Beiträge

Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.

Sturm und Hagel gehören in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Doch auch Starkregen, Überschwemmungen und Rückstau richten immer wieder hohe Schäden an. Viele Hausbesitzer unterschätzen dabei ihr persönliches Risiko.

Nach Angaben der Versicherungswirtschaft verfügen zwar die meisten Wohngebäude über eine Wohngebäudeversicherung. Dennoch haben rund 41 Prozent der Gebäude keinen zusätzlichen Schutz gegen sogenannte Elementargefahren wie Starkregen oder Überschwemmungen.

Dabei kann Starkregen grundsätzlich überall auftreten – unabhängig davon, ob ein Haus in Flussnähe steht oder nicht. Fallen innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen, können Kanalisationen überlastet werden. Wasser dringt dann über Kellerfenster, Lichtschächte oder Rückstau in Gebäude ein.

Elementarschäden sind häufig besonders kostspielig. Während versicherte Schäden durch Sturm und Hagel im Durchschnitt bei rund 2.100 Euro liegen, verursachen Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen durchschnittlich etwa 4.700 Euro.

Hausbesitzer sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung auch Elementarschäden einschließt. Mieter können entsprechende Risiken über ihre Hausratversicherung absichern. Wichtig ist außerdem die Vorsorge am Gebäude selbst. Rückstausicherungen, gesicherte Kellerfenster und eine geschützte Lagerung wertvoller Gegenstände im Keller können Schäden deutlich reduzieren.

Wer sein individuelles Risiko besser einschätzen möchte, kann spezielle Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten nutzen. Sie geben eine erste Orientierung, wie stark ein Standort von Naturgefahren betroffen sein könnte.

Quelle
Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nach GDV-Daten verfügen rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland über eine Elementarschadenversicherung. Naturgefahren verursachten 2025 Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro.

Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturgefahren nehmen zu. Dennoch fehlt vielen Hausbesitzern ein wichtiger Baustein im Versicherungsschutz.

Die Absicherung gegen Naturgefahren bleibt in Deutschland lückenhaft. Zwar verfügen die meisten Wohngebäude über eine Grundversicherung, doch nur rund 57 Prozent sind auch gegen Risiken wie Überschwemmung oder Starkregen abgesichert. Damit ist fast jedes zweite Haus im Ernstfall unzureichend geschützt.

Die Folgen zeigen sich regelmäßig nach schweren Unwettern: Schäden gehen in Milliardenhöhe, und häufig springt der Staat mit Hilfsprogrammen ein. Eine dauerhafte Lösung ist das jedoch nicht. Denn staatliche Unterstützung ist weder garantiert noch planbar.

Ein Grund für die Lücke liegt auch in der Wahrnehmung vieler Eigentümer. Elementarschäden werden oft unterschätzt oder als unwahrscheinlich eingestuft. Dabei haben Extremwetterereignisse in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – auch in Regionen, die bislang als wenig gefährdet galten.

In der politischen Diskussion wird immer wieder auf Modelle aus dem Ausland verwiesen. Diese unterscheiden sich jedoch deutlich in Struktur, Leistungen und staatlicher Rolle und lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen.

Für Verbraucher bleibt entscheidend: Wer sein Eigentum umfassend schützen möchte, sollte prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Naturgefahren einschließt. Denn ohne entsprechenden Zusatzschutz können Schäden schnell existenzbedrohend werden.

Ein geplatzter Schlauch oder ein defektes Ventil – und schon steht die Wohnung unter Wasser. Auslaufendes Leitungswasser gehört zu den häufigsten Schadenursachen im Haushalt. Doch welche Versicherung greift, wenn Möbel, Böden oder Wände betroffen sind?

Hausrat oder Wohngebäude – was ist was?

Grundsätzlich gilt: Schäden an den eigenen beweglichen Sachen – also Möbeln, Teppichen, Kleidung oder Elektrogeräten – fallen unter die Hausratversicherung. Sie ersetzt die beschädigten Gegenstände zum Neuwert. Voraussetzung ist, dass das Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen, angeschlossenen Geräten oder Armaturen austritt.

Wenn Boden, Wände oder Estrich betroffen sind

Sind feste Bestandteile des Wohnraums betroffen, etwa Parkett, Türen, Estrich oder die Einbauküche in Eigentumswohnungen, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Sie übernimmt die Trocknung, Reparatur oder – wenn notwendig – die vollständige Wiederherstellung. In Mietwohnungen ist dafür üblicherweise der Vermieter zuständig.

Wichtig: Sofort reagieren und Schaden dokumentieren

Damit die Versicherung schnell und vollständig regulieren kann, sollten Betroffene den Schaden sofort melden und Fotos oder Videos anfertigen. Wasser abstellen, Restwasser aufnehmen und – wenn möglich – Geräte sichern, hilft Folgeschäden zu vermeiden. Besonders wichtig: Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit, etwa wenn die Maschine unbeaufsichtigt mit offenem Hahn läuft, kann die Leistung gekürzt werden.

Rohrbruch statt Sturm: Leitungswasserschäden sind laut Finanztip inzwischen der größte Kostenfaktor in der Wohngebäudeversicherung. Mit 4,9 Milliarden Euro Schadenaufwand im Jahr 2024 haben sie sich in nur zehn Jahren mehr als verdoppelt.

Wenn ein Rohr platzt oder eine Leitung undicht wird, kann das enorme Folgen haben – und teuer werden. Wie der Geldratgeber Finanztip mitteilt, verursachten Leitungswasserschäden im Jahr 2024 rund 4,9 Milliarden Euro Schadenaufwand. Das ist doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Über die Hälfte aller Wohngebäudeschäden gehen inzwischen auf geplatzte oder undichte Rohre zurück.

Besonders ältere Häuser sind betroffen. Ihre Leitungen stammen oft noch aus den 1970er- oder 1980er-Jahren und sind entsprechend anfällig. Dagegen profitieren modernisierte Gebäude doppelt: Sie sind besser geschützt – und die Versicherung kann bis zu 500 Euro pro Jahr günstiger sein.

Wer sein Haus modernisiert, sollte das der Versicherung unbedingt mitteilen. Denn schon eine kurze Info kann den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung spürbar senken.

So reagieren Sie richtig im Schadensfall:

  • Wasserzufuhr sofort abdrehen.
  • Schäden fotografisch dokumentieren.
  • Den Versicherer umgehend informieren.

Wichtig zu wissen: Nach einem großen Schaden kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Dann ist es oft schwer, eine neue Police zu bekommen.

Da Leitungswasserschäden zwar in der Wohngebäudeversicherung, nicht aber Elementarschäden wie Hochwasser enthalten sind, ist außerdem der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ratsam. Sie schützt, wenn Starkregen oder Überschwemmung das Haus treffen.

Nicht jeder Wasserschaden wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Besonders Schäden durch Grundwasser erfordern eine Elementarschadenversicherung. Welche Schäden übernommen werden und wann Versicherer nicht zahlen.

Nicht jeder Wasserschaden im Gebäude wird von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ist Grundwasser die Ursache des Schadens, kann nur die Elementarschadenversicherung finanzielle Unterstützung gewährleisten. Aktuelle Unwetter und Hochwasser haben erhebliche Schäden hinterlassen. Haushalte mit einer Elementarschadenversicherung erhalten Unterstützung, auch wenn keine direkte Überflutung vorliegt. Reine Überschwemmungen von beispielsweise Kellern werden jedoch nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Vollgelaufener Keller ist keine Überschwemmung

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln liegt bei einem vollgelaufenen Keller keine Überschwemmung im versicherungstechnischen Sinne vor. Eine Überflutung des Grund und Bodens wird nur dann anerkannt, wenn oberirdische (stehende oder fließende) Gewässer oder Witterungsniederschläge die Ursache sind und sich das Wasser auch außerhalb des Gebäudes angesammelt hat.
Grundlage der Entscheidung war ein Fall aus dem Jahr 2011, bei dem 10 cm Grundwasser in ein versichertes Gebäude eindrang. Dieses Grundwasser stellte jedoch keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar, da sich außerhalb des Gebäudes kein Schaden durch angesammeltes Wasser nachweisen ließ.

Wasser muss von außen eintreten

Eine bedingungsgemäße Überschwemmung liegt vor, wenn angesammeltes Regenwasser oder Schnee durch die Kelleraußentür eindringt und der Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet sind. Keine Überschwemmung und somit kein Versicherungsfall liegt vor, wenn Wasser von der Straße in den Keller läuft, durch ein geöffnetes Fenster oder Dach eindringt, sich auf Gebäudeteilen ansammelt und dann ins Gebäude gelangt und Schäden verursacht. Auch eine Ansammlung von Wasser im Kellerniedergang gilt nicht als Ansammlung erheblicher Wassermengen auf der Geländeoberfläche.

Wer sich also auch im Falle von Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Regen versichert wissen will, sollte auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Diese bietet in solchen Fällen den optimalen und ergänzenden Versicherungsschutz.

Wetterextreme wie Sturm, Hochwasser und Starkregen nehmen zu und verursachen immer häufiger Schäden. Wie teuren Schäden im Wohngebäude-Bereich vorgebeugt werden kann.

Um mögliche Schäden nach Extremwetter-Ereignissen zu verhindern oder deren Ausmaß einzugrenzen, sind Präventionsmaßnahmen ratsam. Einige Tipps dafür sind hier zusammengestellt:

  • Gebäudestrukturen anpassen: Investieren Sie in strukturelle Anpassungen und wasserbeständige Materialien, um Ihr Haus widerstandsfähiger gegen Hochwasser zu machen. Hilfreich können auch erhöhte Schwellen an Eingängen und wasserdichte Kellerfenster sein.
  • Entwässerungssysteme warten: Stellen Sie sicher, dass Dachrinnen und Abflüsse frei von Verstopfungen sind, um eine effektive Ableitung von Wasser zu gewährleisten.
  • Rückstausicherung überprüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene über eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung verfügen.
  • Risikobewusstsein und Frühwarnsysteme nutzen: Behalten Sie Schwachstellen Ihres Hauses im Blick, informieren Sie sich über lokale Hochwasserrisiken und nutzen Sie Frühwarnsysteme, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Hochwasserschutzwände errichten: Wenn möglich, lassen Sie Schutzwälle oder Barrieren um Ihr Grundstück errichten, um das Eindringen von Hochwasser zu verhindern oder zu verringern.

Die Wohngebäudeversicherung

Trotz präventiver Maßnahmen kann es zu Schäden kommen. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung essenziell. Diese schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Neben Feuer, Sturm und Hagel bietet die Wohngebäudeversicherung auch Schutz vor Elementarschäden – als optional hinzubuchbare Ergänzung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Wohngebäudeversicherung als unverzichtbar für jeden Hauseigentümer.

Abwicklung und Management von Schadenfällen

Bei Schadenfällen steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. Bei überfluteten Räumen und Gebäudeteilen muss unbedingt der Strom abgeschaltet werden. Erste, provisorische Abdichtungen sollten vorgenommen werden, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern. Dabei geht die eigene Sicherheit immer vor.
Informieren Sie den zuständigen Versicherer frühzeitig – noch vor den Handwerkern. Viele Versicherer haben ein Netzwerk aus Handwerksbetrieben und können schnell Hilfe organisieren. Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, zum Beispiel mit Fotos, um die Schadenbearbeitung zu beschleunigen.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und achten Sie auf vertragliche Details. Eine Elementarschadenversicherung ist auch in Gebieten, die nicht als Hochrisikogebiete gelten, sinnvoll. Durch rechtzeitige Vorsorge und gezielte Maßnahmen können Schäden durch Wetterextreme effektiv minimiert werden.

Nach einem Leitungswasserschaden war eine Mietwohnung unbewohnbar. Doch wer kommt für die Kosten einer Ersatzunterkunft auf: Die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung? Das Oberlandesgericht Saarbrücken musste in einem Berufungsurteil entscheiden.

Ursache des Rechtsstreits war ein Leitungswasserschaden im Badezimmer einer Mietwohnung. Die Sanierungsarbeiten machten die Wohnung vorübergehend unbewohnbar. Die Mieter bezogen eine Ferienwohnung für etwa vier Monate, doch die Hausratversicherung weigerte sich, die kompletten Kosten dafür zu übernehmen.

Vor allem sah sich der Versicherer nicht in der Einstandspflicht für die Ferienunterkunft. Denn die Schäden am Hausrat waren aus ihrer Sicht nicht so umfangreich, dass sie für sich bereits eine Ersatzunterkunft gerechtfertigt hätten. Zumal eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen unter „Nicht versicherte Sachen“ definiert: „Nicht zum Hausrat gehören … Gebäudebestandteile“.
Also beglich die Hausratversicherung nur die Hausrat-Schäden im engeren Sinne (und damit nur einen vergleichsweise geringen Teil des Gesamtschadens): den Austausch der Rückwände des Kleiderschranks zum Beispiel (in Höhe von 300,- Euro) sowie für den Ersatz des Schuhschrankes (in Höhe von 175,- Euro) sowie weitere Ausbesserungsarbeiten, die durch bewegliche Gegenstände im Raum verursacht wurden. Damit sah der Hausratversicherer die Sache als erledigt an.
Die Mieter versuchten, dagegen gerichtlich vorzugehen; scheiterten aber mit ihrer Rechtsauffassung (Az. 5 U 64/22).

Bevor man ein Haus saniert, etwa durch das Neueindecken des Dachs, Vergrößern der Fenster oder Austauschen der Haustür, ist es ratsam, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung kommt normalerweise für Sturmschäden auf, vorausgesetzt das Gebäude ist bewohnt oder zumindest bezugsfertig.

Die Versicherung deckt in der Regel Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 ab. Dies gilt jedoch nicht unter allen Umständen, insbesondere wenn sich das Haus in einem Baustellenzustand befindet. Sollten Fenster und Türen beispielsweise nicht vollständig schließbar sein oder das Dach nur provisorisch gesichert, erhöht sich das Risiko eines Sturmschadens, und die Versicherung könnte eine Kostenübernahme verweigern. Daher ist es von Bedeutung, etwaige Umbaumaßnahmen im Voraus anzugeben, damit die Versicherungspolice gegebenenfalls für die Dauer der Umbauphase angepasst werden kann.

Zusätzliche Empfehlungen umfassen:

  • Nach dem Umbau ist es wichtig zu überprüfen, ob sich der Wert des Gebäudes erhöht hat, um den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.
  • Gerüste können bei Sturm ein Risiko darstellen, da sie die Richtung und Stärke der Luftströmungen beeinflussen können. Herabfallende Gegenstände von Gerüsten können zudem Schäden am Gebäude verursachen.
  • Bei Sturmwarnungen im Wetterbericht sollte die Baustelle zuvor gesichert werden, um zu verhindern, dass lose Teile zu gefährlichen Geschossen werden, die im schlimmsten Fall auch Passanten verletzen könnten.

Die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung für die Unterbringung in einem gemieteten Wohnmobil aufkommt, beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

Nach der Jahrhundertflut im Ahrtal wurde das Gebäude einer Familie unbewohnbar. Da die Sanierungsarbeiten länger als erwartet dauerten, entschied sich die Familie im Dezember 2021 dazu, ein Wohnmobil zu mieten, um während der Sanierung mit ihrem etwa einjährigen Kind und einem Hund darin zu leben.

Die Familie verlangte daraufhin die Erstattung der Mietkosten in Höhe von 86.400 € von ihrem Wohngebäudeversicherer. Dieser weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen, mit der Begründung, dass die Anmietung eines Wohnmobils primär der Reisemöglichkeit diene und nicht nachgewiesen sei, dass das Haus nicht nutzbar war.

Das OLG Köln sah dies anders (I-9 U 46/23). Es betonte, dass auch bei einem gemieteten Wohnmobil der vorrangige Zweck darin bestehe, dass wechselnde Gäste darin für eine begrenzte Zeit wohnen könnten, sei es aus beruflichen Gründen oder zu touristischen Zwecken. Die Möglichkeit zu Reisen sei für die Auslegung der Versicherungsbedingungen irrelevant. Daher sei die Anmietung eines Wohnmobils mit der Unterbringung in einem Hotel, einer Pension oder einer Ferienwohnung vergleichbar.

Das Gericht urteilte, dass es nicht zumutbar war, in dem von Schimmel befallenen Haus mit einem Kleinkind zu wohnen, in dem zeitweise auch kein Strom und Wasser vorhanden waren. Daher sei auch die Anmietung eines Wohnmobils als einer einem Hotel ähnlichen Unterbringung anzusehen.

Der Wohngebäudeversicherer wurde zur Zahlung der Mietkosten in Höhe von 86.400 € verurteilt.

Frostschäden machen zwischen zwei und drei Prozent des Schadenaufwands für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei lassen sie sich gut vermeiden.

Leitungswasserschäden sind ein teures Problem für Wohngebäudeversicherer: So hat sich der Schadenaufwand dafür in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Zahlten die Wohngebäudeversicherer im Jahr 2001 noch knapp 1,5 Milliarden Euro, waren es 2020 bereits gut 3,3 Milliarden Euro. Für das Jahr 2022 nennt der Versicherer-Verband 1,1 Millionen Leitungswasserschäden; insgesamt zahlten die Versicherer 3,8 Milliarden Euro an ihre Kunden dafür aus.

Eingefrorene Wasserleitungen verursachen durchschnittlich bis zu 32.000 versicherte Schäden in Deutschland, für die im Schnitt jährlich rund 115 Millionen Euro gezahlt werden, so der GDV.

Nun naht die kalte Jahreszeit und bringt auch Frost mit sich. Und das birgt auch Gefahren für Wasserleitungen. Der Versicherer-Verband gibt deshalb Tipps, wie sich Frostschäden verhindern lassen:

  • Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  • Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden.
  • Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.