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Die Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) markiert einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge der Bundesbürger. Doch eine aktuelle Umfrage offenbart noch erheblichen Informations- und Beratungsbedarf.

Informationslücke trotz hoher Wichtigkeit

Obwohl die Digitale Rentenübersicht seit Herbst 2023 verfügbar ist, haben lediglich 38 Prozent der Befragten von ihr gehört, und nur 22 Prozent haben diesen Service bereits genutzt. Diese Zahlen zeigen, dass trotz der hohen Bedeutung, die der DRÜ für die individuelle Altersvorsorge zukommt, das Bewusstsein in der Bevölkerung noch nicht entsprechend ausgeprägt ist.

Nutzungsintention und Beratungsbedarf

Unter den Nutzern der DRÜ herrscht allerdings eine positive Resonanz: 90 Prozent derjenigen, die sie bereits in Anspruch genommen haben, planen, dies auch zukünftig zu tun. Ein besonders hervorzuhebendes Ergebnis der Umfrage ist der ausgedrückte Wunsch nach zusätzlicher Beratung durch Berater oder Vermittler, den 90 Prozent der Nutzer als wichtig erachten. Dies unterstreicht die Rolle der DRÜ nicht nur als Informationsinstrument, sondern auch als Ausgangspunkt für weiterführende Beratungsgespräche.

Jüngere Generation zeigt Interesse

Interessanterweise nutzen auch junge Leute zwischen 18 und 34 Jahren die DRÜ und bekunden ein überdurchschnittlich hohes Interesse an zusätzlicher Beratung. Dies deutet auf ein gesteigertes Bewusstsein für die Notwendigkeit vorzeitiger und strategischer Altersvorsorgeplanung in dieser Altersgruppe hin.

Datenschutz als Priorität

Ein weiteres zentrales Ergebnis der Umfrage ist die hohe Priorität des Datenschutzes für die Nutzer der DRÜ. 84 Prozent der Befragten messen diesem Aspekt eine eher hohe oder sehr hohe Bedeutung bei. Dieser Punkt sollte bei der weiteren Entwicklung und dem Ausbau der DRÜ stets im Fokus stehen.

Fazit und Ausblick

Die Umfrageergebnisse legen nahe, dass die Digitale Rentenübersicht das Potenzial hat, ein wichtiges Instrument für die Planung der persönlichen Altersvorsorge zu werden. Allerdings ist es entscheidend, die Informationslücken zu schließen und die Bevölkerung umfassend über die DRÜ aufzuklären. Berater, Makler und Vermittler spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie aktiv auf ihre Klienten zugehen und individuelle Beratung anbieten.

Über die Umfrage:
Die Umfrage wurde online vom Hamburger Marktforschungsunternehmen Appinio durchgeführt. Auftraggeber ist die Aeiforia GmbH.

Langjährig Rentenversicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, erhielten zuletzt im Durchschnitt eine monatliche Rente von rund 1.370 Euro.

Diese Informationen stammen aus den Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, die auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zurückgehen.

Die Rente für langjährig Versicherte betrug zum Ende des Jahres 2021 durchschnittlich 1.370 Euro. Dies geht aus einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hervor, basierend auf den Daten des Bundesarbeitsministeriums, die von der Linken im Bundestag angefragt wurden. Im Osten Deutschlands erhielten Altersruheständler demnach durchschnittlich nur 1.255 Euro, während es im Westen 1.423 Euro monatlich waren.

Erstmals kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Wer diese Altersrente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, muss für jeden Monat, den er früher in Rente geht, einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent akzeptieren, maximal bis zu 14,4 Prozent.

Laut dem Bundesarbeitsministerium war der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für langjährig Versicherte im Saarland am höchsten. Dort wurde im Durchschnitt eine Altersrente von 1.488 Euro ausgezahlt. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit 1.482 Euro und Hamburg mit 1.458 Euro. Die niedrigsten Beträge wurden in drei ostdeutschen Bundesländern verzeichnet: In Sachsen betrug der durchschnittliche Zahlbetrag 1.242 Euro, in Sachsen-Anhalt 1.237 Euro und in Thüringen 1.226 Euro.

Ab Juli 2023 erhalten die Rentner in Ost und West mehr Geld. Während die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent angehoben werden, steigen die Bezüge im Osten um 5,86 Prozent.

In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.

Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen – um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.

Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Für das Jahr 2023 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 sollte das Altersgeld im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen.

Rentensteigerung fällt höher aus

Doch nun dürfen sich über 21 Millionen deutsche Altersrentner über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Während die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 5,86 Prozent angehoben. Dabei sei der Nachhaltigkeitsfaktor sogar mit eingepreist. Dieser wirke sich mit – 0,1 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 36,02 Euro auf 37,60 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 35,52 Euro auf 37,60 Euro.
36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro.
Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Diese waren um 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern gestiegen. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei “Ein-Euro-Jobs” außer Acht bleiben.

Ein positiver Nebeneffekt der guten Lohnentwicklung im Osten ist die Anhebung des Rentenwerts auf das Westniveau. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden. Damit ist die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.

Bundesarbeitsminister Heil begrüßte die deutliche Anhebung: “Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird. Die Renten steigen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen.”

Rentenniveau soll stabil bleiben

Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte “doppelte Haltelinie”, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.

Da die “doppelte Haltelinie” nur noch bis zum Jahr 2025 gilt, kündigte Heil eine Fortsetzung einer der beiden Haltelinien an. “Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verlässlich bleibt”, sagte der SPD-Politiker.

Wer freiwillig Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten will, hat dafür noch bis zum 31. März Gelegenheit.

Bis Ende diesen Monats können noch freiwillige Beitragszahlungen für 2021 an die Deutsche Rentenversicherung entrichtet werden.

Freiwillige Beitragszahlungen können in mehrerer Hinsicht nützlich sein. So lassen sich dadurch spätere Rentenansprüche erhöhen sowie Lücken im Versicherungskonto schließen: etwa um Wartezeiten für die Altersrente oder Anrecht auf Rehaleistungen der Rentenkasse zu sichern. Auch wer Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes angerechnet bekam, aber die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hat, kann sich damit Rentenansprüche sichern. Personen, die nicht von Erwerbseinkommen leben – beispielsweise Hausfrauen oder -männer – können so Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung aufbauen.

Freiwillige Rentenbeiträge können Personen leisten, die in Deutschland wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind, noch keine Altersvollrente beziehen und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillig Beiträge zahlen. Diese Möglichkeit nutzen aktuell mehr als 300.000 Menschen.

Der monatliche Mindestbeitrag für 2022 beträgt 83,70 Euro; der Höchstbetrag 1.311,30 Euro.
Für 2021 beläuft sich der monatliche Mindestbeitrag ebenfalls auf 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.320,60 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erinnert aktuell angehende Rentnerinnen und Rentner daran, dass der Antrag auf Rente rechtzeitig eingereicht werden muss. Denn wer die Rente pünktlich auf dem Konto haben will, muss lange vorher tätig werden: Drei Monate vor Rentenbeginn muss das Antragsformular vorliegen.

Wer auf ein langes Arbeitsleben zurückblickt, der will auch mal im Ruhestand seine wohlverdiente Altersrente genießen. Das Problem: Viele angehende Rentnerinnen und Rentner wissen nicht, dass diese nicht automatisch auf das Konto kommt, sondern aktiv beantragt werden muss. Und zwar rechtzeitig, wie nun die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert.

Demnach muss der vollständig ausgefüllte Rentenantrag bereits rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn vorliegen bzw. beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht worden sein. Nur so lasse sich eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der ersten Rentenzahlung vermeiden. Das bedeutet aber zugleich, dass man bereits deutlich vorher aktiv werden sollte. Denn der Rentenversicherung müssen auch Versicherungs-Unterlagen für noch fehlende Zeiten nachgereicht werden, etwa der Nachweis von Ausbildungs-Zeiten. Wenn dann die Unterlagen nicht vollständig sind, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Nicht alle Versicherungs-Zeiten, die Rentenansprüche begründen, sind üblicherweise im Versicherungsverlauf gespeichert.

Die Rentenversicherung benötigt darüber hinaus die Steueridentifikationsnummer, die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC), wenn die Rente ins Ausland überwiesen werden soll. Der Rentenantrag lässt sich unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html auch online stellen. Dennoch sollte man sich nicht scheuen, notfalls noch einmal eine Beratung von Renten-Experten in Anspruch zu nehmen, wenn Fragen offen sind. Denn im Zweifel können fehlende Angaben und Zeiten dazu führen, dass man Gelder schlicht verschenkt.

Sollten Deutsche länger arbeiten, um die Rentenkasse nicht zu überlasten? Klares ‚Nein‘ der Bevölkerung zu dieser Frage. Doch wer Abschläge in Kauf nimmt, um eher in den Ruhestand zu gehen, kommt an privater Vorsorge nicht vorbei.

Versicherungsmathematiker und Wirtschaftsforscher sind sich einig: Will man Rentenniveau und Beiträge stabil halten, bleiben nicht viele Handlungsoptionen. Der massive Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wäre ebenso eine Möglichkeit wie eine Erhöhung der Steuerzuschüsse oder ein höheres Renteneintrittsalter.

Befürworter der Erhöhung des Renteneintrittsalters argumentieren, dass der medizinische Fortschritt und die Verbesserung der Lebensbedingungen zu einer höheren Lebenserwartung und damit zu einer gestiegenen Rentenbezugsdauer geführt hätten. Dieser Entwicklung müsse mit einer Anpassung des Renteneintritts Rechnung getragen werden.

Insbesondere Sozialverbände kritisierten solche Vorhaben. So schrieb der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass es sich dabei um ein verstecktes Rentenkürzungsprogramm handeln würde. Denn gerade Menschen, die in ihrem Erwerbsleben hohen körperlichen oder/und psychischen Belastungen ausgesetzt waren, haben eine deutlich geringere Lebenserwartung.

Zu einer ganz ähnlichen Argumentation griff auch der Sozialverband VdK und stützte sich dabei auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW). “Eine Erhöhung auf 68, 69 oder gar 70 Jahre würde die soziale Spaltung in der älteren Bevölkerung weiter verschärfen und zu noch mehr Altersarmut führen”, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Damit trifft die VdK-Präsidentin im Kern die Mehrheitsmeinung der Deutschen, wie eine andere Studie zeigt. Dort wurde im Auftrag eines Versicherers gefragt, in welchem Alter die Deutschen in den Ruhestand gehen würden. Ergebnis der repräsentative Umfrage, an der sich im April 2021 genau 2.500 Personen beteiligten: 70 Prozent der Deutschen wollen nicht über das 60. Lebensjahr hinaus arbeiten.

Wer einen zu einem selbstgewählten Zeitpunkt in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Kauf nehmen und das in seine langfristige Planung einbeziehen. Die geschmälerten Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung sollten im Alter nicht die einzige Einkommensquelle darstellen.

Die Deutschen befürworten mehrheitlich eine ‚Aktienrente‘ als Ergänzung zur gesetzlichen Rente, ermittelte eine aktuelle Studie. Die zeigt auch: Das Vertrauen in die gesetzliche Rente schwindet.

Die Deutschen sind in Sachen Altersvorsorge und Rente reformbereit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative forsa-Umfrage. 86 Prozent der Befragten gaben an, dass kein Vertrauen in die Stabilität und Sicherheit der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer aktuellen Form hätten.

Kommt es nach der Bundestagswahl zu einer Rentenreform, würden 58 Prozent der Befragten eine Aktienrente als deren Kernstück befürworten, so die Studie. Überdurchschnittlich hoch ist die Befürwortung eines solchen Bürgerfonds bei Männern (63%) und Befragten, die bereits Aktien besitzen (72%).

Auffällig ist an den Ergebnissen, dass jüngere Befragte den Chancen des Kapitalmarktes größeres Vertrauen entgegenbringen. So halten 61 Prozent der 18- bis 29-Jährigen Aktien, Aktienfonds bzw. ETFs zur Absicherung im Alter für geeignet. Für die Gesamtheit der Befragten liegt dieser Wert bei 51 Prozent.

Wie Aktienkultur in Deutschland gestärkt werden könnte

Wie könnten Anreize geschaffen werden, um die Aktienkultur in Deutschland zu stärken? – Auch das wollte die Studie ermitteln. Ergebnis: Die Mehrheit der Befragten (58 Prozent) würden verstärkt in Aktien, Fonds, ETFs oder Anleihen investieren, wenn die Auszahlungen nach einer Haltedauer von mindestens 5 Jahren steuerfrei wären. Auch hier sind die jüngeren Umfrage-Teilnehmer positiver gestimmt 18- bis 29-Jährigen (75 Prozent). Überproportional groß ist die Gruppe der Befürworter dieser Steuerfreiheit bei den (18- bis 29-Jährigen; 75%).

Über die Studie:
Die Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für eine Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt, hat in Zusammenarbeit mit der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH eine repräsentative Umfrage zur Zukunft der gesetzlichen Rente unter dem Titel “Altersvorsorge und Aktienrente” durchgeführt. Die repräsentative Umfrage wurde unter 1.002, nach einem Zufallsverfahren ausgewählten Bundesbürgern zwischen 18 und 70 Jahren, durchgeführt.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wurden die ersten von 1,3 Millionen Bescheiden für die Grundrente verschickt. Gewarnt wird allerdings vor Trickbetrügern, die mit Fragebögen zur Grundrente unterwegs sind.

Zu Jahresbeginn 2021 trat das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Nun werden die ersten Bescheide an die rund 1,3 Millionen Rentner versandt, die die Voraussetzungen für den Erhalt der steuerfinanzierten Grundrente erfüllen.

Der Anspruch besteht, wenn mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Der Verdienst muss bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben. Im Einstiegsbereich ab 33 Jahren Grundrentenzeiten wird ein aufwachsender Zuschlag berechnet; der durchschnittliche Verdienst muss hier entsprechend niedriger liegen.

Um den Grundrenten-Zuschlag zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bis Ende 2022 automatisch etwa 26 Millionen Bestandsrenten und zahlt den Grundrentenzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 bzw. zum individuellen Rentenbeginn aus. Die Auszahlung des Grundrentenzuschlags erfolgt im Anschluss im Rentenzahlverfahren.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt unterdessen vor Trickbetrügern, die gefälschte “Fragebögen zur Grundrente” verschicken, um persönliche Daten von Rentenversicherten zu erbeuten. So sollen beispielsweise Kontodaten angegeben werden, um die Grundrente zu bekommen.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu klar, dass niemand einen Antrag auf Grundrente stellen muss. Die Anspruchsprüfung und die Auszahlung erfolgen automatisch.

Ziehen Rentner ins Ausland, zieht die Rente mit. Immer mehr Deutsche verbringen ihren Ruhestand außerhalb Deutschlands. Worauf dabei geachtet werden muss.

1,74 Millionen Renten überwies die Gesetzliche Rentenversicherung 2020 ins Ausland. Dabei sind grundsätzlich zwei verschiedene Empfängergruppen möglich: Zum einen Deutsche, die ihre Altersrente im Ausland verbringen. Ihre Zahl stieg in den letzten drei Jahren:

  • 2018: 240.000
  • 2019: 246.446
  • 2020: 248.000

Glaubt man, die Deutschen würden das Ende ihres Erwerbslebens am liebsten unter Palmen verbringen, belehrt ein Blick in die Statistik: Denn die meisten Auslandsrenten an Deutsche werden in die südlichen Nachbarländer Österreich (knapp über 27.000) und Schweiz (etwas weniger als 27.000) überwiesen. Auf Rang drei folgen die USA, wohin 2020 23.000 Renten an Deutsche gezahlt werden.

Die zweite, weitaus größere Empfänger-Gruppe bilden Ausländer, die in Deutschland Rentenansprüche erworben haben. Oft handelt es bei diesen Personen um ehemalige Gastarbeiter, die nach dem Ende ihres Erwerbslebens in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.

Rente im Ausland: Aufenthaltsregeln und Steuerpflicht beachten

Wer seine Rente im Ausland verbringen will, muss einige wichtige Aspekte beachten. Ob die Rente ohne Abzüge gezahlt wird, kann u.a. von folgenden Faktoren abhängen:

  • Aufenthaltsdauer
  • ob und welche Sozialabkommen mit dem Zielland bestehen
  • welche Art der Rente bezogen wird

Für Rentner, die sich nur ‚vorübergehend‘ im Ausland aufhalten, ist es am einfachsten. Die DRV versteht unter ‚vorübergehend‘ einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten im Jahr.
Mit Abzügen muss hingegen rechnen, wer sich mindestens sechs Monate und länger im Ausland aufhält. Eine ungekürzte Rente gibt es nur bei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen, Schweiz oder Liechtenstein.

Mit einer sogenannten ‚Lebensbescheinigung‘ wird einmal im Jahr durch die DRV geprüft, ob die Auslandsrentner noch leben. Deutsche Auslandsvertretungen oder Geldinstitute nehmen eine solche Bestätigung vor. In einigen Ländern – zum Beispiel Österreich, Italien oder Schweiz – ist das nicht notwendig, weil diese Staaten den Tod des Rentenempfängers automatisch an deutsche Behörden weiter melden.

Auch steuerliche Aspekte sollten vor einem Umzug ins Ausland bedacht werden. So greift für deutsche Rentner im Ausland die ‚beschränkte Steuerpflicht‘. Dadurch fällt allerdings Grundfreibetrag weg. Die ‚unbeschränkte Steuerpflicht‘ muss beantragt werden. Einen solchen Antrag kann man beim Finanzamt Neubrandenburg anfordern. Dieses Finanzamt ist bundesweit für alle Auslandrenten zuständig.

Die Deutsche Rentenversicherung hat jüngste Zahlen zur Rente veröffentlicht. Auch wenn diese sich noch auf das Vor-Coronajahr 2019 beziehen, so zeigt sich: Das Geld muss im Ruhestand immer länger reichen. Und das, obwohl die Bürgerinnen und Bürger später in Rente gehen.

Der aktuelle Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung präsentiert seine “neuesten” Zahlen noch für das Jahr 2019. Und doch lassen sich daran mehrere Langzeittrends aufzeigen. Auf die Statistik aufmerksam macht aktuell die Deutsche Presse-Agentur (dpa-AFX).

Ein Trend: Die Deutschen beziehen immer länger Rente, was auch mit der steigenden Lebenserwartung zusammenhängt. Demnach ist die Renten-Bezugsdauer in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2019 erhielten Männer im Schnitt 18,2 Jahre Rente, das ist binnen Zehn-Jahres-Frist ein Anstieg um 2,4 Jahre. Frauen bekommen sogar noch länger Rente: Bei ihnen kletterte die Bezugsdauer von 20,6 auf 21,7 Jahre. Zu bedenken ist: Hierbei sind neben Altersrenten auch die Renten wegen Erwerbsminderung eingerechnet.

Dass die Bezugsdauer steigt, resultiert aber nicht daraus, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zeitiger in Rente gehen würden. Im Gegenteil: Auch hier ist ein Trend nach oben zu beobachten. 2019 gingen Frauen im Schnitt mit 64,5 Jahren in den Alters-Ruhestand: 14 Monate später als zehn Jahre zuvor (63,3 Jahre). Das hat aber auch mit statistischen Sondereffekten zu tun: Dank der Mütterrente hatten erstmals viele Frauen einen Anspruch, die zuvor bei der gesetzlichen Rente leer ausgingen. Bei Männern war der Anstieg nicht ganz so deutlich: Hier kletterte das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn von 63,8 auf 64 Jahre.

Das Geld muss im Alter länger reichen!

Die schöne Botschaft ist: Tatsächlich können sich die Deutschen auf ein immer längeres Leben freuen. Frauen können bis 2030 im Schnitt auf drei zusätzliche Lebensjahre hoffen, Männer gar auf vier, so prognostiziert das “Statistische Bundesamt”. Wer im Jahr 2017 geboren wurde, dem wird bereits eine durchschnittliche Lebenserwartung von 92,9 (Frauen) bzw. 89,8 (Männer) in Aussicht gestellt. Ursache hierfür sind unter anderem der medizinische Fortschritt, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine gesündere Lebensweise der Bevölkerung.

Das bringt aber auch besondere Herausforderungen für die Planung des Lebensabends mit sich. Das Geld muss nämlich schlicht auch länger reichen, wenn man in den Ruhestand gewechselt ist. Die gesetzliche Rente wird hier für viele Seniorinnen und Senioren allein nicht genug sein – zumindest, sofern man seinen Lebensstandard aufrecht erhalten will.

Die längere Lebenserwartung sollte man folglich auch mit Blick auf die private und betriebliche Altersvorsorge berücksichtigen. Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind eine populäre Möglichkeit, das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Aber auch, wer mit Aktien, Fonds, ETFs oder Immobilien vorsorgen will, darf nicht vernachlässigen, dass das Geld länger reichen muss. Ein Tipp: Je zeitiger man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr kann auch angespart werden. Hier können auch Eltern bereits beginnen, den Grundstock für ihre Kinder zu legen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!