeinde die zweite Leichenschau übernimmt, gilt nicht als scheinselbstständig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Damit bleibt die Ärztin von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Hoheitliche Aufgabe – keine abhängige Beschäftigung

Mit Urteil vom 22. Januar 2025 (Az. L 5 BA 1266/24) stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar: Die Tätigkeit der Ärztin bei der zweiten Leichenschau erfolgt eigenverantwortlich und begründet keine abhängige Beschäftigung. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ursprünglich Beiträge eingefordert, da sie eine Eingliederung in die Organisation der Gemeinde annahm – scheiterte jedoch vor Gericht.
Die Zusammenarbeit war formlos geregelt: Die Ärztin wurde nach Bedarf angefragt und erhielt für jeden Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro. Diese Vereinbarung wich von der üblichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Flexibles Engagement statt fester Einbindung

Die Ärztin arbeitete nicht exklusiv für die Gemeinde und war in ihrer Einsatzplanung frei. Meist stimmten sich mehrere Ärztinnen und Ärzte kurzfristig untereinander ab. Einen Dienstplan oder Vertretungsregelungen gab es nicht.
Ihre Aufgabe beschränkte sich auf die Feststellung des natürlichen Todes. Organisatorische Aufgaben – wie Terminierung oder Dokumentenmanagement – übernahm die Stadtverwaltung. Die Ärztin selbst entschied eigenverantwortlich über den Ablauf der Leichenschau.

Rentenversicherung forderte Beiträge

Trotz dieser Umstände verlangte die Deutsche Rentenversicherung Beiträge. Ihre Begründung: Durch Vorgaben zu Ort und Zeit sei die Ärztin organisatorisch eingebunden gewesen. Das Landessozialgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht – und stellte auf die rechtliche Qualität der Tätigkeit ab.

Warum die Ärztin als Selbstständige gilt

Das Gericht betonte: Die zweite Leichenschau ist ein hoheitlicher Akt, der auf Grundlage einer staatlichen Beleihung erfolgt. Die Ärztin handelt nicht als bloße Auftragnehmerin, sondern als beliehene Amtsträgerin – mit eigener Entscheidungsbefugnis und eigenständiger Verantwortung.
Eine Weisungsgebundenheit gegenüber der Gemeinde bestand nicht. Auch die Ausstellung amtlicher Dokumente in eigenem Namen sprach klar für eine selbstständige Tätigkeit.
Hinzu kam: Die 30-Euro-Pauschale wurde zwar zunächst von der Gemeinde gezahlt, letztlich aber von den Angehörigen getragen – ein weiteres Indiz gegen ein klassisches Arbeitsverhältnis.

Wer seine Rente aufstocken oder Lücken im Versicherungskonto schließen möchte, hat dafür nur noch bis zum 31. März 2025 Zeit. Mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Versicherte ihre Altersvorsorge gezielt verbessern.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass freiwillige Beiträge für das Jahr 2024 nur noch bis zum 31. März 2025 gezahlt werden können. Diese Möglichkeit kann besonders für diejenigen sinnvoll sein, die ihre spätere Rente erhöhen oder einen eigenen Rentenanspruch erwerben möchten.

Wer kann freiwillig einzahlen?

Freiwillige Beiträge können von allen Personen gezahlt werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Beiträge leisten. Wer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist von dieser Option ausgeschlossen.

Welche Vorteile bieten freiwillige Beiträge?

  • Höhere Rente: Jede zusätzliche Einzahlung kann sich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirken.
  • Anspruch sichern: Wer bisher nicht ausreichend Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann durch freiwillige Beiträge die Mindestversicherungszeit erfüllen.
  • Lücken schließen: Wer 2024 nicht durchgehend versicherungspflichtig war, kann entstandene Lücken bis zum Stichtag schließen.

Wie viel kann eingezahlt werden?

Versicherte können flexibel zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro wählen.

Wichtige Hinweise zur Zahlung

Bei der Überweisung müssen der vollständige Name, die Versicherungsnummer und der Zeitraum, für den die Beiträge gezahlt werden, angegeben werden. Vor der Einzahlung empfiehlt es sich, mit der Deutschen Rentenversicherung zu klären, ob die freiwillige Beitragszahlung im individuellen Fall sinnvoll ist.
Weitere Informationen sowie das notwendige Antragsformular sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.

Zum Jahresbeginn treten wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Von stabilen Beitragssätzen bis hin zu neuen Verdienstgrenzen – ein Überblick, was Sie wissen sollten.

Beitragssatz bleibt stabil
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt 2025 bei 18,6 Prozent. Damit bleibt die Belastung trotz steigender Kosten unverändert.

Neue Verdienstgrenzen für Hinzuverdiener
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann 2025 mehr hinzuverdienen. Die Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro pro Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es 39.322 Euro. Das schafft mehr Flexibilität für Betroffene, die ihre Einnahmen aufstocken möchten.

Anpassung des Renteneintrittsalters
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen, können weiterhin ab 63 Jahren in Rente gehen. Jüngere Jahrgänge müssen jedoch mit höheren Abschlägen rechnen – für den Jahrgang 1962 liegt der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt bei 13,2 Prozent.

Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 2025 gilt erstmals eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für ganz Deutschland. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Dies erleichtert die Berechnung von Beiträgen und sorgt für mehr Gleichheit.

Freiwillige Beiträge und Steueranteil steigen
Für Selbstständige oder freiwillig Versicherte steigt der Mindestbeitrag auf 103,42 Euro monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.497,30 Euro. Wer 2025 in Rente geht, muss zudem mit einer höheren Steuerlast rechnen: 83,5 Prozent der Rente werden steuerpflichtig. Bestandsrentner sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Erhöhung der Minijob-Grenze
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und liegt ab Januar bei 556 Euro monatlich. Sie orientiert sich dynamisch am gestiegenen Mindestlohn, der 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.

Zahlen des Bundessozialministeriums zeigen, dass jeder fünfte Rentner, der 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, weniger als 1.200 Euro brutto Rente erhält. Welche Faktoren die Rentenhöhe beeinflussen und wie die Gesamtsituation vieler Rentner aussieht.

Aktuelle Zahlen des Bundessozialministeriums belegen, dass jeder fünfte Rentner nach mindestens 45 Beitragsjahren weniger als 1.200 Euro brutto Rente erhält. Von 5,24 Millionen Altersrenten mit mindestens 45 Versicherungsjahren lagen rund 1,08 Millionen Rentenzahlbeträge Ende letzten Jahres unter dieser Schwelle.

Im Durchschnitt betrug die Altersrente für diese Gruppe 1.604 Euro monatlich. Dabei zählen nicht nur Arbeitsjahre zur Versicherungszeit, sondern auch Wehrdienst, Studium oder Kindererziehungszeiten. Besonders westdeutsche Frauen sind oft von längeren Arbeitspausen, Teilzeitarbeit und niedrigeren Löhnen betroffen, was rentenmindernd wirkt.

Die Bundesregierung betont, dass die Rentenhöhe nicht das gesamte Einkommen widerspiegelt, da viele Rentner zusätzliche Ansprüche aus privater und betrieblicher Altersvorsorge haben. Oft ergibt sich eine auskömmliche Gesamtsituation durch das Einkommen des Partners. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt das durchschnittliche Netto-Gesamteinkommen von Ehepaaren in Deutschland bei 2.907 Euro im Monat, wenn man Alterssicherungsleistungen und zusätzliche Einkünfte berücksichtigt.

Im Jahr 2023 gingen fast eine Million Deutsche in den Ruhestand, erhielten jedoch im Schnitt nur 1.110 Euro monatlich. Besonders auffällig ist die erhebliche Rentenlücke zwischen Männern und Frauen.

Im Jahr 2023 traten 952.658 Deutsche altersbedingt in den Ruhestand, wie die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen. Im Durchschnitt erhielten diese Neurentner eine monatliche Rente von 1.110,26 Euro. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Rentenbezügen von Männern und Frauen.

Frauen erhalten fast 28 Prozent weniger Rente

Von den neuen Altersrentnern waren 491.952 Frauen, was 31.246 mehr als bei den männlichen Rentenbeziehern ist. Trotzdem erhielten Frauen im Schnitt nur 936,91 Euro monatlich, während Männer durchschnittlich 1.295,36 Euro erhielten. Damit liegt die Rente von weiblichen Neurentnern rund 27,7 Prozent unter der der Männer.

Mini-Renten auf Bürgergeldniveau

Von den 952.658 Rentenbeziehern im Jahr 2023 erhielten 397.579 Personen eine Regelaltersrente, die im Schnitt bei nur 727,85 Euro pro Monat lag. Diese Mini-Rente betrifft 41,7 Prozent der Neurentner und liegt oft nur knapp über dem Niveau des Bürgergelds. Besonders betroffen sind Frauen, die im Schnitt nur 628,78 Euro monatlich erhalten. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 liegt die Grundsicherung für Alleinstehende bei 563 Euro pro Monat.

Bessere Renten für langjährig Versicherte

Besser sieht es für die besonders langjährig Versicherten aus. Diese müssen 45 Beitragsjahre vorweisen und erhielten im Durchschnitt eine Altersrente von 1.565,42 Euro. Die 212.611 langjährig Versicherten mit 35 Beitragsjahren erhielten durchschnittlich 1.172,68 Euro. Zudem erhielten 62.210 Personen aufgrund einer schweren Behinderung eine durchschnittliche Altersrente von 1.302,89 Euro pro Monat.

Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderung, die Altersarmut in Deutschland zu bekämpfen und eine gerechtere Verteilung der Renten zu erreichen, insbesondere zwischen Männern und Frauen.

Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss jedoch beantragt werden und variiert je nach individueller Rentenhöhe und Krankenkassenbeitrag. Erfahren Sie mehr über die Berechnungsgrundlagen und wie Sie den Zuschuss beantragen können.

Rentnerinnen und Rentner, die entweder privat oder freiwillig krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zu erhalten. Dieser Zuschuss muss aktiv beantragt werden, beispielsweise zusammen mit der Beantragung der Rente.

Für freiwillig Versicherte hängt die Höhe des Zuschusses von mehreren Faktoren ab: der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Zur Berechnung des Zuschusses wird dieser Satz um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das daraus resultierende Ergebnis wird halbiert, was dann die Basis für die Zuschusshöhe bildet.

Auch privat versicherte Rentner können einen Zuschuss erhalten, der grundsätzlich ähnlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet wird. Hierbei wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt, der derzeit bei 1,7 Prozent liegt. Der Zuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

Rentner sollten beachten, dass der Zuschuss nicht automatisch gewährt wird, sondern aktiv beantragt werden muss. Es lohnt sich, rechtzeitig Informationen einzuholen und den Antrag zusammen mit der Rentenbeantragung einzureichen, um die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.

Können Selbstständige Mitglied der Deutschen Rentenversicherung werden? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche Vorteile das bietet.

Einige Berufsgruppen unter Selbstständigen, wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten, unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Mehrheit der Selbstständigen fällt jedoch nicht automatisch unter diese Regelung. Ihnen bietet sich allerdings die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht auf Antrag zu erlangen.

Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von einem umfangreichen Leistungsspektrum. Dieses umfasst nicht nur die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Renten bei Erwerbsminderung. Zusätzlich haben pflichtversicherte Selbständige die Möglichkeit, staatliche Zulagen für eine Riester-Rente zu erhalten.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach einem Regelbeitrag, der aktuell bei 657,51 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Für Existenzgründer gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen ermöglicht, in ihrem Gründungsjahr und den darauf folgenden drei Kalenderjahren nur die Hälfte des Regelbeitrags zu entrichten. Es besteht auch die Option, höhere oder niedrigere Beiträge zu leisten, abhängig vom jeweiligen Arbeitseinkommen. Der Mindestbeitrag liegt dabei monatlich bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt.

Die Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) markiert einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge der Bundesbürger. Doch eine aktuelle Umfrage offenbart noch erheblichen Informations- und Beratungsbedarf.

Informationslücke trotz hoher Wichtigkeit

Obwohl die Digitale Rentenübersicht seit Herbst 2023 verfügbar ist, haben lediglich 38 Prozent der Befragten von ihr gehört, und nur 22 Prozent haben diesen Service bereits genutzt. Diese Zahlen zeigen, dass trotz der hohen Bedeutung, die der DRÜ für die individuelle Altersvorsorge zukommt, das Bewusstsein in der Bevölkerung noch nicht entsprechend ausgeprägt ist.

Nutzungsintention und Beratungsbedarf

Unter den Nutzern der DRÜ herrscht allerdings eine positive Resonanz: 90 Prozent derjenigen, die sie bereits in Anspruch genommen haben, planen, dies auch zukünftig zu tun. Ein besonders hervorzuhebendes Ergebnis der Umfrage ist der ausgedrückte Wunsch nach zusätzlicher Beratung durch Berater oder Vermittler, den 90 Prozent der Nutzer als wichtig erachten. Dies unterstreicht die Rolle der DRÜ nicht nur als Informationsinstrument, sondern auch als Ausgangspunkt für weiterführende Beratungsgespräche.

Jüngere Generation zeigt Interesse

Interessanterweise nutzen auch junge Leute zwischen 18 und 34 Jahren die DRÜ und bekunden ein überdurchschnittlich hohes Interesse an zusätzlicher Beratung. Dies deutet auf ein gesteigertes Bewusstsein für die Notwendigkeit vorzeitiger und strategischer Altersvorsorgeplanung in dieser Altersgruppe hin.

Datenschutz als Priorität

Ein weiteres zentrales Ergebnis der Umfrage ist die hohe Priorität des Datenschutzes für die Nutzer der DRÜ. 84 Prozent der Befragten messen diesem Aspekt eine eher hohe oder sehr hohe Bedeutung bei. Dieser Punkt sollte bei der weiteren Entwicklung und dem Ausbau der DRÜ stets im Fokus stehen.

Fazit und Ausblick

Die Umfrageergebnisse legen nahe, dass die Digitale Rentenübersicht das Potenzial hat, ein wichtiges Instrument für die Planung der persönlichen Altersvorsorge zu werden. Allerdings ist es entscheidend, die Informationslücken zu schließen und die Bevölkerung umfassend über die DRÜ aufzuklären. Berater, Makler und Vermittler spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie aktiv auf ihre Klienten zugehen und individuelle Beratung anbieten.

Über die Umfrage:
Die Umfrage wurde online vom Hamburger Marktforschungsunternehmen Appinio durchgeführt. Auftraggeber ist die Aeiforia GmbH.