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Das Jahr 2013 war für die Wohngebäudeversicherer ein richtig teures. Innerhalb kurzer Zeit hatten die Versicherer eine Million Sachschäden an Gebäuden zu regulieren, wie der Dachverband der Versicherungswirtschaft mitteilt. Allein für das Juni-Hochwasser und die Hagelstürme in Süddeutschland mussten die Gesellschaften Milliarden zahlen.

Juni-Hochwasser und Hagelstürme sei dank: Das Jahr 2013 wurde für die Wohngebäudeversicherungen ein sehr teures. Allein für diese beiden Naturereignisse mussten die Anbieter rund 3,2 Milliarden Euro an Schadenszahlungen aufbringen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag mitteilte. Das entspricht 40 Prozent der gesamten Leistungen aller Wohngebäude- und Hausratversicherer, so dass sich die Gesamtschäden auf 7,4 Milliarden Euro summierten. Zuletzt war vor sieben Jahren ein ähnlich hohes Aufkommen zu beklagen.

Hagelschäden von 2,4 Milliarden Euro

Allein durch die Hagelstürme wurden im vergangenen Jahr versicherte Schäden an Gebäuden im Wert von 2,4 Milliarden Euro angerichtet, teilte GDV-Vorsitzender Alexander Erdland bei der Vorstellung des Naturgefahrenreportes in Berlin mit. Im Raum Reutlingen und Stuttgart kam es Ende Juli 2013 zu schweren Unwettern, bei denen teils tennisballgroße Hagelkörner schwere Verwüstungen anrichteten. Dachziegel wurden heruntergerissen, Straßen überflutet, Autos beschädigt.

Auf das Hochwasser, welches im Frühsommer 2013 Ost- und Süddeutschland verwüstete, entfielen 750 Millionen Euro Schäden. Für Feuer- und Leitungswasserschäden zahlten die Versicherungen insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Der GDV verwies auf die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen – viel Leid hätte vermieden werden können, wenn Häuser und Städte besser vor den Fluten geschützt gewesen wären.

Elementarschadenversicherung schützt vor Überschwemmung

Der Abschluss einer „einfachen“ Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel nicht aus, damit Überschwemmungsschäden abgesichert sind. Hierfür müssen Hausbesitzer eine extra Elementarschadenversicherung zeichnen. Sie kann als Zusatzbaustein eines Wohngebäude-Vertrages oder als eigenständige Police abgeschlossen werden. Elementarschadenversicherungen leisten auch bei Rückstau, Erdbeben sowie Schäden durch Schnee und Lawinen.

Nun beginnen wieder die ungemütlichen Tage – Regen, Hagel und Stürme sind im Herbst keine Seltenheit. Das birgt auch für Hausbesitzer Gefahren. Schnell werden bei einem Unwetter Dachziegel abgedeckt, ein Baum knickt um oder eine Scheibe geht zu Bruch.

Da ist es gut, eine Wohngebäudeversicherung zu haben, denn sie kommt für Schäden am eigenen Haus auf. Damit die Versicherung für Sturmschäden einspringt, muss aber mindestens Windstärke 8 gemessen werden, was einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Auskunft über die Wetterbedingungen erteilen die örtlichen Wetterstationen oder gegen eine Gebühr der Deutsche Wetterdienst (DWD).

Wenn Keller oder Garten überflutet werden, wird es schnell kritisch. Für derartige Überschwemmungsschäden kommt der Versicherer nur auf, wenn eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Auch Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen für diese eine gesonderte Versicherung zeichnen. Bei einigen Versicherern sind Zusatztarife zum Schutz von Photovoltaikanlagen in der Wohngebäudeversicherung wählbar.

Schäden am Haus gut dokumentieren

Wer einen Schaden am Haus seinem Versicherer meldet, muss einiges beachten. Denn ein falscher Bericht kann dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzt oder die Schadenszahlung sogar ganz verweigert. Wichtig ist es deshalb, den Schaden gut und umfassend zu dokumentieren. Fotos von der Schadenstelle können hierbei hilfreich sein, auch ausgeschnittene Zeitungsartikel über das Unwetter.

Zudem sind Versicherungsnehmer verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, damit der Schaden nicht noch größer wird. Ein eingeschlagenes Fenster kann etwa mit Folie zugeklebt werden, damit es nicht hineinregnet. Auch sollte mit der Schadensmeldung nicht zu lange gewartet werden. Melden Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung oder dem Vermittler vor Ort!

Vorsicht ist bei Reparaturen geboten, sofern diese nicht unvermeidbar sind. Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit der Versicherung vorgenommen werden, da diese in der Regel darauf besteht, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu prüfen. Und wenn ein Schaden in Eigenregie behoben wurde, ist ein Nachweis der tatsächlichen Kosten kaum noch möglich. Hier gilt: lieber das Gespräch suchen, als die Ansprüche zu verwirken!

Vorsicht: Versicherungskunden sollten eine Schadensmeldung an ihren Versicherer immer korrekt und ehrlich ausfüllen! Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, bei dem ein Mann durch bewusst falsche Angaben seinen Versicherungsschutz verwirkte.

Dass falsche Angaben gegenüber der Versicherung den Versicherungsschutz kosten können, musste aktuell ein Mann aus Niedersachsen erfahren. Der Wohnungsbesitzer hatte in der Küche seiner Wohnung einen Topf mit heißem Fett auf dem Elektroherd stehen. Als er sich auf die Terrasse zu seiner Frau begab, vergaß er jedoch, den Herd auszustellen. Drei Stunden kochte das Fett unbemerkt in der Küche vor sich hin. Durch die Rauchentwicklung entstand an Wänden und Tapeten ein Sachschaden von 20.000 Euro.

Versicherung bewusst getäuscht

Als der Mann den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden wollte, bekam er es mit der Angst zu tun. Würde die Versicherung nicht unangenehme Fragen stellen, warum er den Herd vergaß auszustellen? Im Zweifel könnte es sogar Probleme bei der Schadensregulierung geben. Und so behauptete der Wohnungsbesitzer kurzerhand in der Schadensmeldung, allein ein Defekt am Herd könne das Feuer ausgelöst haben. Seine eigene Unachtsamkeit verschwieg er jedoch gegenüber dem Versicherer.

Genau diese falschen Angaben wurden dem Unachtsamen aber nun zum Verhängnis. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschied: der Mann habe arglistig seine vertragliche Pflicht verletzt, dem Versicherer unverzüglich jede Aussage zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Durch eine bewusste Täuschung bei der Schadensmeldung habe er versucht, die Versicherung zu seinem Vorteil zu beeinflussen. Die Konsequenzen sind bitter, denn der Wohngebäudeversicherer muss nun den entstandenen Brandschaden nicht ersetzen (OLG Oldenburg, Az. 5 U 79/14).

Ehrlichkeit hätte sich ausgezahlt

Wie naiv das Verhalten des Mannes war, zeigt sich daran, dass die Versicherung bei einer korrekten und ehrlichen Schadensmeldung wahrscheinlich den Schaden ersetzt hätte – auch wenn der Wohnungsbesitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Er hätte einfach nur ehrlich sein müssen!

Falsche Angaben bei der Schadensmeldung sollten folglich immer vermieden werden. Wer sich beim Ausfüllen eines entsprechenden Dokumentes nicht sicher ist, kann auch seinen Versicherungsvermittler um Hilfe bitten.

Erst die Sonne, dann der Sturm: Am Pfingstwochenende wüteten in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen der Republik schwere Gewitter und verursachten Schäden in Millionenhöhe. Aber welche Versicherung zahlt, wenn der Sturm Eigentum beschädigt?

Glühend heiß war es am Pfingstwochenende in weiten Teilen Deutschlands. Doch nachdem die Sommertemperaturen viele Menschen an die Badeseen lockten, folgten in der Nacht zum Dienstag mancherorts heftige Unwetter, die eine Spur der Verwüstung hinterließen. In Nordrhein-Westfalen wurden Straßen und Keller überflutet, Sturmböen rissen Bäume nieder und deckten Dächer ab, mindestens sechs Menschen verloren sogar ihr Leben. Welche Versicherung aber zahlt, wenn das Unwetter Eigentum zerstört?

Schutz des Hauses und des Inventars

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke Acht (62-73 km/h) wütete. Hausbesitzer können bei den örtlichen Wetterstationen oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD) nachfragen, ob der Sturm tatsächlich so stark war. Folgeschäden wie durch das Dach eindringendes Regenwasser übernimmt der Versicherer ebenfalls.

Kommen bei einem Unwetter Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt eine Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Gartenmöbel müssen in einem sicheren Gebäude untergebracht sein, damit der Hausratversicherer für ihre Beschädigung aufkommt. Auch Folgeschäden durch Blitzschlag werden nur ersetzt, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag zugesichert wird – etwa, wenn der Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt geht.

Teilkasko zahlt, wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkasko des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind sogenannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor des Autos durch eindringendes Wasser kaputt geht. Ein Wasserschlag droht, wenn das Wasser auf der Straße bis zur Unterkante der Stoßstange reicht. Wer ohne Rücksicht durch eine allzu tiefe Pfütze fährt, droht also auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten, etwa wenn der Fahrer sehenden Auges in eine überschwemmte Unterführung rast, kann der Versicherer unter Umständen ebenfalls die Schadenregulierung verweigern.

Elementarschadenversicherung leistet für Überschwemmungsschäden

Wenn der Keller voll Wasser läuft oder das Gemäuer eines Hauses durch Hochwasser beschädigt wird, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel keine Leistung. Ein Elementarschutz kann häufig gegen Aufpreis in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, der Abschluss eines selbständigen Vertrages ist ebenfalls möglich. Wie man sich noch gegen die finanziellen Folgen von Unwetterschäden schützen kann, klärt ein Beratungsgespräch!

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Das Sturmtief Xaver wirbelt die Bundesrepublik gerade mächtig durcheinander. An der Nordküste erwarten Meteorlogen Sturmfluten und Windgeschwindigkeiten bis zu 180 Stundenkilometern, vielerorts mussten Schulen und Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben. Doch auch in Ost- und Mitteldeutschland droht der Orkan Schäden anzurichten. Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wurde, ein Ast auf das Auto fiel oder eine fremde Person durch herabstürzende Bauteile zu Schaden kam?

Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung finanziell abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings zahlt die Versicherung in der Regel erst, wenn der Sturm mindestens die Windstärke acht (62-73km/h) hatte. Ob dies tatsächlich zum Schadenszeitpunkt der Fall war, darüber geben die örtlichen Wetterstationen oder der Deutsche Wetterdienst (DWD) Auskunft. Dabei sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn Regen durch ein defektes Dach dringt. Besitzer von Solar- und Photovoltaikanlagen müssen für den Extraschutz ihrer Anlage in der Regel einen Aufpreis zahlen oder eine eigenständige Solarversicherung abschließen.

Kommen bei einem Sturm Möbel und Einrichtungsgegenstände zu Schaden, etwa weil ein Fenster kaputt ging und es in die Wohnung hineingeregnet hat, zahlt die Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der beschädigten Gegenstände erforderlich ist. Sachen in Arbeitszimmern und Gartenlauben sind allerdings nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag betont wird. Auch hier lohnt also ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Dass auch eine Haftpflichtversicherung ein sinnvoller Schutz vor Sturmschäden sein kann, wissen viele Verbraucher nicht. Befindet sich aber ein Baum auf dem eigenen Grundstück, haben die Hausbesitzer eine „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, werden dem Verursacher im schlimmsten Fall Schmerzensgeld und lebenslange Pflegekosten in Rechnung gestellt. Und sogar der schlecht angebrachte Blumenkasten einer Mietwohnung kann zu einer Verurteilung wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ führen, wenn er einem Passanten auf den Kopf fällt.

Auch Autos sind bei einem Sturm nicht sicher, weil Dachziegel, Äste oder Hagelkörner gegen das Fahrzeug geschleudert werden können. Für die finanziellen Folgen derartiger Schäden kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Die Versicherung übernimmt im Ernstfall also entsprechende Reparaturkosten und entschädigt auch im Falle eines Totalschadens. Die Regulierung wirkt sich dabei aber nicht negativ auf Schadenfreiheitsrabatt oder Beitragssumme aus.

Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.

Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.

Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.

Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden

Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.

Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.

Elementarschutz ist wichtig

Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die aktuellen Hochwasserschäden bereits 1,8 Milliarden Euro an Schäden beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.

Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.

Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.

Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.

Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden

Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.

Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.

Elementarschutz ist wichtig

Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die aktuellen Hochwasserschäden bereits 1,8 Milliarden Euro an Schäden beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.

Im Herbst fallen bunte Blätter von den Bäumen – aber was schön anzuschauen ist, birgt auch Risiken. Sammelt sich das Laub in Rohren und Regenrinnen, können diese bei Frost platzen und damit großen Schaden anrichten.

Wenn in den kommenden Tagen der Herbstwind um die Häuser pfeift und die Bäume ihr Blätter verlieren, sollten Hausbesitzer nicht untätig bleiben. Sie tun gut daran, das Laub aus Rohren und Abflussrinnen zu entfernen. Denn wenn der erste Frost kommt drohen ernste Schäden.

Bei Wintereinbruch staut sich feuchtes Laub zu einem Klumpen, der gefrieren kann. Regenwasser läuft dann nicht mehr ab und staut sich in den Rohren, erklärt der Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das Wasser sucht sich stattdessen einen Weg durch Ritzen und Nietlöcher, so dass letztendlich das Rohr unter der Last zerbricht. Besonders gefährdet sind Hausbesitzer, auf deren Grundstück viele Bäume stehen. Sie können Gitter über die Regenrinne legen, damit das Laub erst gar keine Chance hat hineinzufallen.

Schutz gegen Rohrbruch bietet eine Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt den Schaden, wenn Regenrinnen, Abfluss- oder Wasserrohre aufgrund von Frost kaputt gehen. Allerdings leisten nicht alle Versicherungen im gleichen Umfang. In manchen Tarifen sind Rohre vom Schutz ausgeschlossen, die sich nicht im Haus, sondern nur auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden. Andere Verträge wiederum sehen grundsätzlich keine Leistung für Rohrverstopfungen vor. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Schutz fürs Haus zu finden!