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Der Herbst ist da. Haus- und Grundbesitzer sollten eigene Gebäude nun auf die Sturmsicherheit prüfen. Denn ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt hohe Haftungsrisiken. Demnach haftet der Grundbesitzer nicht nur für entstandene Schäden. Er kann für Schaden auch durch Versicherungen in Regress genommen werden. Wer sich vor derartigen Haftungsrisiken absichern will, dem hilft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Grundstückbesitzer: Anforderungen an die Sturm-Sicherheit hoch

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Grundstücksbesitzers sind hoch. Denn durch herabfallenden Gebäudeteile drohen “erhebliche Gefahren” für die Gesundheit und das Eigentum Unbeteiligter. Nur ein fehlerfrei errichtetes und mit Sorgfalt gewartetes Gebäude entlässt den Besitzer folglich aus der Haftungspflicht. Das musste auch die evangelische Kirche in Stuttgart aufgrund eines verlorenen Streits vor Gericht erfahren.

Ursache des Rechtsstreits waren Folgen eines schweren Sturms. Am 31.3. 2015 lösten sich durch Windgeschwindigkeiten bis 100 km/h etwa 60 Ziegel vom Turmdach eines alten Kirchengebäudes und beschädigten ein geparktes Auto. Das Fahrzeug wurde dem Fahrer zunächst durch dessen Kfz-Versicherung ersetzt. Nun aber wandte sich die Versicherung an die Kirche und wollte sie für den Schaden in Regress nehmen. Sei es doch Aufgabe der Kirche gewesen, die Sicherheit des Kirchengebäudes zu überwachen.

Die Kirche jedoch wollte nicht zahlen und wurde in der Folge durch die Versicherung verklagt. Folgendes wollte die Kirche entlastend geltend machen: Da sich der Turm in 35 Metern Höhe befindet, müsse von wesentlich höheren Windgeschwindigkeiten als den gemessenen 100 km/h in Bodennähe ausgegangen werden. Auch hätte eine Windhose nach oben gestiegen sein können und dadurch die Ziegel lösen. Die Kirche wollte sich demnach auf ein außergewöhnliches Naturereignis berufen, um den Schaden nicht zu ersetzen.

Mit dieser Argumentation aber erlitt die evangelische Kirche eine Niederlage vor zwei Gerichtsinstanzen – zunächst durch Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart und dann durch Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart: Die Kirche musste zahlen. Das Oberlandesgericht verdeutlichte in seinem Urteil die hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht. Denn zu bedenken ist: Herabfallende Teile eines Gebäudes können auch einen Menschen verletzten oder sogar töten. So gesehen gab es Glück im Unglück, da nur ein Kfz-Fahrzeug zu Schaden kam.

So wäre es zum Beispiel laut Oberlandesgericht geboten gewesen, dass die Kirche in regelmäßigen Abständen das Kirchturmdach kontrolliert. Hierbei hätte die Gefahr durch herunterfallende Dachziegel dazu führen müssen, durch Einsatz eines Hubsteigers die Festigkeit jedes einzelnen Ziegels zu kontrollieren. Auch muss der Grundbesitzer sogar noch bei Windstärke 13 und damit bei orkanartigem Sturm für herabfallende Gebäudeteile haften. Wären doch größere Windstärken in Zeiten des Klimawandels nicht mehr als außergewöhnliches Naturereignis anzusehen, weswegen Gerichte höhere Anforderungen an die Sicherheit von Gebäuden stellen.

Anscheinsbeweis: Grundstückbesitzer muss Sorgfalt beweisen

Es gilt der Anscheinsbeweis: Demnach spricht das Ablösen von Gebäudeteilen grundsätzlich für eine mangelhafte Unterhaltung, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Auf ein außergewöhnliches Naturereignis hingegen kann sich erst ab Windgeschwindigkeiten im mittleren Bereich von 14 Beaufort und demnach von mehr als 150 km/h berufen werden, wie das Gericht unter Verweis auf weitere Urteile ausführt.

Aufgrund derartiger Haftungsrisiken lohnt es sich für Haus- und Grundbesitzer, nicht nur die Gebäude, sondern auch ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. So tritt zum Beispiel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann ein, wenn Gegenstände vom Eigenheim andere schädigen. Ist jedoch kein Eigentum vorhanden, sondern ein Blumentopf fällt bei Sturm vom Fensterstock einer Mietwohnung, greifen private Haftpflichtversicherungen.

Am 13. September wird offiziell der Rauchmeldertag begangen. Er soll die Bürger dafür sensibilisieren, dass Rauchmelder Leben retten. Denn oft sterben Menschen, weil sie ein Feuer nicht rechtzeitig bemerken.

Freitag ist nicht nur “Freitag der 13.”, sondern auch Rauchmeldertag. Initiiert wurde er, um für ein wichtiges Thema zu sensibilisieren: ein solcher Rauchmelder kann Leben retten. Rund 200.000 Brände müssen die Feuerwehren jährlich in Deutschland löschen, pro Monat verlieren 30 Menschen dabei ihr Leben. Oft, weil sie von den Flammen im Schlaf überrascht werden oder den Brand nicht zu einem Zeitpunkt bemerken, zu dem man noch fliehen oder eingreifen könnte.

Aus diesem Grund besteht mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum: Neu- und Umbauten müssen verpflichtend mit den Geräten ausgestattet werden. Für den Wohnungsbestand gibt es Übergangsfristen, die je nach Bundesland verschieden sind. Während in der Regel die Eigentümer und Vermieter für die Installation verantwortlich sind, kommen auch auf die Mieter Pflichten zu. Sie müssen die Geräte in vielen Bundesländern warten: wobei es auch hier von Land zu Land Unterschiede gibt. Die Details sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.

Manche Versicherer wollen sich querstellen

Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz ist das Thema “Rauchmelder” von Belang. Zwar verzichten die Wohngebäude- und Hausratversicherer mehrheitlich auch auf Einrede grober Fahrlässigkeit bzw. zahlen grundsätzlich, wenn kein Melder installiert wurde. Aber einige wollen dies wiederum nicht. Ein Versicherer schreibt zum Beispiel auf Anfrage:

“Sofern die Installation von Rauchmelder behördlich vorgeschrieben ist (z.B. in einer Mietwohnung), der VN, sofern er Eigentümer des Hauses ist, dieser Auflage jedoch nicht nachkommt, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die im Schadenfall zu einer Kürzung führen kann”.

Zwar argumentiert der Versicherer-Dachverband GDV, dass ein fehlender Rauchmelder den Schutz nicht einschränkt. Auf der Webseite berichtet er: “Praktisch gibt es keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden bzw. die Schadenhöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden. Das zeigen auch die bisherigen Schadenerfahrungen: Fälle, in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Sachschadens hatte, sind uns nicht bekannt”. Dennoch müssen lange Rechtsstreite mit einigen Versicherern befürchtet werden, wenn ein solcher Schutz nicht installiert wurde.

Schon im eigenen Interesse sollten Rauchmelder eingebaut werden: zumindest in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg gedacht sind. Extra dem Versicherer gemeldet werden muss ein solcher Einbau nicht. Wenn es brennt und der Rauchmelder Alarm schlägt, dann gilt: Oft bleiben nur 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Statt Wertgegenstände zu retten, sollte man folglich schnell die Wohnung verlassen. Hier sei auch daran erinnert, dass viele Menschen nicht an den Flammen sterben, sondern an einer Rauchgasvergiftung: Schon wenige Atemzüge können tödlich enden.

Brennt hingegen das Treppenhaus oder ist verraucht, so dass die Fluchtwege bereits versperrt sind, sollten die Betroffenen in der Wohnung bleiben und die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen, informiert aktuell ein Versicherer. Wichtig ist, alle Türen zu schließen, damit Feuer und Rauch nicht in die Wohnung eindringen. Über richtiges Verhalten im Brandfall informieren die Feuerwehren.

Es wird heiß in Deutschland! Sehr heiß sogar. Bis zu 40 Grad sind am Mittwoch angekündigt, es könnte in einigen Regionen Hitzerekorde geben. Damit steigt auch die Brandgefahr, wie aktuell die Versicherungswirtschaft warnt.

Deutschland schwitzt in der Hitze: Schon ab Montag werden 35 Grad und mehr erwartet, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) berichtet. Da wird es selbst am Badesee schwierig zu entspannen, weil der Kreislauf enorm belastet wird. Und eine Abkühlung ist vorerst nicht in Sicht. “Die Hitze kommt, um zu bleiben”, teilte der DWD mit. “Nach derzeitigem Stand bleiben vor allem in der Mitte und im Süden die heißen Temperaturen zwischen 30 und 38 Grad bis über das Wochenende hinweg erhalten”.

Mit der Hitze steigt auch die Brandgefahr an, wie der Dachverband der Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell warnt. Was das bedeutet, wird anhand der enormen Anzahl der Schäden deutlich. Allein die Wohngebäudeversicherer mussten 2018 für rund 200.000 Feuerschäden am Haus erstatten, so geht aus vorläufigen GDV-Daten hervor. Mit anderen Worten: Alle drei Minuten brennt es irgendwo! Auf rund 1,2 Milliarden Euro werden die Gesamtkosten hierfür geschätzt: Brände in Landwirtschaft und Gewerbe nicht mit eingerechnet.

Hauptursache für Wohnungsbrände: Elektrik und sorgloses Verhalten

Wer auf die Hauptursachen für Wohnungsbrände schaut, könnte sich wundern. Denn keineswegs ist der Umgang mit offenem Feuer häufigste Brandursache. Dieser ist zwar auch gefährlich, betrifft aber nur drei Prozent aller Schadensfälle.

Stattdessen wird eine andere Brandursache häufig unterschätzt: Elektrizität. Diese ist mit 32 Prozent aller Fälle Hauptursache für derartige Schäden am Haus. Brandherd ist hier häufig ein defektes Kabel, ein unsicheres elektrisches Gerät oder ein Lithium-Ionen-Akku, wie er zum Beispiel in Elektrofahrrädern eingesetzt wird. Beim Kauf derartiger Technik sollte man deshalb unbedingt darauf achten, dass sie ein Sicherheitszertifikat haben! Wer billig kauft, gefährdet im schlimmsten Fall Gesundheit und Leben.

Zweithäufigste Ursache: menschliches Fehlverhalten mit rund 17 Prozent aller Fälle. “Klassiker” sind hierbei mit Fett vollgesogene Abzugshauben oder die Pfanne voll Fett, die für ein paar Minuten unbeobachtet gelassen wird, berichtet der GDV in einem Artikel. Wichtig: Ein solches Feuer kann sich immens schnell ausbreiten und auf die gesamte Wohnung ausdehnen. “Nur in den ersten zwei bis vier Minuten kann man einen Brand selbst löschen”, sagt Hermann Drews, Geschäftsführer vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). “Danach bleibt nur noch die Flucht.” Beachtet werden sollte, dass nicht nur die Flammen selbst gefährlich sind. Die meisten Menschen sterben durch eine Rauchgasvergiftung.

Positiv: Zumindest mit Blick auf das Feuerrisiko sind die Deutschen gut abgesichert, Wohngebäude-, und Hausratpolicen weit verbreitet. Die Aufklärung über die Risiken hat auch dazu beigetragen, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Menschen deutlich zu reduzieren. Vor allem Rauchmelder und strenge Brandschutz-Vorschriften haben bewirkt, die Zahl der Todesfälle von 787 im Jahr 1990 auf 367 (2015) mehr als zu halbieren.

Waldbrandgefahr: Zigaretten sind tabu

Während in der Wohnung die Auswirkungen der Hitzewelle weniger spürbar sind, ist es in der Natur ganz anders: Jede Unachtsamkeit kann zu einem großen Brand führen. Und das ist leider keine Ausnahme: Laut Bundesregierung brannten allein 2018 mehr als 1.700 Wälder.

Auch hier sind es oft Kleinigkeiten, die als Brandursache dienen. Der Deutsche Wetterdienst nennt die achtlos weggeworfene Zigarette und Holzkohle vom Grill, aber auch Glasscherben als Auslöser für Waldbrände.

Fakt ist: Feuer im Wald ist verboten! In vielen Bundesländern ist das Rauchen im Wald ebenfalls tabu. Von März bis Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im gesamten Bundesgebiet. Schwere Verstöße können nicht nur mit einem hohen Bußgeld, den Kosten eines Feuerwehreinsatzes sowie Schadensersatz einhergehen, sondern sogar mit einer Gefängnisstrafe. In der Regel hilft eine private Haftpflichtversicherung, wenn man unachtsam einen Waldbrand verursacht hat: Hier sollte aber bedacht werden, dass der drohende Schaden immens hoch sein kann.

Erst Hitze und schönster Sonnenschein, dann Starkregen und heftige Gewitter: Die Unwetter über Pfingsten haben den deutschen Versicherern rund 650 Millionen Euro Schaden verursacht. In Summe mussten 250.000 Schäden nur für das verlängerte Wochenende reguliert werden. Dies zeigt erneut, wie wichtig es ist, sich gegen derartige Gefahren abzusichern.

Für viele begann das Pfingstwochenende traumhaft: Strahlender Sonnenschein und Picknick-Wetter lockten die Menschen ins Freie. Doch die schönen Tage mündeten vielerorts in Hagel, Starkregen und heftige Gewitter.

Das mussten auch die Versicherer schmerzhaft merken: Erneut wurden sie mit Millionenschäden konfrontiert. So hätten alleine die Unwetter rund um Pfingsten fast 250.000 versicherte Schäden angerichtet, für die geschätzt 650 Millionen Euro gezahlt werden müssen, berichtet diese Woche der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Hagel, Starkregen, Blitzeinschläge

Diesmal mussten vor allem die Autoversicherer hohe Kosten erstatten. Mit 350 Millionen Euro entfiel rund die Hälfte der Gesamtsumme auf Kaskoschäden, berichtet der Versichererverband. Ursache war hierfür Jörn: ein Tief, das vom Allgäu über Oberbayern bis hin nach Sachsen zog. Es brachte teils golfballgroße Hagelkörner mit sich. So nahmen der Lack und die Scheiben von so manchem PKW Schaden.

Doch auch an Hausdächern, Fenstern und Fassaden wütete Jörn. Und damit nicht genug. Eine weitere Gewitterfront zog über Deutschland hinweg und suchte vor allem Niedersachsen und Hessen heim. Von Wetterexperten auf den Namen “Frank” getauft, schickte das Tief ebenfalls Sturm, Hagel und Blitzeinschläge. Anschließend hatten Windböen von bis zu 120 Kilometern pro Stunde Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg ereilt.

Infolge der Unwetter mussten nicht nur die Autoversicherer hohe Summen erstatten. Weitere 120.000 Schäden seien an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben gezählt worden. In vielen Städten liefen Keller voll. So waren allein durch Starkregen weitere 40 Millionen Euro an Schadensforderungen zu beklagen, Hausrat-, Industrie- und Wohngebäudeversicherer sprangen für weitere 260 Millionen Euro ein.

Schutz ist wichtig!

Für Sturmschäden zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, wenn der Wind mit mindestens Windstärke 8 um die Häuser blies: Aufschluss darüber geben die lokalen Wetterdienste. Für Schäden durch Starkregen reicht das hingegen nicht. Läuft der Keller voll, so muss in der Regel eine extra Elementarschadenversicherung bestehen, damit der Versicherer für die Kosten aufkommt. Sie ist als Zusatzbaustein in Wohngebäude-Policen oder eigenständiger Vertrag versicherbar. Hier gilt es zu bedenken: Starkregen tritt auch in Gebieten auf, die nicht direkt am Wasser liegen.

In welchen Bundesländern gab es im Jahr 2018 die teuersten Unwetterschäden? Das geht aus einer jüngst veröffentlichten Statistik des Branchenverbandes GDV hervor. Besonders hohe Kosten waren demnach in Nordrhein-Westfalen zu beklagen: gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern. Doch derartige Rankings dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass jede Region bedroht sein kann.

Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2018 trauriger Rekordhalter in Sachen Unwetterschäden, denn in keinem anderen Bundesland mussten die Versicherer so hohe Sachschäden begleichen. 910 Millionen Euro überwiesen die Gesellschaften allein in dem Land mit seinen 17,1 Millionen Einwohnern, so geht aus einer aktuellen Statistik des Branchenverbandes GDV hervor. Damit ist die Milliarde zumindest schon in Sichtweite.

Andere Bundesländer fielen da weit zurück, wenn freilich auch dort hohe Sachschäden zu beklagen waren. Baden-Württemberg platziert sich auf Rang zwei mit 260 Millionen Euro Schadenskosten, gefolgt von Bayern (252 Millionen), Niedersachsen (206 Millionen), Sachsen (177 Millionen), Hessen (156 Millionen), Rheinland-Pfalz (151 Millionen) und Sachsen-Anhalt (138 Millionen).

Am anderen Ende der Skala platzieren sich hingegen Bremen (4 Millionen), Mecklenburg-Vorpommern (12 Millionen), Berlin (14 Millionen) und Brandenburg (34 Millionen). In diesen Bundesländer fielen am wenigsten Unwetterschäden an. Die anderen Länder platzierten sich dazwischen. In der Statistik sind versicherte Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben enthalten. Bundesweit bezifferten sich die Unwetterschäden auf 2,6 Milliarden Euro.

Noch immer zehn Millionen Gebäude ohne Elementarschadenversicherung

Diese Statistik sollte aber kein Anlass sein, in Bundesländern mit wenig Unwetterschäden den Schutz zu vernachlässigen. Denn diese hatten im Vorjahr schlichtweg Glück gehabt — und können bei anderen Extremwetter-Ereignissen ebenfalls betroffen sein. So wurde im letzten Jahr Nordrhein-Westfalen und angrenzende Bundesländer besonders stark von Sturmtief Friederike heimgesucht, was die hohen Schadenskosten erklärte.

Zur Erinnerung: Im Januar 2018 richtete der Wintersturm extreme Schäden an, zerstörte Häuser, entwurzelte Bäume und kostete sogar acht Menschen das Leben. Friederike fegte von Belgien und den Niederlanden kommend über Deutschland hinweg und hatte sich in Ostdeutschland schon abgeschwächt, obwohl hier auch immense Schäden zu beklagen waren. Folglich war Nordrhein-Westfalen besonders in Mitleidenschaft gezogen.

Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass laut GDV noch immer zehn Millionen Immobilien in Deutschland nicht mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung ausgestattet sind. “Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, fehlt rund zehn Millionen Hausbesitzern der Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser”, heißt es im Pressetext. Nur eine solche Police greift bei Schäden durch Überschwemmung und andere Naturgewalten wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Schneedruck oder Erdsenkungen.

Denn während eine Wohngebäude-Police in der Regel die Schäden durch Sturm und Hagel erstattet, muss wenigstens ein zusätzlicher Elementar-Baustein vereinbart werden, um auch bei den oben genannten Ereignissen Schutz zu genießen. Hier sei daran erinnert, dass Starkregen auch jenen Hausbesitzern enormen Schaden anrichten kann, deren Haus nicht an einem Fluss oder anderem Gewässer steht. Ist das Gemäuer stark geschädigt, kann schnell ein fünf- oder gar sechsstelliger Betrag fällig werden.

Welche Schäden müssen Wohngebäudeversicherer innerhalb eines Hauses am häufigsten regulieren? Die Antwort mag überraschen: Leitungswasserschäden! Beinahe jeder zweite Fall, der reguliert werden muss, betrifft einen solchen Schaden an Rohren und Armaturen. Ein Grund ist, dass diese zu selten gewartet werden.

48 Prozent aller Schäden, die in Eigenheimen und anderen Häusern von Wohngebäudeversicherern reguliert werden müssen, betreffen die Wasserleitungen im Haus. Auf diese Zahl macht aktuell “Welt Online” aufmerksam. Damit sind Leitungsrohre der häufigste Grund, wenn eine Versicherung zahlen muss. Pro Jahr zählt der Versicherungsdachverband GDV 1,1 Millionen Schadensfälle dieser Art: das sind im Schnitt mehr als 3.000 pro Tag! Der Sachschaden: mehr als zwei Milliarden Euro.

Ein Grund für diese hohe Zahl sei, dass die Wasserrohre zu selten kontrolliert und gewartet werden. Dabei kann jeder selbst etwas tun, damit die Wasserrohre nicht platzen oder kaputt gehen. Das betrifft vor allem auch den Winter. Wenn Wasser gefriert, dehnt sich das Volumen um neun Prozent aus und kann die Rohre folglich beschädigen. Oft platzt das Rohr nicht sofort, sondern wird durch Risse und Schwachstellen geschwächt, so dass Wasser austritt. Deshalb sollten Räume im Winter auch dann leicht beheizt werden, wenn sie nicht genutzt werden. Viele Wohngebäude-Policen schreiben das sogar verpflichtend vor.

Hier sei daran erinnert, welch große Schäden durch Wasser entstehen können: nach einem geplatzten Rohr, das zu spät bemerkt wird, steht oft der gesamte Boden unter Wasser. Einrichtungsgegenstände sind hinüber und müssen oft entsorgt werden. Auch muss der Raum mehrere Wochen trocknen und kann dann nicht genutzt werden. Schimmelbildung ist ebenfalls möglich — und ein Gesundheitsrisiko für die Atemwege.

In Räumen, die sich schlecht oder gar nicht heizen lassen, sollten die Rohre abgesperrt und entleert werden: etwa bei Wasserhähnen im Garten oder der Garage. Zudem sollten Kellerfenster geschlossen werden. Keineswegs ist es jedoch so, dass gut gedämmte Räume bereits vor Frostschäden schützen, auch wenn sie nicht beheizt werden. Auch diese Räume müssten beheizt werden, warnt der GDV.

Natürlich sollten die Rohre auch hin und wieder untersucht werden — hierbei ist auf Warnhinweise zu achten. Ein Indiz für defekte Rohre kann zum Beispiel sein, wenn Heizkörper nicht richtig heizen oder kein Wasser aus dem Wasserhahn kommt, obwohl man den Hahn geöffnet hat. Versicherungskunden sind zu Kontrollen verpflichtet, wenn auch nicht permanent. Wie oft dies zu geschehen hat, ist auch abhängig vom Alter, Zustand und Bauart der Heizung. Auch wenn es keine Faustregel gibt, empfiehlt es sich, alle paar Wochen mal die Rohre zu checken (BGH, 25.06.2008, IV ZR 233/06).

Kommt Hausrat durch Leitungswasser zu Schaden, zum Beispiel Möbel, Tapeten, elektrische Geräte oder Teppiche, zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung springt hingegen ein, wenn Gebäude, Wände und fest eingebaute Gebäudebestandteile zu Schaden kommen.

Es sind aufsehenerregende Zahlen, die die Versicherungswirtschaft zwischen den Jahren vorgelegt hat. Knapp 2,7 Milliarden Euro mussten die deutschen Versicherer demnach 2018 für Schäden durch Naturgefahren wie Sturm und Starkregen leisten. Ein Grund, weshalb sich sowohl Haus- und Wohnungsbesitzer als auch Industrieschaffende mit Naturgefahren beschäftigen sollten, wenn sie es nicht schon getan haben.

Wenn ein neues Jahr ansteht, ist das auch eine gute Gelegenheit, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Ein wichtiges Thema hierbei sind Natur- und Elementargefahren, wie aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft zeigen.

Schäden durch Naturgefahren verursachten den Versicherern demnach 2018 Kosten von 2,7 Milliarden Euro, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eingerechnet wurden hierbei Sachschäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben. Autos sind hingegen noch nicht berücksichtigt, weil hier die Daten aktuell noch nicht vorliegen.

Gegenüber dem Vorjahr sind damit die Schadenskosten gestiegen. In 2017 hatte die Versicherungswirtschaft für Schäden durch Naturgefahren lediglich zwei Milliarden Euro leisten müssen. Dennoch war das abgelaufene Jahr keines, was mit Blick auf Naturgefahren besonders teuer gewesen ist. Der Schnitt der Kosten lag in den letzten fünfzehn Jahren bei 2,6 Milliarden Euro: und damit nur etwas niedriger.

Die aktuellen Zahlen sollten vor allem eines verdeutlichen: der Schutz des eigenen Hab und Gutes ist wichtig, weil viele Familien die entstehenden Kosten kaum aus eigener Tasche stemmen können. Ein zerstörtes oder stark beschädigtes Einfamilienhaus kann schnell hunderttausende Euro verschlingen, wenn es wieder aufgebaut werden muss. Gut, wenn man entsprechend versichert ist!

Eine Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für Sturmschäden am Haus auf, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 bzw. 63 Stundenkilometer erreichte. Vor allem der Sturm schlug 2018 besonders kostenintensiv zu. “2018 gehört zu den vier schwersten Sturmjahren der letzten 20 Jahre”, sagte der GDV-Präsident Wolfgang Weiler. So verursachte allein “Friederike” im Januar versicherte Kosten in Höhe von 900 Millionen Euro. Für beschädigte Möbel und Einrichtungs-Gegenstände zahlt der Hausratversicherer.

Darüber hinaus ist eine Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer essentiell. Sie zahlt zum Beispiel, wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird. Dank Starkregen kann das auch bei Immobilien passieren, die nicht an einem Fluss oder Gewässer liegen. Eine Wohngebäude-Police kommt für derartige Elementarschäden in der Regel nicht auf.

Auch Schneedruck, Erdrutsch und Lawinen-Schäden müssen über solch eine Elementar-Police extra versichert werden. Viele Versicherer bieten den Schutz als zusätzlichen Baustein zu einem Wohngebäude-Vertrag an, wenn auch gegen Aufpreis. Nur etwa 41 Prozent der deutschen Hausbesitzer haben aktuell auch einen Elementarschutz. Damit ist beinahe jedes sechste Haus unversichert.

Wie wichtig gute Beratung zu Versicherungsbedingungen und Klauseln ist, zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin zur Wohngebäudeversicherung. Musste doch das Gericht darüber befinden, ob die durch Unwetter verursachte Überschwemmung einer Frau von der Rückstau-Klausel ihrer Versicherung gedeckt ist. Die Vertragsunterlagen der Wohngebäudeversicherung definieren in der Regel sehr genau, für welche Elementarschäden die Versicherungsunternehmen einstehen müssen und unter welchen Bedingungen.

Oft sind Versicherungskunden mit den Vertragsbedingungen wenig vertraut, weswegen sie nicht wissen, welcher Schaden durch die Versicherung wirklich abgedeckt ist. Das musste auch eine Kundin erfahren, die aufgrund eines vermeintlichen Rückstaus ihren Wohngebäudeversicherer verklagte.

Die Frau erlitt einen Schaden, wie er aufgrund zunehmender Unwetter immer häufiger wird: Starker Regen überlastete das Entwässerungssystem ihres Balkons. Aus diesem Grund floss das Regenwasser nicht schnell genug ab, drang durch die Schwelle der Balkontür in die Wohnung und beschädigte Fußbodenbeläge, Tapeten und Farbanstriche. Aufgrund einer XXL-Deklaration ihres Versicherungsvertrags bekam sie vom Landgericht Berlin bereits Zahlungen in Höhe von 2.500 Euro nebst Zinsen von ihrem Wohngebäudeversicherer zuerkannt. Jedoch verwehrte das Urteil des Landgerichts ihr Zahlungen aufgrund eines vermeintlichen Rückstau-Schadens, den die Geschädigte dennoch geltend machen wollte.

Rückstau – Eine Frage der Definition

Die Frau meinte sich deswegen um ihr Recht gebracht. Sie hatte zusätzlich einen Elementarschaden-Baustein in ihrem Vertrag vereinbart. Dieser gestand ihr laut Paragraph 4 der Bedingungen auch Zahlungen bei einem durch Rückstau erlittenen Schaden zu. Und hatte sich das Wasser nicht gestaut und war in die Wohnung geflossen, weswegen hohe Kosten entstanden sind? Mit dieser Meinung rief die Frau das Berufungsgericht und damit das Kammergericht Berlin an.

Vor Gericht aber kam die Enttäuschung für die Frau: Durch einstimmigen Senats-Beschluss wurde die Berufung zurückgewiesen, da keine Aussicht auf Erfolg für die Klägerin bestand. Denn auch das Kammergericht urteilte: es handle sich bei dem erlittenen Schaden nicht um einen Rückstauschaden.

Was aber führte zu dem einstimmigen Urteil des Gerichts? Die Vertragsbedingungen von Wohngebäudeversicherungen definieren den Rückstau sehr genau. So liegt nur dann ein Rückstau vor, wenn Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes austritt. Ein solcher Vorgang aber fand beim von der Klägerin erlittenen Schaden gar nicht statt.

Der Nicht-Eintritt ist das Problem

Der Grund: Zwar gehört auch das Entwässerungssystem des Balkons zum versicherten Rohrsystem des Gebäudes. Der Schaden aber entstand nicht, weil Wasser aus den Rohren austrat, sondern weil aufgrund der Überlastung der Rohre kein Wasser mehr in das Entwässerungssystem eindringen konnte. Gerade das Nicht-Eindringen in die Rohre war ja der Grund dafür, dass Wasser sich auf dem Balkon sammelte und letztendlich in die Wohnung lief und hohe Kosten verursachte. Ein Austritt des Wassers auf schädigende Art aus den Rohren ist aber Bedingung dafür, dass ein Versicherer aufgrund der Rückstau-Klausel für den Schaden zahlen muss.

Auf den Austritt des Wassers aus den Rohren statt den Nichteintritt des Wassers in die Rohre kommt es also laut Vertrag an. Das war für die Frau auch “schwarz auf weiß” in den Vertragsbedingungen nachlesbar. Hätte die Frau die Vertragsbedingungen ernst genommen oder hätte sie sich zu der Klausel des Vertrags gut beraten lassen, wäre ihr viel Ärger und wären ihr zudem die Gerichtskosten erspart geblieben. Dann nämlich hätte sie sich mit den 2.500 Euro Schadenszahlungen für ihre XXL-Deklaration begnügt, statt auf einen vermeintlichen Rückstau-Schaden zu beharren.

Wenn man im Herbst oder Winter Energie sparen will, muss man doch nicht jeden Raum und jedes Gebäude beheizen? Dieses Sparmodell kann schnell sehr teuer werden. Nicht nur drohen Rohre einzufrieren und zu platzen – im Zweifel kann auch der Wohngebäudeversicherer seine Leistung verweigern. Ein Frostschutz sollte mindestens gewährleistet sein!

Auch wenn der Herbst uns bisher mit milden Temperaturen verwöhnte, so treten nun die ersten Frostnächte wieder auf. Und das kann verheerende Konsequenzen haben, wenn Hausbesitzer an der falschen Stelle sparen. Nicht nur kann es passieren, dass bei längerem Frost Rohre zufrieren und kaputtgehen. Im schlimmsten Fall erhält man auch keinerlei Entschädigung von der Wohngebäudeversicherung.

Heizklausel in vielen Wohngebäude-Policen

Ja, es stimmt: Wohngebäude-Versicherer sind sehr darauf bedacht, dass die Versicherten auch ausreichend heizen. Nicht etwa, weil sie damit einen hohen Energieverbrauch unterstützen wollen, im Gegenteil. Aber natürlich beharren sie darauf, dass die Immobilieneigner ausreichend Maßnahmen ergreifen, um einen teuren Schaden gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb finden sich in Wohngebäude-Verträgen Klauseln, die das Heizen als sogenannte Obliegenheit vorschreiben, damit der Versicherte Anspruch auf eine Schadenszahlung hat.

Warum das notwendig ist, zeigt eine Statistik des Versicherungsdachverbandes GDV. Alle dreißig Sekunden geht demnach irgendwo in Deutschland ein Rohr zu Bruch, lecken Armaturen oder laufen Heizboiler aus. Jährlich zählen die Versicherer deutschlandweit rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. Zwar sind Frostschäden nur eine Ursache – auch schlechte Wartung der Anlagen spielt eine Rolle. Aber sie sind eine wichtige Ursache. Selbst Wasserheizungen können kaputtgehen, wenn sich darin Wasser befindet, ohne dass die Anlage für ihren eigenen Zweck verwendet wird. Und das ist nunmal das Heizen.

In den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen ist vorgeschrieben, dass Versicherungsnehmer ihr Gebäude ausreichend beheizen sowie den Zustand der Heizung regelmäßig kontrollieren müssen. Das Heimtückische: Während dies in der eigenen Wohnung ohnehin meist garantiert ist, gilt dies eben auch für mitversicherte Nebengebäude und Zweitwohnungen. Hier vergessen viele Immobilienbesitzer mitunter ihre Heizpflicht. Werden die Gebäude nicht genutzt, sollten alle wasserführenden Einrichtungen und Anlagen gesperrt und entleert werden.

Man muss nicht permanent kontrollieren!

Keineswegs aber müssen Hausbesitzer ständig und immerzu die Heizung kontrollieren, ob sie noch ordentlich funktioniert: das kann keiner erwarten. Das zeigt auch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Demnach erhielt ein Mann die volle Versicherungsleistung zugesprochen, obwohl er in einem frostigen Winter die Heizung seit elf Tagen nicht kontrolliert hatte.

Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes geht hervor, dass mit der Formulierung “genügend häufige Kontrolle”, oft in Verträgen zu finden, eher ein allgemeines Verständnis davon gemeint ist, wann eine Heizung kaputtgehen kann. Maßstab hierfür ist auch die eigene Lebenserfahrung. Dabei ist zu berücksichtigen, von welcher Bauart die Heizung ist, wie alt sie ist, ob sie regelmäßig gewartet wurde und ob sie sich zuvor störanfällig zeigte (BGH, 25.06.2008, IV ZR 233/06).

Immer wieder verursachen Stürme massive Schäden an Häusern: gut, wenn man eine Wohngebäudeversicherung hat. Doch muss der Versicherer auch einen vermeintlichen Sturmschaden zahlen, wenn ein Baum erst Tage nach einem Unwetter auf das Haus stürzt? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Hamm auseinandersetzen (6 U 191/15).

Im verhandelten Rechtsstreit ist ein Baum erst sechs Tage auf das versicherte Gebäude gefallen, nachdem ein Sturm von mindestens Windstärke acht in der Region tobte: Diese Windstärke ist Voraussetzung, damit der Wohngebäudeversicherer Sturmschäden ersetzen muss. Aber der Versicherer wollte nicht zahlen. Er berief sich darauf, dass der Baum ja erst mit einer Frist von sechs Tagen auf das Haus gestürzt sei, also der Sturm nicht unmittelbare Ursache gewesen sein könne.

Das aber wollte der Hausbesitzer nicht auf sich sitzen lassen – und klagte vor Gericht. Mit Erfolg, denn das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein Urteil der Vorinstanz im Sinne des Verbrauchers. Demnach hatte auch ein Sachverständigengutachten bestätigt, dass der Sturm Ursache für den Umsturz des Baumes gewesen sei, so bestätigten die Richter. Während des Sturms sei der Baum entwurzelt wurden – was später zum Umfallen des Baumes geführt habe. Die Gebäudeversicherung muss also für den entstandenen Schaden aufkommen. Über das Urteil berichtet aktuell die Webseite haufe.de.

Feinheiten des Vertrages

Das Urteil zeigt aber auch, dass Wohngebäudeversicherung nicht gleich Wohngebäudeversicherung ist und auf Vertragsdetails geachtet werden muss. So habe sich aus dem durchschnittlichen Wortlaut des Vertrages nicht ergeben, betonte das Gericht, dass nur solche Schäden versichert seien, die durch unmittelbar während des Sturmes herumwirbelnde Teile verursacht würden. Hier hätte als zusätzliche Einschränkung im Vertrag der Begriff “unmittelbare Einwirkung” explizit erwähnt werden müssen, damit der Versicherer eine Zahlung verweigern kann. Ausschlaggebend hierfür sei das “Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers”.

Indirekt bestätigten die Richter somit, dass Versicherungen ihre Klauseln ausreichend genau und deutlich definieren müssen. Dennoch: Es kann nicht schaden, wenn sich Verbraucher zusätzlich von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Sie kennen die Feinheiten solcher Verträge – und haften in der Regel auch dafür, dass sie im Beratungsgespräch die wichtigsten Punkte ansprechen.

Laut OLG Hamm sei es auch im verhandelten Streit nicht entscheidend gewesen, dass der Baum unmittelbar durch den Sturm beschädigt worden sei. Sondern, dass es sich um den “Sturm als maßgebliche Ursache” des Schadens handle. Das heißt, es muss ein nachweisbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Sturm und der Beschädigung des Gebäudes bestehen, ohne dass eine andere Ursache dazwischen getreten ist. Um solche Streite durchzufechten, kann sich zusätzlich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnen.