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Blitz und Donner: Im Jahr 2014 mussten die Versicherer so viel Geld für Blitzschäden ausgeben wie selten zuvor. Mehr als 410.000 Schadensmeldungen registrierten die deutschen Sachversicherer und zahlten dafür insgesamt 340 Millionen Euro aus, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung berichtet.

Gewitter sind in den Sommermonaten keine Seltenheit. Viele Menschen ziehen sich in die sicheren vier Wände zurück, wenn es draußen blitzt und donnert. Dass die Unwetter auch in der heimischen Stube einen beachtlichen Schaden anrichten können, belegen aktuelle Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes (GDV). Demnach haben Versicherer 2014 rund 340 Millionen Euro für Blitzschäden ausgezahlt.

Sind Überspannungsschäden versichert?

Oftmals trifft es teure elektrische und elektronische Geräte wie Flachbildfernseher, Kühlschränke oder Computer, die aufgrund eines Überspannungsschadens beschädigt werden. Dabei schlägt der Blitz nicht direkt in das Gerät ein, sondern seine Energie breitet sich über Strom- und Telefonkabel aus. In einer Stadt, die ein weit verzweigtes Leitungsnetz hat, sind Überspannungsschäden seltener zu beklagen als auf dem Land, berichtet der GDV. Daraus resultiert, dass es auf dem Land auch mehr Blitzschäden gibt. Besonders viele Schadensfälle wurden im Süden Deutschlands registriert.

In der Regel sind derartige Endgeräte über die Hausratversicherung geschützt. Aber Achtung: Der Versicherungsvertrag muss Überspannungsschäden explizit nennen, damit auch hierfür geleistet wird. Manche Tarife schließen Überspannungs- und Folgeschäden nach Blitzeinschlag explizit aus. Dann machen die Versicherungsnehmer lange Gesichter, wenn sie trotz Hausrat-Police keine Ersatzzahlung erhalten.

Summe für einzelne Schäden immer höher

Die durchschnittliche Schadenssumme bei Blitzeinschlag ist übrigens in den letzten Jahren stark angestiegen. Zahlten die Versicherer 2013 noch durchschnittlich 750 Euro pro gemeldetem Schaden aus, waren es 2014 schon 830 Euro. Das verwundert kaum, geben doch die Bundesbürger auch immer mehr Geld für teure Unterhaltungselektronik aus, die durch Überspannung bedroht ist. Ein Beispiel: In mehr als drei Viertel (76 Prozent) aller Haushalte stand 2014 ein Flachbildfernseher. Fünf Jahre zuvor konnten erst ein Viertel aller Bundesbürger (26 Prozent) in den „Flachen“ schauen.

Hausbesitzer können Blitzschäden am Gebäude mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. Auch hier gilt es, achtsam zu sein. So verlangen die meisten Anbieter mittlerweile die Installation eines Blitzableiters, damit sie für den Schaden einspringen. Dieser muss auch regelmäßig gewartet werden. Auch teure Endgeräte lassen sich mit einem Überspannungsableiter zusätzlich schützen. Sonst heißt es bei Gewitter: Netzstecker ziehen!

Wohngebäudeversicherung: Experten rechnen damit, dass die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in diesem Jahr weiter ansteigen werden. Grund sind die Schadenhäufungen durch Naturkatastrophen, die in letzter Zeit zu beklagen waren.

Vor wenigen Wochen fegte Sturm Niklas über Deutschland hinweg. Er deckte Dächer ab, warf Bäume um, ließ Flüsse über die Ufer treten. „Mit Schäden in Höhe von 750 Millionen Euro war Niklas einer der schwersten Orkane der vergangenen Jahre“, sagt Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am meisten Geld musste für Gebäudeschäden aufgebracht werden.

Eine im Jahr 2010 veröffentlichte Studie von Versicherern und Klimaforschern prognostiziert, dass Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen könnten. Doch der Anstieg der schadhaften Naturereignisse hat bereits bittere Konsequenzen. Denn schon jetzt ist der durchschnittliche Versicherungsschaden durch Sturm und Hagel um 58 Prozent angestiegen, wie aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes hervorgeht – innerhalb von nur zwei Jahren!

Wohngebäudeversicherung könnte insgesamt teurer werden

Infolge der hohen Schäden könnten auch die Preise für die Elementarschaden- und Wohngebäudeversicherung demnächst steigen. Laut einem Zeitungsbericht des Weser-Kuriers gehen Experten davon aus, dass stolze 80 Prozent der Versicherer ihre Prämien anheben werden. Viele Kunden haben bereits unliebsame Post im Briefkasten entdeckt. Sie sollen Preisaufschläge akzeptieren, damit sie weiterhin den Schutz ihrer Versicherung genießen.

Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert binnen einer bestimmten Frist seinen Versicherungsschutz. Gerade wenn die eigene Region erst kürzlich von einem Unwetter heimgesucht wurde, kann es aber schwer werden, eine neue Versicherung für Naturgefahren zu finden. Im Zweifel müssen hohe Preisaufschläge akzeptiert werden oder das eigene Gebäude ist nicht mehr ohne weiteres versicherbar. Die Versicherer schauen nämlich sehr genau hin, ob ein Haus bedroht ist!

Deshalb kann es klüger sein, eine moderate Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Denn es gilt: Ein etwas teurerer Schutz für die eigenen vier Wände ist besser als gar keiner.

Wohngebäudeversicherung: Experten rechnen damit, dass die Prämien für Wohngebäudeversicherungen in diesem Jahr weiter ansteigen werden. Grund sind die Schadenhäufungen durch Naturkatastrophen, die in letzter Zeit zu beklagen waren.

Vor wenigen Wochen fegte Sturm Niklas über Deutschland hinweg. Er deckte Dächer ab, warf Bäume um, ließ Flüsse über die Ufer treten. „Mit Schäden in Höhe von 750 Millionen Euro war Niklas einer der schwersten Orkane der vergangenen Jahre“, sagt Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am meisten Geld musste für Gebäudeschäden aufgebracht werden.

Eine im Jahr 2010 veröffentlichte Studie von Versicherern und Klimaforschern prognostiziert, dass Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen könnten. Doch der Anstieg der schadhaften Naturereignisse hat bereits bittere Konsequenzen. Denn schon jetzt ist der durchschnittliche Versicherungsschaden durch Sturm und Hagel um 58 Prozent angestiegen, wie aus Zahlen des Versicherungs-Dachverbandes hervorgeht – innerhalb von nur zwei Jahren!

Wohngebäudeversicherung könnte insgesamt teurer werden

Infolge der hohen Schäden könnten auch die Preise für die Elementarschaden- und Wohngebäudeversicherung demnächst steigen. Laut einem Zeitungsbericht des Weser-Kuriers gehen Experten davon aus, dass stolze 80 Prozent der Versicherer ihre Prämien anheben werden. Viele Kunden haben bereits unliebsame Post im Briefkasten entdeckt. Sie sollen Preisaufschläge akzeptieren, damit sie weiterhin den Schutz ihrer Versicherung genießen.

Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert binnen einer bestimmten Frist seinen Versicherungsschutz. Gerade wenn die eigene Region erst kürzlich von einem Unwetter heimgesucht wurde, kann es aber schwer werden, eine neue Versicherung für Naturgefahren zu finden. Im Zweifel müssen hohe Preisaufschläge akzeptiert werden oder das eigene Gebäude ist nicht mehr ohne weiteres versicherbar. Die Versicherer schauen nämlich sehr genau hin, ob ein Haus bedroht ist!

Deshalb kann es klüger sein, eine moderate Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Denn es gilt: Ein etwas teurerer Schutz für die eigenen vier Wände ist besser als gar keiner.

Rauchmelder können Leben retten, wenn ein Brand in der Wohnung ausbricht. Schließlich ist nicht nur das Feuer eine Gefahr – vielen Menschen werden bereits die giftigen Rauchgase zum Verhängnis. Wenn sie eingeatmet werden, kann dies binnen Sekunden zum Tod führen.

Jedes Jahr sterben in Deutschland 600 Menschen bei Wohnungsbränden, 70 Prozent davon im Schlaf, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet. Anlass für einen großen Versicherer, vor den Gefahren von Wohnungsbränden zu warnen. Denn achtsames und vorsichtiges Verhalten in den eigenen vier Wänden reicht keineswegs aus. Schon ein kleiner Defekt an der Elektrik oder am Fernseher kann zur Katastrophe führen.

Rauchmelder schützen

Abhilfe schaffen hier Rauchmelder. Sie schlagen schon Alarm, wenn sich erster Rauch im Zimmer ausbreitet. Und tatsächlich bewirken schon die giftigen Gase eines Brandes, dass der Betroffene den Flammen nicht entkommen kann. Werden die Gase eingeatmet, führt dies binnen Sekunden zur Ohnmacht oder zum Tod.

Die Bundesländer haben die Wichtigkeit vorbeugender Maßnahmen erkannt, weshalb fast deutschlandweit eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht besteht. Lediglich Sachsen, Berlin und Brandenburg bilden hier noch eine Ausnahme. Nach der Einführungspflicht wurden vielerorts Übergangsfristen und Sonderregelungen eingeführt, weshalb ein Blick in die Landesbauordnungen lohnt.

Verantwortlich für die Installation einer Branderkennungsanlage ist im Allgemeinen der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Er ist ebenfalls in der Pflicht, die Geräte zu warten und zu reparieren – sofern der Mietvertrag keine andere Regelung vorsieht.

Wo aber sollten die Geräte in der Wohnung angebracht sein? Schließlich soll nicht gleich der Alarm losgehen, sobald man sich eine Zigarette ansteckt. Es wird empfohlen, in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie in Räumen, welche als Rettungsweg dienen (Flure), ein Feuermelder zu installieren.

Viele Wohngebäudeversicherer bestehen auf Rauchmelder!

Auch Versicherungen, welche im Falle eines Brandes verpflichtet sind für den Schaden aufzukommen, nutzen mittlerweile die Gesetze zur Rauchmelderpflicht um sich abzusichern. In vielen Verträgen einer Wohngebäudeversicherung findet man ausdrückliche Hinweise, dass der Versicherungsschutz erlischt, sobald ein Versicherungsnehmer die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. die Rauchmelderpflicht verletzt.

Oft sind die entsprechenden Klauseln schwer ausfindig zu machen. So heißt es in vielen Vertragsbedingungen allgemein: “Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie alle vereinbarten weiteren Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten. Er darf Sicherheitsvorschriften weder selbst verletzen noch ihre Verletzung durch andere gestatten oder dulden.“

Wenn eine Brandschutzanlage laut Bauordnung vorgeschrieben ist, kann im schlimmsten Fall eine derartige Klausel die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirken. Aber schon aus Eigeninteresse sollte man den Schutz in der Wohnung installieren: Es geht um nicht weniger als Menschenleben. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Das Jahr 2013 war für die Wohngebäudeversicherer ein richtig teures. Innerhalb kurzer Zeit hatten die Versicherer eine Million Sachschäden an Gebäuden zu regulieren, wie der Dachverband der Versicherungswirtschaft mitteilt. Allein für das Juni-Hochwasser und die Hagelstürme in Süddeutschland mussten die Gesellschaften Milliarden zahlen.

Juni-Hochwasser und Hagelstürme sei dank: Das Jahr 2013 wurde für die Wohngebäudeversicherungen ein sehr teures. Allein für diese beiden Naturereignisse mussten die Anbieter rund 3,2 Milliarden Euro an Schadenszahlungen aufbringen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag mitteilte. Das entspricht 40 Prozent der gesamten Leistungen aller Wohngebäude- und Hausratversicherer, so dass sich die Gesamtschäden auf 7,4 Milliarden Euro summierten. Zuletzt war vor sieben Jahren ein ähnlich hohes Aufkommen zu beklagen.

Hagelschäden von 2,4 Milliarden Euro

Allein durch die Hagelstürme wurden im vergangenen Jahr versicherte Schäden an Gebäuden im Wert von 2,4 Milliarden Euro angerichtet, teilte GDV-Vorsitzender Alexander Erdland bei der Vorstellung des Naturgefahrenreportes in Berlin mit. Im Raum Reutlingen und Stuttgart kam es Ende Juli 2013 zu schweren Unwettern, bei denen teils tennisballgroße Hagelkörner schwere Verwüstungen anrichteten. Dachziegel wurden heruntergerissen, Straßen überflutet, Autos beschädigt.

Auf das Hochwasser, welches im Frühsommer 2013 Ost- und Süddeutschland verwüstete, entfielen 750 Millionen Euro Schäden. Für Feuer- und Leitungswasserschäden zahlten die Versicherungen insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Der GDV verwies auf die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen – viel Leid hätte vermieden werden können, wenn Häuser und Städte besser vor den Fluten geschützt gewesen wären.

Elementarschadenversicherung schützt vor Überschwemmung

Der Abschluss einer „einfachen“ Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel nicht aus, damit Überschwemmungsschäden abgesichert sind. Hierfür müssen Hausbesitzer eine extra Elementarschadenversicherung zeichnen. Sie kann als Zusatzbaustein eines Wohngebäude-Vertrages oder als eigenständige Police abgeschlossen werden. Elementarschadenversicherungen leisten auch bei Rückstau, Erdbeben sowie Schäden durch Schnee und Lawinen.

Nun beginnen wieder die ungemütlichen Tage – Regen, Hagel und Stürme sind im Herbst keine Seltenheit. Das birgt auch für Hausbesitzer Gefahren. Schnell werden bei einem Unwetter Dachziegel abgedeckt, ein Baum knickt um oder eine Scheibe geht zu Bruch.

Da ist es gut, eine Wohngebäudeversicherung zu haben, denn sie kommt für Schäden am eigenen Haus auf. Damit die Versicherung für Sturmschäden einspringt, muss aber mindestens Windstärke 8 gemessen werden, was einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Auskunft über die Wetterbedingungen erteilen die örtlichen Wetterstationen oder gegen eine Gebühr der Deutsche Wetterdienst (DWD).

Wenn Keller oder Garten überflutet werden, wird es schnell kritisch. Für derartige Überschwemmungsschäden kommt der Versicherer nur auf, wenn eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Auch Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen für diese eine gesonderte Versicherung zeichnen. Bei einigen Versicherern sind Zusatztarife zum Schutz von Photovoltaikanlagen in der Wohngebäudeversicherung wählbar.

Schäden am Haus gut dokumentieren

Wer einen Schaden am Haus seinem Versicherer meldet, muss einiges beachten. Denn ein falscher Bericht kann dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzt oder die Schadenszahlung sogar ganz verweigert. Wichtig ist es deshalb, den Schaden gut und umfassend zu dokumentieren. Fotos von der Schadenstelle können hierbei hilfreich sein, auch ausgeschnittene Zeitungsartikel über das Unwetter.

Zudem sind Versicherungsnehmer verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, damit der Schaden nicht noch größer wird. Ein eingeschlagenes Fenster kann etwa mit Folie zugeklebt werden, damit es nicht hineinregnet. Auch sollte mit der Schadensmeldung nicht zu lange gewartet werden. Melden Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung oder dem Vermittler vor Ort!

Vorsicht ist bei Reparaturen geboten, sofern diese nicht unvermeidbar sind. Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit der Versicherung vorgenommen werden, da diese in der Regel darauf besteht, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu prüfen. Und wenn ein Schaden in Eigenregie behoben wurde, ist ein Nachweis der tatsächlichen Kosten kaum noch möglich. Hier gilt: lieber das Gespräch suchen, als die Ansprüche zu verwirken!

Vorsicht: Versicherungskunden sollten eine Schadensmeldung an ihren Versicherer immer korrekt und ehrlich ausfüllen! Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, bei dem ein Mann durch bewusst falsche Angaben seinen Versicherungsschutz verwirkte.

Dass falsche Angaben gegenüber der Versicherung den Versicherungsschutz kosten können, musste aktuell ein Mann aus Niedersachsen erfahren. Der Wohnungsbesitzer hatte in der Küche seiner Wohnung einen Topf mit heißem Fett auf dem Elektroherd stehen. Als er sich auf die Terrasse zu seiner Frau begab, vergaß er jedoch, den Herd auszustellen. Drei Stunden kochte das Fett unbemerkt in der Küche vor sich hin. Durch die Rauchentwicklung entstand an Wänden und Tapeten ein Sachschaden von 20.000 Euro.

Versicherung bewusst getäuscht

Als der Mann den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden wollte, bekam er es mit der Angst zu tun. Würde die Versicherung nicht unangenehme Fragen stellen, warum er den Herd vergaß auszustellen? Im Zweifel könnte es sogar Probleme bei der Schadensregulierung geben. Und so behauptete der Wohnungsbesitzer kurzerhand in der Schadensmeldung, allein ein Defekt am Herd könne das Feuer ausgelöst haben. Seine eigene Unachtsamkeit verschwieg er jedoch gegenüber dem Versicherer.

Genau diese falschen Angaben wurden dem Unachtsamen aber nun zum Verhängnis. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschied: der Mann habe arglistig seine vertragliche Pflicht verletzt, dem Versicherer unverzüglich jede Aussage zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Durch eine bewusste Täuschung bei der Schadensmeldung habe er versucht, die Versicherung zu seinem Vorteil zu beeinflussen. Die Konsequenzen sind bitter, denn der Wohngebäudeversicherer muss nun den entstandenen Brandschaden nicht ersetzen (OLG Oldenburg, Az. 5 U 79/14).

Ehrlichkeit hätte sich ausgezahlt

Wie naiv das Verhalten des Mannes war, zeigt sich daran, dass die Versicherung bei einer korrekten und ehrlichen Schadensmeldung wahrscheinlich den Schaden ersetzt hätte – auch wenn der Wohnungsbesitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Er hätte einfach nur ehrlich sein müssen!

Falsche Angaben bei der Schadensmeldung sollten folglich immer vermieden werden. Wer sich beim Ausfüllen eines entsprechenden Dokumentes nicht sicher ist, kann auch seinen Versicherungsvermittler um Hilfe bitten.

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!

Das Sturmtief Xaver wirbelt die Bundesrepublik gerade mächtig durcheinander. An der Nordküste erwarten Meteorlogen Sturmfluten und Windgeschwindigkeiten bis zu 180 Stundenkilometern, vielerorts mussten Schulen und Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben. Doch auch in Ost- und Mitteldeutschland droht der Orkan Schäden anzurichten. Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wurde, ein Ast auf das Auto fiel oder eine fremde Person durch herabstürzende Bauteile zu Schaden kam?

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung finanziell abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings zahlt die Versicherung in der Regel erst, wenn der Sturm mindestens die Windstärke acht (62-73km/h) hatte. Ob dies tatsächlich zum Schadenszeitpunkt der Fall war, darüber geben die örtlichen Wetterstationen oder der Deutsche Wetterdienst (DWD) Auskunft. Dabei sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn Regen durch ein defektes Dach dringt. Besitzer von Solar- und Photovoltaikanlagen müssen für den Extraschutz ihrer Anlage in der Regel einen Aufpreis zahlen oder eine eigenständige Solarversicherung abschließen.

Kommen bei einem Sturm Möbel und Einrichtungsgegenstände zu Schaden, etwa weil ein Fenster kaputt ging und es in die Wohnung hineingeregnet hat, zahlt die Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der beschädigten Gegenstände erforderlich ist. Sachen in Arbeitszimmern und Gartenlauben sind allerdings nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag betont wird. Auch hier lohnt also ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Dass auch eine Haftpflichtversicherung ein sinnvoller Schutz vor Sturmschäden sein kann, wissen viele Verbraucher nicht. Befindet sich aber ein Baum auf dem eigenen Grundstück, haben die Hausbesitzer eine „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, werden dem Verursacher im schlimmsten Fall Schmerzensgeld und lebenslange Pflegekosten in Rechnung gestellt. Und sogar der schlecht angebrachte Blumenkasten einer Mietwohnung kann zu einer Verurteilung wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ führen, wenn er einem Passanten auf den Kopf fällt.

Auch Autos sind bei einem Sturm nicht sicher, weil Dachziegel, Äste oder Hagelkörner gegen das Fahrzeug geschleudert werden können. Für die finanziellen Folgen derartiger Schäden kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Die Versicherung übernimmt im Ernstfall also entsprechende Reparaturkosten und entschädigt auch im Falle eines Totalschadens. Die Regulierung wirkt sich dabei aber nicht negativ auf Schadenfreiheitsrabatt oder Beitragssumme aus.