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Weihnachtszeit ist auch die Zeit erhöhter Brandgefahr. Die Feuerwehr gibt Tipps, dass die besinnliche Zeit nicht zum Albtraum wird.

Die Weihnachtszeit ist die Zeit besinnlicher Lichter: Adventsgestecke oder Weihnachtspyramiden sind ohne Kerzen für viele nicht denkbar. So mancher schwört gar auf Kerzen für den Weihnachtsbaum. Jedoch: Hinter der Idylle lauern auch Gefahren. Denn was viele nicht wissen: Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden.

Zu Weihnachten 50 Prozent mehr Feuerschäden

So steigt auch die Brandgefahr in der Adventszeit deutlich an. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzeichnen zum Jahresende regelmäßig rund 50 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, so berichtet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Rund 30.000 Brände werden in der Advents- und Weihnachtszeit regelmäßig von den Versicherern erfasst.

Wer also eine glückliche Weihnachtszeit bei Kerzenschein genießen möchte, sollte einige Verhaltensregeln beachten. Tipps hierfür gibt der Deutsche Feuerwehrverband.

Trockenes Tannengrün brennt wie Zunder

Regel Nummer eins: Kerzen sollte man niemals unbeaufsichtigt brennen lassen. Auch gehören Kerzen immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung. Keramik oder Porzellan bietet sich hier an. Denn insbesondere trockenes Tannengrün wird schnell durch Kerzenflammen in Brand gesetzt – Adventskränze und Bäume sind der Hauptgrund für Brände um die Weihnachtszeit, geht aus Statistiken des Versicherer-Verbands hervor.

Vorsicht mit Gardinen

Neben dem Tannengrün können auch andere brennbare Materialien in Umgebung der Kerzen zur Gefahr werden – Gardinen, Dekorationsstoffe, Geschenkpapier. Dies muss beim Aufstellen der Bäume oder Gestecke bedacht werden. Schon ein Windstoß in einer Gardine kann schnell zu einem Wohnungsbrand führen, sobald die Gardine an eine offene Flamme gerät.

Beim Entzünden der Kerzen Reihenfolge beachten

Die Feuerwehr empfiehlt: Wird der Weihnachtsbaum mit echten Kerzen beleuchtet, sollten diese von oben nach unten entzündet und in umgekehrter Reihenfolge wieder gelöscht werden. Zudem sollte immer ein Eimer mit Löschwasser oder auch ein Feuerlöscher bereit stehen. Die Kerzen sollten nicht zu weit herunter brennen – auch dies erhöht die Gefahr, dass Tannengrün sich entzündet.

Kinder in den Brandschutz einbeziehen

Bei Vorsichtsmaßnahmen des Brandschutzes spielen zudem Kinder eine wichtige Rolle: Vor allem kleine Kinder sollte man nie mit brennenden Kerzen allein lassen. Streichhölzer und Feuerzeuge sollten an einen kindersicheren Platz aufbewahrt werden – ist doch oft die Neugier der Kinder größer als ihre Vorsicht. Zudem sollten Kinder über die Gefahren des Feuers aufgeklärt werden.

Obacht auch mit Haustieren

Wer Katzen oder andere Haustiere hat, sollte sie ebenfalls nicht unbeobachtet in einem Zimmer mit dem leuchtenden Weihnachtsbaum oder Gestecken zurücklassen. Diese verwechseln eine glitzernde Kugel gern mal mit einem Spielzeug: und schon kippt der Baum.

Von Lichterketten kann ebenfalls eine Gefahr ausgehen

Eine Brandgefahr geht aber nicht nur von Kerzen, sondern auch von Lichterketten aus. Denn auch diese können einen trockenen Baum in Brand setzen. Benutzt werden sollten nur solche Lichterketten, die ein TÜV-Siegel oder “Geprüfte Sicherheit”-Zertifikat (GS) haben. Denn laut Verbraucherstudien sind gerade billige Lichterketten echte Brandherde: Selbst, wenn sie im offiziellen Handel gekauft wurden.

Defekte Glühbirnen sollten grundsätzlich nur durch solche mit der gleichen Volt- und Wattstärke ersetzt werden. Denn falscher Ersatz mit stärkeren Lampen kann dazu beitragen, dass die dünnen Kabel im Dauerbetrieb durchschmoren und ein Schwelbrand entsteht. Weniger brandgefährlich sind Lichterketten mit Leuchtdioden (LED), weil sie weniger Wärme entwickeln.

Wie für Kerzen gilt auch für Lichterketten: Lieber ausschalten, wenn man nicht im Raum ist! Laut Gerichtsurteilen kann schon eine 15-minütige Abwesenheit als grob fahrlässig gewertet werden, wenn Licht und offene Kerzen unbeobachtet bleiben.

Versicherungsschutz – auch zu Weihnachten wichtig

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brandschaden, hilft eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am eigenen Haus zu beklagen haben: etwa zerstörte Wände, Fenster und Böden. Diese Schäden können sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro summieren.

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Die erhöhte Brandgefahr zu Weihnachten könnte also ein guter Grund sein, seinen Versicherungsschutz überprüfen zu lassen.

Frostschäden machen etwa fünf Prozent des Schadenaufwands für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei lassen sie sich gut vermeiden.

Leitungswasserschäden sind ein teures Problem für Wohngebäudeversicherer: So hat sich der Schadenaufwand dafür in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Zahlten die Wohngebäudeversicherer im Jahr 2001 noch knapp 1,5 Milliarden Euro, waren es 2020 bereits gut 3,3 Milliarden Euro.

Nun naht die kalte Jahreszeit und bringt auch Frost mit sich. Und das birgt auch Gefahren für Wasserleitungen. Insbesondere für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffenen Menschen, die jetzt ihre Häuser wiederaufbauen, könnten Frost und Kälte zum Problem werden. “Vielerorts ist weder eine frostsichere Wasserversorgung noch eine stabile und leistungsfähige Stromversorgung sichergestellt”, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Darüber hinaus können viele Häuser, die bislang mit Gas oder Öl beheizt wurden, über den Winter nicht ausreichend warmgehalten werden. Im schlimmsten Fall bersten die Wasserleitungen beim ersten längeren Frost und verursachen neue Schäden, bevor die alten beseitigt werden konnten. “In Häusern, die über den Winter nicht bewohnt werden können, sollte deshalb das Wasser aus den Leitungen abgelassen werden”, sagt Käfer-Rohrbach.

Der Versicherer-Verband gibt deshalb Tipps, wie sich Frostschäden verhindern lassen:

  • Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  • Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden.
  • Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Von welchen Schäden waren Deutsche bereits in ihrem Zuhause betroffen? Das ermittelte eine Erhebung. Demnach sind Sturm und defekte Wasserleitungen die häufigsten Ursachen für Schäden im eigenen Zuhause.

Mit welchen Schadenereignissen waren Deutsche bereits in ihrem Zuhause konfrontiert, wollte ein Versicherer wissen und beauftragte das Meinungsforschungsinstitut forsa. Dessen Umfrage-Ergebnisse liegen nun vor. Am häufigsten sind demnach Sturm- und Leitungswasserschäden. Jeweils 22 Prozent der Befragten geben an, bereits einen solchen Schaden erlitten zu haben. Auf Rang drei folgt das gestohlene Fahrrad. 19 Prozent der Deutschen wurde demnach schon ein Drahtesel entwendet.

Mit einem Hagelschaden waren 12 Prozent der Befragten konfrontiert. Erst im Sommer 2021 zeigte sich in Teilen Süddeutschlands, wie verheerend solche Hagelereignisse sein können.

Ebenfalls häufig genannte Schadenereignisse sind Einbruch und/oder Diebstahl (10 Prozent), Überspannungsschäden (neun Prozent) und Hochwasser (sieben Prozent).

Leitungswasserschäden unterschätzt

Auch der Versicherer-Dachverband GDV warnt, dass Leitungswasserschäden zu den am meisten unterschätzten Gefahren zählen. Mehr als drei Milliarden Euro zahlen die Versicherer pro Jahr für derartige Schadenereignisse. Schäden durch Leitungswasser zählen somit zu den teuersten im Wohngebäudebereich.

Von 2002 bis 2019 mussten die Wohngebäudeversicherer laut GDV insgesamt 77 Milliarden Euro für alle versicherten Gefahren erstatten: Hierunter fallen Sturm und Hagel, Feuer, Leitungswasser und weitere Naturgefahren. Allein 38 Milliarden Euro, fast die Hälfte der Schadenskosten, wurde hierbei für Leitungswasserschäden bezahlt.

Über die Studie:
Für die bevölkerungsrepräsentative Umfrage “Zukunft Wohnen” befragte das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der CosmosDirekt Versicherung 1.003 Männer und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren.

Die Unwetter-Katastrophe durch Starkregen hat auch etliche Häuser und Wohnungen ganz oder teilweise zerstört. In einigen Orten ist der Versorgung mit Trinkwasser schwierig. Betroffen sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Unter welchen Umständen Mietminderung oder -erlass möglich sind.

Weite Teile Deutschlands sind von den Folgen heftiger Unwetter gezeichnet. Während mancherorts bereits mit den Aufräumarbeiten begonnen werden kann, ist die Lage anderswo angespannt.

Sind Mieter von den Folgen der Katastrophe betroffen, stellt sich mitunter die Frage, ob Mietminderung oder gar Mietererlass möglich sind. Zum Beispiel, wenn das gemietete Haus oder die Wohnung nicht mehr genutzt werden kann. Denn dann erhält der Mieter für seine Zahlungen keine Gegenleistung. Auch eine Toilette, die nicht funktioniert, kann einen hundertprozentigen Mietererlass begründen.

Schwieriger wird es, wenn das Mietobjekt nur zu Teilen nicht genutzt werden kann. Dann richtet sich die Höhe der möglichen Mietminderung nach der Gebrauchsbeeinträchtigung. Die Minderung der Miete muss dann ‚angemessen sein‘, wie sich der Gesetzgeber sparsam ausdrückt. Was das im konkreten Einzelfall bedeutet, überlässt der Gesetzgeber den Betroffenen und letztlich Gerichten.

Die versuchen, sich mit der sogenannten ‚Hamburger Tabelle‘ weiterzuhelfen. Diese ist Ergebnis eines Streitfalls vor dem Landgericht Hamburg. Um eine Mietminderungsquote zu ermitteln, setzte das Gericht den Wohnwert der Räume ins Verhältnis zum Mietzins. Demzufolge würde ein unbenutzbares Wohnzimmer eine Mietminderung in Höhe von 12 Prozent der Bruttomiete begründen. Allerdings ist die Hamburger Tabelle keineswegs bindend und dient eher zur Orientierung.

Immerhin: 2019 gab es laut Statistischen Bundesamt so wenig Mietrechtsstreitigkeiten wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr: Vor Amts- und Landgerichten stritten Mieter und Vermieter in 213.518 Verfahren miteinander.

Überschwemmungen durch Starkregen-Ereignisse haben für enorme Schäden in weiten Teilen Deutschlands gesorgt. Besonders betroffen sind Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Worauf bei der Schadenmeldung zu achten ist.

Die Lage in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ist nich immer angespannt. Doch klar ist bereits jetzt: Es wird eines der schadenreichsten Unwetter-Ereignisse der deutschen Versicherungsgeschichte.

Viele Versicherer haben Hotlines eingerichtet, um Betroffenen Hilfe zu leisten und Schadengutachter loszuschicken. Eine der wichtigsten Fragen: Greift überhaupt der abgeschlossene Versicherungsschutz? Damit der Versicherer leisten kann, muss sogenannter Elementarschaden-Schutz vereinbart sein. Ob der Versicherungsvertrag diese Leistung enthält, kann man auch bei seinem Versicherungsvermittler erfahren.

Doch wie sollten sich Betroffene im Schadenfall verhalten, damit die Versicherung möglichst schnell und unkompliziert handeln kann? Die folgenden Tipps sollen dabei helfen:

  1. Dokumentieren Sie die wesentlichen Schäden. Fotografien Sie auch jene Gegenstände, die nicht mehr zu gebrauchen sind.
  2. Halten Sie den Schaden gering: Dichten Sie beispielsweise zerschlagene Fenster mit Folie ab.
  3. Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherungsvermittler.
  4. Halten Sie zur Schadenmeldung am besten Ihre Versicherungsnummer bereit, schildern Sie das Schadenausmaß und teilen mit, wie Sie für Rückfragen erreichbar sind.
  5. Keine pauschalen Angebote für Handwerker-Dienstleistungen unterschreiben! Die Schadenregulierung muss immer mit dem Versicherer abgesprochen werden.
  6. Bevor Elektrogeräte wieder in Betrieb genommen werden, sollte das Leitungssystem von einem Fachmann geprüft worden sein.
  7. Besondere Gefahr geht von Öl- und Heiztanks aus. Prüfen Sie, ob diese beschädigt wurden.

In den letzten 20 Jahren wurden rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude in Deutschland errichtet. Doch bei der Bauplanung seien Erkenntnisse aus der Klimaforschung kaum eingeflossen, bemängeln Versicherer. 32.000 neue Wohngebäude wurden in Überschwemmungsgebieten gebaut.

Überschwemmung, Starkregen oder Hagel: In Deutschland nehmen Extremwetter-Ereignisse zu. Dennoch bleiben die Folgen solcher Ereignisse bei der Raum- und Bauplanung weitgehend unberücksichtigt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). “Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen”, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. “Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.” Ein Problem: Viele Bebauungspläne wurden zu einer Zeit beschlossen, als der Kenntnisstand bezüglich Klimaänderungen und Extremwetter-Ereignisse so noch nicht vorlagen.

Das müsse sich nun ändern, lautet eine Kernforderung der deutschen Versicherer, die ein “Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht” vorgestellt haben. In der neuen Baugesetzgebung soll auch das Schutzziel “Klimaangepasstes Bauen” festgelegt werden.

Konkret drängt der GDV auf Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Geoinformationssystems. Das soll Grundlage dafür sein, bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchzuführen.

Weitere Forderung der Versicherer: typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale sollen technisch konkretisiert und standardisiert werden.

Bereits heute können Immobilienbesitzer und Mieter auf der Onlineplattform “Naturgefahren-Check” prüfen, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Der ebenfalls von der Versicherungswirtschaft initiierte “Hochwasser-Check” liefert Details über die Gefährdung durch Flusshochwasser.

In der kalten Jahreszeit drehen die meisten Bürgerinnen und Bürger ganz freiwillig ihre Heizung auf, um sich wohlig warme Temperaturen in die Stube zu holen. Was viele nicht wissen: Es gibt durchaus eine Notwendigkeit zu heizen, wenn auch nicht mit strikten Regelungen. Das gilt besonders, wenn eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist.

Zunächst die gute Nachricht für Frostbeulen: Eine nicht beheizbare Wohnung muss im Herbst und im Winter niemand akzeptieren. Vermieter sind verpflichtet zu garantieren, dass die Heizung funktioniert und instand gehalten wird.

Zwar gibt es kein konkretes Gesetz, das eine genaue Heizpflicht vorschreibt. Aber mehrere Gerichtsurteile zeigen, dass sich Vermieter nicht davor drücken können ihren Mietern eine Heizmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. So urteilte 1998 das Landgericht Berlin, in der Heizperiode vom 01.10. bis zum 30.04. müssen Vermieter gewährleisten, dass die Mietwohnung nachfolgende Raumtemperaturen aufweisen kann: 20 Grad Celsius im Zeitraum von 6.00 Uhr bis um 23.00 Uhr für Wohnräume und 18 Grad in den Nachtzeiten von 23:00 bis 06:00 Uhr (LG Berlin, Urteil vom 26.05.1998, Az: 64 S 266/97). Davon abweichende Regeln können im Mietvertrag vereinbart werden.

Rohre dürfen keinen Schaden nehmen

Doch gibt es eine Heizpflicht für Mieter? Hier lautet die Antwort: jein. Zwar existiert auch hier kein generelles Gesetz, das genau vorschreibt, wann und mit welchen Temperaturen geheizt werden muss. Aber durchaus müssen Mieter einige Grundsätze beachten, um keinen Ärger zu bekommen.

Wichtig ist vor allem, dass es durch unterlassenes Heizen nicht zu Schäden an der gemieteten Wohnung oder dem Haus kommt. Das bedeutet natürlich, die Wohnung derart auf Temperatur zu halten, dass keine Rohre und Leitungen einfrieren können. Hier hilft leider das berühmte “Frostwächter”-Sternchensymbol am Heiz-Thermostat nicht immer, weil es auch bei diesen Temperaturen zum Einfrieren von Wasserleitungen kommen kann.

Manche Mietverträge schreiben sogar Mindesttemperaturen fest, die auch schon von Gerichten bestätigt wurden (OVG Berlin WuM 81, 69). Zwar muss nicht die ganze Zeit die festgeschriebene Temperatur laut Vertrag gehalten werden: aber zumindest am Tage. Ebenfalls können Mieter zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich wegen ungenügendem Heizen Schimmel und Feuchtigkeit an den Wänden der Wohnung bildet.

Versicherung kann Leistung verweigern

Wenn Wohnungs- und Hausbesitzer sich mit einer Wohngebäudeversicherung vor Schäden schützen, ist die Heizpflicht aber wörtlich zu nehmen: zumindest, wenn man auf eine Leistung aus dem Vertrag hofft. Denn in den Vertragsbedingungen ist häufig geregelt, dass die Versicherungsnehmer ihre Heizung regelmäßig kontrollieren und deren Funktionsfähigkeit gewährleisten müssen. Wer das nicht macht, riskiert, dass die Versicherung eine Leistung verweigert oder stark kürzt, wenn dann doch Frostschäden auftreten.

Wichtig ist das vor allem mit Blick auf Wohnungen, die gern einmal beim Kontrollieren vergessen werden: etwa nicht regelmäßig benutzte Neben-, Zweit- und Ferienwohnungen. Aber auch Wasserleitungen in selten genutzten Räumen, etwa Gäste-WCs und -zimmern, sollten kontrolliert und vor Frostabbruch zugedreht und entleert werden.

Es ist ein Klassiker in der Hausratversicherung: Blitzschäden, die aufgrund von direktem Blitzeinschlag und Überspannung entstehen. Die Versicherungswirtschaft hat nun aktuelle Zahlen dazu veröffentlicht. Und obwohl der Schutz vor solchen Schäden immer besser wird, sind die Schadenkosten noch immer enorm.

Rund 200 Millionen Euro mussten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2019 für Blitz- und Überspannungsschäden zahlen. Das berichtet der Versicherer-Dachverband GDV in einem aktuellen Pressetext.

Dabei zeigt sich im Schadengesehen eine sehr gegensätzliche Entwicklung. Die Zahl der Blitzschäden ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen, auch die Schadensumme in Gänze. Ein Grund ist, dass die Bürger auch besser vorsorgen und zum Beispiel einen Überspannungsschutz-Adapter für ihre Geräte verwenden. Noch ein Jahr zuvor haben die Versicherer 40 Millionen Euro mehr für Blitzschäden zahlen müssen.

Deutlich teurer wurden jedoch die Kosten je einzelnem Vorfall. Im Schnitt mussten die Versicherer 970 Euro ersetzen, wenn irgendwo ein Blitz einschlug. Der Grund ist schnell gefunden. Die Haushalte sind immer besser technisch ausgestattet und haben immer teurere Elektronik, die auch immer mehr Aufgaben in den eigenen vier Wänden übernimmt. So ist nicht nur der Fernseher oder der eigene Home-PC bedroht. Überwachungstechnik sowie Smarthome-Anwendungen, mit denen sich Heizung und Jalousien steuern lassen, gehören längst zum Standard. Die eigene Wohnung verwandelt sich in einen High-Tech-Palast.

Das alles will entsprechend abgesichert sein. Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungs-Gegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.

Im Vertrag sollte unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert.

Besser etwas mehr ausgeben, als im Schadenfall ohne Leistungsanspruch dazustehen. Denn immerhin verzeichneten die Versicherer auch im Vorjahr insgesamt 210.000 Blitz-Einschläge, für die sie einspringen mussten. Auch sehr gute und umfassende Angebote sind bereits sehr günstig zu haben. Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

Welcher Wert befindet sich in Kellern deutscher Eigenheime? Wer bei dieser Frage nur an Speisevorräte, Ausrangiertes für den Flohmarkt oder an alte Bücher denkt, der irrt sich sehr. Denn nicht erst seit Zeiten des “Smart Home” hielt immer mehr Technik Einzug in die einst dunklen und feuchten Nutzräume unter der Erde. Und wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, sind geschätzte Werte, die in Kellern von Eigenheimen schlummern, beachtlich. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz droht demnach Ungemach.

Teuerster “Keller-Posten”: Die Haustechnik

Die GDV-Umfrage hatte zum Ziel, den durchschnittlichen Wert jener Gegenstände zu erfahren, der sich in der Unterkellerung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern befindet. 1.000 Hausbesitzer wurden hierzu in 2020 befragt. Sie sollten unter anderem angeben: “Was glauben Sie, wie hoch wären die Kosten insgesamt, wenn sie die genannten Dinge neu kaufen müssten?”

Und die höchsten Werte auf diese Frage wurden für die Haustechnik geschätzt – 9.700 Euro sind es, die durchschnittlich für 1.000 Hausbesitzer an Haustechnik in deutschen Kellern lagern. Der Wert erscheint keineswegs ungewöhnlich, wenn man bedenkt, dass immer modernere Heiz- und Lüftungstechnik, dass Energiespeicher und Heimkraftwerke in deutsche Eigenheime Einzug halten. Die Haustechnik im Keller übernimmt für moderne Häuser immer wichtigere Funktionen.

Geschätzter Wert der Gegenstände summiert sich auf 15.400 Euro

Aber auch andere Geräte, die nicht zur Haustechnik zählen, werden gern im Keller untergebracht. Demnach wird der Wert der Elektrogeräte – Waschmaschinen und Gefrier- oder Kühltruhen – von den Befragten in der Summe auf 2.300 Euro geschätzt. Und der Wert kleinerer Geräte – Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Sägen oder Rasenmäher – beträgt laut Umfrage immerhin 1.900 Euro. Aber auch “sonstige Dinge” stehen in den deutschen Kellerräumen mit einem Wert von immerhin durchschnittlich 1.500 Euro – angefangen von Spirituosen und Möbeln bis zum raumnehmenden Spielzeug der Kinder. Demnach summiert sich der geschätzte Wert aller im Keller befindlichen Gegenstände laut Umfrage auf durchschnittlich 15.400 Euro.

Nutzungsverhalten: Lager- Heiz- und Hobbyraum

Freilich: Bei der Nutzungsweise bleibt der Keller noch immer jener Lagerraum, als der er auch früher oft diente. Bei möglichen Mehrfachnennungen für verschiedene Antworten gaben 85 Prozent der Befragten an, den Keller als Lagerraum zu nutzen. 72 Prozent der Befragten nutzen ihn zudem als Heizungskeller und 71 Prozent als Waschküche. Für immerhin 46 Prozent der Befragten dient der Keller als Hobbyraum. Freilich: Basteln wollen viele in ihrem Kellern, wohnen hingegen nicht. Denn 77 Prozent der Befragten gaben an, der Keller sei “unbewohnt”. Und nur vier Prozent der Befragten bewohnen einen Teil ihres Kellers dauerhaft.

Unterschätzt: Die Gefahr durch Überschwemmungen

Ein Wert dieser repräsentativen Umfrage aber stimmt bedenklich. Denn die Eigenheimbesitzer unterschätzen die Gefahr durch Überschwemmungen – diese können durch Hochwasser und Starkregen ausgelöst sein. Denn 43 Prozent der Befragten schätzen die Gefahr für “gering” ein und 30 Prozent der Befragten sogar für “sehr gering”. Demnach sehen 73 Prozent der Befragten ihre Technik und ihren Hausstand im Keller nicht durch Hochwasser gefährdet.

Hausratversicherung: Leistet nicht bei Überschwemmungen

Eine Tatsache, die sich auch im fehlenden Versicherungsschutz vieler Eigenheimbesitzer niederschlägt. Denn nur rund 25 Prozent aller Haushalte haben ihr Inventar gegen Starkregen und Hochwasser abgesichert, wie der GDV informiert.

Was viele nämlich nicht wissen: Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn Regen oder Hochwasser den Keller fluten. Existiert in diesem Fall keine Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarschadenversicherung, müssen die Eigenheimbesitzer den Schaden aus eigener Tasche stemmen – was in Zeiten immer teurerer Kellerinventare schnell zum finanziellen Risiko werden kann. Der zunehmende Wert in deutschen Kellern sollte also Grund sein für Eigenheimbesitzer, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen – auch mit gutem Rat von Experten.

Die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen eine deutliche Sprache: 1,3 Millionen Schäden verursachten Starkregenfälle binnen 16 Jahren, die Kosten summieren sich auf 6,7 Milliarden Euro. Und die Kosten werden aufgrund zunehmender extremer Wetterereignisse weiter ansteigen. Denn aufgrund des Klimawandels nehmen auch extreme Wetterereignisse wie Starkregen zu – und damit auch die Gefahr für Hochwasser und Überschwemmungen. Irrtümer zum Versicherungsschutz aber sorgen immer wieder dafür, dass Menschen sich gegen dieses Risiko nicht genügend absichern. Auf seiner Verbraucherseite “Die Versicherer” klärt deswegen der GDV aktuell über “die drei häufigsten Irrtümer bei Hochwasser” auf.

Wohngebäudeversicherung: Leistet nicht bei einem so genannten “Elementarschaden”

Irrtum eins: Wer eine Gebäudeversicherung hat, der brauche sich “nicht kümmern”. Was viele aber nicht wissen: Die Wohngebäudeversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz gegen drohende Hochwasserschäden. Denn zwar versichert die Wohngebäudeversicherung gegen Naturgefahren wie Sturm, Blitz oder Hagel. Sie sichert aber nicht gegen Elementargefahren wie Hochwasser.

Für diesen Versicherungsschutz nämlich braucht es eine erweiterte Naturgefahrenversicherung: Die sogenannte Elementarschadenversicherung. Die Elementarschaden-Deckung wird laut GDV als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Nur durch Abschluss dieses Zusatzbausteins sind Hausbesitzer und Mieter damit vor Zerstörungen geschützt, die auf Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen zurückgehen.


Auch fern großer Flüsse droht Gefahr

Ein zweiter Irrtum, über den der GDV aufklärt, ist in die Aussage gefasst: “Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser”. So würden sich Menschen oft in Sicherheit wiegen, solange sie nicht an großen Flüssen – an der Donau zum Beispiel oder dem Rhein oder an der Elbe – wohnen würden. Doch diese vermeintliche Sicherheit entpuppt sich schnell als tückischer Trugschluss.

Denn große Regenmengen können in sehr kurzer Zeit auch kleine Gewässer überfluten lassen. Auch reicht als Ursache großer Schäden eine überlastete Kanalisation oder wild abfließendes Hangwasser bereits aus. Und diese Schäden verursachen hohe Kosten – häufig eine Summe von über 100.000 Euro.

Mehr noch: Wird ein Haus so stark beschädigt, dass es abrissgefährdet ist, sind in der Regel sogar bis zu sechsstellige Beträge nötig, um das Haus wieder aufzubauen oder von Grund auf zu sanieren. Solche Zahlen veranschaulichen, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz mit genügender Deckung aufgrund von Elementargefahren ist.

“Vater Staat” – gab die Verantwortung ab

Aber hilft nicht im Notfall auch Vater Staat? Mit Blick auf den Fluthilfefonds, der nach der Flutkatastrophe 2013 durch den Bundestag aufgelegt wurde, könnte man dies in der Tat glauben. Jedoch: Erneut handelt es sich um eine irrtümliche Annahme. Denn mit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder aus dem Jahr 2017 wurden Nothilfen bei Hochwasser stark eingeschränkt.

Demnach erhalten nun nur noch jene Betroffene eine Leistung, die sich aufgrund der Lage ihres Anwesens oder ihres Hauses erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde – eine Verhärtung der Regeln, die zu mehr Eigenvorsorge gegen die Elementargefahr des Hochwassers führen soll. Freilich: Laut Angaben des GDV betrifft es nur wenige, denn 99 Prozent aller Häuser seien problemlos versicherbar. Folglich können auch nur noch wenige mit Hilfe von Vater Staat aufgrund von Hochwasserschäden oder von Überschwemmungen rechnen.

Die Hinweise zeigen: Eine Elementarschaden-Police ist also Pflicht – oder zumindest das Bemühen darum. Sollte man aber doch zu jenen wenigen Betroffenen gehören, die wirklich keinen solchen Zusatzbaustein abschließen können, lohnt das Beratungsprotokoll von Versicherungsvermittlern als Beweisstück.

Allen Hausbesitzern aber, die eine Elementarschadenversicherung erhalten, sei der Abschluss einer solchen Police angeraten. Und auch zur nötigen Deckungssumme hilft der Rat einer Fachfrau oder eines Fachmanns.