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Das Sturmtief Xaver wirbelt die Bundesrepublik gerade mächtig durcheinander. An der Nordküste erwarten Meteorlogen Sturmfluten und Windgeschwindigkeiten bis zu 180 Stundenkilometern, vielerorts mussten Schulen und Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben. Doch auch in Ost- und Mitteldeutschland droht der Orkan Schäden anzurichten. Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wurde, ein Ast auf das Auto fiel oder eine fremde Person durch herabstürzende Bauteile zu Schaden kam?
Sturmschäden am eigenen Haus sind in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung finanziell abgesichert, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings zahlt die Versicherung in der Regel erst, wenn der Sturm mindestens die Windstärke acht (62-73km/h) hatte. Ob dies tatsächlich zum Schadenszeitpunkt der Fall war, darüber geben die örtlichen Wetterstationen oder der Deutsche Wetterdienst (DWD) Auskunft. Dabei sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn Regen durch ein defektes Dach dringt. Besitzer von Solar- und Photovoltaikanlagen müssen für den Extraschutz ihrer Anlage in der Regel einen Aufpreis zahlen oder eine eigenständige Solarversicherung abschließen.
Kommen bei einem Sturm Möbel und Einrichtungsgegenstände zu Schaden, etwa weil ein Fenster kaputt ging und es in die Wohnung hineingeregnet hat, zahlt die Hausratversicherung. Sie erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der beschädigten Gegenstände erforderlich ist. Sachen in Arbeitszimmern und Gartenlauben sind allerdings nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag betont wird. Auch hier lohnt also ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.
Dass auch eine Haftpflichtversicherung ein sinnvoller Schutz vor Sturmschäden sein kann, wissen viele Verbraucher nicht. Befindet sich aber ein Baum auf dem eigenen Grundstück, haben die Hausbesitzer eine „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, werden dem Verursacher im schlimmsten Fall Schmerzensgeld und lebenslange Pflegekosten in Rechnung gestellt. Und sogar der schlecht angebrachte Blumenkasten einer Mietwohnung kann zu einer Verurteilung wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ führen, wenn er einem Passanten auf den Kopf fällt.
Auch Autos sind bei einem Sturm nicht sicher, weil Dachziegel, Äste oder Hagelkörner gegen das Fahrzeug geschleudert werden können. Für die finanziellen Folgen derartiger Schäden kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Die Versicherung übernimmt im Ernstfall also entsprechende Reparaturkosten und entschädigt auch im Falle eines Totalschadens. Die Regulierung wirkt sich dabei aber nicht negativ auf Schadenfreiheitsrabatt oder Beitragssumme aus.
Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.
Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.
Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.
Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden
Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.
Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.
Elementarschutz ist wichtig
Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die aktuellen Hochwasserschäden bereits 1,8 Milliarden Euro an Schäden beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.
Viele Hausbesitzer finden derzeit unliebsame Post in ihrem Briefkasten. Sie sollen deutlich höhere Prämien für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen, sonst droht die Kündigung. Gerade wenn sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und ein Elementarschutz vereinbart ist, kann es vernünftig sein, die Prämienerhöhung zu akzeptieren.
Im Juni versanken weite Teile Ost- und Süddeutschlands in den Fluten, sogar von einem „Jahrhunderthochwasser“ war die Rede. Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen die Weiterführung ihrer Wohngebäudeversicherung nur mit Preisaufschlägen angeboten wird. Wer nicht zustimme, müsse die Kündigung des Vertrages akzeptieren.
Dies gilt besonders für jene Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung vereinbart haben. Denn nur diese bietet Schutz bei Überschwemmungen. Ärgerlicherweise setzen die Anbieter mit der Kündigungsdrohung ihren Kunden die Pistole auf die Brust: eine derartige „Änderungskündigung“ ist rechtens. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz.
Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten schwer zu finden
Die betroffenen Kunden haben die Chance, sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umzusehen. Dies ist aber gerade dann schwierig, wenn sich das Haus in einer Hochwasserrisikozone befindet. Wer in Städten wie Grimma oder Magdeburg wohnt, die erst kürzlich von Überschwemmungen heimgesucht worden, findet unter Umständen gar keinen Schutz mehr gegen Naturgewalten wie Hochwasser.
Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel bei einem Versicherungsvermittler ein neues Angebot machen zu lassen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss des Vertrages dort unterschriftsreif vorbereitet ist.
Elementarschutz ist wichtig
Hierbei sollten Hauseigentümer bedenken: Überschwemmungsschäden verschlingen schnell einen sechsstelligen Betrag. Deshalb sollte der Elementarschutz in Risikozonen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Übrigens rechtfertigen auch die Versicherungsanbieter die Preisaufschläge mit den immens hohen Schadenssummen. So habe man für die aktuellen Hochwasserschäden bereits 1,8 Milliarden Euro an Schäden beglichen – Geld, das vom Versichertenkollektiv erbracht werden müsse. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist darauf, dass bundesweit 98 Prozent aller Häuser versicherbar seien.
Im Herbst fallen bunte Blätter von den Bäumen – aber was schön anzuschauen ist, birgt auch Risiken. Sammelt sich das Laub in Rohren und Regenrinnen, können diese bei Frost platzen und damit großen Schaden anrichten.
Wenn in den kommenden Tagen der Herbstwind um die Häuser pfeift und die Bäume ihr Blätter verlieren, sollten Hausbesitzer nicht untätig bleiben. Sie tun gut daran, das Laub aus Rohren und Abflussrinnen zu entfernen. Denn wenn der erste Frost kommt drohen ernste Schäden.
Bei Wintereinbruch staut sich feuchtes Laub zu einem Klumpen, der gefrieren kann. Regenwasser läuft dann nicht mehr ab und staut sich in den Rohren, erklärt der Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das Wasser sucht sich stattdessen einen Weg durch Ritzen und Nietlöcher, so dass letztendlich das Rohr unter der Last zerbricht. Besonders gefährdet sind Hausbesitzer, auf deren Grundstück viele Bäume stehen. Sie können Gitter über die Regenrinne legen, damit das Laub erst gar keine Chance hat hineinzufallen.
Schutz gegen Rohrbruch bietet eine Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt den Schaden, wenn Regenrinnen, Abfluss- oder Wasserrohre aufgrund von Frost kaputt gehen. Allerdings leisten nicht alle Versicherungen im gleichen Umfang. In manchen Tarifen sind Rohre vom Schutz ausgeschlossen, die sich nicht im Haus, sondern nur auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden. Andere Verträge wiederum sehen grundsätzlich keine Leistung für Rohrverstopfungen vor. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Schutz fürs Haus zu finden!