Rentenreform – Mütterrente – Missverständliche Rentenbescheide sorgen für Verärgerung
Mit den aktuell verschickten Rentenbescheiden sorgt die Deutsche Rentenversicherung für Verwirrung bei vielen Ruheständlern. Der Grund: die verbesserte Mütterrente für Erziehungsleistungen vor 1992 ist in dem Schreiben noch nicht enthalten. Rentner sollten sich deshalb aber keine Sorgen machen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor wenigen Tagen die aktuellen Rentenbescheide verschickt – und sorgt damit bei vielen Müttern und Vätern für Verwirrung. Denn beim flüchtigen Lesen drängt sich der Eindruck auf, als sei die neue Mütterrente der schwarz-roten Koalition bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Dies ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet.
„Das Schreiben löst unnötige Nachfragen und Misstrauen aus“, klagt die Präsidentin der Sozialverbandes VdK, Ulrike Maschner, in der Rheinzeitung. Seit Tagen laufen bei den Rentenberatern die Telefone heiß, weil nun viele Mütter und Väter fürchten, bei der Rentenreform leer auszugehen. Selbst für Experten sei das Schreiben äußerst missverständlich.
Die Reform der Mütterrente bewirkt, dass Erziehungsleistungen von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei den Altersbezügen ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen dadurch um 26,39 Euro im Monat, im Westen um 28,61 Euro erhöhen. Einen Antrag müssen die Rentner hierfür nicht stellen – die Änderungen werden automatisch angepasst, wie die Rentenversicherung informiert.
Erhöhung der Mütterrente fehlt in aktuellen Rentenbescheiden
Was aber lief schief bei den aktuellen Rentenbescheiden? Weil die Deutsche Rentenversicherung mit der Umsetzung der Reform überfordert ist, weisen die aktuellen Rentenbescheide die Erhöhung der Mütterrente noch nicht aus. Die Schreiben informieren lediglich über die Rentenanpassung, die zum 01. Juli 2014 stattgefunden hat, wonach die Renten im Westen um 1,67 Prozent erhöht werden, im Osten um 2,53 Prozent. Zur Neuberechnung der Bezüge fehlte schlicht die Zeit.
Als besonders missverständlich entpuppt sich dabei, dass in den aktuellen Rentenbescheiden so getan wird, als würde weiterhin die alte Regelung bezüglich der Mütterrenten gelten – als habe es eine schwarz-rote Rentenreform nie gegeben. Demnach wäre auch die bisherige Mütterrente zum 01. Juli um wenige Cent angehoben worden.
Nur wer den Rentenbescheid aufmerksam liest, erfährt im Kleingedruckten, dass der Zuschlag aus der „Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992“ noch gar nicht enthalten ist. Diese verbesserten Mütterrenten würden den Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, heißt es in dem Bescheid.
Keine Sorge: Die Mütterrente kommt mit Verspätung!
Ruheständler, die den aktuellen Rentenbescheid zugeschickt bekamen und die Erhöhung ihrer Mütterrente dort nicht wiederfinden, sollten sich also keine Sorgen machen. Sie erhalten später einen neuen Bescheid, bei dem die Änderungen entsprechend eingerechnet sind.
Und auch wer das Geld nicht pünktlich zum 01. Juli 2014 überwiesen bekam, sollte sich nicht grämen. Wegen der bürokratischen Herausforderungen wird sich die Auszahlung ebenfalls um einige Monate verzögern, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Die Leistungen werden aber rückwirkend ausgezahlt. Von der verbesserten Mütterrente werden rund 9,5 Millionen Mütter und 200.000 Väter profitieren.