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Eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin beweist erneut, dass Frauen ein ungleich höheres Altersarmut-Risiko haben als Männer. Die Forscher haben sich angeschaut, wie weit die Renten von Frauen und Männern auseinanderliegen, und dafür Daten zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Das Ergebnis der Studie lässt aufhorchen. Denn speziell in Westdeutschland erwerben männliche Ruheständler teils deutlich höhere Rentenansprüche. Männer erhielten im Schnitt eine Monatsrente von 994 Euro ausgezahlt und damit rund 42 Prozent mehr als Frauen, die stolze 418 Euro weniger bekamen.

Weit besser gestaltet sich die Situation für Frauen in den neuen Bundesländern, waren doch zu DDR-Zeiten auch weitaus mehr weibliche Personen erwerbstätig. Hier erzielten Männer eine Monatsrente von 1.057 Euro was eine Differenz gegenüber den Frauen von 239 Euro bedeutet. Die Differenz beträgt hier nur 23 Prozent.

Erwerbsunterbrechung für Kindererziehung und Pflege

Warum aber haben Frauen deutlich niedrigere Rentenansprüche? Die Antwort ist schnell gefunden. Im Schnitt verdienen Arbeitnehmerinnen nicht nur weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie in schlechter bezahlten Berufen tätig sind und oft auch nur in Teilzeit. Sie unterbrechen ihr Erwerbsleben auch nach wie vor häufiger, um Kinder großzuziehen und Angehörige zu pflegen.

Beispiel Pflege: Rund drei Viertel aller 2,6 Millionen pflegebedürftigen Bundesbürger werden zu Hause von Angehörigen betreut. Laut dem Pflegereport einer großen Krankenkasse nehmen zu 90 Prozent Frauen diese Belastung auf sich. Oft müssen sie hierfür ihre Arbeitszeiten reduzieren oder die Arbeit vorübergehend ganz aufgeben.

Differenz geht leicht zurück

Immerhin: die Differenz zwischen Männern und Frauen nimmt in den letzten Jahren bei den Neurentnern etwas ab. Denn immer mehr Frauen sind erwerbstätig, erwerben hohe Qualifikationen und nehmen auch Führungspositionen ein. Das zeigt sich speziell in Westdeutschland. Beispiel Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. In Ostdeutschland sank die Differenz gar auf zehn Prozent.

Dennoch: Wenn Frauen nicht in die Altersarmut abrutschen wollen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente allein verspricht kaum ein auskömmliches Altersgehalt. Und dass die Differenz zwischen Frauen und Männern zurückgeht, liegt auch daran, dass Männer immer niedrigere Rentenansprüche erwerben, berichten die Forscher. Hier hilft ein Beratungsgespräch, den passenden Altersvorsorge-Schutz zu finden.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zum Jahreswechsel 2017 einige Änderungen geben. Angehende Rentner müssen sich auf steigende Regel-Altersgrenzen für den Renteneintritt einstellen. Auch die Rente mit 63 gibt es ohne Abschläge erst vier Monate später.

Wenn angehende Rentner im kommenden Jahr abschlagsfrei ihre Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erhalten wollen, müssen sie ein paar Monate länger arbeiten. Das berichtet die Rentenversicherung in einer Pressemeldung. Die reguläre Regelaltersgrenze steigt demnach auf 65 Jahre und sechs Monate an. Das gilt für Versicherte, die 1952 geboren wurden und im kommenden Jahr ihren 65. Geburtstag feiern. Auch für die nachfolgenden Jahrgänge wird sich das Renteneintrittsalter weiter erhöhen, bis schließlich im Jahr 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird.

Auch für die abschlagsfreie „Rente mit 63“ gibt es eine neue Altersgrenze: sie steigt auf 63 Jahre und vier Monate. Die „Rente mit 63“ erlaubt es Senioren, ohne Abschläge in Vorruhestand zu gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können. Diese Regel gilt für Versicherte, die 1954 geboren wurden und im nächsten Jahr 63 werden. Für jüngere Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate.

Eine weitere wichtige Neuregelung: ab 1. Januar 2017 haben Rentner die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten, wenn sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Clou: durch die eigenen und vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich auch die Rente. Durch diese Neuregelung will die Bundesregierung einerseits den Übergang ins Rentenalter flexibler gestalten – wollen doch viele Senioren noch freiwillig weiterarbeiten. Andererseits soll auch Fachkräften ein Anreiz gegeben werden, über das Renteneintrittsalter hinaus berufstätig zu bleiben.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente ist es unbedingt empfehlenswert privat vorzusorgen, um die Gefahr einer Altersarmut aufzufangen. Denn das Verhältnis von Lohn und zu erwartender Rente wird zukünftig weiter sinken. Sogar die Bundesregierung betont die Wichtigkeit der Privatvorsorge: Viele Bürger werden im Alter nicht ausreichend finanziell abgesichert sein, wenn sie nicht selbst privat mehr vorsorgen, so heißt es im „Alterssicherungsbericht 2016“. Ein Beratungsgespräch hilft, die passende Vorsorge zu finden!

In Deutschland gibt es immer mehr Vorruheständler, die eine Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung beziehen. Das zeigen aktuelle Zahlen, von denen eine große Tageszeitung berichtet. Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf bedeutet dabei ein hohes Armutsrisiko.

Viele Menschen müssen ihren Beruf vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgeben. Dieser Trend setzte sich auch im Vorjahr fort. Laut einem Bericht von Welt Online zählte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) genau 174.328 Neuzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das bedeutet ein Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Teils hängt diese Steigerung mit der demographischen Entwicklung zusammen: die Erwerbstätigen werden einfach immer älter. Das Durchschnittsalter der Neurentner wegen Erwerbsunfähigkeit betrug 51,6 Jahre!

Ein Anrecht auf Bezüge wegen teilweiser Erwerbsminderung in der DRV haben Menschen, die einen Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben können. Die volle Erwerbsminderung wird gar nur anerkannt, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind.

Die meisten scheiden wegen psychischer Erkrankungen aus

Schaut man auf die Gründe, weshalb diese Neurentner ihre Arbeit vorzeitig aufgeben mussten, bestätigt sich der Trend der letzten Jahre. Stolze 43 Prozent aller Frührentner mussten wegen einer dauerhaften psychischen Erkrankung ausscheiden. Bei 12,9 Prozent war eine Erkrankung des Skeletts oder der Muskulatur die Ursache, bei 12,4 Prozent Krebs, bei 9,5 Prozent das Herz bzw. der Kreislauf.

Damit sind nicht mehr jene Fälle hauptverantwortlich für eine Erwerbsunfähigkeit, die aus schwerer körperlicher Arbeit resultieren. Auch wer im Büro oder viel im Sitzen arbeitet, ist gefährdet. Hier findet seit Jahren eine Verschiebung statt: noch im Jahr 1993 schieden nur 15,4 Prozent aller Erwerbsminderungs-Frührentner aufgrund psychischer Störungen aus. Stress, ein hoher Leistungsdruck und die zunehmende Vermischung von Berufs- und Freizeit fordern hier ihren Tribut!

Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente: zwischen 640 und 702 Euro

Dass die gesetzliche Rente zur Absicherung der Arbeitskraft allein nicht ausreicht, zeigt die durchschnittlich ausgezahlte Rente im Falle verminderter Erwerbsunfähigkeit. Männer erhielten 2015 im Schnitt 702 Euro ausgezahlt, Frauen gar nur 640 Euro. Hier lohnt es sich, zusätzlich privat vorzusorgen, um das Armutsrisiko bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beruf zu verringern! Insgesamt erhielten rund 1,8 Millionen Menschen eine Leistung der Rentenversicherung aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Wie man finanziell vorbeugen kann, klärt ein Beratungsgespräch.

Minijob: Wer kaum was hat, braucht auch nicht in die Rentenkasse einzuzahlen, denken viele. Das ist aber nicht richtig. Mütter, Studenten, Erwerbslose – alle, die sich mit einer kleinen Nebentätigkeit ein bisschen was dazuverdienen, sollten auch Beiträge einzahlen – und damit Ansprüche bei der Rentenversicherung erwerben.

Der Minijob ist für viele notwendig, um über die Runden zu kommen. Das ist nicht viel Geld, aber es hilft. Da es aber so wenig ist und man so viel wie möglich davon haben will, entscheidet man sich nicht selten dagegen, etwas davon in die Rentenversicherung „abzugeben“. Das ist aber gar nicht so schlau, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.

Für das Beispiel eines monatlichen Einkommens von 450 Euro lägen die Beiträge für die Rentenversicherung bei 16.65 Euro, von 200 Euro würde man 7,40 Euro ausgeben. Das ist ja nicht viel. Trotz allem entscheiden sich in der BRD 6,7 Millionen Menschen in Minijobs dagegen, in die Versicherung einzuzahlen.

Rentenvorteile mit 86 Prozent Eigenanteil

Ihre kostbaren Rentenvorteile sind damit verloren. „Viele Minijobber sind gut beraten, das Geld für die Rentenversicherung auszugeben“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.

Zwar gibt es seit dem Jahr 2013 in allen Betrieben eine automatische Rentenversicherungspflicht für Minijobber, bei welcher der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent einzahlt und der Beschäftigte 3,7 Prozent seines Verdienstes.

Auf den ersten Blick rechnet sich das wirklich nicht. Für das Beispiel des 450-Euro-Jobs würde ja innerhalb eines ganzen Jahres die spätere monatliche Rente um heute gerade mal 4,35 Euro (West) steigen.

Abschlagsfrei in Rente nach Minijob

Und wer sich dann noch der eigenen Beiträge enthält, kommt auf 3,49 Euro und verliert damit also gerade einmal 86 Cent. Darauf kommt es aber gar nicht so sehr an. Ganz maßgeblich aber ist der Fakt, der der einzahlende Minijobber auf diese Weise Pflichtbeitragszeiten für die Rente anhäuft. Und so kann sich gerade für Studenten die sehr wertvolle Situation herstellen, einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Der einfache Grund dafür ist, dass man es mit einem Studium heute selten auf 45 Beitragsjahre schafft, weil man erst ab einem höheren Alter Vollzeit arbeitet. Denn seit 2009 gibt es keine Anrechnung mehr für Studienjahre als Versicherungszeit. Aber doch weiterhin für den Minijob.

Der Eigenanteil kommt ferner dem Ansinnen derjenigen entgegen, die überhaupt einmal eine gesetzliche Rente beziehen wollen, wie Nöll in den Raum stellt. Denn um die zu beziehen, ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren grundlegend. So ist es also nicht nur für Studenten interessant, sondern auch für Arbeitslose, weil die arbeitslose Zeit ja nicht als Versicherungszeitraum gerechnet wird. Auch Mütter und Väter, welche nie in die Rentenkasse einzahlten, sollten ihre Rentenbeiträge, so klein sie auch sind, leisten.

Frauen, Arbeitslose, Studenten – alle sollten zahlen

Die Süddeutsche rechnet hier vor, dass eine Frau, die ab 1992 ein Kind auf die Welt gebracht hat, drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben bekommt, was jedoch für eine Mütterrente nicht genüge. Nun dürfen aber die fehlenden zwei Jahre nachgezahlt werden. Wenn diese Mutter während der Ausübung ihres Minijobs also zwei Jahre lang Pflichtbeiträge leistet, kann sie sich das Nachzahlen sparen.

Die Einzahlung ist sogar dann wichtig, wenn der Minijobber aufgrund gesundheitlicher Motive nicht mehr arbeiten kann. Nach Ablauf von sechs Monaten Beitrag werden Reha-Leistungen möglich und auch nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bei Invalidität kann man dann eine Hilfe erwarten bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente.

Minijobber im Privathaushalt müssen allerdings andere Regeln beachten, denn sie müssen den höheren Eigenanteil von 13,7 Prozent zur Rentenversicherung leisten – während keine eigenen Beiträge fällig werden bei minijobbenden Altersrentnern, Ruhestandsbeamten oder Rentnern mit berufsständischer Altersversorgung.

Wenn die Versicherung irrtümlich Geld auf das falsche Konto überweist, muss sie den Schaden auch beheben. Dies hat das Sozialgericht Koblenz mit einem Urteil vom 8. April bestätigt, wie das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz berichtet. An das Gericht hatte sich ein Rentner gewandt, der von seinem Rentenversicherungsträger ausstehende Zahlungen für den März 2016 einklagte (Beschluss vom 08.04.2016, S 1 R 291/16 ER).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Ruheständler zunächst versehentlich der Versicherung eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung gemeldet. Den Fehler korrigierte der Mann umgehend, nachdem er ihn bemerkt hatte. Sowohl telefonisch als auch schriftlich bat er unter Vorlage einer Bestätigung seiner Bank darum, dass die Rentenversicherung fortan die korrekte IBAN verwendet.

Rentenversicherung fordert Rentner auf, sich Geld selbst zurückzuholen

Trotz dieser Korrektur überwies die Rentenversicherung das Geld auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, welches einer unbekannten Person gehörte. Als der Rentner das Ausbleiben seiner Altersbezüge bemerkte und nachfragte, wo das Geld denn bleibe, weigerte sich die Rentenversicherung erneut zu zahlen. Stattdessen forderte sie den Rentner auf, sich das Geld selbst beim falschen Empfänger zurückzuholen.

Rentner für Fehlbuchung nicht verantwortlich

Der Rentner, welcher auf keinerlei Ersparnisse zurückgreifen konnte, war damit nicht einverstanden und beantragte beim Sozialgericht Koblenz eine einstweilige Anordnung. Das Sozialgericht gab diesem Begehren statt. Es forderte die Rentenversicherung auf, unverzüglich die ausstehende Rente auf das richtige Konto des Mannes zu überweisen. Dieser sei für die Fehlbuchung nicht verantwortlich, da er das richtige Konto noch rechtzeitig bekanntgegeben habe. Ihm sei angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.

Wie das Geld anlegen? Eine Möglichkeit sind Aktien und Aktienfonds. Viele Bundesbürger scheuen diese Anlageformen, weil sie ein gewisses Risiko bergen. Der Dachverband der deutschen Aktiengesellschaften meldet aber ein neues Hoch: Aktuell seien 9,01 Millionen Bundesbürger in Aktien investiert.

Es gibt wieder ein kleines Aktien-Hoch in Deutschland! Im Jahresschnitt 2015 kamen 560.000 neue Aktionäre hinzu, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) am Dienstag in Frankfurt berichtete. Damit liegt die Zahl der Aktionäre nun bei 9,01 Millionen Anlegern. Das ist der höchste Stand seit 2012, als bundesweit knapp 9,5 Millionen Aktionäre investiert waren.

Sicherheit ist Bundesbürgern wichtig

Traditionell gelten die Bundesbürger als vorsichtige Anleger. Bei einer Umfrage des GFK-Vereins vor rund einem Jahr war die Immobilie die am häufigsten genannte Geldanlage (45 Prozent), dicht gefolgt vom Sparbuch (43 Prozent) und dem Bausparvertrag (31 Prozent). Mit anderen Worten: Man baut lieber ein Eigenheim, als das Kapitalmarktrisiko zu tragen.

Auch die Lebensversicherung steht natürlich beim Thema Altersvorsorge hoch im Kurs: Die Bundesbürger besitzen in der Summe über 90 Millionen Verträge! Viele Sparer haben folglich sogar mehrere Policen abgeschlossen. Zum Vergleich: Aktien sind nur bei 14 Prozent der Deutschen gefragt. Im internationalen Vergleich stehen die Deutschen damit bei den Aktien sehr weit hinten. In den USA besitzt jeder zweite Einheimische entsprechende Wertpapiere, in der Schweiz immerhin noch jeder fünfte.

Dennoch beobachtet Christine Bortenlänger, geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstitutes, ein Umdenken. „Die Deutschen fassen wieder Vertrauen in die Aktie“, kommentiert die Managerin. Kurzfristige Ausschläge nach oben und unten werden von den Verbrauchern scheinbar eher akzeptiert, da sie beobachten, dass sich die langfristige Aktienrendite oft positiv entwickelt. „Wenn Anleger in der Aktie kein kurzfristiges Spekulationsobjekt mehr sehen, sondern eine nachhaltig renditeträchtige Anlageform, ist dies ein gutes Zeichen für die Aktienkultur in Deutschland“.

Mehrere Anlageformen mischen

Auch die Versicherer haben die Zeichen der Zeit erkannt und bieten längst Renten- und Lebensversicherungen an, bei denen die Rendite-Chancen des Aktienmarktes mit der relativen Sicherheit von Versicherungslösungen kombiniert werden. Sogenannte Zwei-Topf-Lösungen verbinden zum Beispiel Fondssparen mit einem klassischen Deckungsstock und sind sogar als staatlich geförderte Riester-Rente abschließbar. Wie alle Anlageformen haben diese Verträge Vor- und Nachteile, die bei einem Beratungsgespräch erörtert werden können.

Auch wer auf die Versicherungslösung verzichten und selbst in Aktien oder Aktienfonds investieren will, dem bieten sich Möglichkeiten. Wichtigste Regel hierbei: Das Geld sollte auf mehrere Anlageformen verteilt werden, so minimiert man das Risiko. Denn ganz risikofrei ist kein Investment. Schon der griechische Denker Epikur wusste: „Wir dürfen nie vergessen, dass die Zukunft zwar gewiss nicht in unsere Hand gegeben ist, dass sie aber ebenso gewiss doch auch nicht ganz außerhalb unserer Macht steht.“

Die Rentenversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten: Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus würden sie sich kaum noch lohnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kontert jedoch in einer aktuellen Pressemeldung. Demnach bieten Renten-Policen noch immer eine höhere Verzinsung als andere, vergleichbare Geldanlagen.

Lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung noch? Diese Frage wird in vielen Medien oft diskutiert, Gegner und Befürworter stehen sich recht unversöhnlich gegenüber. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mischt sich nun erneut in die Debatte ein und präsentiert Zahlen, wonach Rentenversicherungen immer noch eine höhere Verzinsung bieten würden als vergleichbare „sichere“ Altersvorsorge-Möglichkeiten. Dabei stützt sich der Verband auf eine Studie des unabhängigen Analysehauses Assekurata.

Laufende durchschnittliche Verzinsung bei 2,86 Prozent

Laut Assekurata erreicht die laufende Verzinsung der Sparbeiträge einer 2016 abgeschlossenen Rentenversicherung durchschnittlich 2,86 Prozent. Das sind zwar 0,3 Prozentpunkte weniger als noch im Vorjahr. Aber hierbei ist zu berücksichtigen, dass die laufende Verzinsung nicht der einzige Bonus ist, auf den die Altersvorsorge-Sparer bei einer Renten-Police hoffen können.

Die Gesamtverzinsung der Sparbeiträge z.B. einer Lebensversicherung setzt sich aus dem Höchstrechnungszins (dem sogenannten Garantiezins), der jährlich gut geschriebenen Überschussbeteiligung sowie einem erfolgsabhängigen Schlussüberschuss zusammen. Und so beläuft sich die Gesamtverzinsung 2016 auf durchschnittlich 3,56 Prozent – gegenüber 3,87 Prozent im Vorjahr. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verzinsung einer Anleihe der Bundesrepublik Deutschland lag 2015 bei 0,6 Prozent.

Altersvorsorge ist wichtig – Egal wie!

Dass eine zusätzliche private Altersvorsorge wichtig ist, zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Die durchschnittlich ausgezahlte Altersrente lag im Jahr 2014 bei knapp über 800 Euro im Monat. Besonders bedroht von Altersarmut sind hierbei Frauen in den alten Bundesländern. Sie bezogen nur eine Monatsrente in Höhe von durchschnittlich 570 Euro, weil sie oft ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung unterbrachen oder ganz aufgaben. Von einer solchen Rente lässt sich kaum würdevoll leben, so dass eine zunehmende Zahl an Ruheständlern auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Die eine ideale Altersvorsorge gibt es nicht, denn wohl jede Geldanlage ist mit einem gewissen Risiko behaftet. Auch ist die „richtige“ Vorsorge abhängig vom Alter und der individuellen Lebenssituation des Sparenden. Wichtig hierbei ist, dass die Geldentwertung infolge der Inflation ausgeglichen wird – und dass man sich nur für Vorsorgeformen entscheidet, die man auch versteht. Wer seine Risiken streut und sich nicht allein für eine Geldanlage entscheidet, minimiert zudem das Ausfallrisiko. Ein Beratungsgespräch hilft, die passenden Anlageprodukte zu finden!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft fast unverzichtbar. Umso ärgerlicher, dass viele Anbieter Menschen mit Asthma keinen BU-Schutz mehr bieten bzw. nur unter Ausschluss des entsprechenden Risikos. Um dennoch eine Versicherung zu finden, kann es helfen, eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen einzuholen.

Asthma ist keine seltene Krankheit: Laut einer Studie leiden rund 6,9 Prozent der deutschen Bevölkerung unter klinischen Atembeschwerden. Wollen diese Menschen eine BU-Versicherung abschließen, müssen sie oft Ausschlüsse und saftige Preisaufschläge akzeptieren, falls sie überhaupt einen Schutz finden.

Versicherer führen eine „schwarze Liste“ für auffällige Kunden

Das erschwert für Asthmatiker bereits die Antragstellung. Werden die Betroffenen von einem Versicherer abgelehnt, finden sie sich unter Umständen auf der schwarzen Liste der Versicherungswirtschaft wieder, dem sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS). Aber auch Falschaussagen sind bei der Antragstellung tabu, da der Versicherer sonst den Vertrag wegen Arglist anfechten kann.

Auffälligkeiten von Kunden, etwa auch Vorerkrankungen, können in das HIS eingetragen und für bestimmte Zeit gespeichert werden, so dass alle Versicherungen auf die Daten Zugriff haben. Diese Einträge bewirken aber nicht automatisch, dass der Kunden keinen Vertrag mehr erhält. Sie sind eher als „Signal“ für Sachbearbeiter zu verstehen, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten und zu prüfen. Die Verbraucher haben übrigens ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten in dieser Auskunftei gespeichert sind. Anfragen sind postalisch an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) zu richten.

Um einen Eintrag in das HIS besser gleich zu vermeiden, empfiehlt es sich für Asthmatiker, beim Wunschversicherer eine anonyme Voranfrage einzuholen. Auf diese Weise kann man herausfinden, ob und zu welchem Preis die Gesellschaft auch Asthmatikern einen BU-Vertrag bietet. Während manche Versicherer den Schutz für Atemwegserkrankungen ganz ausschließen, erheben andere Risikozuschläge auf die Prämie, üblich sind zum Beispiel 50 Prozent.

Psychische Leiden wichtigster Grund für Berufsunfähigkeit

Anonyme Voranfragen empfehlen sich auch bei anderen chronischen Leiden, die den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, etwa Tinnitus, einem Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Und selbst bei Ausschluss des entsprechenden Risikos ist ein Vertrag empfehlenswert, da diese Vorerkrankung nicht der einzige Gefahr für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf darstellt. Die häufigsten Gründe: 33,5 Prozent der BU-Fälle resultieren aus Nervenkrankheiten und psychischen Leiden, 21,17 Prozent aus Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (Zahlen für 2013). Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des passenden Tarifes!

Durchschnittsverdiener müssen zukünftig Altersarmut und eine deutlich sinkende Kaufkraft fürchten. Das geht aus Berechnungen hervor, die der Mathematikprofessor Gerd Bosbach von der Fachhochschule Koblenz vorgelegt hat.

Im letzten Jahr sind die Renten in Deutschland gestiegen – in West um 2,1 Prozent und in Ost um 2,5 Prozent. Aber das könnte nur eine Momentaufnahme bedeuten. Schaut man auf die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rente, sieht es eher düster aus, wenn man den neuesten Rechenmodellen des Statistikers Gerd Bosbach Glauben schenkt.

Kaufkraft in den letzten 15 Jahren gesunken

Bosbach hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung errechnet, dass die Kaufkraft der Rentner in den letzten 15 Jahren deutlich gesunken ist. Ursache hierfür ist die Inflation, die eine Entwertung des Geldes bewirkte. Zwar erhöhten sich die zu versteuernden Renten zwischen 2000 und 2014 um 15,9 Prozent in den alten und 22,9 Prozent in den neuen Bundesländern. Aber die Preissteigerung betrug im gleichen Zeitraum sogar 24,4 Prozent. Für das Geld, was die Rentner erhalten, können sie sich folglich immer weniger kaufen.

Den Abwärtstrend belegen auch die durchschnittlichen Altersbezüge für Neurentner. Wer im Jahr 2000 mit 35 Beitragsjahren in Rente ging, erhielt durchschnittlich noch 1.021 Euro Monatsrente. 2014 belief sich das Altersgeld für Neurentner auf lediglich 916 Euro. Um die Inflation von 24,4 Prozent auszugleichen, hätte die Durchschnittsrente aber um 354 Euro angehoben werden müssen, damit Rentner die gleiche Kaufkraft wie im Jahr 2000 haben!

Diese Abwärtsspirale könnte sich zukünftig noch beschleunigen. Die Politik hat eine Absenkung des sogenannten Rentenniveaus beschlossen, was bedeutet, dass die Schere zwischen Einkommen und zu erwartender Rente immer weiter aufgeht. 2014 belief sich das Rentenniveau noch auf 48 Prozent des durchschnittlichen Arbeitslohns (2.900 Euro nach Abzug Sozialabgaben, aber ohne Abzug der Steuern). Die Durchschnittsrente betrug also brutto 1.287 Euro. 2030 soll das Niveau nur noch bei 43 Prozent liegen. Die erwartete Durchschnittsrente: 960 Euro. Auch wer ein Durchschnittseinkommen hat, muss dann im Alter den sozialen Abstieg fürchten, klagt eine Gewerkschaftsfunktionärin.

Alterung der Gesellschaft bedingt sinkende Rentenleistung

Die Deutsche Rentenversicherung hat zu den Rechenmodellen Stellung bezogen und den Abwärtstrend indirekt bestätigt. So gehe das sinkende Rentenniveau auf Sozialreformen seit 1992 zurück, die eine Antwort auf die Alterung der Gesellschaft darstellen. Denn immer mehr leistungsberechtigten Rentnern stehen immer weniger Erwerbstätige gegenüber – dies setzt das umlagefinanzierte System der Rentenversicherung unter Druck.

Zielsetzung der Reformen „war stets die Stabilisierung der Rentenfinanzen mit der Folge eines sinkenden Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. eine im Vergleich zu den Löhnen geringere Anpassung der Renten“, heißt es in einer Pressemeldung der DRV. Insofern sei das Ergebnis der Studie nicht überraschend. Hinzuweisen sei zudem darauf, dass die Kaufkraft der Renten aktuell wieder aufgeholt habe. So lag die Rentenanpassung (West) 2014 bei 1,67 Prozent, die Inflationsrate bei 0,9 Prozent.

Dennoch sollten Erwerbstätige finanziell vorsorgen, um im Lebensherbst auch weiterhin ein auskömmliches Leben führen zu können. Hier bieten sich mehrere Formen der privaten Altersvorsorge an, die es ermöglichen, sich einen individuellen Kapitalstock anzusparen. Sei es eine Riester-Rente, das Investment in Fonds, der Erwerb einer Immobilie oder eine andere Vorsorge-Form: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wer eine Lebens-, Unfall- oder Rentenversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein deutlich regeln, welche Person nach dem Ableben als Erbe das Bezugsrecht für die Versicherungssumme hat. Sonst können diesbezüglich Unklarheiten entstehen, die sogar vor Gericht geklärt werden müssen, wie ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landgericht Coburg zeigt.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine ältere Frau zwei Rentenversicherungen per Einmalbeitrag abgeschlossen, die ebenfalls einen Lebensversicherungs-Baustein beinhalteten. Die Versicherung verpflichtete sich, die eingezahlten Einmalbeiträge abzüglich der bisher geleisteten Rente an die Erben der Kundin auszuzahlen.

Im Dezember 2012 ist die Frau schließlich verstorben. Als Alleinerben hatte sie in einem handschriftlichen Testament ihren Neffen bestimmt. Als der Erbe von der Versicherung die Restsumme aus beiden Lebensversicherungen verlangte -immerhin 59.000 Euro-, wollte die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen.

Die Begründung des Anbieters: Ein Begleitschreiben zu der Versicherung, welches der Tante zugeschickt worden sei, habe explizit die Regelung enthalten, dass nur gesetzliche Erben eine Auszahlung der Restbeträge verlangen können, nicht aber solche, die per Testament eingesetzt wurden.

Im Versicherungsschein steht, wer als Erbe bezugsberechtigt ist

Der Neffe wollte sich das nicht bieten lassen und zog mit Erfolg vor Gericht. Die Richter des Landgerichtes Coburg betonten, dass allein der Versicherungsschein als Urkunde darüber entscheide, wer als Erbe bezugsberechtigt ist, nicht jedoch ein Begleitschreiben der Versicherung. Der Versicherungsschein trage nämlich „die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit in sich. Der gesamte Inhalt des Versicherungsvertrages muss sich aus dem Versicherungsschein ergeben“.

Im Versicherungsschein selbst war aber überhaupt keine Aussage enthalten, wer als Erbe einzusetzen ist. Es sei jedoch anzunehmen, dass die Tante niemand anderen als ihren testamentarisch eingesetzten Alleinerben das Geld aus dem Versicherungsvertrag vermachen wollte, argumentierten die Richter. Folglich muss die Versicherung den Neffen auszahlen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 22 O 598/13).

Wer derartige Rechtsstreitigkeiten zwischen Hinterbliebenen und der Versicherung vermeiden will, sollte deshalb im Versicherungsschein von Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen eindeutig festlegen, wer als Erbe die Hinterbliebenensumme erhalten soll. Dann ist genau jene Person bezugsberechtigt und Konflikte können vermieden werden.