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Im Jahr 2024 wird eine Anhebung der Prämien für Wohngebäudeversicherungen um etwa 7,5 Prozent erwartet. Dies resultiert aus der Einführung eines neuen Anpassungsfaktors.

Während der Anpassungsfaktor für Wohngebäudeversicherungen im Jahr 2023 noch bei 14,7 Prozent lag, wird für 2024 eine Steigerung von “lediglich 7,5 Prozent” vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermeldet. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbands, betonte, dass sich die Erhöhung für Hausbesitzer somit praktisch halbiert hat. Dies ist angesichts der anhaltenden Sorgen um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein bedeutendes Signal.

In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt sich der jährlich zu zahlende Beitrag aus der Vermehrung der Versicherungssumme “Wert 1914” mit dem Anpassungsfaktor und dem spezifischen Beitragssatz für die jeweilige Risikokategorie. Allein aufgrund des neuen Anpassungsfaktors (in älteren Vertragsbedingungen auch “Prämienfaktor” oder “gleitender Neuwertfaktor” genannt) wird für 2024 eine Prämiensteigerung von 7,52 Prozent verzeichnet. Dieser Wert ist für sämtliche Versicherungsunternehmen und Tarife, die auf den gleitenden Neuwertfaktor setzen, gültig.

Eine Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassung aufgrund des Index führt nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht für den Versicherten. Wenn der Beitrag jedoch unabhängig von einer Indexerhöhung bei gleichbleibenden Leistungen erhöht wird, haben die Versicherten das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Suche nach einem neuen Anbieter. Versicherungsgesellschaften weisen auf ihren Jahresabrechnungen aus, ob die Beitragserhöhung aufgrund des neuen Anpassungsfaktors erfolgte.

Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangenen Jahr weniger Schadenmeldungen in Folge von Blitzen gezählt. Dafür stieg der Schadendurchschnitt deutlich.

Im Jahr 2022 wurden der Versicherungswirtschaft 160.000 Blitz- und Überspannungsschäden und damit 50.000 weniger als im Jahr 2021 gemeldet.

Die Kosten für Blitz- und Überspannungsschäden sind ebenfalls gefallen. Demnach haben deutsche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2021 Schäden in Höhe von 170 Millionen Euro (2021: 210 Millionen Euro) beglichen. Der Schadendurchschnitt stieg im vergangenen Jahr von 990 Euro auf 1.070 Euro. Das geht aus Zahlen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

“Der hohe Schadendurchschnitt ist auf technisch immer besser ausgestattete Gebäude und Haushalte zurückzuführen”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Typische Blitzschäden seien zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, beispielweise verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage.

Versicherungsschutz: Nicht immer sind Überspannungsschäden inbegriffen

Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungs-Gegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.

Im Vertrag sollte aber unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes nicht sicher ist, sollte sich also dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes sollten Versicherungsnehmer ihre Gebäude- und Hausratpolicen überprüfen, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Schäden an der Heizungsanlage, die durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen, sind normalerweise über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Dies gilt grundsätzlich auch für eine Wärmepumpenheizung. Dennoch sollten Hauseigentümer, die eine Öl- oder Gasheizung haben, jetzt ihre Versicherungsbedingungen überprüfen. Laut dem Fachanwalt für Versicherungsrecht Stefan Segger von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht müssen Hauseigentümer im Rahmen eines Versicherungsfalls eine Heizungsanlage gemäß den neuen Bestimmungen gegen ein System austauschen, das nicht auf fossile Brennstoffe angewiesen ist. In den meisten Fällen wird dies eine Wärmepumpenheizung sein, die jedoch teurer ist als eine Erdöl- oder Erdgasheizungsanlage. Rechtsanwalt Segger empfiehlt daher Hauseigentümern: “Prüfen Sie bereits jetzt, bevor ein Schaden vorliegt, mit Ihrem Versicherer, ob die Mehrkosten für den Umstieg auf eine Wärmepumpe versichert sind. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und passen Sie den Vertrag gegebenenfalls an, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.” Im Schadensfall empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

Ein zunehmendes Problem ist der Diebstahl von Wärmepumpen, insbesondere von außerhalb des Gebäudes installierten Heizungssystemen. Stefan Segger erklärt: “Das Diebstahl-Thema ist versicherungsrechtlich problematisch, da sowohl in der Hausrat- als auch in der Gebäudeversicherung nur der Einbruchdiebstahl, nicht jedoch der einfache Diebstahl, versichert ist.” Weder der Diebstahl einer noch nicht eingebauten Wärmepumpe von einer Baustelle noch der Diebstahl einer bereits aufgestellten und montierten Wärmepumpe außerhalb des Gebäudes gelten als Versicherungsfall. “Um solche Schäden abzusichern, muss der Versicherungsvertrag erweitert werden und die Wärmepumpe zumindest in den Vertrag aufgenommen werden. Es empfiehlt sich sogar ein separater Versicherungsvertrag für die Wärmepumpe”, betont der Fachanwalt. Dies gilt auch für Photovoltaikanlagen.

Der Fachanwalt weist auch darauf hin, dass beim Einbau einer Wärmepumpenheizung der Gesamtwert des Gebäudes steigt, allein schon aufgrund des höheren Werts der Wärmepumpe. Dieser gestiegene Gesamtwert muss unbedingt in die Versicherungssumme aufgenommen werden, um im Schadenfall keine Unterversicherung zu haben. Stefan Segger führt ein Beispiel an: “Wenn bei Vertragsabschluss von einem Gebäudeneuwert von 300.000 Euro ausgegangen wurde und der Wert des Gebäudes nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpenheizung um 20.000 bis 40.000 Euro steigt, muss dieser Betrag in der Gebäudeversicherung angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Im Schadenfall reduziert der Versicherer seine Leistung um den Prozentsatz der Unterversicherung, und der Versicherungsnehmer bleibt auf dem Restbetrag sitzen.”

Im Jahr 2022 haben Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen den Versicherern Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro zugefügt. Besonders betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Die deutschen Versicherer zahlten im Jahr 2022 etwa vier Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel. Davon entfielen rund 3,1 Milliarden Euro auf Sachversicherungen, während die restlichen 0,9 Milliarden Euro die Kfz-Versicherungen betrafen. Dieses Jahr verzeichnete einen unterdurchschnittlichen Schaden im Vergleich zum Vorjahr. Die Daten stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Jahr 2021 wurden Rekordschäden in Höhe von rund 12,7 Milliarden Euro verzeichnet, hauptsächlich aufgrund des Extremwetterereignisses “Bernd”, das insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hohe Schäden verursachte.

Im Jahr 2022 war Nordrhein-Westfalen der traurige Spitzenreiter der Naturgefahrenbilanz mit versicherten Schäden in Höhe von 793 Millionen Euro durch Stürme, Hagel und Starkregen. Bayern folgte mit 696 Millionen Euro. Auf Rang drei und vier lagen Niedersachsen (539 Millionen Euro) und Rheinland-Pfalz (481 Millionen Euro). Im Vergleich dazu waren die Schäden in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (102 Millionen Euro) sowie den Stadtstaaten Hamburg (125 Millionen Euro), Berlin (92 Millionen Euro) und Bremen (27 Millionen Euro) deutlich geringer. Diese Daten wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht.

Etwa 2,7 Milliarden Euro an Schäden wurden durch Sturm und Hagel verursacht. Davon entfielen in Nordrhein-Westfalen 605 Millionen Euro, gefolgt von Niedersachsen (472 Millionen Euro) und Rheinland-Pfalz (278 Millionen Euro). Erweiterte Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser führten zu Kosten von rund 400 Millionen Euro für die Versicherer. Auch hier gab es die meisten Schäden in Bayern (148 Millionen Euro), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (70 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (54 Millionen Euro). Die Kfz-Versicherer zahlten rund 0,9 Milliarden Euro. Bayern war auch hier Spitzenreiter mit 287 Millionen Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz (180 Millionen Euro) und Nordrhein-Westfalen (118 Millionen Euro).

Ob Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung: Die Beiträge werden steigen. In welchem Ausmaß, veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die deutschen Versicherer haben erstmals ihre ausführliche Prognose für die Branche im Jahr 2023 veröffentlicht. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Baupreise erwarten sie auch in diesem Jahr Anpassungen der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, gibt an, dass die Gesamtbeiträge in der Wohngebäudeversicherung in diesem Jahr voraussichtlich um 16 Prozent steigen werden.

Der vom Verband veröffentlichte Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 15 Prozent gestiegen. Dadurch wird nicht nur die Prämie, sondern auch die Versicherungssumme erhöht, um Versicherte vor Unterversicherung zu schützen. Der Anpassungsfaktor basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung von Bau- und Lohnkosten. Der Anstieg in diesem Bereich sowie Nachholeffekte wegen zuvor nicht realisierter Bauprojekte dürften zu spürbaren Beitragserhöhungen führen.

In der Hausratversicherung rechnen die Versicherer mit einem Beitragsplus von sechs Prozent aufgrund von Summenanpassungen, da die Inflation auch den Wert des eigenen Hausrats steigen lässt. In der Kfz-Versicherung prognostizieren sie ein geringeres Wachstum von nur drei Prozent aufgrund von rückläufigen Zahlen von Neuzulassungen und Besitzumschreibungen. Die Schäden in der Kfz-Versicherung verteuern sich weiter stark, was die nur leicht steigenden Beitragseinnahmen voraussichtlich nicht ausgleichen wird.

Insgesamt erwarten die deutschen Versicherer in der Schaden- und Unfallversicherung ein Beitragswachstum von 5,7 Prozent für 2023. Im Gegensatz dazu wird bei Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ein Rückgang von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der GDV ein Beitragswachstum von 3,5 Prozent. Insgesamt geht die spartenübergreifende Prognose für das laufende Jahr von einem Beitragsplus von 0,4 Prozent aus.

Noch immer werden deutschlandweit zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten neu genehmigt und gebaut. Das kritisiert die Versicherungswirtschaft anhand aktueller Zahlen. Der Anteil von Häusern in hochwassergefährdeten Zonen sei seit dem Jahr 2000 sogar leicht gestiegen.

In Überschwemmungsgebieten wird nach wie vor zu viel neu gebaut. Das kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer hauseigenen Studie. In Deutschland seien demnach seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – über 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kämen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu.

Datenbasis für die Erhebung war das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). Damit können Versicherer für jedes Gebäude die Hochwassergefährdung abschätzen. Insgesamt liegen in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten.

“Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. “Tatsächlich ist aber der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten in den vergangenen 23 Jahren gestiegen.” Der GDV plädiert vor diesem Hintergrund für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts. “Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden”, sagt Asmussen.

Aus Sicht der Versicherer berücksichtigen die geltenden Bauvorschriften in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels und seine Folgen bislang nicht. Daher fordert der Verband, dass das Schutzziel “Klimaangepasstes Bauen” in die Baugesetzgebung aufgenommen wird. Bestehende Gebäude sollten zudem durch präventive Maßnahmen gegen Überschwemmung und Starkregen geschützt werden, fordert der Verband weiter. Der GDV hat ein Positionspapier “für ein zeitgemäßes und nachhaltiges Bauordnungs- und Bauplanungsrecht” vorgelegt. Die notwendigen Veränderungen sollen in den §§ 3, 13 und 66 der Musterbauordnung bzw. der korrespondierenden Landesbauordnungen verankert werden, fordert der Verband.

Die Sorge, dass zu viele Häuser neu in Risikozonen gebaut und Prävention vernachlässigt wird, ist auch ein Grund, weshalb der Verband eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Elementar- und Hochwasser-Risiken ablehnt. Eine solche gibt es unter anderem in Frankreich und einigen Kantonen der Schweiz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021, bei der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 189 Menschen ihr Leben verloren, war erneut eine Debatte über eine solche Pflichtversicherung laut geworden: viele Gebäude hatten keinen privaten Schutz.

Statt einer Pflichtversicherung schlägt der GDV ein Modell vor, bei dem bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt werden, sofern Kunden nicht widersprechen. Neue Verträge sollen den Schutz automatisch beinhalten. Die Versicherungswirtschaft will aber auch durchsetzen, dass sich das Hochwasser-Risiko eines Hauses in der Höhe der zu zahlenden Prämie widerspiegeln soll. Argument für eine Pflichtversicherung ist hingegen gerade, dass die Policen für alle bezahlbar sein sollen. Unter anderem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine solche Pflichtversicherung.

Wenn zum Jahreswechsel die Feuerwerke und Sektkorken knallen, geht mitunter auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination, wie auch die Einsatzkräfte der Feuerwehren zu berichten wissen. Aber welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden? Ein Überblick.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Millionen Bundesbürger begrüßen zu Silvester das neue Jahr mit Böllern, Alkohol und rauschenden Partys. Dass dies auch ein erhöhtes Brand- und Unfallrisiko bedeutet, bestätigen Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Zum Jahresende 2021 zählten die Versicherer zum Beispiel 7.000 Brände, die einen Schaden von rund 26 Millionen Euro bewirkten. Eingerechnet sind in dieser Statistik auch Brände aus der Weihnachtszeit. Wer aber zahlt, wenn sich eine Silvesterrakete in die Wohnung verirrt oder gar -wortwörtlich- ins Auge geht?

Wohngebäudeversicherung

Für Hauseigentümer bedeutet Silvester ein erhöhtes Schadenrisiko. Kinder stecken Böller in die Briefkästen, Mieter zünden Tischfeuerwerke, fehlgeleitete Raketen beschädigen Fassaden und Dächer. Für die drohenden Reparaturkosten kommt eine Wohngebäudeversicherung auf.

Ein Blick in das Vertragswerk lohnt, um sicherzustellen, in welchem Rahmen Schutz besteht. So schließen manche Verträge eine Zahlung für Aufwendungen aus, die bei der Löschung des Brandes durch die Feuerwehr entstehen. Sogenannte Löschschäden sollten folglich inbegriffen sein.

Aber Vorsicht! Bagatellschäden wie einen zerbeulten Briefkasten sollte man mitunter besser selbst zahlen, statt sie an den Versicherer zu melden. Nach mehreren Schadensfällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und nicht immer ist es leicht, einen neuen zu finden. Die Wohngebäudeversicherung soll Schutz bei existentiellen Risiken bieten – etwa, wenn das Haus niederbrennt und der Schaden sich auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Hausratversicherung

Adventskränze, trockene Gestecke und Tischfeuerwerke bilden einen idealen Brandherd. Für den angeschmorten Teppich nach einer Silvestersause zahlt die Wohngebäude-Police in der Regel nicht. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig, die u.a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen einspringt. Auch, wenn das Smartphone durch ein fehlgeleitetes Tischfeuerwerk in der versicherten Wohnung kaputtgeht, springt die Hausratversicherung in der Regel ein.

Hierbei ist jedoch in den Verträgen darauf zu achten, ob die sogenannte “Einrede grober Fahrlässigkeit” greift. In diesem Fall kann der Versicherer eine Regulierung des Schadens unter Umständen schon verweigern, wenn Personen im alkoholisierten Zustand einen Brand verursachen oder das teure elektrische Gerät in der Nähe einer Gefahrenquelle benutzt wurde. Die gute Nachricht: Immer mehr Anbieter verzichten auf eine entsprechende Klausel!

Private Haftpflichtversicherung

Zum erstem Mal bei den Schwiegereltern eingeladen – und schon landet das Rotweinglas auf dem teuren Perserteppich? In diesem Fall sollte man im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, damit man trotz des Missgeschicks einen positiven Eindruck hinterlässt. Eine solche Police greift nämlich, wenn man Dritten leichtsinnig oder unbedacht Schaden zufügt.

Noch wichtiger ist die Privathaftpflicht aber, wenn beim allzu leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerk eine fremde Person verletzt wird, etwa weil die Whiskeyflasche als Abschussrampe für die Rakete wenig taugte. Tatsächlich berichten die Behörden, dass zu Silvester viele Patienten mit Augenverletzungen und Hörschäden in die Notaufnahme kommen. Besser ist es freilich, im Umgang mit Feuerwerk die notwendige Sorgfalt walten zu lassen – und notfalls vor Mitternacht ein Glas weniger zu trinken.

Übrigens haften Eltern auch für die Dummheiten, die ihre Kinder mit Feuerwerk anstellen. Als ein 13-Jähriger zuhause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie die nicht jugendfreie Pyrotechnik nicht sicher aufbewahrt hatte. Das bestätigte das Landgericht München mit einem Urteil (Az. 31 S 23681/00).

Kfz-Versicherung

Silvester ist leider auch der Tag, auf den die Kaskoversicherer mit Bangen blicken. So mancher Fahrzeughalter findet Schmauchspuren am Lack oder gar Brand- und Explosionsschäden vor, wenn er mit seinem Auto ins neue Jahr starten will. Wer die Chance hat, sollte das geliebte Gefährt deshalb besser in einer Garage unterstellen, statt es am Straßenrand zu parken.

Wer zahlt aber, wenn eine Silvesterrakete den Lack des neuen Sportwagens beschädigte? Für Brand- und Explosionsschäden kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden!

Unfallversicherung

Besonders folgenschwer können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar die Heilbehandlung, aber für Verletzungen mit bleibenden Körperschäden kommt sie in der Regel nicht mehr auf. Hier greift eine private Unfallversicherung. Ist der Schaden so schwer, dass sogar der Beruf aufgegeben werden muss, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Aber aufgepasst! Wer die Verletzungen mit selbstgebastelten Knallern herbeiführt, verwirkt in der Regel seinen Versicherungsschutz.

Witterungsbedingte Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten drohen Hauseigentümern Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Gehwege müssen nicht erst bei Glatteis gereinigt oder gestreut werden. Bereits nasses Laub kann eine erhebliche Risikosteigerung bedeuten. Kommt es zu Personenschäden, weil Gehwege nicht ordnungsgemäß gestreut oder gereinigt waren, oder weil Schnee und Eiszapfen nicht von Dächern und Überhängen entfernt wurden, kann es sogar zu strafrechtlichen Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

In einem solchen Fall ist das beauftragte Schneeräumungs-Unternehmen oder der Hauseigentümer schadenersatzpflichtig.

Bestehen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, können auch Haftungsansprüche gegenüber den Mietern bestehen.
Wird eine Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, reicht eine Privathaftpflicht im Rahmen der Hausratversicherung nicht aus.

Hauseigentümer sollten deshalb eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz abschließen.

Die Prämien für Wohngebäudeversicherungen werden 2023 um rund 15 Prozent steigen. Hintergrund ist der neue Anpassungsfaktor.

Bereits seit Jahren steigt die durchschnittliche Schadenhöhe im Bereich der Wohngebäudeversicherung. Betrugen die durchschnittlichen Schadenaufwendungen 2015 noch 83,82 Millionen Euro je Versicherer, kletterten sie bis 2020 auf 103,92 Mio. Euro.

Diese Entwicklung wird sich 2023 fortsetzen und sogar verstärken. Hintergrund sind die neuen Indexwerte für die verbundene Wohngebäudeversicherung. Diese werden maßgeblich von den Material-, Beschaffungs- und Lohnkosten im Baugewerbe bestimmt – und die stiegen so stark, wie seit 50 Jahren nicht mehr.

Das wirkt sich auch auf die Faktoren (u.a. den sogenannten ‚Anpassungsfaktor’) zur Berechnung der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung ab 2023 aus.

So ergibt sich in der gleitenden Neuwertversicherung der zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme ‚Wert 1914‘ mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart. Allein durch den neuen Anpassungsfaktor (in älteren Bedingungswerken auch ‚Prämienfaktor‘ oder ‚gleitender Neuwertfaktor‘) ergibt sich für 2023 eine Prämiensteigerung um 14,73 Prozent.

Betroffen sind davon alle Wohngebäudetarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern.

Doch aufgepasst: Eine Beitragserhöhung aufgrund des neuen Anpassungsfaktors bringt kein Sonderkündigungsrecht mit sich.

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten zu, wenn der Versicherer den Beitrag bei gleichbleibenden Leistungen unabhängig vom Anpassungsfaktor erhöht.

Ob der Versicherer den Beitrag ausschließlich aufgrund des Anpassungsfaktors erhöht, lässt sich in der Jahresrechnung nachlesen.

Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen haben den Versicherern im ersten Halbjahr 2022 Schäden in Höhe von rund drei Milliarden Euro beschert.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Halbjahresbilanz der von Naturgefahren verursachten Schäden veröffentlicht. Insgesamt sorgten Naturgefahren in den ersten sechs Monaten des Jahres für versicherte Schäden von rund drei Milliarden Euro. 2,5 Milliarden Euro der Halbjahresschäden entfallen dabei auf Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe und weitere Naturgefahren. Weitere 500 Millionen Euro wurden durch Schäden an Kraftfahrzeugen verursacht. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

“Bisher ist 2022 ein überdurchschnittliches Schadenjahr. Allein die Wintersturm-Serie “Ylenia”, Zeynep” und “Antonia” im Februar sorgte mit 1,4 Milliarden Euro für fast 50 Prozent der Schäden”, sagte Jörg Asmussen, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Die Sturmserie liegt damit auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002.

Schwere Schäden habe im Mai auch der Tornado “Emmelinde” in Paderborn, Höxter und Lippstadt angerichtet. Derweil seien große Überschwemmungen und Starkregen mit hohen Schäden in den ersten sechs Monaten ausgeblieben. Deshalb fielen die sogenannten erweiterten Naturgefahrenschäden durch Starkregen, Überschwemmungen und die Erdgefahren mit rund 100 Millionen Euro bislang unterdurchschnittlich aus. Der langjährige Halbjahresschnitt liegt bei 140 Millionen Euro.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten die deutschen Hausrat-, Wohngebäude- und Industrieversicherer noch rund 12,7 Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Hagel ausgeschüttet. Auf die Sachversicherung sei dabei das Gros von 11,0 Milliarden Euro entfallen, die verbleibenden 1,7 Milliarden Euro betrafen die Kfz-Versicherung. Es war das höchste Schadenaufkommen der Geschichte. Grund hierfür war das Extremwetterereignis “Bernd”, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für hohe Schäden gesorgt hatte.

Vorsorge gegen Unwetterschäden

Wenn Hausbesitzer ihre Immobilie gegen Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch und andere Naturgefahren absichern wollen, reicht eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Zusätzlich muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police erhältlich ist.

Ein Versicherungsschutz ist grundsätzlich für fast alle Häuser in Deutschland möglich. Denn: 99 Prozent der Gebäude in Deutschland sind problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Davon geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon länger aus. Doch nur 50 Prozent aller Hausbesitzer in Deutschland haben ihr Hab und Gut gegen Hochwasserschäden und weitere Elementargefahren abgesichert. Doch die Unterschiede sind zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind, haben in Bremen gerade einmal 28 Prozent einen entsprechenden Schutz. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe. Schließlich bestand bis zum Jahr 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.